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Bundesgericht neue Urteile vom 14.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_37/2025: Mietzinsherabsetzung aufgrund behördlich angeordneter Betriebsschliessungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH (Mieterin des Clubs) verlangte aufgrund der Covid-19-bedingten Schliessungen ihres Lokals eine Mietzinsherabsetzung von mindestens 50 %. Die B.________ AG (Vermieterin) lehnte dies ab. Nachdem die Erstinstanz und das Kantonsgericht (Obergericht Graubünden) die Klage der Mieterin abgewiesen hatten, erhob sie beim Bundesgericht Beschwerde, um eine Herabsetzung des Mietzinses durchzusetzen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht führte aus, dass die Voraussetzungen zur Behandlung der Beschwerde erfüllt sind. - **E.2:** Die Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gemäss Art. 42 und Art. 106 BGG wurden erläutert. - **E.3:** Das Bundesgericht legt seiner Entscheidung den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt zugrunde, sofern keine offensichtliche Fehlerhaftigkeit vorliegt. - **E.4:** Die Vorinstanz und das Bundesgericht kamen übereinstimmend zum Schluss, dass die behördlich angeordneten Schliessungen aufgrund der Covid-19-Pandemie keinen Mangel im Sinne von Art. 259a OR darstellen. Einschränkungen der Geschäftstätigkeit betreffen vielmehr betriebsbezogene und nicht objektbezogene Eigenschaften der Mietsache. Eine Zusicherung der dauerhaften Nutzung des Mietobjekts als Club wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Die unternehmerischen Risiken liegen beim Mieter. - **E.5:** Auf die Argumentation der Beschwerdeführerin zur \"clausula rebus sic stantibus\" wurde nicht eingetreten, da sie diese nicht hinreichend vorgebracht hatte.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt, und sie muss der Beschwerdegegnerin eine Parteientschädigung zahlen.


8C_422/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Einstellung der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosentaggelder

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Versicherter reichte Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern ein, das eine vom Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern verfügte Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosentaggelder bestätigte. Strittig war die Angemessenheit der Arbeitsbemühungen in einem bestimmten Zeitraum vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Anforderungen an die Beschwerde gemäss Art. 95 und 97 BGG. Es erläutert die Notwendigkeit einer spezifischen Auseinandersetzung mit den Erwägungen der angefochtenen Entscheidung, wobei appellatorische Kritik unzulässig ist. - **E.2:** Die Vorinstanz stellte fest, dass die Arbeitsbemühungen des Beschwerdeführers zwischen Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzureichend waren und bestätigte die Einstellung der Anspruchsberechtigung. - **E.3:** Der Beschwerdeführer greift die entscheidwesentlichen Erwägungen nicht hinreichend an, sondern argumentiert über irrelevante Zeiträume, denen die Vorinstanz keine Bedeutung beigemessen hat. - **E.4:** Aufgrund des Begründungsmangels wird die Beschwerde im vereinfachten Verfahren abgewiesen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). - **E.5:** Gerichtskosten werden ausnahmsweise nicht erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, und es fallen keine Gerichtskosten an.


9C_15/2025: Urteil zur Veranlagung von Einkommens- und Vermögenssteuern für das Steuerjahr 2011

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ erhoben Beschwerde gegen die Steuerveranlagung für das Steuerjahr 2011 durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern. Streitpunkte betreffen insbesondere die Berücksichtigung von Einkünften aus einer Erbengemeinschaft in Deutschland und der Liegenschaft im Kanton Graubünden beim satzbestimmenden Einkommen und Vermögen sowie die Frage der Veranlagungsverjährung. Vorinstanzlich wurden die Beschwerden teilweise abgewiesen oder nicht darauf eingetreten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht erklärt die Zulässigkeit einer gemeinsamen Beschwerde für Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuern aufgrund ähnlich geregelter Rechtsfragen. - **E.2:** Die Anforderungen an die Begründung von Beschwerden wurden erläutert. Das Bundesgericht tritt auf ungenügend substantiierte Rügen nicht ein. - **E.3:** Streitig war insbesondere die Berücksichtigung von Einkünften aus einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft in Deutschland und einer Liegenschaft im Kanton Graubünden für das satzbestimmende Einkommen und Vermögen. Die Vorinstanz hat die satzbestimmende Berücksichtigung dieser Einkünfte bestätigt. - **E.4:** Hinsichtlich einer behaupteten Rechtsverzögerung tritt das Bundesgericht mangels Begründung nicht auf die Beschwerde ein. - **E.5:** Das Bundesgericht stellt klar, dass keine Veranlagungsverjährung eingetreten ist; es verweist auf Unterbrechungs- und Stillstandshandlungen durch die Steuerverwaltung sowie das Einspracheverfahren. - **E.6:** Eine Gehörsverletzung im vorinstanzlichen Verfahren wurde zwar festgestellt, ihre Auswirkungen auf den Entscheid jedoch als geringfügig und nebensächlich bewertet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und Gerichtskosten von 2.000 Franken werden auferlegt.


5A_523/2024: Urteil zur Erbteilung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Nachlass des 1990 verstorbenen D.________ wurde bislang nicht geteilt. Nach dem Tod seiner Ehefrau E.________ im Jahr 2017 beantragten deren Erben A.________ und B.________ die gerichtliche Teilung. Die Nachlässe von D.________ und E.________ enthalten Grundstücke und flüssige Mittel. Vor den Gerichten war strittig, ob die Teilung der beiden Nachlässe zusammen erfolgen könne und welche Anrechnungswerte den Grundstücken zukämen.


6B_685/2024: Unzulässigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein serbischer Staatsangehöriger, wurde wegen verschiedener Straftaten wie qualifizierter Raub, Hehlerei, Geldwäscherei, widerrechtlicher Verwendung eines Fahrzeugs, schwerer Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes (LStup), und weiterer Verfehlungen verurteilt. Der erste Entscheid über ihn wurde durch das Strafgericht Lausanne gefällt und später durch die Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt teilweise abgeändert. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beanstandete unter anderem die Beweiswürdigung und das Strafmass.


5A_574/2025: Urteil zur Nichteintretensentscheidung in Betreibungssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wird im Zusammenhang mit einer Lohnpfändung beim Betreibungsamt Bern-Mittelland betrieben. Nach mehrfacher Revision seiner Existenzminimumsberechnung beantragte der Beschwerdeführer eine Berücksichtigung eines erhöhten Nahrungsbedarfs, welcher vom Betreibungsamt abgelehnt wurde. Seine Beschwerde an das Obergericht des Kantons Bern wurde abgewiesen. Daraufhin erhob er Beschwerde beim Bundesgericht, kam jedoch seiner Verpflichtung zur Bezahlung des Kostenvorschusses trotz Nachfrist nicht nach.


9C_200/2025: Urteil zur Mehrwertsteuerbemessung bei Überlassung einer Ferienwohnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG ist im Bereich Erwerb und Verwaltung von Vermögenswerten tätig und als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen bei der ESTV registriert. Nach einer Kontrolle für die Steuerperioden 2014 bis 2017 wurden Steuerkorrekturen vorgenommen, die zu einer Steuernachforderung führten. Streitpunkte waren die Bemessung des Drittpreises einer Ferienwohnung, die an eine eng verbundene Person vermietet wurde, sowie der Privatanteil von zwei Geschäftsfahrzeugen, welche von Verwaltungsratsmitgliedern privat genutzt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hob den Einspracheentscheid der ESTV teilweise auf und wies die Sache zur erneuten Beurteilung zurück.


5A_830/2025: Entscheidung über die Nichteintretensfrage einer Konkursbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH in Liquidation wehrte sich mittels Beschwerde gegen die Eröffnung ihres Konkurses durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland. Das Obergericht des Kantons Bern trat jedoch aufgrund unzureichender und unverständlicher Begründung nicht auf die Beschwerde ein. Dagegen wurde Beschwerde an das Bundesgericht erhoben.


2C_603/2024: Urteil betreffend Familiennachzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________, ein aus Nordmazedonien stammender Inhaber einer Niederlassungsbewilligung, beantragte zunächst 2019 in einem anderen Kanton und später 2022 im Kanton Wallis den Familiennachzug für seine Ehefrau B.A.________ und die beiden Kinder C.A.________ und D.A.________. Die Gesuche wurden wegen Nichteinhaltung der Nachzugsfristen und fehlender wichtiger familiärer Gründe abgelehnt. Die Beschwerdeführenden machten geltend, dass die Integration der Kinder und der Wunsch nach einem gemeinsamen Familienleben in der Schweiz wichtige Gründe für den Nachzug seien.


9C_429/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Alters- und Hinterlassenenversicherung (Arbeitgeberhaftung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil bezieht sich auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich. Letzteres bestätigte die Verpflichtung des Beschwerdeführers zur Zahlung von Schadenersatz für entgangene Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. CHF 27'133.70 aufgrund der Arbeitgeberhaftung gemäss Art. 52 AHVG.


4A_160/2025: Entscheid zu einem Rechenschafts- und Auftragsverhältnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger (A.________) und die Beklagte (B.________) standen seit Ende 2010 in einem entgeltlichen Auftragsverhältnis. Die Beklagte erbrachte Dienstleistungen für den Kläger und besass eine Vollmacht für dessen Konten. Zwischen den Parteien kam es zu einem Zerwürfnis, worauf der Kläger die Beklagte aufforderte, über ihre Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen. Die Beklagte verweigerte dies. Das Verfahren konzentriert sich auf die Verpflichtung der Beklagten zur Rechenschaftsablegung im Zeitraum von 2015 bis 2019 sowie einer spezifischen Tätigkeit ab 2018.


2D_9/2025: Entscheid zur Frage der fristgerechten Rechtsmitteleinreichung im Zusammenhang mit dem Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Amt für Migration des Kantons Zug widerrief oder verlängerte die Aufenthaltsbewilligungen der Beschwerdeführenden nicht, wobei die Verfügung mittels A-Post Plus am Samstag, 15. Juni 2024, zugestellt wurde. Die Beschwerdeführenden erhoben am 8. Juli 2024 Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zug, welcher auf die Eingabe wegen Fristversäumnis nicht eintrat. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug bestätigte diesen Entscheid. Die Beschwerdeführenden rügten vor Bundesgericht unter anderem die Verletzung von Treu und Glauben sowie des rechtlichen Gehörs.


4A_239/2025: Mieterausweisung und Rechtsschutz in klaren Fällen: Prüfung der Treuwidrigkeit einer Zahlungsverzugskündigung.

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG (Mieterin) mietete Büroräumlichkeiten und einen Parkplatz von der A.________ AG (Vermieterin). Nach mehreren Jahren erklärte die Vermieterin rückwirkend, dass ausstehende Mietzinse ab Oktober 2019 nicht durch Verrechnung sondern durch direkte Zahlung zu begleichen seien und kündigte das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs. Die Beschwerdegegnerin focht die Kündigung als treuwidrig an. Der Versuch der Vermieterin, eine Ausweisung im summarischen Verfahren zu erreichen, wurde durch die kantonalen Instanzen mit Verweis auf die Möglichkeit einer Missachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben abgelehnt.


2C_50/2025: Überprüfung der Prozessgegenstände im Rahmen eines Gesuchs um Aufenthaltsbewilligung und einer Wegweisungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die serbische Staatsangehörige A.________ wurde mehrfach ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Schweiz kontrolliert. Das Migrationsamt Basel-Stadt wies sie gestützt auf eine Wegweisungsverfügung aus der Schweiz. Gleichzeitig stellte A.________ ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung mit der Begründung, sie lebe mit ihrem schweizerischen Partner zusammen und sei schwanger. Die Vorinstanzen traten nicht auf das Gesuch ein und bestätigten die Wegweisung. A.________ beantragte vor Bundesgericht eine vollumfängliche Prüfung ihres Gesuchs und verlangte, dass die Verfahren um Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung zusammengelegt werden.


5A_837/2025: Entscheid betreffend Ausstandsgesuch und Beschwerde gegen betreibungsrechtlichen Entscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, die Beschwerdeführer, hatten ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsidentin Irene Rössler sowie eine Beschwerde gegen das Regionale Betreibungsamt Reinach eingereicht. Das Obergericht des Kantons Aargau wies das Ausstandsgesuch ab. Die Beschwerdeführer erhoben daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht, wobei ihre Eingabe keine hinreichende Begründung für die behauptete Verletzung von Rechtsnormen enthielt.


4A_337/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ Gesellschaft mbH & Co. KG bestritt mit Beschwerde beim Bundesgericht einen Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen, das sie dazu verpflichtet hatte, der Beschwerdegegnerin B.________ AG einen Betrag von Fr. 63'397.65 zuzuzüglich Zins zu bezahlen.


4A_164/2025: Urteil zur internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit, Zusammensetzung des Schiedsgerichts und Gehörsanspruch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein ungarischer Schwimmer (Beschwerdeführer) wurde von der ungarischen Anti-Doping-Agentur (HUNADO; Beschwerdegegnerin) wegen eines Dopingverstosses gemäss den Anti-Doping-Regeln 2021 für vier Jahre gesperrt. Der Beschwerdeführer rief das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) zur Aufhebung des Entscheids an, welches die Entscheidung der HUNADO bestätigte. Eine Beschwerde an das Bundesgericht forderte die Aufhebung des TAS-Entscheids und die Feststellung seiner Unzuständigkeit sowie eine Rückweisung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.


9C_243/2024: Entscheid betreffend Kantonssteuer auf Schenkungen im Kanton Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtige A.________ wurde mit einem Steuerbescheid vom 13. Oktober 2022 von der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Waadt für einen Betrag von CHF 13'311 als Schenkungssteuer für die Steuerperiode 2022 veranlagt. Dies geschah unter der Annahme, dass ein Vertrag zwischen ihr und ihrem Vater, B.________, über CHF 300'000 eine Schenkung darstellte. A.________ erhob Reklamation gegen den Bescheid und legte später einen geänderten Vertrag vor, der die ursprüngliche Vereinbarung ersetzen sollte. Die Reklamation wurde am 10. Juli 2023 von der Steuerverwaltung zurückgewiesen. Das Kantonsgericht Waadt wies die darauf folgende Beschwerde ebenfalls zurück und bestätigte, dass die Steuer für die Steuerperiode 2022 zu entrichten sei.


5F_50/2025: Revision des Lohnpfändungsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 5A_727/2025, das seine Beschwerde gegen eine Lohnpfändungsanzeige des Betreibungsamtes Bern-Mittelland nicht behandelte. Zur Begründung führte er neue Tatsachen und Beweismittel an, die seiner Ansicht nach eine Revision rechtfertigen würden.