Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
4A_10/2024: Entscheid über die Provisorische Rechtsöffnung und die Feststellung des Pfandrechts aus Hypothekarforderungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kläger A.A. und B.A. als Erben des ursprünglichen Gläubigers D.A. verlangten die provisorische Rechtsöffnung für Hypothekenforderungen, die durch Schuldbriefe gesichert sind. Diese Forderungen stammen aus einem Darlehensvertrag mit der Schuldnerin C. betreffend Immobilienerwerb. Da nur teilweise Rückzahlungen und Zinszahlungen erfolgt waren, wurde die Schuldnerin auf Zahlung einer beträchtlichen Summe aufgefordert. Die Vorinstanz hatte die Rechtsöffnung teilweise gewährt, jedoch in reduziertem Umfang. Sowohl die Kläger als auch die Schuldnerin erhoben Beschwerden an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Verfahren 4A_10/2024 und 4A_12/2024 wurden aufgrund der Personenidentität und Sachzusammenhänge zusammengelegt. Die Beschwerden der Parteien sind grundsätzlich zulässig, soweit sie die gesetzlichen Anforderungen der Art. 100 und 76 BGG erfüllen. Bei der Prüfung der provisorischen Rechtsöffnung stellt das Bundesgericht fest, dass die Schuldbriefe als gültige Titel zur Rechtsöffnung gelten, da sie als abstrakte Forderungen unabhängig von der zugrundeliegenden Basisschuld behandelt werden. Die Vorinstanz berücksichtigte die vereinbarte Verzinsung und Amortisierung des Darlehens im Vertrag und setzte den Forderungsbetrag entsprechend der Forderungswahrscheinlichkeit herab. Die Kläger konnten jedoch nicht beweisen, dass ein höherer Forderungsbetrag gerechtfertigt ist, und die Schuldnerin konnte die Reduktion des Betrags in ausreichendem Masse glaubhaft machen. Die Schuldnerin konnte ebenfalls keine überzeugenden Argumente vorbringen, um die festgestellten Zinssätze oder die angemessene Reduktion durch die Vorinstanz weitergehend zu beanstanden. Die provisorische Rechtsöffnung wird dennoch innerhalb eines reduzierten Umfangs bestätigt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerdeverfahren wurden zusammengelegt, die Beschwerden beider Parteien abgewiesen und Gerichtskosten sowie eine Entschädigung verhängt.
1C_545/2024: Urteil betreffend die Zonenzuordnung einer Grundstücksparzelle im Rahmen eines revidierten kommunalen Zonenplans
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen der Revision des kommunalen Zonenplans der Gemeinde Trey wurde festgelegt, dass die bislang (teilweise) als Zone für Wohnbauten ausgewiesene Parzelle Nr. 153 des Beschwerdeführers vollständig der landwirtschaftlichen Zone zugeordnet wird. Der Beschwerdeführer, der die bebaute Parzelle besitzt und diese teilweise als Wohnbauzone erhalten möchte, reichte gegen die kantonale Entscheidung Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die zuständige Gemeinde und kantonale Behörden hatten zuvor der Umzonung zugestimmt, nachdem sie den bisherigen Zonenplan als nicht mit den Anforderungen des Bundesrechts vereinbar eingestuften.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E.1) Der Beschwerdegegenstand betrifft ein Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts, konkret das Raumplanungsrecht, und erfüllt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht. Der Beschwerdeführer ist zur Beschwerde legitimiert, da er vom Entscheid unmittelbar betroffen ist.
2. (E.2) Die frühere Zonenplanung aus dem Jahr 1979 entspricht nicht den Anforderungen der Bundesgesetzgebung über die Raumplanung (LAT), insbesondere hinsichtlich des Prinzips der Konzentration und Trennung von Bauzonen und Nichtbauzonen. Kleine, isolierte Bauzonen wie jene des Beschwerdeführers widersprechen den Planungszielen des Bundesrechts.
3. (E.2.3) Die Parzelle Nr. 153 liegt wesentlich ausserhalb einer bestehenden Bebauung und ist nach den geltenden rechtlichen und räumlichen Kriterien nicht als Bauzone qualifizierbar. Der bisherige Status der Parzelle als Teil einer Bauzone war bereits seit 1988 gemäss den Übergangsbestimmungen des LAT ungültig.
4. (E.2.4) Die Umzonung als landwirtschaftliches Gebiet schützt öffentliche Interessen am Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und vermeidet den unerwünschten Landschaftsverbrauch durch isolierte Bauten. Der persönliche finanzielle Nachteil des Beschwerdeführers wiegt diese Interessen nicht auf.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_251/2025: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung und Nichteintreten auf die Beschwerde vor dem Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland nahm eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung gegen zwei Mitarbeitende einer Gemeinde nicht an die Hand. Die Beschwerdeführerin, A.________, legte Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Obergericht Zürich ein. Das Obergericht setzte daraufhin eine Nachfrist zur Verbesserung ihrer Eingaben und forderte eine Prozesskaution. Die Beschwerdeführerin erhob im Anschluss Beschwerde an das Bundesgericht, verweigerte die Annahme gerichtlicher Zustellungen und argumentierte mit unorthodoxen rechtlichen Ansichten.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Der angefochtene Entscheid, eine Verfügung des Obergerichts, wurde der Beschwerdeführerin nicht korrekt beigelegt, trotz Aufforderung zur Mängelbehebung. Ihre Weigerung gegenüber gerichtlichen Zustellungen aufgrund persönlicher Vorstellungen ist unbegründet und stellt einen Verstoss gegen Treu und Glauben dar. - **E.3**: Die weiteren angefochtenen Verfügungen wurden dem Bundesgericht nicht innert Frist eingereicht, weshalb auf die entsprechenden Beschwerden nicht eingetreten wurde. Es fehlt eine taugliche Begründung zur Rechtswidrigkeit. - **E.4**: Die angefochtene Verfügung stellt einen Zwischenentscheid dar, der gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG nur unter spezifischen Voraussetzungen sofort anfechtbar ist. Die Beschwerdeführerin konnte diese Voraussetzungen nicht darlegen. - **E.5**: Die Eingabe leidet an offensichtlichen Begründungsmängeln. Die Beschwerdeführerin führt aus, ohne Bezug zur Streitsache, und geht nicht ausreichend auf die vorinstanzlichen Erwägungen ein. - **E.6**: Aufgrund Aussichtslosigkeit der Beschwerde wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht behandelt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin auferlegt.
4A_240/2025: Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob am 19. Mai 2025 Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 1. April 2025, mit welchem dieses das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 14. Juli 2023 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens und neuer Entscheidung an das Bezirksgericht zurückgewiesen hatte.
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6B_82/2025: Urteil zur Privatklägerschaft und Beweiswürdigung in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Schwyz klagte C.________ wegen mehrfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, unrechtmässiger Aneignung, Sachentziehung, Beschimpfung, Drohung und Nötigung sowie Veruntreuung an. Das Bezirksgericht sprach ihn lediglich des Hausfriedensbruchs und fahrlässigen Führens eines Fahrzeuges in nicht betriebssicherem Zustand schuldig, während die Berufung der Privatkläger (A.________ und B.________) hinsichtlich der Freisprüche sowie ihrer Zivilansprüche erfolglos blieb. Die Beschwerdeführer erhoben daraufhin Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht und rügten insbesondere ihre Stellung als Privatklägerschaft sowie die Beweiswürdigung der Vorinstanz.
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7B_480/2025: Entscheid zur Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde im Zusammenhang mit umfangreichen Straftatvorwürfen, darunter vorsätzliche Tötung, mehrfach in Untersuchungshaft genommen. Die Haft wurde bis zum 1. Juli 2025 verlängert. A.________ bestreitet die Fluchtgefahr und sieht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Die Vorinstanzen begründeten die Haftverlängerung mit den Haftgründen und der voraussichtlich längeren Verfahrensdauer.
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2C_243/2025: Beschwerde betreffend Nicht-Aufschaltung von Kommentaren und Sperre eines Online-Kontos durch Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beanstandete die Löschung und Nicht-Aufschaltung seiner Kommentare durch die Community-Redaktion des SRF sowie die Sperre seines Kommentarkontos. Nach einer vereinigten Überprüfung durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), die teils zu Gunsten und teils zu Ungunsten des Beschwerdeführers entschied, gelangte dieser an das Bundesgericht. Er rügte im Wesentlichen die Moderationspraxis des SRF und die Verletzung der Gleichbehandlung und Meinungsäusserungsfreiheit.
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8C_88/2025: Entscheid zur Höhe der Integritätsentschädigung bei Knieverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________ erlitt eine Knieverletzung durch eine isokinetische Kraftmessung. Es folgten mehrere Operationen. Die AXA Versicherungen AG gewährte eine Integritätsentschädigung von 10 %, während die Versicherte eine höhere Entschädigung von 20 % beantragte. Die Streitfrage betraf die medizinische Bewertung der Knieverletzung und Prognose einer Folge-Arthrose.
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8C_653/2024: Entscheid zur Unfallversicherung (Invalidenrente; Entschädigung für Integritätsschäden)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Arbeitnehmerin (A.________) erlitt am 22. August 2019 einen Arbeitsunfall, bei dem sie eine Trimalleolarfraktur des rechten Sprunggelenks erlitt, gefolgt von der Entwicklung eines schweren komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS). Begleitende psychische Diagnosen wie schwere Depression und somatoforme Schmerzen wurden ebenfalls festgestellt. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) gewährte zunächst Leistungen, setzte diese jedoch ab dem 31. August 2022 aus, da der Gesundheitszustand der Versicherten als stabilisiert betrachtet wurde. Sie wurde mit einer Invalidenrente basierend auf einem Grad von 11 % entschädigt, jedoch ohne Anspruch auf eine Integritätsentschädigung (IPAI). Die Versicherung lehnte weitere Ansprüche ab, was die Versicherte durch alle Instanzen bis zum Bundesgericht anfocht.
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8C_47/2025: Arbeitsfähigkeit und Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Versicherte A.________ erlitt seit 2011 verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen. Dazu gehören eine Schulterverletzung, orthopädische und psychiatrische Beschwerden, sowie wiederholte stationäre Behandlungen. Die IV-Stelle verneinte mehrfach einen Rentenanspruch aufgrund eines zu niedrigen Invaliditätsgrades. Das kantonale Sozialversicherungsgericht bestätigte schliesslich den Anspruch auf eine ganze Rente ab Dezember 2017. Die IV-Stelle erhob dagegen Beschwerde vor Bundesgericht mit dem Antrag auf Rückweisung an die Vorinstanz zur Erstellung eines Obergutachtens.
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6B_1260/2023: Urteil zur Strafzumessung und Landesverweisung bei Betäubungsmitteldelikten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde von den Vorinstanzen wegen mehrfacher Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Geldwäscherei und Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts verurteilt. Die Vorinstanzen sahen ihn als schuldig an, zwischen Januar und Februar 2021 erhebliche Mengen von Heroin- und Kokaingemisch gehandelt zu haben, wobei er selbst drogenabhängig war und unter bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen agierte. Die Vorinstanz ordnete eine fünfjährige Landesverweisung und eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten an, teilweise als Zusatzstrafe zu einem früheren Strafbefehl.
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6B_801/2024: Urteil des Bundesgerichts über sexuelle Handlungen mit einem Kind
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte A.________ am 10. März 2023 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, einer Busse von Fr. 2'000.--, einer siebenjährigen Landesverweisung, einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot sowie einer Genugtuung von Fr. 5'000.-- zugunsten von B.________. A.________ und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein, daraufhin sprach das Obergericht des Kantons Aargau A.________ am 20. August 2024 frei. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau beantragt beim Bundesgericht, das Urteil aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
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8C_367/2024: Prüfung des Rentenanspruchs und Rückweisung zur weiteren Sachverhaltsabklärung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der afghanische Staatsangehörige A.________ beantragte erfolglos eine Invalidenrente, zunächst aufgrund körperlicher Beschwerden und später wegen psychischer Erkrankungen. Die IV-Stelle des Kantons Aargau lehnte die Gesuche mit Verweis auf fehlende langandauernde Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit ab, gestützt auf ein MEDAS-Gutachten. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Ablehnung. A.________ erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesgericht, wo insbesondere die Beweiswürdigung und medizinische Diagnosen gerügt wurden.
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7B_435/2025: Unzulässigkeit des Rechtsmittels
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG und die B.________ SpA erhoben am 14. März 2022 Strafanzeige gegen mehrere Personen wegen Vermögensdelikten. Nach einem Entscheid des kantonalen Staatsanwalts wurde das Verfahren eingestellt. Später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen mehrere Personen, ohne die A.________ AG und die B.________ SpA zu benachrichtigen. Diese Gesellschaften reichten daraufhin eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ein. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde der B.________ SpA zurück, hiess jedoch jene der A.________ AG teilweise gut und verwies die Angelegenheit zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft zurück.
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7B_678/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Entsiegelung von Mobiltelefonen im Rahmen eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wirft dem Beschwerdeführer vor, einen Taxifahrer bedroht und beraubt zu haben. Im Rahmen der Festnahme wurden zwei Mobiltelefone sichergestellt, deren Siegelung vom Beschwerdeführer beantragt wurde. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete die Entsiegelung an, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht erhob und die Aufhebung der Verfügung sowie die Abweisung des Entsiegelungsgesuchs forderte.
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8C_301/2025: Entscheid zur Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, welches die Weigerung der Sozialhilfebehörde Pratteln bestätigte, die zuvor eingestellte Unterstützung erneut zu gewähren. Das Bundesgericht prüfte die gesetzlich geforderten Voraussetzungen für die Beschwerde.
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8C_738/2024: Urteil zur Revision des Invalidenrentenanspruchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt 2016 einen Treppensturz und beantragte anschliessend Leistungen der Invalidenversicherung. Eine Invalidenrente wurde ihr für eine befristete Zeitspanne (2018-2019) zugesprochen. Nach einer erneuten Anmeldung 2022 verneinte die IV-Stelle einen Rentenanspruch aufgrund eines Invaliditätsgrades von 22 %. Die Versicherte focht diesen Entscheid vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau und schliesslich vor dem Bundesgericht erfolglos an.
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8C_463/2024: Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zur Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die seit 2014 eine Invalidenrente erhält, beantragte Ergänzungsleistungen (EL). Ihr Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass sie sich teilweise unrechtmässig ihrer Vermögenswerte entledigt habe und ihre verbleibende Vermögenssumme über dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert von CHF 100'000 lag. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass sie durch moralische Verpflichtung gezwungen sei, für ihren behinderten und finanziell abhängigen Bruder zu sorgen.
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1C_286/2025: Unzulässigkeit des Baugesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Pully erteilte der D.________ SA eine Baubewilligung für ein Wohngebäude mit Tiefgarage und leitete Massnahmen zur Kompensation des Baumverlusts ein. Das kantonale Verwaltungsgericht passte die Regelungen zur Baumkompensation an, wodurch die Abholzung von 11 Bäumen durch Ersatzpflanzungen bzw. Kompensationszahlungen ausgeglichen werden soll. Die Kläger beantragten vor dem Bundesgericht die vollständige Ablehnung des Bauprojekts, was jedoch als unzulässig erachtet wurde.
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9D_7/2025: Erlass von Gerichtskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte nach mehreren erfolglosen Verfahren zur Hauptsache vom Kantonsgericht St. Gallen den Erlass von Gerichtskosten in der Höhe von CHF 500. Das Erlassgesuch wurde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhob.
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4A_219/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 6. Mai 2025 ein, mit welcher ein Antrag auf Erlass einer superprovisorischen Verfügung abgewiesen wurde. Die Beschwerdeschrift bemängelte den Entscheid, versäumte jedoch eine rechtsgenügende Begründung.
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7B_471/2025: Entscheidung zur Sicherungshaft im Rahmen einer Revisionsprüfung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, der wegen eines unter entgeltlichem Auftrag begangenen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren (abzüglich Vorhaft) verurteilt wurde, wurde nach vollständiger Verbüssung der Strafe in Sicherungshaft genommen. Grundlage dieser Haft ist eine beantragte Revision des ursprünglichen Urteils zwecks nachträglicher Anordnung einer internierenden Sicherheitsmassnahme gemäss Art. 65 Abs. 2 StGB. Eine neue psychiatrische Expertise im Rahmen dieser Revisionsprüfung bezeichnet den Beschwerdeführer als gefährlich und berechnete ein mittleres bis hohes Rückfallrisiko. Der Beschwerdeführer erhebt Beschwerde gegen die Sicherungshaft und verweist insbesondere auf die Verletzung seiner Freiheit nach Art. 5 EMRK.
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7B_989/2024: Urteil zur Disziplinarverfügung im Strafvollzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ befand sich zwischen April und November 2023 in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg zur Verbüssung einer Freiheitsstrafe. Wegen beleidigender Aussagen und Drohungen gegenüber einem Vollzugsmitarbeiter wurde er mit fünf Tagen Arrest belegt. Seine Rechtsmittel gegen die Disziplinarverfügung wurden von den kantonalen Instanzen zurückgewiesen, ebenso sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. A.________ brachte den Fall ans Bundesgericht und rügte unter anderem eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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