Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 21.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4D_182/2025: Unzulässigkeit bei einer Forderungsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob eine Forderungsklage gegen die Beschwerdegegnerin. Das Regionalgericht Oberland trat auf die Klage nicht ein. Das Obergericht des Kantons Bern wies eine Berufung des Beschwerdeführers gegen diesen Entscheid ab. Der Beschwerdeführer brachte die Angelegenheit vor das Bundesgericht, wobei seine Eingaben die Anforderungen an eine Beschwerde offensichtlich nicht erfüllten.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Regionalgericht Oberland trat auf die Klage des Beschwerdeführers nicht ein und auferlegte ihm die Verfahrenskosten. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid und wies die Berufung ab. Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesgericht zwei Eingaben ein, die jedoch die Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht erfüllten. Aufgrund der ungenügenden Begründung ist auf die Beschwerde gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten. Der Beschwerdeführer wird kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen, da ihr im bundesgerichtlichen Verfahren kein Aufwand entstanden ist (Art. 68 Abs. 2 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


4A_363/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Vorauszahlung der Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen die Entscheidung eines Einzelrichters des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ein, der B.________ als Sieger der indischen \"I-League\" 2024/2025 erklärte. Die Beschwerde war mit einem Antrag auf vorsorgliche Massnahmen verbunden. Das Bundesgericht wies A.________ mehrfach an, eine Vorauszahlung von 15'000 CHF für Gerichtskosten zu leisten, was dieser auch nach Verlängerung der Frist nicht erfüllte. Daher wurde die Beschwerde als unzulässig erklärt.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG ist die Vorauszahlung der Gerichtskosten zwingend erforderlich. Das Bundesgericht gewährte A.________ eine zusätzliche Frist zur Zahlung, jedoch ohne Erfolg. - **E.2:** Aufgrund der fehlenden Zahlung der Vorauszahlung wurde die Beschwerde gemäss Art. 108 Abs. 1 BGG in einem vereinfachten Verfahren für unzulässig erklärt. - **E.3:** Die reduzierten Gerichtskosten von 800 CHF wurden A.________ auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG). Parteientschädigungen wurden nicht zugesprochen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, und A.________ wurde zur Zahlung von 800 CHF Gerichtskosten verurteilt.


4A_430/2025: Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer focht einen Zwischenentscheid des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 5. August 2025 an, mit dem eine Verfügung des Richteramts Solothurn Lebern bestätigt wurde. Das Bundesgericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Voraussetzungen für die unabhängige Anfechtung eines Zwischenentscheids erfüllt sind und wies die Beschwerde mangels Erfüllung der Eintretensvoraussetzungen ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Darstellung des Sachverhalts und der prozessualen Vorgeschichte, insbesondere der Verfügung vom 4. Juni 2025 und der Abweisung der Beschwerde durch das Obergericht des Kantons Solothurn. - **E.2:** Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde gegen Zwischenentscheide gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG. Das Bundesgericht führt aus, dass die Voraussetzungen weder dargelegt noch offensichtlich erfüllt sind. Beschwerdeführende müssen nachweisen, dass ein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil droht oder ein bedeutender Aufwand an Zeit oder Kosten erspart werden könnte. - **E.2.2:** Der vorliegende Zwischenentscheid fällt unter keine der genannten Ausnahmen, weshalb das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG) nicht auf die Beschwerde eintritt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer.


4A_461/2025: Urteil betreffend Arbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer focht ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 8. April 2025 vor dem Bundesgericht an. Die Streitigkeit betraf ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien sowie Ansprüche auf Lohnzahlungen. Der Beschwerdeführer ersuchte zudem um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren.


4D_186/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte beim Obergericht des Kantons Zug Beschwerde gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Kantonsgerichts Zug vom 11. Februar 2025 eingereicht. Das Obergericht wies die Beschwerde am 21. August 2025 ab, soweit es darauf eintrat. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.


4D_162/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses im Beschwerdeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________ GmbH, legte Beschwerde gegen die Verfügung des Präsidiums des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden ein, in der ein Kostenvorschuss von CHF 500 verlangt wurde. Trotz Nachfristsetzung blieb die Zahlung aus, was zum Nichteintreten des Bundesgerichts führte.


5A_946/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Änderung von vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die getrennt lebenden Eltern zweier Kinder streiten um Änderungen von vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren. Der Beschwerdeführer hatte bereits mehrere Abänderungsgesuche gestellt. Das vierte Gesuch wurde vom Kantonsgericht Zug abgewiesen. Im Berufungsverfahren wies das Obergericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und trat mangels Kostenvorschuss auf die Berufung nicht ein. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht, wobei er erneut um unentgeltliche Rechtspflege ersuchte.


9C_605/2025: Nichteintreten bei subsidiärer Verfassungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, hatte ein Revisionsgesuch gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 10. Dezember 2024 eingereicht, welches jedoch als verspätet eingestuft und abgelehnt wurde. Zusätzlich wurde eine eventuelle materielle Prüfung durchgeführt, die jedoch keinen Revisionsgrund ergab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht. Diese prüfte das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG.


6B_608/2025: Urteil zur Frage der Komplizität bei betrügerischen Online-Bestellungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde in erster Instanz wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten mit fünfjährigem Bewährung und einer sofortigen Geldstrafe sowie zur Zahlung zivilrechtlicher Entschädigungen verurteilt. Vor der Berufungsinstanz wurde er stattdessen wegen Komplizität bei Betrug verurteilt. Bei dieser Komplizität ging es um die Bereitstellung seiner Adresse für betrügerische Online-Bestellungen und das Weiterleiten von Paketen an Dritte, obwohl er von der problematischen Herkunft der Waren wusste.


4A_506/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Mietrecht und Prozessrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde ans Bundesgericht ein, nachdem die kantonalen Instanzen die von ihm vorgebrachte Klage für unzulässig erklärt hatten. Grund dafür war eine fehlerhafte Parteibezeichnung in der Autorisation zum Verfahren sowie mangelhafte Begründungen in der späteren Berufung.


5A_968/2025: Entscheid betreffend Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte beim Kantonsgericht Schaffhausen den Erlass eines Näherungs- und Kontaktverbotes gemäss Art. 28b ZGB. Aufgrund seiner Ansicht einer Rechtsverzögerung durch das Kantonsgericht reichte der Beschwerdeführer eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen ein. Das Obergericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie mangels praktischen Interesses gegenstandslos geworden sei. Mit der Beschwerde an das Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer die Feststellung einer Rechtsverletzung und beantragte zudem die aufschiebende Wirkung und unentgeltliche Rechtspflege.


6B_1137/2023: Urteil zur rechtlichen Würdigung eines Angriffs und eines Raufhandels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 8. Oktober 2016 kam es am Oktoberfest in einem Restaurant in U.________ zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einer Männergruppe (inklusive der Beschwerdeführer A.________ und B.________) und C.________. Die Vorinstanz stellte fest, dass A.________, B.________ und D.________ koordiniert und gezielt physisch gegen C.________ vorgingen. C.________ erlitt dabei unter anderem ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und diverse Schürfwunden. Die Vorinstanz beurteilte die Schuldsprüche wegen Angriffs als gerechtfertigt.


4D_183/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhebt Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, welches auf eine zuvor eingelegte Beschwerde betreffend Rechtsöffnung nicht eingetreten ist. Das Bundesgericht wies das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab und verzichtete auf Vernehmlassungen.


4A_470/2025: Entscheid betreffend unentgeltliche Rechtspflege und Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte im Rahmen eines Zivilprozesses am Bezirksgericht Aarau die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie die Erleichterung beim Kostenvorschuss beantragt. Das Bezirksgericht wies das Gesuch ab und setzte ihm eine Frist zur Kostenvorschusszahlung. Die dagegen erhobene Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau wurde ebenfalls abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht, reichte jedoch Eingaben ein, die die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht erfüllten.


7B_1032/2024: Entscheidung zur Rückweisung einer Anklage und Verfahrensvereinigung im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug erhob gegen A.A.________ am 17. Oktober 2023 Anklage wegen verschiedener Konkursdelikte, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Der Beschwerdeführer beantragte die Rückweisung der Anklage, um sie mit zwei später eröffneten Verfahren zu vereinigen, die ebenfalls denselben Sachverhalt betreffen. Das Strafgericht lehnte die Rückweisung ab, und das Obergericht des Kantons Zug trat auf die Beschwerde nicht ein. Mit Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht machte der Beschwerdeführer geltend, die getrennte Verfahrensführung sei rechtswidrig und verletze den Grundsatz der Verfahrenseinheit sowie seine Verfahrensrechte.


4A_416/2025: Unzulässigkeit einer nicht hinreichend begründeten Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde durch das Bezirksgericht March verpflichtet, dem Beschwerdegegner Fr. 40'000.-- samt Zins seit dem 16. November 2023 zu bezahlen. Das Kantonsgericht Schwyz wies die Berufung der Beschwerdeführerin gegen dieses Urteil am 29. Juli 2025 ab. Mit Eingabe vom 30. August 2025 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht.


4A_565/2025: Nichteintreten bezüglich eines Mietvertragsstreits

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH (Beschwerdeführerin) erhob eine zweite Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. Juli 2025, nachdem das Bundesgericht bereits ein erstes Verfahren mit Urteil vom 20. Oktober 2025 abgewiesen hatte. Die zweite Beschwerde wurde verspätet eingereicht.


4D_194/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde gegen Verfügungen des Appellationsgerichts Basel-Stadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde gegen zwei Verfügungen des Appellationsgerichts Basel-Stadt, in denen eine Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses gesetzt sowie eine Eingabe der Beschwerdeführerin an das Bundesgericht weitergeleitet wurde. Mehrere Eingaben erfolgten an das Bundesgericht, die jedoch die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde klar nicht erfüllten.


1C_658/2025: Entscheid zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Übermittlung von Bankunterlagen)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ist im Rahmen eines Kapitalanlagebetrugsermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stuttgart betroffen. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich trat auf ein Rechtshilfeersuchen ein und ordnete die Herausgabe von Bankunterlagen an. A.________ erhob gegen die Schlussverfügung Beschwerde an das Bundesstrafgericht, welches diese abwies. Er sieht seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, da er nicht vorgängig informiert wurde und keine Möglichkeit hatte, ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten verlangte er die Aufhebung der Schlussverfügung oder die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft Zürich.


4A_456/2025: Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien A.________ und B.________ legten eine Beschwerde gegen den partiellen Schiedsspruch einer Einzelrichterin des Swiss Arbitration Centre ein. Das Bundesgericht wurde aufgrund des Rückzugs der Beschwerde angerufen. Im Verfahren ging es um Streitigkeiten zwischen den genannten Parteien und den Gegenparteien C.________ und D.________ in einem internationalen Schiedskonflikt.


6B_613/2024: Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ zog am 22. Oktober 2025 seine Beschwerde gegen das Urteil der kantonalen Berufungsinstanz im Strafprozess zurück.


4A_413/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde wurde von A.________ Sàrl am 03.09.2025 gegen ein Urteil der Vorinstanz, die Zivilkammer des Kantonsgerichts Waadt vom 15.07.2025, eingelegt. Im Streit geht es um einen Unternehmensvertrag zwischen der Beschwerdeführerin und B.________ S.A. sowie C.________. Das Bundesgericht setzte eine Frist zur Zahlung eines Vorschusses von Fr. 800. Die Zahlung des Vorschusses wurde nicht fristgerecht geleistet.


6B_510/2025: Anfechtung eines Freispruchs wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung und anderer Straftatbestände

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Vorfall ereignete sich am 10. Januar 2022, bei dem A.A.________ laut eigener Aussage von ihrem früheren Ehemann, B.A.________, geschlagen und bedroht worden sei. Medizinische Berichte dokumentierten Verletzungen am Körper der Beschwerdeführerin. Die Vorinstanzen hatten B.A.________ freigesprochen, da die Beweiswürdigung keine hinreichende Überzeugung ergab, dass die beschriebenen Gewalttaten durch ihn begangen wurden.


6B_270/2025: Urteil zur qualifizierten Vergewaltigung und mehrfachen qualifizierten sexuellen Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung im Sinne von Art. 190 Abs. 1 und Art. 189 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren verurteilt. Auch die Zahlung von Genugtuung wurde auferlegt, andere Zivilansprüche wurden abgewiesen oder auf den Zivilweg verwiesen. Das Obergericht des Kantons Zürich qualifizierte die Taten als qualifizierte Vergewaltigung und mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung im Sinne von Art. 190 Abs. 3 und Art. 189 Abs. 3 aStGB und erhöhte die Strafe auf sechs Jahre sowie ordnete eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Der Beschwerdeführer beantragte mit Beschwerde beim Bundesgericht eine Freisprechung.


4A_592/2024: Entscheidung zu einem Vertrag über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Gesellschaft aus dem Bereich Vermögensverwaltung (A.________ SA) beauftragte eine Beratungsfirma (B.________ AG) mit der Unterstützung beim Verkauf ihrer Aktien. Der zugrunde liegende Vertrag regelte Honorare für Beratung und Erfolgsprämien sowie eine Entschädigung ('abort fee') bei Abbruch der Transaktion. Die Transaktion scheiterte unter anderem wegen Bedenken der FINMA. In der Folge veranlasste die Beratungsfirma ein Mahnverfahren, um die sogenannte Entschädigung geltend zu machen. Vorinstanzliche Urteile befassten sich mit der Beweisführung der Beratungsfirma hinsichtlich der geleisteten Stunden und der Berechnungsgrundlagen.


9C_550/2025: Urteil betreffend Prozessvoraussetzungen bei Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, das ein Ausstandsgesuch betreffend eine Richterin abwies. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Richterin befangen sei. Das Bundesgericht prüfte die Eintretensvoraussetzungen und entschied, dass die Beschwerde den inhaltlichen Anforderungen nicht genügte.


1C_364/2024: Baurechtliche Streitigkeit über Rückbau eines Wochenendhauses ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Wochenendhauses in der Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone in der Gemeinde Kallern. Das Bauobjekt wurde 1962 ohne erforderliche Zustimmung des Regierungsrats erstellt und galt damit von Anfang an als rechtswidrig. Nach Umbauarbeiten im Jahr 2021 wurde ein Baustopp verhängt, und die zuständigen Behörden verfügten den vollständigen Rückbau des Gebäudes. Die Beschwerdeführer beantragten eine Sanierung oder Wiederherstellung früherer Zustände, was vor den kantonalen Instanzen abgelehnt wurde. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau wurde Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhoben.


4D_179/2025: Entscheid zur offensichtlichen Unzulässigkeit einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ focht eine Entscheidung der Präsidentin des Tribunal de prud’hommes des Arrondissements de l’Est vaudois an, die die Entschädigung seiner früheren amtlichen Verteidigerin Me B.________ regelte und diese von ihrem Mandat entband. Die Vorinstanz (Kantonsgericht Waadt) hatte die Entscheidung der ersten Instanz aufgrund von Verletzungen des rechtlichen Gehörs aufgehoben und die Sache zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen diese Rückweisungsentscheidung an das Bundesgericht.


9C_480/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen nicht rechtzeitig geleistetem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, welches ihre vorherige Beschwerde bezüglich einer Streitigkeit mit ihrer obligatorischen Krankenversicherung (KPT Caisse-maladie SA) am 3. Juli 2025 abgewiesen hatte. Im Rahmen des Verfahrens setzte das Bundesgericht A.________ eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses sowie eine Verlängerung dieser Frist. Die Beschwerdeführerin informierte das Gericht, dass die Zahlung verspätet am 25. Oktober 2025 aufgrund eines Computerproblems erfolgte.


6B_1295/2023: Urteil über Mehrfache Vergewaltigung und Drohung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer Geldstrafe verurteilt, vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und Drohung zum Nachteil von B.________ jedoch freigesprochen. In der Berufungsverhandlung entschied das Obergericht des Kantons Bern, dass A.________ der mehrfachen Vergewaltigung und Drohung schuldig sei und verhängte eine Freiheitsstrafe von 41 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe. A.________ focht das Urteil mit der Beschwerde an, um vom Vorwurf freigesprochen zu werden und eine Neubeurteilung zu erreichen.


4A_394/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund Nichtleistung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Vizepräsidenten des Obergerichts des Kantons Thurgau betreffend einen arbeitsrechtlichen Streit. Das Bundesgericht forderte den Beschwerdeführer zur Leistung eines Kostenvorschusses auf. Dieser kam der Aufforderung nicht nach, auch nicht nach Gewährung einer Nachfrist.


7B_919/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend vorzeitige Verwertung und Beschlagnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei ordnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug die Beschlagnahme zweier Lamborghinis an, später auch deren vorzeitige Verwertung. Die dagegen erhobene Beschwerde von A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zug abgewiesen. A.________ legte Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein und verlangte die Aufhebung des Beschlusses.


7B_870/2023: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Jahr 2019 reichte B.________ Strafanzeige gegen A.________ ein. Sie warf ihm vor, Arbeiten in einer gemeinsamen Wohnung in Spanien durchgeführt und diese bewohnt zu haben, obwohl die Wohnung während ihres Scheidungsverfahrens ihr zur Nutzung zugewiesen worden war. Trotz gerichtlicher Anordnungen, die Arbeiten und das Bewohnen der Wohnung zu unterlassen, setzte A.________ dies fort. Das Verfahren gegen ihn wurde letztlich wegen Verjährung eingestellt. A.________ focht in der Folge die Kosten- und Entschädigungsregelung des Einstellungsentscheids sowie die daraufhin ergangenen Entscheide der Vorinstanzen an.


4A_337/2024: Entscheid zu arbeitsrechtlicher Beschwerde über Vertragsauflösung und zusätzliche Vergütungsansprüche

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Anwalt, der bei einer Schweizer Rechtsanwaltskanzlei angestellt war, reichte eine Beschwerde ein, nachdem sein Arbeitsvertrag im Januar 2018 für Ende März 2018 gekündigt wurde. Der Beschwerdeführer beantragte neben einer Entschädigung wegen angeblich missbräuchlicher Kündigung auch die Vergütung von Überstunden, geleisteten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie für nicht gewährte Ruhetage. Zusätzlich beanstandete er mehrere prozessuale Entscheidungen in früheren Instanzen, darunter die Rückweisung von Schriftstücken wegen ihrer angeblichen Prolixität sowie die Nichtzulassung bestimmter Beweismittel.


4A_539/2025: Entscheid zum mietrechtlichen Verfahren und der Verfahrensführungsbefugnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vermieterin C.________ verlangte mit einer Klage vom 20. Februar 2025 vor dem Mietgericht Genf die Räumung eines Büros sowie Zahlungen in Höhe von CHF 50'444 von A.________ SA und B.________. Nach deren Nichterscheinen und einer Ablehnung der Verschiebungsanfrage für die mündliche Verhandlung am 17. April 2025 verurteilte das Gericht die Beklagten zur sofortigen Räumung und Schadenszahlung. In der Folge wurden das Urteil und eine Berufung der Betroffenen von der Berufungsinstanz wegen fehlender relevanter Einwendungen für unzulässig erklärt.


4A_556/2024: Streit um Kündigung eines Mietvertrags und Anfechtung einer Mietzinsanpassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Streitparteien sind die Vermieterin einer Gewerbeliegenschaft ('Bailleresse') und die Mieter ('Locataires'). Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs der Mieterin im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Zudem ist die Gültigkeit einer Mietzinsanpassung aus dem Jahr 2015 umstritten. Die Mieterinnen haben Beschwerde gegen den Entscheid der Vorinstanz eingereicht, welche die Kündigung und die Mietzinsanpassung bestätigt hat.


6B_311/2025: Entscheid bezüglich sexueller Nötigung und weiterer rechtlicher Fragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Lausanne am 2. August 2024 wegen sexueller Nötigung sowie eines Verstosses gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt und für 12 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Am 7. Januar 2025 wies die Strafkammer am Kantonsgericht Waadt seine Berufung zurück. Der Fall betraf insbesondere Vorfälle mit der minderjährigen E.________, die A.________ sexuelle Handlungen während eines Parksaufenthalts vorwarf. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_512/2025: Entscheid betreffend Signalement und Haftbefehl gegen eine Vorladungsverweigerin

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, gegen welche diverse strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden, erschien nicht zu einer für den 27. November 2024 angesetzten Vorladung des kantonalen Staatsanwalts, der sie mittels Signalierung zur Fahndung ausschreiben liess. Die kantonale Justiz bestätigte diese Entscheidung. A.________ legte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein, verlangte die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Signalierung und die Rückerstattung der Verfahrensgebühren der Vorinstanz.


9C_573/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Bereich der Krankenversicherungspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, legte Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 14. August 2025 ein. Die Vorinstanz hatte den Einspracheentscheid der Beschwerdeführerin aufgehoben und den Sachverhalt zur erneuten Prüfung und Verfügung an sie zurückgewiesen. Die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung, welche die Krankenversicherungspflicht der Beschwerdegegnerin betrifft.


4D_131/2025: Entscheid betreffend Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Solothurn, Zivilkammer, welcher seine Beschwerde bezüglich einer Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzte Forderung der direkten Bundessteuer abwies. Vor der Beschwerde an das Bundesgericht stellte er ein Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung, welches mangels Begründung abgelehnt wurde.


4A_507/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Kostenfolge im Mietrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Mieter (A.________) strebte die Erstreckung des Mietverhältnisses, die Rücknahme der Kündigung sowie Schadenersatz und Rückgabe seines Eigentums an. Nachdem die Parteien einer Schlichtungsverhandlung fernblieben, wurde das Verfahren durch die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland abgeschrieben. Gegen diese Abschreibung, einschliesslich einer auferlegten Ordnungsbusse, legte der Mieter Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein, das jedoch die Berufung abwies. Anschliessend erhob der Mieter eine Beschwerde an das Bundesgericht, wobei ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist gestellt wurde.


5A_571/2025: Entscheid zum Sorgerecht und Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (Mutter) beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung der kantonalen Entscheidung, die den Umgang mit ihren Kindern auf 1,5 Stunden pro Woche in einem überwachten Umfeld begrenzte. Sie beantragte zudem eine neue familienpsychologische Expertise, die Aufhebung des Kinderheimplatzes und die Rückkehr der Kinder in ihre Obhut. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die bereits getroffenen Massnahmen, darunter die Heimunterbringung der Kinder und das eingeschränkte Umgangsrecht.