Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_909/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend den Rückzug eines Beweismittels aus einem Strafakten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegen A.________ wurde eine Strafuntersuchung wegen Betrugs eröffnet (Art. 146 StGB), da er zwischen Januar 2018 und Oktober 2019 mehrere Kredite unter Verwendung von gefälschten Uhren als Sicherheit erhalten haben soll. Der Streitpunkt betrifft den Antrag auf Rückzug eines Schreibens von B.________ SA aus dem Strafakten, welches die Echtheit der Uhren in Frage stellt.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1** Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend die Nutzung von Beweismitteln von Amtes wegen und stellt fest, dass solche Entscheide nur unter spezifischen Voraussetzungen angefochten werden können (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Ein irreparabler rechtlicher Schaden ist erforderlich, wobei der simple Verbleib von Beweismitteln im Akten in der Regel keinen solchen darstellt. **E.1.1** Das Schreiben von B.________ SA erfüllt nicht die Voraussetzungen eines irreparablen Schadens gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG, da gegen dessen Verwendung später vorgegangen werden kann. Die Argumentation von A.________ dazu ist ungenügend und hypothetisch. Seine Vorbringen zu den relevanten Strafprozessvorschriften (Art. 141 Abs. 2 und Art. 182 ff. StPO) untermauern die Begründung für die Zulässigkeit der Beschwerde ebenfalls nicht. **E.1.3** Aufgrund der fehlenden Darlegung eines irreparablen Schadens erklärt das Bundesgericht die Beschwerde als unzulässig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
5A_589/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Lohnpfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt des Seebezirks verfügte eine Lohnpfändung betreffend den das Existenzminimum übersteigenden Betrag. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass er und seine Ehefrau getrennte Finanzen hätten, jedoch setzte er sich nicht hinreichend mit den Erwägungen zur Berechnung des Existenzminimums auseinander und wiederholte seine bereits kantonal vertretenen Standpunkte. Neue und unzulässige Vorbringen wurden ebenfalls eingebracht, ohne darzulegen, wie sie die Existenzminimumsberechnung beeinflussen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Entscheide von kantonalen Aufsichtsbehörden über Verfügungen von Vollstreckungsorganen sind unabhängig vom Streitwert beim Bundesgericht beschwerdefähig (Art. 17 SchKG, Art. 72 Abs. 2 lit a und Art. 74 Abs. 2 lit. c BGG).
- **E.2:** Das Bundesgericht prüft keine Ermessensfragen, sondern nur Rechtsverletzungen. Der Beschwerdeführer muss sich in der Beschwerde sachlich mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen (Art. 42 Abs. 2 BGG).
- **E.3:** Die Argumente des Beschwerdeführers sind unzulässig und nicht hinreichend begründet (Art. 42 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 1 BGG), da keine spezifischen Rechtsverletzungen dargelegt und lediglich bereits kantonal vorgebrachte Positionen wiederholt wurden.
- **E.4:** Die neuen Vorbringen des Beschwerdeführers beziehen sich auf persönliche Umstände wie sein Alter und Gesundheitszustand, ohne darzulegen, wie sie die Berechnung des Existenzminimums beeinflussen.
- **E.5:** Aufgrund der ungenügenden Begründung wird auf die Beschwerde nicht eingetreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG).
- **E.6:** Das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird hinfällig durch das sofortige Urteil.
- **E.7:** Es werden keine Gerichtskosten erhoben, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird ebenfalls gegenstandslos, da es mangels Erfolgsaussichten abgewiesen worden wäre.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und auf das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird nicht eingetreten.
6B_526/2025: Strafverfahren betreffend formelle Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte bei der Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice in Genf die Revision mehrerer Entscheide, darunter ein Urteil des Polizeigerichts, das sie wegen Beleidigung verurteilt hatte. Diese Gesuche wurden als unzulässig erklärt. A.________ legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Entscheidung der Genfer Justiz ein. Sie argumentierte unter anderem, sie sei unschuldig und Opfer einer verleumderischen Anzeige durch ihre Nachbarn.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Chambre pénale d'appel et de révision erklärte am 5. Mai 2025 das Revisionsgesuch von A.________ für unzulässig, da Fristen nicht eingehalten wurden und die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. - **E.2**: A.________ reichte am 7. Juni 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, welche formal nicht ausreichend begründet wurde. Sie nannte keine Rechtsverletzungen und bezog sich nicht präzise auf die Entscheide, die sie angreifen wollte. - **E.3**: Die Qualität von A.________, allein Beschwerde einzulegen, angesichts der bestehenden Vormundschaftsregelung, wurde offengelassen. - **E.4**: Die Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG wurden weder erfüllt noch thematisch eingehalten. Ihr Vortrag war appellatorisch und rein behauptend. - **E.5**: Aufgrund der formellen Unzulässigkeit erklärte das Bundesgericht die Beschwerde als nicht eintretbar.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
7B_1053/2024: Rechtsverweigerung und ne bis in idem
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde mit rechtskräftigem Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Später initiierte die Kantonspolizei Bern Ermittlungen gegen A.________ zum Vorwurf des Führens eines Fahrzeugs ohne Berechtigung, basierend auf denselben Tatsachen. A.________ wandte sich an die Staatsanwaltschaft, um eine Annullierung der Anhörung und eine Nichtanhandnahme zu erreichen, was abgelehnt wurde. Dagegen erhob er eine Beschwerde, die das Obergericht des Kantons Bern abwies. Daraufhin rekurrierte A.________ ans Bundesgericht.
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6B_243/2025: Verspätete Berufungserklärung und Zustellfiktion gemäss Artikel 85 Absatz 4 StPO
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Regionalgericht Landquart sprach mehrere Personen vom Vorwurf des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem frei und wies die Zivilklage von A.________ ab. A.________ meldete daraufhin Berufung an, allerdings trat das Obergericht des Kantons Graubünden aufgrund einer verspäteten Berufungserklärung nicht darauf ein. Der Beschwerdeführer wendet sich ans Bundesgericht, um diesen Nichteintretensentscheid anzufechten und beantragt unentgeltliche Rechtspflege.
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4A_269/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Beschwerdeführer) widersetzte sich einem Zahlungsbefehl, den das Amt für Finanzstreitigkeiten des Kantons Wallis (Beschwerdegegner) in einer Betreibung ausgestellt hatte (Pursuit Nr. xxx), und stellte ein Rechtsöffnungsgesuch. Das Bezirksgericht Sion gewährte die definitive Rechtsöffnung im Umfang von CHF 82'466.95 (nebst Zinsen von 3 % ab dem 28. November 2023) und CHF 15'146.30. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Zivilgericht des Kantons Wallis, das diese abwies. Zudem lehnte es ein Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ab.
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1C_585/2024: Entscheid über die Beschwerde betreffend Bauvorhaben und Qualität zur Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschaft A.________ Sàrl ist Mieterin der Parzelle Nr. 15041 in Sion und nutzt dort das Sportzentrum A.________. Nach mehreren Streitigkeiten hinsichtlich des Mietverhältnisses und dessen Kündigung wurde vom Gemeinderat von Sion im Januar 2023 eine Baugenehmigung erteilt, die A.________ Sàrl opponierte. Der Staatsrat des Kantons Wallis lehnte die Beschwerde der Mieterin ab, und das Kantonsgericht des Wallis erklärte den von der Mieterin erhobenen kantonalen Rekurs als unzulässig, da ihre Qualität zur Beschwerde (Qualität für Rekurs) verneint wurde. Die Gesellschaft A.________ Sàrl legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_742/2023: Urteil zur Beschwerde betreffend Straftaten im Zusammenhang mit COVID-19-Kredit und weiteren Delikten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________ gegen ein Urteil der Vorinstanz, das ihn unter anderem wegen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) im Zusammenhang mit der Beantragung eines COVID-19-Kredits sowie weiterer Delikte wie Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt hatte. A.________ hatte falsche Angaben über den Umsatz seiner Unternehmung gemacht, um den Kredit zu erlangen, dessen Betrag er hauptsächlich für persönliche Zwecke verwendete. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verurteilung und die verhängte Strafe.
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2C_595/2024: Entscheidung betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der österreichische Staatsbürger A.________, der ursprünglich in der Schweiz geboren wurde, hielt sich nach einem Aufenthalt in Deutschland ab Mai 2019 wieder in der Schweiz auf. Er erlangte zunächst eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA für erwerbslosen Aufenthalt und später eine für Erwerbstätigkeit. Nach mehreren kurzen Arbeitsverhältnissen und anschliessendem Bezug einer Frühpension und Ergänzungsleistungen wurde ihm die Aufenthaltsbewilligung aufgrund fehlender finanzieller Eigenständigkeit sowie Nichterfüllung der Bedingungen für ein freizügigkeitsrechtliches Verbleiberecht widerrufen.
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7B_222/2025: Ablehnung einer Beschwerde betreffend ein neues Strafurteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde 2009 strafrechtlich vom Staatsministerium Genf wegen Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung verfolgt. Aufgrund von Gesundheitsproblemen versuchte er wiederholt, die Verfahren zu verzögern oder neu bewerten zu lassen. Nach einer Expertenberatung wurde festgestellt, dass seine Gesundheitszustände ihn nicht hinderten, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Er blieb bei Urteilsverhandlungen fern, woraufhin das Gericht ein Verfahren in Abwesenheit führte und ihn teilweise schuldfrei sprach, teils jedoch zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (mit 3-jährigem Bewährungsaufschub) verurteilte.
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1C_400/2025: Entscheid betreffend internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die europäische Staatsanwaltschaft ersuchte die Schweiz im Rahmen eines Strafverfahrens betreffend unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäscherei, Selbstgeldwäscherei und Betrug um Rechtshilfe. Gegenstand ist die Beschaffung von Dokumenten bezüglich eines Kontos der A.________ SA sowie weiterer Unterlagen aus dem Handels- und Steuerregister. Das Ministerium der öffentlichen Sicherheit der Schweiz (MPC) ordnete die Herausgabe der Dokumente an, was nach Beschwerden der A.________ SA von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigt wurde. Die Beschwerde vor dem Bundesgericht richtete sich gegen die entsprechende Entscheidung des Bundesstrafgerichts.
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5A_590/2025: Entscheid zur Konkurseröffnung und Gehörsrügen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen die Abweisung einer kantonalen Beschwerde durch das Obergericht des Kantons Obwalden vom 12. Juni 2025. Streitgegenstand ist die Konkurseröffnung über die Beschwerdeführerin durch das Kantonsgericht Obwalden. Sie macht unter anderem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend und beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des kantonalen Entscheids sowie unentgeltliche Rechtspflege.
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4A_116/2025: Entscheid betreffend vorläufige Rechtsöffnung im Zusammenhang mit einer Vertragsklausel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Ehepaar schloss 1989 den Bund der Ehe. 2010 änderten sie ihren Güterstand auf Gütertrennung. In einem notariellen Vertrag wurde eine Klausel aufgenommen, in der der Ehemann seiner Frau eine Schenkung versprach, abhängig von seinem Erbe. Nach ihrer Scheidung im Jahr 2013 enthielt die Scheidungskonvention eine \"Quittung für solde de tout compte\", wonach keine weiteren gegenseitigen Ansprüche bestanden. Später heirateten sie erneut. Nach einer erneuten Scheidung klagte die Frau die erwähnte Schenkung ein und stellte einen Zahlungsbefehl. Der Ehemann bestritt die Schenkung, und ihre Durchsetzung scheiterte in den unteren Instanzen.
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7B_603/2025: Entscheidung zur Anordnung der Untersuchungshaft bei einem internationalen Drogenverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger mit italienischer Aufenthaltsbewilligung, wurde wegen Beteiligung an einem internationalen Kokainhandel zwischen der Schweiz und Italien inhaftiert. Italien gewährte die Auslieferung des Beschwerdeführers an die Schweiz, nachdem er eine dortige Freiheitsstrafe abgesessen hatte. Der Beschwerdeführer war in der Schweiz seit dem 14. Mai 2025 in Haft und befindet sich seit dem 16. Mai 2025 in Untersuchungshaft. Er beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung seiner Untersuchungshaft sowie die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner vorherigen Auslieferungshaft in Italien.
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5A_606/2025: Urteil betreffend aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wehrte sich gegen die Konkurseröffnung durch das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost. Sie beantragte beim Kantonsgericht Basel-Landschaft mehrfach die Erteilung der aufschiebenden Wirkung, welche jeweils abgewiesen wurde. Gegen diese drei Verfügungen des Kantonsgerichts legte sie am 25. Juli 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_540/2025: Urteil zur Beschwerde hinsichtlich eines Ausstandsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte die Wiederaufnahme einer Strafanzeige und stellte ein Ausstandsgesuch gegen den verfahrensleitenden Staatsanwalt Andrej Gnehm, welches vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen wurde. Sie erhob Beschwerde ans Bundesgericht, um die Befangenheit des Staatsanwalts festzustellen und ihn in den Ausstand aller ihre Verfahren betreffenden Angelegenheiten zu versetzen.
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7B_619/2023: Entscheid betreffend eine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung (Diffamierung und Verleumdung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Architekt und Geschäftsführer einer Gesellschaft, A.________, reichte Strafanzeige wegen Diffamierung und Verleumdung gegen B.________, einen Gemeinderat, ein. Es ging um Aussagen von B.________ während einer Sitzung des Gemeinderats, die das berufliche Ansehen von A.________ geschädigt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen B.________, stellte jedoch die Untersuchungen ein. Die Kantonsgerichtsinstanz bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde von A.________ ab. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_594/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen fehlender Begründung und Rüge von verfassungsmässiger Rechtsverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob eine Beschwerde gegen die Betreibung durch die Bank B.________, verlangte die Nichtigerklärung mehrerer Akte und beanspruchte eine aufschiebende Wirkung. Diese wurde vom Obergericht des Kantons Zürich nicht gewährt. Das Bundesgericht prüfte die Eingabe auf Zulässigkeit und erkannte diese als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich sowie als unzureichend begründet.
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6B_242/2025: Unzulässigkeit der Berufungserklärung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Regionalgericht verurteilte A.________ wegen Datenbeschädigung und mehrfacher unrechtmässiger Aneignung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen und verpflichtete ihn zur Zahlung von Fr. 47'543.70 an die B.________ AG sowie zur Herausgabe einer Festplatte. Die Berufungserklärung von A.________ gegen dieses Urteil wurde vom Obergericht des Kantons Graubünden wegen verspäteter Einreichung nicht behandelt. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6B_312/2025: Rückzug einer Beschwerde und Löschung des Verfahrens aus dem Register
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Jura, Strafgericht, vom 18. Februar 2025 eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht eingereicht. In einem Schreiben vom 11. Juni 2025 erklärte sie den Rückzug dieser Beschwerde. Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und beschloss, die Sache aus dem Register zu streichen, ohne Gerichtskosten zu erheben.
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6B_426/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Strafrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte am 12. Mai 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Urteil der Strafappellationskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 5. Februar 2025 ein. Mit diesem Urteil wurde sein Gesuch auf Revision einer Strafbefehl vom 11. August 2021 abgewiesen.
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9C_719/2024: Urteil zur Taxe Professionnelle Communale der Gemeinde Lancy
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, eine Gesellschaft, deren Sitz im Februar 2022 von Genf nach Lancy verlegt wurde, wurde für die Jahre 2022 und 2023 von der Gemeinde Lancy zur Zahlung einer Taxe Professionnelle Communale (TPC) verpflichtet. Diese Steuer basiert auf dem Umsatz der Jahre 2020 und 2021. Nachdem die Gesellschaft Einsprache gegen die Steuerbescheide erhoben hatte, wurden diese von der Gemeinde Lancy und schliesslich von der kantonalen Justizinstanz bestätigt. Die Gesellschaft erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Steuerbescheide oder deren Reduktion.
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5A_788/2024: Entscheid über die Modifikation von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft und Unterhaltsbeiträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kläger A.________ beantragte beim Gerichtsmassnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, insbesondere eine Änderung bezüglich der Unterhaltsbeiträge für sein Kind C.________. Die Vorinstanz, ein Einzelgericht der Zivilkammer des Kantonsgerichts Waadt, hatte seine Anträge auf Änderung der Unterhaltsregelungen abgelehnt. Der Kläger focht diese Entscheidung beim Bundesgericht an, weil er eine Reduktion der Unterhaltsbeiträge und deren Modifizierung erreichen wollte.
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