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Bundesgericht neue Urteile vom 31.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_77/2025: Entscheid zur Revision und Unzulässigkeit der Rekusation von Kantonsrichtern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde zuvor vom Kantonsgericht für mehrfachen sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung verurteilt. Er begehrte eine Revision des Urteils und die Rekusation der kantonalen Richter und einer Gerichtsschreiberin. Die Revision wurde teilweise gewährt, jedoch in Teilen abgewiesen. Die Verfahren zu den einzelnen Straftaten wurden von der Vorinstanz getrennt, wobei der eine Teil zur weiteren Untersuchung zurück an die Staatsanwaltschaft überwiesen wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Beschwerdeführer forderte die Rekusation der kantonalen Richter und der Gerichtsschreiberin unter Berufung auf die angebliche Parteilichkeit sowie auf schwere Verfahrensfehler. Das Bundesgericht lehnte dies ab, da keine objektiven Anzeichen einer Vorbefangenheit vorlagen. Über die Forderung nach einer umfassenden Aufhebung des ursprünglichen Urteils wurde entschieden, dass dies nicht möglich sei, da die Beschwerde bereits zuvor in Bezug auf Teile der Verurteilungen abschliessend behandelt wurde. Die Vorinstanz trennte die Verfahren zu den unterschiedlichen Straftaten. Das Bundesgericht erachtete die Disjunktion der Verfahren als rechtlich korrekt, da die Untersuchung in Bezug auf eine Klägerin abgeschlossen war und keine juristischen Nachteile für den Beschwerdeführer entstehen würden. Die Kosten für die Revisionen wurden angemessen verteilt, wobei der Beschwerdeführer aufgrund des Teilerfolg des Revisionsverfahrens nur teilweise belastet wurde. Die Forderung des Beschwerdeführers, das Honorar seines Verteidigers zu erhöhen, wurde als unzulässig bewertet, da er hierfür nicht beschwerdelegitimiert ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden wurden zusammen behandelt und abgewiesen, die unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


4A_606/2024: Entscheid betreffend provisorische Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ Sàrl verlangte eine provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG) gegenüber der B.________ SA für eine Forderung von CHF 233'100.– gemäss einem Mandatsvertrag und einem darauf basierenden Zahlungsplan. Die Vorinstanzen wiesen die Rechtsöffnungsverfahren aufgrund der von B.________ SA erhobenen Einrede der Nichtausführung zurück, da die Gegenleistung von A.________ Sàrl nicht hinreichend nachgewiesen wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde als zulässig, da die Streitwertgrenze gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG überschritten wurde. Das Gericht stellte klar, dass die Beschwerde in der Sache nur auf die Rechtsverletzungen gestützt werden kann, die ausreichend begründet werden. Es wurden keine offensichtlichen Verstösse des kantonalen Gerichts festgestellt. Der behauptete Verstoss gegen das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) wurde abgewiesen, da die Beschwerdeführerin durch ihren Vertreter ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu äussern, und selbst keine entsprechenden Anträge stellte. Die kantonal vorgebrachten neuen Beweismittel der Beschwerdeführerin wurden auch vor Bundesgericht nicht als zulässig erachtet, da die Anforderungen von Art. 326 ZPO nicht erfüllt waren und die neuen Beweise für das Urteil nicht relevant waren. Die Einrede der Nichtausführung war gerechtfertigt. Die Vorinstanz stellte fest, dass die Zahlungspflicht im Vertrag an die ordnungsgemässe Ausführung der beauftragten Arbeiten geknüpft war. Die Beschwerdeführerin konnte die Vertragserfüllung nicht hinreichend nachweisen. Der Text des vorgelegten Mandatsvertrags und des Zahlungsplans ließ keine bedingungslose Zahlungspflicht erkennen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und verpflichtete die Beschwerdeführerin zur Zahlung von Gerichtskosten und Entschädigung.


9C_233/2025: Entscheidung bezüglich der Besteuerung aufgrund einer Transposition

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die Besteuerung eines Einkommens von 750'000 CHF, welches den Klägern (A.A.________ und B.A.________) im Rahmen der Besteuerung für die Steuerperiode 2020 auferlegt wurde. Das Einkommen wurde aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert (780'000 CHF) und dem Nominalwert (30'000 CHF) von 30 Aktien ermittelt, die von den Klägern in die Holding E.________ Sàrl eingebracht wurden. Die Steuerbehörden und die kantonalen Gerichte haben beschlossen, dieses Einkommen als Folge einer Transposition zu besteuern.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ist formell zulässig, obwohl die Kläger auch die frühere kantonale Entscheidung direkt angefochten haben, was unzulässig ist. Das Bundesgericht prüft die Rechtsfragen unabhängig, während Tatsachenfeststellungen nur dann korrigiert werden, wenn sie offensichtlich fehlerhaft oder willkürlich sind. Die Kläger rügen eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs, da eine Anhörung wichtiger Personen – wie des Steuerpflichtigen, des Verkäufers und des Bankiers – nicht stattgefunden habe. Das Bundesgericht findet die Vorgehensweise der Vorinstanz jedoch ausdrücklich als ausreichend begründet und den Einspruch unbegründet. Die Vorinstanz bestätigte, dass die objektiven Bedingungen der Transposition erfüllt seien, insbesondere: 1. Übergang der 30 Aktien durch die private Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen. 2. Kontrolle des Steuerpflichtigen über die Holding. 3. Übertragung zu einem Wert über dem Nominalwert. 4. Gegenleistung in Form eines Kredits an den Steuerpflichtigen. Die Kläger konnten die klare Rechtslage nicht widerlegen. Ihre Argumentation einer vermeintlichen \"Substitution von Parteien\" erwies sich als unbegründet, da die Dokumente und die Steuererklärung die gegenteilige Schlussfolgerung bestätigten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern auferlegt.


6B_986/2023: Strafverfahren betreffend qualifizierte Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Pfändungsbetrug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Gericht beurteilt zwei Strafverfahren gegen A.A.________ (Verfahren 6B_986/2023, betreffend mehrere Vorwürfe der qualifizierten Veruntreuung, ungetreuen Geschäftsbesorgung und des Pfändungsbetrugs) sowie B.A.________ (Verfahren 6B_1001/2023, betreffend die Herausgabe von eingezogenen Vermögenswerten). A.A.________ beantragt unter anderem Freisprüche hinsichtlich der Schuldsprüche sowie die Freigabe eingezogener Vermögenswerte. B.A.________ beantragt die Aufhebung der Kontosperre und die Herausgabe des Guthabens.


5A_858/2025: Rückzug der Beschwerde in einem Verfahren betreffend Vormundschaft und familienpsychiatrische Expertise

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 6. Oktober 2025 Beschwerde gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf vom 2. September 2025. Sie betrifft eine curatelle d’assistance éducative für den Sohn der Parteien sowie eine familienpsychiatrische Expertise. Am 15. Oktober 2025 erklärte die Beschwerdeführerin den Rückzug der Beschwerde.


2C_566/2025: Nichtbehandlung einer offensichtlich unzulässigen Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte zahlreiche Unterlagen beim Bundesgericht ein, darunter als \"Beschwerde\" bezeichnete Eingaben, welche sich gegen diverse Entscheide von Behörden des Kantons Zürich richteten. Die Eingaben, die eine Vielzahl unterschiedlichster Dokumente umfassten, waren in ihrer Struktur völlig ungeordnet und wiesen querulatorische Züge auf. Es obliegt nicht dem Bundesgericht, aus einer derartigen Fülle von Dokumenten etwaige zulässige Beschwerden herauszufiltern.


8C_163/2025: Ablehnung der Rückerstattungserlass von Leistungen bei Kurzarbeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Gesellschaft (A.________ Sàrl) aus dem Bereich Getränkevertrieb beantragte während der Covid-19-Pandemie Kurzarbeitsentschädigungen. Nach einer Überprüfung stellte das SECO fest, dass Zahlungen in Höhe von CHF 199'049.90 zu Unrecht erfolgten und forderte die Rückerstattung. Ein Antrag der Gesellschaft an die kantonale Behörde (DGEM) auf Erlass der Rückerstattung wurde abgelehnt, da keine gute Glaubensbasis vorlag. Die Vorinstanz bestätigte die Entscheidung.


8C_567/2025: Unzulässigkeit im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, hatte sich gegen einen Entscheid der IV-Stelle für Versicherte im Ausland bei den Vorinstanzen gewehrt, welcher ihren Anspruch auf eine Invalidenrente verneinte. Dabei stützte sich die IV-Stelle insbesondere auf ein medizinisches Gutachten der Neurologie Toggenburg AG. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass der Entscheid der IV-Stelle rechtmässig sei. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein.


9C_531/2025: Nichteintreten auf Beschwerde mangels genügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 19. August 2025. Die Vorinstanz war auf die von ihm eingereichten Beschwerde und den Rekurs nicht eingetreten. Streitgegenstand waren die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer für die Steuerperioden 2016-2017.


6B_1278/2023: Bundesgerichtsurteil betreffend Raufhandel und Anklagegrundsatz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung am 9. Februar 2021, an der mehrere Personen beteiligt waren, von den Vorinstanzen wegen Raufhandels schuldig gesprochen. Die Auseinandersetzung führte zu Verletzungen bei mehreren Beteiligten. Der Beschwerdeführer wirkte nach den Vorinstanzen aktiv mit, indem er unter anderem mit einem Holzstück auf die Privatkläger einschlug. Vorwürfe des Angriffs und der schwerer Körperverletzung wurden teilweise zurückgewiesen. Der Fall betrifft zudem die Konkretisierung des Anklagesachverhalts und mögliche Übersetzungsmängel während der Befragungen.


7B_1035/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde bei Einstellungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Erben des verstorbenen A.A.________ haben gegen die Einstellungsverfügung des Staatsanwalts des Kantons Genf vom 16. Januar 2025 Beschwerde eingelegt. Diese wurde von der strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantons Genf am 29. August 2025 abgewiesen. Die Beschwerdeführer gelangen daraufhin mit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht.


8C_513/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung bei Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt die Beschwerde von A.________ gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen. Streitgegenstand ist der Erlass einer Rückforderung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV in der Höhe von CHF 2'324.80. Die Vorinstanz verneinte den guten Glauben des Beschwerdeführers, da dieser seiner Meldepflicht bezüglich einer Änderung des Eigenmietwerts nicht nachgekommen war.


5A_390/2025: Aufhebung von einstweiligen Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Mutter von fünf Kindern beantragt beim Bundesgericht die Aufhebung von zwei einstweiligen Massnahmen der Vorinstanz. Diese Massnahmen beinhalten den Entzug des Rechts, den Aufenthaltsort von zwei ihrer Kinder (D.________ und C.________) zu bestimmen, mit anschliessender Platzierung dieser Kinder. Die Mutter argumentiert, dass die Massnahmen unverhältnismässig seien und beruft sich auf ihre Kooperationsbereitschaft sowie auf eine unterstützende Expertenmeinung, die den Verbleib der Kinder bei ihr unter bestimmten Bedingungen befürwortet hatte. Gleichzeitig beantragt sie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


6B_1283/2023: Urteil zum Anklagegrundsatz und Strafzumessung im Fall von versuchter schwerer Körperverletzung, Angriff und Raufhandel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft mehrere Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer A.________, darunter versuchte schwere Körperverletzung, Angriff und Raufhandel im Zusammenhang mit einer tätlichen Auseinandersetzung am 9. Februar 2021. Das Bezirksgericht Zurzach hatte A.________ zunächst freigesprochen. In der Berufung wurde er vom Obergericht des Kantons Aargau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt. A.________ focht das Urteil vor Bundesgericht an und rügte insbesondere die Verletzung des Anklagegrundsatzes und Mängel in der Sachverhaltsfeststellung.


9F_11/2025: Nichteintreten auf eine Revisionsgesuch wegen nicht geleisteter Vorschusszahlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ beantragte am 16. Juni 2025 die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 6. Mai 2025. Das Revisionsgesuch betraf eine Streitigkeit im Bereich der Krankenversicherung. Der Vorschuss für die Verfahrenskosten wurde trotz gesetzter Fristen nicht rechtzeitig überwiesen. Das Bundesgericht hat daher das Gesuch als unzulässig erklärt.


4D_129/2025: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ haben vorab beim Regionalgericht Oberland erfolglos gegen einen Rechtsöffnungsentscheid vom 10. April 2025 Beschwerde eingelegt. Das Obergericht des Kantons Bern wies deren erneute Beschwerde mit Entscheid vom 30. Juni 2025 ab. Daraufhin wandten sich die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Juli 2025, zunächst an das Bundesverwaltungsgericht, welches die Eingabe mangels Zuständigkeit an das Bundesgericht weiterleitete.


5A_644/2024: Entscheid zu Beitragsleistungen im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder sowie ein tot geborenes Kind. Die Ehefrau lebt seit April 2023 wieder gemeinsam mit ihrem jüngeren Kind im ehelichen Zuhause. Sie bezieht eine vollständige Invalidenrente seit 2016. A.________ hat einseitig die Scheidung eingereicht, und die Parteien streiten aktuell über Unterhaltsbeiträge.


7B_661/2025: Beschwerde betreffend Nicht-Eintreten auf eine dritte Revisionsgesuch gegen ein Urteil über Sexualstraftaten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall beantragte der Beschwerdeführer (A.________) eine dritte Revision des Urteils vom 27. September 2021, in welchem er wegen Sexualstraftaten gegen zwei Frauen verurteilt worden war. Die vorherigen zwei Revisionsanträge hatten teilweise Erfolg, wobei die Verurteilung bezüglich einer der beiden Frauen (C.________) aufgehoben und zur ergänzenden Untersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde. Die dritte Revision stützt sich auf angeblich neue Tatsachen und eine vermeintliche Widersprüchlichkeit zwischen den Urteilen. Die Vorinstanz erklärte diese Revision jedoch für offensichtlich unzulässig. Der Beschwerdeführer bringt deshalb Beschwerde vor das Bundesgericht.


5A_398/2025: Massnahmen der Kindesschutzbehörde und Wohnortbestimmung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, nicht verheiratete Eltern von zwei minderjährigen Kindern, unterlagen wiederholtem behördlichen Eingriff durch die Kindesschutzbehörde. Hintergrund waren Zweifel an der kindgerechten Erziehung und Lebensführung, insbesondere in Bezug auf schulische Integration, medizinische Betreuung und allgemeine soziale Entwicklung der Kinder. Die Eltern traten zurückgezogen auf, und die Wohnsituation zeigte Zeichen von Vernachlässigung. Aufgrund dieser Umstände sowie weiterer besorgniserregender Feststellungen beantragte die Direktion für Jugend und Kindheit (DGEJ), den Eltern das Recht zu entziehen, den Wohnort ihrer Kinder zu bestimmen, und die Kinder zu platzieren. Diese Massnahme wurde zunächst als superprovisorische Anordnung erlassen und anschliessend durch die kantonalen Instanzen bestätigt.


7B_834/2025: Abschreibung eines Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, welche die Ablehnung einer Besuchsbewilligung für einen Minderjährigen zum Gegenstand hatte. Im Verlauf des Verfahrens hat der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückgezogen.


8C_547/2025: Entscheidung zur Nichtanhandnahme einer Beschwerde im Bereich der Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, deren Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz nicht erneuert wurde und die zur Ausreise verpflichtet ist, hatte gegen die Einstellung ihrer Sozialhilfeleistungen ab dem 1. Dezember 2024 Beschwerde erhoben. In der Zwischenzeit sollte sie Anspruch auf Nothilfe haben, wofür jedoch ein Antrag erforderlich war. Sie machte geltend, dass die zuständigen Behörden ihr zugesichert hätten, diese Nothilfe ohne formelle Antragstellung zu leisten. Die kantonale Instanz wies ihre Beschwerde ab.


4A_466/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es ging um die Räumung eines Mietobjekts, welche durch ein erstinstanzliches Urteil des Tribunals der Miet- und Pachtangelegenheiten des Kantons Genf (Entscheid vom 16.12.2024) angeordnet wurde. Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ hatten gegen dieses Urteil Beschwerde eingereicht, jedoch wurde ihre Eingabe durch die kantonale Vorinstanz (Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf) wegen mangelnder Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für unzulässig erklärt.


8C_472/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in einer Arbeitslosenversicherungssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wendet sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 14. August 2025. Es ging um eine arbeitslosenversicherungsrechtliche Angelegenheit. Das Bundesgericht forderte einen Kostenvorschuss, der auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet wurde.


8C_397/2025: Entscheid betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, erlitt im Jahr 2018 eine Verletzung, die von der Unfallversicherung bis Juli 2019 abgedeckt wurde. Parallel beantragte der Versicherte eine Invalidenrente wegen anhaltender körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen. Nach einer ärztlichen Untersuchung und auf Grundlage der Stellungnahme des regionalen ärztlichen Dienstes lehnte das Amt für Invalidenversicherung (OAI) den Anspruch auf Invalidenleistungen ab. Die kantonale Vorinstanz gewährte dem Versicherten eine volle Invalidenrente für den Zeitraum vom Januar bis Oktober 2019 und wies weitergehende Ansprüche ab.


4D_133/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH erhob Beschwerde gegen die Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zug, welches auf eine Beschwerde der A.________ GmbH gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für eine Forderung von CHF 2'110.-- nicht eingetreten war. Das Bundesgericht musste prüfen, ob die Eingabe den Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde genügte.


4D_124/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Kreisgerichts Toggenburg und anschliessend gegen die Abweisung dieser Beschwerde durch das Kantonsgericht St. Gallen an das Bundesgericht. Die Beschwerde wurde jedoch mangels Zahlung des Kostenvorschusses und ungenügender Begründung nicht behandelt.


4A_509/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Unwirksamkeit eines Mietvertragskündigung und Zwangsräumung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mietvertragskündigung einer Vermieterin an ihre Mieterin bezüglich einer Wohnung in U.________ wurde zunächst vom Tribunal des baux et loyers in Genf bestätigt. Die Mieterin legte Berufung bei der Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf ein, welche das Urteil bestätigte. Im Anschluss erhob die Mieterin Beschwerde an das Bundesgericht, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen sowie die Zwangsräumung abzuwenden.


8C_357/2025: Entscheid betreffend Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde der Sozialhilfebehörde Villars-sur-Glâne richtet sich gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg, das den Anspruch von A.A.________ auf Sozialhilfe trotz eines vorhergehenden Vermögensdessaisissements bestätigte. A.A.________, die Mutter von drei Kindern, hatte ihr Eigentum verkauft und den Erlös an ihre Kinder verteilt, bevor sie sozialhilfeabhängig wurde. Das Kantonsgericht ordnete die Klärung der effektiven Ansprüche unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen und der verbleibenden Kosten ihres Aufenthalts im Pflegeheim an.


8C_420/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Invalidenrenten-Verfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, das eine befristete ganze Invalidenrente bestätigt hatte. Sie verlangt eine unbefristet auszurichtende Invalidenrente.


4D_144/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen das Rechtsöffnungsurteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, welches die Beschwerde gegen ein Rechtsöffnungsurteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt abgewiesen hatte. Die Eingabe der Beschwerdeführerin erfüllte die Anforderungen an eine Beschwerde gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG) nicht.


7B_529/2023: Ersatzforderung wegen Vermögensbereicherung: Überprüfung der Arglist im Betrugsvorwurf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden führte ein Strafverfahren gegen mehrere Personen, darunter A.________, wegen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei. A.________ wurde beschuldigt, durch betrügerische Handlungen des mutmasslichen Haupttäters B.________ indirekt vermögensmässig bereichert worden zu sein. Gegen ihn wurde eine Ersatzforderung von Euro 153'878.70 erhoben. Die Vorinstanz reduzierte diese auf Euro 143'878.70, wobei sie die Arglist des angeblichen Täters B.________ bejahte. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragte A.________ die vollständige Aufhebung der Ersatzforderung.


9C_416/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim Ufficio dell'assicurazione invalidità (UAI) eine neue Anfrage für Leistungen der Invalidenversicherung ein, welche unter anderem mit einem ärztlichen Attest begründet wurde. Das UAI trat nicht auf die Anfrage ein, da keine neuen relevanten medizinischen oder wirtschaftlichen Veränderungen dargelegt wurden. Das Gericht des Kantons Tessin bestätigte diese Entscheidung. Daraufhin legte A.________ eine Beschwerde an das Bundesgericht ein, die jedoch formale und materielle Mängel aufwies.


4A_492/2025: Beschwerde über die Verfahrensweise im Zivilprozess

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ wehrten sich vor dem Bundesgericht gegen eine Entscheidung der kantonalen Instanz, wonach ihr Antrag auf Begrenzung der Zivilprozessfragen (insbesondere zur Legitimation und Verjährung) nicht isoliert geprüft wird. Der ursprüngliche Anspruch betrifft eine Forderung über 1'439'415'500 russische Rubel, welche die Beschwerdegegnerin C.________ vor dem Genfer Gericht geltend gemacht hatte.


6B_1286/2023: Unzulässigkeit des Anklagegrundsatzes und Prüfungsanforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 9. Februar 2021 kam es in einer Liegenschaft in V.________ (Kanton Aargau) zu einer tätlichen Auseinandersetzung mehrerer Personen, darunter der Beschwerdeführer (A.________). Der Beschwerdeführer war angeklagt wegen mehrfachen Angriffs, (versuchter) schwerer Körperverletzung und Raufhandels. In erster Instanz wurde er freigesprochen; das Obergericht sprach ihn später des Raufhandels schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Beschwerdeführer ficht dieses Urteil an und verlangt einen Freispruch.


2F_18/2025: Entscheid betreffend Revisionsgesuch in einem Staatshaftungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH beantragte die Revision des Urteils des Bundesgerichts vom 14. Mai 2025 (2C_367/2024), in welchem die Beschwerde betreffend Staatshaftung abgewiesen wurde. Begründet wurde das Gesuch mit dem Auffinden eines neuen Beweismittels.


2C_548/2025: Entscheid zur Fristwiederherstellung und Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen ein Schreiben des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 19. August 2025 ein, das klärt, dass kein Verfahren eröffnet wird, da kein klarer Anfechtungsgegenstand erkennbar ist. A.________ beantragte u.a. die Fristwiederherstellung und Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit und trat auf die Beschwerde nicht ein. Ein weiteres Verfahren (2C_566/2025) wurde separat eröffnet.


5A_641/2025: Entscheid betreffend effektiven suspensiven Charakter in einer familienrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Hier wird die Frage des effektiven Suspensiveffekts eines Berufungsentscheids in einer familienrechtlichen Streitigkeit um elterliche Sorge und Wohnsitzbestimmung für ein Kind behandelt. Ausgangspunkt war die güterrechtliche Einigung zwischen den Eltern, die eine alternierende Obhut für ihr Kind vorsah. Die Mutter beantragte später das Recht, mit dem Kind ins Ausland (Spanien) umzuziehen; dieser Antrag wurde vor der kantonalen Instanz bewilligt, wobei der Suspensiveffekt einer Berufung gegen diese Entscheidung nicht gewährt wurde. Dies führte zur Einleitung der Beschwerde ans Bundesgericht.


7B_991/2024: Urteil zur erkennungsdienstlichen Erfassung nach Strafverfolgung im Kanton Basel-Stadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt leitete gegen A.________ zwei Strafverfahren ein. Eines betrifft den Verdacht auf Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung, das andere Raub bzw. räuberischen Diebstahl und Körperverletzungen. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft eine erkennungsdienstliche Erfassung von A.________ an. Gegen diese Anordnung erhob A.________ Beschwerde, die vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt abgewiesen wurde.


5A_856/2025: Entscheid betreffend Rückzug der Beschwerde in einer familienpsychiatrischen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ reichte eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf vom 8. September 2025 ein, die eine familienpsychiatrische Expertise und die Unzulässigkeit eines früheren Rechtsmittels betraf. Am 15. Oktober 2025 erklärte sie den Rückzug ihrer Beschwerde.


9C_408/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beschwerte sich vor dem Bundesgericht gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2025 (C_2138/2025), der seine vorhergehende Beschwerde wegen verspäteter Einreichung für unzulässig erklärt hatte. Das Verfahren betrifft die Invalidenversicherung und die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Beschwerde.


4A_194/2025: Entscheid zur internen Schiedsgerichtsbarkeit im Fussball betreffend die Übernahme von Ausbildungsentschädigungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Streit zwischen zwei Schweizer Fussballklubs, A.________ AG und B.________ AG, über die Auslegung einer Transfervereinbarung für den Spieler D.________. Die zentrale Frage war, ob B.________ AG im Rahmen der Transfervereinbarung verpflichtet ist, A.________ AG für eine vom ursprünglichen Verein des Spielers (C.________ AG) geforderte Ausbildungsentschädigung zu entschädigen. Der Einzelschiedsrichter des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) wies mit Schiedsspruch vom 24. März 2025 den Grossteil der Ansprüche der A.________ AG ab, was zum vorliegenden Rechtsstreit führte.


7B_692/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme einer strafrechtlichen Verfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis vom 28. April 2025. Das Kantonsgericht Wallis, Strafkammer, trat am 17. Juni 2025 nicht auf seine Beschwerde ein. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.


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