Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_105/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit eines Strafrekurses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einem Rekurs von A.________ gegen eine Entscheidung des Zentralen Staatsanwalts des Kantons Waadt. Gegenstand des Verfahrens ist die Abweisung eines Gesuchs um Ablehnung eines Polizeibeamten der Direktion für Umwelt des Kantons Waadt durch die Vorinstanz. Hintergrund hierfür sind Vorwürfe gegen den Polizisten wegen angeblicher rassistischer und unkooperativer Handlungen. Ein vorheriger Entscheid der Staatsanwaltschaft wurde vom Bundesgericht aufgehoben und zurückgewiesen, woraufhin die Staatsanwaltschaft nach erneuter Prüfung das Gesuch erneut abwies.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht erklärt den Rekurs als unzulässig, da dieser nicht genügend begründet wurde. Gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG ist es erforderlich, dass die Begründung spezifisch auf die Erörterungen der Vorinstanz eingeht. A.________ führt jedoch nur allgemeine und appellatorische Argumente an, die die behauptete Verletzung weder hinreichend konkretisieren noch plausibel machen. - **E.2**: Der Rekurs von A.________ betreffend die Ablehnung des Staatsanwalts Éric Mermoud ist ebenfalls unzulässig. A.________ hat diesen Vorwurf nicht im kantonalen Verfahren erhoben und somit die Vorgaben des Art. 80 Abs. 1 BGG nicht erfüllt, der die Ausschöpfung der kantonalen Instanzen verlangt. - **E.3**: Das Bundesgericht erklärt, dass der Rekurs die Verfahrensanforderungen gemäss Art. 108 Abs. 1 Bst. b BGG nicht erfüllt und daher im vereinfachten Verfahren abgewiesen wird.
Zusammenfassung des Dispositivs
Der Rekurs wird für unzulässig erklärt und die Gerichtskosten werden A.________ auferlegt.
5F_32/2025: Beschluss zur Revisionsgesuch betreffend Kindesentführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die nicht verheirateten Eltern A.________ (Gesuchstellerin) und B.________ (Beschwerdegegner) streiten über den Aufenthaltsort ihres im Jahr 2017 geborenen Sohnes C.________. Gemäss der Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (CLaH80) ordnete das kantonale Gericht im Januar 2025 die Rückführung des Kindes nach Frankreich an, da es sich bei der Verbringung in die Schweiz um eine widerrechtliche Entfernung handelte. Der Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt. A.________ hat daraufhin ein Revisionsgesuch gegen den entsprechenden Bundesgerichtsentscheid eingereicht, stützend auf neu vorgebrachte Umstände wie die gesundheitlichen Bedürfnisse des Kindes und Verfahrensmängel.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Die Revisionsgesuche betreffen Entscheide des Bundesgerichts, die gemäss Art. 61 BGG grundsätzlich nicht weiter angefochten werden können, ausser durch eine ausserordentliche Revision gemäss Art. 121-123 BGG. Für die Annahme ist eine klare und spezifische Begründung erforderlich.
- E.2: Das Gesuch wurde formgerecht eingereicht und stützt sich auf Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG. Es ist prinzipiell zulässig.
- E.3:
- 3.1: Der vorgebrachte Verfahrensmangel, wonach die Grundlage für die Rückführung des Kindes nach Frankreich fehlerhaft gewesen sei, weil eine französische Entscheidung zur elterlichen Sorge noch nicht rechtskräftig sei, wird verworfen. Einerseits führte die Mutter das entsprechende französische Rechtsmittelverfahren selbst und war sich daher der Umstände bewusst. Andererseits bleibt entscheidend, dass der Vater über die elterliche Sorge verfügte und daher sein Einverständnis für die Verbringung in die Schweiz erforderlich war.
- 3.2: Neu eingereichte medizinische Belege betreffend den Gesundheitszustand des Kindes (Autismus und Stressproblematik) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Revision. Sie hätten in einem erneuten kantonalen Verfahren geltend gemacht werden müssen.
- E.4: Ansprüche auf eine angeblich unparteiische Zusammensetzung des Gerichts sowie eine explizite Rüge der Befangenheit werden mangels substantiierter Begründung als unzulässig erklärt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wurde als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen, und Gerichtskosten wurden auferlegt.
2C_293/2025: Urteil zur Rückforderung von Covid-Härtefallhilfen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH erhielt im Rahmen des kantonalen Covid-19-Härtefallprogramms des Kantons Obwalden finanzielle Unterstützung in Höhe von CHF 30'000.–. Im Juli 2024 verfügte das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Obwalden, dass der gesamte Betrag zurückzuerstatten sei, da die angeforderten Buchhaltungsunterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden. Gegen diese Rückforderungsverfügung erhob die A.________ GmbH Beschwerde beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Obwalden, welches die Beschwerde wegen verspäteter Einreichung nicht behandelte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden bestätigte diesen Entscheid. Eine daraufhin erhobene Beschwerde an das Bundesgericht wurde nicht zur Prüfung zugelassen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich zulässig sei, da die Rückforderung von Subventionen nicht unter den Ausschluss gemäss Art. 83 lit. k BGG falle. - **E.2.1:** Rechtsschriften müssen sachbezogene Begründungen enthalten, die sich mit dem vorinstanzlichen Entscheid auseinandersetzen. - **E.2.3:** Die Vorinstanz hatte korrekt festgestellt, dass die von der A.________ GmbH eingereichte Beschwerde verspätet war. Eine Fristwiederherstellung sei nicht möglich, da die Versäumnis nicht begründet wurde. Das kantonale Recht wurde nicht willkürlich angewendet. - **E.2.4:** Die Eingabe der A.________ GmbH an das Bundesgericht enthält keine substanzielle Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz und genügt der qualifizierten Rügepflicht nicht. - **E.3:** Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet, weshalb darauf nicht eingetreten wird.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unbegründet erachtet und es wurde auf die Erhebung der Gerichtskosten beschlossen.
4A_131/2025: Urteil zur örtlichen Zuständigkeit und unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wollte Schadenersatzansprüche gegenüber der Sparkasse B.________ (Deutschland) wegen behauptetem Prozessbetrug vor deutschen Gerichten geltend machen. Er beantragte beim Bezirksgericht Kreuzlingen vorprozessuale unentgeltliche Rechtspflege, was dieses mangels örtlicher Zuständigkeit ablehnte. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_78/2024: Entscheidung zum internationalen Schiedsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil befasst sich mit der Klage von 19 Erben der Aktionäre der libyschen Firma T.________ gegen den Staat Libyen. Die Erben fordern aus ihrer Sicht geschuldete Entschädigungen aufgrund der früheren Enteignung der Gesellschaft durch das libysche Regime im Jahr 1970. Da die libyschen nationalen Behörden und Gerichte keine ausreichenden Schritte zur Entschädigung unternommen haben, wurde eine internationale Schiedsverfahren gemäß dem \"OIC-Investment Agreement\" eingeleitet, dessen Sitz sich in Genf befindet. Die Kläger stützen sich auf die Schutzvorschriften des Abkommens.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_188/2025: Unzulässigkeit eines sozialrechtlichen Rechtsmittels
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ beantragten beim Office cantonal du logement et de la planification foncière (OCLPF) im Kanton Genf eine Wohnbeihilfe, welche am 30. Oktober 2024 abgelehnt wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde durch die kantonale Justiz am 18. Februar 2025 ebenfalls abgewiesen. A.________ legte am 25. März 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein, das die Sache prüfte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_114/2023: Entscheid betreffend Verkehrsstrafrecht und Verfahrensrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Sanitärmonteur im Kanton Waadt, wurde von einer unteren kantonalen Instanz wegen verschiedener Verkehrsverstösse (Geschwindigkeitsüberschreitung, ungenügender Abstand, Verletzung der Vorgaben zur Autobahnvignette) sowie wegen der Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit verurteilt. Er legte vor dem Bundesgericht Berufung ein und erhob diverse Einwände, darunter das Recht auf rechtliches Gehör und die angebliche Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_283/2025: Nichtantritt auf eine Beschwerde betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau betreffend Staats- und Gemeindesteuern. Das Verwaltungsgericht hatte einen Kostenvorschuss von CHF 1'000.- als rechtens beurteilt und eine Frist zur Leistung angesetzt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_284/2025: Urteil zur Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids im Rahmen eines Arbeitslosenversicherungsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ war durch die Syna Arbeitslosenkasse aufgrund Indizien für selbstverschuldete Arbeitslosigkeit ab dem 1. August 2024 für 31 Tage von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen. Das entsprechende Einspracheverfahren wurde durch die Arbeitslosenkasse bis zum Abschluss eines personalrechtlichen Verfahrens sistiert. Die dagegen angestrengte Beschwerde wurde vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich am 21. März 2025 mit einer Zwischenverfügung als unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_98/2025: Entscheid betreffend Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geb. 1949, ist Eigentümer von zwei Liegenschaften in der Schweiz. Aufgrund einer Meldung über den desolaten Zustand einer seiner Liegenschaften leitete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Zug ein Verfahren ein, das zur Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung führte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug wies die Beschwerde des Betroffenen gegen diesen Entscheid ab. A.________ beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids und die Feststellung, dass er keinen Beistand benötigt sowie die Übernahme seiner Kosten durch die KESB.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_704/2024: Entscheid zum Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist für Einsprache gegen eine Strafbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch einen Strafbefehl wegen Ehrverletzung und Tätlichkeiten zu einer Geldstrafe von sieben Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Beim Versuch, Einsprache gegen den Strafbefehl einzulegen, hatte A.________ irrtümlich die falsche Adresse seines Anwalts genutzt, wodurch das Einspracheverfahren verspätet erfolgte. Er beantragte daraufhin die Wiedereinsetzung in die Frist, die sowohl vom zuständigen Staatsanwalt als auch von der kantonalen Strafkammer abgelehnt wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_227/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Bereich Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen die Nichteintretensverfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 3. März 2025 betreffend Sozialhilfe. Nachfolgend stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, das vom Bundesgericht am 5. Mai 2025 abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer wurde in der Folge verpflichtet, einen Kostenvorschuss innert Nachfrist bis 26. Mai 2025 zu leisten, was er unterliess.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_399/2025: Rückzug des Rechtsmittels und Einstellung des Verfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte gegen eine Entscheidung der 2. Kammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. April 2025 mehrere Rechtsmittel eingelegt. Am 19. Mai 2025 erklärte sie schriftlich gegenüber dem Bundesgericht, dass sie auf das Verfahren verzichten und sich zurückziehen möchte. Dies wurde als Rückzug des Rechtsmittels interpretiert.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_303/2023: Entscheid bezüglich Wiedererwägung einer Feststellungsverfügung nach BewG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Beschwerde des Bundesamts für Justiz gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts Nidwalden betreffend die Wiedererwägung einer Feststellungsverfügung zur Nichtbewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Die verfügte Dienstleistungspauschale sowie die Verpflichtung zur Weitervermietung von Hotelwohnungs-Einheiten in Zusammenhang mit einem Resort-Projekt stehen im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung. Im angefochtenen Entscheid wies das Verwaltungsgericht die Sache an die Justiz- und Sicherheitsdirektion zurück, um die Dienstleistungspauschale neu zu kalkulieren und klarer zu definieren. Jedoch lehnte es eine ausdrückliche Verpflichtung zur Weitervermietung der Wohneinheiten ab, die das Bundesamt für Justiz gefordert hatte. Das Bundesgericht prüfte, ob der vorinstanzliche Rückweisungsentscheid ein anfechtbarer Zwischenentscheid sei.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_225/2025: Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob am 27. März 2025 eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 4. März 2025, wobei er den Entscheid der kantonalen Instanz nicht vollständig beilegte, sondern lediglich dessen Dispositiv vorlegte. Das Bundesgericht wies den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. April 2025 an, diesen Mangel bis zum 28. April 2025 zu beheben, unter Hinweis darauf, dass andernfalls seine Eingabe unberücksichtigt bleiben würde. Der Beschwerdeführer reichte innerhalb der Frist lediglich zusätzliche Dokumente ein, aber nicht den vollständigen Entscheid.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_630/2024: Urteil bezüglich Arbeitszeugnis und Kostenregelung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Arbeitnehmer A.________ war bei der Beschwerdegegnerin, einer Einrichtung im Gesundheitswesen, angestellt. Die Kündigung erfolgte nach Konflikten über die Einhaltung von Covid-Schutzmassnahmen, und im Arbeitszeugnis wurde hierzu ein Hinweis aufgenommen. A.________ verlangte, diesen Satz zu streichen, und griff die Kostenregelung des unteren Gerichts an. Seine Klage wurde von Arbeits- und Obergericht weitgehend abgewiesen. Mit Beschwerde in Zivilsachen und subsidiärer Verfassungsbeschwerde verlangte er vor dem Bundesgericht erneut die Streichung des Satzes und eine Reduktion der zugesprochenen Parteientschädigung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_226/2025: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde wegen nicht geleistetem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen eine Nichteintretensverfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich im Zusammenhang mit Sozialhilfe. Das Bundesgericht setzte ihm eine nicht verlängerbare Frist zur Begleichung des Kostenvorschusses, nachdem das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen worden war. Der Kostenvorschuss wurde innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_669/2024: Qualifikation von Zahlungen an mitarbeitende Partizipationsscheininhaber als massgebender Lohn gemäß Sozialversicherungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG forderte die Rücknahme einer Entscheidung der Ausgleichskasse Schwyz und des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, die Ausschüttungen an zwei ihrer mitarbeitenden Partizipationsscheininhaber/Aktionäre, C.________ und D.________, als beitragspflichtigen massgebenden Lohn qualifiziert hatte. Es ging um Zahlungen, die von 2018 bis 2022 als Gewinnbeteiligungen ausgewiesen wurden. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die Zahlungen als Dividenden und nicht als Lohn zu sehen seien.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_212/2024: Entscheidung zum Plangenehmigungsverfahren für ein Bundesasylzentrum
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beantragte ein Plangenehmigungsverfahren für den Bau eines Bundesasylzentrums am Standort Haselbach in Rümlang (ZH). Gegen die Genehmigungsverfügung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) erhob A.________ Einsprache sowie später Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, das die Plangenehmigung teilweise ergänzte. Dagegen richtete sich A.________ mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1042/2023: Urteil über mehrfache Pornografie und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. Die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis wirft A.________ vor, im Zeitraum von mindestens 26. Oktober 2018 bis 24. April 2019 ca. 758'800 Dateien mit sexuellen Handlungen mit Kindern und ca. 920 Dateien mit virtuellen sexuellen Handlungen mit Kindern beschafft, gespeichert, aufbewahrt und unzulässig verbreitet zu haben.
B. Das Bezirksgericht Horgen sprach A.________ der mehrfachen Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe, ordnete ein Tätigkeitsverbot an und wies ihn für fünf Jahre des Landes. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Schuldspruch und die Strafe.
C. A.________ hat gegen das Urteil des Obergerichts Beschwerde beim Bundesgericht erhoben und beantragt, die vorangegangenen Urteile aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_74/2025: Entscheid zum elektronischen Überwachungsregime gemäss Art. 79b StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein kosovarischer Staatsbürger, wurde aufgrund zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen mehrfach sanktioniert. Im Jahr 2022 wurde er erneut zu einer freiheitsbeschränkenden Strafe verurteilt. Im Oktober 2024 beantragte er bei der Vollzugsbehörde des Kantons Waadt die Vollstreckung seiner Strafe unter elektronischer Überwachung, was von dieser verweigert wurde. Sein dagegen gerichtetes Gesuch an die kantonale Rechtsmittelkammer blieb ebenfalls erfolglos. Mit Beschwerde an das Bundesgericht begehrte A.________ die Zulassung zur elektronischen Überwachung gemäss Art. 79b StGB.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_310/2025: Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens und Nichteintreten auf Beschwerde gegen kantonale Verfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, zeigte im Jahr 2024 insgesamt 15 Personen verschiedener kantonaler Behörden wegen Amtsmissbrauchs an. Die Anzeige bezog sich auf die Kündigung eines Mietverhältnisses und Ausweisung im Jahr 2019. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug entschied am 11. Dezember 2024 auf Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens. Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Zug mit Verfügung vom 10. März 2025 nicht behandelt. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde ebenfalls nicht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_207/2025: Rückzug des Rechtsmittels und Festsetzung von Kosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, focht eine Verfügung vom 6. Februar 2025 des Einzelrichters der Berufungsgerichte im Kanton Waadt vor dem Bundesgericht an. Der Streit betraf vorsorgliche Massnahmen bezüglich Unterhaltsbeiträgen für die Ehefrau, Gerichtskosten und Parteikosten. Am 23. Mai 2025 zog die Beschwerdeführerin ihr Rechtsmittel zurück, da die Parteien eine einvernehmliche Lösung erzielten, die den Rückzug des Rechtsmittels durch A.________ ausdrücklich vorsieht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_400/2024: Beurteilung eines Arbeitszeugnisses im öffentlichen Personalrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, früherer Staatsanwalt mbA beim Kanton Thurgau, beantragte Änderungen an seinem endgültigen Arbeitszeugnis, welches nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wurde. Dieses Zeugnis entsprach teilweise nicht seinen Vorstellungen, insbesondere bezüglich der Formulierungen zu seiner Fachkompetenz, den Endprodukten seiner Arbeit sowie seiner Persönlichkeitsmerkmale. Seine Rekurse und Beschwerden gegen die Zeugnisformulierung wurden auf kantonaler Ebene abgewiesen, weshalb er sich mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht wandte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_200/2025: Urteil zur Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte am 2. August 2024 Strafanzeige gegen das Zentrum B.________ sowie dessen Verantwortliche erstattet, die er der Verleumdung und Rufschädigung beschuldigte. Das Untersuchungsamt Gossau verfügte die Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung am 19. September 2024. Nach Teilgutheissung seiner Beschwerde durch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen, welche den Entscheid bezüglich unbekannter Täterschaft aufhob, erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_235/2025: Strafnachlass in Folge Rückzugs eines Beschwerdeverfahrens bei beruflichem Fiduziarwesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ Sagl hatte eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Tessin eingereicht. Dabei ging es um die Frage des Erfordernisses eines autorisierten Berufsfiduzials innerhalb der Organisation gemäss der kantonalen Gesetzgebung (LFid). Nach Einreichung des Rechtsmittels zog die A.________ Sagl die Beschwerde zurück.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_271/2025: Urteil betreffend Prozessvoraussetzungen in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ griff ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau an, welches einen Einspracheentscheid der Suva bestätigte. Dieser Einspracheentscheid verneinte eine Leistungspflicht der Unfallversicherung für gesundheitliche Schäden, da diese nicht mehr in einem natürlichen Kausalzusammenhang zum versicherten Unfall von 23.11.2023 stünden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_647/2024: Entscheid zur Sistierung eines Beschwerdeverfahrens betreffend polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das fedpol ordnete am 13. Mai 2024 präventive Massnahmen nach Art. 23e BWIS gegen A.________ an (Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbote, Eingrenzung und elektronische Überwachung). Im Kontext der Ausschaffungshaft wurde die Umsetzung der Massnahmen sistiert, und das Bundesverwaltungsgericht sistierte das Beschwerdeverfahren darüber am 9. Oktober 2024. A.________ erhob Beschwerde gegen die Sistierung des Verfahrens vor dem Bundesgericht, da durch die Sistierung das Beschleunigungsgebot verletzt werde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_341/2023: Erweiterung der Bewilligung für das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels mit Tefluthrin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Pflanzenschutzmittel B.________ der A.________ AG, welches den Wirkstoff Tefluthrin enthält, war Gegenstand eines Gesuchs zur Erweiterung der Bewilligung für zusätzliche Anwendungsgebiete. Greenpeace Schweiz erhob Einspruch mit Verweis auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken und beantragte ein Verbot, auch unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip und die Einschätzung des Wirkstoffs als umweltgefährdend. Nach Abweisung ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht, gelangte Greenpeace Schweiz an das Bundesgericht, das sich mit den rechtlichen und umweltbezogenen Fragen der Erweiterung auseinandersetzen musste.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.