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Bundesgericht neue Urteile vom 21.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_848/2023: Anfechtung eines Testaments

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Erblasser F.________ verstarb 2014 und hinterliess ein handschriftliches Testament, in dem er sein gesamtes Vermögen seiner Ehefrau B.________ vermachte und kleinere Vermächtnisse zugunsten dreier weiterer Personen anordnete. A.________, die Schwester des Erblassers, verlangte die Nichtigerklärung des Testaments, insbesondere aufgrund behaupteter mangelnder Urteilsfähigkeit des Erblassers bei der Testamentserrichtung. In erster Instanz und vor dem Kantonsgericht wurde ihre Klage abgewiesen.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig, obwohl die Beschwerdeführerin keine reformatorischen Anträge gestellt hatte. Dies wird als Ausnahme zugelassen, da die Vorinstanz Beweisanträge der Beschwerdeführerin abgelehnt hatte. E.2: Zentral ist die Frage der Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Die Vorinstanz hatte sich umfassend auf ein medizinisches Gutachten, die Aussage des Notars und eine graphologische Expertise gestützt, welche die Urteilsfähigkeit bestätigten. Zusätzliche Beweisanträge und Vorbringen der Beschwerdeführerin wurden entweder als unerheblich oder nicht fristgerecht angesehen. E.3: Die Beschwerde wurde abgewiesen, weil die Vorinstanz sämtliche entscheidrelevanten Aspekte korrekt geprüft hatte und die Beweisanträge der Beschwerdeführerin zu Recht abgelehnt wurden. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs oder ein willkürliches Vorgehen wurden nicht festgestellt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.


12T_2/2025: Entscheid der Verwaltungskommission des Bundesgerichts betreffend Aufsichtsanzeige zu Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ LP reichte beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen eine Verfügung der FINMA betreffend Kapitalinstrumente einer Gesellschaft ein. Nach einer Verfahrensdauer von über zwei Jahren wurde eine Aufsichtsanzeige bei der Verwaltungskommission des Bundesgerichts eingelegt. Beanstandet wurde die lange Verfahrensdauer und eine entsprechende Orientierung sowie Fortführung des Verfahrens gefordert.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Es handelt sich um eine Aufsichtsanzeige gemäss BGG und AufRBGer. Solche Anzeigen begründen keine Parteirechte. - **E.2:** Die administrative Aufsicht des Bundesgerichts greift nur bei strukturellen Problemen organisatorischer oder administrativer Natur ein, nicht bei Einzelfällen. - **E.3.1:** Konkrete Fälle müssen klare Hinweise auf ein allgemeines Problem enthalten, um die Voraussetzung für ein Eingreifen zu erfüllen. - **E.3.2:** Die Verfahrensdauer von über zwei Jahren und fünf Monaten wurde geprüft. - **E.3.3:** Das Bundesverwaltungsgericht hat dargelegt, dass der hohe Aufwand durch die Vielzahl der Beschwerden und deren Bearbeitung in drei Landessprachen die Verfahrensdauer beeinflusst. - **E.3.4:** Es gibt keine Hinweise auf strukturelle organisatorische oder administrative Mängel. Ein Eingreifen durch die Verwaltungskommission ist daher nicht angezeigt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Aufsichtsanzeige wird abgewiesen, es fallen keine Kosten an und eine Mitteilung wird vorgenommen.


4A_397/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Aberkennungsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, reichte eine Aberkennungsklage gegen B.________ ein, nachdem das Bezirksgericht Winterthur eine provisorische Rechtsöffnung für eine betriebene Forderung zugunsten von B.________ ausgesprochen hatte. Das Bezirksgericht trat teilweise nicht auf die Klage ein, lehnte die unentgeltliche Rechtspflege ab und setzte einen Kostenvorschuss an. Der Beschwerdeführer focht diese Entscheide beim Obergericht des Kantons Zürich erfolglos an und ersuchte anschliessend das Bundesgericht um Überprüfung der Entscheidungen des Obergerichts.

Zusammenfassung der Erwägungen

Es wird festgestellt, dass die Beschwerde die gesetzlichen Begründungsanforderungen (Art. 42 Abs. 2, Art. 106 Abs. 2 BGG) nicht erfüllt. Beispiele aus der Rechtsprechung, die die Anforderungen illustrieren (BGE 142 III 364 E. 2.4; 140 III 86 E. 2, 115 E. 2), werden erwähnt. Folglich ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wird mit der Begründung abgewiesen, dass die Beschwerde von vornherein aussichtslos erschien (Art. 64 Abs. 1 BGG). Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Es erfolgt keine Parteientschädigung, da der Beschwerdegegnerin kein entschädigungspflichtiger Aufwand entstanden ist (Art. 66 Abs. 1, Art. 68 Abs. 2 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ebenfalls und Gerichtskosten wurden auferlegt.


8C_152/2025: Urteil im Bereich Unfallversicherung betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1989 und als Kommissionierer tätig, erlitt im August 2020 bei der Arbeit eine Verletzung am Kopf und Knie. Die SWICA Versicherungen AG, bei der er obligatorisch unfallversichert war, erbrachte zunächst Heilbehandlung und Taggeld. Nach Einholung eines Gutachtens stellte die SWICA ab Oktober 2022 ihre Leistungen ein, gewährte jedoch eine Integritätsentschädigung für eine Integritätseinbusse von 10 %. Einen Anspruch auf eine Invalidenrente verneinte sie. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden bestätigte diesen Entscheid.


6B_364/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen einer Auseinandersetzung am 30. März 2022 hat A.________ im Zustand der Erregung eine schwere Glastür zugeschlagen, die dabei den Arm von B.________ einklemmte. Dies führte zu Verletzungen, die B.________ teilweise längerfristig beeinträchtigten. Der erstinstanzliche Richter erkannte A.________ wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe sowie zur Leistung von Schadenersatz. Beide Parteien legten Berufung ein, A.________ forderte einen Freispruch, während B.________ die Verurteilung wegen vorsätzlicher Handlung und eine höhere Schadenersatzsumme verlangte. Die Vorinstanz bestätigte das erstinstanzliche Urteil.


4D_145/2025: Unzulässigkeit der Rechtsverweigerungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen zwei Verfügungen des Kantonsgerichts Schwyz ein, die seine Mitwirkungspflichten im Falle einer längeren Abwesenheit und mögliche fristauslösende Zustellungen betrafen.


9C_109/2025: Zulässigkeit der Beschwerde im Steuerverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ focht Steuerverfügungen betreffend Nachsteuern, Zinsen und Bussen für die Steuerperioden 2010–2016 an. Nach Abweisung seiner Einsprache durch das kantonale Steueramt Zürich reichte er fälschlicherweise eine Eingabe beim Steuerrekursgericht ein, welches mangels Zuständigkeit nicht darauf eintrat. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich verneinte die Pflicht des Steuerrekursgerichts zur fristwahrenden Weiterleitung der Eingabe und wies die Beschwerden gegen den Nichteintretensentscheid ab.


6B_90/2025: Genugtuung und Schadenersatz im Adhäsionsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer verlangte im Rahmen eines Adhäsionsprozesses Schadenersatz und Genugtuung aufgrund schwerwiegender Verletzungen, die ihm durch den Beschwerdegegner zugefügt wurden. Das Obergericht des Kantons Aargau reduzierte die erstinstanzlich zugesprochene Genugtuung und verwies die Schadenersatzforderungen auf den Zivilweg, was der Beschwerdeführer anfocht.


8C_485/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über die Zulässigkeit einer Beschwerde zu entscheiden, die sich gegen die vorläufige Sistierung der Invalidenrente im Rahmen eines Rentenrevisionsverfahrens richtete. Die vorinstanzliche Entscheidung wurde als Zwischenentscheid qualifiziert, sodass eine Anfechtung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Das Gericht kam zum Schluss, dass diese Voraussetzungen von der beschwerdeführenden Partei nicht ausreichend dargelegt wurden, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde.


5F_51/2025: Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil bezüglich Ausstand und Befangenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller, der sich in einem Scheidungsverfahren befindet, beantragte zunächst den Ausstand der Kreisrichterin. Nachdem das Kreisgericht St. Gallen sowie das Kantonsgericht St. Gallen auf seine Gesuche nicht eintraten oder diese abwiesen, legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein, welches mit Urteil 5A_731/2025 vom 10. September 2025 ebenfalls auf Grund mangelhafter Begründung nicht darauf eintrat. Mit Gesuch vom 23. September 2025 verlangte der Gesuchsteller die Revision dieses Bundesgerichtsurteils.


9C_472/2024: Unzulässigkeit der Anwendung einer amtlichen Revisionsbewertung für die Staats- und Gemeindesteuern

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, wohnhaft im Kanton Zürich, besitzen eine selbstgenutzte Eigentumswohnung in Graubünden. Für die Steuerperiode 2022 deklarierten sie auf Basis einer amtlichen Schätzung von 2011 den Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert der Liegenschaft. Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden stützte hingegen ihre Veranlagung auf eine amtliche Revisionsbewertung vom Mai 2023. Die Steuerpflichtigen erhoben Einsprache und später Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, welche jedoch abgewiesen wurde. Gegen dieses Urteil reichten sie eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.


9C_269/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, beantragte eine vollständige Invalidenrente, mit der Begründung, dass Langzeitfolgen einer COVID-19-Impfung bzw. \"Long COVID\" eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ab 2021 verursachten. Nach der ersten Zusprache einer vollen Invalidenrente durch das zuständige kantonale Amt erhob die berufliche Vorsorgeeinrichtung (Caisse de pensions) Beschwerde und beantragte eine unabhängige gerichtliche Begutachtung. Die Beschwerdeführerin verlangte die generelle Ablehnung des vorgesehenen Gutachterzentrums UNISANTÉ wegen potenzieller Befangenheit, insbesondere hinsichtlich eines dort assoziierten Arztes.


8C_103/2025: Entscheid zur Frage des Rentenanspruchs in der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin leidet seit ihrer Geburt an Hörproblemen und weist auch psychische Belastungen auf. Sie hatte mehrfach Leistungen der Invalidenversicherung beantragt, darunter die Zusprechung einer Invalidenrente. In der Vergangenheit wurden keine ausreichenden medizinischen Verschlechterungen festgestellt, um einen Rentenanspruch zu begründen. Im jüngsten Verfahren wurde das Rentengesuch erneut abgewiesen, da auch nach umfassender Begutachtung keine relevanten Änderungen des Gesundheitszustands im Vergleich zu früheren Entscheiden festgestellt werden konnten.


7B_735/2025: Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, trat am 2. Juli 2025 auf eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 14. März 2025 nicht ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.


4D_123/2025: Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob vor Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches die definitive Rechtsöffnung über Fr. 800.-- bestätigte und hinsichtlich Mahngebühren von Fr. 50.-- das Gesuch ablehnte. Die Beschwerde vor Bundesgericht richtete sich jedoch ohne hinreichende Begründung gegen diesen Entscheid.


2C_173/2025: Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein dominikanischer Staatsangehöriger beantragte in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA im Familiennachzug zu seiner spanischen Lebenspartnerin. Sein Aufenthalt wurde aufgrund verschiedener Straftaten und seines unklaren Anspruchs auf eine Aufenthaltsbewilligung seitens der Migrationsbehörden abgelehnt. Er wurde strafrechtlich verurteilt und aus der Haft entlassen. Der Mann erhob Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, das seine Gesuche (u.a. auf Aufenthaltsbewilligung und Vorbereitung der Ehe) abgelehnt hatte.


6B_639/2025: Urteil zur groben Verkehrsregelverletzung und zum Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht St. Gallen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, Nichtmitführens des Fahrausweises und einfacher Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingt ausgesetzte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 80.– sowie eine Busse von CHF 600.–. Die Einziehung eines Schlagstocks wurde angeordnet. Der Beschwerdeführer rügte vor dem Bundesgericht insbesondere die Feststellungen zur groben Verkehrsregelverletzung und zum Zustand seines Fahrzeugs, beantragte Freispruch und Neubeurteilung durch die Vorinstanz.


5A_861/2025: Nichtvorliegen der Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls und Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte die Feststellung der Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls sowie die Nichtigerklärung der Zustellung. Die Vorinstanz bestätigte die Gültigkeit des Zahlungsbefehls und wies die Beschwerde ab. Anschliessend erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht, unter anderem mit dem Antrag auf Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur Neubeurteilung.


8C_376/2025: Urteil betreffend Ergänzungsleistung zur AHV/IV (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte die Übernahme von Kosten für einen Notfalltransport seines Sohnes von Fr. 700.- durch die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab, da ein Einnahmenüberschuss bestand, insbesondere aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnung von aus Grundeigentum abgeleitetem Einkommen aus Vermögensverzehr und Eigenmietwert.


5F_54/2025: Revisionsgesuch gegen ein Urteil im Zusammenhang mit einer Scheidungssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das vorliegende Revisionsgesuch betrifft das Urteil des Bundesgerichts 5A_726/2025 vom 10. September 2025, das sich aus einem Scheidungsverfahren zwischen dem Gesuchsteller und seiner Ehefrau ergab. Der Gesuchsteller machte geltend, eine befangenheitsbedingte unzulässige Mitwirkung des Präsidenten des Kreisgerichts und anderer Personen sowie Fehler bei der unentgeltlichen Rechtspflege seien gegeben. Sowohl das Kantonsgericht wie auch das Bundesgericht waren in früheren Verfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht auf die Beschwerden des Gesuchstellers eingetreten.


4D_139/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde im Verfahren der definitiven Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt erteilte der Schweizerischen Eidgenossenschaft definitive Rechtsöffnung für eine Forderung von Fr. 10'000.–, zuzüglich Zinsen von 5%. Die Beschwerdeführerin legte zunächst Beschwerde beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt ein, welches diese abwies. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


8C_465/2025: Unzulässigkeit im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau hatte der IV-Stelle des Kantons Aargau teilweise widersprochen und dem Beschwerdeführer für eine begrenzte Periode vom 1. September 2023 bis 31. Mai 2024 eine ganze Invalidenrente zugesprochen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.


5A_713/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Lohnpfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde von A.________ gegen die Entscheidung der kantonalen Aufsichtsbehörde, die eine Lohnpfändung durch das Betreibungsamt Mendrisio bestätigte. Die Pfändung erfolgte, um alimentäre Unterhaltsbeiträge des Schuldners einzutreiben. A.________ wehrte sich gegen die Berechnung seines Einkommens und legte angebliche Beweismittel vor.


7B_732/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde am 27. Mai 2025 vom Richteramt Solothurn-Lebern unter anderem wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen und zu 39 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er legte Berufung gegen dieses Urteil ein und reichte parallel auch eine Beschwerde ein, auf die das Obergericht des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, mangels Zuständigkeit nicht eintrat. A.________ wandte sich daraufhin an das Bundesgericht, um gegen diese Verfügung vorzugehen.


8C_466/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Unfallversicherungsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob eine Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. Juni 2025, welches die Leistungspflicht der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) für Schulterbeschwerden als nicht gegeben erklärte. Die Vorinstanz begründete ihre Entscheidung mit dem fehlenden Kausalzusammenhang zwischen den Schulterbeschwerden und einem vergangenen Unfall.


5A_377/2025: Revision eines Scheidungsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) und der Beschwerdegegner (B.________) schlossen im Zuge ihrer Scheidung eine Vereinbarung, die im Scheidungsurteil des Bezirksgerichts Kriens vom 6. Februar 2018 genehmigt wurde. Die Beschwerdeführerin verlangte später die Revision dieses Urteils, insbesondere zur Aufhebung von Teilen der Nebenfolgen, insbesondere des Vorsorgeausgleichs sowie des Güterrechts. Das Bezirksgericht hiess das Revisionsgesuch teilweise gut, worauf das Kantonsgericht Luzern den Entscheid des Bezirksgerichts teilweise korrigierte. Die Beschwerdeführerin focht den Entscheid des Kantonsgerichts vor Bundesgericht an.


7B_820/2025: Unzulässigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen eine Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zug ein, in der auf seine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens und auf ein Ausstandsgesuch nicht eingetreten wurde. Die Beschwerde richtet sich zudem gegen die Ablehnung der genannten Strafverfahren gegenüber Behördenmitgliedern der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug.


7B_620/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme und Nichteintreten in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde gegen die Verfügung und den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, welches eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt nicht an die Hand nahm und die unentgeltliche Rechtspflege verweigerte. Die Vorinstanz wies die Beschwerde des Beschwerdeführers ab, nachdem festgestellt wurde, dass das Vorgehen der Polizei im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit gerechtfertigt war. Das Bundesgericht trat mangels rechtsgenüglicher Begründung auf die Beschwerde nicht ein.


4D_142/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Stundung von Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin ersuchte beim Obergericht des Kantons Thurgau um Stundung für ausstehende Verfahrenskosten. Das Obergericht wies dieses Gesuch ab. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts ein.


7B_455/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme und Nichteintreten einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen die Entscheide des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 30. Juni und 11. Juli 2025, die sich auf die Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 11. Juni 2025 bezogen. Das Kantonsgericht hatte sowohl die Sicherheitsleistungsanträge als auch die Beschwerden des Beschwerdeführers abgewiesen.


9C_488/2024: Entscheid zur Rückforderung von Rentenleistungen in der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin A.________ erlitt 2008 einen Unfall, der zu Invaliditätsleistungen führte. Die AXA Stiftung gewährte ihr aus der beruflichen Vorsorge eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 73 %. Später foramulierte die AXA Stiftung die Rückforderung bereits ausgerichteter Leistungen mit Verweis auf offensichtlich unrechtmässige Zahlungszusprachen.


8C_57/2025: Erlass einer Rückerstattung von Arbeitslosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin erhielt während der Rahmenfrist vom 1. Juni 2020 bis 30. November 2022 Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Aufgrund von Einkünften aus einer Tätigkeit bei der B.________ Ltd. forderte die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich insgesamt CHF 35'892.80 zu viel ausbezahlte Leistungen zurück. Ein Gesuch um Erlass dieser Rückforderung wurde abgelehnt, weshalb die Versicherte Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich einreichte. Dieses hiess die Beschwerde teilweise gut und verwies die Angelegenheit zur neuen Beurteilung zurück an das Amt für Arbeit.


6B_141/2025: Urteil betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, Strafzumessung und Willkür

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Baden unter anderem wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, Raufhandels, grober Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall verurteilt. Im Berufungsverfahren verschärfte das Obergericht des Kantons Aargau die Sanktionen und setzte die Gesamtfreiheitsstrafe auf 13 Jahre herauf. Zudem ordnete es eine ambulante Massnahme an und sprach Schadenersatz sowie Genugtuungsbeträge zu. Der Sachverhalt betrifft eine tätliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf A.________ ein Messer einsetzte und erheblichen Verletzungen bei zwei Privatklägern verursachte.


7F_30/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch gegen ein bundesgerichtliches Nichteintretensurteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ ersucht mit Eingabe vom 14. Juni 2025 um Revision des Urteils 7B_310/2025 vom 6. Mai 2025 des Bundesgerichts, mit welchem das Bundesgericht mangels Sachlegitimation nicht auf die von ihm eingereichte Beschwerde gegen eine Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zug eingetreten ist.


4D_132/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Ausweisungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ beantragten im Rahmen eines Ausweisungsverfahrens die unentgeltliche Rechtspflege. Das Regionalgericht Surselva wies dieses Gesuch am 28. Mai 2025 wegen Aussichtslosigkeit ab. Das Obergericht des Kantons Graubünden bestätigte diesen Entscheid mit Urteil vom 18. Juni 2025 und auferlegte den Beschwerdeführern die Verfahrenskosten. Mit Beschwerde an das Bundesgericht wollten die Beschwerdeführer das obergerichtliche Urteil anfechten.


9C_459/2025: Entscheid betreffend die Besteuerung des Eigenmietwerts einer Liegenschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war bis April 2023 Miteigentümer einer Villa in Genf. Die Steuerbehörden setzten den Eigenmietwert dieses Hauses für die Steuerperioden 2020 und 2021 fest, obwohl der Beschwerdeführer angab, dass das Haus leerstehe und in dieser Zeit zum Verkauf angeboten wurde. Die letzten instanzlichen kantonalen Gerichte bestätigten im Wesentlichen diese Besteuerung, jedoch wurden teils Abzüge hinsichtlich der Familienbelastungen anerkannt. Der Beschwerdeführer führte Beschwerde ans Bundesgericht.


9F_19/2025: Revisionsgesuch betreffend Steuerveranlagungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, deren Alleinaktionär B.________ ist, wurde im Jahr 2020 gegründet. Im Geschäftsjahr 2020/2021 erwarb die Gesellschaft eine Beteiligung an der Tochtergesellschaft C.________ AG. Das Steueramt des Kantons Zürich behandelte einen Preisunterschied bei den Aktienkäufen als verdeckte Gewinnausschüttung, was zu einer entsprechenden Minusreserve in der Steuerbilanz führte. Die A.________ AG focht die Veranlagungen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer an. Nach mehrfachen kantonalen Instanzen wurde die Beschwerde vom Bundesgericht (9C_187/2025) abgewiesen. Mit Revisionsgesuch berief sich die Steuerpflichtige auf neue Tatsachen (Veranlagungsverfügungen des Kantons Zürich zur Steuerperiode 2023) und beantragte die Aufhebung des früheren Bundesgerichtsurteils.


1C_204/2025: Urteil zu Ausstand und Zuständigkeit in einem baupolizeilichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Einwohnergemeinde Büren an der Aare wies einen Antrag von A.________ auf Erlass eines vorsorglichen Benützungsverbots für eine Mobilfunkanlage ab. A.________ reichte Beschwerde sowohl beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern als auch bei der Bau- und Verkehrsdirektion ein. Er verlangte, dass die Bau- und Verkehrsdirektion aufgrund Vorbefassung (insbesondere durch Regierungsrat C.________) und einer Strafanzeige in den Ausstand trete und das Verfahren direkt durch das Verwaltungsgericht geführt werde. Das Verwaltungsgericht wies diesen Antrag ab und verneinte seine Zuständigkeit für den verlangten Sprungrekurs.


8C_176/2025: Entscheid zur Reduktion von Versicherungsleistungen und zur Anspruchsberechtigung auf Taggeld

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erlitt bei einem Unfall während eines versicherungspflichtigen Ausbildungsprogramms schwere Verletzungen, die zu einer vollständigen Paraplegie führten. Die Unfallversicherung Solida reduzierte die Geldleistungen aufgrund einer als relativ waghalsig eingestuften Handlung und lehnte die Auszahlung eines Taggeldes ab, da der Beschwerdeführer vor dem Unfall keinen Lohn bezog.


5F_53/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller, der sich derzeit in einem hängigen Scheidungsverfahren vor dem Kreisgericht St. Gallen befindet, reichte ein Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_733/2025 des Bundesgerichts ein. Im genannten Urteil war seine Beschwerde wegen mangelhafter Begründung nicht behandelt worden. Zudem beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege.


5D_48/2025: Entscheid zur vorläufigen Einstellung einer Betreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte die Feststellung der Nichtbestehens einer Restforderung von CHF 131.75 sowie die vorläufige Einstellung einer Betreibung aufgrund einer Forderung der obligatorischen Krankenversicherung. Nach Abweisung seines Gesuchs durch das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost trat das Kantonsgericht Basel-Landschaft mangels Leistung des Kostenvorschusses auf die Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.


5F_52/2025: Revision eines Urteils betreffend vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller und die Gesuchsgegnerin, welche in einem hängigen Scheidungsverfahren stehen, stritten um eine vorsorgliche Massnahme im Zusammenhang mit dem Vorbezug des Vorsorgeguthabens der Gesuchsgegnerin. Nach mehreren Instanzen verlangte der Gesuchsteller schliesslich die Revision eines bundesgerichtlichen Nichteintretensentscheides, wobei er verschiedene Revisionsgründe geltend machte und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte.


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