Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
4D_138/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ sollte gemäss Entscheid des Mietgerichts der Glâne vom 3. Juni 2025 bis spätestens zum 30. Juni 2025 seine Wohnung räumen. Die Vermieterin, B.________ SA, konnte bei Nichtbefolgung die Räumung durch die öffentliche Gewalt verlangen. Die II. Zivilappellationskammer des Kantonsgerichts Freiburg wies die Berufung von A.________ gegen diesen Entscheid am 7. Juli 2025 wegen ungenügender Begründung gemäss Art. 311 Abs. 1 ZPO als unzulässig zurück und lehnte zudem das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege ab.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1 Nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG muss die Beschwerde ans Bundesgericht klar begründet sein und spezifisch dartun, inwiefern die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat. Der Beschwerdeführer hat dies nicht erfüllt; eine substanzielle Kritik an den Überlegungen der Vorinstanz fehlt vollständig. E.2 Aufgrund der offensichtlich ungenügenden Begründung nach Art. 106 Abs. 2 und 117 BGG wird die Beschwerde gemäss dem vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG als unzulässig erklärt. E.3 Wegen der besonderen Umstände werden keine Verfahrenskosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung gesprochen (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und es wurden keine Kosten erhoben.
4A_418/2025: Urteil zur Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Forderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob eine Forderungsklage gegen die Beschwerdegegnerin B.________ AG betreffend einen Betrag von CHF 43'000 zuzüglich Zins. Die Klage wurde vom Bezirksgericht Aargau mit Urteil vom 19. Oktober 2023 abgewiesen. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte die Abweisung mit Berufungsurteil vom 2. Juli 2025. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht, ohne einen bezifferten Antrag oder eine hinreichende Begründung für seine Beschwerde zu liefern.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit von Rechtsmitteln von Amtes wegen. Es stellt fest, dass für Geldforderungen ein bezifferter Antrag erforderlich ist. Im vorliegenden Fall fehlt ein solcher. Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG).
- **E.2:** Die Eingabe des Beschwerdeführers erfüllt die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht. Auch aus diesem Grund ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG).
- **E.3:** Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, da die Beschwerde offensichtlich aussichtslos ist.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
6B_568/2025: Urteil zur Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ verübte mehrere Delikte (u. a. Drohungen und Sachbeschädigungen) im Zustand nicht selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit. Das Bezirksgericht Winterthur ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB an, da A.________ an einer schweren schizoaffektiven Erkrankung leidet. Nach gescheiterten Massnahmenversuchen wurde das Urteil vor dem Obergericht des Kantons Zürich teilweise bestätigt und eine erneute stationäre Massnahme für zwei Jahre verfügt. A.________ legte Beschwerde ein und beantragte eine ambulante Massnahme sowie eine höhere Entschädigung für seine Verteidigerin.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. **(E.1)** Die Beschwerde gegen die Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigerin ist unzulässig, da dem Beschwerdeführer hierfür die nötige Legitimation fehlt. Auf diesen Punkt der Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. **(E.2–E.2.4.3)** Das Bundesgericht prüfte die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der angeordneten stationären therapeutischen Massnahme: - Die schizoaffektive Erkrankung des Beschwerdeführers, sein hohes Rückfallrisiko und die schweren Delikte rechtfertigen die Massnahme. - Laut fachärztlichen Gutachten ist eine ambulante Behandlung nicht geeignet, da sinnvolle Strukturen und Mitarbeit fehlen. - Die stationäre Massnahme wurde als verhältnismässig und notwendig befunden, insbesondere zur Verbesserung der Legalprognose und zum Schutz der Allgemeinheit. 3. **(E.3)** Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurde wegen Aussichtslosigkeit des Verfahrens abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen und Gerichtskosten wurden auferlegt.
4A_438/2025: Rückzug der Beschwerde, Darlehensstreit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte am 15. September 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Nidwalden vom 5. Dezember 2024 ein. Der Streitgegenstand betrifft ein Darlehensverhältnis. Mit Schreiben vom 26. September 2025 zog die Beschwerdeführerin jedoch ihre Beschwerde zurück.
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5A_762/2025: Entscheidung zur Rücknahme einer Beschwerde betreffend Curatelle für minderjährige Kinder
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ reichten am 10. September 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf (vom 4. August 2025) ein. Diese Entscheidung betraf die Errichtung einer Curatelle der Vertretung zugunsten minderjähriger Kinder. Am 29. September 2025 erklärten die Beschwerdeführer den Rückzug ihrer Beschwerde.
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1C_440/2025: Entscheid zur aufsichtsrechtlichen Anzeige und Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat gegen den Stadtrat St. Gallen eine aufsichtsrechtliche Anzeige erhoben, die vom Stadtrat mit Beschluss behandelt und erledigt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen trat auf eine dagegen erhobene Beschwerde nicht ein. A.________ wandte sich daraufhin mit Beschwerde an das Bundesgericht, welches die Begründungsanforderungen der Beschwerde prüfte.
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4A_435/2025: Urteil betreffend Arbeitsvertrag und Rückzug der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH hat eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 18. Juli 2025 eingelegt. Vor der Entscheidfällung durch das Bundesgericht hat die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde am 24. September 2025 zurückgezogen. Das Verfahren wird daher als erledigt abgeschrieben.
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7B_451/2025: Entscheid zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, auf Grundlage eines Urteils des Appellationsgerichts Basel-Stadt wegen Sexualdelikten verwahrt, beantragt die Aufhebung der Verwahrung und verlangt die bedingte Entlassung oder eine Umwandlung in eine stationäre Massnahme. Die Vorinstanzen verweigerten sowohl die bedingte Entlassung als auch die unentgeltliche Rechtspflege. A.________ erhob eine Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.
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4A_434/2025: Entscheid zur Nichtzulassung einer Beschwerde betreffend Darlehensvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob gegen die Beschwerdegegnerin eine Aberkennungsklage, die vom Bezirksgericht Lenzburg am 21. November 2024 abgewiesen wurde. Eine dagegen eingereichte Berufung wurde vom Obergericht des Kantons Aargau am 20. Mai 2025 ebenfalls abgewiesen. Daraufhin wurde eine Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht, zusammen mit einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
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9C_323/2025: Obligation zur Beitragszahlung der AHV/IV/EO bei Einkünften aus Immobilienvermietung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ bestritt die AHV/IV/EO-Beitragszahlungspflicht basierend auf Einkünften aus der Vermietung eines Grundstücks, das von den Steuerbehörden als Geschäftsvermögen qualifiziert wurde. Das Tribunal des assurances des Kantons Tessin hatte die Beschwerde von A.________ abgewiesen und die Beitragshöhe für die Jahre 2019, 2020 und 2021 bestätigt. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht, wobei er die unterlassene Beweiserhebung und die Qualifizierung des Immobilienvermögens beanstandete.
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2C_544/2025: Entscheid zur Ausschaffungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein algerischer Staatsbürger, wurde mehrfach wegen verschiedener Straftaten rechtskräftig verurteilt und aus der Schweiz weggewiesen. Nach seiner Haftentlassung ordnete das Amt für Migration des Kantons Luzern die Ausschaffungshaft an, die durch das Zwangsmassnahmengericht und das Kantonsgericht Luzern bestätigt wurde. Er erhob eine Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern, die aufgrund mangelnder substantiierten Begründung nicht zu einer weitergehenden Prüfung führte.
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6B_1168/2023: Landesverweisung wegen unrechtmässigem Bezug von Sozialhilfeleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, wurde wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen zu einer bedingten Geldstrafe und einer fünfjährigen Landesverweisung verurteilt. Die Vorinstanz bestätigte das Bezirksgerichtsurteil. Der Beschwerdeführer verlangt vor Bundesgericht die Aufhebung der Landesverweisung unter Berufung auf einen schweren persönlichen Härtefall sowie eine Verletzung von Art. 8 EMRK.
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2C_502/2025: Urteil zur Legitimation eines Anzeigers in einem Disziplinarverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, reichte Aufsichtsbeschwerden gegen zwei Rechtsanwälte bei der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen ein. Die Anwaltskammer entschied, mangels hinreichender Anhaltspunkte für disziplinarrechtlich relevante Berufsregelverletzungen keine Disziplinarverfahren zu eröffnen. Der Beschwerdeführer erhob darauf Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, welches mangels Beschwerdebefugnis nicht darauf eintrat. Der Beschwerdeführer reichte schliesslich Beschwerden gegen diese Nichteintretensentscheide an das Bundesgericht ein.
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6B_527/2025: Entscheid zur Abschreibung eines Verfahrens nach Rückzug der Berufung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich Berufung erhoben. Diese wurde später vom Obergericht des Kantons Zürich abgeschrieben, da keine fristgerechte Berufungsbegründung eingereicht wurde. Der Beschwerdeführer rügte die Nichtigkeit des bezirksgerichtlichen Urteils wegen angeblich fehlender eigenhändiger Unterschriften.
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8F_9/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs gegen ein Nichteintretensentscheid betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin, A.________, reichte am 18. Juni 2025 ein Revisionsgesuch gegen das Nichteintretensurteil des Bundesgerichts (8C_285/2025 vom 4. Juni 2025) ein. Dieses Urteil betraf eine mangelhafte Begründung der Beschwerde im Bereich der Unfallversicherung.
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1C_437/2025: Kostenvorschussverfügung und Nichteintretensentscheid des Regierungsrats Solothurn
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ focht eine Zwischenverfügung des Bau- und Justizdepartements des Kantons Solothurn an, welche die Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 2'000.-- verlangte. Die Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid des Regierungsrats wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn abgewiesen. A.________ erhob darauf eine Beschwerde beim Bundesgericht, wobei er die Höhe des Kostenvorschusses kritisierte. Das Bundesgericht entschied, auf die Beschwerde nicht einzutreten.
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9C_98/2025: Steuerrechtliche Prüfung von Zwangsaufwertungen auf Beteiligungen der A.________ AG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, eine Beteiligungsgesellschaft, hielt eine Beteiligung von 14.25 % an der C.________ AG. Zwischen den Steuerperioden 2015/2016 und 2016/2017 änderte die Gesellschaft ihre Bilanzierungsmethode von der Marktbewertung zur Bewertung gemäss Niederstwertprinzip, was dazu führte, dass der Buchwert der Beteiligung unterhalb des Börsenkurses blieb. Das Kantonale Steueramt Zürich nahm gestützt auf Art. 62 Abs. 4 DBG Zwangsaufwertungen vor, da es eine nachhaltige Werterholung der Beteiligung erkannte. Diese Aufwertungen wurden sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuern vorgenommen. Die durch Aufwertungen errechneten Werte wurden von der A.________ AG vor den kantonalen Instanzen bestritten, jedoch erfolglos, woraufhin sie Beschwerde ans Bundesgericht erhob.
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8C_424/2025: Urteil zur Arbeitslosenentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ beantragte Arbeitslosenentschädigung ab dem 15. August 2024. Die Arbeitslosenkasse des Kantons Graubünden verneinte mit Verfügung vom 3. September 2024 den Anspruch, was auf Einsprache hin durch das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden bestätigt wurde. Das Obergericht des Kantons Graubünden wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 18. Juni 2025 ab.
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8C_453/2024: Überprüfung der Kostenübernahme für bauliche Eingliederungsmassnahmen im Ausland durch die IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Übernahme von Kosten für bauliche Maßnahmen an seinem Wohnhaus in Frankreich, darunter eine Rampe und einen Badezimmerumbau. Die IVSTA lehnte den Antrag ab mit Verweis auf das Territorialitätsprinzip und die restriktiven Regeln für Eingliederungsmassnahmen im Ausland.
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4D_48/2025: Unzulässigkeit von Beschwerden gegen Rechtsöffnungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde gegen zwei Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich ein, die Rechtsöffnungen zugunsten des Kanton Zürich und der Stadt Zürich betrafen. Es handelt sich um jeweils Forderungen über Steuerverbindlichkeiten in den Beträgen von Fr. 21'262.80 und Fr. 25'412.-- samt Nebenforderungen. Die Beschwerdeführerin stellte umfangreiche Anträge, einschliesslich der Sistierung des Beschwerdeverfahrens sowie der Nichtigerklärung von mehreren Vorentscheidungen.
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4A_393/2025: Nichteintretensentscheidung wegen ungenügender Begründung einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen seine Mieterausweisung aus einer Wohnung, welche durch einen Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Zug am 10. Juli 2025 angeordnet wurde. Das Obergericht des Kantons Zug bestätigte am 24. Juli 2025 den kantonsgerichtlichen Entscheid und setzte den Räumungstermin neu fest. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin beim Bundesgericht die aufschiebende Wirkung, welche mit Verfügung vom 25. August 2025 abgelehnt wurde.
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2C_558/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Asylverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der türkische Staatsangehörige A.________ (geb. 1991) beantragte am 10. Juli 2022 Asyl in der Schweiz, welches vom Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Verfügung vom 4. Juni 2025 abgelehnt wurde. Das SEM verneinte die Flüchtlingseigenschaft, ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz und den Vollzug der Massnahmen an. Die Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht, Abteilung IV, am 2. September 2025 abgewiesen. A.________ erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Urteils sowie die Rückweisung zur Neubeurteilung.
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1C_462/2025: Urteil im Verfahren um Fristversäumnis bei elektronischer Beschwerdeeinreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wollte gegen mehrere Personen, darunter den damaligen Bischof von St. Gallen und Mitglieder des Bistums sowie des Katholischen Konfessionsteils, Strafverfahren wegen Nothilfeunterlassung, Nötigung, Amtsmissbrauch und Grundrechtsverletzungen einleiten. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Durchführung strafrechtlicher Verfahren gegen diese Personen. Dagegen erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_836/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend Massnahmen superprovisionnelles im Bereich der elterlichen Sorge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft eine Beschwerde von A.A.________ gegen eine Entscheidung der Juge unique der Cour d'appel civile des Kantonsgerichts Waadt. Gegenstand ist eine superprovisionelle Anordnung, die das Besuchsrecht der Mutter gegenüber ihrer Tochter regelt. Die Vorinstanz hat den Prozess als unzulässig erklärt. Die Mutter legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, verbunden mit einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
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8C_53/2025: Entscheidung zur Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, ehemalige Lehrerin des Vereins B.________, verlangte Insolvenzentschädigung für ausstehende Löhne der Jahre 2022. Das Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern verweigerte dies, da keine Konkurs- oder Nichteröffnungsentscheidung vorlag und eine Verletzung der Schadenminderungspflicht festgestellt wurde. Die Vorinstanz bestätigte die Abweisung ihrer Beschwerde.
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5A_602/2025: Beschwerde betreffend Commination der Konkursandrohung und Kosten der Änderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde der Gesellschaft A.________ SA richtet sich gegen einen Entscheid der Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts Jura vom 2. Juli 2025 betreffend die Konkursandrohung und Kosten einer Änderung. Die Beschwerdeführerin hatte eine unentgeltliche Rechtspflege beantragt, welche mit Entscheidung vom 18. August 2025 verweigert wurde. Sie wurde aufgefordert, innert einer bestimmten Frist die notwendige Gerichtskostenvorschusszahlung zu leisten, andernfalls die Beschwerde als unzulässig erklärt werde.
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5A_717/2025: Entscheidung zur Bestellung eines amtlichen Beistandes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________ gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf vom 14. Juli 2025. Der Streitgegenstand betrifft die Bestellung des Rechtsanwalts B.________ als amtlicher Beistand für A.________ durch das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf. Die Beschwerde wurde von der Vorinstanz als unzulässig erklärt.
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4A_129/2024: Anerkennung einer rumänischen Entscheidung und zur Hauptforderung sowie Zinsen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, mit Sitz in der Schweiz, wurde durch Gerichtsentscheide in Rumänien dazu verpflichtet, der B.________ S.R.L. mit Sitz in Rumänien verschiedene Beträge für nicht bezahlte Warenlieferungen und Transportdienstleistungen zu zahlen. Die Streitfrage betraf insbesondere die Anerkennung der rumänischen Entscheidungen in der Schweiz sowie die Aufhebung einer Opposition gegen einen Zahlungsbefehl wegen eines Zinses von 0.15 % pro Tag.
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1C_500/2024: Urteil zur Waldfeststellung im Kanton Zug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Korporation Zug beantragte beim Amt für Wald und Wild des Kantons Zug (AFW) die Durchführung eines Waldfeststellungsverfahrens für eine strittige Fläche auf Parzelle Nr. 1869, Gemeinde Zug, die seit Jahrzehnten als Parkplatz genutzt wird. Das AFW stellte die Fläche in einer Verfügung vom 24. November 2023 als Wald fest. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug wies die dagegen gerichtete Beschwerde mit Urteil vom 10. Juni 2024 ab. Gegen dieses Urteil erhob die Korporation Zug Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
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7B_828/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 4. Oktober 2023 meldete die Stadtpolizei Zürich gegenseitige Tätlichkeiten zwischen A.________ und B.________. Beide stellten am selben Tag Strafantrag gegeneinander. Das Statthalteramt des Bezirks Zürich entschied am 1. April 2025, die Strafverfahren nicht anhandzunehmen. Die Beschwerde von A.________ gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens wurde vom Obergericht des Kantons Zürich mit Verfügung vom 12. August 2025 abgewiesen. Gegen diese Verfügung erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_1094/2024: Akteneinsicht der Privatklägerschaft im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung. Im Verfahren hat sich die B.________ AG als Privatklägerin konstituiert und erhielt vollumfängliche Akteneinsicht. A.________ bekämpfte diese Verfügung zunächst vor dem Obergericht des Kantons Zug, welches seine Beschwerde abwies, und gelangte daraufhin mit einer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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4A_373/2024: Entscheid zu einem Vertrag über Mangelhaftigkeit von Teileigentum und Unternehmerpflichten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Rechtsstreit zwischen einem Käufer und einer Immobiliengesellschaft bezüglich des Erwerbs einer Wohnung im Rahmen einer Stockwerkeigentumsgemeinschaft wurde vor das Bundesgericht gebracht. Der Käufer machte Mängel geltend, einschliesslich an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft. Sowohl der Käufer als auch die Verkäuferin legten Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz ein.
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4A_404/2025: Entscheid bezüglich einer Zivilrechtsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft einen Rechtsstreit zwischen der A.________ SA (Beschwerdeführerin) und B.________ (Beschwerdegegner) im Zusammenhang mit einem Vertrag über ein Darlehen und einer Entscheidung über die Provisorische Rechtsöffnung sowie die anschliessende Aktion zur Schuldbefreiung und Annulierung einer Betreibung. Die kantonale Instanz entschied, dass die Aktion zur Schuldbefreiung als fristgerecht eingereicht zu betrachten sei, und im Falle der Unzulässigkeit alternativ als Aktion zur Betreibungsannulierung nach Art. 85a SchKG behandelt werden könne. Die Beschwerdeführerin hat dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.
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5A_676/2025: Beschwerde gegen die Ablehnung einer kantonalen Revisionsgesuch im Zusammenhang mit einem Konkursbeschluss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Entscheidung der kantonalen Behörde (Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal du canton de Vaud), welche sein Gesuch um Revision eines Konkursbeschlusses sowie weitere damit verbundene Begehren abgelehnt hatte. Das Bundesgericht prüfte, ob die Anträge des Beschwerdeführers den gesetzlichen Anforderungen genügten.
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8C_267/2025: Entscheid zur Unfallversicherung (Taggelder, Invalidenrente, Integritätsentschädigung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein LKW-Chauffeur, erlitt 2015 einen unfallbedingten Bruch des rechten oberen Sprunggelenks. Die Suva leistete zunächst Heilungskosten und Taggelder, stellte diese jedoch 2016 ein, als eine Rückkehr in die angestammte Tätigkeit wieder als zumutbar erachtet wurde. Nach weiteren medizinischen Abklärungen und einem Rückfall im Jahr 2019 wurden vorübergehend erneut Leistungen erbracht. Im Anschluss verneinte die Suva jedoch einen Anspruch auf Invalidenrente und Integritätsentschädigung, was von der Vorinstanz bestätigt wurde. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
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4D_47/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die definitive Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 21. Januar 2025, welches ihre Vorwürfe zur Rechtsöffnung und zur Nachsteuerverfügung abwies. Die vorliegende Beschwerde richtete sich an das Bundesgericht und umfasste mehrere Begehren, darunter die Aufhebung des Urteils sowie die Sistierung des Beschwerdeverfahrens.
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