Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 03.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

2C_327/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der russische Staatsangehörige A.________ ersuchte am 7. April 2025 um Asyl, was das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 5. Mai 2025 verweigerte, da seine Flüchtlingseigenschaft verneint wurde. Zudem wurde eine Wegweisung aus der Schweiz angeordnet. Vor dem Bundesverwaltungsgericht stellte A.________ ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung, welches ihm erstinstanzlich verweigert wurde, was wiederum mit einer Zwischenverfügung am 10. Juni 2025 bestätigt wurde. A.________ erhob am 13. Juni 2025 Beschwerde an das Bundesgericht gegen die Zwischenverfügung und stellte erneut ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1.1: Das Bundesgericht prüfte seine Zuständigkeit und Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen. Es hielt fest, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 83 lit. d Ziff. 1 BGG auf dem Gebiet des Asylrechts ausgeschlossen ist. E.1.2: Zwischenentscheide folgen dem Rechtsweg der Hauptsache. Da die Hauptsache ein asylrechtlicher Entscheid ist, ist die Beschwerde ebenfalls unzulässig. E.3.4: Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist ausgeschlossen, da sie sich gegen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts nicht richten kann. E.4.1: Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig. E.4.2: Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird aufgrund der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels ebenfalls abgewiesen. Ausnahmsweise werden jedoch keine Gerichtskosten erhoben.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen und das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung abgewiesen.


1C_350/2024: Urteil des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Inhalt des Urteils ist nicht verfügbar, da der Entscheid in elektronischer Form nicht abrufbar ist.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Inhalt der Erwägungen ist nicht zugänglich, da das Dokument nicht gefunden wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Entscheid ist nicht zugänglich.


7B_446/2025: Abschreibung des Verfahrens nach Rückzug einer Beschwerde betreffend Ausstand

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat gegen einen Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt betreffend Ausstand Beschwerde erhoben. Nachträglich zog er seine Beschwerde zurück und erklärte dies ausdrücklich gegenüber dem Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht eröffnet das Verfahren aufgrund der Eingabe von A.________, der später den Rückzug seiner Beschwerde erklärte.
- **E.2**: Aufgrund des Rückzugs wird das Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abgeschrieben.
- **E.3**: Normalerweise trägt der Beschwerdeführer die entstehenden Kosten (Art. 66 BGG). Ausnahmsweise wird hier auf die Erhebung von Gerichtsgebühren verzichtet (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Verfahren wird abgeschrieben und es werden keine Kosten erhoben.


7B_1252/2024: Entscheidung betreffend Zulässigkeit einer Beschwerde über eine Entsiegelungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ und B.________ wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung. Bei Hausdurchsuchungen wurden diverse elektronische und physische Dokumente beschlagnahmt, die A.________ versiegeln liess. Das Zwangsmassnahmengericht verfügte die Freigabe der physischen Asservate zur Durchsuchung und die Triage der elektronischen Daten zur Prüfung des Anwaltsgeheimnisses. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_952/2024: Entscheid zur Ausweisung und Strafmass im Bereich des Betäubungsmittelhandels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ein tunesischer Staatsangehöriger, wurde wegen qualifizierter und einfacher Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (LStup) sowie wegen des organisierten Handels mit Cannabis in grossem Umfang zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten und 20 Tagen verurteilt. Zudem wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für die Dauer von sieben Jahren angeordnet. Er hatte über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren insgesamt 24,77 kg Cannabis verkauft. Die Berufung gegen das Strafmass und die Ausweisung wurde vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, insbesondere gegen die Ausweisung.


7B_257/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt die Beschwerde eines Beschwerdeführers, der gegen einen Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts betreffend Nichtanhandnahme einer Strafanzeige vorgeht. Der Beschwerdeführer beantragte unter anderem die Anweisung an die Bundesanwaltschaft, über die Strafanzeige neu zu befinden.


8C_499/2024: Entscheid zur zeitlich abgestuften Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Versicherter (Jahrgang 1959) beantragte aufgrund gesundheitlicher Probleme Leistungen der Invalidenversicherung. Nach einer Reihe medizinischer Abklärungen und mehrerer Vorbescheide sprach die IV-Stelle Basel-Landschaft dem Versicherten zeitlich abgestufte Renten zu. Der Versicherte erhob Einspruch, der kantonal abgewiesen wurde. Vor Bundesgericht verlangte er unter anderem die fortlaufende Zusprache einer ganzen Rente.


6B_834/2024: Urteil zur Landesverweisung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Kriminalgericht Luzern wegen Pornografie, Gewaltdarstellung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Strafgericht ordnete eine fünfjährige Landesverweisung sowie deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an. Das Kantonsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil, verzichtete jedoch auf die Landesverweisung unter Berufung auf einen Härtefall im Sinne der Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 StGB). Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_360/2025: Beschwerde betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft: Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ befindet sich seit dem 21. Juni 2024 aufgrund des Verdachts auf qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft. Diese Haft wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 18. Juni 2025. Seine Beschwerde gegen die Verlängerung wurde vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen. Mit Eingabe vom 21. April 2025 erhob er Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


4D_72/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund fehlender Vorschussleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis vom 10. März 2025 ein, nachdem dieses auf seine ursprüngliche Beschwerde nicht eingetreten war. Das Bundesgericht forderte einen Kostenvorschuss, welcher trotz Fristverlängerung nicht geleistet wurde.


5A_244/2025: Entscheid betreffend Kosten und Entschädigung für den Anwalt des Recouranten im Rahmen eines Verfahrens zur Kindesschutzmassnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ rekurrierte gegen einen Entscheid der Richterin des Kantonsgerichts Neuenburg vom 24. März 2025, welcher u.a. festhielt, dass das Verfahren zwischen A.________ und B.________ keinen Streitgegenstand mehr darstellt und die Akte geschlossen wurde, sowie die Entschädigung des amtlichen Anwalts von A.________ auf CHF 3'030.60 festlegte. Der Rekurs betrifft die Kostenregelung und weitere Forderungen des Recouranten.


5A_326/2025: Entscheid über Vollstreckungsaufschub und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Kinder und befindet sich seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hatte ein Kontaktrecht der Grossmutter mütterlicherseits der Kinder eingeräumt, dieses jedoch zunächst sistiert, da kein kindgerechter Rahmen vorlag. Mit Entscheid vom 10. April 2025 hob die KESB die Sistierung auf und ordnete begleitende Massnahmen an. Der Beschwerdeführer beantragte beim Obergericht die Aufschiebung der Vollstreckung dieses Entscheids. Das Obergericht wies den Antrag sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.


4A_195/2025: Urteil betreffend Unzulässigkeit aufgrund verspäteter Eingabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ schloss am 1. Oktober 2021 einen Mietvertrag über eine möblierte Zimmernutzung in einem Gebäude in Genf, nachdem zuvor B.________ und C.________ dasselbe Zimmer gemietet hatten. Es kam zu Streitigkeiten bezüglich der Höhe des Mietzinses sowie zu Forderungen seitens C.________ und A.________ wegen angeblicher Schäden und Schadenersatz. Das Mietgericht des Kantons Genf fällte am 18. September 2024 ein Urteil zugunsten von B.________, worauf A.________ Berufung einlegte und eine Fristverlängerung erhielt. Ein verspäteter Versand der Berufungsschrift führte jedoch dazu, dass die kantonale Instanz die Berufung für unzulässig erklärte.


6B_1218/2023: Urteil zum Vorwurf von Diebstahl und Sachbeschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde in den Vorinstanzen der mehrfachen Delikte, darunter Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, schuldig gesprochen. Gegen die Verurteilung und die Landesverweisung legte er erfolglos Beschwerde vor Bundesgericht ein. Das Bezirksgericht Baden verurteilte A.________ wegen mehrerer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen (100 CHF pro Tag), einer Busse von 200 CHF sowie einer fünfjährigen Landesverweisung. Das Obergericht des Kantons Aargau setzte das Verfahren bezüglich \"Beschimpfung\" ein und sprach A.________ von einigen Vorwürfen frei. Es verurteilte ihn jedoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer Busse und bestätigte die Landesverweisung.


1C_248/2024: Mobilfunkanlage: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte die Bewilligung für eine Erweiterung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone von Aarwangen. Das Vorhaben umfasst den Austausch konventioneller Antennen und die Installation adaptiver 5G-Antennen. Die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG sowie die Baubewilligung wurden erteilt und Einsprachen abgewiesen. Nach Beschwerden auf kantonaler Ebene wurde das Verfahren wiederholt öffentlich aufgelegt und die Bewilligungen bestätigt. Die Beschwerdeführenden, welche gesundheitliche und raumplanerische Einwände erhoben, gelangten schliesslich ans Bundesgericht, das die Beschwerde abwies.


6B_646/2024: Urteil zu Beschwerden betreffend Verkehrsregelverletzungen sowie Gewaltdarstellungen und Pornografie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft A.________, der wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung, Gewaltdarstellungen und Pornografie verurteilt wurde. Insbesondere war die Durchsuchung seines Mobiltelefons im Rahmen einer Strafuntersuchung von Bedeutung. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach ihn wegen fahrlässiger grober Verkehrsregelverletzungen schuldig, während die Erstinstanz von vorsätzlicher grober Verkehrsregelverletzung ausgegangen war. Sowohl A.________ als auch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erhoben gegen das Urteil des Obergerichts Beschwerden vor Bundesgericht.


4A_665/2024: Streit um ausserordentliche Kündigung eines Mietvertrags bei vertraglichem Zusammenhang mit einem Kooperationsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stiftung Spital A.________ (Vermieterin, Beschwerdeführerin) und die B.________ AG (Mieterin, Beschwerdegegnerin) schlossen am 18. Dezember 2018 einen Mietvertrag für zehn Jahre sowie einen damit verbundenen Kooperationsvertrag ab, der beide gegenseitig bedingen sollte. Die Vermieterin kündigte beide Verträge am 15. Juli 2021 ausserordentlich, gestützt auf wirtschaftliche Gründe und die Schliessung des Standorts U.________. Das Bezirksgericht und später das Obergericht des Kantons Zürich erklärten die Kündigung des Mietvertrags für ungültig. Die Stiftung wandte sich mit Beschwerde ans Bundesgericht.


9C_401/2024: Verfahren betreffend Änderungen der Krankenversicherungsverordnung des Kantons Thurgau und kantonale Verpflichtungen zur Ausbildung im Pflegebereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, eine Spitex-Organisation im Kanton Thurgau, und ihr Geschäftsführer B.________ erhoben zwei Beschwerden gegen kantonale Änderungen der Krankenversicherungsverordnung (TG KVV) und darauf basierende Regierungsratsbeschlüsse (betreffend Ausbildungspflichten und Ersatzabgaben für Spitex-Organisationen). Diese Regelungen wurden im Kontext der schweizerischen Pflegeinitiative und deren Umsetzung auf kantonaler Ebene eingeführt. Ziel ist die Förderung der Ausbildung von Pflegefachpersonen. Die Beschwerdeführer sahen darin Rechtsverletzungen und eine faktische Gefährdung ihrer Unternehmensstruktur.


7B_458/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, befindet sich wegen eines Mordvorwurfs in Sicherheitshaft. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete am 8. April 2025 die Sicherheitshaft bis zum 20. Juni 2025 an, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft am 14. Mai 2025 abgewiesen. Mit Eingabe vom 19. Mai 2025 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, verlangte die sofortige Haftentlassung und die Aufhebung des angefochtenen Entscheids.


4A_191/2025: Beschwerde über die formelle Ablehnung einer Berufung aufgrund verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer (A.________ und B.________) haben in einem Mietstreit ihre Berufung gegen ein Urteil des Genfer Mietgerichts vom 31. Oktober 2024 verspätet eingereicht. Die Berufung wurde von der zuständigen Kammer der Genfer Cour de justice am 13. März 2025 daher als unzulässig erklärt. Der Streit betrifft eine Mietzinsforderung der Vermieterin C.________ SA.


7F_11/2025: Abschreibung eines Revisionsverfahrens aufgrund Rückzugs des Gesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte am 26. Februar 2025 die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 28. Januar 2025. Am 21. März 2025 teilte er mit, dass eine isolierte Prüfung des Gesuchs keinen Sinn habe, und kündigte seinen Rückzug an. Das Bundesgericht forderte am 4. Juni 2025 eine ausdrückliche Erklärung des Rückzugs, welche der Gesuchsteller mit einem Vermerk bestätigte.


7F_8/2025: Verfügung über den Rückzug eines Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ stellte am 20. Februar 2025 ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Dezember 2024 (7B_1169/2024). Er zog dieses Gesuch mit Schreiben vom 21. März 2025 zurück, da er eine isolierte Behandlung als sinnlos erachtete. Auf Aufforderung des Bundesgerichts bestätigte er den Rückzug am 4. Juni 2025 durch den Vermerk \"Rücktritt\".


7B_1253/2024: Entsiegelung von Asservaten im Rahmen einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führte eine Strafuntersuchung gegen B.________ und C.________ wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung durch. Während der Untersuchung wurden bei verschiedenen Gesellschaften, darunter der A.________ AG, physische und elektronische Unterlagen sichergestellt. Die A.________ AG verlangte die Siegelung der Unterlagen und berief sich insbesondere auf das Anwaltsgeheimnis. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich entschied, die physischen Unterlagen ohne Triage und die elektronischen Datenträger nach erfolgter Triage in der Untersuchung zu verwenden. Gegen diesen Entscheid erhob die A.________ AG Beschwerde an das Bundesgericht.


6B_21/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich unter anderem wegen Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung und mehrfacher falscher Anschuldigung verurteilt. Die Vorinstanz stützte sich auf diverse Beweismittel, darunter Sachaufstellungen und DNA-Spuren. Sie liess eine Zeugenbefragung aufgrund der Unauffindbarkeit der Zeugin nicht durchführen und beurteilte die Sachverhaltsfeststellung in antizipierter Beweiswürdigung. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht mit der Rüge der Verletzung mehrerer Verfahrensgrundsätze sowie Willkür bei der Vorinstanz.


7B_788/2023: Entscheid über die Gewährung von Entschädigungen nach einer Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kantonale Arbeitslosenversicherungskasse des Kantons Neuenburg hat am 25. Mai 2020 Strafanzeige gegen A.________ (Mitarbeiterin von zwei Gesellschaften) und B.________ (Geschäftsführer dieser Gesellschaften) wegen Vergehen der Betrug (§ 146 StGB), Urkundenfälschung (§ 251 StGB) und einer Übertretung nach Art. 105 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIG) eingereicht. Die Anzeige basierte auf falschen Angaben in Anträgen für Kurzarbeitsentschädigung (RHT). Der Staatsanwalt verweigerte jedoch mit Verfügung vom 2. Juni 2023 die Eröffnung der Untersuchung (Nichtanhandnahme), da keine strafrechtlich relevanten Elemente vorlagen.
A.________ und B.________ versuchten vor dem kantonalen Gericht, Entschädigungen für ihre Verteidigungskosten gemäss Art. 429 StPO zu erhalten, bevor sie an das Bundesgericht gelangten.


7B_1264/2024: Entsiegelungsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt Beschwerden der A.________ AG gegen Entsiegelungsverfügungen des Zwangsmassnahmengerichts Zürich im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen B.________ und C.________ wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung. Es geht um die Durchsuchung physischer und elektronischer Unterlagen, welche bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt und zunächst gesiegelt wurden. Die A.________ AG verlangt die Verweigerung der Entsiegelung und die Rückgabe der Unterlagen, alternativ eine Neubeurteilung durch die Vorinstanz oder eine Anpassung bei der Triage der elektronischen Daten hinsichtlich Geheimnisschutz (Anwaltsgeheimnis).


2C_427/2024: Urteil zur Ausrichtung von Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob A.________ gegenüber dem Bundesamt für Landwirtschaft Anspruch auf Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage für die Monate Januar bis März 2009 hat. Die streitgegenständliche Zulagenforderung wurde nach Ansicht der Vorinstanz durch eine Forderungsabtretung von A.________ an die C.________ AG auf diese übertragen. Der Beschwerdeführer bestreitet die Abtretung der Zulagenforderung ausdrücklich. Das Bundesgericht hebt das vorinstanzliche Urteil auf und weist die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.


4A_603/2024: Prüfung der Kündigung von Mietverhältnissen wegen Zahlungsrückstands

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vermieter kündigte den Mietern einer 5 ½-Zimmer-Wohnung sowie eines Luftschutzkellers und eines Velokellers per 29. Februar 2020 mit der Begründung des Zahlungsrückstands für Mietzinse und Nebenkosten. Die Mieter bestritten diesen Zahlungsrückstand und klagten erfolgreich vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, das die Kündigungen als unwirksam erklärte. Die Berufung des Vermieters gegen dieses Urteil wurde vom Obergericht Bern abgewiesen. Der Vermieter erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_1169/2023: Bundesgerichtsurteil zur fahrlässigen Körperverletzung und Verfahrensfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 17. Dezember 2014 kollidierte die Beschwerdeführerin A.________ mit ihrem Personenwagen mit zwei Fussgängern (B.________ und C.________) in V.________. B.________ erlitt schwere Verletzungen, die zur vollen IV-Rente führten, während die Verletzungen von C.________ folgenlos ausheilten. Das Verfahren entwickelte sich über verschiedene Instanzen: zunächst eine Verurteilung der Beschwerdeführerin durch das Kreisgericht, dann deren Freispruch durch das Kantonsgericht und schliesslich eine Rückweisung durch das Bundesgericht. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte A.________ nach erneuter Prüfung erneut wegen fahrlässiger Körperverletzung mit einer bedingten Geldstrafe.