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Bundesgericht neue Urteile vom 02.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_66/2025: Urteil zur Konkurseröffnung und Revision

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte gegen B.________ die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung nach Art. 190 SchKG. Das Regionalgericht eröffnete den Konkurs, jedoch hob das Obergericht diesen Entscheid als unzulässig auf. A.________ reichte ein Revisionsgesuch ein wegen eines Ausstandsgrundes, das jedoch vom Obergericht als unzulässig beurteilt wurde. A.________ erhob daraufhin zwei Beschwerden in Zivilsachen vor dem Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Die Verfahren 5A_66/2025 und 5A_67/2025 werden zusammengeführt. - **E.2**: Das Obergericht war gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht zuständig für die Behandlung des Ausstandsbegehrens gegen Oberrichterin C.________, da dieses innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt wurde und der Rechtsmittelweg zu beschreiten war. Das Bundesgericht bestätigt die Unzuständigkeit. Ein eigenes Ausstandsbegehren gegen Oberrichter D.________ wurde als verspätet und unsubstanziiert beurteilt. - **E.3.5 bis E.5.5**: Das Bundesgericht prüfte den Nachweis des unbekannten Aufenthalts oder der betrügerischen Handlungen (Art. 190 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG) und kam zum Schluss, dass kein Konkursgrund glaubhaft gemacht wurde. Hinweise auf einen konkreten Aufenthaltsort des Schuldners (Singapur) sowie auf eine Arbeitserlaubnis und eine registrierte Wohnadresse widerlegten die Behauptung eines unbekannten Aufenthalts. - **E.6 bis E.7**: Weitere Konkursgründe wie Zahlungseinstellung (Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG) wurden abgelehnt, da Voraussetzungen nicht erfüllt waren (fehlender Handelsregistereintrag). Ergänzende Tatsachen zum Konkursgrund betrügerischer Handlungen wurden aufgrund verspäteter Vorbringen nicht geprüft.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden wurden abgewiesen, die Verfahren vereinigt und Gerichtskosten auferlegt.


8C_650/2024: Entscheidung zur Renteneinstellung aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ursprünglich aufgrund einer komplexen Handverletzung eine Dreiviertelsrente der Invalidenversicherung beziehend, verweigerte im Rahmen eines seit Dezember 2016 laufenden Revisionsverfahrens seine Mitwirkung trotz wiederholter Aufforderungen und Mahnungen der IV-Stelle Luzern. Aufgrund seiner schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäss Art. 43 Abs. 3 ATSG stellte die IV-Stelle die Rentenleistungen per sofort ein. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte die Renteneinstellung, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht erhob.

Zusammenfassung der Erwägungen

Prüfung der Rechtsgrundlagen: Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten auseinander und verweist auf die Bindung an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz gemäss Art. 105 Abs. 1 BGG. Streitpunkt: Die rechtliche Zulässigkeit der Renteneinstellung durch die IV-Stelle wird erörtert. Verweis auf die korrekte Darstellung der relevanten Rechtsnormen durch das Kantonsgericht (Art. 109 Abs. 3 BGG). Die Vorinstanz stellte rechtmässig fest, dass der Beschwerdeführer seine Mitwirkungspflichten trotz mehrfacher Aufforderungen schuldhaft verletzte, wodurch die IV-Stelle berechtigt war, die Renten sofort einzustellen. Es wurde die Verhältnismässigkeit der Rechtshandlung gewürdigt, da die Renteneinstellung aufgehoben werden könne, wenn der Beschwerdeführer seine Mitwirkungsbereitschaft erklärt. Argumente des Beschwerdeführers zur Unrechtsmässigkeit der Renteneinstellung werden verworfen, insbesondere der Einwand, dass eine einmal zugesprochene Rente nicht rückgängig gemacht werden könne. Die Renteneinstellung sei eine reine Konsequenz aus seiner Verletzung der Mitwirkungspflichten, nicht eine revisionsweise Anpassung der Rentenhöhe. Zusammenfassende Bestätigung der Renteneinstellung durch das Bundesgericht. Der Beschwerdeführer habe keine relevanten Rechtsverletzungen nachweisen können. Ablehnung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege, da die Beschwerde als aussichtslos betrachtet wird (Art. 64 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen, und Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


8C_630/2024: Revision des Invalidenrentenanspruchs gestützt auf SMAB-Gutachten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, bezog seit 2000 eine ganze Invalidenrente aufgrund eines Halswirbelsäulenleidens und psychischer Beschwerden. Die IV-Stelle Basel-Stadt hob den Rentenanspruch nach mehrfachen medizinischen Abklärungen und auf Basis eines SMAB-Gutachtens vom 2. Februar 2023 auf. Das Gemeinwesen stritt über die Zulässigkeit dieser Rentenaufhebung. Der Beschwerdeführer bestritt eine Verbesserung seines Gesundheitszustands und wandte sich gegen die Annahme einer Aggravation.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten selbstständig und legt den Sachverhalt der Vorinstanz zugrunde. - **E.2:** Im Zentrum steht die Frage, ob der Rentenanspruch aufgrund einer gesundheitlichen Verbesserung rückwirkend aufgehoben werden konnte. - **E.3:** Die Vorinstanz begründete die Rentenaufhebung mit einer festgestellten Aggravation mittels neuropsychologischer Tests und einem validierten Untersuchungsergebnis. Die Objektivierung der Zumutbarkeit einer Arbeitsleistung wurde betont. - **E.4:** Die SMAB-Gutachter beurteilten sämtliche relevanten Aspekte polydisziplinär und schlossen auf eine vollumfängliche Arbeitsfähigkeit. Der psychiatrische Gutachter konnte aufgrund unzureichender authentischer Angaben keine Diagnose stellen. Die früheren Abklärungen lieferten keine Hinweise auf Aggravation, weshalb im aktuellen Verhalten ein Revisionsgrund erkannt wurde. - **E.5:** Das Bundesgericht bestätigte die Würdigung der Vorinstanz, wonach das SMAB-Gutachten beweiskräftig sei und die Rentenaufhebung rechtmässig erfolgte.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


9C_215/2025: Entscheid betreffend AHV-Altersrente und Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen zwei Entscheidungen des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich: die Abweisung einer Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Zürich betreffend AHV-Altersrente sowie einen Nichteintretensbeschluss auf ein Revisionsgesuch. Das Bundesgericht prüfte die Eingaben der Beschwerdeführerin.


7F_21/2025: Revisionsgesuch gegen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragt die Revision des Urteils des Bundesgerichts vom 31. März 2025 (7B_224/2025), mit welchem das Gericht auf seine Beschwerde nicht eingetreten ist. Er rügt diverse Rechtsverletzungen, wie insbesondere eine Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft und Status sowie die Missachtung des rechtlichen Gehörs. Darüber hinaus kritisiert er den Entscheid als formalistisch und systemisch fehlerhaft.


9F_7/2025: Bundesgerichtsurteil zum Revisionsgesuch bezüglich beruflicher Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 9C_43/2022 vom 21. April 2022, in dem ihre Beschwerde gegen die Abweisung ihres Anspruchs auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge zurückgewiesen wurde. Das Revisionsgesuch stützte sich auf Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG, wobei sie nachträgliche medizinische Berichte vorlegen wollte.


5A_865/2024: Urteil zur Beschwerde über die Feststellung eines Rechtsvorschlags

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________ AG, leitete im Zusammenhang mit Werklohnforderungen eine Betreibung auf Faustpfandverwertung gegen die Schuldnerin B.________ Ltd und die Drittpfandeigentümerin C.________ Ltd ein. Nach Zustellung des Zahlungsbefehls und späterer Korrespondenz vermerkte das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, am 22. März 2024 einen Rechtsvorschlag der Drittpfandeigentümerin. Die A.________ AG bestritt diesen Rechtsvorschlag wegen Fristüberschreitung und argumentierte, dass er ungültig sei. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die kantonale Beschwerde nicht ein. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_40/2025: Beschwerde bezüglich der Versteigerung eines Grundstücks in der Zwangsverwertung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde von A.________, der die Aufhebung der Adjudikation eines Grundstücks während einer Zwangsversteigerung verlangt. Er führt an, dass die Verfahrensweise des Amtes im Hinblick auf die Lesung von Drittinformationen über das Grundstück während der Versteigerung ungerecht war und den Verkauf zugunsten eines anderen Käufers beeinflusst habe.


8C_313/2025: Urteil betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Prozessvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen die Ausgleichskasse des Kantons Bern, da der gewünschte Einspracheentscheid zunächst ausblieb. Das kantonale Gericht schrieb die Rechtsverzögerungsbeschwerde jedoch ab, da der Einspracheentscheid inzwischen ergangen war, und verneinte ein rechtserhebliches Interesse an einem Entscheid in der Sache. Gegen dieses Urteil legte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_233/2025: Urteil über eine Beschwerde betreffend Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wandte sich gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Graubünden, in welchem ihm der Anspruch auf Ausbildungszuschüsse gemäss Art. 66a AVIG sowie auf Taggelder zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit gemäss Art. 71a AVIG verweigert wurde. Er begründete seinen Anspruch mit seiner Teilnahme am \"Zertifikationsstudiengang Treuhandwesen\" und der Bedeutung dieser Weiterbildung für seine damalige berufliche Tätigkeit.


9C_272/2025: Entscheid zu einer Nichtzulassung bei beruflicher Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte die Revision eines früheren Urteils des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, welches ihre Klage auf Ausrichtung einer Invalidenrente durch die Pensionskasse Stadt Zürich abwies. Das Sozialversicherungsgericht trat auf das Revisionsgesuch nicht ein und überwies die Angelegenheit an das Bundesgericht. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin mehrere Eingaben beim Bundesgericht vor, darunter eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Revisionsgesuchs.


9C_110/2025: Streit über die steuerliche Qualifikation von Einkünften aus Immobilienveräusserungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflicht von A.________, einem Architekten, wurde aufgrund von Immobilienverkäufen in den Jahren 2014 und 2015 überprüft. Die Steuerbehörden qualifizierten die Einnahmen aus diesen Verkäufen als Einkünfte einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Immobilienhandel). A.________ bestritt diese Qualifikation und beanstandete zudem fehlende Berücksichtigungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei der steuerlichen Berechnung. Die kantonale Steuerrekursinstanz wies die Beschwerden teilweise zurück und verwies die Akten bezüglich AVS-Beiträge zur weiteren Bearbeitung an die Steuerbehörde.


4A_546/2024: Anfechtung eines internationalen Sportschiedsspruchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein ehemaliger russischer Biathlet (Beschwerdeführer) wurde von der Internationalen Biathlon-Union (IBU) wegen eines Verstosses gegen die Antidopingregelung sanktioniert. Die Grundlage dafür waren Daten aus dem sogenannten LIMS-System des Moskauer Labors, die eine unzulässige Anwendung der Substanz Oxandrolon bestätigen sollten. Der Sportler focht die Entscheidung der IBU vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) an, welches die Berufung jedoch ablehnte und die Sanktionen bestätigte. Der Athlet reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Schiedsspruch ein.


1C_239/2024: Urteil betreffend Baubewilligung im Kontext der Raumplanung und des Landschaftsschutzes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Streitigkeit betrifft die Baubewilligung für eine Primärwohnhaus in der Gemeinde Mesocco auf einer Parzelle in der Zone R2PSG. Nach Widerstand von Nachbarn, die mögliche Konflikte mit einem Verbot von Zweitwohnungen sowie der Zonenkonformität und Landschaftsintegration geltend machten, entschieden die kantonalen Behörden zugunsten des Bauprojekts. Die Nachbarn zogen die Sache weiter zum Bundesgericht.


1C_338/2025: Rechtsmittel gegen Akteneinsicht im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) ersuchte um Rechtshilfe für ein Strafverfahren. Die schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) beschloss daraufhin u.a. die Herausgabe von Unterlagen zu bankbezogenen Konten der A.________ Limited, B.________ Limited und C.________ AG. Diese Gesellschaften beantragten die Einsicht in weitere Akten, insbesondere zu einem Treffen im März 2024 zwischen dem NABU, dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der BA. Die BA verweigerte entsprechende Informationen unter Verweis auf deren fehlende Entscheidrelevanz, was die Gesellschaften durch Beschwerde beim Bundesstrafgericht zu klären versuchten. Das Bundesstrafgericht wies den Antrag auf Akteneinsicht ab, worauf die Gesellschaften Beschwerde vor Bundesgericht erhoben.


7B_499/2025: Urteil zur Verfahrenstrennung bei Verdacht auf gewerbsmässigen Betrug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ werden des gewerbsmässigen Betrugs beschuldigt. Dabei sollen sie zwischen 2009 und 2011 insgesamt CHF 28.4 Mio. von 17 Geschädigten durch Vortäuschung von Darlehensvergaben erlangt haben. A.________ wurde zwischenzeitlich nach seiner Festnahme in London in die Schweiz ausgeliefert, während der Aufenthaltsort von B.________ weiterhin unbekannt ist. Die Staatsanwaltschaft trennte das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten, was A.________ erfolglos vor dem Obergericht des Kantons Zürich angefochten hat.


5A_31/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend die Zwangsversteigerung eines Grundstücks

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA (Rekurrentin) beanstandete die Zwangsversteigerung des Grundstücks vvv und verlangte die Aufhebung der Adjudikation. Die Grundstücke www und vvv sind benachbart, wobei auf vvv Fenster existieren, die gemäss der Nachbarin (E.E.________, inzwischen verstorben) nicht durch eine im Grundbuch eingetragene Servitut geregelt sind. Beim Adjudikationsverfahren informierte das Betreibungsamt die Interessenten über diesen rechtlichen Sachverhalt. Die Rekurrentin wendet ein, dass die Informationen des Betreibungsamts irreführend waren und den Preis bei der Versteigerung negativ beeinflussten, was eine unlautere Wettbewerbsverzerrung darstelle.


5A_490/2025: Frist zur Einreichung einer Klageantwort

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin reichte zunächst eine Scheidungsklage gemäss Art. 115 ZGB ein, zog diese jedoch zurück und machte später eine neue Scheidungsklage gemäss Art. 114 ZGB anhängig. Der Beschwerdeführer stellte verschiedene Anträge, darunter die Sistierung des Verfahrens und die Abnahme der Frist zur Klageantwort. Das Bezirksgericht trat auf die Scheidungsklage ein, wies den Sistierungsantrag ab und setzte eine Frist zur Einreichung der Klageantwort fest. Der Beschwerdeführer legte gegen die Verfügung des Bezirksgerichts, insbesondere die Frist zur Klageantwort, Beschwerde beim Obergericht ein. Dieses trat mangels eines nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht auf die Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid vor dem Bundesgericht an.


5A_481/2025: Beschwerde betreffend Ausstand des Appellationsgerichtspräsidenten Basel-Stadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte erneut den Ausstand des Appellationsgerichtspräsidenten Basel-Stadt sowie die Aufhebung diverser Verfügungen. Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies diese Gesuche ab bzw. leitete die Ausstandsgesuche zur Stellungnahme an den betreffenden Präsidenten weiter. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht mit mehreren Begehren, darunter die sofortige Enthebung des Appellationsgerichtspräsidenten und die Sistierung einer superprovisorischen Verfügung.


9C_175/2025: Entscheidung zur rückwirkenden Erhebung von AHV-Beiträgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der 1984 geborene A.________ beantragte im April 2023 die rückwirkende Erhebung von AHV-Beiträgen für die Jahre 2013 und 2015, welche er als Nichterwerbstätiger während seiner Studienzeit nicht entrichtet hatte. Die Ausgleichskasse Zürich verweigerte dies mit der Begründung, dass die betroffenen Beiträge aufgrund der Verwirkungsfrist von fünf Jahren nach Art. 16 Abs. 1 AHVG nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Nach einer Reihe von Rechtsverfahren wies auch das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde von A.________ ab.


7B_247/2025: Ausstand eines Staatsanwalts wegen Befangenheit in einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Zürich wies das Ausstandsgesuch des Strafverfolgungsbehördenleiters Marcel Peter Scholl, eingebracht von A.________, der sich einer Strafuntersuchung wegen mutmasslichen Betrugs über mehrere Millionen konfrontiert sieht, ab. A.________ verlangt den Ausstand wegen Befangenheit, unter anderem wegen der vorzeitigen Zuweisung eines Verwertungserlöses aus einer beschlagnahmten Wohnung und Aussagen in einem Zeitungsartikel. Das Bundesgericht prüft die zulässigen Sachurteilsvoraussetzungen der Beschwerde.


7B_283/2025: Beschwerde betreffend amtliche Verteidigung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, gegen den ein Strafverfahren wegen mehrfacher übler Nachrede beim Bezirksgericht Luzern hängig ist, beantragte die Gewährung der amtlichen Verteidigung. Das Bezirksgericht sowie das Kantonsgericht Luzern wiesen das Gesuch ab. A.________ legte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


5A_34/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden in einem Fall von Zwangsversteigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es wurden Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung zweier Grundstücke aus Grundpfandverwertungen verhandelt, darunter die Festsetzung von Zinsen auf den offenen Verkaufspreis. Die Adjudikanten B.________ und A.________ SA legten gegen das Urteil der kantonalen Aufsichtsbehörde Beschwerde ein, welche sich auf die Berechnung und die Bedingungen der Verzinsung des Verkaufspreises bezog.


5A_456/2025: Beschwerde gegen Pfändungsentscheid: Nichteintreten durch das Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die wiederholte Pfändung seines Vermögens und erhob eine als verspätet und unbegründet qualifizierte Beschwerde an das Bezirksgericht Hinwil, welches nicht darauf eintrat. In der Folge erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, das ebenfalls mangels hinreichender Begründung nicht darauf eintrat. Schliesslich gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht, welches mit dem vorliegenden Urteil entschied.


4A_682/2024: Gerichtsentscheid zum internationalen Sport-Schiedsgerichtsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein ehemaliger international erfolgreicher russischer Biathlet wurde beschuldigt, zwischen 2010 und 2014 gegen die Antidopingregeln der Internationalen Biathlon-Union (IBU) verstossen zu haben. Untersuchungen seines biologischen Passes ergaben Auffälligkeiten, die durch eine mögliche Manipulation erklärt wurden. Trotz genetischer Untersuchungen und Erklärungen des Athleten wurde festgestellt, dass die Abweichungen statistisch sehr wahrscheinlich auf den Einsatz verbotener Substanzen oder Methoden hinweisen. Daraufhin wurde der Athlet für 4 Jahre gesperrt und seine Ergebnisse sowie Medaillen zwischen 2010 und 2014 aberkannt. Der Athlet bestritt die Vorwürfe und erhob einen zivilrechtlichen Rekurs an das Bundesgericht.


8C_575/2024: Urteil zur Invalidenrente nach Unfallverletzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt 2021 zwei Arbeitsunfälle, welche zu einer Holzsplitterverletzung und einer Radiusköpfchenfraktur führten. Die Suva erbrachte zunächst Heilkosten- und Taggeldleistungen, stellte diese per 30. November 2022 ein und lehnte den Anspruch auf Invalidenrente und Integritätsentschädigung ab. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft sprach A.________ daraufhin eine Invalidenrente von 13 % ab Dezember 2022 zu, was die Suva mit Beschwerde beim Bundesgericht anfocht.


8C_515/2024: Urteil zur Frage des Rentenanspruchs bei psychischen Gesundheitsstörungen im Rahmen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte bereits einmal eine befristete halbe Invalidenrente erhalten, die jedoch nicht angefochten wurde. Im Mai 2021 stellte sie ein neues Gesuch, das nach Abklärungen von der IV-Stelle abgelehnt wurde. Ihre Beschwerden betreffen somatische und psychische Beeinträchtigungen.


7B_459/2025: Nichteintretenserklärung einer Beschwerde gegen Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Bezirksgericht Aarau am 24. April 2025 des Diebstahls, des versuchten Diebstahls, der falschen Anschuldigung und der mehrfachen Missachtung einer Eingrenzung schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde seine Sicherheitshaft bis zum 24. Juli 2025 angeordnet. Seine Beschwerde gegen die Sicherheitshaft wurde vom Obergericht des Kantons Aargau am 13. Mai 2025 mit einer Nichteintretenserklärung beantwortet. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein und beantragte sinngemäss die sofortige Freilassung.


4A_544/2024: Urteil der Beschwerdeführerin gegen die Internationale Biathlon-Union

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine ehemalige russische Biathletin, wurde von der Internationalen Biathlon-Union (IBU) des Dopings beschuldigt, basierend auf den Daten des Moskauer Labor-Informationssystems (LIMS). Gemäss der IBU soll die Beschwerdeführerin eine verbotene Substanz (Ostarine) verwendet haben, was einen positiven Dopingbefund im LIMS 2015 zeigte. Ihre Ergebnisse zwischen März 2013 und ihrem Rücktritt wurden aber verfälscht als negativ gemeldet. Die IBU verhängte eine zweijährige Sperre und annullierte ihre Wettkampfergebnisse rückwirkend. Ihr Einspruch vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) wurde abgewiesen, worauf sie das Bundesgericht anrief.


8C_187/2025: Entscheid zur Nichtabholung einer Verfügung in einem arbeitslosenkassenrechtlichen Fall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen ein. Er wurde vom Bundesgericht mit einer Verfügung aufgefordert, einen Kostenvorschuss bis zu einer gesetzten Nachfrist zu bezahlen. Diese Verfügung wurde ihm per Post zugestellt, jedoch nicht abgeholt, worauf die Zustellfiktion nach Art. 44 Abs. 2 BGG angewendet wurde. Der Kostenvorschuss wurde schliesslich nicht geleistet, wodurch die Prozessvoraussetzungen nicht erfüllt wurden.