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Bundesgericht neue Urteile vom 06.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_383/2025: Urteil betreffend definitive Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis, Zivilkammer, welches ihm die definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Oberwallis verweigerte. Gleichzeitig wurde die Rechtsöffnung dem Beschwerdegegner, der Dienststelle für Sozialwesen des Staats Wallis, für Fr. 86'469.00 zuzüglich Zinsen von 5 % ab dem 5. März 2024 erteilt.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Die an das Bundesgericht gerichtete Beschwerde erfüllt die gesetzlichen Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht. Daher wird die Beschwerde im vereinfachten Verfahren abgewiesen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG).
- **E.2**: Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, da die Beschwerde von vornherein aussichtslos erscheint (Art. 64 Abs. 1 BGG).
- **E.3**: Aufgrund des Verfahrensausgangs werden dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG). Eine Parteientschädigung wird dem Beschwerdegegner nicht zugesprochen, da keine Vernehmlassung eingeholt wurde und somit keine entschädigungspflichtigen Kosten entstanden sind (Art. 68 Abs. 2 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Es wurde nicht auf die Beschwerde eingetreten, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und Gerichtskosten auferlegt.


5A_537/2025: Rückzug einer Beschwerde betreffend Verwertung eines Arrestes

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 4. Juli 2025 eine Beschwerde in Zivilsachen gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance des Offices des poursuites et faillites der Cour de justice des Kantons Genf vom 26. Juni 2025. Die Angelegenheit betraf die Frage der Verwertung eines Arrestes. Angesichts eines neuen Bundesgerichtsurteils vom 24. Juli 2025 in einer ähnlichen Sache zwischen denselben Parteien zog A.________ seine Beschwerde am 22. September 2025 zurück.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Die Rücknahme der Beschwerde durch A.________ wird zur Kenntnis genommen. Der zuständige Einzelrichter entscheidet entsprechend gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG über die Streichung der Sache. - **E.2**: Gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG gilt die beschwerdeführende Partei bei Rückzug der Beschwerde als unterliegend. Die Gerichtskosten werden aufgrund des Rückzugs auf einen reduzierten Betrag festgelegt (1'500 CHF). - **E.3**: Der Intimierten wird eine Entschädigung von 3'000 CHF für die anwaltlichen Auslagen zugesprochen. Dem kantonalen Betreibungsamt, welches in amtlicher Funktion handelte, stehen keine Kosten zu.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird zurückgezogen, womit die Sache aus dem Register gestrichen wird und Gerichtskosten auferlegt werden.


5A_596/2025: Urteil betreffend die Auslegung einer Unterhaltsvereinbarung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater A.A.________ und die Mutter C.A.________ liessen sich 2014 scheiden. Im Zusammenhang mit den Scheidungsfolgen wurde eine Unterhaltsvereinbarung für die Kinder, einschliesslich B.A.________, getroffen, welche später durch eine neue Vereinbarung im Jahr 2015 ergänzt wurde. Gemäss dieser neuen Vereinbarung sollte der Unterhalt bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung der Kinder unter den Vorbehalt von Art. 277 Abs. 2 ZGB bezahlt werden. Im Jahr 2025 beantragte B.A.________ eine Interpretation der Unterhaltsvereinbarung von 2015, welche durch das lokale Gericht zu ihren Gunsten entschieden wurde. Der Vater wandte sich erst an das kantonale Gericht, welches sein Rechtsmittel als unzulässig erklärte, und danach in Form einer Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die kantonale Instanz wies darauf hin, dass der vom Vater eingereichte Rechtsmittelaufsatz keine ausreichende Begründung enthalte, wie sie gemäss Art. 311 Abs. 1 ZPO erforderlich ist. Insbesondere fehlten konkrete rechtliche Argumente sowohl hinsichtlich der Unterhaltspflicht als auch der Anordnung, Gerichtskosten zu zahlen. - **E.2:** Der Vater erhob vor dem Bundesgericht keine substantiellen Einwände gegen die Begründung der Nichteintretensentscheidung der Vorinstanz. Somit erfüllte die Beschwerde nicht die Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG und Art. 106 Abs. 2 BGG. - **E.3:** Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Vater keine relevanten Rügen erhob, und erklärte die Beschwerde gestützt auf Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG für vollständig unzulässig.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


8C_358/2025: Entscheidung zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Bezügerin von Ergänzungsleistungen der kantonalen AHV/IV/IPG-Ausgleichskasse für sich, ihren Ehemann und zwei minderjährige Kinder, wurde aufgefordert, unrechtmässig bezogene Leistungen im Umfang von CHF 15'172 zurückzuzahlen. Dies aufgrund eines korrekt berechneten und nicht gemeldeten Einkommensanstiegs ihres Ehemannes von Januar 2021 bis März 2024. Ihr Antrag auf Kondition der Rückzahlung wurde sowohl von der Kasse als auch vom kantonalen Gerichtsverfahren abgelehnt, da das Erfordernis der guten Glaubens nicht erfüllt sei.


4A_314/2025: Urteil zur Wiedererwägung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ bat vor dem Obergericht des Kantons Zürich um unentgeltliche Rechtspflege und einen Rechtsbeistand für ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Hinwil. Dieses Gesuch wurde mangels Nachweisen über Bedürftigkeit abgewiesen. Ein Wiedererwägungsgesuch wurde später ebenfalls abgelehnt. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


8C_495/2025: Entscheid zur Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, der in arbeitgeberähnlicher Stellung gemäss Art. 51 Abs. 2 AVIG keinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung hatte, erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 14. Juli 2025. Das Bundesgericht trat aufgrund ungenügender Begründung auf sein Rechtsmittel im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG nicht ein.


4A_179/2025: Urteil betreffend ungerechtfertigte Bereicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG erbrachte zwischen 2015 und 2017 anwaltliche Leistungen für Gesellschaften der B.________-Gruppe, darunter die B.________ Holding AG und die C.________ AG. Es blieb strittig, ob die Mandatierungen und Honorare rechtmässig waren. Die Klägerinnen (Beschwerdegegnerinnen) führten diverse Verfahren und argumentierten, dass einige Leistungen ohne gültige Beauftragung erfolgten. Die Vorinstanzen entschieden unterschiedlich: Das Kantonsgericht wies die Klage ab; das Obergericht erkannte jedoch teilweise auf ungerechtfertigte Bereicherung und sprach den Klägerinnen Rückzahlungen zu.


2C_501/2025: Urteil zur Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die rumänischen Staatsangehörigen A.________ und B.________, vertreten durch B.________ als Mutter ihrer Tochter C.________, beantragten Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA beim Migrationsamt Zürich. Die Gesuche wurden abgewiesen; die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigten diese Entscheidungen. Eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde eingereicht.


5A_357/2024: Entscheid betreffend Massnahmen zur Abänderung des Unterhalts während der Ehetrennung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Ehepaar, verheiratet seit 2009 und Eltern von drei Kindern, lebt seit 2018 getrennt. Der Ehemann beantragte im Dezember 2020 die Aufhebung der Unterhaltsbeiträge zugunsten seiner Ehefrau im Rahmen von Massnahmen zur Abänderung der Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft. Vorinstanzlich wurden die Unterhaltszahlungen modifiziert und durch die kantonale Justiz weiter reduziert. Der Ehemann reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, um die Ergebnisse der Unterhaltsregelungen weiter anzupassen.


7B_943/2023: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Nicht-Eintretensverfügung einer Strafanzeige

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA reichte am 13. September 2022 eine Strafanzeige wegen Vertrauensmissbrauchs gegen die B.________ SA sowie deren Verwaltungsräte C.________ und D.________ ein. Sie behauptete, dass diese trotz eines Vertrags vom 2. Juli 2020 und Aufforderungen zur Rückzahlung von anvertrauten Geldern in Höhe von CHF 116'834.39 keine Rückerstattung vorgenommen und falsche Gründe vorgeschoben hätten, um ihren Verpflichtungen zu entgehen. Das kantonale Ministerium für öffentliche Sicherheit verweigerte durch Verfügung vom 16. Mai 2023 den Eintritt in die Strafanzeige. Die Beschwerde gegen diese Verfügung bei der Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf wurde am 27. Oktober 2023 abgewiesen.


4F_32/2025: Bundesgerichtsurteil betreffend Revisionsgesuch gegen ein früheres Bundesgerichtsurteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragt die Revision eines Bundesgerichtsurteils (4D_114/2025) vom 30. Juni 2025, mit welchem auf seine Beschwerde gegen einen Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 16. Mai 2025 nicht eingetreten wurde. Das Revisionsgesuch stützt sich auf vermeintliche Verfahrensmängel, ohne jedoch rechtsgenügend Revisionsgründe gemäss Art. 121 ff. BGG darzulegen.


7B_617/2025: Nichtanhandnahme und Nichteintreten aufgrund fehlender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanz trat auf die Beschwerde des Beschwerdeführers nicht ein, weil die Prozesskaution nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Verfügung und gab an, er habe die Fristansetzung zur Zahlung nicht persönlich erhalten, sondern diese sei seiner Untermieterin zugestellt worden. Beweise dafür legte er jedoch nicht vor.


4A_399/2025: Urteil über die Nichteintretensentscheidung in einem Zivilstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Klage ein, stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches abgewiesen wurde, und bezahlte den ihm angesetzten Gerichtskostenvorschuss nicht. Das Handelsgericht trat daraufhin auf die Klage nicht ein. Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_1351/2024: Urteil zu mehrfacher Vergewaltigung und Drohung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen mehrfacher Vergewaltigung und Drohung verurteilt, wobei der Widerruf eines bedingten Strafvollzugs unterblieb und seine Probezeit verlängert wurde. Im Berufungsverfahren bestätigte das Obergericht des Kantons Bern die erstinstanzlichen Schuldsprüche und erhöhte die Strafe, indem es zusätzliche Taten berücksichtigte. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht, in der er u.a. ein Schreiben der Geschädigten als Novum vorbrachte, welches die Tatvorwürfe zurückziehe, sowie Willkür in der Beweiswürdigung geltend machte.


5A_196/2025: Opposition gegen einen Schweizer Vermögensarrest

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der mit B.________ verheiratet war, verlangt die Rückforderung von während der Ehe in Form von Geschenken gewährten Vermögenswerten. Er stützte sich dabei auf das Recht von Monaco, das die freie Widerruflichkeit von Ehegattengeschenken erlaubt. Zusätzlich beantragte er in der Schweiz den Arrest von Vermögenswerten der Ehefrau durch den Bezirksrichter von Lausanne. Nachdem der von ihm beantragte Arrest wiederholt durch die kantonale Gerichtsinstanz aufgehoben wurde, reichte A.________ eine Beschwerde vor dem Bundesgericht ein.


9C_484/2024: Urteil zur beruflichen Vorsorge bezüglich Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner, B.________, fordert von der Pensionskasse A.________ eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge. Er war bis 2019 bei der Pensionskasse versichert, wurde arbeitsunfähig und bezog später eine Rente der Invalidenversicherung. Die Vorinstanz verpflichtete die Pensionskasse, ihm eine Invalidenrente ab September 2021 zu gewähren und sein Alterskonto weiterzuführen. Die Beschwerdeführerin legte dagegen Beschwerde ein, insbesondere mit der Argumentation, dass eine relevante Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn des Versicherungsverhältnisses aufgetreten sei und der zeitliche Zusammenhang unterbrochen sei.


5A_169/2024: Entscheid zu Unterhaltsbeiträgen, Vermögensaufteilung und Beiträgen zur beruflichen Vorsorge im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, beide britische Staatsangehörige, heirateten 2000 und haben drei gemeinsame Kinder. Nach einer Trennung im Jahr 2015 reichte A.A.________ 2018 eine einseitige Scheidungsanfrage ein. Das Verfahren betrifft Unterhaltsbeiträge, die Aufteilung von Vermögen (darunter berufliche Vorsorge) sowie die Entscheidung über strittige Eigentumsverhältnisse. Die Vorinstanz - die Chambre civile der Cour de justice des Kantons Genf - hatte am 30. Januar 2024 ein Urteil gefällt. Dieses Urteil beinhaltete unter anderem Unterhaltsbeiträge für die Kinder und eine Geldentschädigung für Vermögen in Australien. Beide Parteien erhoben Beschwerde.