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Bundesgericht neue Urteile vom 04.08.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_318/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung und Beschwerdelegitimation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verfügte am 23. Januar 2025 die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, welches mit Verfügung vom 11. März 2025 nicht darauf eintrat. Der Beschwerdeführer wandte sich anschließend mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er beantragte unter anderem eine Entschädigung für erlittenes Leid und eine Möglichkeit zur Weiterverfolgung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerde genügt den Anforderungen von Art. 42 BGG nicht, da sie keine ausreichenden Begründungen enthält. Es fehlt insbesondere eine substantielle Kritik am Entscheid der Vorinstanz und eine nachvollziehbare Darlegung von Rechtsverletzungen. - **E.2:** Die Privatklägerschaft kann nur Beschwerden erheben, wenn der angefochtene Entscheid die Beurteilung ihrer Zivilansprüche beeinflussen könnte (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG). Öffentlich-rechtliche Ansprüche, etwa aus Staatshaftungsrecht, gelten nicht als Zivilansprüche und können nicht in dieser Form geltend gemacht werden. - **E.3:** Der Beschwerdeführer hat keine konkrete Verbindung zu Zivilansprüchen im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG nachgewiesen, sodass keine Legitimation zur Beschwerde besteht. Zudem ist die Begründung offensichtlich ungenügend. - **E.4:** Formelle Rügen, die unabhängig von der Sache geltend gemacht werden könnten, wurden nicht vorgebracht. - **E.5:** Die unentgeltliche Rechtspflege wird aufgrund inhaltlicher Aussichtslosigkeit der Begehren abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht behandelt und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.


2C_428/2024: Urteil zum Familiennachzug eines ägyptischen Staatsangehörigen zu seinem Vater, einem Schweizer Bürger

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der ägyptische Staatsangehörige A.________, wohnhaft in Slowenien, beantragte gestützt auf Art. 42 Abs. 2 AIG eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zum Familiennachzug zu seinem Vater, einem Schweizer Bürger. Das Migrationsamt des Kantons Zürich, die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich und das Verwaltungsgericht Zürich lehnten das Gesuch ab, da rechtsmissbräuchliches Verhalten festgestellt wurde. Das Bundesgericht bestätigt diese Entscheide und weist die Beschwerde ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) **Eintretensvoraussetzungen:** Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist zulässig, da die formalen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind und ein potenzieller Anspruch auf Familiennachzug gemäss Art. 42 Abs. 2 AIG besteht. (2) **Rechtsanwendung und Grundsatz des Rechtsmissbrauchs:** Der Beschwerdeführer erfüllt formal die Voraussetzungen von Art. 42 Abs. 2 AIG (dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem Staat mit Freizügigkeitsabkommen). Das Rechtsmissbrauchsverbot gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG ist jedoch zu prüfen. Der Zweck des Nachzugs ist die tatsächliche Fortsetzung eines gelebten Familienlebens und nicht die Erlangung eines Aufenthaltstitels in der Schweiz. (6) **Rechtsmissbrauch festgestellt:** Gemäss den Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz war die Wohnsitznahme in Slowenien keine echte Familienzusammenführung. Der Beschwerdeführer zeigte keine Integrationsbemühungen in Slowenien und wollte von Anfang an in die Schweiz ziehen. Das Vorgehen zielte darauf ab, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erlangen. Das Rechtsmissbrauchsverbot greift. (7) **Ergebnis:** Die Beschwerde ist unbegründet, da der Nachzugsanspruch rechtsmissbräuchlich geltend gemacht wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5A_616/2024: Streit um Obhutszuteilung und Kindesunterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die unverheirateten Eltern des am 2020 geborenen Kindes C.________ stritten über die Regelung der Obhut, des Besuchsrechts und des Kindesunterhalts. Das Obergericht des Kantons Aargau entschied, die alleinige Obhut an den Vater (Beschwerdegegner) zu geben, das Besuchsrecht der Mutter (Beschwerdeführerin) entsprechend zu regeln und den Kindesunterhalt anzupassen. Die Mutter erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte unter anderem, die Obhut allein ihr zuzuteilen und andere Aspekte des Obergerichtsentscheids aufzuheben.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Voraussetzungen für eine Beschwerde in Zivilsachen gemäss BGG sind erfüllt.
- **E.2:** Das Bundesgericht prüft die Rechtsanwendung frei, aber beschränkt die Überprüfung des Sachverhalts auf willkürliche Feststellungen. Neue Beweismittel können nur unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall verneint wurde.
- **E.3:** Das Obergericht hat das Ermessen im Zusammenhang mit der Nichtansetzung einer Berufungsverhandlung nicht bundesrechtswidrig ausgeübt. Der Verzicht der Beschwerdeführerin auf eine öffentliche Verhandlung gemäss Art. 6 EMRK wurde korrekt berücksichtigt.
- **E.4:** Die alleinige Obhut wurde nach dem Kindeswohl zugesprochen. Das Obergericht hielt die väterlichen Verhältnisse für stabiler und besser geeignet, um der Tochter Kontinuität zu bieten, insbesondere hinsichtlich der Wohn- und sozialen Umgebung. Die Rügen der Beschwerdeführerin zur angeblichen Verletzung von Untersuchungspflichten, Sachverhaltswillkür und falscher Rechtsanwendung wurden als unbegründet abgewiesen.
- **E.5:** Die Beschwerde wurde insgesamt als unbegründet beurteilt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde der Mutter wurde abgewiesen und ihr wurden die Gerichtskosten auferlegt.


2C_158/2025: Überprüfung der Höhe von Parteientschädigungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte die Anerkennung ihres italienischen Lehrdiploms für die Primarstufe. Die CDIP lehnte dies zunächst ab und setzte Massnahmen zur Bildungskompensation fest. Nach diversen Verfahren reduzierte die CDIP die erforderlichen ECTS-Credits. Die Beschwerdeführerin reichte indes eine weitere Beschwerde ein, deren Gegenstand bei der Kommission für CDIP/CDS schliesslich erledigt wurde, wobei diese der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung in Höhe von 2'000 CHF zusprach. Die Bundesgerichtsbeschwerde richtet sich gegen die Höhe der zugesprochenen Parteientschädigung.


5A_485/2025: Entscheid zur Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde wegen Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte am 16. Juni 2025 eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung beim Bundesgericht ein, da die I. Zivilkammer des Kantonsgerichts Ticino seit über einem Jahr keine Entscheidung zu seinem bei ihr hängigen Appell getroffen hatte. Mit Schreiben vom 1. Juli 2025 informierte die Vorinstanz das Bundesgericht, dass sie am 30. Juni 2025 eine Entscheidung gefällt habe, wodurch die Beschwerde gegenstandslos geworden sei.


2C_233/2023: Urteil betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.A., kosovarische Staatsangehörige, reiste 2017 in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zum Verbleib bei ihrem Ehemann. Die Ehe wurde 2021 geschieden, nachdem ihr Ehemann aufgrund einer Strafverurteilung die Schweiz verlassen hatte. Infolge der Scheidung beantragte A.A. die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, die vom Migrationsamt des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Die kantonalen Rechtsmittel blieben ohne Erfolg. A.A. machte geltend, sie sei in der Schweiz gut integriert und berufe sich auf das Recht auf Privatleben gemäss Art. 8 EMRK.


4D_103/2025: Abschreibung eines Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn betreffend Mieterausweisung ein. Diese wurde jedoch vor Abschluss des Verfahrens durch den Beschwerdeführer zurückgezogen, nachdem er eine fehlende Unterschrift nachgereicht hatte.


1C_259/2025: Entscheid des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch den Conseil supérieur de la magistrature des Kantons Genf am 14. Oktober 2024 von seiner Funktion als Ersatzrichter am Verwaltungsgericht erster Instanz abgesetzt. A.________ legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, welche von der Cour d'appel du Pouvoir judiciaire am 14. April 2025 abgewiesen wurde. Daraufhin erhob A.________ am 16. Mai 2025 Beschwerde ans Bundesgericht. Am 20. Juni 2025 teilte der Rechtsvertreter von A.________ mit, dass sein Mandant nach seiner Kündigung als Ersatzrichter die eingereichte Beschwerde zurückziehe.


2C_151/2025: Rechtliche Beurteilung der Parteistellung eines Tierhalters in einer disziplinarischen Verwaltungsverfahren.

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, Eigentümerin eines verstorbenen Tieres, stellte eine Beschwerde gegen einen Tierarzt bei der kantonalen \"Kommission de surveillance des professions de la santé et des droits des patients\" des Kantons Genf ein. Sie wirft dem Tierarzt Versäumnisse bei der Aufklärung über Risiken und Pflichtverletzungen vor. Die beschwerdeweise beantragte sie, als Partei am disziplinarischen Verfahren gegen den Tierarzt beteiligt zu werden, was von der kantonalen Kommission abgelehnt wurde. Die Vorinstanz, die Cour de justice des Kantons Genf, schloss sich dieser Auffassung an und wies ihre Beschwerde ab.


7B_510/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 31. März 2025 Strafanzeige gegen Unbekannte wegen Beihilfe zur Entführung von Minderjährigen, die angeblich seine Ex-Ehefrau unterstützt hätten, seine Kinder gegen seinen Willen aus der ehelichen Wohnung zu entfernen. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt des Kantons Tessin erklärte am 3. April 2025 die Nichtanhandnahme der Strafanzeige mangels hinreichender Verdachtsmomente auf eine Straftat. Der Präsident der Strafbeschwerdekammer des kantonalen Appellationsgerichts wies am 9. Mai 2025 die Beschwerde von A.________ als unzulässig zurück, woraufhin dieser Beschwerde ans Bundesgericht erhob.


9C_335/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend die Berufliche Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemals Angestellte des Kantons Ticino, beantragte beim Institut für berufliche Vorsorge des Kantons Ticino (IPCT) die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente. Die Vorinstanz, das Versicherungsgericht des Kantons Ticino, wies die Klage von A.________ mit der Begründung ab, dass die Arbeitsunfähigkeit, die zur Gewährung einer Invalidenrente durch die Invalidenversicherung führte, nicht während des beruflichen Vorsorgeverhältnisses mit dem IPCT entstand. Gegen dieses Urteil legte A.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_375/2025: Urteil betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Prozessvoraussetzungen)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ reichte Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 27. Mai 2025 ein. Streitpunkt war die Berücksichtigung der Kosten des privaten Fahrzeugs für den Arbeitsweg bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen. Das kantonale Gericht hielt fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Arbeitsweg zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen könne.


7B_418/2025: Entscheid betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin den geforderten Kostenvorschuss verspätet leistete und die Beschwerde zudem den Anforderungen an die Begründungspflicht nicht genügte.


2C_386/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz ein, welches auf ihre Klage zur Staatshaftung nicht eingetreten war. Die Klage bezog sich auf Vorwürfe systematischer Grundrechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Diskriminierung durch kantonale Behörden und war mit diversen Begehren, darunter Schadenersatz und Genugtuung, versehen. Die vorangegangene Klage und Beschwerden wiesen erhebliche formale und inhaltliche Mängel auf.


4D_130/2025: Nichteintreten auf Beschwerde betreffend Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die politische Gemeinde Safiental hatte A.________ eine 7 ½-Zimmerwohnung vermietet. Nach der nachträglichen gerichtlich vereinbarten Erstreckung des Mietverhältnisses bis zum 30. April 2025 räumte A.________ das Mietobjekt nicht wie vereinbart. Die Vermieterin beantragte daraufhin beim Einzelrichter des Regionalgerichts Surselva die Mieterausweisung, welche am 28. Mai 2025 angeordnet wurde. Das Obergericht des Kantons Graubünden trat mit Entscheid vom 18. Juni 2025 nicht auf die dagegen erhobene Beschwerde ein. A.________ erhob daraufhin Beschwerde vor Bundesgericht.


7B_544/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer, A.________, wandte sich gegen eine Entscheidung des Juge des mesures de contrainte des Kantons Jura, welche von der Chambre pénale des recours des Tribunal cantonal jurassien bestätigt wurde. Streitpunkt war die Anordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft.


4A_273/2025: Urteil betreffend verspäteten Vorschuss für Verfahrenskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei Beschwerdeführer, A.________ und B.________, wurden zur Zahlung eines Vorschusses für Verfahrenskosten aufgefordert, nachdem ihre Appellation von der II. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin als unzulässig erklärt wurde. Sie beantragten erfolglos Wiedereinsetzung in den ursprünglichen Zahlungsfrist. Auch vor Bundesgericht versäumten sie die rechtzeitige Zahlung des Vorschusses trotz Mahnungen.


1C_665/2024: Urteil zur Lohnrückforderung im öffentlichen Personalrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ war bis Mitte 2020 als Lehrperson für die Stadt Dübendorf tätig, bevor sie ausschliesslich auf kantonaler Ebene angestellt wurde. Trotz Wegfall der kommunalen Beschäftigung erhielt sie weiterhin versehentlich Lohnzahlungen von der Stadt Dübendorf. Die Stadt forderte diese Beträge zurück. Der Betrag wurde durch mehrere Instanzen angepasst. Die Beschwerdeführerin wehrte sich gegen die Rückforderung unter anderem mit der Begründung, die Zahlungen seien wissentlich erfolgt und sie handle in gutem Glauben. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte ihre Beschwerde 2024 abgewiesen.


6B_514/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen fehlender Unterschrift

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhielt einen Strafbefehl wegen Verletzung der Verkehrsregeln, gegen den sie Einsprache erhob. Nach Überweisung an das Regionalgericht Prättigau/Davos erschien sie nicht zur Hauptverhandlung, woraufhin das Gericht eine Abschreibungsverfügung ausstellte. Das Obergericht des Kantons Graubünden wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Das Bundesgericht befasste sich mit einer weiteren Eingabe der Beschwerdeführerin, die jedoch formelle Mängel aufwies.


4A_3/2025: Streit um die Währung von Klageanträgen im vermögensrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Klägerin, welche ein Konto bei der Beklagten eröffnet hatte und nach deren Schliessung Schadenersatz wegen vermeintlichem Vertragsverstoss forderte, formulierte ihre Anträge in Schweizer Franken. Die Vorinstanzen lehnten diese Anträge ab mit der Begründung, dass die korrekte Währung der Verpflichtung der US-Dollar sei.


7B_266/2025: Entscheid zur Zulässigkeit der Beschwerde betreffend den Aufschub einer obligatorischen Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden A.A.________ und B.A.________ beantragten den Aufschub der obligatorischen Landesverweisung, welche durch den Entscheid des Tribunals der Montagnes und des Val-de-Ruz am 9. Februar 2021 angeordnet wurde, sowie die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Das Tribunal cantonal des Kantons Neuenburg, Cour de droit public, wies ihren Rechtsbehelf gegen den Entscheid des kantonalen Migrationsdienstes ab.


4A_639/2024: Urteil zur Markenrechtsverletzung und unlauterem Wettbewerb

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die ROLEX SA, ein weltweit renommiertes Unternehmen in der Uhrenbranche, klagte gegen A.________ SA, die Luxusuhren modifiziert und dabei unter anderem die ROLEX-Marken verwendet. ROLEX bemängelte eine Verletzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum und beklagte unlauteren Wettbewerb. Vorinstanzlich wurde A.________ SA teils verurteilt, jedoch durch ein Urteil des Bundesgerichts teilweise rehabilitiert und die Sachlage zur erneuten Prüfung zurück an die Vorinstanz verwiesen.


1C_405/2024: Entscheid betreffend Baugesuche und Mietzinsregelungen nach Arbeiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit 72 Wohnungen in Genf, reichten Baugesuche nach durchgeführten Renovierungsarbeiten ein, um die Mietzinse neu festzulegen. Das zuständige kantonale Amt genehmigte die Baugesuche unter der Bedingung, dass die Mietzinse für drei Jahre begrenzt werden. Gegen diese Entscheidungen gelangten die Beschwerdeführenden zuerst an das Tribunal administratif de première instance und danach erfolglos an die Chambre administrative der Genfer Cour de justice. Schliesslich erhoben sie Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_580/2025: Entscheid zur Verweigerung der Entlassung aus der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanzen ordneten die Untersuchungshaft für A.________ aufgrund eines erheblichen Fluchtrisikos an. Er hatte mehrfach gegen die Auflagen verstossen und zeigte konkrete Anzeichen für die Absicht, sich in Belgien dauerhaft niederzulassen, was das Risiko einer Flucht ins Ausland begründete. Massnahmen wie der Vorschlag sicherstellender Alternativmassnahmen wurden als nicht ausreichend eingestuft.


7B_401/2025: Urteil zur Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 20. November 2024 beim Obergericht des Kantons Zürich ein. Das Obergericht wies die Beschwerde am 11. April 2025 ab, soweit darauf eingetreten wurde. Der Beschwerdeführer wandte sich anschliessend mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


8C_138/2025: Entscheid zur Revision der Invalidenrente der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein im Jahr 1958 geborener ehemaliger Chauffeur, erlitt 1993 bei einem Unfall mehrere Verletzungen, darunter ein Schädel-Hirn-Trauma und Frakturen. Die Unfallversicherung (CNA) gewährte ihm ab Februar 1996 eine Invalidenrente von 50 % sowie eine Integritätsentschädigung (IPAI) von 20 %. Im Laufe der Jahre wurden mehrere Entscheidungen der Unfallversicherung wegen behaupteter Verschlechterungen seiner Gesundheit getroffen und angefochten. 2021 und 2022 lehnte die CNA eine Erhöhung der Invalidenrente ab, da keine wesentliche Verschlechterung seines Gesundheitszustands festgestellt wurde. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Entscheidungen Beschwerde, welche von der Vorinstanz abgewiesen wurde.


2C_343/2025: Entscheiddes betreffend Familiennachzug einer kosovarischen Staatsangehörigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________, eine kosovarische Staatsangehörige, beantragte 2024 eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs, um zu ihrem ebenfalls aus Kosovo stammenden Ehemann B.A.________ in die Schweiz zu ziehen. Die kantonalen Behörden verweigerten den Antrag mit der Begründung, dass der Antrag verspätet sei und keine überwiegenden familiären Gründe vorlägen. Zudem bestehe das Risiko der Abhängigkeit von Sozialhilfe. Der kantonale Rekurs gegen die Entscheidung wurde ebenfalls abgewiesen.


7B_827/2023: Urteil über die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wirft seinem Nachbarn vor, er habe zweimal sexuelle Handlungen zum Nachteil seiner damals fünfjährigen Tochter vorgenommen. Die Vorfälle ereigneten sich in der Familienwohnung und stehen im Zusammenhang mit einem Verhältnis des Nachbarn zur Mutter des Kindes, A.________s damaligen Partnerin. Mit Verfügung vom 21. Juni 2023 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern die gegen den Nachbarn eröffnete Strafuntersuchung ein. A.________ beantragte am 14. Juli 2023 die Aufhebung dieser Einstellungsverfügung und die Fortführung der Strafuntersuchung durch einen anderen Staatsanwalt. Das Kantonsgericht Luzern wies das Ausstandsgesuch am 20. September 2023 ab. A.________ erhob hierauf am 25. Oktober 2023 Beschwerde beim Bundesgericht, um die Gutheissung seines Ausstandsgesuchs zu beantragen.


7B_264/2025: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Schwyz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, reichte eine Strafanzeige gegen Mitglieder und Verantwortliche des Gewerbevereins B.________ beim Kanton Schwyz ein. Die Staatsanwaltschaft verfügte die Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung. Gegen die Verfügung erhob sie Beschwerde beim Kantonsgericht Schwyz, welches darauf nicht eintrat. Anschliessend richtete die Beschwerdeführerin eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Dieses trat auf die Beschwerde nicht ein, da die Begründungsanforderungen und die Legitimation nicht erfüllt waren.


2C_644/2024: Reduzierung der Öffnungszeiten eines Schiessstands

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, die Gesellschaft für Sportschiessen A.________, ist eine private Vereinigung, welche unter anderem einen Schiessstand betreibt. Nach mehreren Beschwerden des Nachbarschaftsverbandes und einer Petition, die sich gegen die Lärmbelastung des Schiessstands richtete, begrenzte die Gemeinde die Betriebszeiten des Schiessstands erheblich. Der Schiessstand durfte nur noch während sechs Monaten im Jahr betrieben werden. Die Beschwerdeführerin focht diese Entscheidung vor dem kantonalen Verwaltungsgericht und schliesslich vor dem Bundesgericht an, wobei sie eine Wiederherstellung der ursprünglichen Öffnungszeiten und -perioden verlangte.


7B_288/2025: Beschwerde gegen die Entscheide des Obergerichts Thurgau betreffend amtliche Verteidigung und Verfahrensrückweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde erstinstanzlich wegen mehrfacher Verleumdung, Hausfriedensbruchs und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Im Berufungsverfahren vor dem Obergericht Thurgau stellte sie unter anderem Anträge zur Einsetzung eines neuen amtlichen Verteidigers und zur Rückweisung des Verfahrens. Das Obergericht wies die Anträge auf amtliche Verteidigung und Verfahrensrückweisung ab. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin mit zwei Beschwerden an das Bundesgericht.


4A_319/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend eine Zwischenentscheidung im Zivilverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ reichte am 22. Oktober 2020 beim Bezirksgericht La Côte eine Klage gegen A.________ SA ein. Die erstinstanzliche Behörde beschränkte die Verfahrensprüfung auf die Frage der aktiven Legitimation der Klägerin sowie die Verjährung ihrer Ansprüche. Mit Urteil vom 18. August 2023 wies das Bezirksgericht die Klage ab, da der Klägerin die aktive Legitimation fehle, ohne die Verjährungsfrage zu prüfen. Die kantonale Zivilkammer des Kantons Waadt hob dieses Urteil am 22. Mai 2025 auf und wies die Angelegenheit zur weiteren Instruktion an die Vorinstanz zurück.


7B_569/2024: Einstellungsbeschwerde im Kindesmissbrauchsfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wirft seinem Nachbarn B.________ vor, er habe zweimal sexuelle Handlungen zum Nachteil seiner damals fünfjährigen Tochter vorgenommen. Die Vorfälle hätten sich in der Familienwohnung ereignet und stünden im Zusammenhang mit einem Verhältnis zwischen B.________ und der Mutter des Kindes, seiner damaligen Partnerin. Mit Verfügung vom 21. Juni 2023 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern die gegen B.________ eröffnete Strafuntersuchung ein. Auf die dagegen von A.________ im eigenen Namen erhobene Beschwerde trat das Kantonsgericht Luzern, 1. Abteilung, mit Verfügung vom 10. April 2024 nicht ein. A.________ erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen und beantragte, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen.


6B_169/2024: Urteil zum sexuellen Missbrauch und zur Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, er habe seit 2009 regelmässig sexuelle Handlungen an seiner damals 12- bis 13-jährigen Tochter B.________ vorgenommen. Diese Handlungen umfassten Umarmungen, Küssen, Streicheln an genitalen Bereichen, und viele dieser sexuellen Aktivitäten geschahen mit der Absicht der Nötigung und Gewaltanwendung. Als B.________ älter wurde und sich gegen diese Aktivitäten wehrte, wurde A.________ handgreiflich und setzte sie unter psychischen Druck. Nach einem ersten Schuldspruch des Bezirksgerichts Aarau, wurde A.________ zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und für 10 Jahre aus dem Land verwiesen. In der Berufung bestätigte das Obergericht die Strafe und Anklagepunkte. A.________ legt gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, in der er eine Freisprechung fordert.


9C_55/2025: Entscheid betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, geboren 1966, beantragte Leistungen der Invalidenversicherung wegen kardiovaskulärer und anderer Erkrankungen, die eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bedingen sollten. Die kantonale Verwaltung sprach ihr zeitlich begrenzte Invalidenrenten zu. Die Beschwerdeführerin verlangte jedoch eine unbefristete volle Invalidenrente ab Februar 2019. Das kantonale Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde ab.


1C_388/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit wegen verspäteter Vorschusszahlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verlangte Zugang zu einem Polizeibericht aus dem Jahr 2013, der ein Verkehrsunfallereignis betraf, in welches sie involviert war. Der Präsident der Kommission für die Verwaltung der Justiz des Kantons Genf verweigerte den Zugang mit Entscheid vom 20. März 2025. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der Verwaltungsrechtlichen Kammer des Genfer Kantonsgerichts am 6. Juni 2025 als unzulässig erklärt, da die Kostenvorschusszahlung von 500 Franken nicht rechtzeitig geleistet wurde.


4A_95/2025: Entscheidung zu internationalem Schiedsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die türkische Firma A.________ war durch einen Liefervertrag mit der schweizerischen B.________ AG und der emiratischen C.________ als exklusiver Distributor für chemische Produkte in der Türkei benannt. Nach Streitigkeiten über Qualität und Mengen sowie der Sanktionierung von Produkten gegen Russland wurde A.________ in einem Schiedsverfahren zur Zahlung an die beiden Firmen verurteilt.


6B_837/2024: Entscheid zu Vorwürfen von Diebstahl, Ehrverletzung und Drohungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen Diebstahls einer Hündin angeklagt und in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe und einer zusätzlichen Busse verurteilt. Zudem wurden zivilrechtliche Ansprüche von B.________ teilweise bestätigt. B.________ wurde teils freigesprochen und teils verurteilt wegen anderer Delikte. Beide Parteien legten Berufung ein, wobei das Appellationsgericht einige Änderungen vornahm. A.________ erhob anschliessend Beschwerde ans Bundesgericht, unter anderem wegen einer angeblich verletzten Maxime der Anklage und Verfahrensmängeln.


2C_363/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in einem Asylverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und sein Sohn B.A.________ beantragten am 18. November 2022 Asyl in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration trat am 28. Februar 2025 nicht auf das Gesuch ein und entschied über deren Wegweisung. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte am 22. Mai 2025 die Beschwerde gegen diese Verfügung wegen verspäteter Einreichung als unzulässig und auferlegte den Beschwerdeführern Verfahrenskosten von 250 CHF. A.A.________ reichte daraufhin im Namen seines Sohnes beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, die unter anderem die Annullierung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und die Wiederherstellung der Frist für eine neue Beschwerde gegen die Entscheidung des Staatssekretariats für Migration beantragte.


2F_13/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs betreffend Haus- und Kontaktverbot

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelte ein Revisionsgesuch von A.________ gegen das Urteil 2C_131/2025 vom 4. März 2025. Im vorangegangenen Verfahren war auf die Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich nicht eingetreten, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG vorlag. Das Revisionsgesuch stützte sich auf angeblich unbehandelte Anträge und Vorwürfe gegen kantonale Behörden.


2C_302/2025: Ausschluss aus einer juristischen Ausbildung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Studierender der Schule für Rechtsanwälte der Universität Genf (ECAV) wurde aufgrund des Nichtbestehens der Prüfungen und einer späteren Nichtanmeldung zu weiteren Prüfungen endgültig von der juristischen Ausbildung und der ECAV ausgeschlossen. Nach verschiedenen Rechtsmitteln und einer Opposition wurde die Angelegenheit schliesslich vor das Bundesgericht gebracht, welches über die Zulässigkeit und die Ablehnung der zeitlich verspätet vorgetragenen Forderung entschieden hat, den gesamten ECAV-Rat als voreingenommen abzulehnen. Das Bundesgericht setzte sich insbesondere mit der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels und der Argumentation zur Qualität der ECAV als Institution auseinander.


7B_443/2025: Entscheid über die Nichtanhandnahme einer Strafanzeige

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein. Das Obergericht wies die Beschwerde am 6. Mai 2025 ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht.


1C_397/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in internationalen Rechtshilfesachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die italienischen Behörden ersuchten am 15. Mai 2025 über das Schengener Informationssystem um die Festnahme von A.________, einem italienischen Staatsangehörigen, der verdächtigt wird, am 29. Januar 2025 in Italien vorsätzlich einen Wohnungsbrand verursacht zu haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ) ordnete am 21. Mai 2025 die Festnahme von A.________ mit anschliessender Anordnung zur Auslieferungshaft an. Der Gerichtshof der Beschwerdekammern des Bundesstrafgerichts wies eine Beschwerde gegen diese Anordnung am 27. Juni 2025 ab. A.________ gelangte daraufhin ans Bundesgericht.


2C_372/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend Haftbedingungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 6. März 2025 Beschwerde gegen Entscheidungen der Gefängnisleitung Champ-Dollon vom 25. Februar 2025. Diese Beschwerde wurde von ihr mit Schreiben vom 30. Mai 2025 zurückgezogen, woraufhin die Cour de justice des Kantons Genf am 4. Juni 2025 die Angelegenheit vom Geschäftsverzeichnis strich. Mit Schreiben vom 2. Juli 2025 erklärte A.________, Einspruch gegen diesen Entscheid einzulegen. Das Schreiben wurde vom kantonalen Gericht am 7. Juli 2025 an das Bundesgericht weitergeleitet.


2C_358/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde bezüglich Prüfungsresultat und Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, führte Oppositionsverfahren und gerichtliche Verfahren gegen die Universität Genf aufgrund seiner Prüfungsresultate im Bachelorstudiengang. Nach der Mitteilung der Universität, die Oppositionsverfahren wieder aufzunehmen, erklärte die Vorinstanz, die Sache sei gegenstandslos geworden und strich sie aus dem Register. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und beantragte unter anderem die Zuweisung bestimmter Noten und die Befreiung von Verfahrenskosten.


2C_336/2024: Entscheidung zur Kostengutsprache für ausserkantonale Schulung

Zusammenfassung des Sachverhalts

C.A.________, eine Athletin im Ski Alpin, besuchte im Schuljahr 2022/2023 eine Schule im Kanton Obwalden. Ihre Eltern, wohnhaft im Kanton Zürich, ersuchten um Kostengutsprache für die ausserkantonale Schulung, da im Kanton Zürich ihrer Meinung nach kein gleichwertiges sportliches Förderangebot existiere. Das Gesuch wurde abgelehnt, worauf hin die Eltern verschiedene kantonale Instanzen bis hin zum Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erfolglos bemühten.


4D_94/2025: Entscheid betreffend Nichtleistung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenvorschussverfügung des Obergerichts des Kantons Aargau ein, nachdem das Obergericht seine Eingabe zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weitergeleitet hatte. Das Bundesgericht setzte ihm eine Frist zur Zahlung des Kostenvorschusses, die nicht eingehalten wurde. Auch eine Nachfrist wurde nicht wahrgenommen. In der Folge trat das Gericht auf die Beschwerde nicht ein.


6B_132/2025: Urteil zur Beschwerde in einem Strafverfahren bezüglich sexueller Handlungen und Strafbemessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der ersten Instanz vom Vorwurf sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen Person freigesprochen. In der Berufung durch die Geschädigte B.________ wurde er jedoch von der kantonalen Berufungsinstanz des Kantons Waadt schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie zur Zahlung einer Schadenersatzsumme von 5'000 CHF verurteilt.


2C_236/2025: Entscheidung zur Aufenthaltsbewilligung und Familiennachzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der serbische Staatsangehörige A.________ beantragte nach seiner Eheschliessung mit B.________, die in der Schweiz lebt und eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Diese wurde von der kantonalen Behörde abgelehnt. Nach mehreren erfolglosen Anfechtungen vor kantonalen Gerichten gelangte A.________ an das Bundesgericht. Die Hauptfrage betrifft den Familiennachzug unter Berücksichtigung von Art. 44 LEI und Art. 8 CEDH im Zusammenhang mit finanzieller Abhängigkeit von Sozialhilfe.


4A_55/2025: Urteil zur Anwaltshaftung infolge unterlassener Einsprache gegen einen Strafbescheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ wirft seinem ehemaligen Anwalt A.________ vor, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, gegen einen Strafbescheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) Einsprache zu erheben. Dadurch sei ihm ein Vermögensschaden durch die rechtskräftige Verurteilung zu einer Busse, Ersatzforderungen und Verfahrenskosten entstanden. B.________ führte geltend, dass vor Ablauf des hypothetischen Verfahrens eine Gesetzesänderung eingetreten wäre, die einen Freispruch gemäss der \"lex mitior\"-Regel ermöglicht hätte.


9C_523/2024: Anspruch auf Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren im Juni 2003, beantragte ab September 2021 Leistungen der Invalidenversicherung für Erwachsene. Eine durchgeführte bidisziplinäre Expertise diagnostizierte ein wahrscheinliches hypermobiles Ehlers-Danlos-Syndrom sowie weitere körperliche Einschränkungen, ohne dass eine psychiatrische Diagnose festgestellt wurde. Die Arbeitsfähigkeit wurde auf 80 % in einer angepassten Tätigkeit bewertet, was zu einem Invaliditätsgrad von 20 % führte. Das kantonale Invalidenversicherungsamt verweigerte die Rentenleistung, was vom Beschwerdeführer beim kantonalen Gericht angefochten wurde, dieses wies die Beschwerde ab.


7B_436/2025: Entscheid betreffend Ausstandsbegehren gegen eine Staatsanwältin

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Strafanzeige gegen verschiedene Personen ein und stellte einen Strafantrag wegen Verleumdung. Er führte gegenüber der Staatsanwältin, die mit der Verfahrensleitung betraut war, Vorwürfe, die sinngemäss als Ablehnungsgründe interpretiert wurden. Das Kantonsgericht Schwyz wies das Ausstandsbegehren ab.


4D_97/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf ein, welche seine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtangelegenheiten für unzulässig erklärte. Der Streit betraf die Frage, ob A.________ berechtigt war, die Rückgabe des Gegenstands der Entscheidung durch die Schlichtungsbehörde zu verlangen. Hauptgrund für die Beschwerde waren die Verneinung der Zuständigkeit der Person, die A.________ bei einer Schlichtungsverhandlung vertrat, sowie die Ablehnung seiner Begründung für das Nichterscheinen bei der Verhandlung.


2C_179/2025: Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Waadt betreffend Kompetenzfrage in einem Verfahren über wissenschaftliche Integrität

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war als Forschungsleiterin an der Universität Lausanne tätig. Sie erhob am 26. April 2018 eine wissenschaftliche Integritätsbeschwerde gegen zwei Professoren. Nachdem die Direktion der Universität Lausanne bis Oktober 2024 keine Entscheidung gefällt hatte, reichte A.________ eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung beim Kantonsgericht Waadt ein. Dieses erklärte sich für unzuständig und überwies die Angelegenheit der Kommission de recours der Universität Lausanne. A.________ erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid.


7B_617/2024: Urteil zur Verfahrenseinstellung wegen Vermögensdelikten und Urkundenfälschung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer hatte einen Rechtsanwalt wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat stellte das Verfahren gegen den Rechtsanwalt ein, da seiner Ansicht nach kein Straftatbestand erfüllt war. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Einstellungsverfügung. Der Beschwerdeführer legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein.


4A_259/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine definitive Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte gegen die definitive Rechtsöffnung seiner Forderungsabwehr von 112'899 Franken eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Rechtsöffnung war durch die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirks Saane am 26. September 2023 angeordnet worden. Die II. Zivilrechtliche Berufungskammer des Kantonsgerichts Freiburg erklärte den kantonalen Rekurs am 6. Mai 2025 als unzulässig, da dieser verspätet eingereicht worden war.


9C_452/2024: Entscheid betreffend die steuerliche Anerkennung einer Verlustrückstellung für die Steuerperiode 2017

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht musste beurteilen, ob eine Verlustrückstellung von CHF 511'500, die eine Gesellschaft (A.________ SA) im Rahmen ihrer Steuererklärung für die Steuerperiode 2017 geltend machte, steuerlich anerkannt werden kann. Die Rückstellung bezog sich auf eine Immobilie in der Gemeinde U.________, deren mögliche Nutzung aufgrund einer Planungsrevision und anhängiger Rechtsverfahren ungewiss war.


2C_196/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen nicht geleisteter Kostenvorschusszahlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der sich seit 2021 in der Schweiz aufhält und Sozialhilfe bezogen hat, wurde mit einer Entscheidung des kantonalen Migrationsdienstes des Kantons Waadt die Aufenthaltsbewilligung wegen Sozialhilfebezug widerrufen und seine Wegweisung angeordnet. Der Entscheid wurde vom kantonalen Gericht bestätigt. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein, versäumte jedoch, die vorgeschriebene Kostenvorschusszahlung trotz wiederholter Fristverlängerungen fristgemäss zu leisten.


9C_319/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 28. Mai 2025 gegen einen Entscheid der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf, Kammer für Sozialversicherungen, Beschwerde vor dem Bundesgericht. Der kantonale Entscheid wies ihre frühere Beschwerde als unzulässig ab, weil diese vorzeitig eingereicht wurde, bevor die zuständige kantonale Ausgleichskasse über die von ihr am 10. März 2025 erhobene Opposition zur Verwaltungsentscheidung vom 5. März 2025 entschieden hatte.


7B_432/2025: Nichteintreten auf Beschwerde mangels Zahlung der Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte eine Beschwerde gegen den Entscheid der Präsidentin der Strafrekurskammer des Genfer Kantonsgerichts vom 10. April 2025 ein. Mit diesem Entscheid war auf eine frühere Beschwerde von A.________ gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Genfer Staatsanwalts vom 2. September 2024 nicht eingetreten worden. Die Beschwerde ans Bundesgericht war aufgrund des fehlenden Vorschusses für die Gerichtskosten unzulässig.


4A_59/2025: Urteil zur Kostenregelung in einer Zivilsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger (Beschwerdeführer) machte gegenüber seinen ehemaligen Rechtsanwälten (Beschwerdegegner) Forderungen geltend, die sich auf deren pflichtwidriges Unterlassen einer rechtzeitigen Einsprache gegen einen Strafbescheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) bezogen. Die Streitigkeit betraf Schadensersatzforderungen und insbesondere die Regelung der Verfahrenskosten und Parteientschädigung. Die Vorinstanz bestätigte im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil, wodurch die Klage nur teilweise gutgeheissen wurde.


4A_248/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Nichteintretensentscheidung bei unzureichender Begründung einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein früherer Arbeitnehmer, hatte eine Klage gegen seine ehemalige Arbeitgeberin wegen geltend gemachter finanzieller Ansprüche, eines angeblich missbräuchlichen Kündigungscharakters und erlittenen immateriellen Schadens eingeleitet. Nach seiner Abwesenheit an einer anberaumten Schlichtungsverhandlung wurde die Klage gemäss Art. 206 Abs. 1 ZPO vom Schlichtungsrichter als erledigt erklärt und aus dem Register gestrichen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin erfolglos Beschwerde bei der kantonalen Berufungsinstanz und schliesslich beim Bundesgericht.


4A_303/2025: Entscheid zur Nichteintretensfrage bei ungenügender Beschwerdebegründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde von D.________ SA, C.________ Sàrl, A.________ und B.________ gegen das Urteil der Vorinstanz, welches einen Appell wegen ungenügender Begründung als unzulässig erklärt hat. Der Streit betrifft die sofortige Räumung eines Geschäftslokals und die Zwangsvollstreckung durch die öffentliche Gewalt.


9C_12/2025: Steuerrechtliche Beurteilung von Gewinnen bei der Veräusserung von Fondsanteilen durch eine juristische Person

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, eine Gesellschaft mit Sitz im Kanton Waadt, tätigte Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen eines Immobilienfonds (FPI D.________) in den Steuerperioden 2010 und 2011. Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Waadt untersagte die Steuerbefreiung der Gewinne und integrierte diese in das steuerbare Einkommen der Gesellschaft. Nach Ablehnung der Einsprache gegen die Steuerveranlagung wandte sich die Gesellschaft erfolglos an das Kantonsgericht. Die Gesellschaft reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit der Forderung, dass die betreffenden Gewinne steuerbefreit sein sollten.


2C_387/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Polizeiliches Handeln und Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde gegen polizeiliche Massnahmen ein, darunter ein Türzylinderaustausch und das Betreten ihrer Wohnung ohne rechtliche Grundlage. Sie forderte Entschädigung für immateriellen Schaden. Das Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde mangels eines Anfechtungsobjekts bzw. genügender Substanziierung nicht ein. Dagegen erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte unter anderem die Vereinigung mehrerer Verfahren, eine Untersuchung von Behördenmissbrauch und eine mündliche Anhörung. Das Bundesgericht lehnte die Anträge weitgehend ab und trat auf die Beschwerde nicht ein.


9C_526/2024: Anspruch eines minderjährigen Versicherten auf eine Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der minderjährige Versicherte A.A.________ (geboren 2017) leidet an Diabetes Typ 1, diagnostiziert im Oktober 2021. Im November 2022 wurde durch seine Eltern ein Antrag auf eine Hilflosenentschädigung bei der Invalidenversicherung gestellt. Das zuständige kantonale Amt für die Invalidenversicherung lehnte den Antrag am 22. September 2023 ab. Nach Beschwerde gab das kantonale Gericht teilweise statt und sprach dem Versicherten eine Hilflosenentschädigung geringen Grades ab dem 1. Oktober 2022 zu. Das Bundesgericht hatte über die Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen (OFAS) zu befinden, welche die Aufhebung des kantonalen Urteils und die Bestätigung der ursprünglichen Verwaltungsentscheidung forderte.