Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2F_16/2025: Urteil zum Revisionsgesuch betreffend den Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Rückstufung zur Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, kosovarischer Staatsangehöriger, erhielt 1999 eine Niederlassungsbewilligung im Rahmen eines Familiennachzugs. Wegen mehrfachen strafrechtlichen Auffälligkeiten und Schulden widerrief das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau mit Verfügung vom 21. Januar 2022 die Niederlassungsbewilligung und erteilte ihm eine Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung). Alle dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos, zuletzt vor dem Bundesgericht (Urteil 2C_546/2024 vom 12. Juni 2025). A.________ reichte am 25. August 2025 ein Revisionsgesuch ein, mit dem Ziel, den Entscheid zu revidieren und die Verhältnismässigkeit zu prüfen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht kann Urteile nur bei Vorliegen eines in den Art. 121 ff. BGG genannten Revisionsgrunds nochmals überprüfen. Die beschwerdeführende Partei muss klar darlegen, weshalb ein solcher Grund vorliegen soll. - **E.2**: A.________ nennt keinen konkreten Revisionsgrund gemäss Art. 121 ff. BGG, wiederholt aber seine Argumente zur finanziellen und persönlichen Verbesserung. Seine Eingaben sind ungenügend begründet und zeigen keinen relevanten Revisionsgrund auf. Insbesondere wird nicht dargelegt, dass das Bundesgericht wesentliche Tatsachen aus Versehen unberücksichtigt gelassen hat. - **E.3**: Aufgrund der fehlenden rechtsgenügenden Begründung ist auf das Revisionsgesuch ohne weitere Massnahmen nicht einzutreten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen und es werden keine Kosten oder Entschädigungen auferlegt.
7B_632/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf Beschwerde ein, welche die Abweisung einer früheren Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung des Staatsanwalts bestätigte. Aufgrund der Nichtleistung eines Kostenvorschusses erklärte das Bundesgericht die Beschwerde für unzulässig.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Gemäss Art. 62 BGG ist eine Partei verpflichtet, einen Kostenvorschuss für die voraussichtlichen Verfahrenskosten zu leisten. Erfolgt dies trotz gewährter Nachfrist nicht, wird die Beschwerde als unzulässig erklärt. - **E.1.1:** Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, bis zum 5. September 2025 einen Vorschuss von CHF 800 zu zahlen. Nachdem dies unterblieb, wurde ihm am 10. September 2025 eine Nachfrist bis zum 23. September 2025 gesetzt. - **E.1.2:** Trotz ordnungsgemässer Zustellung der Zahlungsaufforderungen (mit Empfangsbestätigung) blieb die Zahlung aus. Damit war die Beschwerde als offensichtlich unzulässig zu qualifizieren (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG). - **E.2:** Die Gerichtskosten werden dem unterliegenden Beschwerdeführer auferlegt. Sie wurden auf CHF 500 festgesetzt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
2D_19/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, eine aus Syrien stammende Person, beantragte beim Migrationsamt des Kantons Zürich die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, welche vom Migrationsamt nicht behandelt wurde. Nach Ansicht des Amts sei der Antrag vielmehr als Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung zu verstehen, und darauf wurde nicht eingetreten. A.________ erhob daraufhin subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen.
- **E.2:** Die Eingabe in französischer Sprache ist zulässig, das Verfahren wird jedoch in Deutsch geführt, da die Sprache des kantonalen Entscheids massgebend ist.
- **E.3:** Gegen die Verfügung des Migrationsamts Zürich ist kein direktes Rechtsmittel ans Bundesgericht zulässig. Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde kommt nur gegen letzte kantonale Instanzen infrage. Da eine Anfechtung bei der Sicherheitsdirektion möglich ist, fehlt es an einem tauglichen Anfechtungsobjekt.
- **E.4:** Das Bundesgericht weist darauf hin, dass es weder Aufsichtsbehörde über kantonale Stellen noch strafrechtliche Verfolgungen einleiten kann.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht behandelt, und die Eingabe wurde an die Sicherheitsdirektion weitergeleitet. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
5A_455/2025: Entscheid zur Festsetzung des Existenzminimums im Rahmen einer Lohnpfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen mehrerer gegen A.________ eingeleiteter Betreibungen setzte das Betreibungsamt Lugano am 6. Dezember 2024 sein Existenzminimum auf CHF 3'211 fest und pfändete den über diesen Betrag hinausgehenden Lohnanteil (CHF 2'940). Die Einwände des Schuldners gegen diese Verfügung wurden durch die kantonale Aufsichtsbehörde mit Entscheid vom 21. Mai 2025 abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht und beantragte die Erhöhung seines Existenzminimums auf CHF 5'943.95.
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1C_636/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Herausgabe von Beweismitteln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen ordnete mit Schlussverfügung vom 31. März 2025 die Herausgabe von Kontounterlagen und Einvernahmeprotokollen an Kasachstan im Rahmen eines internationalrechtlichen Strafverfahrens an. Eine von der A.________ AG gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesstrafgericht abgewiesen. Die A.________ AG verlangte mit Beschwerde an das Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids des Bundesstrafgerichts.
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5A_889/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen superprovisorische Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte beim Bezirksgericht Willisau ein Gesuch um superprovisorische Massnahmen gemäss Art. 28 ZGB gestellt, welches abgelehnt wurde. Nach mehreren erfolglosen Anträgen erhob er Beschwerde gegen die letzte Verfügung beim Kantonsgericht Luzern, das nicht darauf eintrat. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer später Beschwerde beim Bundesgericht.
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2C_312/2025: Entscheid betreffend öffentliche Beschaffungen und Revision einer kantonalen Entscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, ein in der Entwicklung und dem Handel von IT-Produkten tätiges Unternehmen, erhob Beschwerde gegen eine öffentliche Ausschreibung des CHUV und der FHVi, die auf die Beschaffung eines neuen Systems für elektronische Patientendossiers abzielte. Nach Abweisung der ursprünglichen Beschwerde durch das Kantonsgericht im Januar 2025 beantragte A.________ eine Revision des kantonalen Urteils, die vom Kantonsgericht im Mai 2025 abgelehnt wurde. Gegen dieses Revisionsurteil reichte A.________ beim Bundesgericht eine Beschwerde ein.
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7B_728/2025: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erstattete von März bis Mai 2024 mehrere Strafanzeigen gegen ihren Nachbarn. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm entschied am 10. April 2025, keine Untersuchung einzuleiten (Nichtanhandnahme). Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Aargau am 23. Juni 2025 mit Nichteintreten beantwortet. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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4A_209/2025: Unterhaltsbeiträge für gemeinsame Kinder
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Vater) und B.________ (Mutter) stritten über Unterhaltsbeiträge für die gemeinsamen Kinder C.________ und D.________. Der Vater leistete den im Scheidungsurteil und späteren Vereinbarungen festgelegten Unterhalt sowie die Kostenbeteiligung für das Zugabonnement der Kinder nicht. Die Mutter verlangte die definitive Rechtsöffnung für den eingeforderten Betrag von insgesamt CHF 2'307 beim Bezirksgericht. Nach Abweisung der Einsprache des Vaters wendete sich dieser mittels Beschwerden an das Kantonsgericht und letztlich an das Bundesgericht.
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5A_484/2025: Abweisung der Beschwerde gegen Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________ SA in Liquidation, wurde von der Beschwerdegegnerin, B.________ SA in Liquidation, hinsichtlich ausstehender Beträge aus einem Totalunternehmervertrag aus dem Jahr 2018 mittels eines Antrags auf Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung belangt. Die Vorinstanz bestätigte die Eröffnung des Konkurses, da sie die Qualität der Beschwerdegegnerin als Gläubigerin als hinreichend glaubhaft erachtet hatte. A.________ SA legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, um den Entscheid der Vorinstanz aufzuheben.
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4A_406/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 28. Mai 2025, mit welchem sein Gesuch um Fristwiederherstellung für die Berufungsfrist abgewiesen wurde. Die Beschwerdeeingabe beim Bundesgericht ging am 29. August 2025 ein.
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2C_360/2025: Entscheidung zum Tierhalteverbot und der Vollstreckungsfrist
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Landwirtschaftsbetriebführer, wurde vom Veterinäramt des Kantons Appenzell Innerrhoden mit Verfügung vom 28. März 2023 ein unbefristetes Tierhalteverbot auferlegt. Dieser Entscheid wurde mit einer Selbstumsetzungspflicht, Ersatzvornahmedrohung und Strafandrohung belegt. Eine neue Frist bis zum 1. Januar 2025 zur Umsetzung des Tierhalteverbots wurde im August 2024 angesetzt. Nachdem A.________ keine Vollstreckung erreicht hatte, beantragte er vor Bundesgericht eine Verlängerung der Frist um zwei Jahre unter Berufung auf das Verhältnismässigkeitsprinzip.
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4D_177/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen Nichteintretensentscheid des Obergerichts des Kantons Nidwalden vom 17. Juli 2025 ein. Das Obergericht war unter anderem infolge verspäteter Eingabe des Rechtsmittels und unzureichender Begründung nicht auf die Beschwerde eingetreten.
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1C_35/2025: Abweisung der Genehmigung für Bauvorhaben
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Eigentümergesellschaft beantragte die nachträgliche Genehmigung von bereits ohne Bewilligung durchgeführten Bauarbeiten an einem historischen Chalet sowie die Genehmigung neuer Bauvorhaben auf einer landwirtschaftlich und zum Teil im Waldperimeter gelegenen Parzelle in der Gemeinde Bex (VD). Der Kantonale Entscheid verweigerte diese Genehmigung, da die geplanten und bereits ausgeführten Arbeiten gegen die Regelungen des Raumplanungsrechts verstossen.
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7B_570/2025: Nichtanhandnahme der Beschwerden betreffend Rückweisung eines Verwaltungsstrafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hatte eine verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs eingeleitet. Zwei verschiedene Verfahrensleitungen (zunächst Hans Mathys und Pierre Cornu, später Emanuel Lauber und Sascha Pollace) wurden als unrechtmässig erachtet, weshalb das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern das Verfahren jeweils an die Staatsanwaltschaft zurückwies. Das Obergericht des Kantons Bern hob die Entscheidungen des Wirtschaftsstrafgerichts teilweise auf. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschuldigten eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9C_525/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend Grundstückgewinnsteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ erzielten beim Verkauf einer Immobilie einen Grundstückgewinn, der von der Kommission für Grundsteuern der Stadt Zürich höher veranlagt wurde, als sie es deklariert hatten. Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Veranlagung. Gegen dessen Entscheid reichten die Beschwerdeführer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein, welches darauf nicht eintrat, weil die Beschwerdeschrift ungenügend begründet war. Daraufhin gelangten die Beschwerdeführer ans Bundesgericht.
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1C_79/2024: Einspruch gegen Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Baubewilligung zur Schaffung von drei neuen Wohnungen im Dachstock eines geschützten Gebäudes in Genf, das im Stockwerkeigentum gehalten wird. Die Beschwerdeführer, selbst Eigentümer einer Einheit, führten Beschwerde gegen diese Bewilligung. Hauptstreitpunkte waren ein fehlendes Einverständnis der Stockwerkeigentümergemeinschaft (PPE) sowie die Auswirkungen der geplanten Arbeiten auf die Nutzung der gemeinsamen Flächen.
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2C_103/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im öffentlichen Vergabeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, eine in der Informatik tätige Gesellschaft, focht die Modalitäten eines öffentlichen Vergabeverfahrens an, welches die Beschaffung eines neuen IT-Systems zur Patientenverwaltung für das Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) und andere waadtländische Spitäler zum Ziel hatte. Sie beantragte u.a. die Annullierung des Ausschreibungsverfahrens oder zumindest die Streichung einer spezifischen Teilnahmebedingung ('CE18'), welche ihrer Ansicht nach den Wettbewerb unzulässig beschränkt. Das kantonale Gericht wies ihre Beschwerde ab.
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4A_417/2025: Unzulässigkeit betreffend Forderung und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Forderungsklage. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde mit Beschluss vom 30. Juni 2025 abgewiesen. Weitere prozessleitende Anordnungen wurden getroffen. Der Beschwerdeführer ersuchte daraufhin um Berichtigung und Ergänzung des Beschlusses, was das Handelsgericht am 27. August 2025 ablehnte. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde gegen beide Entscheide beim Bundesgericht ein und beantragte auch dort unentgeltliche Rechtspflege.
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6B_465/2025: Urteil betreffend Landesverweisung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner A.________ wurde erstinstanzlich u.a. wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung für zehn Jahre angeordnet, welche im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben werden sollte. Das Kantonsgericht wandelte den Schuldspruch in versuchte schwere Körperverletzung und Gefährdung des Lebens um, reduzierte die Freiheitsstrafe auf vier Jahre und drei Monate und sah von der Landesverweisung ab. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.
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4A_462/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde vom Einzelrichter des Bezirksgerichts Küssnacht dazu verpflichtet, eine Wohnung, einen Autounterstand und ein Lager an die Beschwerdegegnerin zu räumen und zu übergeben. Eine Berufung der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid wurde vom Kantonsgericht Schwyz abgewiesen. Gegen diesen Beschluss erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.
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7B_957/2023: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 19. Mai 2022 eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein, da er zwischen 2011 und 2013 zweimal mit Blei, Arsen und Quecksilber möglicherweise vergiftet worden sei. Die Beschuldigungen stützen sich auf gesundheitliche Symptome und Analyseergebnisse, die Schwermetallbelastungen zeigen, sowie auf Verdachtsmomente gegen seinen früheren Nachbarn (erstes Ereignis) und auf Ereignisse in öffentlichen Einrichtungen (zweites Ereignis). Die Staatsanwaltschaft des Unterwallis erklärte am 30. Mai 2022 die Nichtanhandnahme der Strafanzeige, gestützt auf Verjährung und unzureichende Indizien für eine strafbare Handlung. Der Einzelrichter der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis wies die Beschwerde von A.________ am 31. Oktober 2023 ab.
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5A_613/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend die Abberufung von Stiftungsratsmitgliedern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft Differenzen zwischen Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung C.________ in Bezug auf die Auslegung der Statuten und die Führung der Stiftung. Die Konflikte führten zu einem andauernden Stillstand des Stiftungsrats. Die zuständige Aufsichtsbehörde verfügte daraufhin die definitive Abberufung aller Stiftungsratsmitglieder und ernannte Kommissäre, um die Leitung der Stiftung zu übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung teilweise und hob die Abberufung zweier Mitglieder auf.
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2C_596/2025: Unzulässigkeit des Asylgesuchs eines kongolesischen Staatsangehörigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein kongolesischer Staatsangehöriger, A.________, stellte am 19. Februar 2025 ein Asylgesuch in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies dieses mit Verfügung vom 14. Mai 2025 ab, da die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt sei, und ordnete die Wegweisung an. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 10. September 2025 diesen Entscheid. A.________ legte schliesslich Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte unter anderem die Aufhebung der vorinstanzlichen Urteile sowie die Anerkennung seiner Flüchtlingseigenschaft.
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7B_1060/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ warf A.________ vor, sie im Zeitraum von Ende September bis November 2019 belästigt und bedroht zu haben. Am 24. April 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin die Einstellung des Verfahrens gegen A.________ wegen Missbrauchs von Telekommunikationsanlagen, einfacher Körperverletzung und Nötigung. Die Beschwerde von B.________ gegen diese Einstellung wies die Beschwerdeinstanz des Tessiner Appellationsgerichts am 26. August 2025 ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte auch die Prüfung rechtlicher Konsequenzen für B.________ sowie Schadenersatz.
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7B_591/2025: Neutraler Entscheid zur Frage der Fristwahrung bei verspätetem kantonalem Beschwerdeeingang
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte am 25. November 2023 eine Strafanzeige gegen einen Sicherheitsangestellten eingereicht. Das zuständige Staatsministerium verweigerte am 25. März 2024 den Eintritt in die Sache. Nach einer verspäteten Reaktion des Beschwerdeführers erklärte die Vorinstanz, die Chambre pénale de recours der Republik und des Kantons Genf, dessen Beschwerde gegen diese Nichtanhandnahmeverfügung am 23. Juni 2025 als verspätet und somit unzulässig.
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5A_748/2025: Auskunftsbegehren im Zusammenhang mit einer Erbschaftssache – Entscheidung betreffend Zwischenentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach dem Tod von F.________ im Jahr 2020 stritten die Parteien um die Erbenstellung im Nachlass, insbesondere um die Gültigkeit und das Verhältnis zweier Testamente (2006 und 2014). Die Beschwerdeführer verlangten Auskünfte vom Beschwerdegegner über dessen finanzielle und persönliche Beziehungen zur Erblasserin und deren Ehemann sowie die Vorlage relevanter Dokumente. Das Bezirksgericht Meilen wies das Auskunftsbegehren der Beschwerdeführer wegen fehlender Aktivlegitimation ab. Das Obergericht Zürich hob diese Entscheidung auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung durch das Bezirksgericht zurück.
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5A_831/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte beim Zivilgericht des Kantons Genf aufgrund einer Veränderung seiner finanziellen Situation eine Abänderung des Urteils betreffend die Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft. Während das Gericht die monatliche Unterhaltszahlung reduzierte bzw. strich, verweigerte es A.________ auf Antrag hin die unentgeltliche Rechtspflege für das erstinstanzliche Urteil, weil ein Rechtsmittel als aussichtslos eingeschätzt wurde. Auch auf kantonaler Ebene wurde diese Entscheidung bestätigt. A.________ reichte erneut ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein, welches als Wiedererwägungsgesuch abgewiesen wurde. Darauf folgte der Gang an das Bundesgericht.
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2C_517/2025: Abweisung der Beschwerde zur Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der italienische Staatsbürger A.________, ursprünglich mit einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in die Schweiz eingereist, beantragte die Erneuerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Die kantonalen Behörden sowie das kantonale Verwaltungsgericht lehnten die Erneuerung aufgrund fehlender finanzieller Selbstversorgung ab. Das Bundesgericht hatte einen früheren Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben und dieses zur weiteren Abklärung der Einkommens- und Vermögenssituation von A.________ angewiesen. Nach erneuter Prüfung bestätigte das Verwaltungsgericht erneut die Nichterneuerung der Bewilligung.
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4A_211/2025: Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein geschiedener Vater (A.________, Beschwerdeführer) wurde verpflichtet, für seine Tochter (B.________, Beschwerdegegnerin) Unterhaltsbeiträge zu leisten. Nach Erreichen ihrer Volljährigkeit betrieb B.________ ihn wegen ausstehender Unterhaltszahlungen für drei Monate. Der Vater erhob dagegen Einsprache, welche vom Bezirksgericht Martigny und St-Maurice endgültig aufgehoben wurde. Das Kantonsgericht Wallis wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Der Vater zog anschliessend vor das Bundesgericht.
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6B_956/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der Strafkammer des Kantonsgerichts im Kanton Tessin am 15. Mai 2024 unter anderem wegen Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB schuldig gesprochen, nachdem er am 12. Juni 2023 während eines Streits ein Messer an den Hals von B.________ gehalten hatte. Das Strafmass wurde auf 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe sowie einer Busse von CHF 300 festgelegt, und zusätzlich eine Wegweisung für 7 Jahre verhängt. Am 6. November 2024 sprach das Kantonsgericht Tessin (CARP) A.________ von der Gefährdung des Lebens frei, nachdem festgestellt wurde, dass er lediglich die flache Seite eines Pizza-Messers für einen kurzen Moment und ohne Druck an den Hals der betroffenen Person gehalten hatte. Die Freiheitsstrafe wurde auf 3 Jahre und 9 Monate sowie die Dauer der Wegweisung auf 5 Jahre reduziert. Das Bundesgericht hatte sich auf Beschwerde des kantonalen Staatsanwalts hin mit der Frage zu befassen, ob die Handlung des Beschuldigten die Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB erfüllte.
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6B_1180/2023: Urteil betreffend qualifizierte Geldwäscherei und Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Bundesanwaltschaft warf dem Beschwerdegegner A.________ vor, als Mitarbeiter einer Bank an internationaler qualifizierter Geldwäscherei in Millionenhöhe beteiligt gewesen zu sein. Zudem habe er einen Betrag aus Bestechungsgeldern veruntreut. Der Beschwerdegegner wurde bereits in erster Instanz vom Bundesstrafgericht teilweise freigesprochen und teilweise verurteilt. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts änderte das Strafmass auf eine bedingte Geldstrafe ab, was Gegenstand der Beschwerde der Bundesanwaltschaft beim Bundesgericht war.
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1C_142/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A., B.A. und C.A. wandten sich gegen die Nutzung einer gemeinsam genutzten Parzelle durch D. für die Lagerung von Aushubmaterial und Baugeräten. Sie forderten die Beendigung der Nutzung sowie die Einleitung eines Verfahrens zur Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung. Die zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden verneinten eine öffentliche rechtliche Problematik und sahen den Sachverhalt als privatrechtlich an. Nach Abweisung ihrer Beschwerde durch den Staatsrat und das kantonale Verwaltungsgericht gelangten die Gesuchsteller an das Bundesgericht.
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6B_996/2024: Verletzung der Verkehrsvorschriften (Geschwindigkeitsübertretung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (geb. 1966), Vater von zwei Kindern und vollzeitbeschäftigt, wurde in den Vorinstanzen wegen schwerer Verletzung der Strassenverkehrsregeln verurteilt, da er im November 2023 innerorts auf einer auf 50 km/h begrenzten Strecke mit 79 km/h (abzüglich Sicherheitsmarge) gefahren war. Er argumentierte, dass er sich der 50-km/h-Beschränkung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und fehlender wahrnehmbarer Hinweise auf eine geschlossene Ortschaft nicht bewusst war.
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2C_593/2025: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung – Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein türkischer Staatsangehöriger erhielt im Jahr 2023 eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund seines Familiennachzugs. Nachdem seine Ehe im Jahr 2024 definitiv aufgelöst wurde, verweigerte der Kanton Aargau die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Wegweisung an. Die Vorinstanz (Verwaltungsgericht des Kantons Aargau) bestätigte diese Verfügung. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.
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