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Bundesgericht neue Urteile vom 16.09.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_643/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde aufgrund von instigatorischer Verletzung des Amtsgeheimnisses vom Strafgericht der Republik und des Kantons Genf freigesprochen. Das Strafgericht hatte zudem B.________ von der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen. Nach Berufung des Genfer Staatsanwalts hat die Kantonsgerichtsbarkeit A.________ für schuldig befunden, B.________ zur Weitergabe vertraulicher Informationen über administrierte Personen und Verfahren des Genfer Amts für Bevölkerung und Migration veranlasst zu haben. A.________ wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 80 CHF verurteilt, teilweise unter Anrechnung der Untersuchungshaft und mit einem dreijährigen bedingten Strafaufschub.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Beschuldigte rügte Verletzungen der Maxime der Anklage sowie seines Rechts auf Anhörung. Das Bundesgericht entschied, dass die Anklageschrift die relevanten Fakten und das angebliche Fehlverhalten hinreichend darlegte, sodass der Beschuldigte seine Verteidigung vorbereiten konnte. A.________ bestritt die vorsätzliche Instigation zur Verletzung des Amtsgeheimnisses. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschuldigte mehrfach spezifische Informationen angefordert hatte, was direkt zu den Weitergaben durch B.________ führte. Es wurde festgestellt, dass A.________ zumindest bewusst und willentlich handelte, indem er mögliche illegale Handlungen seitens B.________ in Kauf nahm. Die Behauptung des Beschuldigten, er habe im guten Glauben gehandelt, wurde verworfen. Das Gericht sah keine Grundlage für eine Entschuldigung durch einen angeblichen Irrtum über die Rechtmässigkeit seines Vorgehens. Das Bundesgericht wies die Forderungen des Beschuldigten nach Schadenersatz und Entschädigungen zurück, da diese auf seinem Freispruch basierten, den das Gericht nicht gewährte.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.


5A_689/2025: Urteil zur Beschwerde gegen Zahlungsbefehle und Pfändungsankündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob eine Beschwerde gegen Zahlungsbefehle und eine Pfändungsankündigung des Betreibungsamtes Elgg zuerst vor dem Bezirksgericht Winterthur, später vor dem Obergericht des Kantons Zürich, welches die Beschwerde abwies, soweit darauf eingetreten wurde. Daraufhin gelangte die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht, das ihre Eingabe prüfte und entschied, nicht auf die offensichtlich unzulässige und unzureichend begründete Beschwerde einzutreten.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Verfahren begann mit einer Beschwerde vor dem Bezirksgericht Winterthur, das die Eingabe der Beschwerdeführerin am 15. April 2025 abwies. Die daraufhin erhobene Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich blieb ebenfalls erfolglos. Das Bundesgericht stellte Grundsätze zur ordnungsgemässen Begründung einer Beschwerde gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG klar. Die Beschwerde muss aufzeigen, welche Rechtsnormen verletzt wurden. Die Beschwerdeführerin verlangte eine mündliche Anhörung und die Berichtigung der Parteibezeichnung, ohne schlüssige gesetzliche Grundlagen vorzulegen. Das Bundesgericht erläuterte, dass im bundesgerichtlichen Verfahren grundsätzlich keine mündliche Parteiverhandlung vorgesehen ist (Art. 57 BGG). Die Eingaben der Beschwerdeführerin zu den Themen Unterschriftenregelung, Namensschreibung und Parteistellung wurden als unbegründet und irrelevant beurteilt. Persönliche Ansichten der Beschwerdeführerin waren rechtlich irrelevant, und ihre Argumentation erfüllte nicht die Anforderungen an eine sachliche Auseinandersetzung mit den Vorinstanz-Erwägungen. Die Beschwerde erwies sich als offensichtlich unzulässig, und das Bundesgericht entschied daher, nicht darauf einzutreten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und die Gerichtskosten auferlegt.


1C_341/2024: Urteil betreffend Baubewilligung für Mobilfunkanlage in Grenchen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die C.________ AG beantragte am 4. April 2022 bei der Baudirektion der Stadt Grenchen den Bau einer Mobilfunkanlage. Die Baubewilligung wurde am 22. August 2022 von der Bau-, Planungs- und Umweltkommission Grenchen unter Auflagen und Bedingungen erteilt, wobei Einsprachen abgewiesen wurden. A.________ und B.________ erhoben nacheinander Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn (BJD) und beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde lediglich hinsichtlich der Kostenfolgen teilweise gut und wies sie im Übrigen ab. Daraufhin gelangten A.________ und B.________ mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht, wobei sie unter anderem die Aufhebung der Entscheide und die Verfassungswidrigkeit eines Regelungspunktes in der NISV geltend machten.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Das Bundesgericht prüft die Sachurteilsvoraussetzungen und erkennt auf seine Zuständigkeit. Auf die Beschwerde von A.________ tritt es nicht ein, da diese ausserhalb des Einspracheperimeters wohnt und keine schutzwürdigen Interessen nachweisen konnte. Die Beschwerde von B.________ ist zulässig. **E.2**: Die Einwände des Beschwerdeführers gegen den Korrekturfaktor für adaptive Antennen gemäss NISV werden als unbegründet verworfen. Das Bundesgericht verweist auf seine frühere Rechtsprechung, die den Korrekturfaktor als mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar erachtet. **E.3**: Die Kritik des Beschwerdeführers, der am stärksten belastete Ort sei nicht korrekt definiert, wird teilweise gutgeheissen. Das Dach, das gelegentlich vom Wartungspersonal betreten wird, wird als Ort des kurzfristigen Aufenthalts (OKA) anerkannt. Es wird gefordert, dass zusätzliche Warnhinweise angebracht werden und für das Personal eine Möglichkeit zur vorübergehenden Abschaltung der Anlage geschaffen wird.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache mit Auflagen zur Vorinstanz zurückgewiesen. Gerichtskosten wurden auferlegt und eine Entschädigung festgelegt.


9C_515/2024: Entscheidung zur Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer der A.________ AG für die Steuerperiode 2021

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil behandelt die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn sowie der direkten Bundessteuer der A.________ AG für die Steuerperiode 2021. Streitpunkte sind unter anderem die Aufrechnung eines Mietwerts für die Vermietung einer Wohnung an eine Aktionärin, die Frage der Angemessenheit der Abrechnung der Leistungen zwischen der Steuerpflichtigen und einer Joint-Venture-Gesellschaft (F.________ AG) sowie die Gewährung des sogenannten Beteiligungsabzugs bei der Gewinnsteuer.


2C_368/2023: Entscheidung zur Anordnung eines Berufsverbots wegen aufsichtsrechtlicher Verletzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemaliger CEO der B.________ Ltd. in Singapur und Mitglied der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft B.________ SA in der Schweiz, wurde von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein Berufsverbot von vier Jahren wegen schwerer Verletzungen aufsichtsrechtlicher Pflichten auferlegt. Der Fall betrifft Geschäftstransaktionen im Korruptionsumfeld des malaysischen Staatsfonds 1MDB. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung der FINMA, worauf A.________ Beschwerde ans Bundesgericht erhob.


5A_624/2025: Entscheid betreffend aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Besuchsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, beide spanische Staatsangehörige, sind die Eltern von zwei Kindern (geb. 2018 und 2020). Nach der Trennung Ende 2020 eskalierten Konflikte zwischen den Eltern, wobei gegenseitige Vorwürfe von körperlicher und psychischer Gewalt sowie zahlreiche Strafanzeigen die Beziehung belasteten. Die Lage wurde durch das Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant (TPAE) beurteilt, welches eine kuratorische Betreuung und Überwachung der elterlichen Kontakte einsetzte. Die Kinder lebten bisher bei der Mutter, die jedoch wiederholt das Besuchsrecht des Vaters vereitelte, was den Konflikt verschärfte. Eine Verfügung vom 20. Juni 2025 des kantonalen Gerichts wies die elterliche Sorge der Kinder dem Vater zu und beschränkte das Besuchsrecht der Mutter. A.________ erhob daraufhin Berufung und beantragte die aufschiebende Wirkung, welche jedoch von der kantonalen Instanz verweigert wurde. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.


2F_7/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch im Zusammenhang mit Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________, Gründungsmitglied und Hauptaktionär einer Bank in Liquidation, forderte Schadenersatz und/oder Genugtuung wegen angeblicher Pflichtverletzungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Nachdem sämtliche Rechtsmittel erfolglos blieben und das Bundesgericht auf eine per Fax eingereichte Beschwerde nicht eintrat (Urteil 2C_86/2025), ersuchte A.________ um Revision dieses Entscheids. Das Revisionsgesuch wurde erneut per Fax eingereicht.


9C_302/2025: Entscheid betreffend IV-Rente und Prozessvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte eine unbefristete ganze Invalidenrente ab dem 1. April 2022. Das zuständige \"Ufficio AI per gli assicurati residenti all'estero\" (UAIE) hatte ihm zuvor die ganze Rente zeitlich begrenzt auf den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. März 2022 zugesprochen. Der Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 23. April 2025 bestätigt. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


6B_412/2025: Urteil im Beschwerdeverfahren betreffend Eigentumsverletzung, Nötigung und Verletzung der Privatsphäre mittels Überwachungskamera

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde vom Bezirksgericht Siders wegen Eigentumsverletzung, Nötigung und Verletzung der Privatsphäre mittels Überwachungskamera verurteilt. Sie hatte das Schloss einer Tür gewechselt und diese abgeschlossen, wodurch den Beschwerdegegnern der Zugang zu ihrem Studio verwehrt wurde. Zusätzlich installierte sie Überwachungskameras ohne Zustimmung. Die kantonale Instanz bestätigte weitgehend die Verurteilung, reduzierte jedoch die Sanktion angesichts einer überlangen Verfahrensdauer. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_443/2025: Urteil zur Frage der Willkür und der Verletzung der Unschuldsvermutung bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Polizeigericht des Bezirks Lausanne am 15. November 2024 wegen einer Übertretung der Verkehrsregeln (Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 48 Abs. 3 und Art. 48b Abs. 1 SSV) mit einer Geldstrafe von 190 CHF verurteilt. Zudem wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei Nichtzahlung der Geldstrafe angeordnet. Die Berufung von A.________ gegen dieses Urteil wurde am 8. April 2025 von der Strafkammer des kantonalen Gerichts des Kantons Waadt abgewiesen. Im Kern ging es um eine Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als 10 Stunden. A.________ beantragte vor dem Bundesgericht ihren Freispruch und hilfsweise die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.


9F_14/2025: Bundesgerichtsurteil zu einem Revisionsgesuch betreffend Steuerfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ ersuchte um Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 22. Mai 2025 (9C_155/2025), das ein früheres Urteil der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 3. Dezember 2024 bestätigte. Der Streit betrifft die steuerliche Behandlung des Beschwerdeführers als Grenzgänger im Zusammenhang mit seiner Anstellung bei einer diplomatischen Mission in Genf.


2C_273/2025: Entscheid betreffend Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, Staatsangehöriger von U.________, erhielt 2015 in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs durch Heirat mit einer EU/AELE-Berechtigten. Nach der Scheidung im Jahr 2021 und aufgrund verschiedener strafrechtlicher Verurteilungen zwischen 2017 und 2021 widerrief das zuständige Amt in Genf im Februar 2024 seine Aufenthaltsbewilligung, verweigerte die Erneuerung und ordnete seine Wegweisung an. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung der Entscheidung und die Erneuerung seiner Aufenthaltsbewilligung.


4D_111/2025: Urteil zum Rechtsöffnungsverfahren und zur unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 20. Juni 2025, welcher seine Beschwerde betreffend Erlass der Gerichtskosten aus einem Rechtsöffnungsverfahren abwies (soweit darauf eingetreten wurde). Das Bundesgericht prüfte die Eingaben des Beschwerdeführers und entschied, mangels hinreichender Begründung im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht einzutreten. Zusätzlich wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen, da die Beschwerde als aussichtslos betrachtet wurde.


9F_28/2024: Revision eines früheren Urteils im Bereich der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte beim Bundesgericht die Revision eines früheren Urteils, das ihre Ansprüche im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge betraf. Sie machte „gravierende offensichtliche Fehler“ und „Unterlassungen“ des früheren Urteils geltend und berief sich auf finanzielle Schwierigkeiten, um eine Befreiung von den Gerichtskosten zu erwirken. Die Vorinstanz war das Urteil des Bundesgerichts vom 9. Oktober 2024.


5A_675/2025: Zahlungsbefehle

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob beim Bezirksgericht Winterthur Beschwerde gegen Zahlungsbefehle des Betreibungsamtes Elgg in mehreren Betreibungen. Das Bezirksgericht wies die Beschwerde am 15. Juli 2025 ab. Die darauffolgende Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich blieb erfolglos, da das Gericht am 7. August 2025 auf die Beschwerde nicht eintrat. Gegen diesen Entscheid erhob sie Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht, wobei auch vorsorgliche Massnahmen beantragt wurden.


6B_232/2025: Annahme eines Vorteils gemäss Art. 322sexies StGB

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über die Beschwerde eines ehemaligen Inspektors der Waadtländer Polizei zu befinden, der gemäss einem Urteil der Vorinstanz wegen der Annahme eines Vorteils gemäss Art. 322sexies StGB verurteilt wurde. Hintergrund ist der Abschluss eines Leasingvertrags für ein Fahrzeug, dessen Kosten von einem Geschäftsmann getragen wurden. Die Vorinstanz wertete dies als unzulässige Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers. Dieser bestritt den Vorwurf und berief sich insbesondere auf die Unschuldsvermutung und das Fehlen eines hinreichenden Zusammenhangs zwischen dem Vorteil und seiner Beamtenstellung.


4F_26/2025: Urteil betreffend Revision

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller reichte ein erneutes Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 8. Mai 2025 ein. Dieser Entscheid weist eine frühere Revision zum Urteil vom 30. Januar 2025 ab. Das neue Revisionsgesuch wurde jedoch verspätet eingereicht und genügt den Begründungsanforderungen nicht.


5A_709/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde zu einer Abrechnung der Einkommenspfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wird vom Betreibungsamt Dielsdorf-Nord für zwei Forderungen betrieben. Nach einer Abrechnung der Einkommenspfändung erhob er Beschwerde beim Bezirksgericht Dielsdorf, die abgewiesen wurde. Eine weitere Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich wurde wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt (Nichteintreten). Mit einer Eingabe vom 31. August 2025 reichte der Beschwerdeführer subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.


1C_585/2023: Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Mitglieder des Obergerichts des Kantons Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Das Bundesgericht hob einen Teil des Urteils in einem früheren Verfahren auf und wies die Sache zur erneuten Beurteilung an das Zürcher Obergericht zurück. Danach reichte A.________ Strafanzeigen gegen mehrere Mitglieder des Obergerichts ein, da sie diese beschuldigte, strafrechtlich relevantes Verhalten an den Tag gelegt zu haben. Die Geschäfteleitung des Kantonsrats verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung der Mitglieder des Obergerichts. Diesen Entscheid focht A.________ beim Bundesgericht durch Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowie subsidiäre Verfassungsbeschwerde an.


9C_616/2024: Urteil zur Mehrwertsteuerpflicht der A.________ GmbH und von B.________ für die Steuerperioden 2015–2019

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH und das Einzelunternehmen von B.________, beide mit Sitz in U.________/ZG, sind seit 2006 bzw. 2007 mehrwertsteuerlich registriert. Während der Steuerkontrolle für die Steuerperioden 2015–2019 stellte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Nachforderungen fest. Die beiden Beschwerdeführerinnen machten geltend, dass diese Mehrwertsteuerpflicht aufgrund einer angeblichen wirtschaftlichen Umqualifikation, die in einem früheren direktsteuerlichen Urteil zur Steuerperiode 2007 vorgenommen wurde, nicht gerechtfertigt sei. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Nachforderungen weitgehend, wies jedoch die Beschwerden teilweise im Sinne der Erwägungen gut.


4A_328/2025: Urteil zur Krankentaggeldversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte von der Beschwerdegegnerin die Ausrichtung von Krankentaggeldern. Das Kantonsgericht Zug erklärte das Verfahren teilweise als gegenstandslos und wies die Klage im Übrigen ab. Das Obergericht des Kantons Zug wies die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Entscheid des Kantonsgerichts ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde an das Bundesgericht.


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