Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_1022/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Entscheid zur Wiedereinsetzung in die Frist für den Einspruch gegen eine Strafverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil der Strafrekurskammer des Waadtländer Kantonsgerichts vom 28. Juli 2025 ein. In diesem Urteil wurde die kantonale Beschwerde von A.________ als unzulässig erklärt, und die Sache wurde an den Präsidenten des Jugendgerichts des Kantons Waadt weitergeleitet.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Beschwerde an das Bundesgericht muss gemäss Art. 42 Abs. 1 BGG die Begehren, Begründung sowie Beweismittel enthalten und unterzeichnet sein. Der Beschwerdeführer muss darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung das Bundesrecht verletzt (Art. 42 Abs. 2 BGG). Diese Anforderungen wurden vom Beschwerdeführer nicht erfüllt, da keine hinreichende Diskussion der Erwägungen der Vorinstanz erfolgte; stattdessen wurden lediglich allgemeine \"Rechts- und Tatsachenmängel\" behauptet. - **E.1.2**: Da die Beschwerde offensichtlich den Begründungsanforderungen nicht entspricht, wird sie gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG im vereinfachten Verfahren als unzulässig erklärt. - **E.2**: Ausnahmsweise werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
7B_718/2025: Entscheid bezüglich der Zuständigkeit zwischen Jugendgericht und ordentlichem Gericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 23. August 2024 erhob A.________ Strafanzeige gegen B.________ wegen Nötigung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Es bestand Unklarheit über das Alter von B.________ (angeblich geboren 2007). Ein Gutachten schätzte sein Alter zwischen 17.38 und 24 Jahren. Der Präsident des Jugendgerichts erklärte das Jugendgericht für zuständig, was durch A.________ vor kantonalen Instanzen angefochten wurde. Die Rekurse wurden als unzulässig erklärt, und der Fall wurde direkt dem Bundesgericht vorgelegt.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die beiden Verfahren 7B_718/2025 und 7B_795/2025, die sich beide mit der Zuständigkeit in derselben Sache befassen, werden aus prozessökonomischen Gründen zusammengeführt. Die Streitfrage betrifft die Zuständigkeit zwischen Jugendgericht und ordentlichem Gericht. Seit 2024 sieht das Schweizer Strafprozessrecht vor, dass solche Kompetenzkonflikte vor einer kantonalen Rekursinstanz entschieden werden müssen, bevor ein Fall ans Bundesgericht gelangen kann. Die Vorinstanz hätte den Rekurs von A.________ behandeln müssen, statt ihn unzulässig zu erklären und direkt weiterzuleiten. Die kantonalen Richter haben durch die Ablehnung des Rekurses und die Weiterleitung an das Bundesgericht gegen Art. 40 Abs. 1 StPO und Art. 29 Abs. 1 BV verstossen, was einen formellen Rechtsverweigerungstatbestand darstellt. Das Bundesgericht hebt daher die Entscheidung der Vorinstanz auf.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Verfahren werden zusammengeführt, der Rekurs wird gutgeheissen und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
5A_513/2025: Entscheid betreffend die Liquidation des Güterstands im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, erhob eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour d'appel civile des Kantonsgerichts Waadt, die ihr zuvor ergangenes Urteil bestätigte und den Güterstand im Rahmen der Scheidung zwischen A.________ und B.________ liquidierte. Das kantonale Gericht hatte eine Expertise zur Bewertung des ehelichen Vermögens nicht angeordnet, da die Beschwerdeführerin diese in der ersten Instanz weder formell beantragt noch einen Widerspruch gegen den Abschluss des Beweisverfahrens erhoben hatte.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Es wurde festgestellt, dass die Beschwerde rechtzeitig, formgerecht und gegen einen endgültigen Entscheid einer letzten kantonalen Instanz erhoben wurde, jedoch keine ausreichende Erfolgsaussicht hatte (Art. 100 Abs. 1, Art. 90, Art. 75, Art. 72 Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 BGG).
- **E.2**: Die Beschwerdeführerin hätte in der ersten Instanz eine formelle Expertise beantragen müssen. Das kantonale Gericht folgte korrekt dem Prinzip der Verhandlungsmaxime und der Dispositionsmaxime.
- **E.3**: Die Vorbringen der Beschwerdeführerin zum angeblichen formellen Fehler und zur Bewertung des Vermögens waren nicht hinreichend begründet (Art. 42 Abs. 2 und 106 Abs. 2 BGG), und die Kritik an der Beweiswürdigung erfüllte die Anforderungen für eine Beschwerde nicht.
- **E.4**: Die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wurde wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt (Art. 64 Abs. 1 und 3 BGG), und die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als nichteintreten erklärt und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt, wobei die Gerichtskosten von 800 CHF zu Lasten der Beschwerdeführerin gehen.
5F_59/2025: Revisionsgesuch betreffend elektronischer Zustellung und Kindesbelange
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision eines früheren Urteils des Bundesgerichts (5A_691/2025) vom 29. August 2025. Die ursprüngliche Streitigkeit betraf eine Verfügung des Bezirksgerichts Winterthur über Kindesbelange. Bereits vor dem Obergericht des Kantons Zürich und später vor dem Bundesgericht wurden Anträge des Gesuchstellers für Ferienbetreuung seines Kindes, Schadenersatz und elektronische Zustellung abgewiesen oder gar nicht zur materiellen Prüfung zugelassen. Mit dem vorliegenden Revisionsgesuch bestritt der Gesuchsteller unter anderem das Recht auf elektronische Zustellung und die Prozessführung des Bundesgerichts.
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5A_604/2025: Urteil zur Nichteintretensfrage und unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte die Abänderung eines Entscheids betreffend die Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils und stellte gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Das Kreisgericht Rheintal wies das Gesuch wegen Aussichtslosigkeit ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer beim Kantonsgericht St. Gallen Beschwerde, welche jedoch als verspätet beurteilt wurde, sodass das Kantonsgericht auf die Beschwerde nicht eintrat. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht mit der Bitte um Aufhebung der Vorentscheide und ersuchte auch hier um unentgeltliche Rechtspflege.
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6B_579/2025: Urteil des Bundesgerichts 6B_579/2025 vom 17.09.2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom regionalen Gericht des Jura bernois-Seeland am 10. April 2024 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie einer 12-jährigen Landesverweisung verurteilt. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Bern, bestätigte am 14. Mai 2025 die Verurteilung, reduzierte jedoch die Freiheitsstrafe auf 12 Jahre. A.________ legte dagegen Beschwerde vor Bundesgericht ein und stellte diverse Begehren, einschliesslich seiner Freilassung, einer Neubeurteilung oder Requalifikation der Straftaten sowie einer Reduktion der Strafe.
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4A_675/2024: Entscheidung zur Vertraulichkeitsvereinbarung und Konventionalstrafe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG und A.________ schlossen im Rahmen von Übernahmeverhandlungen eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die unter anderem den Schutz des Kundenstamms der B.________ AG beinhaltete. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nutzte A.________ laut Vorinstanzen geschützte Informationen zweckwidrig, um Kunden der B.________ AG für seine eigene Praxis zu akquirieren. Es wurde eine Konventionalstrafe von CHF 50'000.— fällig, welche ihm vom Bezirksgericht Schwyz auferlegt und im Berufungsverfahren durch das Kantonsgericht Schwyz bestätigt wurde.
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4A_193/2025: Urteil zur Frage der Gewährung einer Übergangsfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentaggeldversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner war bei der Beschwerdeführerin im Rahmen einer kollektiven Krankentaggeldversicherung versichert. Nach Krankheitsepisode wurde er aufgefordert, einen Stellenwechsel vorzunehmen. Die Versicherung stellte die Krankentaggeldzahlungen ohne Einräumung einer Übergangsfrist ein, was der Beschwerdegegner anfocht. Die Vorinstanz verpflichtete die Versicherung zur Zahlung des Krankentaggeldes für eine zweimonatige Übergangszeit. Die Beschwerde richtet sich gegen diese Entscheidung.
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1C_533/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend öffentliches Baurecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, Mieterin einer Liegenschaft, erhob gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz Beschwerde beim Bundesgericht. Hintergrund ist die verweigerte nachträgliche Baubewilligung einer Steganlage und deren Rückbau, der durch die Erbengemeinschaft als Eigentümerin der Liegenschaft und den Bezirksrat Küssnacht angeordnet wurde. Die Angelegenheit wurde mehrfach von kantonalen Behörden und Gerichten behandelt, insbesondere hinsichtlich der Beschwerdelegitimation und weiterer prozessualer Fragen.
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5A_838/2025: Beschwerde gegen die Prüfung eines Schlussberichts mit Vermögensübersicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern der minderjährigen C.________ erhoben Beschwerde gegen die Genehmigung eines Schlussberichts und einer Rechnung durch das Familiengericht Zofingen bezüglich der Beistandschaft zur Verwaltung des Kindesvermögens. Das Obergericht des Kantons Aargau trat mangels substanziierter Begründung der Beschwerde sowie eines gestellten Ausstandsgesuchs nicht ein. Zudem wies es das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.
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5F_61/2025: Überprüfung eines Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin war als Beiständin ihres Bruders, der unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und mehrfach fürsorgerisch untergebracht wurde, eingesetzt. Mit Entscheid der KESB wurde sie aus ihrem Amt entlassen und durch eine Berufsbeiständin ersetzt. Ihre dagegen erhobenen Beschwerden blieben erfolglos, ebenso ein Revisionsgesuch vor dem Bundesgericht. Mit erneutem Revisionsgesuch wollte sie das frühere Urteil 5F_34/2024 überprüfen lassen.
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4F_29/2025: Revisionsgesuch gegen Bundesgerichtsurteil betreffend Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH reichte ein Revisionsgesuch gegen das Bundesgerichtsurteil vom 27. Mai 2025 ein, in dem ihre Beschwerde gegen einen kantonalen Entscheid (Betreibung und Rechtsöffnung) abgewiesen wurde. Das Revisionsgesuch berief sich nicht auf einen gültigen Revisionsgrund gemäss Art. 121–123 BGG und erfüllte die Begründungsanforderungen nicht. Zudem wurde ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt.
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5A_543/2025: Entscheid zur Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Weinfelden eröffnete aufgrund eines polizeilichen Berichts über häusliche Gewalt ein Verfahren und errichtete eine Beistandschaft für die Kinder der Parteien. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Entscheid des Obergerichts Thurgau, welches die Beistandschaft bestätigte. Er verlangte unter anderem die Aufhebung der Beistandschaft und beantragte unentgeltliche Rechtspflege sowie eine Genugtuung.
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6B_112/2025: Urteil zur Nötigung bei Protestaktionen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, beteiligte sich am 22. Oktober 2022 an einer Protestaktion auf dem Pont du Mont-Blanc in Genf. Zusammen mit anderen Demonstrierenden blockierte sie die Verkehrsrouten, was eine vollständige Sperrung des Brückenverkehrs und erhebliche Behinderungen im öffentlichen Verkehr zur Folge hatte. Die Aktion dauerte rund 1 Stunde und 20 Minuten und führte zu weiteren Störungen bis zu einer Gesamtdauer von ca. drei Stunden. Die Beschwerdeführerin wurde u.a. wegen Nötigung und Behinderung öffentlicher Dienstleistungen verurteilt und erhob Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_627/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend eine Nachlassablehnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die autorisierte Ablehnung der Nachlassschaft von B.________ durch einen Curator im Rahmen einer Curatelle zugunsten der Kinder von A.________. Nachdem die Nachlassschaft von dem Amt für Konkurs liquidiert und die Curatelle aufgehoben wurde, erklärte die kantonale Instanz die Beschwerde von A.________ für gegenstandslos. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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4F_27/2025: Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft ein Revisionsgesuch der A.________ GmbH gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 27. Mai 2025 (4D_59/2025), in welchem auf eine Beschwerde derselben Gesuchstellerin nicht eingetreten wurde, da die Begründung den Anforderungen nicht entsprach. Die Gesuchstellerin machte geltend, das vorangehende Verfahren verletze verfassungsmässige Rechte. Das Bundesgericht qualifizierte die Eingabe von der Gesuchstellerin als Revisionsgesuch.
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1C_460/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ermächtigung zur Durchführung einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ ersuchte erfolglos beim Obergericht des Kantons Zürich sowohl um Revision eines früheren Beschlusses als auch um Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung einer Strafuntersuchung gegen B.________. Gegen den letzten ablehnenden Entscheid vom 19. August 2025 erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.
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1C_193/2025: Urteil über Schadenersatz und Genugtuung wegen Mobbings
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein ehemals bei den Schweizerischen Bundesbahnen (CFF) beschäftigter Mitarbeiter (geb. 1958) machte Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung geltend wegen Mobbings und einer angeblichen Persönlichkeitsverletzung durch Vorgesetzte. Der Mitarbeiter gab an, durch Diskriminierung und unangebrachte Aussagen psychisch schwer belastet worden zu sein, was zu seiner völligen Arbeitsunfähigkeit und schliesslich zu seiner Kündigung führte. Der Arbeitgeber führte eine interne Untersuchung durch, die zwar einen inakzeptablen Führungsstil bestätigte, jedoch keine direkte Persönlichkeitsverletzung des Mitarbeiters nachweisen konnte. Der Fall wurde anschliessend vor dem Bundesverwaltungsgericht (TAF) und schliesslich vor das Bundesgericht gebracht.
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2C_418/2025: Verfahren vor dem Bundesgericht betreffend Aufenthaltsbewilligung für einen Fall von persönlicher Härte
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein philippinischer Staatsbürger, lebte zunächst aufgrund einer Studienbewilligung in der Schweiz. Nach Ablauf dieser Aufenthaltsbewilligung ersuchte er wiederholt um eine neue Bewilligung, zuerst basierend auf der Aussicht einer Beschäftigung und später wegen eines Härtefalls (Art. 30 Abs. 1 lit. b LEI). Die kantonalen Behörden und Gerichte lehnten seine Anträge ab. Der Beschwerdeführer legte daraufhin eine Beschwerde gegen eine prozessuale Entscheidung der kantonalen Gerichte ein, die den Entzug des aufschiebenden Charakters seines Rechtsmittels zum Gegenstand hatte.
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2C_560/2025: Urteil zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der deutsche Staatsangehörige A.________, geboren 1950, beantragte am 5. Juni 2023 beim Migrationsamt des Kantons Zürich eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur erwerbslosen Wohnsitznahme in der Schweiz. Das Gesuch wurde vom Migrationsamt und anschliessend von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen. A.________ brachte daraufhin eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowie eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_527/2025: Entscheid über die Beschwerde gegen den Beschluss zur Aufenthaltsbewilligung und dem damit verbundenen Wegweisungsentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz seit 2018, beantragte nach mehreren Rechtsverfahren die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung und den Widerruf der Wegweisungsentscheidung. Ihr konnte kein Anspruch auf eine Bewilligung nach Schweizer Recht oder europäischem Recht zugestanden werden, auch nicht gestützt auf vorgebrachte Argumente der Diskriminierung oder aufgrund eingeleiteter Beschwerdeverfahren gegen frühere Vermieter.
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5A_608/2025: Entscheid über die Unzulässigkeit einer Beschwerde in Bezug auf eine fürsorgerische Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde mit Entscheid vom 4. Juli 2025 fürsorgerisch untergebracht. Sie reichte beim Tribunal des mesures de contrainte des Kantons Wallis eine Beschwerde ein, die aufgrund von Verspätung für unzulässig erklärt wurde. Die kantonale Beschwerdeinstanz wies die Beschwerde am 24. Juli 2025 ab. Die Person wandte sich daraufhin an das Bundesgericht mit dem Ziel, die Massnahme sofort aufzuheben.
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5A_643/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend die Aufhebung einer Vormundschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine im Jahr 1975 geborene Person, beantragte beim Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf die Aufhebung ihrer Vormundschaft. Die erste Instanz wies den Antrag mit einer Verfügung vom 16. Januar 2025 ab. Gegen diese Verfügung legte die Beschwerdeführerin Beschwerde bei der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf ein, die jedoch mit Entscheid vom 7. Juli 2025 als unzulässig erklärt wurde. Daraufhin erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Ziel, die Vormundschaft aufzuheben.
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5A_834/2025: Entscheid betreffend Ausstand in einer KESB-Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin verlangte den Ausstand von zwei KESB-Mitgliedern aufgrund einer Anhörung, die im Rahmen einer Gefährdungsmeldung durchgeführt wurde. Die KESB lehnte das Ausstandsgesuch ab und ordnete Massnahmen für das Kindeswohl an. Der Bezirksrat und das Obergericht des Kantons Zürich wiesen die dagegen erhobenen Beschwerden ab. Die Beschwerdeführerin gelangte aus diesem Grund mit einer Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte zudem Schadenersatz.
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5A_638/2025: Ausstandsbegehren in einem Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte in einem hängigen Scheidungsverfahren vor dem Bezirksgericht Bülach ein Ausstandsbegehren gegen den verfahrensleitenden Richter B.________, da dieser eine Prozessbeschleunigung vorschlug. Das Bezirksgericht wies das Begehren ab. A.________ reichte dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich ein, welches ebenfalls das Ausstandsbegehren ablehnte. Mit Beschwerde gelangte A.________ an das Bundesgericht, um den Ausstand des Bezirksrichters zu erwirken.
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5A_890/2024: Urteil zur Frage der Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichungen der Gewerkschaft B.________
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH reichte beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Klage gegen die Gewerkschaft B.________ ein, da sie zwei Artikel als persönlichkeitsverletzend erachtete. Die A.________ GmbH forderte unter anderem das Verbot der weiteren Publikation bestimmter Vorwürfe, eine Berichtigung, Schadenersatz und eine Genugtuung. Das Handelsgericht wies die Klage ab. Dagegen erhob die A.________ GmbH Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_1408/2024: Entscheid betreffend Entschädigung der amtlichen Verteidigung im Berufungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Rechtsanwalt A.________ wurde als amtlicher Verteidiger in einem Strafverfahren tätig. Das Obergericht des Kantons Aargau setzte für das Berufungsverfahren eine pauschale Entschädigung von Fr. 1'500.-- fest, ohne dem Beschwerdeführer vorher die Möglichkeit zur Äusserung oder zur Einreichung einer Kostennote zu geben. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde an das Bundesgericht, mit der er eine höhere Entschädigung von mindestens Fr. 3'518.30 oder die Rückweisung zur Neubeurteilung verlangte.
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1C_396/2024: Anfechtung einer Planungszone in der Gemeinde Bitsch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Einwohnergemeinde Bitsch setzte 2019 eine Planungszone mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren fest. Das Grundstück der Beschwerdeführerin A.________ wurde in diese Zone einbezogen. Sie erhob dagegen Einsprache, welche vom Staatsrat des Kantons Wallis abgewiesen wurde. Anschliessend beschwerte sie sich beim Kantonsgericht Wallis, das ihre Beschwerde ebenfalls abwies. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantragte sie beim Bundesgericht die Aufhebung dieses Urteils und die Entlassung ihres Grundstücks aus der Planungszone. Eventualiter verlangte sie die Rückweisung an die Vorinstanz und subeventualiter eine Entschädigung für die Planungszone.
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6B_916/2024: Urteil über Entschädigung und Verfahrenskosten im Betrugsfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Polizeigericht des Bezirks Lausanne am 22. Januar 2024 vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Verfahrenskosten wurden dem Staat auferlegt, und A.________ wurde eine Entschädigung von 263’000 CHF nach Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO zugesprochen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hob die Berufungskammer des Waadtländer Kantonsgerichts am 28. August 2024 diese Entschädigung auf. Die Berufungskosten wurden hälftig zwischen A.________ und dem Staat aufgeteilt. A.________ legte gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte die ursprüngliche Entschädigung sowie die volle Übernahme der Verfahrenkosten durch den Staat.
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6B_537/2025: Urteil des Bundesgerichts 6B_537/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein französischer Staatsangehöriger, wurde in erster Instanz wegen mehrerer Delikte, darunter versuchte Brandstiftung, Brandstiftung, Betrug und unrechtmässiger Bezug von Sozialleistungen, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Landesverweisung für acht Jahre verurteilt. Die Vorinstanz bestätigte teilweise die Verurteilung, sprach ihn jedoch von einigen Anklagepunkten frei.
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5A_536/2025: Unzulässigkeit Erklärung einer Beschwerde wegen nicht bezahlter Gerichtskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Beschwerde wurde von der A.________ Sàrl gegen die Entscheidung des Präsidenten der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 1. Juli 2025 erhoben. Im Laufe des Verfahrens wurde der Beschwerde führenden Partei mehrfach eine Frist zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses eingeräumt, die jedoch nicht eingehalten wurde.
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8C_427/2025: Urteil betreffend Prozessvoraussetzungen im Bereich der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, hatte beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt eine Beschwerde erhoben, die dieses mangels Anfechtungsobjekt nicht behandelte.
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5F_58/2025: Revision eines bundesgerichtlichen Urteils betreffend Zustelldomizil und elektronische Kommunikation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragt die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 5A_647/2025. In jenem Urteil wurde auf seine Beschwerde nicht eingetreten, weil diese ungenügend begründet war. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Entscheidungen der KESB Zürich und des Bezirksrats Zürich betreffend ein Zustelldomizil in der Schweiz und elektronische Kommunikation. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde gegen diese Entscheide nicht ein, da sie verspätet eingereicht wurde, und stellte fest, dass kein Anspruch auf elektronische Kommunikation bestehe.
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9C_506/2024: Streit um Bonifikationen der beruflichen Vorsorge bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war als Finanzverantwortlicher und Direktor bei B.________ S.A. tätig und bei der Caisse de retraite B.________ S.A. obligatorisch sowie bei der AXA Fondation Prévoyance complémentaire für die berufliche Vorsorge der Direktion ergänzend versichert. Nach Kündigung des Arbeitsvertrages zum 31. Juli 2022 wurde eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen. Im Zusammenhang damit verlangte A.________ von B.________ S.A. Zahlungen in Höhe von Bonifikationen der Vorsorge auf ein Gesamtsalär sowie weiterer Vergütungen, die zum Teil aus seiner Tätigkeit für C.________ SA resultierten.
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5A_547/2025: Urteil zur Anfechtung eines Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Witwe A.________ ist im Zusammenhang mit dem Nachlass ihres verstorbenen Ehegatten C.________ in verschiedenen Gerichtsverfahren involviert. Nach einem Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 8. April 2025 wurde sie zur Zahlung von Fr. 11'420'000.– an den Willensvollstrecker der Erbengemeinschaft verpflichtet. Gegen diesen Entscheid legte sie Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein, welches mit Verfügung vom 4. Juni 2025 einen Kostenvorschuss von Fr. 300'000.– verlangte. A.________ erhob gegen diese Verfügung Beschwerde ans Bundesgericht, beantragte eine Reduktion des Vorschusses und begründete dies mit ihrer eingeschränkten Liquiditätslage.
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8F_11/2025: Revisionsgesuch betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt 1966 einen Arbeitsunfall, worauf ihm die Suva eine befristete Invalidenrente gewährte. Gesuche um weitere Rentenzahlungen in den Jahren 1986, 1993 und 2005 wurden abgelehnt, ebenso ein Revisionsgesuch bezüglich des letzten Urteils des Versicherungsgerichts des Kantons Wallis vom 28. September 2007. Das Bundesgericht wies die gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts erhobene Beschwerde mit Urteil 8C_216/2024 vom 3. Juli 2024 ab. Nach der Eröffnung dieses Urteils verlangte A.________ erneut dessen Korrektur und stellte weitere Forderungen.
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