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Bundesgericht neue Urteile vom 20.06.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_169/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte in einem Forderungsprozess ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, welches vom Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West am 25. November 2024 wegen Aussichtslosigkeit seiner Klage abgewiesen wurde. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigte diesen Entscheid am 4. März 2025. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, welche jedoch nicht in der rechtsgenügend geforderten Frist eingereicht und unzureichend begründet wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Amtes wegen und stellt fest, dass die Beschwerdefrist von 30 Tagen gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG für die am 14. Mai 2025 erfolgte Eingabe des Beschwerdeführers bereits abgelaufen war. Für eine zulässige Beschwerde ist eine hinreichende Begründung erforderlich. Der Beschwerdeführer hat nicht konkret aufgezeigt, inwiefern der angefochtene Entscheid des Kantonsgerichts gegen Bundesrecht verstossen hätte und konnte auch keine Verletzung der EMRK, der BV oder der ZPO schlüssig darlegen. Die Beschwerde wurde als unzureichend begründet eingestuft. Das Bundesgericht verzichtet aufgrund der Umstände auf die Erhebung von Gerichtskosten und erklärt das Gesuch um Befreiung von diesen Kosten im bundesgerichtlichen Verfahren als gegenstandslos.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht behandelt, es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung ausgesprochen.


7B_571/2023: Entscheid zur Frage der Qualität zur Beschwerde und Kostenverteilung in einem Fall von Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher Diffamation

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein ehemaliger Arbeitnehmer der C.________ SA, reichte eine Strafanzeige gegen \"Unbekannt\" ein, die später auf B.________ gerichtet war. Anlass waren Aussagen von B.________ über angeblich unangemessenes Verhalten von A.________ am Arbeitsplatz. Diese Aussagen führten zu dessen Suspendierung und anschliessender Kündigung. Nach der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Neuenburg wurde das Strafverfahren eingestellt, da die Beweise für die Vorwurfshaltigkeit nicht ausreichend waren. Das erstinstanzliche Gericht lehnte eine Beschwerde gegen diese Einstellung ab, da die Aussagen von B.________ als zumindest \"gewisse\" Wahrscheinlichkeit aufwiesen und durch gute Motive gerechtfertigt waren.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit von Beschwerden von Amts wegen. Der Beschwerdeführer erfüllt die formellen Voraussetzungen für eine Beschwerde im Bereich der Strafsachen gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG). - **E.1.2**: A.________ hat jedoch als Privatkläger nicht ausreichend dargelegt, wie der Fall Auswirkungen auf zivilrechtliche Forderungen haben könnte. Es fehlt an konkreten Angaben, insbesondere zur subjektiven Schwere der angeblichen moralischen Verletzung und zivilrechtlichen Schäden. - **E.1.3**: Die Art der vorgeworfenen Diffamationen rechtfertigt keine Anerkennung eines strafrechtlich relevanten ehrverletzenden Schadens. - **E.2.3**: Die Kostenverteilung bei eingestellten Verfahren wird unter Berücksichtigung der faktischen Teilnahme des Beschwerdeführers an der Ermittlung und seiner Rolle als Privatkläger gerechtfertigt. Gemäss Art. 427 Abs. 2 StPO trägt er die Kosten des eingestellten Verfahrens.

Zusammenfassung des Dispositivs

Dem Beschwerde wurde teilweise stattgegeben und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5A_742/2024: Streit um die Eintragung einer Hypothek gemäss Art. 712i ZGB in das Lastenverzeichnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Miteigentümer B.________ und C.________ hatten ein Wohnungseigentum, dessen öffentliche Zwangsversteigerung infolge Schulden betrieben wurde. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (PPE A.________) beantragte das Recht auf Eintragung einer gesetzlich vorgesehenen Hypothek gemäss Art. 712i ZGB im Lastenverzeichnis, ohne dass diese zuvor im Grundbuch eingetragen wurde. Das kantonale Amt für Betreibungen verweigerte, diese Forderung ins Lastenverzeichnis aufzunehmen, was zu Beschwerden und einem Rekurs führte, der letztlich vor das Bundesgericht gelangte. Die PPE verlangte, dass ihr Recht direkt ins Lastenverzeichnis aufgenommen werde, was sie als verfahrensökonomisch ansah.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Der Rekurs ist zulässig und fristgerecht eingereicht. Es handelt sich um eine endgültige kantonale Entscheidung und eine betreibungsrechtliche Streitigkeit gemäss Art. 72 Abs. 2 lit. a BGG. - **E.2**: Das Recht an der Eintragung einer Hypothek gemäss Art. 712i ZGB ist ein rechtspersönlicher Anspruch, der nur durch Eintragung im Grundbuch als belastendes Recht am Grundstück entsteht. Das geklagte Recht stellt lediglich einen Anspruch auf die Eintragung und keine existierende Belastung dar. - **E.3**: Das kantonale Amt durfte die Aufnahme dieser Forderung ins Lastenverzeichnis verweigern, da nur existierende Belastungen am Grundstück ins Lastenverzeichnis aufgenommen werden müssen. - **E.5**: Das Bundesgericht bestätigt die Notwendigkeit einer vorherigen Eintragung der Hypothek ins Grundbuch gemäss früherer Rechtsprechung (v.a. BGE 123 III 53). Es weist darauf hin, dass die Eintragung konstitutiv für den Bestand der Hypothek ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wurde abgewiesen, die Gerichtskosten wurden der Rekurrentin auferlegt, und es gab keine Parteientschädigungen.


9C_287/2025: Entscheid zur Fristverwirkung bei Steuerrechtsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich gegen einen Entscheid der kantonalen Steuerbehörden des Kantons Tessin betreffend Kantonssteuern und direkte Bundessteuer für die Steuerperioden 2016–2017. Die kantonale Beschwerde wurde von der zuständigen Kammer am 13. März 2025 abgewiesen. A.________ legte am 17. Mai 2025 Beschwerden beim Bundesgericht ein und beantragte eine Fristverlängerung, um die Eingaben zu vervollständigen.


9F_5/2025: Urteil zur Haushaltabgabe und Kostenvorschuss in Revisionsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchsteller A.________ und B.________ reichten am 28. März 2025 ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 4. März 2025 ein, welches die Haushaltabgabe gemäss Art. 69 ff. RTVG betraf. Das Bundesgericht forderte die Gesuchsteller zunächst zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 1'500.- auf und setzte später eine Nachfrist bis zum 23. Mai 2025. Der Vorschuss wurde jedoch weder fristgerecht noch innert der Nachfrist geleistet, weshalb das Gericht auf das Revisionsgesuch nicht eintrat.


8C_250/2025: Entscheid zu einer Streitigkeit betreffend ergänzende Leistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte am 12. Januar 2024 ergänzende Leistungen zur AHV/IV, nachdem sie am 9. Januar 2024 von der kantonalen Ausgleichskasse die rückwirkende Bewilligung einer Witwenrente ab dem 1. Oktober 2018 erhalten hatte. Die rückwirkenden Leistungen wurden allerdings vollständig mit bereits ausbezahlter Sozialhilfe verrechnet. Die Ausgleichskasse gewährte ergänzende Leistungen rückwirkend ab Oktober 2023 und überwies diese direkt an die Sozialhilfe, da diese vorläufige Unterstützung gewährt hatte. Das Kantonsgericht bestätigte die Berechnungen und Vorgehensweise der Ausgleichskasse.


5A_747/2023: Urteil betreffend Scheidung und Unterhaltsbeiträge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es handelt sich um ein Verfahren betreffend Scheidung und vorläufige Unterhaltsmassnahmen für den Ehegatten und ein minderjähriges Kind, die später volljährig wurden. Gegenstand sind unter anderem die Berechnung des Unterhaltsbeitrags sowie die Frage der Zumutbarkeit und Festsetzung eines hypothetischen Einkommens der Ehefrau.


7B_791/2023: Urteil zur versuchten schweren Körperverletzung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am Stadtfest von Solothurn kam es 2018 zu einer Auseinandersetzung, bei der der Beschwerdeführer, A.________, einen Fusstritt gegen den Kopf des am Boden liegenden B.B.________ ausführte, welcher schwere, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen davontrug. A.________ wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Raufhandels verurteilt und es kam in der Berufung zu einer Reduktion der Freiheitsstrafe sowie einer Anpassung der Strafvollzugsmodalitäten. Das Bundesgericht hatte über die behauptete Willkür, die Landesverweisung und die Zivilforderungen zu befinden.


1C_163/2024: Überprüfung der Ablehnung der Erhöhung des IBUS in einem lokalen Planungsbereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinden Courgevaux (FR) führte eine Revision ihres lokalen Zonenplans durch. Dabei wurden mehrere Parzellen der Zone \"Vers le Pont\" von einer Zone mittlerer Wohnbaudichte zur Dorzone umklassifiziert, wobei eine Erhöhung des Indizes des Bodenbenutzungskoeffizienten (IBUS) von 0.80 auf 1.50 vorgesehen war. Die kantonale Direktion (DIME) lehnte die Erhöhung des IBUS mit der Begründung ab, dass die betroffenen Parzellen aufgrund der unzureichenden ÖV-Erschliessung keine höhere Dichte rechtfertigten. Gegen diese Entscheidung erhoben zwei Unternehmen Rekurs, der sodann vom kantonalen Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Anschliessend gelangten die Unternehmen mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht.


7B_414/2025: Entscheid über die Beschwerde gegen die Abweisung eines Kostenerlass- und Stundungsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich an das Obergericht des Kantons Bern, um den Erlass oder die Stundung von Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 1'000.-- zu erreichen, die ihr durch einen früheren Entscheid auferlegt worden waren. Das Obergericht wies ihr Gesuch mangels hinreichender Unterlagen bezüglich ihrer finanziellen Verhältnisse ab. Vor Bundesgericht beantragte sie die Aufhebung dieser Verfügung oder eine Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.


2C_14/2025: Widerruf eines EU/AELS-Daueraufenthaltsbewilligungsgesuchs infolge Auslandabwesenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, italienischer Staatsbürger, erlangte im Jahr 2010 eine EU/AELS-Daueraufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Im Mai 2018 beantragte er die Suspendierung seiner Bewilligung aufgrund medizinischer Behandlung in Italien. Die kantonalen Behörden lehnten dies ab und erklärten die Bewilligung für verfallen, da der Beschwerdeführer seit spätestens 2015 überwiegend in Italien verblieben sei. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.


7B_476/2025: Unzulässigkeit von Beschwerden betreffend Vollstreckungsbefehle

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen gegen zwei kantonale Entscheidungen ein, die Vollstreckungsbefehle für Freiheitsstrafen betrafen. Die Verwaltungsgerichtliche Abteilung des Kantonsgerichts Freiburg hatte die Beschwerden wegen ungenügender Form und Zuständigkeit als unzulässig erklärt. A.________ beantragte beim Bundesgericht sowohl vorsorgliche Massnahmen zur Aussetzung der Sanktion als auch die amtliche Verteidigung.


1C_8/2025: Abschreibung eines bundesgerichtlichen Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Val Müstair bewilligte am 25. Juli 2023 das Baugesuch von B.________ und C.________ für ein Einfamilienhaus. Die Nachbarin A.________ erhob Einsprache und erzielte teilweise Erfolg. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden wies die Beschwerde von A.________ gegen den Einspracheentscheid ab. Gegen diese Entscheidung gelangte A.________ an das Bundesgericht. Während des Verfahrens verzichtete die Beschwerdegegnerschaft darauf, ihre Baubewilligung auszuüben, wodurch das Verfahren gegenstandslos wurde.


4A_217/2025: Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 2. Mai 2025, mit welchem sein Gesuch um Erlass von superprovisorischen Massnahmen und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wurden. Zusätzlich wurden ihm die Gerichtskosten auferlegt.


2C_276/2025: Unterstützungsbeiträge aufgrund des Härtefallprogramms in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH beantragte Unterstützungsbeiträge aus dem Härtefallprogramm des Kantons Basel-Stadt aufgrund der Covid-19-Pandemie. Ein ursprünglicher Entscheid über die Beiträge wurde gefällt und die Schlussrechnung erstellt. Die Gesellschaft reichte später ein Wiedererwägungsgesuch ein, das jedoch vom zuständigen Departement abgelehnt wurde. Das kantonale Appellationsgericht wies den Rekurs der A.________ GmbH ebenfalls ab, weshalb die Gesellschaft Beschwerde an das Bundesgericht erhob.


5A_232/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs bei aufgehobener Erwachsenenschutzmassnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Betroffenen A.________ wurde durch einen Arzt am 3. Februar 2025 eine Massnahme des Platzierungsentscheids zu Eingliederungszwecken (PLAFA) auferlegt. Die zuständige Behörde und später auch das kantonale Gericht wiesen die entsprechenden Eingaben gegen diesen Entscheid als unzulässig zurück, da die PLAFA vor Einreichung des Rechtsbehelfs bereits aufgehoben wurde. A.________ wandte sich daraufhin am 24. März 2025 an das Bundesgericht und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.


8C_265/2025: Urteil betreffend Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau. Die Beschwerde richtete sich gegen die Ablehnung weitergehender beruflicher Massnahmen durch die IV-Stelle des Kantons Thurgau. Die bisherigen Eingliederungsversuche erwiesen sich als erfolglos, und die medizinisch attestierte Arbeitsfähigkeit war unter den gegebenen Umständen sozial praktisch nicht verwertbar. Das Bundesgericht trat mangels hinreichender Begründung auf die Beschwerde nicht ein.


8C_214/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels in Sachen Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von A.________ gegen einen Entscheid der Cour des assurances sociales des Kantonsgerichts Wallis vom 27. Februar 2025. Im Streit steht die Rechtzeitigkeit eines Rekurses, der betreffend eine Entscheidung der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) eingelegt wurde.


9C_124/2025: Entscheid zum Rentenentzug der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1973, bezog seit 1. Dezember 2012 eine ganze Invalidenrente. Nach einer Überprüfung durch das kantonale AI-Büro des Kantons Wallis wurde die Rente per 1. Mai 2021 aufgehoben, da eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustands festgestellt wurde. Der Versicherte focht diese Entscheidung an und nach weiteren Untersuchungen bestätigte das Kantonsgericht die Aufhebung der Rente. Gegen dieses Urteil reichte A.________ beim Bundesgericht Beschwerde ein.


4A_229/2025: Verfügung betreffend Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchsteller A.________ und B.________ beantragten beim Bundesgericht die Erteilung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 17. April 2025. Das Gesuch wurde aufgrund Unzulässigkeit abgewiesen, da kein Rechtsmittelverfahren in der Hauptsache beim Bundesgericht hängig war. Zudem verstrich die Frist zur Erhebung einer Beschwerde ohne entsprechende Einreichung.


9C_640/2024: Urteil zum Vorwurf der Steuerhinterziehung bei der direkten Bundessteuer sowie den Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat für die Steuerperioden 2013 bis 2015 keine Steuererklärungen eingereicht. Nachträglich ergaben Ermittlungen erhebliche Differenzen zwischen den ursprünglich ermessensweise festgesetzten Steuerbeträgen und den tatsächlichen Vermögensverhältnissen. Das kantonale Steueramt Zürich eröffnete ein Nachsteuerverfahren und ein Steuerhinterziehungsverfahren, was zur Festlegung von Nachsteuern und Bussen führte. A.________ bestritt den Vorwurf der Steuerhinterziehung und brachte vor, das Vermögen sei mit einem Nutzniessungsvorbehalt zugunsten seiner verstorbenen Eltern belastet gewesen. Diese Verteidigung wurde vorinstanzlich und nun auch durch das Bundesgericht zurückgewiesen.


2C_137/2025: Entscheid zum Familiennachzug ausländischer Kinder

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, eine brasilianische Staatsangehörige, lebt seit 2019 in der Schweiz und ist seit 2022 mit einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet. Sie beantragte im Februar 2024 einen Familiennachzug für ihre minderjährige Tochter C.________, die sich ohne Visum in der Schweiz aufhält. Die Behörden des Kantons Waadt lehnten den Antrag ab, da die gesetzlichen Fristen für den Nachzug nicht eingehalten wurden und keine wesentlichen familiären Gründe geltend gemacht wurden. Der kantonale Entscheid wurde von A.________ erfolglos vor dem Bundesgericht angefochten.


7B_242/2024: Vereinigtes Verfahren betreffend Entsiegelung von Asservaten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren gegen B.________ und weitere Personen wegen Verdachts auf Urkundenfälschung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Betrug. In diesem Zusammenhang wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen unter anderem elektronische Daten gesichert wurden. B.________ und die A.________ AG verlangten die Siegelung dieser Daten. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete eine elektronische Triage mit Beizug eines Sachverständigen an. Nach Durchführung der Triage gab das Gericht den Grossteil der Daten zur Entsiegelung frei und wies Anträge auf Verfahrenssistierung sowie Ergänzung der Suchbegriffe ab.


8C_735/2024: Urteil zu einem Unfallversicherungsanspruch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein selbstständiger Reinigungsunternehmer, war bei der Suva obligatorisch unfallversichert. Er machte geltend, 2019 bei einem Strandbesuch in Sizilien mit dem linken Fuss auf eine Glasscherbe getreten zu sein, was eine bestehende Fussverletzung verursacht habe. Er verlangte Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Suva verneinte einen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den Gesundheitsbeschwerden, was vom kantonalen Gericht bestätigt wurde.


7B_465/2025: Beschwerde betreffend amtliche Verteidigung – Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte Einsprache gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhoben. Im Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht Zofingen beantragte er einen amtlichen Verteidiger, was abgelehnt wurde. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte diese Ablehnung. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids, ausserdem beantragte er die Beiordnung eines Dolmetschers und den Schutz seines Strafregisters.


9C_264/2025: Urteil zur Einhaltung der Einsprachefrist im AHVG-Schadenersatzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Einsprache gegen eine Schadenersatzverfügung der Ausgleichskasse des Kantons Zürich ein, in welcher ihm Schadenersatz nach Art. 52 AHVG in Höhe von Fr. 28'009.65 auferlegt wurde. Die Einsprache wurde wegen Nichteinhaltung der Einsprachefrist von 30 Tagen abgelehnt. Das Sozialversicherungsgericht Zürich bestätigte den Nichteintretensentscheid. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


2C_267/2025: Urteil zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

- A.________ reichte am 28. April 2025 beim Kantonsgericht Basel-Landschaft Beschwerde gegen eine Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung ein.
- Das Kantonsgericht trat am 30. April 2025 aufgrund verspäteter Einreichung nicht auf die Beschwerde ein.
- A.________ erhob am 23. Mai 2025 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Urteils des Kantonsgerichts.


4D_71/2025: Nichteintreten aufgrund fehlender Begründung einer Verfassungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte mehrere Beschwerden gegen Verfügungen des Obergerichts des Kantons Thurgau hinsichtlich einer Nichtleistung eines Kostenvorschusses ein. Das Obergericht trat schliesslich mit Entscheid vom 14. März 2025 auf die Beschwerde nicht ein. Der vorliegende Fall betrifft die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Nichteintretensentscheid.