Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_182/2025: Urteil zur Disziplinarmassnahme gegenüber einer Rechtsanwältin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Rechtsanwältin A.________ vertrat ihre Mutter, die nur beschränkt urteilsfähig war, in einem Verfahren zur Aufhebung der Beistandschaft und weiteren Anliegen, obwohl ihr Obergericht des Kantons Aargau bereits einen Interessenkonflikt festgestellt hatte. Das Familiengericht meldete daraufhin einen Verstoss gegen Berufsregeln an die Anwaltskommission des Kantons Aargau. Diese sah eine Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA (Berufsregeln für Rechtsanwälte) durch die Rechtsanwältin als gegeben und erteilte ihr einen Verweis. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der Anwaltskommission.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1:** Es liegt ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid vor. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist zulässig.
**E.2:** Eine Verbindlichkeit der Sachverhaltsfeststellungen durch die Vorinstanzen wird bejaht, sofern sie nicht offensichtlich unrichtig oder willkürlich sind.
**E.3:** Die Vorinstanz hat zu Recht auf die Feststellungen der Zivilgerichte bezüglich des Interessenkonflikts der Beschwerdeführerin abgestellt, da diese eine Bindungswirkung für das Verfahren entfalten.
**E.4:** Die Subsumtion unter Art. 12 lit. c BGFA (Interessenkollisionen vermeiden) ist korrekt. Der Interessenkonflikt zwischen den persönlichen Interessen der Beschwerdeführerin und den Interessen ihrer Mutter war durch die Vorinstanzen nachvollziehbar dargelegt.
**E.5:** Das rechtliche Gehör wurde der Beschwerdeführerin gewährt. Sie konnte sich mehrfach zu den Vorwürfen im Verfahren äussern.
**E.6:** Die Beschwerdeführerin kann sich nicht auf die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Ziff. 2 EMRK berufen, da der Disziplinarverweis keine Strafe darstellt.
**E.7:** Kritik am gesamten Erwachsenenschutzsystem im Kanton Aargau liegt ausserhalb des Streitgegenstands und konnte nicht geprüft werden.
**E.8:** Der ausgesprochene Verweis ist angemessen und verhältnismässig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und der Beschwerdeführerin wurden Gerichtskosten auferlegt.
7B_563/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 11. April 2025 ein, mit dem diese eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Bezirks Ostwaadt abwies. Die Beschwerde hatte die Ablehnung einer Strafuntersuchung gegen zwei Polizeibeamte, die angeblich falsche Angaben gemacht haben sollen, zum Gegenstand.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1:** Gegenstand des Verfahrens ist ausschliesslich der angefochtene Entscheid der letzten kantonalen Instanz gemäss Art. 80 Abs. 1 BGG. Andere Vorbringen sind unzulässig.
**E.2:** Ein ergänzender Schriftsatz des Beschwerdeführers wurde verspätet eingereicht und bleibt unberücksichtigt.
**E.3:** Die Beschwerde wurde nicht hinreichend begründet, da der Beschwerdeführer keine konkreten zivilrechtlichen Ansprüche im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. a und b Ziff. 5 BGG darlegt. Zudem ist im Kanton Waadt gemäss kantonalem Gesetz ausschliesslich der Staat haftbar, nicht dessen Bedienstete, weshalb keine zivilrechtlichen Ansprüche direkt geltend gemacht werden können.
**E.4:** Die in Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 6 BGG erwähnten Rechte zur Beschwerde, beispielsweise das Recht auf Einreichung einer Strafanzeige, sind hier nicht relevant.
**E.5:** Der Beschwerdeführer macht keinen separaten Anspruch auf Verletzung von Parteirechten geltend, sondern bringt Beschwerden vor, die eng mit der materiellen Beurteilung verknüpft sind, was unzulässig ist.
**E.6:** Die Irrecevibilité der Beschwerde wird im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG festgestellt. Die Verfahrenskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, und Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_515/2025: Entscheid betreffend Wechsel der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Kriminalgericht des Kantons Luzern wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie einer Landesverweisung von sieben Jahren verurteilt. Im Berufungsverfahren beantragte er den Wechsel seiner amtlichen Verteidigung. Das Kantonsgericht Luzern lehnte den Antrag ab und bestätigte den amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, als Verteidiger. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragt A.________ die Aufhebung dieses Entscheids und die Gutheissung seines Antrags auf Verteidigungswechsel.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beschwerde, da ein Zwischenentscheid angefochten wird. Es bejaht die Möglichkeit eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils, da der Beschwerdeführer hinreichend substanziiert glaubhaft machte, dass das Vertrauensverhältnis zur amtlichen Verteidigung erheblich gestört ist. - **E.2:** Es wird kein Bedarf gesehen, weitere Akten zu edieren, da die entscheidwesentlichen Tatsachen aus den vorhandenen Akten hervorgehen. - **E.3:** Die Vorinstanz basierte ihre Beurteilung auf spärlichen Informationen, weil der Beschwerdeführer sein Gesuch nicht ausreichend begründete. Die eingereichten Unterlagen und neuen Vorbringen des Beschwerdeführers vor Bundesgericht sind unzulässig. Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz wird nicht als willkürlich betrachtet. - **E.4:** Der Beschwerdeführer konnte keine objektiven und substanziierten Hinweise für eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses zur amtlichen Verteidigung darlegen. Die Vorinstanz verstösst nicht gegen geltendes Recht, indem sie den Wechsel der amtlichen Verteidigung verweigerte. Auch auf verfassungsrechtlicher Ebene ergibt sich kein Anspruch auf den beantragten Wechsel.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
2C_61/2024: Entscheidung zur Revokation einer Bewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein italienischer Staatsangehöriger, hielt sich seit 2004 in der Schweiz auf und war Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (Bewilligung UE/AELS). Diese wurde ihm aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen, darunter Vergehen wie Geldwäscherei und Steuerbetrug, sowie einer erheblichen finanziellen Verschuldung und falscher Angaben gegenüber den Behörden im Prozess der Bewilligungserteilung widerrufen. Die kantonalen Behörden und die Vorinstanz (Verwaltungsgericht des Kantons Tessin) bestätigten die Revokation. A.________ bestritt vor dem Bundesgericht sowohl die rechtliche Grundlage als auch die Verhältnismässigkeit des Entscheids.
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2C_383/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen ein Schreiben des SEM
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, in der er sich gegen seine Wegweisung aus der Schweiz beschwerte, welche vom Staatssekretariat für Migration (SEM) per Schreiben vom 17. März 2025, im Nachgang zu einem nicht aktenkundigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, angeordnet wurde. Das Schreiben setzte eine Frist für die Ausreise bis zum 14. April 2025.
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1C_393/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Angelegenheiten des diplomatischen Schutzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ersuchte das Bundesgericht um Beurteilung eines Entscheids des Schweizerischen Bundesrats vom 13. Juni 2025 sowie einer Zwischenverfügung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 27. Februar 2025. Dabei beantragte er die Zusicherung diplomatischen Schutzes im Zusammenhang mit Vorfällen in Thailand sowie unentgeltliche Prozessführung. Der Bundesrat war aufgrund fehlender Kostenvorschussleistung auf die Beschwerde des Beschwerdeführers nicht eingetreten.
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5A_561/2025: Entscheid betreffend Unzulässigkeit einer Beschwerde in einem Konkursverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Anfechtung eines Konkursurteils durch die Gesellschaft A.________ Sàrl. Das erstinstanzliche Gericht in Genf hatte die Konkursanordnung am 26. Mai 2025 beschlossen. Die von der Gesellschaft bei der kantonalen Zivilkammer eingelegte Beschwerde wurde mangels rechtzeitiger Einlegung und fehlender Nachweise zur Schuldentilgung bzw. Solvenz am 13. Juni 2025 als unzulässig erklärt. Die Gesellschaft wandte sich daraufhin mit Beschwerde ans Bundesgericht, welches die Angelegenheit unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten behandelt.
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4F_25/2025: Urteil zur Revision eines früheren Urteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 15. Dezember 2021 in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen B.________. Er berief sich auf eine neue Beweisurkunde vom 27. Juni 2025 und forderte die Aufhebung des vorherigen Urteils sowie eine Neubeurteilung der Sache. Zusätzlich beantragte er unentgeltliche Rechtspflege.
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1C_721/2024: Urteil zur Aberkennung eines ausländischen Führerausweises
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, deutscher Staatsbürger, fuhr am 5. Februar 2023 während des laufenden Führerausweisentzugs ein Fahrzeug für eine kurze Strecke, was zu einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Berechtigung führte. Das Strassenverkehrsamt Thurgau entzog ihm daraufhin den Führerausweis sämtlicher Kategorien für sechs Monate. Die daraufhin erhobene Beschwerde vor der Rekurskommission und dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wurde abgewiesen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gelangte A.________ ans Bundesgericht.
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1C_110/2025: Ausstandsgesuch gegen Gemeindeammann und Vizeammann Oberhof im Zusammenhang mit Windparkprojekt Burg
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die C.________ AG plant die Errichtung eines Windparks auf dem Hügelzug \"Burg\", teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Oberhof (Aargau). Gegen die hierfür erforderlichen Änderungen des Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung sowie weitere projektbezogene Anträge erhoben A.________ und B.________ Einwendungen und beantragten den Ausstand des Gemeindeammanns Roger Fricker und des Vizeammanns Heinz Herzog. Das Ausstandsbegehren wurde vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau teilweise gutgeheissen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hob die Entscheidung des Departements auf. Die Beschwerdeführenden erhoben Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_668/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Zwangsvollstreckung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit der Beschwerde von A.________ gegen die Entscheidung der Chambre des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Freiburg vom 19. August 2025. Gegenstand der Beschwerde ist die Ablehnung einer Eingabe zur Abberufung des Betreibungsamtes der Sarine im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.
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2C_392/2023: Entscheidung des Bundesgerichts zur Verhältnismässigkeit bei der Aufenthaltsbeendigung im Ausländerrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, afghanischer Staatsbürger, ist seit 2007 mit seiner Familie in der Schweiz. Nach Ablehnung des Asylgesuchs wurden sie vorläufig aufgenommen und erhielten später eine Härtefallbewilligung. Aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen (u.a. in der Schweiz und Österreich) widerrief das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden seine Aufenthaltsbewilligung. Das Verwaltungsgericht Graubünden bestätigte die Aufenthaltsbeendigung. A.A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei die Verhältnismässigkeit der Massnahme strittig blieb.
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4A_329/2025: Entscheidung zur definitiven Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ verweigerte die Zahlung einer Forderung seiner Krankenversicherung, B.________ SA, und widersetzte sich dem Zahlungsbefehl. Das Tribunal civil des Montagnes et du Val-de-Ruz erteilte am 20. Februar 2025 die definitive Rechtsöffnung in der Höhe von CHF 1'037.45 mit Verzugszinsen ab dem 5. Juli 2024. Die darauf folgende Berufung des Schuldners bei der Cour civile des Tribunal cantonal du canton de Neuchâtel wurde am 23. Mai 2025 abgewiesen. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte insbesondere die Feststellung der Nichtigkeit der kantonalen Entscheide sowie der Entscheidung der ersten Instanz.
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4A_621/2024: Entscheid betreffend medizinische Haftung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein ehemaliger Arbeiter beanstandete die medizinische Behandlung im HFR - Hôpital fribourgeois, insbesondere zwei Operationen im Jahr 2016 und 2017. Es wurde festgestellt, dass falsche Diagnosen zu Behandlungsfehlern führten. Der Patient erlitt anhaltende Beschwerden und ist seit 2017 vollständig invalid. Der Schadensersatz, basierend auf der Verantwortung des öffentlichen Spitals, wurde vom Spital abgelehnt, ebenso von der kantonalen Vorinstanz.
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4A_183/2025: Arbeitsvertragliche Streitigkeiten und Forderungen bezüglich Stunden und Spesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Arbeitnehmer (A.________) wandte sich an das Tribunal de prud'hommes und später an die kantonale Berufungsinstanz sowie schliesslich ans Bundesgericht, um Zahlungen für angeblich geleistete Überstunden zwischen 2017 und 2019 sowie für berufliche Spesen in Höhe von CHF 9'979.95 geltend zu machen. Der frühere Arbeitgeber (B.________) hatte diese Ansprüche bestritten und argumentiert, dass die betreffenden Spesen privat seien und Überstunden weder notwendig noch bekannt waren.
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5A_666/2025: Unzulässigkeit des Suspensiveffekts und Massnahmen in einem familienrechtlichen Fall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Vater (A.________) beantragt beim Bundesgericht effektive Maßnahmen (Suspensiveffekt sowie superprovisionelle und provisionelle Massnahmen), um den geplanten Abgang seiner Kinder aus der Schweiz zu verhindern und das Gerichtsurteil der Vorinstanz zu überprüfen, welches der Mutter (B.________) erlaubt, den Aufenthaltsort der Kinder C.________ und D.________ zu bestimmen.
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7B_260/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde im Todesfall eines Patienten
Zusammenfassung des Sachverhalts
C.A.________ verstarb 2022 im Krankenhaus. Das Ministerium öffnete daraufhin eine Untersuchung wegen eines verdächtigen Todesfalls. A.A.________ (Ehemann) und B.A.________ (Sohn) verlangten weitere Beweisabnahmen, die das Ministerium am 7. September 2023 ablehnte und die Untersuchung einstellte. Die kantonale Beschwerdekammer wies am 31. Januar 2024 die Beschwerde gegen diesen Einstellungsbeschluss ab.
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2C_315/2024: Disziplinarrechtliche Sanktion wegen Konflikt von Interessen: Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Anwalt hatte in der Vergangenheit als Notar an der Beurkundung einer Schenkung mitgewirkt, um danach in einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Partei zu vertreten, die in Bezug auf diese Schenkung gegen andere Erben Ansprüche geltend machen wollte. Die zuständige kantonale Disziplinarkommission hatte dem Anwalt sowie seiner Kollegin, die die Petition mitunterzeichnete, einen Interessenkonflikt vorgeworfen und jeweils eine Disziplinarstrafe von CHF 600 ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigte die Sanktion. Die Betroffenen erhoben daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_427/2025: Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, jamaikanischer Staatsangehöriger, heiratete im März 2022 eine Schweizerin und erhielt im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung. Nach der Trennung der Ehegemeinschaft verfügte das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau am 29. August 2024 die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung sowie die Wegweisung aus der Schweiz. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel wurden sowohl durch den Rechtsdienst des Migrationsamts als auch durch das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen. A.________ legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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1C_380/2024: Baubewilligung für 5G-Mobilfunkanlage: Überprüfung der Immissionsgrenzwerte und rechtliche Fragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Sunrise UPC GmbH beantragte den Bau einer Mobilfunkanlage auf einem Gebäude in Luzern. Nach mehreren öffentlichen Auflagen und Überarbeitungen wurde das Baugesuch bewilligt. Die Baubewilligung wurde vor verschiedenen Instanzen angefochten, unter anderem wegen einer mutmasslichen Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie wegen Fragen zur Einhaltung des Vorsorgeprinzips und der Immissionsgrenzwerte. Das Kantonsgericht Luzern ergänzte die Baubewilligung zuletzt mit einer zusätzlichen Auflage. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde an das Bundesgericht.
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