Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_882/2025: Entscheidung zu einer Beschwerde betreffend die Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein togolesischer Staatsbürger, wird beschuldigt, eine Reihe von Straftaten begangen zu haben, darunter Hehlerei, Vertrauensmissbrauch, Betrug, unrechtmässige Nutzung eines Computers, Identitätsmissbrauch und Fälschung von Dokumenten. Er soll unter anderem gestohlene Identitätsdokumente genutzt haben, um Fahrzeuge zu mieten, welche nicht zurückgegeben wurden, sowie diverse andere Betrugsarten ('Falsobanco') durchgeführt haben. Nach seiner Festnahme am 14. April 2025 wurde er in Untersuchungshaft genommen, deren Verlängerung bis zum 14. Oktober 2025 von den kantonalen Instanzen bestätigt wurde. Die Beschwerde richte sich gegen die Ablehnung der Freilassung oder die Anordnung von Ersatzmassnahmen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Die Beschwerde ist zulässig nach Art. 78 Abs. 1 BGG, da eine Entscheidung über Untersuchungshaft Gegenstand des Verfahrens ist. Der Beschwerdeführer hat aufgrund eines drohenden irreparablen Nachteils ein berechtigtes Interesse am Verfahren. - E.2: - E.2.1: Der Beschwerdeführer bestreitet die ausreichenden Verdachtsmomente und das Risiko von Manipulationen (Kollusionsgefahr). - E.2.2: Gemäss Bundesgericht ist Untersuchungshaft nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage wie Art. 221 StPO basiert, ein öffentliches Interesse besteht und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt wird. Die Vorinstanz bejaht ernsthafte Verdachtsmomente und Kollusionsgefahr. - E.2.3: Die Vorinstanz stützt ihre Entscheidung auf verschiedene belastende Indizien, darunter Aussagen von Mitbeschuldigten sowie Beweise wie Mobiltelefone und Bankkarten, die auf die Beteiligung des Beschwerdeführers hindeuten. Das Bundesgericht hält diese Beweise für ausreichend, weist jedoch appellatorische Kritik des Beschwerdeführers zurück. - E.2.4: Die Vorinstanz sieht eine konkrete Kollusionsgefahr, da noch mehrere Untersuchungen und Befragungen ausstehen, wodurch die Freiheit des Beschwerdeführers die Ermittlungsarbeit beeinträchtigen könnte. - E.2.5: Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen des Beschwerdeführers (z.B. Verpflichtung zu Zusammenarbeit und Verhalten) werden als ungenügend erachtet, um das Risiko von Manipulationen zu beseitigen. Die fortdauernde Haft wird als verhältnismässig beurteilt. - E.2.6: Das Bundesgericht bestätigt die Verlängerung der Untersuchungshaft.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, und dem Beschwerdeführer wird unentgeltliche Rechtspflege gewährt.
4F_31/2025: Revision eines bundesgerichtlichen Urteils betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Gesuchsteller ersuchte um Revision eines bundesgerichtlichen Urteils (4D_113/2025 vom 29. Juli 2025), in dem das Bundesgericht auf seine Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau nicht eingetreten war. Das ursprüngliche Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde als aussichtslos beurteilt und abgewiesen. Der Gesuchsteller begründete sein Revisionsgesuch nicht rechtsgenügend und stellte erneut Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege und aufschiebende Wirkung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht hält fest, dass Urteile des Bundesgerichts in Rechtskraft erwachsen und nur gemäss den abschliessend aufgezählten Revisionsgründen in den Art. 121–123 BGG überprüft werden können. Die Eingabe des Gesuchstellers wird als Revisionsgesuch behandelt. - **E.2:** Das Revisionsgesuch genügt den Anforderungen an Inhalt und Begründung gemäss Art. 42 Abs. 1-2 BGG nicht. Es bleibt unklar, welche unberücksichtigten Tatsachen oder Rechtsverletzungen vorliegen sollen, weshalb das Gesuch als nicht rechtsgenügend beurteilt wird. - **E.3:** Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt, da das Revisionsgesuch von vornherein aussichtslos erscheint. - **E.4:** Die Gerichtskosten trägt der Gesuchsteller, eine Parteientschädigung wird nicht gewährt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wurde abgelehnt und die Gerichtskosten dem Gesuchsteller auferlegt.
6B_494/2025: Urteil zur Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein libyscher Staatsbürger, wurde wegen mehrfacher schwerer Straftaten, darunter versuchte schwere Körperverletzung und räuberischer Diebstahl, schuldig gesprochen. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten, einer Geldstrafe und einer Busse. Es ordnete zusätzlich eine Landesverweisung für 8 Jahre sowie deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. A.________ erhob Beschwerde gegen die Landesverweisung. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab und bestätigte die vorinstanzliche Entscheidung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerdegegnerin argumentierte, dass das öffentliche Interesse an der Landesverweisung klar überwiege und ein Rückführungsverbot aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen oder unzumutbarer Umstände nicht gegeben sei. Das Bundesgericht prüfte die Voraussetzungen für die Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 StGB. Die vom Beschwerdeführer begangenen schweren Straftaten erfüllten die gesetzlichen Kriterien für eine obligatorische Landesverweisung. Eine Ausnahme gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB wurde verneint, da kein schwerer persönlicher Härtefall vorlag und die öffentlichen Interessen an der Wegweisung überwogen. Die Interessenabwägung der Vorinstanz, die sowohl die persönlichen als auch beruflichen Verhältnisse des Beschwerdeführers sowie seine mangelhafte Integration berücksichtigte, wurde vom Bundesgericht bestätigt. A.________ sei aufgrund seiner fehlenden Resozialisierungschancen und seiner hohen Rückfallgefahr für erneute Gewaltstraftaten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Ein definitives Vollzugshindernis nach Art. 66d StGB wurde nicht festgestellt. Die allgemeine Lage in Libyen rechtfertige keine Ausnahmeregelung, insbesondere, da verbindliche Migrationsentscheide keine Gefährdung oder Flüchtlingseigenschaft des Beschwerdeführers belegten. Die Dauer von 8 Jahren für die Landesverweisung wurde als angemessen beurteilt, da das hohe Risiko weiterer Delikte das Fernhalteinteresse rechtfertigt. Zur Ausschreibung der Landesverweisung im SIS trat das Gericht mangels ausreichender Begründung der Beschwerde nicht ein.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen und keine Gerichtskosten erhoben.
5A_228/2025: Urteil zur Validierung eines Vorsorgeauftrags
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ reichte eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Validierung eines Vorsorgeauftrags durch die KESB Innerschwyz ein. Die KESB verweigerte die Validierung und setzte stattdessen eine Vertretungsbeistandschaft für die Betroffene C.________ ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz bestätigte diesen Entscheid, wogegen die Beschwerdeführerin Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht erhob.
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7B_791/2025: Unzulässigkeit vorzeitiger Strafvollstreckung aufgrund von Kollusionsrisiken
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Strafgericht des Kantons Genf unter anderem wegen Anstiftung zur versuchten Erpressung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, abzüglich der bereits absolvierten Untersuchungshaft. Zudem wurde seine Sicherheitshaft angeordnet. Auf Grundlage von Gesundheitsproblemen, der Länge des Berufungsverfahrens und der bereits abgesessenen Untersuchungshaft stellte A.________ im Juni 2025 einen Antrag auf vorzeitige Strafvollstreckung, verbunden mit einem Transfer in ein anderes Strafvollzugsanstalt. Das Strafgericht lehnte diesen Antrag ab, woraufhin A.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.
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9D_13/2025: Entscheid zu unentgeltlicher Rechtspflege im Steuererlassverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte im Steuererlassverfahren der Steuerrekurskommission des Kantons Bern unentgeltliche Rechtspflege. Nach deren Ablehnung aufgrund Aussichtslosigkeit des Verfahrens erhob sie Beschwerden ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern, welche ebenfalls abgewiesen wurden. Daraufhin reichte A.________ eine Beschwerde ans Bundesgericht ein.
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7B_980/2025: Verlängerung der Untersuchungshaft – Haftbeschluss aufgehoben
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird verdächtigt, durch manipulierte Sportwetten-Automaten illegal Voucher generiert und einen Schaden von über Fr. 250'000.-- verursacht zu haben. Die Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 28. November 2025. Die Beschwerde gegen die Verlängerung der Haft wurde vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen. A.________ verlangte daraufhin beim Bundesgericht die Aufhebung der Haft und seine sofortige Entlassung.
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9C_423/2025: Entscheid zur Haushaltsabgabe gemäss RTVG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde von A.________ gegen eine Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts, in welcher dessen sinngemäss gestelltes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und eine neue Frist zur Leistung des Kostenvorschusses angesetzt wurde. Die Beschwerde enthält keine hinreichende Begründung und weitere Ausführungen des Beschwerdeführers sind unverständlich und offensichtlich unzulässig.
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4F_30/2025: Nichteintreten bei Berichtigungs- und Revisionsgesuchen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller wandte sich mit einem Gesuch um Berichtigung und eventualiter mit einem Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts (4D_98/2025). Das Berichtigungs- und Ergänzungsbegehren sowie das Revisionsbegehren betreffen angebliche Rechtsfehler und die Überprüfung des Urteilsdispositivs.
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6B_337/2025: Urteil bezüglich qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung und Fahrens ohne Berechtigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer A.________ wird vorgeworfen, am 26. März 2020 ein nicht bewilligtes Autorennen gefahren zu haben und zwischen Januar 2020 und März 2021 einen Lastwagen gelenkt zu haben, ohne den erforderlichen Führerausweis zu besitzen. Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte ihn in zweiter Instanz zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer bedingten Geldstrafe. A.________ wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht.
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8C_62/2025: Leistungsanspruch nach Unfall und Überprüfung der Kausalität natürlicher und adäquater Art
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die versicherte A.________ erlitt beim Urlaub im Juli 2022 eine Beinverletzung. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) anerkannte zunächst den Anspruch auf Versicherungsleistungen, stellte diese jedoch per 29. Oktober 2022 unter Berufung auf den «statu quo sine vel ante» ein. A.________ opponierte und legte medizinische Berichte vor, die eine fortdauernde Beeinträchtigung aufzeigten. Nach Zurückweisung der Opposition durch die CNA erhob sie Beschwerde, die vom Tribunal cantonal du Valais abgelehnt wurde.
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6B_418/2025: Urteil zur Landesverweisung und ihrer Ausschreibung im SIS
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde erstinstanzlich wegen eines Angriffs und Reisens ohne gültigen Fahrausweis verurteilt. Neben einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Busse von CHF 100, wurde eine Landesverweisung für fünf Jahre angeordnet. Das Kantonsgericht Schwyz bestätigte diesen Entscheid. A.________ verlangte vor Bundesgericht unter anderem das Absehen von der Landesverweisung und deren Begrenzung auf die Schweiz sowie die Änderung des Schuldspruchs.
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6B_1012/2024: Urteil des Bundesgerichts über Sexualdelikte und Beweisführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Tribunal correctionnel am 23. Februar 2024 wegen Vergewaltigung verurteilt und erhielt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Die Geschädigte B.________ klagte A.________ wegen wiederholter sexueller Übergriffe an, die in einer Beziehung zwischen den beiden stattfanden. Am 2. September 2024 bestätigte die Cour d'appel pénale die Vorwürfe und erhöhte die Entschädigung für B.________ auf 20.000 Franken. A.________ interjiziert daraufhin vor dem Bundesgericht.
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6B_173/2024: Urteil betreffend Verkehrsregelverletzungen und fahrlässige Körperverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird unter anderem grobe Verletzung der Verkehrsregeln, fahrlässige Körperverletzung und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall vorgeworfen. Im Mai 2020 überschritt er laut Anklage auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 71 km/h. Im August 2020 führte er bei einem Kreisel ein abruptes Bremsmanöver durch, wodurch der Geschädigte B.________ einen Unfall hatte und verletzt wurde. Weitere Verkehrsregelverletzungen, wie das Überfahren einer Sicherheitslinie, werden ihm ebenfalls vorgeworfen. Das Bezirksgericht Uster sprach A.________ bezüglich des Geschwindigkeitsüberschreitens frei, verurteilte ihn jedoch im Zusammenhang mit dem Kreiselvorfall mit einer bedingten Geldstrafe und Bussen. Das Obergericht des Kantons Zürich hob den Freispruch im ersten Punkt auf, verurteilte A.________ erneut bezüglich der restlichen Punkte und erhöhte die Strafe auf eine bedingte Freiheitsstrafe, Geldstrafe und eine Busse. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte eine vollständige Aufhebung des Urteils des Obergerichts.
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4A_565/2024: Forderung im Zusammenhang mit einem internationalen Registration Agreement
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG (Klägerin, Beschwerdegegnerin) und die A.________ (Beklagte, Beschwerdeführerin) schlossen ein Registration Agreement zur Erlangung von Marktzulassungen in Marokko. Gemäss diesem Vertrag sollte die Beklagte auf Aufforderung hin die auf sie ausgestellten behördlichen Genehmigungen und Rechte an die Klägerin übertragen. Nach Ablauf der Zulassungen und Kündigung des Vertrags wurde die Beklagte von der Klägerin aufgefordert, entsprechende Unterlagen und Erklärungen auszustellen, um eine Wiederzulassung auf einen anderen Inhaber zu ermöglichen. Die Beklagte verweigerte dies, worauf die Klägerin Klage erhob.
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2C_12/2025: Entscheidung betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die nordmazedonische Staatsangehörige A.A.________ lebte seit 2007 rechtmässig in der Schweiz. Nach der Trennung von ihrem Ehemann im Jahr 2017 wurde ihre Aufenthaltsbewilligung mit der Bedingung eines Sprachnachweises auf Niveau A2 verlängert. Trotz mehrfacher Aufforderungen konnte sie bis zur letzten Bewilligungsverlängerung im Jahr 2022, befristet bis 31. Mai 2023, keinen genügenden Nachweis erbringen. Das kantonale Migrationsamt lehnte die weitere Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung sowie die Erteilung der Niederlassungsbewilligung ab und ordnete ihre Wegweisung an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid, vor allem aufgrund fehlender Bemühungen zur sprachlichen und sozialen Integration. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Betroffenen ab.
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4A_551/2024: Entscheidung zu einer Schuldanerkennung bei Verträgen zur Arbeitnehmerüberlassung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte eine Schuldanerkennung unterzeichnet, die auf der Grundlage eines Vertrages mit der Beschwerdegegnerin B.________ Sagl über Arbeitnehmerüberlassung beruhte. Es bestanden jedoch Fragen zur Gültigkeit des Vertrags, da wesentliche Anforderungen der Formvorschriften gemäss Art. 22 des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (LC) nicht erfüllt wurden. Trotz der formellen Mängel wurde der Vertrag vollständig ausgeführt.
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7B_590/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte zwei Beschwerden gegen Verfügungen des Obergerichts des Kantons Zürich ein, in denen dieses entweder nicht auf ihre Beschwerden eintrat oder diese abwies. Die Beschwerden betreffen Vorwürfe der Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung. Das Bundesgericht beurteilt die beiden Beschwerden in einem vereinheitlichten Verfahren, da sie dieselben oder miteinander verknüpfte Rechtsfragen betreffen.
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4D_193/2025: Streit über Mieterausweisung: Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des Obergerichts Thurgau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann wurden gemäss Entscheid des Bezirksgerichts Weinfelden aus einem Mietobjekt verwiesen. Das Obergericht des Kantons Thurgau trat nicht auf die Beschwerde gegen diesen Entscheid ein, da die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss nicht geleistet hatte. Die Beschwerdeführerin lebte zur Zeit der Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht bereits in einer Notunterkunft und beantragte Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausweisung. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde.
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9C_288/2025: Entscheid betreffend Nichteintreten einer Beschwerde zur steuerrechtlichen Ermessensveranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, das auf seine Beschwerde betreffend die steuerrechtliche Ermessensveranlagung für die Steuerjahre 2012–2020 nicht eingetreten war. A.________ beantragt die Aufhebung der Verfügung und Weiterleitung des Falles zur Vorinstanz oder zum kantonalen Steueramt. Er verlangt zudem die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ermessensveranlagung sowie unentgeltliche Rechtspflege.
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6B_659/2025: Urteil zur Nichteintretensverfügung betreffend Berufung in Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer meldete gegen ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Willisau, das ihn der unrechtmässigen Aneignung schuldig sprach und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilte, fristgerecht Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm per Post zur Abholung gemeldet, jedoch nicht abgeholt, was gemäss Gesetz die Zustellfiktion auslöst. Der Beschwerdeführer reichte innert der vorgesehenen 20-tägigen Frist keine Berufungserklärung ein, weshalb das Kantonsgericht Luzern auf die Berufung nicht eintrat.
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8C_172/2025: Urteil zur Unfallversicherung: Kausalitätsfragen bei fortdauernden Beschwerden
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Bademeister, erlitt am 16. Juni 2020 einen Unfall, bei dem er sich am rechten Knie verletzte. Er war bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) unfallversichert. Nach einer Operation am 9. Juli 2020 nahm der Versicherte seine Arbeit schrittweise wieder auf und war ab dem 4. November 2020 vollständig arbeitsfähig. Die Suva beschloss, ab dem 8. Juli 2020 keine weiteren Leistungen zu gewähren, da die fortdauernden Beschwerden ihres Erachtens nicht mehr auf den Unfall zurückzuführen seien. Nach Einsprache des Versicherten bestätigte die Suva ihren Entscheid. Die kantonale Instanz ordnete eine Expertise an, auf dessen Grundlage sie zugunsten des Versicherten entschied und die Suva verpflichtete, die Leistungen über den 8. Juli 2020 hinaus zu erbringen.
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5A_139/2025: Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters in einem Ehescheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer war als unentgeltlicher Rechtsbeistand in einem Ehescheidungsverfahren eingesetzt. Nach Einreichung seiner Kostennote beantragte er ein Honorar basierend auf einem Streitwert von CHF 370'853.--. Das Bezirksgericht Bremgarten setzte die Entschädigung deutlich tiefer an. Das Obergericht des Kantons Aargau korrigierte die Entschädigung teilweise nach oben, jedoch basierend auf einem reduzierten Streitwert. Der Beschwerdeführer warf diesem Vorgehen eine falsche Anwendung von Art. 91 ZPO vor und verlangte die Berechnung auf Grundlage des ursprünglichen Streitwerts.
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6B_535/2025: Urteil des Bundesgerichts über sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde ursprünglich wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und weiterer Delikte zu einer 11-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Appellationsinstanz reduzierte die Strafe auf 30 Monate, wobei einige Anklagepunkte fallen gelassen wurden. Das Bundesgericht stellte fest, dass die vorherige Instanz in ihrer Beurteilung Arbiträr war, indem es fälschlicherweise davon ausging, dass die Klägerinnen zugestimmt hatten. Nach weiteren Verfahren wurde A.________ wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung in mehreren Fällen erneut schuldig gesprochen, wobei er in jedem dieser Fälle verschiedene Formen der Manipulation und Druckausübung anwendete, um die Klägerinnen zu sexuellen Handlungen zu bewegen.
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2C_657/2023: Entscheid zur Anfechtbarkeit von Ausschreibungsunterlagen im Einladungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Surses vergab im Einladungsverfahren Winterdienstarbeiten für fünf Jahre. Nachdem der Zuschlag an die B.________ AG erteilt wurde, reichte die A.________ SA Beschwerde ein und kritisierte insbesondere die Gewichtung der Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden wies die Beschwerde ab, indem es argumentierte, die Gewichtung hätte direkt nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen angefochten werden müssen. Die A.________ SA zog den Entscheid vor das Bundesgericht.
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6B_602/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen Urteile im Bereich des falschen Titels
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde vom kantonalen Gericht des Wallis wegen falscher Titel (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) verurteilt. Sie hatte die Unterschrift ihres Ehemannes auf mehreren Dokumenten gefälscht, darunter eine Schuldanerkennung, eine Erklärung zum gemeinsamen Haushalt und einen Versicherungsantrag. Sie wurde zu 125 Tagessätzen Geldstrafe mit einem Tagessatz von 50 CHF (mit zweijährigem bedingtem Strafvollzug) und einer Busse von 1'000 CHF verurteilt. Zudem wurde sie zur Übernahme der Verfahrenskosten und zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 8'960 CHF an B.A.________ verpflichtet. A.A.________ legte Beschwerde ein, die vom Bundesgericht abschlägig behandelt wurde.
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1C_556/2024: Geruchsimmissionen durch Tierhaltungsanlage: Beschwerde des Kantons Freiburg
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beklagt sich über störende Geruchsimmissionen von der Tierhaltungsanlage seines Nachbarn B.________ in der Gemeinde U.________. Obwohl das kantonale Amt für Umwelt (AfU) die Mindestabstände zur Wohnzone als eingehalten und keine übermässigen Immissionen festgestellt hat, erteilt es Anweisungen zur Verbesserung der Situation. Nach weiteren Beschwerden wies die kantonale Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt das Gesuch von A.________ auf emissionsbegrenzende Massnahmen ab. Das Kantonsgericht Freiburg, II. Verwaltungsgerichtshof, hiess daraufhin die Beschwerde von A.________ gut. Der Staatsrat des Kantons Freiburg reichte gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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4A_251/2025: Beurteilung der Zulässigkeit einer eventuellen passiven Streitgenossenschaft im zivilrechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ Inc. II (Beschwerdeführerin) verlangt Schadenersatz von B.________, Inc. (Beschwerdegegnerin) wegen des Verlusts von neun Seefrachtcontainern auf einer Schiffsreise. Nach einem Schlichtungsverfahren, bei dem eine eventuelle passive Streitgenossenschaft gebildet wurde, trat die Erstinstanz mangels Gültigkeit der Klagebewilligung nicht auf die Klage ein. Die Vorinstanz bestätigte diese Entscheidung, was vor Bundesgericht angefochten wurde.
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6B_795/2025: Entscheid zur formellen Unzulässigkeit einer Beschwerde in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice des Kantons Genf vom 28. August 2025 ein. Die Vorinstanz hatte eine von A.________ beantragte Revision als unzulässig erklärt. Im ursprünglichen Urteil des Polizeigerichts des Kantons Genf vom 27. März 2025 wurde A.________ in mehreren Punkten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, einer Geldstrafe sowie einer Amende verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer Massnahme ausgesetzt.
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6B_410/2025: Urteil betreffend Strafzumessung bei Gehilfenschaft zu qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Bern wegen Gehilfenschaft zu mengenmässig und bandenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Fälschens von Ausweisen zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Mit seiner Beschwerde verlangte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten oder die Rückweisung an die Vorinstanz.
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9C_317/2025: Urteil zur Rückforderung einer Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Gesellschafter einer Bauunternehmung, erhielt seit 2014 eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge (Fr. 9'000.- jährlich) aufgrund eines Invaliditätsgrads von 25 % nach einem Unfall. Im Jahr 2021 entschied die Tellco pk nach Überprüfung, den Rentenanspruch rückwirkend auf Ende 2013 einzustellen und verlangte die Rückerstattung sämtlicher ausgerichteter Leistungen in der Höhe von Fr. 69'750.-.
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6F_24/2025: Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts betreffend strafrechtliche Verurteilung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller, A.________, wurde vom Bundesstrafgericht wegen Gefährdung durch Sprengstoffe, qualifizierter Sachbeschädigung und versuchtem Erwerb von Sprengstoff verurteilt. In einem späteren Verfahren wurde er vom Bundesgericht bezüglich eines Sachverhalts freigesprochen, ein anderer blieb jedoch bestehen. Er beantragt die Revision des Bundesgerichtsurteils zum verbleibenden Sachverhalt ('Stuttgart'), da seiner Meinung nach neue Beweismittel oder Tatsachen vorliegen, welche seine Entlastung bewirken könnten.
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6B_585/2025: Urteil zu Strafrecht (Versuch der Nötigung, Nötigung und sexuelle Nötigung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde zunächst vom Tribunal des III. Arrondissements für die Bezirke Martigny und St-Maurice wegen mehrfacher schwerer Straftaten, darunter Nötigung, versuchte Nötigung und sexuelle Nötigung, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und einer Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt. Diese Entscheidung wurde von der II. Strafkammer des Kantonsgerichts Valais teilweise reformiert; die Strafe wurde auf 60 Monate reduziert, jedoch die Schuldsprüche und die weiteren Auflagen (u.a. finanzielle Entschädigungen) bestätigt. A.A.________ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_590/2024: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen einer vermuteten Scheinehe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die vietnamesische Staatsbürgerin A.________ und der bulgarische Staatsangehörige B.________ heirateten 2019 und zogen zwecks Erwerbstätigkeit bzw. Familiennachzug in die Schweiz. Das Migrationsamt des Kantons Zürich widerrief im April 2024 die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin unter Berufung auf eine angebliche Scheinehe. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde, deren Rechtsmittel auf kantonaler Ebene erfolglos blieben. Das Bundesgericht beurteilt den Fall nach einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.
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6B_119/2025: Bundesgerichtsurteil zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A. wurde vom geneverischen Strafgericht am 5. Mai 2023 wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, Inzest und weiteren Straftaten verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und wurde aus der Schweiz für acht Jahre ausgewiesen, zusätzlich zu weiteren Auflagen. Ein Berufungsverfahren führte zu einer teilweisen Erhöhung der Entschädigung an die Opfer, wobei A.A. die Berufung abgelehnt hat. Es gab umfangreiche Zeugenaussagen, die A.A.s Taten detailreich beschrieben, darunter die Aussagen von zwei betroffenen Töchtern. A.A. wurde beschuldigt, seit 2016 seine Tochter B.A. sexuell missbraucht und am 26. März 2022 eine Droge in ein Getränk gegeben zu haben, um sie zu manipulieren. Der Kläger bestritt diese Anschuldigungen und reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, die unter anderem die Ablehnung zusätzlicher Beweisanträge anfocht.
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6B_645/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Fristüberschreitung und fehlender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vorinstanz (Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice des Kantons Genf) hatte den Beschwerdeführer A.________ unter anderem wegen Vergewaltigung, Drohung, Freiheitsberaubung und verschiedener weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren sowie einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt. Zudem wurde angeordnet, dass die Ausweisung im Schengener Informationssystem registriert wird. A.________ wurde weiterhin zu Schadenersatzleistungen an drei Opfer in Höhe von insgesamt 45'000 Schweizer Franken verurteilt.
Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde ein mit dem Ziel, die angeordnete Landesverweisung aufzuheben oder zu verschieben.
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7B_1210/2024: Entscheid zum Beschwerderecht bei Nichtanhandnahmeverfügungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer (A.________) legte eine Strafanzeige gegen Unbekannt und die Gesellschaft B.________ SA wegen angeblichen Betrugs und Wettbewerbsverletzungen ein. Die Anzeige betraf im Wesentlichen die Berechnung eines Betrages von 540 CHF für \"Premium-SMS\". Der zuständige Staatsanwalt des Kantons Freiburg erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung. Der Beschwerdeführer legte daraufhin erfolglos Beschwerde vor einer kantonalen Instanz ein und wandte sich schliesslich an das Bundesgericht.
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5D_38/2025: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend Genugtuungsforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer verlangte eine Genugtuung von Fr. 25'000.-- vom Beschwerdegegner, dem Anwalt seiner Ex-Frau und Tochter, wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung, Diskriminierung und eigenmächtiger Änderung des Besuchsrechts aus einem Scheidungsurteil von 2014. Das Bezirksgericht Zürich wies die Klage gegen den Beschwerdegegner ab. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die daraufhin erhobene Berufung ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer erhob subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht, obwohl der nötige Streitwert für eine Beschwerde in Zivilsachen nicht erreicht war.
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8C_618/2024: Entscheid zur Unfallversicherung und Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer war als Sekundarlehrer unfallversichert und erlitt 2010 ein leichtes Schädelhirntrauma. Nach einer Übergangsrente bis April 2020 und anderer Leistungen verneinte die Versicherung einen Anspruch auf eine Invalidenrente. Die Vorinstanz wies seine Beschwerde dagegen ab, und die Sache gelangte nach einer teilweisen Gutheissung durch das Bundesgericht erneut zur kantonalen Entscheidung.
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2D_24/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die schriftliche Anwaltsprüfung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin absolvierte die schriftliche Anwaltsprüfung im Herbst 2023 im Kanton Aargau und scheiterte am geforderten Notendurchschnitt von 4.0. Die Anwaltskommission des Kantons Aargau bewertete die Prüfungsleistungen und stellte fest, dass die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde. Nach erfolglosem Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau erhob die Beschwerdeführerin subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht mit dem Hauptantrag, die Prüfung als bestanden zu erklären.
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6B_130/2025: Urteil zur Frage der Verspätung einer Opposition gegen eine Strafverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde mit Strafbefehl vom 7. Oktober 2024 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse von 600 CHF verurteilt. Er legte am 22. Oktober 2024 Einsprache gegen diesen Strafbefehl ein. Das zuständige Bezirksgericht hielt die Einsprache für verspätet und erklärte sie am 8. November 2024 für unzulässig. Die kantonale Beschwerdekammer des Kantons Waadt bestätigte diese Entscheidung am 4. Dezember 2024 in ihrem Urteil.
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9C_528/2025: Entscheidung zur Frage der Zuständigkeit und Anonymisierung bei Einsprache gegen Rückforderungsentscheide im Bereich der AHV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erben und Testamentsvollstrecker von C.________ sowie weitere Beteiligte hatten Einsprache gegen Entscheidungen der Caisse interprofessionnelle AVS erhoben, die anhand korrigierter Steuerdaten die persönlichen Beitragspflichten von C.________ für den Zeitraum 2007 bis 2015 neu festgesetzt hatten. Nachdem die Einsprache abgelehnt wurde, gelangten die Parteien an die kantonale Instanz, welche die Entscheidung teilweise aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Verwaltung zurückgewiesen hatte. Gegen den kantonalen Entscheid wurde Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht erhoben.
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4D_148/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde über einen Rechtsöffnungsbeschluss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich. Dieses war auf seine zuvor erhobene Beschwerde und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einem Rechtsöffnungsentscheid nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer unterliess es, die formalen Anforderungen an die Einreichung der Beschwerde zu erfüllen, insbesondere die eigenhändige Unterzeichnung innert Frist.
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