Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_295/2025: Nichteintreten auf eine Aufsichtsbeschwerde und Strafanzeige
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 17. März 2025 beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mehrere Beschwerden und Gesuche ein, darunter ein Antrag auf Einleitung von Strafverfahren gegen Mitarbeiterinnen der Sozialbehörde Wallisellen und andere Behörden sowie Anträge auf Schadenersatz und unentgeltliche Rechtspflege. Das Verwaltungsgericht trat mangels Zuständigkeit nicht auf die Beschwerden ein und wies aufgrund offensichtlicher Aussichtslosigkeit das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. A.________ erhob darauf hin Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1**: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich argumentierte, dass es für strafrechtliche Anliegen und die Einleitung von Strafverfahren nicht zuständig sei. Eine Weiterleitungspflicht an die zuständige Behörde bestehe nur bei fristgebundenen Eingaben, was hier nicht gegeben sei. **E.2**: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.________ die Anforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG nicht erfüllte. Er legte seine Sicht der Dinge dar, ohne substanziiert aufzuzeigen, inwiefern die Vorinstanz das geltende Recht verletzt haben soll. **E.3**: Dem Beschwerdeführer wurde erneut klargemacht, dass das Bundesgericht keine allgemeine Aufsichtsbehörde ist und ausserhalb hängiger Verfahren keine Untersuchungen oder Sanktionen durchführen kann (Verweis auf Urteil 2C_197/2025 vom 19. Mai 2025).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
8C_551/2024: Urteil zur Unfallversicherung (Kausalzusammenhang)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, war als Postautofahrer beruflich unfallversichert bei der Suva. Nach einem Verkehrsunfall am 29. Juni 2022 wurden ihm Heilbehandlungen und Taggeld gewährt. Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 stellte die Suva die Leistungen ein, einschliesslich einer Invalidenrente und einer Integritätsentschädigung, da keine ausreichende medizinische Grundlage vorliege, die eine weitere Leistung rechtfertigen würde. Nach Einspracheentscheidung und kantonalem Urteil wandte sich der Versicherte erfolglos an das Bundesgericht, um die Leistungen über den 7. Juli 2023 hinaus zu erhalten. Hauptstreitpunkt war der natürliche und adäquate Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den Beschwerden, insbesondere psychische Folgen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten basiert auf den Artikeln 95 und 96 BGG. Das Bundesgericht prüft die Rechtsverletzungen von Amtes wegen, jedoch innerhalb der gerügten Mängel.
- **E.2:** Das Gericht bestätigt die korrekte Anwendung der Grundsätze zu natürlichem und adäquatem Kausalzusammenhang sowie zur Beweiswürdigung. Entscheidend war, dass gemäss medizinischen Berichten keine organisch hinreichend objektivierbaren Unfallfolgen bestanden. Eine Adäquanzprüfung erfolgte gemäss der Schleudertrauma-Rechtsprechung, da psychische Beschwerden aktenkundig waren.
- **E.3:** Die Vorinstanz berücksichtigte die medizinische Aktenlage und die Berichte der versicherungsinternen Ärzte, die keine weiteren aussichtsreichen Behandlungen nahelegten. Die psychischen Beschwerden wurden als nicht adäquat unfallkausal beurteilt, da höchstens zwei Kriterien der Schleudertrauma-Rechtsprechung erfüllt waren, was keine Leistungspflicht begründete.
- **E.4:** Die beantragte weitere Sachverhaltsabklärung durch ein polydisziplinäres Gutachten wurde abgelehnt, da keine indikativen organischen Unfallfolgen bestanden. Das Bundesgericht stützte sich auf die ausführlichen Dokumentationen und korrekt angewandten rechtlichen Massstäbe der Vorinstanz.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
9C_109/2024: Entscheid zum steuerlichen Gewinn aus Immobilienverkäufen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall geht es um die Besteuerung eines Immobiliengewinns. Die Beschwerdeführer verkauften zwei Immobilien, zuerst jene im Kanton Waadt (1998 erworben, 2012 verkauft) mit einem steuerlich aufgeschobenen Gewinn und später die Ersatzimmobilie im Kanton Genf (2011 erworben, 2021 verkauft). Das Steueramt des Kantons Genf setzte den steuerpflichtigen Gewinn auf CHF 1'366'520 fest, was auf den ursprünglichen steuerlichen Aufschub des Gewinns aus der waadtländischen Immobilie zurückzuführen ist. Die Steuerpflichtigen argumentierten, der Gewinn sei zu hoch berechnet, und beriefen sich auf zusätzliche Kosten sowie eine Wertanpassung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde ist zulässig. Die Vollzugsbedingungen gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG) sind erfüllt. Es wird sowohl die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns als auch die Festlegung des Anschaffungswerts angefochten. - **E.2:** Das Bundesgericht prüft die Rechtsanwendung von Amtes wegen gemäss Art. 106 Abs. 1 BGG, wobei kantonale Regelungen nur bei klar und detailliert dargelegten Verstössen untersucht werden können (Art. 106 Abs. 2 BGG). - **E.3:** Der Streit betrifft primär die Berechnung des steuerlichen Gewinns, insbesondere die Berücksichtigung von zusätzlichen Anschaffungskosten und die Anwendung kantonaler Vorschriften für die Anpassung des Anschaffungswerts. - **E.4:** Gemäss Bundesgericht steht dem Kanton Genf bei der endgültigen Besteuerung des gesamten Gewinns die Zuständigkeit zu. Der Gewinn aus der waadtländischen Immobilie wird einheitlich betrachtet, und es gibt keine gesetzliche Grundlage für einen Abzug aus dem Verlust der Ersatzimmobilie. Der Ansatz, den Anschaffungswert gemäss genfer Recht um 30 % zu erhöhen, ist möglich, wurde jedoch von der Vorinstanz nicht geprüft. - **E.5:** Die Berücksichtigung von weiteren Anschaffungskosten (CHF 112'000 und CHF 92'380) wurde von der Vorinstanz nicht ausreichend geprüft und muss geklärt werden. - **E.6:** Der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen, damit sie den steuerpflichtigen Gewinn unter Anwendung aller relevanten kantonalen Bestimmungen neu berechnet, einschliesslich einer möglichen Anpassung des Anschaffungswerts und Anerkennung weiterer Kosten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Der Rekurs wird gutgeheissen, das vorherige Urteil wird aufgehoben und der Fall zur Neubewertung der steuerlichen Gewinnberechnung zurückgewiesen.
6B_166/2025: Urteil über Strafzumessung, bedingten Strafvollzug und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein nordmazedonischer Staatsangehöriger, wurde vorinstanzlich wegen Vergewaltigung, Angriffs sowie weiterer Straftaten wie Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden, mehrfacher Beschimpfung und einem Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt. Als Folge wurde eine Freiheitsstrafe von 46 Monaten sowie eine fünfjährige Landesverweisung (inkl. SIS-Ausschreibung) angeordnet. Der Beschwerdeführer rügte die Strafzumessung sowie die Anordnung der Landesverweisung und beantragte eine mildernde Entscheidung.
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9C_128/2022: Urteil zur Wirtschaftlichkeitskontrolle in der Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Krankenversicherer, vertreten durch santésuisse, forderten von einem Facharzt für Allgemeine Innere Medizin Rückzahlungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Jahre 2015 und 2016 aufgrund von angeblich unwirtschaftlicher Behandlungsweise (\"Überarztung\"). Die Vorinstanz, das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern, wies die Klagen ab und stellte fest, dass der Nachweis für eine unwirtschaftliche Behandlungsweise fehle.
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5A_640/2024: Entscheidung zu einer Bereicherungsanspruchsklage im Rahmen einer Trennung und Scheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien, ein geschiedenes Ehepaar, streiten über die Rückerstattung von überhöhten Unterhaltszahlungen, die der Mann seiner Frau während der Trennungszeit geleistet hat. Hintergrund ist die letztlich von der kantonalen Instanz festgelegte endgültige Herabsetzung dieser Unterhaltsbeiträge. Der Mann verlangt die Rückzahlung von zu viel gezahlten Beträgen unter Berufung auf ungerechtfertigte Bereicherung gemäss Art. 62 ff. OR. Die Frau hat sich in ihrem kantonalen Berufungs- und Bundesgerichtsbeschwerdeverfahren gegen diese Rückforderung gewehrt.
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7B_468/2025: Unzulässigkeit eines Strafrechtsrekurses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte am 22. Mai 2025 beim Bundesgericht einen Rekurs gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 20. Mai 2025 betreffend eine Ablehnungsgesuch ein. Er wurde aufgefordert, den angefochtenen Entscheid und eine unterschriebene Rekursschrift bis spätestens 10. Juni 2025 einzureichen. Während die Rekursschrift fristgerecht eingereicht wurde, fehlte der angefochtene Entscheid.
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1C_56/2025: Einstufung der Gehaltsklasse im öffentlichen Dienst
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft die Einstufung der Gehaltsklasse eines Mitarbeiters des Kantons Ticino (\"A.________\") im Zuge der Umstellung auf ein neues Gehaltssystem ab dem 1. Januar 2018, sowie dessen späteren Gehaltsanspruch nach einer Versetzung aufgrund von Konflikten am Arbeitsplatz. Der Kläger beanstandet die seiner Funktion zugewiesene Gehaltsklasse und die Anzahl der ihm zuerkannten Gehaltsstufen.
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7B_613/2023: Entscheid betreffend Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme und Beschlagnahme eines Führerscheins
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Staatsangehöriger von U.________ beantragte eine Umschreibung seines Führerscheins in einen Schweizer Führerschein. Das Amt für Fahrzeuge des Kantons Genf stellte den Führerschein der Polizei zur Überprüfung zu, welche ihn als Fälschung einstufte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf erliess eine Verfügung auf Beschlagnahme des Führerscheins, ohne strafrechtlich gegen den Halter vorzugehen. Die Beschwerde gegen diese Verfügung wurde von der kantonalen Justiz abgewiesen. Der Betroffene reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9C_130/2022: Urteil zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nach KVG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dr. med. A.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, wurde von verschiedenen Krankenversicherern auf Rückzahlung von Honoraren für das Statistikjahr 2017 verklagt, da eine unwirtschaftliche Behandlungsweise, sog. Überarztung, geltend gemacht wurde. Das kantonale Schiedsgericht hiess die Klage teilweise gut und verurteilte ihn zur Rückerstattung von Fr. 75'985.45. Dr. med. A.________ erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht und verlangte eine Aufhebung des Urteils und Abweisung der Klage, eventuell eine Rückweisung zur Neubeurteilung.
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1C_363/2023: Öffentlich-rechtliche Baubeschwerde in der Gemeinde Flims
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner G.________ reichte Baugesuche für zwei Einfamilienhäuser sowie eine Tiefgarage in der Gemeinde Flims ein. Gegen die Bewilligungen erhoben die direkten Nachbarn Einsprache. Nach mehreren Vorinstanzen und Zurückweisungen der Entscheide durch das Bundesgericht, wies das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die Beschwerde der Einspracheführenden ab, worauf diese an das Bundesgericht gelangten. Die zentralen Streitpunkte betrafen das Koordinationsgebot gemäss Raumplanungsgesetz (RPG), eine mögliche Umgehung der Zweitwohnungsgesetzgebung sowie die Berücksichtigung von Energie- und Raumplanungsverstössen.
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8F_6/2025: Revisionsbegehren betreffend frühere Bundesgerichtsurteile zur Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________, Jahrgang 1941, begehrt die Revision früherer Entscheidungen des Bundesgerichts (Urteile 8C_257/2011 und 8F_16/2024). Er führt neue medizinische Dokumente als Beweis an, welche die ursprünglichen diagnostischen Annahmen widerlegen sollen, um den Zusammenhang zwischen einem Unfall aus dem Jahr 1987 und Hauterkrankungen nachzuweisen.
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9C_350/2025: Löschung einer Rechtssache im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, vertreten durch ihre Rechtsanwältin, hatte beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsmittels gegen den Entscheid des Invalidenversicherungsamtes, wonach ihre Invalidenrente aufgehoben wurde, gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht wies diesen Antrag am 6. Mai 2025 zurück. Daraufhin wandte sich A.________ am 13. Mai 2025 an das Bundesverwaltungsgericht, und ihre Eingabe wurde als Beschwerde an das Bundesgericht weitergeleitet. Mit Schreiben vom 27. Juni 2025 stellte A.________ klar, dass sie keine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hatte, sondern eine Revision des Entscheides vor dem Bundesverwaltungsgericht anstrebte.
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6B_110/2025: Bedingungen der Haft und Bemessung der Strafe
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen zahlreicher Delikte, darunter sexueller Handlungen mit Kindern und weiteren Sexualdelikten, zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Zudem wurden eine lebenslange Tätigkeitseinschränkung im Kontakt mit Minderjährigen sowie weitere Massnahmen angeordnet. Im Rahmen seiner Haft, die unter anderem in der Strafanstalt U.________ stattfand, beanstandete A.________ die dortigen Haftbedingungen (u.a. fehlender Zugang zu frischer Luft) und machte eine Verletzung von Art. 3 EMRK geltend. Er verlangte eine Anerkennung der widerrechtlichen Haftbedingungen und eine entsprechende Reduktion seiner Haftstrafe oder alternativ eine Entschädigung. Die Vorinstanzen lehnten seine Anträge ab.
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5A_614/2024: Urteil zur güterrechtlichen Auseinandersetzung bei Ehescheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ heirateten 2017 und lebten ab Januar 2020 getrennt. Im Scheidungsverfahren wurden nebst Kindesunterhalt insbesondere güterrechtliche Ansprüche und Verfahrenskosten strittig. Während die Erstinstanz B.________ zur güterrechtlichen Ausgleichszahlung von Fr. 59'777.25 verpflichtete, focht A.________ dies an und verlangte eine höhere Ausgleichszahlung. Das Kantonsgericht Schwyz wies ihre Berufung teilweise ab, stellte aber den Kindesunterhalt neu fest. Mit der Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ u.a. eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von Fr. 247'648.82.
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7B_324/2025: Unzulässigkeit eines bundesgerichtlichen Strafrechtsrekurses wegen fehlender Zahlung der Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des zentralen Staatsanwalts des Kantons Waadt zunächst bei der kantonalen Strafrechtsbeschwerdekammer und dann beim Bundesgericht Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer hatte jedoch vorgängig keine Kostenvorschusszahlungen geleistet, obwohl ihm eine Nachfrist hierzu gesetzt worden war.
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5A_189/2025: Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils; Opposition gegen einen Arrest
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Streitigkeit betrifft die Anerkennung und Vollstreckung eines niederländischen Gerichtsurteils sowie die Anordnung von Arresten auf Vermögensgegenstände des Beschwerdeführers in der Schweiz. In mehreren Instanzen wurde über die Rechtsgültigkeit der Exequatur und über die Opposition gegen die Arrestanordnungen entschieden.
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6B_293/2024: Urteil zur Strafzumessung und Widerruf des bedingten Vollzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen diverser Delikte, insbesondere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz, sowie mehrfachen geringfügigen Diebstahls verurteilt. Ein bedingter Strafvollzug von 18 Monaten aus einer früheren Verurteilung wurde widerrufen. Nach Bundesgerichtsrückweisung wurde das Urteil teilweise abgeändert. Der Beschwerdeführer wurde im Zusammenhang mit einer Anklage (Veräusserung einer Folie mit Heroingemisch) freigesprochen, jedoch in den übrigen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er beantragte eine Geldstrafe bzw. eine mildere Freiheitsstrafe und wandte sich gegen den Widerruf des bedingten Strafvollzugs.
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1C_316/2025: Führerausweisentzug: Nicht-Eintreten auf Beschwerde durch das Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde der Führerausweis vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich aufgrund vermuteter psychischer Erkrankung auf unbestimmte Zeit entzogen. Eine Wiedererteilung war an ein positiv lautendes verkehrsmedizinisches Gutachten geknüpft, das die Fahreignung bestätigt. Nach einem negativen Gutachten und weiteren Instanzenentscheidungen gelangte A.________ ans Bundesgericht.
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1C_579/2024: Beurteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in Meyrin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Swisscom beantragte 2019 eine Baubewilligung für die Installation eines neuen Mobilfunkantennengrupps in Meyrin. Die Anlage bestand aus sechs konventionellen Antennen, die auf drei Masten montiert wurden. Ein kantonales Amt erteilte die Baubewilligung, trotz Beschwerden von Anwohnern und der Gemeinde, die eine Verletzung der Immissionsgrenzwerte geltend machten. Die Gemeinde Meyrin sowie beteiligte Personen legten gegen diese Entscheidung Rekurs ein, welcher von der kantonalen Justiz abgewiesen wurde. Dagegen wandten sich die Beschwerdeführer schliesslich ans Bundesgericht.
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6B_588/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Fristwiederherstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde zweitinstanzlich vom Appellationsgericht Basel-Stadt der Schändung und des versuchten Betrugs schuldig gesprochen, zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten und einer Busse verurteilt, des Landes verwiesen und die Landesverweisung im Schengener Informationssystem eingetragen. Der Beschwerdeführer erhebt erst am 27. Juni 2025 Beschwerde ans Bundesgericht und beantragt die Wiederherstellung der versäumten Frist, da seine frühere amtliche Verteidigerin die Einreichung der Beschwerde unterlassen habe.
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2C_643/2024: Entscheidung zur Verlängerung eines Aufenthaltsbewilligungsentscheids nach Auflösung der Ehe und Gemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der senegalesische Staatsangehörige A.________ zog 2016 im Rahmen des Familiennachzugs zu seiner italienischen Ehefrau in die Schweiz und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung gemäss dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Nach einer Beziehung zu einer Drittperson und einer faktischen Trennung beendete das Paar 2021 die Ehe. A.________ beantragte 2020 den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 50 Abs. 1 Bst. a der Ausländer- und Integrationsgesetzgebung (LStrI), was von den zuständigen Behörden verweigert wurde. Der vorliegende Fall behandelt A.________s Rechtsmittel gegen die vorgängigen Entscheide.
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5F_36/2025: Unzulässigkeit einer Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ verlangt die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 20. Juni 2025 (5A_151/2025), welches seinen Beschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als unzulässig erklärt hatte. Das Ausgangsverfahren betrifft Sorgerechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit einem minderjährigen Kind (C.________).
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6B_1300/2023: Entscheid zur Landesverweisung eines in der Schweiz geborenen ausländischen Straftäters
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, italienischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung C, ist in der Schweiz geboren, jedoch mehrfach wegen Straftaten vorbestraft, darunter Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl und Hausfriedensbruch. Er leidet unter Opiateabhängigkeit und weiteren Gesundheitsproblemen und lebt von IV-Rente und Ergänzungsleistungen. Der Kreisgericht Wil und das Kantonsgericht St. Gallen ordneten angesichts der Straftaten und einer 25-monatigen Freiheitsstrafe eine Landesverweisung an. Das Bundesgericht prüfte in einem Rückweisungsurteil die Landesverweisung erneut, die Vorinstanz bestätigte diese letztlich.
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7B_1298/2024: Urteil des Bundesgerichts gegen einen Schweizer Staatsbürger wegen mehrfacher schwerer Straftaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Schweizer Staatsbürger (Jahrgang 1971) wurde wegen mehrfacher schwerer Straftaten verurteilt, darunter versuchte Mordtat durch Eventualvorsatz, qualifizierte einfache Körperverletzung, Drohung, Beleidigung sowie Verstoss gegen das Waffengesetz (LArm). Die Taten ereigneten sich im Zusammenhang mit einem langanhaltenden Konflikt zwischen zwei Familien, der sich durch gegenseitige Provokationen zuspitzte und in Gewalt eskalierte. Der Beschuldigte schoss auf mehrere Personen mit einer nicht rechtmässig besessenen Waffe. Dies führte zu gravierenden Verletzungen, darunter lebensbedrohliche Schäden durch Geschosse.
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6B_575/2025: Verspätete Einreichung einer Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Berufung des Beschwerdeführers nicht ein, da die Berufungserklärung verspätet eingereicht wurde. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht, die ebenfalls nicht fristgerecht eingereicht wurde.
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9C_284/2025: Entscheid bezüglich Steuerforderungen und Garantiemassnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Schweizer Bürger, wohnte bis 2020 in London und zog danach ins Tessin. Gegen ihn und andere involvierte Personen wurde aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung sowie der Verwaltung eines ausländischen Fonds im Tessin eine steuerliche Sonderuntersuchung eingeleitet. Basierend auf dieser Untersuchung verlangte die Steuerbehörde des Kantons Tessin für die Steuerperioden 2016–2021 Garantiemassnahmen im Zusammenhang mit Steuerforderungen, wobei A.________ sowohl persönlich als auch solidarisch haftbar gemacht wurde. Die kantonale Gerichtshöhe bestätigte diese Forderungen, wogegen A.________ vor Bundesgericht rekurrierte.
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7B_488/2025: Entscheidung über ein Ausstandsgesuch und Nichteintreten auf eine Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft Freiburg mit Strafbefehl wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Einsprache und Überweisung der Akten verlangte er den Ausstand der Polizeirichterin Caroline Gauch sowie weiterer Beamten. Dieses Gesuch wurde von der zuständigen Behörde teilweise abgewiesen. Das Kantonsgericht Freiburg hob eine Verfügung wegen falscher Zuständigkeit auf und wies das Ausstandsgesuch gegen die Polizeirichterin ab, soweit darauf eingetreten wurde. Der Beschwerdeführer legte letztlich Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte erneut den Ausstand betroffener Beamten.
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1C_536/2024: Genehmigung einer Mobilfunkanlage in der Gemeinde Meyrin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Swisscom beantragt eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer Liegenschaft in Meyrin. Trotz Bedenken der Gemeinde und eines Experten wurde die Bewilligung von den zuständigen kantonalen Behörden erteilt. Die Gemeinde sowie mehrere betroffene Anwohner legten Rechtsmittel bis vor Bundesgericht ein, mit der Argumentation, die Strahlenrichtwerte könnten überschritten werden und das Vorsichtsprinzip würde verletzt.
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2C_356/2025: Urteil betreffend unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung im Zusammenhang mit einem Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein portugiesischer Staatsangehöriger, beantragte eine Revision des Entscheids des Migrationsamts des Kantons Thurgau vom 22. November 2022, welcher den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung und seine Wegweisung aus der Schweiz vorsieht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau lehnte sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und forderte einen Kostenvorschuss. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen diesen Entscheid ans Bundesgericht und fordert neben einer Rückkehrbewilligung in die Schweiz auch unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung.
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6F_14/2025: Entscheid über ein Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ ersucht um Revision des bundesgerichtlichen Urteils 6B_226/2025 vom 18. März 2025, mit welchem auf seine verspätet eingereichte Beschwerde nicht eingetreten wurde. Im Revisionsgesuch macht er unter anderem Verletzungen seiner Menschenrechte geltend und kritisiert die Rolle der Staatsanwaltschaft sowie angebliche Verfahrensmängel.
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8C_726/2024: Leistungspflicht des Unfallversicherers bei Nichtberufsunfall eines bei mehreren Arbeitgebern versicherten Versicherten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern angestellt und gegen Unfälle obligatorisch versichert: bei der Visana Versicherungen AG für seine Tätigkeit als Dozent und bei der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG als Informatiker und Verwaltungsratsmitglied. Nach einem Motorradunfall in Portugal am 14. Juli 2018 entstanden Konflikte über die Zuständigkeit der Unfallversicherer. Die Visana lehnte ihre Leistungspflicht mit der Begründung ab, dass nicht ermittelt werden könne, für welchen Arbeitgeber A.________ zuletzt tätig war, und verwies aufgrund des höheren versicherten Verdienstes auf die Helvetia. Diese Ablehnung wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt.
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5A_177/2025: Zustellung und Fristwiederherstellung im Schuldbetreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und ihr Ehemann C.A.________ wurden von B.________ SA für ausstehende Architektenhonorare von 168'532.60 CHF betrieben. Bei der Zustellung der Zahlungsbefehle kam es zu Schwierigkeiten. Während C.A.________ den Zahlungsbefehl persönlich erhielt und Einsprache erhob, konnte der Zahlungsbefehl für A.A.________ trotz mehrfacher Zustellungsversuche nicht zugestellt werden. Schliesslich erfolgte eine öffentliche Zustellung. A.A.________ beantragte nach Kenntnisnahme der Publikation die Fristwiederherstellung für die Einsprache. Die kantonale Beschwerdeinstanz wies ihren Antrag und ihre Beschwerde zurück, worauf sie ans Bundesgericht gelangte.
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