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Bundesgericht neue Urteile vom 29.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_580/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Vergütung der Curatorin in einem Erwachsenenschutzfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

C.________, eine seit ihrer Geburt an motorisch-zerebralem Handicap leidende und urteilsunfähige Person, wird durch eine Curatelie geschützt. A.________ hatte unter anderem die Rolle des Curators übernommen, wobei es zu Konflikten mit der Leitung des Wohnheims E.________ kam. Nach mehreren Änderungen in den Zuständigkeiten wurde D.________, eine Anwältin, vorübergehend als Curatorin ernannt. Nach ihrer Entlassung aus den Curator-Funktionen wurden ihre Honorare und Kosten durch das kantonale Gericht festgelegt und der Person unter Schutz belastet. A.________ erhob daraufhin Beschwerde hinsichtlich der Kostenverantwortung der Curatorin sowie ihrer Tätigkeit. Der Fall wurde schliesslich dem Bundesgericht vorgelegt.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigt die Anwendung der bundesrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften für den subsidiären verfassungsrechtlichen Beschwerdeweg gemäss Art. 113 ff. BGG. Die entsprechende Entscheidungen der kantonalen Behörden erfüllten die Voraussetzungen der letztinstanzlichen Perspektive. Der Beschwerdeführer hat vor der Vorinstanz keine ausreichenden Gründe dargelegt, die seine direkte Rechtsbetroffenheit oder einen persönlichen Rechtsanspruch begründen. Seine Stellung als naher Angehöriger und seine limitierte Funktion als Curator rechtfertigten hierbei nicht seine Legitimation zur Beschwerde. Der Beschwerdeführer hatte auch keine klaren und hinreichend substanziierten Verfassungsrügen vorgebracht, weshalb keine inhaltliche Prüfung der behaupteten Grundrechtsverletzungen erfolgte. Weiter wurde festgestellt, dass die Einschätzung zur Tätigkeit der Curatorin auf einer Tatsachenebene liegt, die nicht wieder aufgerollt werden kann.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


9C_50/2025: Mehrwertsteuerstreit: Steuerperioden 2015 und 2016 der A.________ AG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG ist Teil eines Firmenkomplexes von vier Schwestergesellschaften und war in den Steuerperioden 2015 und 2016 mehrwertsteuerpflichtig. Im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten bei den Mehrwertsteuerabrechnungen eröffnete die ESTV ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Gesellschaft und weitere Beteiligte. Nach umfassenden Untersuchungen und verschiedenen Einvernahmen folgte eine Leistungsverfügung für Nachbelastungen von Mehrwertsteuern. Die Beschwerde der Firma gegen diese Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht teilweise gutgeheissen, grösstenteils jedoch abgewiesen. Die Gesellschaft wandte sich letztinstanzlich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Voraussetzungen für die Eintretenskompetenz des Bundesgerichts sind erfüllt, weshalb auf die Beschwerde eingetreten wird. - **E.2:** Das Bundesgericht prüft die Rechtsverletzungen mit voller Kognition. Die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen durch die ESTV sind unzureichend begründet. - **E.3:** Der von der Vorinstanz festgestellte Sachverhalt wird vom Bundesgericht grundsätzlich übernommen und nur bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Dies war hier nicht der Fall. - **E.4:** Die Ausführungen der Beschwerdeführerin zu Verfahrensmängeln, Rufschädigung und Gehörsverletzungen setzen sich nicht ausreichend mit dem vorinstanzlichen Entscheid auseinander. Die entsprechenden Rügen werden nicht weiter behandelt. - **E.5.** Die Kritik an der Länge des Verfahrens und den Beweislastregelungen ist unbegründet. Die Vorinstanz hat das Vorgehen der ESTV korrekt beurteilt. - **E.6:** Die Festsetzungsverjährung für die Steuerjahre 2015 und 2016 ist nicht eingetreten. Die Vorgehensweise der ESTV und Vorinstanz hinsichtlich der Verjährungsfragen war zulässig. - **E.7:** Insgesamt erweist sich die Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird, als unbegründet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt und es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.


1C_271/2024: Beschwerde gegen die Erteilung einer Baubewilligung und eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG erhielt Baubewilligungen für die Erstellung von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden auf einer Parzelle in Zell, die an den Wasserrechtskanal und die Töss grenzt. Der WWF Schweiz erhob dagegen Rechtsmittel mit der Begründung, die notwendige Festsetzung des definitiven Gewässerraums sei nicht erfolgt und die übergangsrechtlichen Bestimmungen seien ungenügend. Vorinstanzen wiesen die Rechtsmittel ab. Das Bundesgericht prüft nun die Einhaltung der bundesrechtlichen Anforderungen an die Gewässerraumfestlegung.

Zusammenfassung der Erwägungen

(E.1) Die Beschwerde ist zulässig, da bedeutende öffentliche Interessen betroffen sind, insbesondere die Sicherstellung der bundesrechtskonformen Gewässerraumfestlegung. (E.2) Der angefochtene Entscheid beruht auf den übergangsrechtlichen Gewässerschutzvorschriften, die jedoch keine abschliessende Regelung darstellen. (E.3) Das Bauprojekt kommt in den zukünftig festzulegenden, mindestens 90 Meter breiten Gewässerraum der Töss zu liegen, was die langfristige Revitalisierung gefährden würde. (E.4-5) Die Festsetzung des Gewässerraums ist bisher unterblieben. Eine vorläufige Sicherung durch eine Planungszone oder die Zurückstellung der Baubewilligung wäre erforderlich gewesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Vorinstanz entscheidet zu Gunsten des WWF Schweiz und die Angelegenheit wird an die Baudirektion des Kantons Zürich zurückgewiesen.


8C_414/2025: Entscheid zur Prozessvoraussetzung bei einer Beschwerde im Bereich Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte am 9. Mai 2025 beim kantonalen Gericht des Kantons Neuenburg eine Beschwerde ein, um eine Entscheidung vom 7. April 2025 betreffend die Verweigerung der Arbeitslosenentschädigung anzufechten. Die Eingabe war jedoch unzureichend, da sie keine eigenhändige Unterschrift und keine Kopie der angefochtenen Entscheidung enthielt. Das kantonale Gericht setzte ihm eine Frist zur Nachbesserung, welche nicht eingehalten wurde. Folglich erklärte das Kantonsgericht die Beschwerde am 11. Juli 2025 als unzulässig. Vor Bundesgericht erhob der Beschwerdeführer erneut Beschwerde.


8C_548/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wehrte sich gegen einen kantonalen Entscheid, der die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Sozialhilfegeldern in Höhe von 60'000 CHF bestätigte. Die Beschwerde zielte darauf ab, die Verletzung von Bundesrecht oder verfassungsmässigen Rechten geltend zu machen.


5A_851/2025: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, über deren Vermögen bereits 2013 durch das Landgericht Wiener Neustadt der Konkurs eröffnet und 2014 durch das Bezirksgericht Horgen anerkannt wurde, stellte erneut ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Konkursverfahren. Das Bezirksgericht Horgen wies das Gesuch ab, soweit es darauf eintrat. Auf die dagegen erhobene kantonale Beschwerde trat das Obergericht des Kantons Zürich nicht ein, da diese ungenügend begründet war. Die Beschwerdeführerin wandte sich anschliessend an das Bundesgericht.


9C_395/2025: Urteil zu den Prozessvoraussetzungen einer Beschwerde im Bereich Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ rief das Bundesgericht gegen eine Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2025 an, welche die Leistung eines Kostenvorschusses verlangte. Die Beschwerde richtete sich gegen die Kostenvorschussverfügung und war mit Eingaben vom 22. Juli sowie 24. und 26. September 2025 ergänzt worden.


9C_503/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich verpflichtete die A.________ GmbH zur Zahlung von Fr. 8'672.50 nebst Zinsen sowie einer Umtriebsentschädigung von Fr. 500.- an die Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge aufgrund offener Prämienforderungen. Der Rechtsvorschlag im Rahmen eines Betreibungsverfahrens wurde in diesem Umfang aufgehoben. Die A.________ GmbH focht diesen Entscheid beim Bundesgericht an und brachte unter anderem vor, dass die Prämien nicht geschuldet seien, da ihr einziger Arbeitnehmer seit 2023 arbeitsunfähig sei. Dieses Argument wurde in der Vorinstanz nicht geltend gemacht, und die Beschwerdeschrift erfüllte die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht.


7B_619/2025: Nichtanhandnahme im Strafverfahren – Nichteintreten auf Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Schwyz. Diese Verfügung wurde vom Kantonsgericht Schwyz bestätigt. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht, welche mangels gesetzlicher Voraussetzungen als offensichtlich unzulässig beurteilt wurde.


9C_491/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend Steuerveranlagungen und Buchprüfung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen die angekündigte Buchprüfung des Kantonalen Steueramts Aargau betreffend die Steuerperioden 2016–2023. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau trat auf die Beschwerde mangels eines zulässigen Anfechtungsobjekts nicht ein, worauf der Beschwerdeführer die Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.


9C_49/2025: Entscheid zur Steuernachforderung und Verjährung bei der Mehrwertsteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Steuerjahre 2013-2017 mit einer Steuernachforderung von ursprünglich Fr. 58'732.- konfrontiert, später reduziert auf Fr. 23'177.-. Die Nachforderung betraf unvollständige Mehrwertsteuerabrechnungen sowie geldwerte Leistungen und fehlerhaft geltend gemachte Vorsteuerabzüge. Gegen die Verfügung der ESTV erhob die A.________ AG Einsprache und Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Mehrwertsteuernachforderung für die Jahre 2014-2016, während für die Jahre 2013 und 2017 keine Forderungen erhoben wurden.


2C_638/2024: Urteil zu einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Heiratsvorbereitung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine madagassische Staatsangehörige, reiste mit einem Schengenvisum in die Schweiz ein und beantragte eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Heiratsvorbereitung mit ihrem schweizerischen Verlobten. Das Migrationsamt des Kantons Zürich und weitere kantonale Behörden lehnten das Gesuch ab. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab, weil Verdachtsmomente für eine Scheinehe sowie fehlende Unterlagen zum Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens bestanden. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung und weist die Beschwerde ab.


5A_884/2025: Urteil zur vorsorglichen Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Süd entzog der Beschwerdeführerin 2 ihre Befugnisse gemäss der Patientenverfügung des Beschwerdeführers 1 und errichtete für ihn vorsorglich eine Vertretungsbeistandschaft mit Ernennung von C.________ als Beiständin. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die kantonale Beschwerde der Beschwerdeführer nicht ein, da diese ungenügend begründet war. Vor Bundesgericht beanstandeten die Beschwerdeführer diese Nichteintretensentscheidung des Obergerichts.


8C_515/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der Beschwerdeführer, verlangte den Erlass von zurückgeforderten Taggeldzahlungen in Höhe von 9'237.75 Franken. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich verneinte den guten Glauben als Erlassvoraussetzung. Der Beschwerdeführer wandte sich in der Folge an das Bundesgericht.


5A_534/2024: Bundesgerichtliche Entscheidung zur Cession einer Forderung gemäss Art. 260 SchKG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Konkursverfahren einer Gesellschaft beantragten zwei Gläubigerinnen, A.________ SA und Suva, die Cession einer Forderung gegenüber einer Drittgesellschaft. Das Konkursamt Lugano gewährte die Cession zuerst der A.________ SA, und diese erzielte durch eine Transaktion den vollen Forderungsbetrag. Anschliessend machte Suva geltend, ebenfalls Anspruch auf die Cession zu haben, und wandte sich an die kantonale Aufsichtsbehörde, die ihr Recht bestätigte und eine Aufteilung des Erlöses zwischen den Gläubigerinnen anordnete. Dagegen gelangte die A.________ SA ans Bundesgericht.


5A_753/2025: Nichteintretensverfügung in Bezug auf eine Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Zug eröffnete am 8. Juli 2025 den Konkurs über die Beschwerdeführerin (eine GmbH in Liquidation) auf Antrag der Suva. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug, welches auf die Beschwerde am 4. September 2025 nicht eintrat, da die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss nicht bezahlt hatte. Gegen diese Nichteintretensentscheidung wandte sich die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht.


5F_62/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch betreffend ein Lastenverzeichnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchsteller, hälftige Miteigentümer eines Grundstücks, hatten Beschwerde gegen das Lastenverzeichnis des Betreibungsamts Arbon erhoben. Nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen bis hin zum Bundesgericht wurde das Verfahren 5A_786/2023 am 21. Dezember 2023 abgeschlossen. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2025 beantragten die Gesuchsteller die Revision dieses Urteils, begründet durch mögliche Versehen oder neue Tatsachen gemäss Art. 121 und Art. 123 BGG.


9C_413/2025: Entscheid zur Frage der Beschwerdezulässigkeit im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung der Vorschriften zur Zahlung der Prozesskostenvorschüsse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte beim Tribunal cantonal des Kantons Waadt, Cour des assurances sociales, eine Beschwerde gegen eine Verfügung des kantonalen Amtes für die Invalidenversicherung ein. Diese wurde als unzulässig erklärt, da die Beschwerdeführerin die vorgeschriebene Vorschusszahlung nicht fristgerecht geleistet hatte. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin eine Beschwerde beim Bundesgericht, wobei sie keine hinreichende Begründung vorlegte.


5A_870/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung zur Kostenvorschusspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West ein Schlichtungsgesuch ein, auf welches nicht eingetreten wurde. Gegen diesen Entscheid erhob er beim Kantonsgericht Basel-Landschaft Beschwerde. Das Kantonsgericht forderte den Beschwerdeführer auf, einen Kostenvorschuss zu leisten oder ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_885/2025: Entscheid zum Betreibungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 13. Mai 2025 Beschwerde bei der unteren Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt. Dieses trat am 23. Mai 2025 auf die Beschwerde nicht ein. Eine weitere Beschwerde an das Appellationsgericht Basel-Stadt wurde am 16. September 2025 wegen Fristversäumnis nicht behandelt. Ein Antrag auf Wiederherstellung der Frist wurde am 3. Oktober 2025 gestellt. Das Appellationsgericht legte diese Eingabe dem Bundesgericht am 14. Oktober 2025 vor.


7B_1043/2025: Urteil betreffend Strafantritt und Verschiebung des Strafvollzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Jahr 2021 vom Obergericht des Kantons Zürich wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Strafantritt wurde mehrmals verschoben. Nach einer Verfügung des Justizvollzugs wurde sie aufgefordert, am 25. Februar 2025 die Strafe anzutreten. Ihre Beschwerden und Anträge auf weitere Verschiebungen wurden von kantonalen Instanzen abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Zürich wies am 29. August 2025 ihre Beschwerde ab und setzte den Strafantritt auf den 7. Oktober 2025 fest. A.________ hatte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht erhoben, um den Strafantritt weiter zu verschieben.


9C_47/2025: Überprüfung der Mehrwertsteuernachforderungen der A.________ AG für die Steuerperioden 2015 und 2016

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, eine mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaft, stritt mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) um zusätzliche Steuerforderungen für die Jahre 2014 bis 2017. Die Nachforderungen resultierten aus einer buchhalterischen Auswertung, die Unregelmässigkeiten aufzeigte. Nach mehreren Verfahrensschritten wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde teilweise ab. Die A.________ AG focht diesen Entscheid mit einer Beschwerde beim Bundesgericht an, wobei nur die Nachforderungen der Steuerperioden 2015 und 2016 strittig blieben.


7B_964/2023: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschluss der Vorinstanz über eine Einstellungsverfügung und Gebührenregelung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die zentrale Strafkammer des Kantons Wallis hat eine Strafverfahrenseinstellung gegen A.________ wegen verschiedener mutmasslicher Delikte (Untreue, Betrug, ungetreue Geschäftsführung und Urkundenfälschung) bestätigt. Dabei wurden aufgetretene Verjährung und mangelnde strafrechtliche Relevanz der Handlungen festgestellt. Trotzdem wurde festgelegt, dass A.________ aufgrund seines fehlerhaften und rechtswidrigen Verhaltens teilweise für Verfahrenskosten aufkommen müsse, während eine Entschädigung nach Art. 429 StPO abgelehnt wurde. Die Vorinstanz korrigierte teilweise diesen Entscheid, indem sie eine Verletzung der Unschuldsvermutung feststellte und die Kostenregelung teilweise änderte.


5A_580/2024: Urteil zum Thema Obhut, Betreuung und Unterhalt zwischen unverheirateten Eltern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die unverheirateten Eltern A.________ und B.________ trennten sich 2022. Aus der Beziehung sind zwei gemeinsame Töchter hervorgegangen. B.________ beantragte beim Regionalgericht eine Regelung zu Obhut, persönlichem Verkehr und Unterhalt der Kinder. Das Regionalgericht entschied, die Kinder unter der alleinigen Obhut der Mutter zu belassen, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben und die Unterhaltszahlungen individuell anzupassen. A.________ forderte eine alternierende Obhut und reduzierte Kinderunterhaltsbeiträge.


5A_347/2024: Urteil zur Herabsetzung im Erbteilungsfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Erblasser E.A.________ bedachte während seiner zweiten Ehe seine Ehefrau D.A.________ (Beschwerdegegnerin 2) mit lebzeitigen Zuwendungen und errichtete zwei Trusts in Singapur, deren Trustee die C.________ Ltd. (Beschwerdegegnerin 1) ist. In einem Erbvertrag aus dem Jahr 2005 wurden unverhältnismässige Pflichtteilregelungen festgelegt. Nach dem Tod des Erblassers stritten die Pflichtteilserben (A.A.________ und B.A.________, Beschwerdeführer) über die Anfechtung der Zuwendungen unter Berufung auf Pflichtteilsschutz. Das Verfahren konzentrierte sich auf die Wahrung der Fristen zur Herabsetzungsklage.


8C_61/2025: Urteil zur Drittauszahlung von Invalidenrenten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die geschiedene Ehefrau A.________ beantragte, gestützt auf eine zivilrechtliche Schuldneranweisung nach Art. 132 Abs. 1 ZGB, dass monatlich CHF 800.- aus der Invalidenrente ihres geschiedenen Ehemannes B.________ direkt an sie ausbezahlt werden. Die IV-Stelle des Kantons Zürich lehnte die Schuldneranweisung ab. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hob diese Verfügung auf und verpflichtete die IV-Stelle, der Schuldneranweisung Folge zu leisten. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erhob dagegen Beschwerde.


8C_479/2025: Entscheid zur Arbeitslosenversicherung und Vermittlungsfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, wonach ihr Anspruch auf Arbeitslosentaggelder aufgrund fehlender Vermittlungsfähigkeit ausgeschlossen wurde. Die strittige Frage betraf insbesondere die Finanzierung einer Drittbetreuung für die Kinder zur Ermöglichung der Annahme einer Arbeitsstelle.


2C_514/2024: Entscheidung über die Erneuerung von EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine italienische Staatsbürgerin und seit dem Jahr 2005 in der Schweiz wohnhaft, und ihr 2017 geborener Sohn B.________ hatten bis 2020 jeweils eine EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung. Die kantonalen Behörden verweigerten ihre Verlängerung aufgrund von fehlender Erwerbstätigkeit und Abhängigkeit von Sozialhilfen. Nach Ablehnung ihrer Einsprüche durch den Staatsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin reichten die Betroffenen vor dem Bundesgericht eine Beschwerde ein, verbunden mit der Forderung nach Erneuerung der Bewilligung.


7B_565/2025: Perquisition und Beschlagnahme: Verwertbarkeit von Beweismitteln und Einhaltung von Verfahrensvorschriften

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, als Geschäftsführer von zwei Unternehmen mehrere Personen ohne vorherige Genehmigung beschäftigt und deren administrativ prekäre Situation ausgenutzt zu haben. Es wurden Niedriglöhne für schwere und lange Arbeiten gezahlt. Der Kantonale Staatsanwalt beschlagnahmte im Rahmen der Ermittlungen Beweismittel und ordnete eine Hausdurchsuchung an. A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen diese Massnahmen, verlangte die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände sowie die Feststellung der Unverwertbarkeit der Beweise. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab.


7B_856/2025: Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und vorsorgliche Massnahme in Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, gegen die eine Strafuntersuchung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung läuft, beantragte die Teilnahme ihres Verteidigers an den Explorationsgesprächen einer psychiatrischen Begutachtung. Die Staatsanwaltschaft verweigerte dies. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Obergericht des Kantons Schaffhausen, das eine vorsorgliche Massnahme ablehnte. Die Beschwerdeführerin wandte sich anschliessend ans Bundesgericht, welches ihr eine vorsorgliche Verfügung gewährte. Zwischenzeitlich entschied das Obergericht materiell, wodurch das Verfahren vor dem Bundesgericht gegenstandslos wurde.


8C_302/2025: Urteil zur Invaliditätsbemessung (IV-Rente)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ meldete sich 2015 aufgrund psychischer Probleme und Drogensucht bei der IV. Nach Abklärungen und mehreren gerichtlichen Verfahren sprach die IV-Stelle ihr rückwirkend ab 2015 eine ganze und ab 2016 eine Dreiviertelsrente zu, basierend auf einem Versicherungsfall-Eintritt im Jahr 2008. Das kantonale Sozialversicherungsgericht wies die Sache teilweise zurück, um die Rentenhöhe basierend auf einem Versicherungsfall-Eintritt im Jahr 2014 neu zu berechnen. A.________ verlangte vor dem Bundesgericht eine ganze Rente ab Oktober 2016.


9C_48/2025: Urteil zur Festsetzungsverjährung und Mehrwertsteuerpflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG und ihre Schwestergesellschaften standen unter Prüfung der ESTV aufgrund von Unregelmässigkeiten in der Mehrwertsteuerabrechnung. Im Zusammenhang mit zusätzlichen Steuerforderungen für die Steuerperioden 2012-2016 wurden Nachbelastungen vorgenommen. Darüber hinaus leitete die ESTV Strafverfahren gegen den Verwaltungsratspräsidenten B.B.________ ein. Die A.________ AG legte Rechtsmittel ein und argumentierte unter anderem, dass die Steuerforderungen verjährt seien.


8C_126/2025: Entscheid zur den Leistungen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1987, leidet an psychischen Erkrankungen (Phobie, Angstzustände, Burn-out). Nach erfolgtem Umschulungsprozess zur Akupunktur, lehnte die Invalidenversicherungsstelle des Kantons Jura seine Anträge auf Rentenleistungen (2019) und finanzielle Unterstützung für eine Zusatzschulung (2022) ab. In einer neuerlichen Leistungsanfrage im Februar 2022 wurde eine umfassende psychiatrische Begutachtung durchgeführt, wobei keine relevante Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. Der Beschwerdeführer legte gegen die Ablehnungsentscheidungen der Versicherungsstelle und anschliessend gegen den kantonalen Entscheid Rechtsmittel ein.