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Bundesgericht neue Urteile vom 17.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7F_36/2025: Abweisung des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer stellte eine Revision des Urteils des Bundesgerichts vom 28. Juli 2025 (7B_629/2025) betreffend ein strafrechtliches Verfahren. Er macht eine angebliche Inadvertenz des Bundesgerichts und die Missachtung eines präjudizierenden Berichts geltend, welcher seiner Ansicht nach das Ergebnis des Verfahrens hätte beeinflussen können. Zudem beantragte er unentgeltliche Rechtspflege und vorsorgliche Massnahmen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1.1:** Revisionsgründe gemäss Art. 121 BGG wurden detailliert dargelegt, ebenso wie die Anforderungen an die Begründung gemäss Art. 42 BGG. - **E.1.2:** Der Revisionsgrund der Inadvertenz (Art. 121 lit. d BGG) setzt voraus, dass das Gericht einen wesentlichen Sachverhalt unbeachtet gelassen hat, welcher im Dossier enthalten und für das Urteil relevant gewesen sein muss. - **E.1.3:** Der Beschwerdeführer behauptet unzutreffend, ein präjudizierender Bericht sei missachtet worden. Das Bundesgericht stellt klar, dass die Zulässigkeit dieses Berichts im früheren Urteil bereits geprüft wurde und der Bericht als unzulässig erachtet wurde. Es liegt somit keine Inadvertenz vor. - **E.2:** Da die Erfolgsaussichten der Revision fehlen, sind auch der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abzuweisen und die vorsorglichen Massnahmen gegenstandslos.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Revisionsgesuch sowie die Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege und vorsorgliche Massnahmen werden abgewiesen. Die Verfahrenskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_566/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Der Beschwerdeführer A.________ legte am 25.03.2025 beim Tribunal de police des Kantons Genf gegen ein Urteil vom 28.01.2025 Berufung ein. Die Präsidentin der strafrechtlichen Berufungskammer der Cour de justice Genf forderte ihn auf, seine Berufungserklärung innerhalb von 10 Tagen zu präzisieren. Am 14.04.2025 beantragte A.________ eine Fristverlängerung, die jedoch mit Entscheid vom 16.04.2025 abgelehnt wurde.
B. Am 16.05.2025 erklärte die strafrechtliche Beschwerdekammer der Cour de justice Genf das gegen die Fristverlängerungsentscheidung eingelegte Rechtsmittel für unzulässig.
C. Am 23.06.2025 reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein und beantragte die Gewährung einer Fristverlängerung oder subsidiär die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und Rückweisung an die Vorinstanz zur erneuten Beurteilung. Ebenfalls beantragte er unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1 Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit der Eingabe von Amtes wegen (Art. 29 Abs. 1 BGG).
E.1.1 Die Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde sind in Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG geregelt. Insbesondere muss die Beschwerde eine den angefochtenen Entscheid konkret infrage stellende Argumentation enthalten.
E.1.2 Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide der Vorinstanz können grundsätzlich nur deren Aufhebung und Rückweisung verlangen.
E.1.3 Die Vorinstanz hatte die Beschwerde als unzulässig erklärt, da es sich um eine prozessleitende Verfügung handelte, die gemäss Art. 393 StPO nicht selbständig angefochten werden kann. Der Beschwerdeführer hat diese Einschätzung weder sachgerecht bestritten noch hinreichend substantiiert, inwiefern Rechte verletzt worden wären.
E.2 Der Beschwerdeführer hat mit seiner unsubstantiierten Beschwerde die Begründungsanforderungen nicht erfüllt.
E.3 Da die Beschwerde offensichtlich aussichtslos war, wurde die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege verweigert.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


4A_51/2025: Entscheid zur Frage der Nullität im Zusammenhang mit einer rigorellen Opposition

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, unter einer umfassenden gesetzlichen Vertretung durch C.________ aufgrund einer Curatella Generale, wurde von B.________ betrieben. B.________ beantragte den rigorellen Entscheid zur Opposition gegen den Zahlungsbefehl, wobei A.________ allein und ohne Einbezug des Curators korrekt kündigte. Der Fall führte zu einer Serie von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die schliesslich vor das Bundesgericht gelangten.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Die Beschwerde in Zivilsachen ist zulässig. Die Voraussetzungen gemäss Art. 72 ff. BGG sind erfüllt, einschliesslich Fristen und Standes der Vorinstanzen.
**E.2**: Das Bundesgericht prüft das Recht von Amtes wegen, verlangt jedoch eine strukturierte Begründung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG.
**E.3.1-E.3.2**: Eingehende Prüfung der Frage der Nullität einer gerichtlichen Entscheidung. Eine Nullität liegt vor bei schwerwiegenden, offensichtlichen und die Rechtssicherheit gefährdenden Verstössen gegen das Verfahren, die beispielsweise die Unfähigkeit einer Partei zur Teilnahme an der Durchführung betreffen. Es wurde festgestellt, dass die Entscheidung ohne Einbezug des Curators rechtswidrig war und deshalb als nichtig gilt.
**E.3.2**: Die Argumente der Vorinstanz zur Rechtssicherheit sind nicht stichhaltig. Das Verfahren hätte die Nullität d’accord festgestellt und entsprechend angepasst werden müssen.
**E.4.2**: Prüfung der Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege. Es wird unter anderem festgestellt, dass die Argumente des Antragsgegners keine hinreichende Aussichtsreichheit hatten; der Antrag wird daher abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, und die vorherige Entscheidung wurde aufgehoben, während die Nullität festgestellt wurde.


9C_477/2025: Urteil zur Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH, welche sich seit August 2025 aufgrund einer Konkurseröffnung in Liquidation befindet, reichte eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus ein. Sie warf dem Verwaltungsgericht vor, eine massiv überhöhte Steuerforderung basierend auf einer willkürlichen Ermessensveranlagung rechtlich nicht behandelt zu haben. Die Eingabe genügte jedoch nicht den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG).


1C_477/2024: Rückerstattungsanspruch der Flughafen Zürich AG gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Flughafen Zürich AG (FZAG) verlangte die Rückerstattung von Fr. 43'765.40 für zu viel bezogenes Honorar eines Fachmitglieds der Eidgenössischen Schätzungskommission Kreis 10 (ESchK 10). Nachdem A.________, das Fachmitglied, nur einen Teil des Rückforderungsbetrages zurückgezahlt hatte und für den verbleibenden Betrag ein Verlustschein ausgestellt wurde, forderte die FZAG das Bundesverwaltungsgericht als Aufsichtsbehörde der ESchK 10 zur Zahlung der Ausfallkosten auf. Dieses wies das Gesuch mit Verfügung vom 11. Juni 2024 ab. Die FZAG erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.


6B_369/2025: Unzulässigkeit von neuen Eingaben und Ablehnung zusätzlicher Beweismittel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Anwalt (A.________) wurde in erster Instanz wegen Diffamation (Art. 173 StGB) verurteilt und zu einer Geldstrafe sowie Verfahrenskosten verurteilt. Die Vorwürfe beziehen sich auf ehrverletzende Äusserungen, die A.________ im Rahmen eines Schlichtungsgesprächs und in späteren Schreiben an Dritte gegen die Privatkläger (B.________ und C.________) gerichtet hatte. Der Anwalt bestritt die Vorwürfe und argumentierte, dass seine Aussagen im Kontext seiner anwaltlichen Tätigkeit gerechtfertigt gewesen seien.


4D_137/2025: Urteil betreffend subsidiäre Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Ausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird von B.________ zur Räumung einer gemieteten Stallung und Garage aufgefordert. Der örtliche Einzelrichter, der Pretore des Bezirks Blenio, ordnete in einem Fall offensichtlicher Rechtmässigkeit die Räumung an. Das Gesuch von A.________ um Wiederherstellung der Frist für eine Gegenklage wurde ebenfalls abgewiesen. Das Kantonsgericht des Kantons Tessin bestätigte die Entscheidung. A.________ erhob eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht und argumentierte, seine verfassungsmässigen Rechte seien verletzt worden.


1C_224/2025: Urteil zur formellen Enteignung im Zusammenhang mit einem Strassenbauprojekt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG hat im Rahmen des Strassenbauprojekts „Umfahrung Mellingen“ Land von ihren Parzellen zugunsten des Kantons Aargau abtreten müssen. Strittig war die Höhe der Enteignungsentschädigung sowie die Zuteilung gewisser Flächen zur Kompensation und Belastungen durch Wegrechte. Vor dem Bundesgericht wandte sich die Beschwerdeführerin gegen die Höhe der zugesprochenen Entschädigung, die Berechnungsmethoden, die verweigerte Entschädigung für künftigen Wegunterhalt und die Kostenverlegung zulasten der Beschwerdeführerin.


4A_657/2024: Urteil zur Haftung bei Fehlbelastung und Schadensberechnung im Optionshandel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Streitfall zwischen der A.________ Inc., einer Gesellschaft auf den Bahamas, und der Schweizer B.________ AG geht es um die Abwicklung von Put-Optionen, deren Basiswert \"American Depositary Receipts (ADR)\" waren. Nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs und den daraufhin verhängten Sanktionen gegen Russland kam es zu erheblichen Kursverlusten und zur Einstellung des Handels in Aktienderivaten auf russische Basiswerte. Die Klägerin beanstandet, dass die Beklagte ihr USD 842'000.-- belastet und an die Terminbörse weitergeleitet hat, obwohl sie angewiesen habe, eine solche Überweisung zu unterlassen. Sie verlangt Schadenersatz in Höhe von USD 782'000.--. Die Beklagte verweist darauf, dass die Belastung rechtmässig erfolgt sei, da die geltenden Regularien und Vertragsbedingungen eingehalten wurden.


6B_958/2024: Unzulässigkeit der Beschwerden von A.________ und B.________ wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandel

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ wurden unter anderem für einfache Körperverletzung und Raufhandel verurteilt. Die Vorfälle standen im Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten, die am 14. Januar 2018 in einem Restaurant und am 20. Dezember 2019 im Umfeld eines Clubs stattfanden. A.________ erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit zweijähriger Bewährung und B.________ eine zehnmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Vorinstanz bestätigte im Wesentlichen das Urteil gegen beide Angeklagten.


8C_446/2025: Entscheid zum Verfahren betreffend Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte, geboren 1957, erhielt Zusatzleistungen zur AHV durch die Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS, welche diese aufgrund seines nicht bekannten Aufenthaltsortes per 31. Oktober 2024 einstellte. Es folgten diverse Einsprache- und Beschwerdeverfahren des Versicherten, gestützt auf mehrere Entscheidungen und Handlungen der Caisse. Zuletzt vereinigte die kantonale Cour des assurances sociales vier Verfahren und erklärte zwei Beschwerden für gegenstandslos, während sie die anderen beiden für unzulässig erklärte.


4A_566/2023: Verfahren vor dem Bundesgericht betreffend Unternehmensvertrag; Löschung wegen Konkurs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA in Liquidation hat eine Beschwerde in Zivilrechtssachen gegen ein Urteil der Berufungskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 16. Oktober 2023 eingereicht. Das kantonale Gericht hatte das Urteil der ersten Instanz bestätigt, das B.________ und C.________ zur Zahlung von CHF 155'781.75 nebst Zinsen zugunsten von A.________ SA in Liquidation verurteilt hatte. Im Verlauf des laufenden Verfahrens vor dem Bundesgericht wurde am 27. Mai 2024 der Konkurs der Beschwerdeführerin ausgesprochen. Da weder die Masse noch die zugelassenen Gläubiger die Fortsetzung des Prozesses beantragt haben, wird die Beschwerde gelöscht.


5A_723/2025: Entscheid über die Ablehnung einer Bewilligung zur Wohnsitzverlegung eines Kindes ins Ausland im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die nicht verheirateten Eltern A.________ und B.________ haben das gemeinsame Kind C.________ (*2017). Nach einem komplexen familiären Konflikt und verschiedenen Verfahren zur Regelung des Sorgerechts und der elterlichen Verantwortung wurde A.________ untersagt, mit dem Kind nach Frankreich zu ziehen. Diese Entscheidung betrifft vorsorgliche Massnahmen, die darauf abzielten, Interessen des Kindes zu schützen sowie den bestehenden rechtlichen Status quo sicherzustellen.


6B_656/2025: Urteil zum Nichteintreten auf die Beschwerde in einem strafrechtlichen Fall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde vom Obergericht des Kantons Zürich wegen mehrfacher Beschimpfung und Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen, während sie von anderen Vorwürfen freigesprochen wurde. Das Obergericht widerrief eine bedingt ausgefällte Geldstrafe und sprach eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen aus. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Urteils und eine Rückweisung an das Obergericht zur Neubeurteilung, sowie eine Entschädigung.


4A_401/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________ SA, beantragte mit Eingabe vom 28. Mai 2025 die Rechtsöffnung gegenüber der Beschwerdegegnerin, B.________ S.A., in einem Betreibungsverfahren. Der Präsident des Zivilgerichts der Gruyère forderte am 6. Juni 2025 die Beschwerdeführerin auf, ihr Gesuch zu korrigieren und bestimmte formelle Anforderungen zu erfüllen (z.B. Nachweis der Unterzeichnungsberechtigung), andernfalls werde das Gesuch nicht berücksichtigt. Die Beschwerdeführerin verweigerte die Erfüllung der genannten Anforderungen und bezeichnete diese als \"übermässig\". Der Präsident des Zivilgerichts nahm das Gesuch daraufhin nicht zur Kenntnis und schrieb das Verfahren ab. Die II. Zivilappellationskammer des Kantonsgerichts Freiburg bestätigte am 24. Juli 2025, dass die Abweisung des Gesuchs durch die Vorinstanz rechtmässig war. Insbesondere habe die Beschwerdeführerin die klaren formellen Anforderungen des Zivilprozessrechts (Art. 132 ZPO) ignoriert.


2C_545/2025: Entscheid zum Familiennachzug im Kanton Freiburg

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein kosovarischer Staatsbürger mit Niederlassungsbewilligung, beantragte in der Schweiz den Familiennachzug für seine Ehefrau B.________ und ihre gemeinsamen Kinder C.________ und D.________. Die Familie war erst im Juni 2024 in die Schweiz eingereist, und die Eheleute heirateten im Dezember 2024. Der Antrag wurde vom Service de la population et des migrants des Kantons Freiburg abgelehnt, da die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten wurden und ein Missbrauch der familienrechtlichen Bestimmungen vermutet wurde.


6B_424/2025: Urteil betreffend Beschwerde gegen Verurteilung wegen Nötigung und versuchter Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, die eine gemeinnützige Organisation namens Association F.________ leitet, wurde vom Gericht des Kantons Genf wegen Nötigung und versuchter Nötigung verurteilt. Es ging um die vorzeitige Beendigung von Mietverträgen und erzwungene Wohnungsräumungen, indem Schlösser von Wohnimmobilien von mehreren Personen verändert wurden. Betroffene waren Personen in schwierigen sozialen Situationen, denen Wohnraum durch die Organisation temporär zur Verfügung gestellt wurde. A.________ beanstandete in ihrer Beschwerde unter anderem die Interpretation von Vertragsbestimmungen und die rechtliche Beurteilung ihrer Handlungen.


2C_487/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Asylverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte am 11. November 2024 ein Asylgesuch eingereicht, das vom Staatssekretariat für Migration (SEM) am 14. März 2025 mit einer Nicht-Eintretens-Entscheidung abgewiesen wurde. Zudem wurde sein Wegweisungsvollzug nach Deutschland, das seine Wiederaufnahme akzeptierte, angeordnet. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte eine Eingabe von A.________ vom 4. Mai 2025, mit der er die Entscheidung anfocht, wegen verspäteter Einreichung für unzulässig. Daraufhin wandte sich A.________ an das Bundesgericht.


4A_170/2024: Weiterentwicklung der diplomatischen Immunität und des Zugangs zu Gerichten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine philippinische Haushaltshilfe (B.________) verklagte ihren Arbeitgeber (A.________), ein Diplomat der Mission Pakistans bei den Vereinten Nationen in Genf, auf Schadenersatz wegen missbräuchlicher Kündigung. Der Diplomatische Status des Arbeitgebers führte zur Frage der Zuständigkeit schweizerischer Gerichte. Während der Arbeitgeber Immunität geltend machte, vertrat die Vorinstanz die Auffassung, dass die Klage der Haushaltshilfe zulässig sei.


4A_365/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verfügung des Service des migrations

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der Beschwerdeführer, verlangte vor der kantonalen Instanz gegen eine Verfügung des Service des migrations des Kantons Neuenburg die Gewährung der aufschiebenden Wirkung in einem Verfahren betreffend definitive Rechtsöffnung. Diese wurde durch den Präsidenten der Cour des poursuites et faillites des Kantons Waadt am 23.07.2025 abgelehnt. Daraufhin legte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte, die kantonale Verfügung aufzuheben und seinem Antrag stattzugeben.


1C_507/2025: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Nichteintreten auf Beschwerde gegen Herausgabe von Beweismitteln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine ersuchte die Schweiz um internationale Rechtshilfe in einem Strafverfahren gegen die B.________ Limited wegen Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Hochverrat. Betroffen war ein Konto der A.________ S.A. bei der Bank C.________ AG. Nach Prüfung durch die Bundesanwaltschaft und die Eidgenössische Steuerverwaltung erliessen die Schweizer Behörden Rechtshilfeverfügungen, die die Herausgabe relevanter Kontounterlagen anordneten. Die Beschwerdeführerin, A.________ S.A., beanstandete die Schlussverfügung der Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht, welches ihre Beschwerde abwies.


7B_645/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Entscheid der Strafkammer des Genfer Kantonsgerichtes vom 03.07.2025 ein, mit dem ihre Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung vom 07.03.2025 abgewiesen wurde. Die Einstellungsverfügung betraf eine von A.________ erhobene Strafanzeige gegen ihren Ex-Ehemann wegen Nötigung (Art. 181 StGB), im Zusammenhang mit einer Scheidungskonvention, die sie unter Druck unterzeichnet haben soll.


4D_147/2024: Urteil zu einer Beschwerde betreffend definitive Rechtsöffnung und Exequatur eines ausländischen Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ erwarb 2018 in Italien von der Kunstgalerie C.________ SA ein Kunstwerk. Nach Lieferproblemen und einer beschädigten Zusatzstruktur des Kunstwerks verlangte er den Rücktritt vom Vertrag und die Rückzahlung des Kaufpreises. Das italienische Gericht entschied 2021 zu Gunsten von B.________ und erklärte den Rücktritt wirksam. Die Galerie wurde zur Zahlung des Kaufpreises, Schadensersatz und der Verfahrenskosten verurteilt. Dieses Urteil sowie ein weiteres Urteil über die Verfahrenskosten der Berufungsinstanz sollten in der Schweiz vollstreckt werden, jedoch stellte sich die Galerie auf den Standpunkt, es liege ein Fehler bei der Zustellung des Ausgangsprozesses vor.


6B_687/2025: Rückzug der Beschwerde betreffend Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis, Cour pénale II, vom 18. Juni 2025 eingereicht. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2025 erklärte sie den Rückzug ihrer Beschwerde. Das Bundesgericht nahm dies zur Kenntnis.


4A_586/2024: Urteil zur medizinischen Haftung eines öffentlichen Krankenhauses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Patient verlangte Schadenersatz in Höhe von 1'010'683 CHF, inklusive Zinsen, vom Hôpital fribourgeois (HFR) wegen einer angeblich fehlerhaften chirurgischen Intervention im Jahr 2014. Das Begehren wurde vom Krankenhaus abgelehnt, und die kantonale Verwaltungsgerichtskammer bestätigte diesen Entscheid. Der Patient reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_630/2025: Urteil über Sexualdelikte und Gefährdung der Lebensrechte

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ führten zwischen 2016 und 2021 eine Beziehung, die von Gewalt geprägt war. A.________ wurde des sexuellen Übergriffs beschuldigt, darunter eine Reihe von Fällen, in denen er gewaltsam mit B.________ umging, insbesondere in einem Fall, wo er sie unter dem Vorwand einer Beziehung zwangsweise sexuell bedrängte. Trotz mehrmaliger Bitten von B.________, ihn in Ruhe zu lassen, bestand A.________ auf sexuellen Handlungen. Im Jahr 2025 wurde A.________ in mehreren Punkten, darunter für sexuelle Gewalt, verurteilt, gleichzeitig jedoch wurde ihm in einer Berufung die Anklage wegen der Gefährdung des Lebens von B.________ abgenommen.


4A_350/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Vater, und sein Sohn, der Beschwerdegegner, schlossen 2016 einen landwirtschaftlichen Pachtvertrag ab. Streitpunkt war, ob eine Zahlung des Sohnes in Höhe von 18'500 CHF als Pachtzins oder als Darlehen an den Vater diente. Der Vater kündigte den Pachtvertrag unter Berufung auf die Nichtzahlung des Pachtzinses, was der Sohn vor Gericht bestritt. Die Vorinstanzen stellten fest, dass der Pachtzins für 2017 beglichen wurde, und erklärten die Kündigung des Vertrages für ungültig.


6B_294/2025: Urteil zur Beschwerde gegen ein Strafurteil betreffend Nötigung, Beschimpfung, Strafzumessung und Schadenersatzfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vor dem Bezirksgericht Aarau wegen mehrfacher Nötigung und mehrfacher Beschimpfung zum Nachteil von E.________ zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Berufungsinstanz, das Obergericht des Kantons Aargau, bestätigte den Schuldspruch grossmehrheitlich und passte einige Details wie die Höhe der Tagessätze und die Kostenaufteilung an. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Genugtuung und Schadenersatz wurde abgewiesen. Der Fall betrifft auch Fragen der Strafzumessung und Kostenauflage sowie der Ablehnung der Haftentschädigung.


2C_539/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Asylfamiliennachzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. reichte am 23. August 2024 in der Schweiz ein Asylgesuch für sich und ihre zwei Kinder ein. Am 15. Januar 2025 wurde ihr und ihren Kindern Asyl gewährt. Im Februar 2025 beantragte sie den Familiennachzug für ihren Ehepartner B.A. Das Staatssekretariat für Migration verweigerte am 30. Mai 2025 die entsprechende Einreisebewilligung. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen diese Entscheidung am 15. August 2025 ab.


4A_342/2025: Rückzug der Beschwerde in einem mietrechtlichen Rechtsstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ SA wandten sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Urteil der Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf vom 27. Mai 2025. In der Beschwerde ging es um mietrechtliche Streitigkeiten zwischen den Beschwerdeführern und C.C.________ sowie D.C.________. Am 15. September 2025 informierten die Beschwerdeführer das Bundesgericht über den Rückzug der Beschwerde.


6B_129/2025: Entscheid zu sexueller Nötigung und Vorwürfen von Willkür und Verletzung des Grundsatzes \"in dubio pro reo\"

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Strafgericht des Bezirks Ost waadtländisch am 4. März 2024 unter anderem wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die aufgrund des Gewährungsaufschubs bedingt ist (5 Jahre Bewährungszeit und psychotherapeutische Behandlung) und zur Zahlung von CHF 3'000 als Genugtuung an B.________. Die Vorinstanz, die Strafappellationskammer des Kantons Waadt, bestätigte das Strafmass am 29. Oktober 2024 und berücksichtigte nur den Einspruch von A.________'s Verteidiger bezüglich der amtlichen Entschädigung. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte seine Freisprechung oder die Rückweisung der Sache an die kantonale Instanz.


6B_377/2025: Unzulässigkeit der Einsprache gegen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 4. April 2020 erliess die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat einen Strafbefehl gegen A.________ wegen Missachtung der Ausgrenzung (Art. 119 Abs. 1 AIG). Die Freiheitsstrafe betrug 40 Tage. Der Strafbefehl wurde persönlich ausgehändigt. A.________ erhob erst am 31. Dezember 2023 Einsprache, welche die Staatsanwaltschaft als verspätet ansah und die Sache dem Bezirksgericht Zürich überwies. Dieses trat am 14. Mai 2024 auf die Einsprache nicht ein. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Obergericht des Kantons Zürich am 10. März 2025 ab. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragt A.________, auf seine Einsprache sei einzutreten.


2C_561/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein chinesischer Staatsangehöriger (geb. 1978), der seit 2019 in der Schweiz lebt und verschiedenen Erwerbstätigkeiten nachging, beantragte im September 2023 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit. Nachdem sein Antrag von der zuständigen kantonalen Behörde abgelehnt wurde, wies das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt einen von ihm eingereichten Rechtsmittelentscheid ab. Der Betroffene verlangte daraufhin beim Bundesgericht die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für sich selbst sowie die Aufenthaltsbewilligung seiner Tochter, die durch Familiennachzug in die Schweiz gekommen war.


4A_330/2025: Entscheid betreffend Hauptsacheverfahren und Vorauszahlung von Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführer) erhob nach der definitiven Rechtsöffnung gegen ihn im Zusammenhang mit einem Zahlungsbefehl des Hospice général (Beschwerdegegner) eine Beschwerde beim Bundesgericht. In den Vorinstanzen war die Rechtsöffnung am 17.01.2025 vom Erstgericht in Genf ausgesprochen und die Berufung am 30.05.2025 von der Zivilkammer der Genfer Cour de Justice abgewiesen worden. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig wegen unterbliebener Vorauszahlung der Gerichtskosten.


2C_443/2024: Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erhielt in den akademischen Jahren 2019/2020 bis 2021/2022 Studienbeihilfen vom Office cantonal des bourses d'études et d'apprentissage des Kantons Waadt. Mit einer späteren Verfügung vom 4. Mai 2023 forderte dieses Amt teilweise Rückerstattungen. Das Kantonsgericht Waadt entschied am 6. August 2024 teilweise zu Gunsten der Beschwerdeführerin und wies das Amt an, über gewisse Punkte neu zu entscheiden. Im Weiterzug dieser Angelegenheit vor das Bundesgericht fanden die Parteien am 21. August 2025 eine einvernehmliche Lösung, und die Beschwerde wurde zurückgezogen.