Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_786/2025: Nichteintretensfrage bezüglich familienrechtlicher Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft familienrechtliche Massnahmen bezüglich der 2013 geborenen Tochter B.________, welche vom Familiengericht Bremgarten auf Antrag der KESB übernommen und weitergeführt wurden. Das Obergericht des Kantons Aargau trat aufgrund nicht geleisteten Kostenvorschusses auf eine Beschwerde der Eltern und des Kindes nicht ein. Der Vater beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Nichteintretensentscheids und der familienrechtlichen Massnahmen sowie die unentgeltliche Rechtspflege und aufschiebende Wirkung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Gegenstand des Verfahrens ist einzig die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Es wird erläutert, dass die Beschwerde eine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids enthalten muss. - **E.2**: Der Beschwerdeführer hat sich nicht inhaltlich mit den Nichteintretenserwägungen der Vorinstanz auseinandergesetzt. Stattdessen wendet er sich gegen die frühere Verfügung zur Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege und gegen die Massnahmen selbst, was jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens ist. - **E.3**: Die Beschwerde ist offensichtlich ungenügend begründet, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann. - **E.4**: Das Gesuch um aufschiebende Wirkung ist gegenstandslos. - **E.5**: Aufgrund der schlechten Erfolgsaussichten wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. - **E.6**: Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen und Gerichtskosten wurden auferlegt.
7B_639/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte den Ausstand eines Staatsanwalts im Zusammenhang mit einer laufenden Strafuntersuchung wegen Hausfriedensbruchs. Das Obergericht des Kantons Zürich wies das Gesuch mit Beschluss vom 30. Mai 2025 ab. Gegen diesen Beschluss führte A.________ Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Vorinstanz wies das Ausstandsgesuch mit detaillierter Argumentation nach Art. 56 StPO ab. Die Beschwerdeführerin legte keine substanziierte Begründung vor, die aufzeigen würde, weshalb der Entscheid der Vorinstanz rechts- bzw. verfassungswidrig sein soll. Die Beschwerdeführerin brachte appellatorische Kritik vor, die nicht den qualifizierten Rügeanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG genügte. Soweit die Beschwerdeführerin Vorwürfe in Bezug auf andere angebliche Verfahrensfehler und Ereignisse (z. B. eine Zwangsräumung) erhob, waren diese für den vorliegenden Streitgegenstand nicht relevant. Die Beschwerde erwies sich als offensichtlich unbegründet, weshalb darauf im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht eingetreten werden konnte. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit ebenfalls abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wurde nicht auf die Beschwerde eingetreten und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.
5D_42/2025: Entscheid betreffend Kostenerlass und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin verlangte vor dem Obergericht des Kantons Thurgau den Erlass der Verfahrenskosten aus einem Eheschutz- bzw. KESB-Verfahren. Das Obergericht wies das Gesuch mit der Begründung ab, dass sie weder als bedürftig gelte noch ihre Eigenversorgungskapazität ausreichend ausgeschöpft habe. Anschliessend erhob sie Beschwerde ans Bundesgericht, in der sie den Kostenerlass sowie die unentgeltliche Rechtspflege beantragte.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Urteil des Bundesgerichts wird in der Sprache des angefochtenen Entscheids, Deutsch, verfasst gemäss Art. 54 Abs. 1 BGG.
- **E.2:** Der Streitwert von Fr. 1'334.45 erfüllt nicht den Mindeststreitwert von Fr. 30'000.--, weshalb nur die subsidiäre Verfassungsbeschwerde möglich ist (Art. 113 BGG). Diese erfordert, dass die Verletzung verfassungsmässiger Rechte klar und detailliert gerügt wird, appellatorische Ausführungen sind unzulässig.
- **E.3:** Die Beschwerdeführerin verweist auf das Willkürverbot (Art. 9 BV), doch ihre Argumentation ist appellatorisch und enthält keine hinreichend präzisen Willkürrügen. Die Beschwerde ist somit offensichtlich ungenügend begründet, weshalb darauf nicht eingetreten wird.
- **E.4:** Aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Beschwerde fehlen die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege (Art. 64 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.
8C_488/2024: Entscheid zur Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ meldete sich wegen eines Ehlers-Danlos-Syndroms bei der Invalidenversicherung, zunächst für berufliche Eingliederungsmassnahmen und später mit einem Rentenbegehren. Nach Durchführung eines Vorbescheidverfahrens lehnte die IV-Stelle ihr Rentenbegehren mit einem Invaliditätsgrad von 18 % ab. Auf Beschwerde hin erhöhte das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen den Invaliditätsgrad auf 22 %, verneinte jedoch weiterhin einen Rentenanspruch. Mit der vorliegenden Beschwerde ans Bundesgericht verlangt die Beschwerdeführerin eine Rente basierend auf einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %, respektive die Rückweisung zur Einholung eines Obergutachtens.
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8C_269/2025: Unfallversicherung - Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, angestellt als Hauswartin bei der B.________ AG und unfallversichert bei der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, wurde am 4. November 2019 beim Überqueren eines Fussgängerstreifens schwer verletzt. Die Mobiliar lehnte mit Verfügung einen Anspruch auf Invalidenrente ab und gewährte lediglich eine Integritätsentschädigung basierend auf einer Integritätseinbusse von 15 %. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen hob diesen Entscheid auf und sprach A.________ ab dem 1. Dezember 2021 eine Invalidenrente von 38 % zu. Die Mobiliar focht diesen Entscheid vor Bundesgericht mit einer Beschwerde an.
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9C_668/2024: Invalidenrente: Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und des Invaliditätsgrads
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1968, beantragte wiederholt Leistungen der Invalidenversicherung, nachdem ihr initiales Rentenbegehren abgelehnt worden war. Die medizinischen Gutachten aus verschiedenen Zeitpunkten lagen der Beurteilung zugrunde, wobei diagnostizierte gesundheitliche Einschränkungen und die Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten unterschiedlich bewertet wurden. Trotz gesundheitlicher Beschwerden und einem geltend gemachten Invaliditätsgrad von mehr als 28 % verneinte die IV-Stelle sowie die Vorinstanz einen Rentenanspruch.
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5A_774/2025: Kostenverteilung nach Berufungsrückzug in einem Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen Abschreibungsbeschluss des Kantonsgerichts Luzern. Nach dem Rückzug seiner Berufung im Zusammenhang mit den Nebenfolgen der Ehescheidung wurde das Verfahren als gegenstandslos erklärt, und ihm wurden die gesamten Prozesskosten sowie die Parteikosten der Gegenseite auferlegt. Der Beschwerdeführer verlangt nun eine hälftige oder gegenseitige Aufhebung dieser Kosten und eine Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung des Scheidungsurteils.
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1C_730/2024: Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes gegen die Abbruchbewilligung des Luxram-Gebäudes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Schweizer Heimatschutz (SHS) wandte sich mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, welche den Abbruch des sogenannten Luxram-Gebäudes gestattete. Das Gebäude steht im Grundwasserschutzbereich Au und teils im Waldabstand. Der SHS machte geltend, dass die Abbruchbewilligung Bundesaufgaben tangiere und eine Legitimation zur Einsprache bestehe. Vorinstanzen wiesen dies zurück und traten auf die Einsprache nicht ein.
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9C_24/2025: Zugang zur Tonaufnahme im Verfahren der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall beantragte der Beschwerdeführer A.________ Zugang zur vollständigen Tonaufnahme, die im Rahmen einer Begutachtung durch die IV-Stelle des Kantons Zürich erstellt wurde. Die Verwaltung lehnte eine uneingeschränkte Zustellung der Tonaufnahme ab und bot alternative Möglichkeiten wie das Anhören vor Ort oder den Zugang mittels eines zeitlich limitierten Links an. Der Beschwerdeführer sah darin eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab, soweit es auf diese eintrat, was durch das Bundesgericht bestätigt wurde.
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5A_777/2025: Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte beim Kantonsgericht Zug mehrfach vorsorgliche Massnahmen gegen Google LLC, Google Switzerland GmbH und Google Ireland Ltd., da Suchresultate auf Google ihn mit Vorwürfen von Sexualdelikten verbinden würden. Das Kantonsgericht Zug trat wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit und abgeurteilter Sache nicht auf die Gesuche ein. Auch das Obergericht des Kantons Zug wies die Berufungen mangels hinreichender Begründung zurück. Die Beschwerde an das Bundesgericht enthält keine ausreichenden Verfassungsrügen und wurde ebenfalls nicht behandelt.
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5A_772/2025: Unzulässigkeit im Datenschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte beim Kantonsgericht Zug verschiedene Rechtsbegehren im datenschutzrechtlichen Kontext gestellt, einschliesslich der Herausgabe und Löschung persönlicher Daten durch den Beschwerdegegner. Das Kantonsgericht trat für Hauptanträge (Ziff. 1-3 und 6-8) aufgrund fehlender Schlichtung und mangels Prozessvoraussetzung nicht ein. Auf Berufung des Beschwerdeführers verweigerte das Obergericht des Kantons Zug das Eintreten mangels hinreichender Begründung des Rechtsmittels. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und beantragte unter anderem die Aufhebung des Urteils des Obergerichts, Rückweisung der Sache sowie unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_688/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, welches nicht auf seine Beschwerde gegen die Vorladung zur Verbüssung von zwei Ersatzfreiheitsstrafen eingetreten war. Grund für das Nichteintreten war die Nichtleistung des Kostenvorschusses, nachdem das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt worden war. Das Bundesgericht prüfte daraufhin die Beschwerde des Beschwerdeführers.
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1C_112/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Revidierung einer Wiederherstellungsanordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat auf seiner Grundstücksparzelle im Kanton Neuenburg unerlaubte Veränderungen und Bodenaufschüttungen vorgenommen. Der zuständige kantonale Departement verlangte die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, einschließlich der Entfernung von 15'000 m³ Material. A.________ beantragte mehrfach eine Revidierung der Entscheidung unter Berufung auf neue Beweise, die angeblich eine alte Genehmigung aus dem Jahr 1992 belegen sollen. Die kantonalen Behörden lehnten die Revidierungsanträge ab, da die vorgebrachten Fakten nicht neu waren und nicht den Zeitraum der streitgegenständlichen Änderungen abdeckten.
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1C_476/2025: Unzulässigkeit im Zusammenhang mit Informationszugang
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ ersuchte um Einsicht in Akten eines abgeschlossenen Aufsichtsverfahrens. Der Bezirksrat trat auf das Gesuch nicht ein. Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzte Fristen zur Zahlung eines Kostenvorschusses, welche A.________ nicht einhielt, worauf das Rekursverfahren sistiert und später erneut darauf nicht eingetreten wurde. Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich trat nicht auf die Beschwerde ein, da diese nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wurde. A.________ wendete sich daraufhin ans Bundesgericht.
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7B_845/2025: Beschwerde gegen Beschluss betreffend Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ begehrte in seiner Eingabe die Aufhebung eines Beschlusses der kantonalen Strafbehörde betreffend die Durchführung einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme sowie die Rücküberweisung der Angelegenheit zur Neubeurteilung. Hintergrund ist eine Reihe von Meldungen durch die Autorität regionaler Schutz 15 über mögliche Freiheitsbeschränkungen von B.________ durch den Sohn A.________. Die kantonale Instanz hatte eine gegen den ursprünglichen Beschluss erhobene Beschwerde für unzulässig erklärt.
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2C_480/2025: Zwischenentscheid betreffend Staatshaftung und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde betreffend Staatshaftung eingereicht, ohne ein gültiges Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben. Das Bundesverwaltungsgericht informierte ihn, dass Mitteilungen bis zur Angabe eines Zustelldomizils im Bundesblatt publiziert würden und ein Kostenvorschuss von CHF 1'000.– zu leisten sei. A.________ wandte sich an das Bundesgericht, beantragte eine \"Rekursbeschwerde\" und ersuchte um Befreiung vom Kostenvorschuss.
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2C_293/2024: Urteil zum Verbot kommerzieller Werbung durch Gemeindereglement
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Stadt Lancy im Kanton Genf hat ein Reglement beschlossen, das kommerzielle Werbung auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, der vom öffentlichen Bereich sichtbar ist, verbietet. Dieses Reglement wurde durch Volksabstimmung genehmigt. Gegen das Reglement erhoben mehrere betroffene Unternehmen Beschwerde an das Bundesgericht. Sie beanstanden vor allem eine Verletzung der Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung (Art. 27 BV), des Eigentumsrechts (Art. 26 BV) sowie des Prinzips der Wettbewerbsneutralität und des freien Marktzugangs (Art. 8 und Art. 2 LMI).
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1C_105/2024: Entscheid zur Anfrage über einen Vertragszugang im Zusammenhang mit Software zur Überwachung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte eine Anfrage an das Bundesamt für Polizei (fedpol) basierend auf der Bundesgesetzgebung zum Prinzip der Transparenz (LTrans), um Informationen über einen möglichen Vertrag mit der Firma B.________ für die Nutzung eines Überwachungsprogramms zu erhalten. Fedpol lehnte die Anfrage ab und berief sich auf verschiedene Ausnahmen zur Transparenz, darunter Sicherheitsinteressen und Vertraulichkeit der Vertragsbedingungen. Nach einem Mediationsverfahren wurde A.________ der Zugang erneut verweigert, was zu einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht führte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid von fedpol.
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7B_568/2025: Nichteintreten auf Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Graubünden, mit der sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wurde. Anlass war sein Begehren, eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen fünf Richterinnen und Richter des Regionalgerichts Albula einzureichen. Das Obergericht hielt fest, dass die Ansprüche, die der Beschwerdeführer geltend macht, öffentlich-rechtlicher Natur seien und auf dem Weg der Staatshaftung zu verfolgen wären. Daher sei die Beschwerde in der Sache aussichtslos.
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7B_92/2023: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung (Betrug, Wucher)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Strafanzeige gegen B.C.________ ein, den Betreiber eines Kiosks, wegen angeblicher Ausnutzung seiner psychischen Schwäche und seines Vertrauens, um ihm rund 200'000 Franken abzunehmen. Der Staatsanwalt des Kantons Genf stellte das Verfahren mit Verfügung vom 20. Juni 2022 ein. Die Beschwerde von A.________ gegen diese Einstellungsverfügung wurde durch die Strafkammer der oberen kantonalen Instanz mit Entscheid vom 28. Februar 2023 abgewiesen. Daraufhin erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.
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5A_776/2025: Beschwerde betreffend vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsschutz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ersuchte zunächst beim Kantonsgericht Zug um den Erlass superprovisorischer Maßnahmen gegen mehrere Google-Gesellschaften zur Entfernung von Suchresultaten, die ihn mit angeblichen Sexualdelikten in Verbindung bringen. Wegen mangelhafter Zuständigkeit wurde auf das Gesuch nicht eingetreten. In der Folge fokussierte der Beschwerdeführer das Verfahren auf die Google Ireland Ltd. und legte mehrfach Rechtsmittel ein, darunter beim Obergericht Zug. Das Bundesgericht beurteilt letztlich die Beschwerde des Beschwerdeführers, da dieser Verfassungsrügen gegen den Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zug geltend macht.
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5A_771/2025: Urteil zu vorsorglichen Massnahmen im Kontext des Persönlichkeitsschutzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach Beendigung eines kurzen Arbeitsverhältnisses in der Anwaltskanzlei des Beschwerdegegners reichte der Beschwerdeführer mehrere Rechtsbegehren beim Kantonsgericht Zug ein, darunter auch Anträge im Bereich Datenschutz und Persönlichkeitsschutz. Das Kantonsgericht trat auf einige der Begehren im summarischen Verfahren nicht ein, da keine schlüssigen Darlegungen zu einer drohenden Rechtsverletzung erbracht wurden. Das Obergericht des Kantons Zug trat auf die Berufung mangels hinreichender Begründung nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht.
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1C_433/2025: Entscheid betreffend die Qualifikation zur Beschwerde im Zusammenhang mit einem Baugesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, Mieter von Wohnungen in den betroffenen Gebäuden, reichten gegen die Bewilligung eines Baugesuchs der H.________ SA durch die Gemeinde Vevey eine Beschwerde ein, obwohl sie während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs keine Einsprache erhoben hatten. Die Vorinstanz, die Cour de droit administratif et public des Kantons Waadt, befand die Beschwerde als unzulässig und stellte fest, dass ein Bauherr nicht verpflichtet sei, die Mieter 40 Tage vor Einreichung des Baugesuchs zu informieren, wie dies von den Beschwerdeführern gefordert wurde.
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9C_414/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Steuerveranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Zug für Kapitalleistungen aus Vorsorge betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2024 veranlagt. Gegen die Veranlagung erhob A.________ Einsprache, die von der Steuerverwaltung abgewiesen wurde, soweit darauf überhaupt eingetreten wurde. Die Beschwerde gegen diesen Einspracheentscheid wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Zug ebenfalls abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte primär die Aufhebung des Urteils der Vorinstanz.
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8C_523/2025: Zwischenentscheid im Bereich der Invalidenversicherung – Beschwerdezulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Assistenzbeitrag für A.________ wurde von der IV-Stelle per Verfügung erhöht, jedoch nicht abschliessend beschlossen, da eine Rückweisung des Falles an die IV-Stelle erfolgte, um den Sachverhalt genauer zu prüfen.
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9C_517/2025: Urteil zur Berechnung der AHV-Altersrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, ein deutscher Staatsangehöriger, erhielt von der Schweizerischen Ausgleichskasse ab März 2021 eine AHV-Altersrente basierend auf einer Versicherungszeit von 23 Jahren und 9 Monaten. Er verlangt die Berücksichtigung zusätzlicher Versicherungsjahre (1992–1998), die seiner Ansicht nach über seine damals in der Schweiz freiwillig versicherte Ex-Ehefrau angerechnet werden sollten. Seine Einsprache sowie die Beschwerde gegen den entsprechenden Entscheid der Ausgleichskasse wurden von den unteren Instanzen abgewiesen.
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5A_787/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit betreffend Übernahme einer Massnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine 2013 geborene Tochter von getrennt lebenden Eltern, reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts Aargau ein, wobei sie unter anderem geltend machte, ihr als urteilsfähigem Kind stehe ein Recht auf Zugang zur Justiz zu. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da diese keine hinreichende Begründung lieferte und keinen Bezug zur rechtlichen Kerndiskussion des Nichteintretens wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses hatte.
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9D_14/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege im Steuererlassverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Steuerpflichtige A.________ beantragte den Erlass ihrer Steuerverbindlichkeiten für die Steuerperiode 2022 bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt. Nach Ablehnung ihres Gesuchs und ihres Einspracheentscheids wandte sie sich an die Steuerrekurskommission, welche das Gesuch ebenfalls abwies. Das Appellationsgericht Basel-Stadt verweigerte im anschliessenden Rekursverfahren der Steuerpflichtigen die unentgeltliche Rechtspflege, worauf diese Beschwerde ans Bundesgericht erhob.
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5A_766/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Errichtung einer Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die verheirateten Eltern einer syrischen Familie brachten eine Beschwerde gegen die Errichtung einer Beistandschaft durch das Kantonsgericht St. Gallen für ihre zwei minderjährigen Kinder ein. Dies erfolgte vor dem Hintergrund wiederholter polizeilicher Interventionen wegen verbaler und tätlicher Konflikte innerhalb der Familie. Die Beschwerde richtet sich gegen die Anordnung durch die KESB und die kantonalen Instanzen, unter Hinweis auf eine behauptete Verletzung verfassungsmässiger Rechte sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip.
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5A_751/2025: Verfügung über eine Rechtsverweigerungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer (eine GmbH in Liquidation und ihr Geschäftsführer) erhoben Beschwerde gegen die Konkurseröffnung durch das Kantonsgericht Glarus, wobei sie zugleich eine systematische Rechtsverweigerung durch kantonale Instanzen geltend machten. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass es nur Beschwerden gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen behandeln kann (Art. 75 BGG). Das Verfahren der Rechtsverweigerungsbeschwerde wurde als gegenstandslos abgeschrieben, da die Konkurseröffnung im Hauptverfahren inzwischen vom Obergericht des Kantons Glarus bestätigt wurde.
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2C_163/2025: Entscheid zum Recht foncier rural und zur Parteistellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Jahr 1989 wurde die B.________ SA in die Holdingstruktur B.________ Holding SA überführt. A.________, eine ehemalige Pächterin eines landwirtschaftlichen Betriebs der B.________ SA, stritt hinsichtlich ihrer Parteistellung und einem vermeintlichen Recht auf Feststellung der Nichtigkeit der Statuten der betreffenden Gesellschaften sowie in einer separaten Frage ihrer Parteistellung in einem Verfahren zur Genehmigung einer Grundstücksteilung.
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7B_1275/2024: Urteil zur Rechtsverweigerungsbeschwerde aufgrund des Zugangs zur Berufungsverhandlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Zugangsantrag zur Berufungsverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Bern wurde abgelehnt, wobei die Zuschaueranzahl beschränkt wurde. A.________ machte nach der Verhandlung geltend, dass der Zugang unrechtmässig verweigert wurde, und beantragte Auslagenrückerstattung, Genugtuung und Parteientschädigung sowie eine umfassende Information zur Verfahrensgestaltung. Das Obergericht verweigerte die Rückerstattung und lehnte ab, einen anfechtbaren Entscheid zu erlassen. Das Bundesgericht beurteilt den Fall als formelle Rechtsverweigerung.
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9C_426/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Steuerveranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ bezog Kapitalleistungen aus der zweiten und dritten Säule und wurde entsprechend für die Steuerperiode 2024 veranlagt. Ihre Einsprache gegen die Veranlagung wurde durch das kantonale Steueramt Zürich sowie das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich abgewiesen. Das Verwaltungsgericht trat später auf die Beschwerde nicht ein, da diese querulatorische Züge aufwies und formelle Mängel beinhaltete. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und beantragte unter anderem die Rückweisung der Sache sowie die Feststellung, dass die Steuerveranlagung eine nicht existierende Person beträfe.
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1C_547/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich eines Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich an das Bundesgericht und erhob mit ihrer Eingabe vom 24. September 2025 Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts. Darin wurde sie aufgefordert, bis zum 14. Oktober 2025 einen Kostenvorschuss von CHF 1'000.– zu leisten. Sie beantragte im Rahmen der Beschwerde die Befreiung von Gerichtskosten bzw. unentgeltliche Rechtspflege.
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