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Bundesgericht neue Urteile vom 25.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_559/2025: Entscheid zum Antrag auf Aufhebung der Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein inhaftierter Schweizer Staatsbürger mit mehreren Vorstrafen zwischen 1994 und 2018, wurde ursprünglich im Jahr 2006 zu einer Massnahme des Strafvollzugs (Internierung) gemäss Art. 64 StGB verurteilt. Im Jahr 2016 wurde die Massnahme in eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB umgewandelt. Die Verlängerung dieser Massnahme wurde zuletzt im März 2023 bis zum Jahr 2025 verfügt. Im Mai 2025 verlängerte das zuständige kantonale Gericht die Massnahme bis 2028, wobei eine Sicherheitshaft bis zum Abschluss der Berufungsverfahren angeordnet wurde. Der Beschwerdeführer focht die Sicherheitshaft beim Bundesgericht an und verlangte deren Aufhebung sowie Feststellung des Rechtsverstosses.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht hielt die Beschwerde in Strafsachen gemäss Art. 78 BGG für zulässig und trat auf sie ein. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung seines Rechts auf regelmässige Überprüfung der Sicherheitshaft gemäss Art. 31 Abs. 3 und 4 BV sowie Art. 5 Abs. 4 EMRK. Das Bundesgericht erkannte, dass die kantonale Autorität nicht rechtsgenügend gehandelt habe, da keine gültige rechtliche Grundlage für die Haftverlängerung ab dem Datum 7. Mai 2025 vorhanden sei. Der Beschwerdeführer war somit zeitweise ohne gültigen Titel in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht stellte fest, dass das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt worden sei. Ihm wurden gerichtliche Stellungnahmen des Staatsanwalts nicht rechtzeitig zugestellt, wodurch er keine Möglichkeit zur Replik hatte. Diese Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör führt unabhängig von der materiellen Prüfung zur Aufhebung der kantonalen Entscheidung. Das Bundesgericht konnte aufgrund seines eingeschränkten Prüfungsrechts keine endgültige Entscheidung zur Sicherheitshaft treffen und wies die Angelegenheit zur neuem Entscheid an die Vorinstanz zurück.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, die angefochtene Verfügung aufgehoben und zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.


2C_26/2025: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte eine Genugtuung von Fr. 5'000.-- für körperliche und seelische Traumen sowie die rechtswidrige Beschlagnahme seines Autoschlüssels durch die Luzerner Polizei im Zusammenhang mit einer polizeilichen Kontrolle. Das Bezirksgericht Luzern wies die Klage ab, ebenso das Kantonsgericht Luzern die darauf gerichtete Beschwerde. Das Bundesgericht behandelte die Eingabe als subsidiäre Verfassungsbeschwerde.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E. 1: Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde und entschied, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen ist, da der Streitwert von Fr. 30'000.-- nicht erreicht wurde und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Die Eingabe wird als subsidiäre Verfassungsbeschwerde behandelt. - E. 2: Es wird erläutert, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden kann. Appellatorische Kritik oder ungenügend begründete Rügen verwirft das Gericht. - E. 3: Die Vorinstanz habe nachvollziehbar festgestellt, dass keine Beweise für das vom Beschwerdeführer kritisierte Verhalten der Polizisten vorliegen und dass die angeblich erlittene Traumatisierung nicht schwerwiegend genug ist, um einen Genugtuungsanspruch gemäss Art. 47 OR zu rechtfertigen. - E. 4: Der Beschwerdeführer konnte keine ausreichende Begründung für eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte durch eine angeblich unrechtmässige Behandlung bei der Polizeikontrolle liefern. - E. 5: Die Beschlagnahme des Autoschlüssels wurde von der Vorinstanz als nicht Gegenstand des Verfahrens angesehen, was das Bundesgericht bestätigt. - E. 6: Rügen bezüglich angeblicher Verstösse gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren unzulässig.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


9C_459/2024: Urteil zur Abzugsfähigkeit von Verlusten aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil behandelt die Frage der Abzugsfähigkeit von Verlusten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bei den Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn sowie der direkten Bundessteuer für die Steuerperioden 2016-2019. Die definitive Veranlagung hatte die Abzüge aufgrund mangelnder Gewinnerzielungsabsicht verweigert. Die Einsprachen und die anschliessende Beschwerde ans Kantonale Steuergericht Solothurn wurden abgewiesen, worauf die Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht erhoben. Das Bundesgericht überprüfte die rechtliche Einordnung der finanziellen Tätigkeiten sowie die verfahrensrechtliche Behandlung durch die Vorinstanz.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit der Beschwerde, die als zulässig erachtet wird. Es wird festgestellt, dass keine \"Nullveranlagung\" vorliegt und somit ein ausreichend rechtliches Interesse besteht. Es wird die Anwendung von Bundesrechtsbestimmungen und Harmonisierungsrecht bestätigt, wobei auch die verfassungsmässigen Rechte nur bei qualifizierter Rüge geprüft werden. Das Bundesgericht erläutert die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung selbständiger Erwerbstätigkeit. Es wird hervorgehoben, dass Gewinnstrebigkeit nicht zwingend das Erreichen eines Gewinns voraussetzt, wobei auch eine mehrjährige Verlusterzielung grundsätzlich nicht ausreiche, um die Tätigkeit als Liebhaberei zu qualifizieren. Die vorliegenden Veranlagungen werden nicht als vollständige Ermessensveranlagungen eingestuft, sondern als Ermessenszuschläge (\"herkömmliche Aufrechnung\"). Der kantonalen Behörde wird vorgeworfen, die von den Steuerpflichtigen während des Einspracheverfahrens eingereichten Unterlagen nicht hinreichend geprüft zu haben. Das Bundesgericht hält fest, dass die Regelungen des Steuerharmonisierungsgesetzes analog für die Staats- und Gemeindesteuern angewendet werden müssen. Die Rückweisung an die Vorinstanz gilt als vollständiges Obsiegen bei der Kosten- und Entschädigungsregelung.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, das vorherige Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Gerichtskosten werden auferlegt und eine Parteientschädigung wird festgelegt.


5A_567/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Behandlung ohne Zustimmung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer fürsorgerischen Unterbringung in der Klinik B.________ behandelt. Die ärztliche Leitung ordnete am 16. Juni 2025 eine Behandlung ohne Zustimmung an. Die darauf folgende Beschwerde gegen die Massnahme wurde vom Obergericht des Kantons Graubünden am 3. Juli 2025 abgewiesen. Mit Eingabe vom 14. Juli 2025 wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.


2C_95/2025: Urteil zur Nichtpromotion an einer Informatikmittelschule

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde aufgrund eines Notendurchschnitts von 3.9 für das erste Semester des Schuljahres 2023/2024 nicht befördert. Eine weitere Repetition war nicht möglich, da er bereits das zweite Schuljahr wiederholt hatte. Seine Beschwerden beim Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau sowie beim Verwaltungsgericht blieben erfolglos. Während des Beschwerdeverfahrens konnte er aufgrund der gewährten aufschiebenden Wirkung die Schule weiterhin besuchen und erbrachte nachträgliche Leistungen. Mit der Beschwerde ans Bundesgericht beantragt er die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts und die Anerkennung des Semesters als bestanden.


9C_278/2025: Anspruch auf Witwerrente bei rechtsbeständiger Renteneinstellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer bezog nach dem Tod seiner Ehefrau eine Witwerrente der AHV, die im Januar 2018 eingestellt wurde, als das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendete. Im Oktober 2022 beantragte er, gestützt auf ein Urteil des EGMR, die rückwirkende Wiederauszahlung der Rente, was durch die Ausgleichskasse und in der Folge durch das kantonale Gericht abgelehnt wurde.


7B_313/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte zuvor eine Beschwerde bei der Vorinstanz, der Anklagekammer des Kantons St. Gallen, eingereicht, betreffend den Erlass von Verfahrenskosten und die Einforderung eines Kostenvorschusses. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen hatte das Rekursverfahren abgeschrieben, da der Kostenvorschuss nicht geleistet wurde. Die Anklagekammer wies die Beschwerde am 31. März 2025 ab, soweit sie darauf eintrat.


7B_417/2025: Verfügung zum Rückzug einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte am 9. Mai 2025 eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht eingereicht, jedoch aus prozessökonomischen und finanziellen Gründen am 7. Juni 2025 den Rückzug der Beschwerde angezeigt.


7B_451/2023: Entscheid zu vereinbarten Verfahren betreffend Ausstand und Ermächtigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war in mehrere zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit B.________ involviert, die zu gegenseitigen Strafanzeigen führten. A.________ erhob Strafanzeigen gegen diverse Amtspersonen des Kantons St. Gallen wegen Vorwürfen wie Amtsmissbrauch und Begünstigung. Zudem beantragte er, dass diese Personen in den Ausstand treten und eine Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen sie erteilt werde. Die Vorinstanz wies die Ausstandsgesuche ab und verweigerte die Ermächtigung, was A.________ vor Bundesgericht bestritt.


7B_11/2024: Entscheid zu einer Beschwerde betreffend eine Einstellungsverfügung und Fragen der Beschwerdemotivation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Mittelwallis stellte am 10. Juni 2022 ein Strafverfahren gegen B.________ wegen des Verdachts auf Betrug (Art. 146 StGB) aus zwei Gründen ein: fehlende Erfüllung der Tatbestandsmerkmale und Opportunitätsgründe (Art. 319 Abs. 1 lit. b und lit. e StPO). A.________ erhob Beschwerde gegen diese Einstellungsverfügung, welche von der Einzelrichterin der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis am 20. November 2023 mangels ausreichender Beschwerdebegründung als unzulässig erklärt wurde. A.________ brachte die Angelegenheit vor das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung sowie den erneuten Entscheid der Vorinstanz.


7B_361/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht, nachdem seine vorherigen Rechtsmittel gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 24. Februar 2025 abgewiesen wurden.


1C_176/2024: Öffentliches Baurecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die C.________ GmbH beantragte die Baubewilligung für die Demontage eines Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Rotkreuz, Gemeinde Risch. Gegen die erteilte Bewilligung und die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerabstandes wurden Einsprachen erhoben, insbesondere durch die Beschwerdeführenden, welche Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks sind. Der Gemeinderat Risch wies die Einsprachen ab und bestätigte die Baubewilligung. Das Verwaltungsgericht Zug wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


1C_9/2025: Kündigung im öffentlichen Arbeitsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ arbeitete seit 2002 für die Hôpitaux A.________ und wurde 2005 zum Beamten ernannt. Nach einem Vorfall im August 2021, bei dem ein Kind nach einer fehlerhaften Notrufbearbeitung verstarb, wurde ihm mangelnde Beachtung der Vorgaben und wiederholte Verstösse gegen das Protokoll vorgeworfen. Nach einer internen Untersuchung und mehreren Anhörungen wurde sein Arbeitsverhältnis per 31. Mai 2024 gekündigt. Die Vorinstanz ordnete jedoch die Wiedereinstellung an, weil sie die Kündigung im Hinblick auf die Verhältnismässigkeit als nicht gerechtfertigt ansah.


7B_377/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Strafvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen das Nichteintreten des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich auf seine Beschwerde bezüglich einer Verfügung der Justizdirektion des Kantons Zürich vom 10. Februar 2025. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und entschied, aufgrund ungenügender Begründung nicht darauf einzutreten.


1C_568/2023: Abschreibung eines Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, Eigentümerin einer Parzelle in St. Moritz, reichte mehrere Bau- und Projektänderungsgesuche ein, die bewilligt wurden. Der Nachbar B.________ ersuchte nachträglich um Einsicht in Baugesuchsunterlagen. Gegen die teilweise gewährte Akteneinsicht erhob die A.________ SA Beschwerde bis vor Bundesgericht. Während des Verfahrens wurde die Bautätigkeit abgeschlossen, womit das Rechtsschutzinteresse entfiel. Das Verwaltungsgericht erklärte die Angelegenheit daher als gegenstandslos.


7B_350/2025: Urteil über Nichtanhandnahmeverfügungen und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte sechs Beschwerden in Strafsachen gegen Verfügungen des Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 11. April 2025 ein. Diese Verfügungen betrafen die Nichtanhandnahme des Untersuchungsamts St. Gallen und die Abweisung der Gesuche des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege.


7B_441/2024: Rechtmässigkeit der Ablehnung einer Anfrage auf neues Urteil im Falle einer Abwesenheit bei Verhandlungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde vom Genfer Polizeigericht am 18. Juli 2023 wegen verschiedener Straftaten (u.a. Usurpation, unerlaubtes Verbleiben und Beschäftigung von Ausländern sowie Verstoß gegen die AHV-Gesetzgebung) in einem Abwesenheitsurteil zu Freiheits-, Geldstrafen und einer Busse verurteilt. Nach Erhalt des Urteils stellte sie eine Anfrage auf ein neues Verfahren, die vom Polizeigericht am 20. Dezember 2023 abgelehnt wurde, und ihr Rekurs gegen diese Ablehnung wurde von der kantonalen Strafrekurskammer am 27. Februar 2024 ebenfalls abgewiesen. Vor Bundesgericht beanstandete sie, dass ihre Abwesenheit bei der entscheidenden Verhandlung vom 27. Juni 2023 aufgrund einer medizinischen Notlage entschuldbar gewesen sei.


7B_713/2024: Ausstandsbegehren gegen Obergerichtspräsidentin II im Verfahren BS 23/050

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ beantragten im Rahmen eines Verfahrens vor dem Obergericht des Kantons Obwalden den Ausstand der Obergerichtspräsidentin II, Daniela Widmer. Sie begründeten das Gesuch unter anderem mit der angeblichen Befangenheit der Obergerichtspräsidentin II aufgrund ihrer Verfahrensweise und institutionellen Rahmenbedingungen. Das Obergericht wies dieses Gesuch ab, soweit es darauf eintrat. Die Beschwerdeführer erhoben daraufhin Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


2C_201/2024: Urteil zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der nordmazedonische Staatsangehörige A.________ beantragte die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung von seiner Schweizer Ehefrau B.________, gestützt auf einen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG. Er machte geltend, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein. Das Migrationsamt verlängerte die Bewilligung nicht und wies ihn aus. Seine Rechtsmittel bis zum Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt blieben erfolglos, worauf er Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erhob.


7B_252/2025: Unzulässigkeit einer Strafanzeige

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin zeigte ihren Neffen wegen Betrugs in einer Erbschaftsangelegenheit an. Die Staatsanwaltschaft entschied, das Verfahren nicht anzuhandeln. Die Beschwerdeführerin wandte sich mit Beschwerde gegen diesen Entscheid an das Kantonsgericht des Kantons Wallis, welches ihre Eingabe ablehnte. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangte sie vom Bundesgericht die Aufhebung der kantonsgerichtlichen Verfügung und die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft zur Angabe eines Strafverfahrens.


7B_273/2025: Urteil zum Ausstandsbegehren gegen Kantonsgerichtspräsidentin

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ reichte wiederholt Ausstandsbegehren gegen die Kantonsgerichtspräsidentin II des Kantons Obwalden sowie gegen weitere Personen des Kantonsgerichts ein. Zudem verlangte er den Ausstand aller Richter und Richterinnen des Obergerichts Obwalden in verschiedenen Verfahren. Die Vorinstanz hatte dies abgelehnt, soweit sie darauf eintrat. A.A.________ focht den Entscheid des Obergerichts AB 24/016 vom 20. Februar 2025 beim Bundesgericht an, wobei er eine Verletzung der Unvoreingenommenheit und der Unschuldsvermutung von Gerichtsmitgliedern geltend machte.


7B_229/2025: Nichteintreten auf Beschwerde wegen fehlendem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob am 11. März 2025 Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, betreffend die Nichtanhandnahme einer Strafsache. Das Bundesgericht forderte die Beschwerdeführerin zur Leistung eines Kostenvorschusses auf, welcher trotz Nachfrist nicht erbracht wurde.


1C_102/2025: Entscheid zu Akteneinsicht in einem Disziplinarverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin war als Sekretärin beim Strafgericht des Kantons Tessin angestellt und fühlte sich durch eine Kollegin durch Mobbing beeinträchtigt. Sie meldete den Vorfall, was zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen die gemeldete Kollegin führte. Dieses Verfahren wurde abgeschlossen, wobei administrative Massnahmen gegen die gemeldete Kollegin ergriffen wurden. Die Beschwerdeführerin beantragte daraufhin Einsicht in die entsprechenden Akten, insbesondere in den Bericht des beigezogenen Experten, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Die zuständigen kantonalen Behörden verweigerten ihr jedoch die Einsicht unter Hinweis auf den fehlenden Parteistatus. Gegen diese Entscheidungen legte sie Beschwerde an das Bundesgericht ein.


7B_291/2025: Ausstandsgesuch gegen Obergerichtspräsident

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ stellten im Rahmen von mehreren Verfahren ein Ausstandsgesuch gegen den Obergerichtspräsidenten Dr. Stefan Keller sowie andere Mitglieder des Obergerichts des Kantons Obwalden. Das Ausstandsgesuch gegen alle Richter und Richterinnen wurde vom Bundesstrafgericht abgewiesen. Später erneuerten sie spezifische Ausstandsgesuche gegen Dr. Keller, unter anderem basierend auf einer Begegnung im Bahnhof Luzern und angeblichen Aussagen betreffend Familienangelegenheiten und Amtsgeheimnisverletzungen. Die Vorinstanz wies das Ausstandsgesuch gegen Dr. Keller ab, soweit darauf eingetreten wurde.


7B_156/2025: Nichtanhandnahme und Kostenfolgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelte eine Beschwerde der A.________ AG gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau und den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 31. Januar 2025. Die Beschwerdeführerin versäumte es, den geforderten Kostenvorschuss fristgerecht zu leisten, obwohl sie mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass im Falle der Nichtzahlung auf die Beschwerde nicht eingetreten wird.


7B_416/2025: Verfügung betreffend Rückzug einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 9. Mai 2025 eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 7. April 2025. Mit Schreiben vom 7. Juni 2025 erklärte sie aus prozessökonomischen und finanziellen Gründen den Rückzug ihrer Beschwerde.


7B_393/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur unentgeltlichen Rechtspflege und Ablehnung der Rücktrittsanfrage

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Der Beschwerdeführer A.________ hatte eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gegen eine Mitarbeiterin des Staatskanzleisekretariats des Kantons Waadt erstattet, die vom Staatsanwalt suspendiert wurde. B. Seine darauf folgende Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen die Suspendierungsverfügung wurden vom kantonalen Strafgericht abgewiesen. C. Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die neben der unentgeltlichen Rechtspflege auch die Ablehnung des Präsidenten der II. Strafrechtlichen Abteilung sowie verschiedene Nebenschauplätze enthält.


1C_542/2024: Urteil zu einem Streit über die Umnutzung von Pflichtparkplätzen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft «Im Unterdorf 10» beantragte die Umnutzung von zwei bestehenden Besucherparkplätzen zu Wohnungsabstellplätzen. Der Bauausschuss der Gemeinde Maur bewilligte die Umnutzung nur für einen der beiden Parkplätze und auferlegte zusätzlich eine Verpflichtung zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für den verbleibenden Besucherparkplatz. Nachfolgende kantonale Rechtsmittelverfahren führten schliesslich zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das diese Verpflichtung aufhob und die Bewilligung zur Umnutzung beider Parkplätze anordnete. Gegen dieses Urteil erhoben sowohl die Gemeinde Maur als auch mehrere Anwohner Beschwerde beim Bundesgericht.