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Bundesgericht neue Urteile vom 07.08.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_453/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Ablehnung der Ernennung eines amtlichen Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern lehnte am 15.04.2025 die Anfrage von A.________ ab, ihm im Berufungsverfahren einen amtlichen Verteidiger zu gewähren, da weder ein Fall notwendiger Verteidigung vorlag noch die Sachlage besondere Schwierigkeiten oder Komplexität aufwies. A.________ focht diese Entscheidung vor dem Bundesgericht an und stellte dabei mehrere Anträge, die weit über die ursprüngliche Streitfrage hinausgingen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1.1:** Gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG müssen Beschwerden klar begründet sein und die Verletzung von rechtlichen Normen darlegen. Insbesondere bei mehreren Begründungen einer vorinstanzlichen Entscheidung ist jede einzeln zu entkräften (Praxis gemäss einschlägiger Rechtsprechung).
- **E.1.2:** Die Vorinstanz stellte fest, dass die Voraussetzung für einen amtlichen Verteidiger gemäss Art. 130 und 132 Abs. 1 lit. b StPO nicht erfüllt war. Die angedrohte Sanktion beschränkte sich auf eine Busse, und die Sachlage wies keine besondere Komplexität auf. A.________ konnte sich in der ersten Instanz selbst verteidigen. Die Beschwerde begründet dies nicht ausreichend; es fehlt eine sachliche Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz.
- **E.1.3:** Andere in der Beschwerde vorgebrachte Argumente, welche etwa die Befangenheit der Präsidentin oder Mängel bei der Akteneinsicht betreffen, stehen in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Streitfrage.
- **E.2:** Da die Beschwerde aussichtslos war, wird die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ebenfalls abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, und die Anfrage auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.


4A_584/2024: Entscheid zur Anwendbarkeit der Verfahren für Fälle mit klarer Sach- und Rechtslage

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine Gesellschaft mit Sitz in Lausanne, beabsichtigt die Räumung von Geschäftsflächen in Genf, die durch B.________, C.________ SA und D.________ beansprucht werden. Es besteht Streit darüber, ob ein gültiger Mietvertrag zwischen den Parteien besteht und ob dieser ordnungsgemäss gekündigt wurde. Die Vorinstanzen wiesen die Räumungsklage von A.________ im Verfahren für Fälle mit klarer Rechtslage ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft, ob die Beschwerde zulässig und formgerecht erhoben wurde. Es bestätigt, dass die Voraussetzungen der Beschwerde in Zivilsachen erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens in Fällen mit klarer Rechtslage gemäss Art. 257 CPC sind nicht gegeben. Die Vorinstanz hat zutreffend festgestellt, dass die Frage der Existenz und der Kündigung des Mietvertrages strittig ist und Gegenstand eines separaten Hauptverfahrens ist. Damit fehlt eine klare rechtliche Situation. Das Argument der Beschwerdeführerin, dass eine parallel laufende Hauptsacheklage die Anwendung des Verfahrens in klaren Fällen nicht ausschliesse, wird mangels rechtlicher Grundlage zurückgewiesen. Die rechtliche Situation wird als unklar beurteilt, da die Eigentums- und Vertragsverhältnisse noch nicht feststehen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten sowie eine Entschädigung von der Beschwerdeführerin getragen.


4A_599/2024: Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung bei Betreibung auf Grundpfandverwertung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bank B.________ gewährte der A.________ AG einen Hypothekarkredit, der durch Registerschuldbriefe gesichert war. Aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung einer Amortisation per Ende September 2022 kündigte die Bank den Finanzierungsvertrag ausserordentlich gemäss Art. 9 des Vertrages. Die Beschwerdeführerin bestritt die Zulässigkeit der Kündigung und wehrte sich gegen die darauf gestützte Betreibung auf Grundpfandverwertung und die provisorische Rechtsöffnung.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (E.1) Das Bundesgericht prüft die Beschwerde in Zivilsachen hinsichtlich Zulässigkeit und hält fest, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Beschwerde grundsätzlich offensteht. 2. (E.2-E.3) Das Bundesgericht erinnert an seine Prüfungskompetenz und die Beurteilungsvoraussetzungen zur Sachverhaltsfeststellung und wendet das Recht von Amtes wegen an. 3. (E.4) Es werden die Voraussetzungen der provisorischen Rechtsöffnung gemäss Art. 82 SchKG geprüft. Die Schuldnerin hat glaubhafte Einwendungen gegen die Schuldanerkennung vorgebracht. 4. (E.5) Entscheidend für die Kündigung gemäss Art. 9 des Finanzierungsvertrags ist, dass der Schuldner im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verzug ist. Die Vorinstanz hat den Wortlaut der Klausel unzureichend gewürdigt. Da die Amortisationszahlung bereits beglichen war, bestand im Kündigungszeitpunkt kein Verzug mehr. Die Kündigung war daher nicht gerechtfertigt. 5. (E.5.5) Zudem wäre das Vertrauen der Schuldnerin in die Fortsetzung des Vertrags durch die vorherigen Handlungen der Bankschutzwürdig gewesen, sodass eine Kündigung als nicht zeitnah und treuwidrig einzustufen wäre. 6. (E.6) Die Voraussetzung der Fälligkeit für die Verwertung der Schuldbriefforderung war nicht gegeben. Der Antrag auf provisorische Rechtsöffnung war daher abzuweisen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen und der Antrag auf provisorische Rechtsöffnung abgewiesen.


6B_1134/2023: Entscheid zur Landesverweisung eines verurteilten Ausländers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen sexueller Nötigung und sexueller Belästigung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von neun Monaten mit zwei Jahren Probezeit und einer Busse von Fr. 900.-- verurteilt sowie für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte das Urteil. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte, von der Landesverweisung abzusehen.


9C_399/2025: Nichteintretensentscheidung betreffend Grundstückgewinnsteuer des Kantons Bern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern auferlegte der Genossenschaft A.________ Grundstückgewinnsteuern für die Steuerperiode 2020. Ihre Einsprachen gegen die entsprechenden Veranlagungsverfügungen wurden wegen Verspätung nicht behandelt. Anschliessend trat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mangels sachbezogener Begründung auf die Beschwerde nicht ein. Die Genossenschaft A.________ legt daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragt, die Veranlagungsverfügungen aufzuheben beziehungsweise auf Fr. 0.- festzusetzen.


8C_580/2024: Entscheid zu Leistungen der Unfallversicherung und deren Kausalität

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erlitt während seiner Tätigkeit als Schweisser zwei Arbeitsunfälle (4. Februar 2021 und 17. Juni 2021) sowie frühere Hörprobleme, die er als Berufskrankheit anmeldete. Er beantragte verschiedene Leistungen der Unfallversicherung, darunter Taggelder, medizinische Behandlungskosten und eine Integritätsentschädigung. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) lehnte diese Leistungen mit der Begründung ab, dass kein natürlicher und kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen den Unfällen und den geltend gemachten Beschwerden bestehe. Die Vorinstanz bestätigte diese Entscheidung.


7B_345/2025: Nichtanhandnahme eines Ausstandsgesuchs: Beschwerde ans Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ beantragten im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Jürg Bähler, welches von der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern mit Beschluss vom 18. März 2025 abgewiesen wurde. Sie erhoben daraufhin Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht und beantragten die Aufhebung des Beschlusses.


8C_378/2025: Urteil zur Ergänzungsleistung (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen für die Jahre 2021 bis 2024, ohne aufzuzeigen, wie das vorinstanzliche Nichteintreten Bundesrecht verletzen könnte. Zudem wurde ein Formmangel (fehlende Beilagen) nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist behoben. Die verspätete Eingabe führte zum Nichteintreten der Beschwerde.


7B_759/2023: Verwertbarkeit von polizeilichen Aussagen und Beweiswürdigung in Strafverfahren gegen A.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde mit einer Indoor-Hanfanlage und weiteren Räumlichkeiten in Verbindung gebracht, in denen Hanf angebaut und gelagert wurde. Sie gestand, sich regelmässig dort aufgehalten und ihrem Ehemann beim Betrieb geholfen zu haben. Sie wurde wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei verurteilt und ging mehrfach gegen die Urteile vor.


6B_1102/2023: Bundesgerichtsurteil betreffend einfache Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen per Strafbefehl wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln (ungesicherte und unzulässig angebrachte Ladung auf einem Motorroller) schuldig gesprochen und mit einer Busse von CHF 200 bestraft. Nach Einsprache und Berufung bestätigte das Obergericht Thurgau den Schuldspruch. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht Freispruch oder Reduktion der Busse sowie unentgeltliche Rechtspflege.


4A_290/2024: Urteil betreffend vorläufiger Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (Fonds d'investissement rural, FIR) hatte Kredite durch Grundpfandrechte gesichert. Nach erfolgter Kündigung der Kredite leitete sie mehrere Betreibungsverfahren gegen zwei Schuldner ein. Die Schuldner widersprachen den gestellten Zahlungsbefehlen. Vor der Juge de paix wurde die vorläufige Rechtsöffnung gewährt, jedoch von der kantonalen Instanz in Lausanne aufgehoben.


4F_10/2025: Urteil betreffend eine Revision

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der Gesuchsteller, beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 20.03.2025 in den Verfahren 4A_644/2024 und 4A_646/2024, nachdem ihm vorgeworfen wurde, die geforderten Vorschüsse nicht rechtzeitig eingezahlt zu haben. Er möchte die Nichtigkeit des früheren Urteils feststellen lassen sowie Schadensersatz für angeblich erlittene Schäden. Seine Argumentation bezog sich insbesondere auf angeblich fehlende Prozessvollmachten des Anwalts der Gegenseite und behauptete schwere Verfahrensfehler. Das Bundesgericht entschied, dass die vorgebrachten Gründe keinen gültigen Revisionsgrund gemäss Art. 121–123 BGG darstellen und erklärte die Eingabe für nicht weiterbehandelbar.


6B_434/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen wegen ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im März 2024 durch das Polizeigericht des Kantons Genf wegen Verletzung von Art. 115 Abs. 1 lit. a, b und c des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (LEI, SR 142.20) zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Sein Berufungsgesuch gegen diesen Entscheid wurde am 22. August 2024 und ein nachfolgendes revisionsrechtliches Gesuch gegen denselben Entscheid durch die Berufungskammer Genf am 8. Mai 2025 als unzulässig erklärt. A.________ erhob gegen letzteren Entscheid Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


7B_694/2025: Urteil betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wandte sich gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, welcher die Verlängerung seiner Untersuchungshaft bestätigte. Er brachte undatierte Eingaben vor, die sich nicht inhaltlich mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzten, sondern allgemeine Kritik an seinen Haftbedingungen und breit gefächerte gesellschaftspolitische Themen enthielten, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren.


7B_460/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Ehrverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte im Zusammenhang mit einem Zeitungsartikel über die Gemeinderatswahlen Strafanzeige gegen B.________ wegen übler Nachrede und Verleumdung ein. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern stellte das Verfahren ein. Das Kantonsgericht Luzern wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


6B_1175/2023: Urteil im Fall 6B_1175/2023 betreffend versuchte schwere Körperverletzung und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, am 2. Juni 2018 seinen Nachbarn B.B.________ und dessen Ehefrau C.B.________ mit dem Griff einer Pistole auf den Kopf geschlagen zu haben. B.B.________ erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, und C.B.________ zog sich eine Hautdurchtrennung am Hinterkopf zu. Das Regionalgericht Bern-Mittelland qualifizierte die Tat als einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und verhängte eine bedingte Geldstrafe. Das Obergericht des Kantons Bern stufte die Tat am 27. April 2023 als versuchte schwere Körperverletzung ein und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten.


7B_45/2022: Anwendung des Nemo-Tenetur-Prinzips bei der Zusammenarbeit mit der FINMA

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bundesstrafgericht zunächst wegen vorsätzlicher Tätigkeit als Finanzintermediär ohne Bewilligung verurteilt. Die FINMA hatte zuvor Formulare angefordert, deren Inhalt zu einer anschließenden Strafverfolgung führte. A.________ bestritt vor dem Bundesgericht, dass die durch die Formulare gelieferten Informationen verwertbar seien, da er nicht über sein Recht, sich nicht selbst zu belasten, informiert wurde.


9C_246/2024: Entscheid zur Handänderungssteuer im Kanton Luzern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH, Eigentümerin eines Grundstücks in Luzern, schloss 2022 einen Dienstleistungenvertrag mit der B.________ AG über das Benützungsrecht an 24 Einstellhallenplätzen, wobei die Dienstbarkeit über 30 andere Plätze aufgelöst wurde. Das Steueramt Luzern erhob eine Handänderungssteuer von CHF 13'362.50, die nach Einsprache und anschliessendem kantonalem Gerichtsurteil bestätigt wurde. Die A.________ GmbH erhob Beschwerde gegen die Besteuerung vor dem Bundesgericht.


4D_134/2025: Urteil zu einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin reichte beim Obergericht des Kantons Aargau eine Eingabe gegen einen Entscheid des Bezirksgerichts Baden ein. Das Obergericht interpretierte die Eingabe als Antrag auf Begründung des Entscheiddispositivs und leitete diese zuständigkeitshalber an das Bezirksgericht weiter. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht und beanstandete das Vorgehen des Obergerichts.


4A_328/2024: Entscheid zur vorläufigen Rechtsöffnung bei einer Schuldverschreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde im Zusammenhang mit der vorläufigen Rechtsöffnung für mehrere Schuldbetreibungen. Die Beschwerdeführer wehren sich gegen die von der Vorinstanz und der Erstinstanz angeordnete Rechtsöffnung zugunsten des Gläubigers (OVCA). Den Beschwerdeführern wird vorgeworfen, ihre Einwände unzureichend begründet zu haben und keine hinreichenden Beweise für ihre Rechtseinwände vorzulegen.


7B_486/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Form- und Motivationsmängeln im Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich mit einer Beschwerde hinsichtlich eines angeblichen Rechtsverweigerungstatbestands und verspäteter Rechtsprechung in der Strafsache P/15660/2021 an das Bundesgericht. Sie verlangte die Feststellung der Rechtsverweigerung durch die Vorinstanz, die Setzung einer Frist zur Entscheidungsfindung sowie die Aufhebung der \"Entscheidung über die Einstellung\". Das Bundesgericht informierte die Beschwerdeführerin über die rechtlichen Anforderungen an die Eingabe (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG) und setzte ihr eine Frist bis zum 30. Mai 2025 zur Verbesserung der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin hielt jedoch an ihrer ursprünglichen Eingabe fest, ohne die erforderlichen Nachweise oder detaillierte Begründungen zu liefern.


4F_19/2025: Urteil zur Revision eines früheren Bundesgerichtsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 28. Mai 2025, welches eine frühere Beschwerde des Beschwerdeführers mangels rechtzeitiger Zahlung der vorgeschriebenen Kostenvorschüsse für unzulässig erklärte. Für die Nichtzahlung führte der Beschwerdeführer gesundheitliche Gründe, insbesondere eine schwere Operation, und eine daraus resultierende kognitive Beeinträchtigung ins Feld.


4A_206/2024: Urteil betreffend provisorische Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, A.________ und B.________ SA, hatten von der Beschwerdegegnerin, C.________ SA, zwei Darlehen erhalten, für die eine durch diverse Grundstücke gesicherte Schuldbriefhypothek als Sicherheit diente. Nach Ablauf der Darlehensfristen leitete die Beschwerdegegnerin Betreibungsverfahren gegen die Schuldner ein und beantragte die provisorische Rechtsöffnung. Die kantonalen Instanzen gaben dem Antrag statt.


5A_597/2025: Unzulässigkeit bei verspäteter Beschwerde gegen Pfändungsberechnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht, nachdem die unteren Aufsichtsbehörden (Zivilgericht Basel-Stadt und Appellationsgericht Basel-Stadt) auf seine Beschwerden wegen einer Pfändung nicht eingetreten waren. Die Pfändungsberechnung wurde ihm im Juni 2024 zugestellt, und die erste Beschwerde wurde im Februar 2025 nach Ablauf der Beschwerdefrist erhoben. Die Vorinstanzen verneinten zudem eine Rechtswidrigkeit der Pfändungsberechnung, insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung unpfändbarer Einkommen.


7F_76/2024: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs im Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision des bundesgerichtlichen Entscheids (7B_1057/2024) vom 29.11.2024, in dem eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer der Cour de justice des Kantons Genf für unzulässig erklärt wurde. Der Gesuchsteller rügte in diesem Revisionsverfahren, dass das Bundesgericht keine Prüfung seiner zivilrechtlichen Ansprüche in Bezug auf angebliche Verstösse gemäss Art. 127 StGB (Gefährdung des Lebens und der Gesundheit) und Art. 128 StGB (Unterlassung der Nothilfe) vorgenommen habe.


7B_629/2025: Entscheid zur Anordnung von Untersuchungshaft wegen drohender Gewalt gegen Behörden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird verdächtigt, Bedrohungen und Gewalt gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) begangen zu haben. Die Tatvorwürfe beziehen sich auf wiederholte telefonische Drohungen gegen amtliche Stellen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren. Daraufhin wurde er in Untersuchungshaft genommen. Die kantonale Behörde wies eine Beschwerde gegen die Haftanordnung ab, und A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Ziel seiner Freilassung.


5A_586/2025: Urteil zur Pfändungsankündigung und polizeilichen Vorführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wehrte sich gegen die polizeiliche Vorführung und die Durchführung der Pfändung in den Räumlichkeiten des Betreibungsamts, welche durch ihre Krankenkasse initiiert wurde. Das Obergericht des Kantons Bern wies ihre Beschwerde ab. Sie reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein mit den Begehren der Feststellung der Rechtswidrigkeit, Anpassungen des Pfändungsvollzugs unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Situation sowie der aufschiebenden Wirkung.


8C_752/2024: Urteil zur Berücksichtigung von Schuldzinsen bei Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Altersrentnerin der AHV, bezieht Zusatzleistungen und sieht sich einer Neuberechnung ihres Anspruchs auf Zusatzleistungen durch die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich gegenüber. Diese verweigerte die Berücksichtigung der Schuldzinsen eines Darlehens zur Auszahlung von Miterben als gleichwertig zu Hypothekarzinsen im Sinne von Art. 10 Abs. 3 lit. b ELG. Die Einspruchsentscheide wurden vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigt, was zu einer Beschwerde an das Bundesgericht führte.


7B_392/2025: Abweisung einer Beschwerde wegen verspäteter Zahlung von Prozesssicherheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin reichte eine Strafanzeige gegen eine Drittperson wegen verschiedener Delikte ein. Der zuständige Staatsanwalt erliess am 6. Januar 2025 eine Nichteintretensverfügung. Die kantonale Strafrechtskammer erklärte die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen diese Verfügung am 22. März 2025 für unzulässig, da die Zahlung der Prozesssicherheiten (770 CHF) verspätet erfolgte. Die Beschwerdeführerin legte eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, mit dem Ziel, die Sache zur Beurteilung ans kantonale Gericht zurückzuverweisen. Zusätzlich ersuchte sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


8C_393/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob eine undatierte Eingabe, die vom Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern als Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 2. Juni 2025 behandelt wurde. Die Beschwerde richtete sich gegen die Abschreibung eines Verfahrens. Die vom Bundesgericht überprüfte Eingabe erfüllte die minimalen Anforderungen an Antrag und Begründung gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG nicht. Insbesondere legte die Beschwerdeführerin nicht dar, inwiefern das vorinstanzliche Verfahren Bundesrecht verletzt habe.


7B_371/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern ein, welches auf seine Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Luzern nicht eingetreten war. Das Bundesgericht erachtet die Beschwerde als ungenügend begründet und tritt nicht darauf ein.


7B_7/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Strafprozess

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf entschied, ein Strafverfahren wegen Fälschung von Urkunden und schweren Geldwäscherei-Vorwürfen gegen eine Privatperson (A.________) mit einer Einstellungsverfügung abzuschliessen. Die Vorinstanz, die Strafkammer des Kantons Genf, hob die Einstellungsverfügung in Teilaspekten auf und wies die Sache zur weiteren Untersuchung zurück. Der Beschwerdeführer brachte vor dem Bundesgericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ein, mit der Begründung, dass die Einstellungsverfügung bestätigt werden solle oder alternativ eine neue Entscheidung der Vorinstanz erfolgen solle.


8C_299/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Prozessvoraussetzung in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 14. April 2025. Es handelt sich um eine Streitigkeit im Bereich der Unfallversicherung. Der Beschwerdeführer bezahlte den ihm auferlegten Kostenvorschuss weder fristgerecht noch innerhalb der gewährten Nachfrist.


6B_1116/2023: Urteil zu Förderung der Prostitution und einfacher Körperverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde vom Amtsgericht von Thal-Gäu der Förderung der Prostitution und der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 42 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde beschlagnahmtes Bargeld eingezogen, und A.________ wurde verpflichtet, Schadenersatz und Genugtuung an B.________ zu leisten. In der Berufung bestätigte das Obergericht des Kantons Solothurn weitgehend das erstinstanzliche Urteil, setzte jedoch die Genugtuung auf Fr. 15'000.-- fest. Dagegen führt A.________ Beschwerde ans Bundesgericht, begehrt einen vollumfänglichen Freispruch und beantragt die Aufhebung der Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen sowie der Kosten- und Entschädigungspflicht.


7B_365/2025: Unzulässigkeit der amtlichen Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Ablehnung der amtlichen Verteidigung für A.________ durch die Vorinstanz. Die Beschwerde richtet sich gegen das Urteil der Chambre pénale de recours der Cour de justice de der Republik und des Kantons Genf vom 28. März 2025, das die vorangehende Verfügung des Tribunal de police de Genève vom 10. Oktober 2024 bestätigte.


9C_103/2025: Urteil zu Invalidenversicherung und beruflicher Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte B.________ meldete sich bei der Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an, nachdem seine Tätigkeit als Leiter Finanz- und Rechnungswesen wegen gesundheitlicher Probleme beendet wurde. Die IV-Stelle des Kantons Zürich sprach ihm eine Viertelsrente ab Dezember 2020 zu. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich änderte dies und gewährte eine Dreiviertelsrente. Gegen dieses Urteil erhoben sowohl die IV-Stelle als auch die Pensionskasse Beschwerden beim Bundesgericht.


4A_8/2025: Beschwerde gegen eine interne Schiedsspruch – Frage der Zulässigkeit und Motivationserfordernis

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einem internen Schiedsverfahren wurde ein Streit zwischen A.________, dem früheren Präsident und Mitinhaber der Gesellschaft C.________ Sàrl, und der Käuferin B.________ SA bezüglich Zahlungen in Höhe von CHF 270'000 verhandelt. Der Schiedsspruch verurteilte A.________ zur Zahlung von CHF 255'328 sowie zu Schiedsgerichtskosten von CHF 31'650. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Entscheidung aufzuheben, brachte jedoch keine ausreichend begründeten Rechtsmittel vor.


7B_597/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen aufgrund unzureichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen eine Anordnung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Waadt vom 11. April 2025, die sie für zwei Monate bis spätestens 7. Juni 2025 in Untersuchungshaft versetzte. Ihr kantonaler Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde am 20. Mai 2025 von der Strafrechtlichen Rekurskammer des Kantonsgerichts des Kantons Waadt mit der Begründung abgewiesen, dass die Beschwerde verspätet eingereicht worden sei.


4A_285/2024: Urteil betreffend Arbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Sachverhalt betrifft die arbeitsrechtlichen Ansprüche des Arbeitnehmers A.________ gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber B.________, einen Anwalt und Partner einer Kanzlei. Streitpunkte umfassen die Ausgleichszahlung für angeblich nicht genommene Ferien, den Anspruch auf Entschädigung gemäss Art. 6 Arbeitsvertrag für persönliche Mandate sowie den Vorwurf einer Persönlichkeitsverletzung aufgrund der angeblichen Verbindung der Kanzlei zum \"Panama Papers\"-Skandal. Der Streit wurde erstmals vor dem Tribunal des prud’hommes des Kantons Genf entschieden und vor der Chambre des prud’hommes der Cour de justice des Kantons Genf weitergeführt, bevor A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.


9C_396/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Staats- und Gemeindesteuern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ erhoben Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, welches auf ihre kantonale Beschwerde betreffend Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern der Steuerperiode 2020 nicht eingetreten war. Grund hierfür war die nicht fristgerechte Leistung eines Kostenvorschusses. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.


9C_226/2025: Einstufung einer Tätigkeit im Affiliate-Marketing als unselbständige Erwerbstätigkeit im Rahmen der AHV-Beitragspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, vormals Inhaberin einer Einzelfirma, beantragte bei der Ausgleichskasse des Kantons Zürich, ab dem 1. April 2022 als Selbständigerwerbende erfasst zu werden. Die Ausgleichskasse qualifizierte ihre Tätigkeit im Affiliate-Marketing für ein US-amerikanisches Unternehmen als unselbständige Erwerbstätigkeit. Die Vorinstanz bestätigte diese Einstufung.


4A_567/2024: Urteil zur Frage der Informationspflichten bei der Kombination von Rollover-Hypotheken und Zinsaustauschgeschäften

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer (A.A. und B.A.) schlossen mit der Bank B.________ AG mehrere Finanzierungsverträge ab, die eine Kombination aus Rollover-Hypotheken und Zinsaustauschgeschäften (Swaps) beinhalteten. Die Verträge führten über Jahre zu einer asymmetrischen Belastung der Beschwerdeführer bei negativen LIBOR/Saron-Zinsen, wobei sowohl fixe Swapzinsen als auch eine Zinsmarge anfielen. Nachdem die Beschwerdeführer ihre Schadensersatzforderung von Fr. 113'824.59 sowie eine alternativ verlangte Zinsrückerstattung vor Bezirks- und Obergericht erfolglos geltend gemacht hatten, erhoben sie Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_425/2025: Entscheid zur internationalen Kindesrückführung nach dem Haager Übereinkommen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern lebten zunächst gemeinsam mit ihrem Kind in den USA. Die Mutter unternahm internationale Reisen und zog im März 2024 mit dem Kind in die Schweiz, wo sie seitdem verbleiben. Der Vater erhob im Jahr 2024 eine Klage in New Mexico zur Feststellung der elterlichen Sorge. Das Obergericht wies das Rückführungsbegehren des Vaters wegen fehlender Sorgerechtsstellung ab.


6B_283/2025: Verweigerung der Fristwiederherstellung bei verspäteter Opposition gegen eine Strafverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde von A.________, die sich gegen die Verweigerung der Fristwiederherstellung für die Opposition gegen eine Strafverfügung richtete. Diese Strafverfügung wurde ihr gemäss Zustellfiktion zugestellt, jedoch von ihr nicht abgeholt. A.________ machte geltend, aus Gründen der Schwangerschaft und eines Aufenthalts im Ausland an der fristgerechten Einlegung der Opposition gehindert gewesen zu sein.


4A_289/2025: Urteil zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels im Erb- und Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, eine Erbin ihres verstorbenen Ehemanns E.________, war im Streit mit den anderen Erbinnen (B.________, C.________ und D.________) über die Verwaltung und Liquidation der F.________ SA involviert. Verschiedene finanzielle Verpflichtungen, darunter Vorschüsse für Gerichts- und Kommissarskosten, sowie Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege wurden Gegenstand von mehreren kantonalen Entscheidungen. Das Bundesgericht behandelt die Beschwerde gegen zwei Beschlüsse der Cour de justice des Kantons Genf vom 28. April 2025 und 19. Mai 2025.