Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_549/2025: Revision wegen versuchter schwerer Körperverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Obergericht des Kantons Zürich die Revision eines früheren Urteils, welches ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilte. A.________ begründete sein Revisionsgesuch damit, dass die Strafzumessung auf einem falschen Strafregistereintrag beruhe. Das Obergericht trat nicht auf das Gesuch ein. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht, unter anderem gestützt auf Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO, und beantragte eine Neubeurteilung.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E.1) Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde und qualifiziert diese als Beschwerde in Strafsachen. 2. (E.3) Der Beschwerdeführer bemängelt, dass der falsche Strafregistereintrag die Strafzumessung in der Verurteilung von 2017 beeinflusst habe. Das Bundesgericht verweist jedoch auf die Feststellungen der Vorinstanz, welche nachvollziehbar darlegte, dass der fragliche Eintrag bei der Urteilsfindung der kantonalen Gerichte nicht berücksichtigt wurde, da er vorliegend korrigiert worden war. 3. (E.4.1–4.2) Revisionsrechtlich erhebliche Tatsachen müssen geeignet sein, die Grundlage des ursprünglichen Urteils entscheidend zu erschüttern. Das Bundesgericht bestätigt, dass im vorliegenden Fall keine solchen Tatsachen vorliegen, da der neue Strafregisterauszug die spanische Verurteilung nicht mehr auswies und somit keine Auswirkung auf die Strafzumessung hatte. 4. (E.5) Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, dass kein Revisionsgrund nach Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO vorliegt. Eventuelle neue Vorbringen bezüglich der Untersuchungshaft im Zusammenhang mit einem früheren falschen Strafregisterauszug werden vom Bundesgericht wegen mangelhafter Substanziierung nicht zugelassen. 5. (E.6) Die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen und die Gerichtskosten auferlegt.
5A_49/2025: Entscheid zur Anerkennung von Masseverbindlichkeiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der vorliegende Fall betrifft die Anerkennung von Masseverbindlichkeiten im Konkursverfahren der C.________ AG. Die B.________ GmbH meldete nach einer Rückabwicklung von Grundstücksgeschäften Forderungen als Masseverbindlichkeiten beim Konkursamt an. Das Kantonsgericht von Graubünden hob die Anerkennung eines Teils dieser Forderungen auf und verlangte eine Klärung durch das Konkursamt mit einer zukünftigen Klagefristansetzung. Gegen diesen Entscheid wandte sich A.________ mit Beschwerde ans Bundesgericht, wobei er eine unverzügliche Fristansetzung zur gerichtlichen Klärung der Masseverbindlichkeiten beantragte.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1-2: Das Gericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und stellte fest, dass die Beschwerdefrist eingehalten wurde. - E.3: Es wurde ausführlich dargelegt, dass der Beschwerdeführer kein aktuelles und praktisches Interesse nachweisen kann, welches seine Beschwerde legitimieren würde. Von entscheidender Bedeutung war hier die Argumentation, dass die Klagefristansetzung durch das Konkursamt erst notwendig ist, wenn Einbussen für den Beschwerdeführer entstehen, was derzeit nicht der Fall ist. - E.3.3.3: Der Beschwerdeführer konnte ebenfalls kein schutzwürdiges Interesse am vorzeitigen Ansetzen einer Klagefrist durch das Konkursamt darlegen. Das Gericht betonte, dass die Klärung der Masseverbindlichkeiten im Kontext der Verteilung nach sämtlichen abgeschlossenen Prozessen erfolgen kann.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen, die Gerichtskosten werden auferlegt und der Beschwerdeführer muss die GmbH entschädigen.
5D_47/2025: Kostenverteilung im Zusammenhang mit der Verlegung einer Dienstbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegner klagten erfolgreich vor dem Bezirksgericht Muri auf die Verlegung eines Fuss- und Fahrwegrechtes auf dem Grundstück der Beschwerdeführer. Die Gerichtskosten wurden auf die Parteien hälftig verteilt und die Parteikosten wettgeschlagen. Die Beschwerdeführer legten daraufhin beim Obergericht des Kantons Aargau eine Kostenbeschwerde ein, welche aufgrund nicht rechtzeitiger Leistung des Kostenvorschusses nicht behandelt wurde. Sie erhoben daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht mit dem Ziel, die Rückweisung der Sache an das Obergericht und dessen Eintreten auf ihre Beschwerde zu erreichen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde erfüllt formale Anforderungen nicht vollständig (fehlende Unterschrift einer der Beschwerdeführer, jedoch irrelevant, da ohnehin kein Eintreten möglich ist). - **E.2:** Die Kostenfrage ist direkt Gegenstand der Beschwerde und unterliegt eigenständigen Rechtsmittelvoraussetzungen. Bei einem Streitwert unter CHF 30'000 ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde das korrekte Rechtsmittel. - **E.3:** Aufgrund des Streitwerts von CHF 24'540.90 stand keine Beschwerde in Zivilsachen, sondern nur die subsidiäre Verfassungsbeschwerde offen. Das Obergericht hatte jedoch irrtümlich die Beschwerde in Zivilsachen in seiner Rechtsmittelbelehrung erwähnt. - **E.4:** Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde erlaubt nur die Geltendmachung von Verletzungen verfassungsmässiger Rechte. Die Beschwerdeführer brachten jedoch keine entsprechenden Rügen, sondern lediglich appellatorische Ausführungen vor. - **E.5:** Selbst bei Anwendung der Anforderungen der Beschwerde in Zivilsachen fehlt eine hinreichende Begründung. Die kritisierte Handhabung der Kostenvorschussfrist durch das Obergericht widerspricht nicht der ZPO. - **E.6:** Damit erfüllt die Beschwerde nicht die Anforderungen und ein Nichteintreten ist die Folge. - **E.7:** Gerichtskosten von CHF 1'500 werden solidarisch den Beschwerdeführern auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wird nicht auf die Beschwerde eingetreten und die Gerichtskosten von CHF 1'500 werden den Beschwerdeführern auferlegt.
2C_277/2025: Gerichtsurteil zu Aufenthaltserlaubnisverlängerung und Wegweisung aus der Schweiz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein serbischer Staatsangehöriger, geboren 1995 in der Schweiz, wurde zuvor rückwirkend von einer Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft. Dies geschah aufgrund wiederholter strafrechtlicher Verurteilungen und Defiziten in seiner wirtschaftlichen Integration. Seine Aufenthaltsbewilligung sollte nicht verlängert werden, nachdem er weiterhin Straftaten begangen hatte, darunter Delikte wie Drohungen, Drogenkonsum und Fälschung von COVID-Zertifikaten. Zudem war der Beschwerdeführer hoch verschuldet und nicht dauerhaft beruflich integriert, was die Voraussetzungen der Aufenthaltsbewilligung verletzte. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Waadt.
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6B_616/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht Wallis am 24. Juni 2025 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und übler Nachrede zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 65 CHF (ergibt 2'600 CHF) verurteilt. Zudem ordnete das Kantonsgericht die Einziehung und Vernichtung von drei Doppelspitz-Wurfmessern an. Der Beschwerdeführer hat daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
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2C_467/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Asyl- und Wegweisungsentscheide
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der pakistanische Staatsangehörige A.________ legte Beschwerde gegen mehrere Entscheide des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Bundesverwaltungsgerichts ein, die sich auf die Ablehnung seines Asylgesuchs sowie die Wegweisung aus der Schweiz bezogen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ein Wiedererwägungsgesuch und einen Fristwiederherstellungsantrag behandelt hatte, reichte A.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_820/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in einem Betreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kanton Zug führte gegen den Beschwerdeführer eine Betreibung durch, in welcher das Betreibungsamt Cham eine Konkursandrohung ausstellte. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug, welches die Beschwerde abwies. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
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1C_554/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend die eidgenössische Volksabstimmung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ griff die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 betreffend den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften an. Er verlangte die Aufhebung des Abstimmungsergebnisses und die Durchführung einer erneuten Abstimmung mit klareren Erläuterungen.
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2C_426/2025: Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung zur Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die kosovarische Staatsangehörige A.________, welche seit 1996 in der Schweiz lebt, wurde vom Bereich Bevölkerungsdienste und Migration aufgrund mutwilliger Schuldenanhäufung und Sozialhilfebezugs von der Niederlassungsbewilligung zur Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft. Die dagegen eingelegten Rechtsmittel wurden von den kantonalen Behörden abgewiesen, ebenso wie eine Beschwerde an das Bundesgericht, die mangels hinreichender Begründung nicht behandelt wurde.
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5A_821/2025: Verfahren betreffend Verwertungsaufschub und Steigerungszuschlag (Beschwerdefrist)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin griff die Verwertung ihres Grundstücks im Rahmen eines Betreibungsverfahrens an und erhob gegen die abweisenden Entscheidungen des Bezirksgerichts Kriens und des Kantonsgerichts Luzern (1. Abteilung) Beschwerde ans Bundesgericht. Die Beschwerde ans Bundesgericht wurde jedoch verspätet eingereicht. Zusätzlich wurden Eingaben per E-Mail übermittelt, die nicht den gesetzlichen Formerfordernissen entsprachen.
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2C_401/2024: Anerkennung eines algerischen Diploms als Zahnarzt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine französische Staatsangehörige beantragte die Anerkennung ihres algerischen Diploms als Zahnarzt in der Schweiz. Ihr Diplom wurde bereits in Rumänien gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG anerkannt. Die schweizerische Kommission MEBEKO verweigerte die indirekte Anerkennung, da die Antragstellerin nicht über eine dreijährige Berufserfahrung in Rumänien oder der Schweiz verfügte. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die Anerkennung auf Basis des Abkommens über die Personenfreizügigkeit geprüft werden müsse. Dies wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) angefochten.
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6B_767/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Polizeibeamter (A.________) wurde wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG) verurteilt. Die Tat bestand in einer Verfolgungsjagd, bei der A.________ mit überhöhter Geschwindigkeit, mehrfachen Rotlichtmissachtungen und unangemessener Verkehrssicherheit handelte. Die Vorinstanz hob die ursprüngliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von CHF 1'500 auf und verhängte stattdessen eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 150 sowie einen zweijährigen Bewährungszeitraum.
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6B_626/2025: formelle Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ legte Beschwerde gegen zwei kantonale Entscheidungen der Genfer Justiz ein: eine Feststellung ihres Nichterscheinens bei einer Gerichtsverhandlung sowie die Umwandlung von nicht bezahlten Bussen in eine Ersatzfreiheitsstrafe. Die kantonale Instanz erklärte die Beschwerde teilweise als unzulässig und teilweise als verspätet eingereicht.
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5A_835/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in einer Pfändungsangelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Pfändungsurkunde des Betreibungsamts Wetzikon. Die Beschwerde wurde zunächst vom Bezirksgericht Hinwil am 14. August 2025 abgewiesen. Das Obergericht des Kantons Zürich trat am 12. September 2025 auf die Beschwerde nicht ein, da die Eingabe ungenügend begründet war. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht.
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6B_528/2025: Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung durch Fahrlässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. B.________ wurde durch das Bezirksgericht Siders am 5. Dezember 2022 schuldig gesprochen, schwere Körperverletzung durch Fahrlässigkeit begangen zu haben, und zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. B. Nach Berufung von B.________ sprach das Kantonsgericht Wallis (als Einzelgericht) ihn am 9. Mai 2025 frei und wies die Zivilforderungen von A.________ ab. C. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte die Aufhebung des Urteils vom 9. Mai 2025 sowie die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Zudem beantragte er die Möglichkeit, seine Zivilforderungen zivilrechtlich durchzusetzen.
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7B_56/2025: Entscheid betreffend die Einstellung eines Strafverfahrens und Entschädigungsfolgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 31. März 2022 kam es zu einem Verkehrsunfall sowie einem weiteren Vorfall zwischen den Parteien. A.________ stellte daraufhin Strafantrags- und Anzeigen gegen B.________ wegen Nötigung, Drohung, falscher Anschuldigung und übler Nachrede. Die Staatsanwaltschaft stellte sowohl die Verfahren betreffend Nötigung und Drohung als auch falsche Anschuldigung, üble Nachrede und Verleumdung ein. Das Kantonsgericht Schwyz als Vorinstanz wies eine Beschwerde von A.________ gegen diese Einstellungsverfügungen ab, soweit es darauf eintrat, und auferlegte ihm die Verfahrenskosten.
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6B_416/2025: Urteil des Bundesgerichts betreffend eine Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Strafgericht des Bezirks Lausanne wegen Diebstahls, sexueller Nötigung und illegalen Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Zudem wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für acht Jahre angeordnet. Beide Opfer, B.________ und C.________, hatten Vorfälle mit sexuellen Übergriffen sowie andere Belästigungen beschrieben. Die kantonale Berufungsinstanz, das Berufungsgericht des Kantons Waadt, bestätigte das Urteil. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte u.a. Freispruch vom Tatbestand der sexuellen Nötigung sowie eine Reduktion der Strafe.
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6B_61/2025: Urteil zum Vorwurf von Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Schadenersatzforderungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Verurteilung von B.________ und C.________ wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie die Zusprache von Schadenersatz. In den Vorinstanzen wurden die Vorwürfe gegen B.________ und C.________ mangels Beweisen abgewiesen, und A.________ wurde zur Tragung der Kosten verpflichtet. Der Fall ging vor das Bundesgericht.
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1C_557/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eidgenössische Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer focht beim Bundesgericht die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 betreffend das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) an. Er beantragte die Ungültigerklärung der Abstimmung oder deren Wiederholung.
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2F_12/2025: Entscheid des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein französischer Staatsangehöriger, der seit 2012 in der Schweiz lebt, hatte eine Niederlassungsbewilligung, die von der zuständigen kantonalen Behörde für erloschen erklärt wurde. Die Vorinstanzen traten in Bezug auf die Frage, ob der Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers weiterhin in der Schweiz lag, zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Bundesgericht erklärte in seinem Urteil 2C_72/2025 eine zuvor erhobene Beschwerde als unzulässig, da Anforderungen an das gerichtliche Verfahren nicht erfüllt wurden. Der Beschwerdeführer stellte daraufhin einen Antrag auf Wiederaufnahme und befasste sich erneut mit der Materie.
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6B_497/2024: Urteil zur Strafzumessung bei Mord
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen Mordes, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Mord resultierte aus einer eskalierten Beziehungskonfliktsituation, in der A.________ 18 Messerstiche gegen C.________ verübte. Das Bezirksgericht Baden verhängte das Urteil am 19. April 2023 und befand A.________ des Mordes schuldig. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte das Urteil grösstenteils, verzichtete aber auf das angeordnete Kontaktverbot.
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6B_486/2025: Urteil zur Unzulässigkeit eines qualifizierten Raubes
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Tribunal criminel des Bezirks Lausanne wegen qualifizierten Raubes (Art. 140 Ziff. 4 StGB), Verstosses gegen Verkehrsregeln, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Fahrens ohne Führerausweis und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz (LStup) zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und einer Geldstrafe von 1'000 Franken verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde um Untersuchungshaft und Ersatzmassnahmen reduziert. A.________ war Teil einer Tatgruppe, die unter Anwendung von Gewalt und Drohungen auf das Opfer, B.B.________, einen Raub verübte, zu dem auch physische Misshandlungen und erhebliche Demütigungen gehörten. Die Verurteilung durch die Berufungsinstanz (18. Dezember 2024) wurde bestätigt. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_559/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend die eidgenössische Volksabstimmung zum E-ID-Gesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) reichte nach der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 zum E-ID-Gesetz Beschwerde beim Bundesgericht ein. Sie beantragte die Ungültigerklärung der Abstimmung und eine Wiederholung unter Einhaltung verfassungskonformer Voraussetzungen.
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6B_682/2025: Nichteintreten auf Beschwerde wegen fehlender Berufungserklärung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin legte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, 2. Strafkammer, ein, welches ihrer Berufung gegen ein Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. April 2025 nicht Folge leisten konnte. Der Grund für das Nichteintreten war das Fehlen der fristgerechten Einreichung einer Berufungserklärung innerhalb der vorgegebenen Frist von 20 Tagen. Die Beschwerde beim Bundesgericht hatte zum Gegenstand, die Rechtmässigkeit des Nichteintretens des Obergerichts zu prüfen.
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7B_938/2025: Urteil betreffend die Verlängerung der Untersuchungshaft aufgrund von Fluchtgefahr
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird verdächtigt, am 28. Oktober 2024 in der Wohnung des Opfers B.________ einen versuchten Mord durch Messerstiche begangen zu haben. Er wurde am 29. Oktober 2024 festgenommen. Der Zwangsmassnahmenrichter verlängerte die Untersuchungshaft mehrmals, zuletzt am 27. Juni 2025. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen wies die Beschwerde von A.________ gegen diesen Entscheid am 14. August 2025 ab. A.________ verlangt vor Bundesgericht die Aufhebung der Haftverlängerung und seine Entlassung oder ersatzweise milde Ersatzmassnahmen.
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7B_593/2025: Wechsel der amtlichen Verteidigung und rechtlichem Gehör
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde vom Bezirksgericht Zürich zu einer bedingten Freiheitsstrafe für mehrere Delikte verurteilt. Sie stellte ein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung, das vom Bezirksgericht abgelehnt wurde. Ihre Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich blieb erfolglos, da das Obergericht auf ihre Eingabe mangels Substanziierung eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht eintrat. Vor Bundesgericht rügte sie unter anderem eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz.
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6B_856/2024: Beschwerde betreffend die Verweisung einer Zivilklage auf den Zivilweg im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen versuchter Tötung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Beschwerdegegner B.________ im Rahmen eines Fluchtversuchs aus dem Massnahmezentrum Arxhof angegriffen und verletzt. Das Bezirksgericht Pfäffikon hatte B.________ u.a. wegen versuchter Tötung verurteilt und ihn zusammen mit einer Drittperson zur Bezahlung eines Schadenersatzbetrags und einer Genugtuung an A.________ verpflichtet. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte den Schuldspruch, verwies jedoch die Bestimmung des Quantitativs der Schadenersatzforderung auf den Zivilweg. A.________ legte Beschwerde gegen diese Verweisung ein.
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2C_476/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton Aargau ein und verlangte unter anderem rückwirkende IV-Renten sowie weitere Entschädigungen. Nach Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege durch das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau gelangte er an das Bundesgericht. Er beantragte die Zahlung einer hohen Entschädigung durch den Kanton Aargau, alternativ die Übernahme von Behandlungskosten oder ein staatlich genehmigtes Gutachten.
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6B_657/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde durch die Präsidentin der Strafgerichtsvorsitzenden des Kantons Tessin am 3. Dezember 2024 wegen Missachtung des Vortrittsrechtes von Fussgängern auf einem Fussgängerstreifen (Vorfall vom 8. Juli 2023) zu einer Busse von CHF 140 verurteilt. Die kantonale Berufungsinstanz (Corte di appello e di revisione penale, CARP) erklärte die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil am 11. Juli 2025 für unzulässig, da keine ausreichende Begründung für eine Willkür in der Sachverhaltsfeststellung oder Beweiswürdigung vorlag. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.
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6B_287/2025: Unzulässigkeit der Berufung und Ausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein brasilianischer Staatsbürger, seit seinem fünften Lebensjahr in der Schweiz wohnhaft, wurde unter anderem wegen einfacher Körperverletzung, Angriff, Beschimpfung, Fahrens in fahruntüchtigem Zustand und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten (mit fünfjähriger Bewährung) und einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre angeordnet. Nach der Zurückweisung seiner Berufung durch das Kantonsgericht Waadt legte er beim Bundesgericht Beschwerde ein, um die Ausweisungsverfügung aufzuheben.
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7B_863/2025: Entscheid über die Beschwerdelegitimation in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ reichte eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen seinen Sohn und seine Schwiegertochter ein, nachdem diese ihn beschuldigt hatten, sexuelle Übergriffe gegenüber seinem Enkel begangen zu haben. Der Staatsanwalt erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung, die vom Beschwerdeführer vor der kantonalen Strafkammer angefochten wurde, jedoch ohne Erfolg. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, um eine Wiedergutmachung für den mutmasslichen moralischen Schaden zu verlangen. Das Bundesgericht prüfte die Frage der Beschwerdelegitimation und entschied über die Zulässigkeit der Beschwerde.
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5A_825/2025: Urteil betreffend Erbschein und Personenstand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte beim Friedensrichteramt Affoltern am Albis die Ungültigerklärung des Erbscheins und des Grabsteins seiner Mutter, da diese angeblich Fälschungen seien und seine Mutter noch am Leben sei. Das Friedensrichteramt trat auf das Gesuch nicht ein, da es sachlich unzuständig sei. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin ans Bundesgericht, ohne sich sachbezogen mit den Erwägungen des Obergerichts auseinanderzusetzen.
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7B_848/2023: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) hatte im Jahr 2010 ein Darlehen von 5'400'000 Franken an die B.________ SA gewährt, um ein Immobilienprojekt zu finanzieren. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Unternehmens wurde das Projekt gestoppt und das Unternehmen später liquidiert. Der Beschwerdeführer reichte im Jahr 2023 eine Strafanzeige gegen die Organe von B.________ SA ein wegen Missbrauchs, Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung, da er sich von einem der Organe (G.D.________) getäuscht fühlte. Der Beschwerdeführer war der Ansicht, dass er weder ausreichend über die finanzielle Situation des Unternehmens informiert noch über die Postposition seiner Forderung aufgeklärt wurde. Seine Beschwerde wurde von den kantonalen Instanzen abgewiesen, da sie keine hinreichenden Gründe für eine strafrechtliche Untersuchung sahen.
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5A_824/2025: Ehescheidung und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte im Berufungsverfahren die Nichtigkeit des erstinstanzlichen Scheidungsurteils und die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Berufung ab, soweit es darauf eintrat, und verweigerte die unentgeltliche Rechtspflege. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde an das Bundesgericht, wobei er sinngemäss erneut unentgeltliche Rechtspflege verlangte.
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5A_814/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen formaler Mängel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (Vater einer 2017 geborenen Tochter) rügt die Übertragung der elterlichen Obhut auf die Mutter durch das Bezirksgericht Hochdorf sowie den Ablauf des Verfahrens. Das Kantonsgericht Luzern trat auf dessen Eingaben nicht ein, da ein begründetes erstinstanzliches Urteil nicht innert der gesetzlichen Frist verlangt wurde, was einem Verzicht auf ein Rechtsmittel gleichkommt. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, verlangte die Aufhebung des Nichteintretensentscheids der Vorinstanz und stellte weitere Anträge.
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5A_630/2025: Unzulässigkeit von Beschwerdegesuchen im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens versuchte der Beschwerdeführer eine Änderung eines Eheschutzentscheides durchzusetzen. Die Vorinstanz, das Kantonsgericht St. Gallen, wies seine Berufung weitgehend ab. Mit einer Beschwerde an das Bundesgericht beantragte der Beschwerdeführer diverse Gesuche, darunter unentgeltliche Rechtspflege, Sistierung der Fristen und Ausstandsgesuche. Nachdem der vom Bundesgericht eingeforderte Kostenvorschuss nicht geleistet worden war, sah sich dieses gezwungen, auf die Beschwerde nicht einzutreten.
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5A_816/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Pfändungsankündigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Bern-Mittelland kündigte dem Beschwerdeführer im Rahmen einer Pfändungsgruppe die Pfändung an. Gegen diese Ankündigung erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde, welche dieses am 5. September 2025 abwies, soweit es darauf eintrat. Ein Disziplinarverfahren gegen das Betreibungsamt wurde von der Vorinstanz nicht eingeleitet. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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