Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_28/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Baubewilligung für Fassadenänderung bei denkmalgeschützten Gebäuden in Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Zürcher Heimatschutz (ZVH) erhob Beschwerde gegen eine Baubewilligung, die eine reversible Abdeckung von Hausinschriften bei zwei geschützten Gebäuden in Zürich vorsieht. Diese Bewilligung wurde von der Stadt Zürich erteilt, um Empfehlungen einer Projektgruppe gegen rassistische Zeitzeichen umzusetzen. Der Heimatschutz argumentierte, die Maßnahmen seien mit dem kantonalen Natur- und Heimatschutzrecht nicht vereinbar und verlangte umfassendere Schutzabklärungen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Legitimation des ZVH zur Beschwerde. Es stellt fest, dass der Verband aufgrund seiner kantonalen Tätigkeit nicht auf das Verbandsbeschwerderecht gemäss Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG zurückgreifen kann. - **E.1.2:** Der ZVH argumentiert, er sei befugt, Verfahrensrechte geltend zu machen (Star-Praxis), da im kantonalen Verfahren auf umfassende Schutzabklärungen verzichtet worden sei. - **E.1.3:** Das Gericht erachtet die Beschwerde als unzulässig, da der ZVH keine Verletzung von ihm zustehenden Verfahrensgarantien rügt. Die Kritik betrifft in der Hauptsache die Einhaltung der Vorgaben des kantonalen Heimatschutzrechts, für diese ist der ZVH jedoch nicht legitimiert. - **E.2:** Das Gericht kommt zum Schluss, dass das Anliegen des ZVH nicht isoliert als Verfahrensfrage überprüft werden kann, da es eine materielle Beurteilung der Schutzobjekte voraussetzt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht entgegen genommen und die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
7F_32/2025: Entscheid über eine Revisionsgesuch bezüglich eines früheren Urteils zur Nichtgewährung von unentgeltlicher Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde durch das Tribunal des mesures de contrainte des Kantons Waadt am 8. April 2025 in Sicherheitshaft gesetzt, was am 16. April 2025 durch die Chambre des recours pénale des Kantons Waadt und am 19. Juni 2025 durch das Bundesgericht bestätigt wurde. Dabei wurde über den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht entschieden. Der Beschwerdeführer reichte daher am 1. Juli 2025 eine Revisionsgesuch ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Der Revisionsantrag wurde termingerecht und durch eine berechtigte Partei eingereicht. - **E.2:** Das Bundesgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 die Frage der unentgeltlichen Rechtspflege nicht behandelt. Nach Art. 121 lit. c BGG ist die Revision gerechtfertigt, wenn eine Entscheidungsinstanz es versäumt, über eine Schlussfolgerung zu entscheiden. Das Ignorieren der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt diesen Tatbestand. - **E.3:** Nach Art. 64 Abs. 1 und 2 BGG hat der Beschwerdeführer Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, da seine finanziellen Verhältnisse seit seiner Inhaftierung den Anforderungen entsprechen und der Rechtsweg nicht aussichtslos war. Folglich hätte ihm die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und sein Anwalt als Verteidiger bestellt werden müssen. - **E.4:** Die Revision wird angenommen, und das frühere Bundesgerichtsurteil wird in Bezug auf die auferlegten Gerichtskosten abgeändert.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wurde gutgeheissen, das frühere Urteil aufgehoben, und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde gutgeheissen.
8C_609/2024: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei arbeitgeberähnlicher Stellung eines Gesellschafters
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war bis April 2023 als Geschäftsführer und Gesellschafter der B.________ GmbH tätig, die seither in Liquidation ist. Aufgrund seiner arbeitgeberähnlichen Stellung wurde ihm von der Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab 1. Januar 2023 verwehrt. Nach Einsprache und Beschwerde stellte das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich fest, dass der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab 1. Oktober 2023 grundsätzlich bestehe, soweit die weiteren Voraussetzungen erfüllt seien, und hob den Einspracheentscheid teilweise auf.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Die formellen Voraussetzungen für die Behandlung der Beschwerde sind gegeben. - E.2: Das Bundesgericht prüft Bundesrechtsverletzungen und wendet das Recht von Amtes wegen an, während es den von der Vorinstanz festgelegten Sachverhalt nur dann ergänzt oder berichtigt, wenn er offensichtlich unrichtig oder rechtlich mangelhaft ist. - E.3: Streitig ist, ob der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab 1. Oktober 2023 zu Recht bejaht wurde. - E.4: Gemäss Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG haben arbeitgeberähnliche Personen wie Gesellschafter keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Dieser Ausschluss ist absolut und dient der Vermeidung von Missbrauch. - E.5: (5.1) Das kantonale Gericht hatte den Ausschluss für die Zeit bis Ende September 2023 bejaht, ihn jedoch ab Oktober 2023 verneint, gestützt auf eine Einzelfallprüfung. (5.2) Die Beschwerdeführerin rügt, dass eine solche Prüfung für Gesellschafter gemäss Rechtsprechung nicht zulässig sei. - E.6: (6.1) Der Ausschluss der Anspruchsberechtigung ergibt sich von Gesetzes wegen allein aus der Gesellschafterstellung unabhängig von weiteren Umständen. (6.2) Die Einzelfallprüfung der Vorinstanz war vor diesem Hintergrund unzulässig. (6.2.3) Die Vorinstanz war durch frühere Verfahrensvorgaben nicht gezwungen, von dieser ständigen Rechtspraxis abzuweichen. - E.7: Die arbeitgeberähnliche Stellung des Beschwerdegegners schliesst seinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder aus.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und der Einspracheentscheid bestätigt. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdegegner auferlegt.
9C_430/2023: Beschränkung der ratenweisen Einkäufe in die berufliche Vorsorge bei aus dem Ausland zugezogenen Personen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der französische Staatsangehörige A.________, der seit September 2020 in der Schweiz tätig ist, tätigte mehrere Einkäufe zur Lückenauffüllung in seine berufliche Vorsorge bei der Stiftung B.________ SA. Im Jahr 2022 verweigerte die Stiftung die Annahme von Einkäufen über einen festgelegten Höchstbetrag, der gemäss Art. 60b Abs. 1 OPP 2 auf 20 % des versicherten Jahreslohns begrenzt ist. A.________ argumentierte gegen diese Begrenzung und beantragte die gerichtliche Feststellung, dass die genannte Regelung nicht auf ihn anzuwenden sei.
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7B_229/2024: Entscheid betreffend die Bemessung von Entschädigungen nach Art. 429 StPO und die Ablehnung von Entschädigungen für immateriellen Schaden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betraf die Entschädigung eines Beschwerdeführers nach dem Einstellen eines Strafverfahrens, das ursprünglich wegen mutmasslicher sexueller Handlungen mit Kindern und Vergewaltigung geführt wurde. Der Beschwerdeführer verlangte eine höhere Entschädigung für Verteidigungskosten und für erlittenen immateriellen Schaden. Das Bundesgericht überprüfte die Entscheidungen der kantonalen Instanzen im Rahmen dieser Ansprüche.
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5D_33/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in einem Streit bezüglich Kosten und Entschädigungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft die Kosten und Entschädigungen im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit über die elterliche Sorge. Der Beschwerdeführer A.________ wurde verpflichtet, der Beschwerdegegnerin B.________ eine Entschädigung in Höhe von 3'000 CHF aus der ersten Instanz zu zahlen. A.________ stellte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanzen.
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7B_192/2022: Entschädigungsfolgen im Strafverfahren: Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus erhebt Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus, das den Beschwerdegegner B.________ freigesprochen und ihm eine Entschädigung zu Lasten der Gerichtskasse zugesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Entschädigung von B.________ im Berufungsverfahren dem Privatkläger A.________ aufzuerlegen oder die Sache zur Neubeurteilung ans Obergericht zurückzuweisen.
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9C_60/2024: Entscheid betreffend Streit um die Überschussbeteiligung einer Versicherungspolice
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, eine selbständige Architektin, schloss 2002 bei Generali Assurances eine Versicherungspolice für eine gemischte Lebensversicherung ab. Nach Ablauf der Police im Jahr 2022 stellte sie fest, dass die Überschussbeteiligung von 315.20 CHF weit unter den ursprünglich prognostizierten Werten lag (14'300 bis 33'300 CHF). Nach einer Überprüfung durch die FINMA beanstandete die Beschwerdeführerin die Berechnung der Beteiligung und verlangte eine detailliertere Prüfung sowie eine formelle Entscheidung, welche von der FINMA verweigert wurde. In der Folge klagte sie vor der kantonalen Instanz, welche ihre Forderungen ablehnte.
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8F_2/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ stellte ein Revisionsgesuch gegen das Nichteintretensurteil 8C_709/2024 des Bundesgerichts betreffend seine Beschwerde in einem Invalidenversicherungsfall. Es wird dabei beklagt, dass das Bundesgericht rechtliche Fehler begangen habe, ohne einen gültigen Revisionsgrund gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG) darzulegen.
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5A_429/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit einer Konkursforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschaft A.________ wurde durch Urteil des erstinstanzlichen Gerichts Genf am 31.03.2025 für konkurs erklärt. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde am 01.05.2025 von der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichtes abgewiesen. A.________ erhob daraufhin am 31.05.2025 Beschwerde ans Bundesgericht. Die Beschwerdeführerin zahlte jedoch die vorgeschriebene Gerichtskostenvorschuss nicht vollständig innerhalb der festgelegten Frist und versuchte nachträglich, ihren Zahlungsstatus zu belegen.
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7B_330/2025: Maßnahmen der Ersatzmassnahmen zur Untersuchungshaft bei einem minderjährigen Beschwerdeführer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Jugendlicher, wurde wegen einer Reihe von Vorwürfen, darunter einer Drohung gegen seine Schwester mit einem Messer und einer versuchten Nötigung, vom Jugendsachrichter des Kantons Genf in Untersuchung genommen. Es wurden Ersatzmassnahmen zur Untersuchungshaft angeordnet, darunter ein Kontaktverbot zur Schwester und das Verbot, in die Familienwohnung einzuziehen, solange die Schwester dort lebt. Die kantonale Instanz bestätigte diese Maßnahmen. Der Beschwerdeführer reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein, die sich gegen die Maßnahmen richtete, unter anderem unter Berufung auf behauptete Verletzungen der Verteidigungsrechte und übermäßige Härte der Maßnahmen.
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9C_198/2025: Entscheidung zur Beschwerde betreffend Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, versichert bei der Stiftung Krankenkasse Wädenswil, wurde für ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen und Gebühren betrieben. Nach einem Einspracheentscheid der Krankenkasse reduzierte das kantonale Versicherungsgericht Aargau die geschuldete Summe teilweise. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde beim Bundesgericht, wobei er eine weitere Reduktion der Forderung beantragte.
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5A_265/2025: Verfügung zum Rückzug einer Beschwerde in einem betreibungsrechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen die Pfändung des Liquidationsanteils seines Vaters (Schuldner) an einer unverteilten Erbschaft, wendete sich erfolglos zuerst an das Bezirksgericht Bremgarten und dann an das Obergericht des Kantons Aargau. Schliesslich legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein. Nach dem Tod seines Vaters erklärte der Beschwerdeführer zunächst per E-Mail, später schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift den Rückzug der Beschwerde.
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5A_300/2025: Entscheid betreffend kinderrechtliche Massnahmen und Rechtsmittel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es handelt sich um einen familienrechtlichen Konflikt zwischen A.________ und B.________, beide Elternteile von vier minderjährigen Kindern. Aufgrund einer schwerwiegenden Konfliktsituation und der Diagnose „schwere elterliche Entfremdung“ wurde der Vater A.________ der elterlichen Obhut und des Rechts zur Bestimmung des Aufenthaltsortes der Kinder durch die kantonale Behörden entzogen. Die Kinder wurden unter die Obhut des Jugendamtes gestellt. Der Vater wehrte sich gegen diese Massnahmen und beantragte unter anderem eine Änderung der getroffenen Anordnungen sowie die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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7B_1054/2023: Urteil betreffend versuchte Drohung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden zunächst wegen Drohung zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt. Nach Einsprache folgten weitere Untersuchungen, die letztlich zu einer Verurteilung wegen versuchter Drohung führten. Der Vorwurf gründete sich im Wesentlichen auf Aussagen der Schwester des Beschuldigten über ein Telefonat, in dem er angeblich Drohungen, einschliesslich Mordabsichten gegenüber mehreren Personen, geäussert habe. Vorinstanzlich wurden die Aussagen der Schwester sowie polizeiliche Berichte und Zeugenaussagen als Beweismittel verwendet.
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8C_140/2025: Urteil betreffend Kurzarbeitsentschädigung im Monat März 2022
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH, Betreiberin des Restaurants C.________, beantragte für den Monat März 2022 Kurzarbeitsentschädigung, was seitens der Arbeitslosenkasse zunächst bewilligt und später infolge pandemiebedingter Lockerungen teilweise wieder aufgehoben wurde. Nach mehreren Einspracheverfahren und gerichtlichen Rückweisungen wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zug die Beschwerde der A.________ GmbH letztlich ab, da der behauptete Arbeitsausfall für März 2022 nicht glaubhaft als pandemiebedingt ausgewiesen werden konnte. Vorliegend verlangt die A.________ GmbH mit Beschwerde die erneute Prüfung durch das Bundesgericht.
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6B_865/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Sitzblockade
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen seiner Teilnahme an einer nicht genehmigten Sitzblockade auf der Avenue de Rhodanie in Lausanne während einer Klimademonstration am 27. September 2019 verurteilt. Diese Blockade führte zu erheblichen Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr. Die Vorinstanz reduzierte in einem erneuten Urteil den Betrag der Geldstrafe und hob die Verurteilung nach einer kantonalen Regelung (LContr) teilweise auf.
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6B_578/2024: Urteil vom 12. Juni 2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Tribunal des IIIe Arrondissements im Kanton Wallis am 14. September 2023 wegen verschiedener Vergehen, darunter einfache Körperverletzung, Drohungen unter Ehegatten, versuchte Vergewaltigung, Verletzungen der Unterhaltspflicht, sexueller Nötigung und Verstösse gegen das Strafgesetzbuch sowie die Strassenverkehrsgesetzgebung, zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Das Urteil wurde durch das kantonale Strafgericht des Wallis teilweise angepasst, wodurch die Haftstrafe auf 60 Monate erhöht und zusätzliche Verfehlungen festgestellt wurden. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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