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Bundesgericht neue Urteile vom 22.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_597/2023: Entscheidung zur Frage der Beschwerdelegitimation im Zusammenhang mit einer Verfahrenseinstellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat stellte eine Untersuchung wegen eines aussergewöhnlichen Todesfalls ein. Der Bruder des Verstorbenen, A.________, legte dagegen Beschwerde ein, welche das Obergericht des Kantons Zürich aufgrund fehlender Beschwerdelegitimation nicht weiterprüfte. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das kantonal letzteinstanzliche Urteil betrifft die Nichtbehandlung einer Beschwerde aufgrund fehlender Legitimation. Das Bundesgericht prüft die Legitimitätsfrage ausschliesslich im Rahmen des Streitgegenstands des Beschwerdeverfahrens. - **E.2:** Die Vorinstanz stellte fest, dass der Beschwerdeführer seine Nähe zum Verstorbenen nicht ausreichend belegte und ihn daher nicht als legitimiert gemäss Art. 116 Abs. 2 StPO ansah. Zusätzlich sei keine Parteistellung als Rechtsnachfolger gemäss Art. 121 StPO nachgewiesen. - **E.3:** Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das Bundesgericht stimmt zu, dass die Vorinstanz die Zweifel an seiner Stellung hätte mitteilen und ihm Gelegenheit zur weiteren Begründung und Einreichung von Beweismitteln hätte geben sollen. - **E.3.3:** Das Bundesgericht weist darauf hin, dass die Kostenverteilung des kantonalen Verfahrens weiterhin durch die Vorinstanz zu prüfen ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, der Beschluss der Vorinstanz aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen, während im Übrigen abgewiesen wurde.


9C_37/2025: Streit über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Verfahrenskosten betreffend ein Grundstück im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ein unabhängiger Anwalt mit Wohnsitz im Kanton Waadt und beruflicher Tätigkeit im Kanton Genf, ist hälftiger Miteigentümer eines Grundstücks in Waadt, auf dem zwei Wohnungen stehen. Es gab diverse Bauprobleme bei Renovierungsarbeiten, was zu Rechtsstreitigkeiten führte. In seiner Steuermeldung für die Steuerperiode 2020 wollte der Beschwerdeführer verschiedene Kosten, darunter Anwaltshonorare und Verfahrenskosten, als steuerlich abzugsfähige Unterhaltskosten geltend machen. Die kantonale Steuerbehörde Genf verweigerte diese Abzüge teilweise, was letztendlich zur Beschwerde beim Bundesgericht führte.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Die Beschwerde ist zulässig, da die Vorinstanz eine Endentscheidung erlassen hat, die letzte kantonale Instanz war und die geltend gemachten Anforderungen erfüllt. - E.2: Das Bundesgericht prüft das Recht von Amtes wegen und stützt sich auf die Sachverhaltsfeststellung der kantonalen Behörde, sofern keine offensichtlichen Fehler vorliegen. - E.3: Der Streit dreht sich um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Immobilienunterhalt. Das Bundesgericht bestätigt, dass diese nur abgezogen werden können, wenn sie direkt auf den Unterhalt und die Erhaltung eines Grundstücks bezogen sind. - E.4: Die Vorinstanz hat korrekt entschieden, dass die Kosten für die Strafanzeige wegen Titelmanipulation sowie die zivilrechtliche Klage gegen einen Architekten und eine Baufirma nicht abzugsfähig sind, da kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Unterhalt des Grundstücks besteht. - E.5: Es ist zudem nicht möglich, eine klare Abgrenzung der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Anteile der Rechtskosten vorzunehmen, da die Belege und Dokumente hierzu ungenügend sind. - E.6: Der Grundsatz der Etanchéität der Steuerperioden gilt: Ein früherer Entscheid der kantonalen Steuerbehörde zu den Jahren 2018 und 2019 beeinflusst die Behandlung in der Steuerperiode 2020 nicht.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_106/2023: Entscheid betreffend Strafklage gegen Polizisten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin warf dem Polizisten vor, sie körperlich und psychisch verletzt zu haben sowie Sachschäden an ihrer Kleidung und Uhr verursacht zu haben. Die Ereignisse fanden in einem Polizeiposten statt. Die Beschwerden wurden von mehreren Zeugen nicht bestätigt. Das Verfahren gegen den Polizisten wurde vom Staatsanwalt eingestellt; die dagegen gerichtete Beschwerde wurde von der kantonalen Kammer für Strafsachen abgewiesen. Die Klägerin erhob Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Zulässigkeit der Beschwerde: Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde ein, da mögliche Verletzungen der EMRK (Art. 3 und 13) geltend gemacht werden. Ermittlungsanforderungen: Das Bundesgericht sieht keine Pflicht für zusätzliche Ermittlungen oder Beweiserhebungen, da die bereits durchgeführten Untersuchungen umfassend waren. Prinzip „In dubio pro duriore“: Die Einstellungen seien gerechtfertigt, da die Anschuldigungen der Beschwerdeführerin nicht ausreichend glaubwürdig oder durch Beweise unterstützt sind. Verfahrenskosten: Die Beschwerdeführerin muss einen Teil der Kosten (430 CHF) tragen, da sie am Verfahren aktiv teilgenommen hat. Verfahrensfehler: Das Fehlen eines Entscheids über die beantragte unentgeltliche Rechtspflege während der ersten Ermittlungen stellt ein formelles Rechtsmissbrauch dar.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, und die Frage der unentgeltlichen Rechtspflege wird an die Vorinstanz zurückgewiesen.


9C_121/2024: Urteil zur Leistungspflicht der Krankenkasse bei Erwerbsausfall eines Organspenders

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Mann spendete 2006 eine Niere, wobei eine bleibende Nervenschädigung entstand, die seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigte. Die bisherige Krankenkasse der Organempfängerin leistete zeitweise Entschädigungen. Der aktuelle Versicherer (Sumiswalder) lehnte Zahlungen ab. Der Spender macht Entschädigungen für Erwerbsausfall finanziell geltend.


7B_253/2025: Nichtbestehen der Voraussetzungen für die Kostenvorschussleistung bei einer Beschwerde gegen einen Entsiegelungsentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 24. März 2025 Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern betreffend Entsiegelung. Das Bundesgericht forderte ihn zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 800.– auf. Trotz mehrfacher Aufforderung und der gesetzlich vorgeschriebenen Nachfrist verweigerte A.________ die Zahlung, ohne ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen.


4A_322/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 22. Mai 2025 ein. Das Obergericht war seinerseits auf eine Beschwerde des Beschwerdeführers wegen mangelhafter Begründung nicht eingetreten. Vorliegend beanstandet der Beschwerdeführer diesen Entscheid sowie die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege.


4A_64/2025: Urteil zur Zuständigkeit eines Schiedsgerichts in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein professioneller Fussballspieler, kündigte seinen Arbeitsvertrag aufgrund eines angeblichen Vertragsbruchs durch seinen Arbeitgeber, den FC B.________. Die Streitigkeit wurde zunächst vor der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten der FIFA behandelt, die ihre Zuständigkeit bejahte und die Klage des Spielers teilweise gutheiss. Der FC B.________ erhob Berufung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS), das die Entscheidung der FIFA aufhob mit der Begründung, dass die staatlichen Gerichte in Ungarn ausschliesslich zuständig seien. Der Spieler wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.


9C_38/2025: Entscheidung zur Ehepaarbesteuerung und Nichteintreten auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A. beanstandeten die gemeinsame Besteuerung ihrer Kapitalleistungen aus der Säule 3a im Jahr 2023 und verlangten eine getrennte Besteuerung analog einer Konkubinatsregelung. Ihre Einsprache beim kantonalen Steueramt Zürich sowie die nachfolgenden Beschwerden beim Steuerrekursgericht und beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wurden abgewiesen, oder darauf wurde nicht eingetreten. Insbesondere trat das Verwaltungsgericht wegen mangelnder Begründung nicht auf die Beschwerde ein. Gegen diesen Entscheid reichten sie Beschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_371/2025: Entscheidung zum Folgegesuch im Asylbereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies ein Asylgesuch sowie Serienfolgegesuche eines Asylsuchenden ab und schrieb das jüngste Folgegesuch wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht form- und inhaltslos ab. Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Beschwerde dagegen nicht ein. A.________ erhob Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht und beantragte u.a. einen Rückweisungsentscheid sowie eine Untersuchung zu Praktiken der ORS Gruppe.


9C_282/2024: Urteil betreffend eine Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein aus Bosnien stammender Mann geboren 1976, beantragte eine Invalidenrente nachdem er angab, aufgrund psychischer und körperlicher Gesundheitsprobleme arbeitsunfähig zu sein. Seine erste Gesuchsablehnung vom 7. September 2018 wurde aufgrund mangelnder gesundheitlicher Beeinträchtigung entschieden. Eine weitere Anfrage im Februar 2020 führte erneut zu einer Ablehnung durch das Amt für Invalidenversicherung im Juni 2022, da der Invaliditätsgrad von 34 % den Anspruch nicht erfüllte. Nach einer gerichtlichen Anordnung einer psychiatrischen Expertise entschied die Vorinstanz, dem Gesuch teilweise stattzugeben und gewährte eine ganze Invalidenrente ab dem 1. August 2020.


5A_527/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die kantonale Instanz stellte fest, dass A.________ seinen Rekurs gegen die Entscheidung der Friedensrichter des Bezirks Lausanne-West erst nach Ablauf der Frist eingereicht hatte. Die gesetzliche Frist begann mit der Zustellung der Entscheidung am 7. April 2025. Der Rekurs wurde erst am 23. Mai 2025 eingereicht. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass ein Todesfall und gesundheitliche Probleme die Verzögerung verursachten, was indessen nicht als rechtlicher Hinderungsgrund anerkannt wurde.


5A_467/2025: Urteil zur fürsorgerischen Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hat über die Beschwerde von A.________ gegen seine fürsorgerische Unterbringung entschieden. A.________ war aufgrund einer beginnenden Demenz und daraus resultierenden Selbst- und Fremdgefährdungen zunächst in einer Klinik und anschliessend in einer demenzgerechten Abteilung eines Pflegezentrums untergebracht. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab, mit der A.________ die Aufhebung der Massnahme und seine Freilassung begehrte, oder alternativ den Eintritt in eine Institution seiner Wahl. Das Bundesgericht bestätigt die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahme.


2D_12/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein 1996 geborener kasachischer Staatsangehöriger, beantragte eine Niederlassungsbewilligung, nachdem er seit 2011 in der Schweiz gelebt hatte. Er erhielt zunächst eine Legitimationskarte aufgrund des Familiennachzugs zu seiner Mutter, die für die Mission Kasachstans bei der UNO tätig war. Nach deren Abreise aus der Schweiz (14. Mai 2013) wechselte er zur Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke. Die kantonale Behörde verweigerte die Niederlassungsbewilligung (30. August 2024), und die Vorinstanzen wiesen seine Beschwerde ab.


6B_165/2024: Urteil zur Unterlassung der Nothilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

E.________, ein Arzt, wurde beschuldigt, die lebensrettende Hilfeleistung für F.________ unterlassen zu haben, die nach intensiven sexuellen Handlungen in seiner Wohnung verstorben ist. Das Kantonsgericht St. Gallen sprach ihn von den Vorwürfen frei. Die Angehörigen von F.________ reichten eine Beschwerde gegen den Freispruch sowie gegen die Abweisung ihrer Zivilforderungen ein.


2D_23/2024: Entscheid betreffend verfassungsrechtliche Beschwerde zu Aufenthaltsbewilligung und Rückweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine Staatsangehörige von Ecuador, lebt seit 2013 rechtswidrig in der Schweiz. Nach einem kurzzeitigen Verlassen der Schweiz kehrte sie illegal zurück. Ihre Anträge auf eine Aufenthaltsbewilligung aus Härtefallgründen wurden von kantonalen Behörden mehrfach abgelehnt, ebenso eine Beschwerde beim Bundesgericht im Jahr 2023. Ein erneuter Antrag auf Wiedererwägung aufgrund der verschlechterten geopolitischen Situation in Ecuador wurde ebenfalls von den kantonalen Instanzen abgelehnt.


4F_18/2025: Entscheid über ein Revisionsgesuch bezüglich Urteil 4D_35/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 2. April 2025 (4D_35/2025), mit dem auf seine Beschwerde in einem Rechtsöffnungsverfahren nicht eingetreten wurde. Zusätzlich wurde beantragt, die Eingabe als subsidiäre Verfassungsbeschwerde entgegenzunehmen.


6B_357/2025: Verfahren betreffend Nichteintreten auf Berufungserklärung wegen Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht Schaffhausen wegen eines Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz und des Sich-Unkenntlich-Machens bei bewilligungspflichtigen Versammlungen zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 200 und einer Busse von CHF 300 verurteilt. Nach der Berufungsanmeldung meldete er erneut Berufung an, ohne jedoch eine hinreichende Berufungserklärung gemäss Art. 399 Abs. 3 StPO einzureichen. Das Obergericht trat daraufhin auf die Berufung nicht ein, ohne eine Nachfrist zur Verbesserung anzusetzen.


7B_1336/2024: Urteil zur Beschwerde gegen die Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 24. Juni 2020 alkoholisiert beim Fahren eines Personenwagens gestoppt. Er verweigerte eine mündlich angeordnete Blut- und Urinprobe. Das Regionalgericht Plessur verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Kantonsgericht Graubünden bestätigte die Schuldsprüche, sprach jedoch eine reduzierte Geldstrafe aus, worauf A.________ Beschwerde an das Bundesgericht erhob.


5A_250/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen die Erklärung des Konkurs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA in Liquidation wurde auf Antrag der Stiftung Sammelstelle BVG vom Regionalgericht Moesa am 7. August 2024 für konkurs erklärt. Im darauffolgenden Verfahren vor der kantonalen Berufungsinstanz wurde deren Rekurs gegen diese Entscheidung am 4. März 2025 abgewiesen. Die Gesellschaft wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und stellte die Beschwerde, wobei sie die Aufhebung der Konkursdeklaration oder alternativ die Rückweisung der Angelegenheit verlangte. Ein Gesuch um aufschiebende Wirkung wurde vom Bundesgericht bewilligt.


9C_36/2025: Entscheid zum Streit über Steuerfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein selbstständiger Anwalt, reichte seine Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 verspätet ein. Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Waadt nahm eine Einschätzung von Amtes wegen vor und erliess eine entsprechende Steuertaxationsentscheidung. A.________ legte gegen diese Entscheidung eine mangelhafte Reklamation ein, welche schliesslich vom Tribunal cantonal des Kantons Waadt als unbegründet zurückgewiesen wurde. Er verlangte die Berücksichtigung von bestimmten Kosten für Gebäudewartung.


9C_174/2025: Entscheid zur Versicherungspflicht in der AHV/IV für eine Ruhestandsbeamtin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige und frühere Beamtin in Deutschland, ist seit Juli 2022 in der Schweiz wohnhaft und besitzt eine Aufenthaltsbewilligung B. Nach Prüfung ihrer Angaben durch die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau wurde sie ab August 2022 als Nichterwerbstätige in der AHV versichert und beitragspflichtig erklärt. Die Beschwerdeführerin bestritt ihre Beitragspflicht und argumentierte, dass ihre deutschen Ruhestandsbezüge nicht als beitragspflichtiges Einkommen betrachtet werden dürften. Nach Einsprache und einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau gelangte der Fall ans Bundesgericht.


2D_10/2025: Entscheid betreffend die Bewertung eines Seminararbeitsergebnisses im Rahmen eines universitären Brückenprogramms

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. hat zwischen den akademischen Jahren 2021/2022 und 2023/2024 am Programm \"Horizon académique\" der Universität Genf teilgenommen. Im Frühjahrssemester 2024 wurde er im Kurs \"Übersetzung, Revision und Post-Edition FR/AR\" mit einer Seminararbeit bewertet (Note: 3,5), die später angefochten wurde. Zusätzlich absolvierte er eine Prüfung, deren Ergebnisse während eines Rekursverfahrens korrigiert wurden. Das Programm ist ein Brückenkurs, der es ermöglicht, als Gasthörer Kurse zu besuchen und unter bestimmten Bedingungen Äquivalenznachweise zu erhalten. A. ist mittlerweile regulär in einem Masterstudiengang für Übersetzung immatrikuliert.


7B_240/2024: Entschädigung der amtlichen Verteidigung im Berufungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die amtliche Verteidigerin A.________ wurde in einem Strafverfahren tätig, welches das Obergericht des Kantons Aargau zur Neudurchführung an die erste Instanz zurückwies. Für das Berufungsverfahren wurde ihr eine Entschädigung von CHF 1'000.-- zugesprochen. Dieser Betrag wurde von der Beschwerdeführerin als unangemessen beanstandet, da sie nicht vorgängig gehört oder zur Einreichung einer Kostennote aufgefordert wurde. Durch die Beschwerdeführerin wurde daher Beschwerde in Strafsachen erhoben mit dem Antrag, die Entschädigung auf CHF 5'693.15 festzusetzen oder zur neuen Festsetzung durch die Vorinstanz zurückzuweisen.