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Bundesgericht neue Urteile vom 08.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_768/2025: Unzulässigkeit in einer Betreibungssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ AG wurde von der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine Verlustscheinforderung betrieben. Die definitive Rechtsöffnung wurde vom Kantonsgericht Zug erteilt. Der Verwaltungsrat B.________ erhob in eigenem Namen eine Beschwerde gegen diesen Entscheid, die jedoch vom Obergericht Zug wegen Nichteintretens behandelt wurde. Nach Zustellung einer Konkursandrohung erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde, welche vom Obergericht abgewiesen wurde. Vor Bundesgericht beantragte sie die Aufhebung der Kostenauflage von Fr. 500.-- und brachte weitere Einwände vor, darunter die Ungültigkeit der Konkursandrohung und Vorwürfe gegen das rechtliche Vorgehen der Behörden.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass nur das Urteil des Obergerichts vom 21. August 2025 Gegenstand des Verfahrens ist. Die vorgebrachten Einwendungen gegen frühere Entscheide und die Gültigkeit der Rechtsöffnung werden nicht behandelt, da diese nicht zulässige Verfahrensgegenstände darstellen. Die Beschwerdebegründung der Beschwerdeführerin ist unzureichend, da sie keine gezielte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid aufzeigt und keine rechtlich stichhaltige Argumentation vorliegt. Vor Obergericht wurden Einwände zur Zuständigkeit des Betreibungsamtes sowie zur Faksimile-Unterschrift und zum Rechtsvorschlag erhoben. Diese wurden verworfen, wobei das Gericht darauf hinwies, dass die Aufsichtsbehörde für weitere Anträge nicht zuständig sei. Vor Bundesgericht bringt die Beschwerdeführerin neue Einwände wie die Streitigkeit über die Forderung, Befangenheitsvorwürfe gegen das Kantonsgericht und die Gültigkeit von Faksimile-Stempeln vor. Diese Argumente sind entweder unzulässig oder nicht hinreichend begründet. Pauschale Vorwürfe gegen die Behörden finden keine Berücksichtigung. Wegen offensichtlicher Unzulässigkeit und mangelhafter Begründung tritt das Bundesgericht gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG nicht auf die Beschwerde ein.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht angenommen und eine Kostenauflage von Fr. 1'000.-- wird auferlegt.


8C_503/2025: Urteil zur Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid im Bereich der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer focht das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft an, welches einen Einspracheentscheid der SWICA Versicherungen AG aufhob und die Sache zur erneuten Verfügung zurückwies. Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob gegen diesen Rückweisungsentscheid eine selbständige Beschwerde möglich ist.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das kantonale Urteil, welches eine Rückweisung vorsieht, ist ein selbständiger Zwischenentscheid gemäß Art. 93 BGG und rechtfertigt eine Beschwerde nur unter bestimmten Voraussetzungen. Selbständige Anfechtbarkeit setzt gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG entweder einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil (lit. a) oder eine unmittelbare Herbeiführung eines Endentscheides durch die Gutheissung der Beschwerde (lit. b) voraus. Der Beschwerdeführer berief sich auf lit. b. Das Bundesgericht verneinte, dass durch eine Gutheissung der Beschwerde ein bedeutender Aufwand für ein weitläufiges Beweisverfahren erspart würde, da dies weder substanziiert dargelegt noch rechtsprechungsgemäß gegeben war. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unzulässig und ungenügend begründet beurteilt und es wurde festgehalten, dass ein Nichteintreten auf das Rechtsmittel gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG erfolgt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten, und die Kosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


9C_458/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge hatte versehentlich zweimal eine Freizügigkeitsleistung in Höhe von Fr. 56'137.90 an A.________ ausbezahlt. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich verurteilte A.________ zur Rückzahlung dieses Betrags zuzüglich Zins. Es führte aus, dass weder Gutgläubigkeit noch ein Härtefall vorlägen, sodass die Rückerstattungspflicht nach Art. 35a BVG bestehe. Mit ihrer vor dem Bundesgericht eingereichten Beschwerde erhob A.________ keine hinreichende Begründung gegen das Urteil der Vorinstanz.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich ist rechtlich korrekt begründet. A.________ habe keine taugliche Beschwerde eingereicht. Die Anforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG seien nicht erfüllt. - **E.2:** Es reiche nicht aus, lediglich appellatorische Kritik oder finanzielle Notlage vorzubringen, ohne sich inhaltlich mit der vorinstanzlichen Entscheidung auseinanderzusetzen. - **E.3:** Mangels tauglicher Beschwerdebegründung sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, und Gerichtskosten würden umständehalber nicht erhoben.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.


7B_715/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde über Rechtsverweigerung bei übler Nachrede

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im März 2024 mittels Strafbefehl der üblen Nachrede gegenüber B.________ schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe sowie einer Busse bestraft. Nach Einsprache eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung und führte Einvernahmen durch. A.________ reichte daraufhin eine \"Rechtsaufsichtsbeschwerde\" beim Obergericht des Kantons Graubünden ein. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Gegen diese Verfügung erhob A.________ Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht.


8F_7/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte bis Oktober 2022 eine befristete Invalidenrente erhalten, welche vom Versicherungsgericht des Kantons Aargau und später vom Bundesgericht bestätigt wurde. Mit Revisionsgesuch verlangt er eine Neuentscheidung des Bundesgerichts wegen neuer Beweismittel.


6B_47/2025: Urteil des Bundesgerichts zur sexuellen Handlung mit einem Kind und zur Pornografie

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, zwischen 2021 und 2022 zahlreiche strafbare Handlungen begangen zu haben, darunter den Konsum von Marihuana und den Besitz von Kinderpornografie. Am 5. Februar 2022 soll er zudem sexuelle Handlungen an seiner damals siebenjährigen Tochter B.B.________ vorgenommen haben, die durch seinen aktiven Eingriff in ihren Körper gekennzeichnet waren. Die Vorwürfe führten zu einer Verurteilung durch das Bezirksgericht und das Kantonsgericht des Kantons Wallis.


6B_640/2025: Einsprache gegen einen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 20. August 2024 des Pfändungsbetruges schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse bestraft. Sie erhob Einsprache, erschien jedoch unentschuldigt nicht zur Einvernahme, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Einsprache als zurückgezogen betrachtete. Das Obergericht Zürich bestätigte diese Entscheidung. Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_647/2024: Ungültigkeitsklage betreffend letztwillige Verfügungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, die Söhne des verstorbenen D.________, reichten gegen dessen Ehefrau C.________ eine Ungültigkeitsklage ein und beantragten die Ungültigerklärung zweier letztwilliger Verfügungen des Erblassers (eine testamentarische Ergänzung aus dem Jahr 2012 und eine persönliche Bestimmung aus dem Jahr 2013). Nach den erstinstanzlichen und kantonalen Urteilen gelangten sie an das Bundesgericht. Hauptfrage war, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentsergänzung aufgrund seines geistigen Zustandes und möglicher Beeinflussung urteilsfähig war.


9C_128/2025: Entscheidung zum Streitfall der Wirtschaftlichkeit von Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, betreibt eine Praxis und wurde von verschiedenen Krankenkassen wegen angeblicher Verstösse gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gemäss Art. 56 Abs. 1 KVG zur Rückerstattung einer Summe aufgefordert. Es wurde eine Klage vor dem Versicherungsgericht des Kantons Genf eingereicht, das zunächst eine Summe festlegte, die später durch das Bundesgericht aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückverwiesen wurde. Nach erneuter Prüfung verurteilte das kantonale Gericht die Beschwerdeführerin zur Zahlung von CHF 139'703, was die Beschwerdeführerin wiederum vor das Bundesgericht brachte.


6B_529/2025: Urteil zu Schuldfähigkeit, stationärer Massnahme und Willkür bei Gutachten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Strafgericht Basel-Stadt wegen mehrfacher Straftaten, darunter Sachbeschädigung, Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte, zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Zusätzlich wurde eine zweijährige stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet. Das Strafgericht sprach ihn teils wegen Schuldunfähigkeit frei. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt erhöhte in der Berufung das Strafmass auf zehn Monate Freiheitsstrafe, erhöhte die Busse, ordnete eine dreijährige stationäre Behandlung an und sprach ihn für weitere Straftaten schuldig. Eine Beschwerde von A.________ ans Bundesgericht richtete sich gegen die Schuldsprüche und die stationäre Massnahme.


6B_451/2025: Urteil zur Geschwindigkeitsüberschreitung und Messmethoden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ überschritt am 8. April 2020 in Davos die innerörtlich signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um mindestens 25 km/h und wurde zunächst vom Regionalgericht Prättigau/Davos verurteilt. Das Obergericht des Kantons Graubünden bestätigte die Schuld mit einer bedingten Geldstrafe von 28 Tagessätzen à Fr. 3'000.-- sowie einer Busse von Fr. 10'000.--. A.________ legte Beschwerde an das Bundesgericht ein und verlangte einen Freispruch oder die Rückweisung. Streitpunkte waren unter anderem die Verwertbarkeit der Messung, die Höhe der Geldstrafen und Verfahrenstoleranz der eingesetzten Radarmessgeräte.


2C_173/2024: Entscheid zur Erteilung eines Permis de séjour nach Auflösung der Ehe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die italienische Staatsbürgerin A.________ lebte seit 2004 in der Schweiz. Nach der Scheidung von ihrem Ehegatten beantragte sie die Erneuerung ihres Aufenthaltsbewilligung UE/AELS, die in den Vorinstanzen verweigert wurde. Das Verfahren betrifft die Frage, ob sie nach Schweizer und internationalem Recht weiterhin einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung hat. Sie machte geltend, unter Gewalt und ökonomischer Kontrolle ihres Ex-Ehemannes gelitten zu haben und verwies auf ihre teilweise Arbeitsfähigkeit sowie Unterstützung durch soziale Hilfswerke.


5A_801/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Unzulässigkeit einer Beschwerde in Betreibungsangelegenheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn vom 1. September 2025. Dieses hatte ihre Beschwerde gegen eine Pfändung gutgeheissen und die Nichtigerklärung der Pfändung sowie die Zulassung ihres Rechtsvorschlags angeordnet. Die Beschwerdeführerin verlangte ausserdem Schadenersatz, Löschung der Betreibung sowie die Rückerstattung von Arbeitslosengeld, die sie aus ihrer Sicht als nicht vollständig erhielt.


5A_799/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerungsbeschwerde und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geschiedener Vater eines Kindes, erhob eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Gerichtsverwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Er monierte Verfahrens- und Organisationsmängel sowie verlangte den Ausstand der Präsidentin der Abteilung Zivilrecht. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, trat auf die Beschwerde nicht ein. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer die Aufhebung dieses Entscheides, eine Neubeurteilung durch eine unbefangene Kammer sowie unentgeltliche Rechtspflege.


7B_140/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend die Suspendierung eines Verfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft eine Strafuntersuchung, die ursprünglich gegen F.________ SA wegen Geldwäscherei und unternehmerischer Strafbarkeit eröffnet wurde. Nach einer Fusion wurde E.________ SA als Rechtsnachfolgerin von F.________ SA bezeichnet. Das Verfahren gegen F.________ SA wurde eingestellt, gegen die Einstellungsverfügung wurde Beschwerde erhoben. Während die Definition von E.________ SA als Beschuldigte durch das Bundesgericht geprüft wurde, suspendierte das kantonale Gericht das Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesgerichts.


8C_685/2024: Leistungspflicht der Unfallversicherung bei Knieverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erlitt am 21. Oktober 2021 bei einem Sprung von einer Mauer eine Knieverletzung. Die Unfallversicherung Mobiliar erkannte zunächst eine vorübergehende Leistungspflicht an, erachtete jedoch die Beschwerden ab 21. Januar 2022 als unfallfremd, da der Status quo sine/ante erreicht sei. Die kantonale Vorinstanz bestätigte diesen Entscheid, den der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde ans Bundesgericht weiterzog.


7B_858/2025: Urteil zum Ausstandsgesuch in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, gegen den ein Strafverfahren wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts läuft, beantragte den Ausstand mehrerer Gerichtsmitglieder des Richteramts Olten-Gösgen sowie weiterer Justizpersonen. Das Obergericht des Kantons Solothurn trat auf die Ausstandsgesuche nicht ein, da die Mitwirkung an früheren Verfahren keinen hinreichenden Ausstandsgrund gemäss Art. 56 lit. f StPO darstelle.


7B_147/2025: Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde richtet sich gegen die Einstellung eines Strafverfahrens, das durch A.________ eingeleitet wurde. Sie hatte eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (Art. 125 StGB) sowie Exposition und Gefährdung des Lebens (Art. 127 und 129 StGB) erhoben, nachdem während eines am 22. Januar 2019 durchgeführten CT-Scans in einer Klinik trotz ihrer bekannten Allergie ein Kontrastmittel injiziert wurde. Es kam zu einer allergischen Reaktion, die zur Verabreichung von Adrenalin und einer intensiven medizinischen Betreuung führte. Das Verfahren wurde durch den Staatsanwalt eingestellt, da die Tatbestandsmerkmale der angezeigten Straftatbestände nicht erfüllt seien. Die Vorinstanz bestätigte diese Einschätzung und wies die Beschwerde ab.


7F_59/2024: Urteil betreffend eine Revision und eine Ablehnungsanfrage gegenüber einem Bundesrichter

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Revisionsanfrage gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 16. August 2024 (Aktenzeichen 7B_688/2024) ein, das seine ursprüngliche Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt vom 7. Mai 2024 für unzulässig erklärt hatte. Der Beschwerdeführer beantragte zudem die Ablehnung des Präsidenten der II. Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts aufgrund von angeblicher Befangenheit.


5A_781/2025: Entscheid zur Vollstreckbarkeit eines Schlichtungsbehördenentscheids

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin fordert die Vollstreckung eines Entscheids der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland aus dem Jahr 2024. Dieser Entscheid betrifft eine Eigentumsklage, durch die Liegenschaften herauszugeben seien, Mietzinszahlungen und eine Genugtuung verlangt wurden und der Erbvertrag von 1965 als ungültig erklärt werden sollte. Sowohl das Regionalgericht Bern-Mittelland als auch das Obergericht des Kantons Bern verweigerten die Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Feststellung der Schlichtungsbehörde, dass die Rechtsbegehren ergänzt wurden.


5A_798/2025: Urteil betreffend Eheschutzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin reichte beim Kantonsgericht Zug ein Eheschutzgesuch ein, woraufhin das Kantonsgericht die Folgen des Getrenntlebens regelte. Der Beschwerdeführer reagierte nicht auf diverse Verfahrensanordnungen und nahm nicht an der Verhandlung teil. Das Dispositiv des kantonalen Entscheids wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschwerdeführer erhob, nach Ablauf der Frist für eine begründete Berufung, eine als Beschwerde betitelte Eingabe an das Obergericht, auf welche dieses nicht eintrat. Mit Beschwerde in Zivilsachen verlangte der Beschwerdeführer u.a. die Aufhebung der kantonalen Entscheide und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


9C_411/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen einen Entscheid betreffend Versicherungsfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde gegen die Entscheidung des kantonalen Amtes für Invalidenversicherung vom 14. Dezember 2023 ein, in welcher ihr das Recht auf eine Invalidenrente verweigert wurde. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Entscheid vom 18. Juni 2025 ab. Am 7. Juli 2025 reichte A.________ eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein, welche mangelhafte Motivation aufwies. Nach einem Hinweis des Bundesgerichts auf die Möglichkeit zur Nachbesserung ergänzte sie ihre Eingabe am 25. Juli 2025.


9C_276/2025: Urteil zur AHV-Kinderrente und deren Rückforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein AHV-Rentner (Beschwerdeführer) beantragte weiterhin eine AHV-Kinderrente für seine Tochter, die gemäss Angaben eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert. Nach Prüfung durch die Ausgleichskasse wurde die Rente rückwirkend eingestellt und die bereits geleisteten Zahlungen zurückgefordert. Die Vorinstanz wies die Beschwerde gegen die Einstellung und Rückforderung ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


9C_159/2025: Anspruch auf eine Invalidenrente über den 31. Januar 2022 hinaus

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat nach einem Entscheid des kantonalen Versicherungsamts von Genf im Jahr 2017, in dem ihr die Leistungen verweigert wurden, im Januar 2021 erneut eine Invalidenrente beantragt. Nach medizinischen Untersuchungen erkannte das Amt eine volle Invalidenrente für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021, lehnte jedoch berufliche Massnahmen ab. Die Vorinstanz korrigierte diese Entscheidung teilweise, indem sie die vollständige Rente bis zum 31. Januar 2022 gewährte, aber ab dem 1. Februar 2022 ablehnte. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht und verlangte eine umfassende Neubeurteilung.


5A_828/2025: Entscheid über die Unzulässigkeit einer Beschwerde in Bezug auf Pfändung und Kontosperre

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die vom Betreibungsamt Basel-Landschaft erlassene Pfändungsverfügung und Kontosperre. Nachdem das Betreibungsamt diese aufgehoben und eine neue Pfändungsankündigung ausgestellt hatte, schrieb die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft das Verfahren als gegenstandslos ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


6B_388/2024: Urteil betreffend Beschwerde gegen die Anordnung einer Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Der nordmazedonische Staatsbürger A.________ wurde vom Bezirksgericht Hinwil wegen Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Busse von CHF 1'000.– verurteilt. Es ordnete zudem eine nicht obligatorische Landesverweisung für 3 Jahre an. Dagegen legte A.________ Berufung ein. B. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die von der ersten Instanz angeordnete Landesverweisung. C. Mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung der Landesverweisung.


6B_643/2025: Verfahren infolge Rückzugs einer Beschwerde abgeschlossen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte am 23. Juli 2025 eine Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 16. April 2025 ein. Mit Schreiben vom 30. August bzw. vom 2. September 2025 zog der Beschwerdeführer die Beschwerde zurück. Das Verfahren vor dem Bundesgericht wird deshalb abgeschlossen.


9C_713/2024: Revision einer Invalidenrente: Aufhebung und Rückweisung zur ergänzenden Untersuchung durch die Verwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1966, bezog seit 2016 eine ganze Invalidenrente. Nach einer medizinischen Besserung führte die IV-Stelle des Kantons Waadt ab März 2020 eine Revision seines Rentenanspruchs durch und entschied, die Rente per 1. Oktober 2023 zu streichen. Sein Einspruch gegen diese Entscheidung wurde von der kantonalen Instanz abgewiesen. A.________ beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung für weitere Untersuchungen.


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