Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 02.06.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

9C_630/2024: Entscheid des Bundesgerichts zu Steuerstreitigkeiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, deren Sitz sich derzeit im Kanton Freiburg befindet, wurde im Kanton Wallis für die Steuerperiode 2012–2014 sowohl mit der direkten Bundessteuer (DBG) als auch den kantonalen und kommunalen Steuern (StG-Wallis) veranlagt. Nach einer Überprüfung der Steuerakten durch die Steuerbehörden des Kantons Wallis wurden verschiedene steuerliche Rückrechnungen im Hinblick auf vermeintlich falsche Bilanzierungen, fiktive Aktiva und übermässige Zuweisungen an das Aktionärskonto vorgenommen.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) entsprach und auf sie einzutreten war (Erwägung [1.1]–[1.2]). 2. Verfahrensgegenstand: Die A.________ SA legte Einwände gegen verschiedene steuerliche Rückrechnungen ein, insbesondere gegen vermeintlich fiktive Aktiva und Leistungen, die nicht durch den Geschäftsgebrauch gerechtfertigt sind (Erwägung [3]). 3. Juristische Bewertung von Rückrechnungen: - Honorare der C.________ SA: Die Honorare wurden mangels Beweisdokumentation als nicht geschäftlich gerechtfertigt angesehen und vom steuerpflichtigen Gewinn zurückgerechnet (Erwägung [5]). - Forderungen gegenüber F.________ Sàrl und G.________ SA: Beide Forderungen wurden von A.________ SA erworben, obwohl diese ohne wirtschaftlichen Wert waren; sie wurden als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifiziert (Erwägungen [6], [7]). - Aktien der E.________ SA: Die Erhöhung des Aktionärskontos um CHF 6'270'000 wurde als unbegründet und teilweise korrigiert; die tatsächliche Summe wurde auf CHF 4'940'000 reduziert (Erwägung [8]). 4. Steuerliche Regeln und rechtswidrige Bilanzkorrekturen: Die Rückrechnungen wurden gestützt auf die Vorschriften der DBG und der LHID als gerechtfertigt angesehen (Erwägungen [4, 9]).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, und die Rückrechnung aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung wird angepasst.


6B_923/2024: none

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Entscheid 6B_923/2024 vom 19.03.2025 ist in elektronischer Form nicht verfügbar, sodass weder ein Sachverhalt noch der Inhalt der rechtlichen Beurteilung zugänglich ist.

Zusammenfassung der Erwägungen

Keine Erwägungen aus dem Text ersichtlich.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Entscheid und das Dispositiv sind nicht zugänglich.


9C_525/2024: Überprüfung der Verkehrswert- und Marktmietwert-Schätzung einer Liegenschaft im Kanton Thurgau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, Eigentümer einer Liegenschaft im Kanton Thurgau, beanstandete die Ergebnisse einer Generalrevision der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau aus dem Jahr 2023, welche den Verkehrswert auf CHF 1'103'000.- und den Marktmietwert auf CHF 16'938.- festlegte. Nach mehreren erfolglosen Rekurs- und Beschwerdeverfahren vor kantonalen Instanzen gelangte die Angelegenheit ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Das Bundesgericht prüft die Voraussetzungen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und tritt grundsätzlich darauf ein, wobei kantonales Recht nur hinsichtlich möglicher Verletzungen von Bundesrecht oder verfassungsmässigen Individualrechten überprüft wird. (1.1–1.2.4)
2. Streitig ist die Rechtmässigkeit der Schätzung des Verkehrswerts und des Marktmietwerts der Liegenschaft. Das Verwaltungsgericht hat die relevanten gesetzlichen Grundlagen richtig dargelegt und den von der Steuerverwaltung ermittelten Schätzungswert bestätigt. Der kantonalen Behörde steht gemäss Bundesrecht ein erheblicher Gestaltungsspielraum bei der Bewertung von Vermögenswerten zu. (2.1–2.3)
3. Das Bundesgericht bestätigt, dass das Verwaltungsgericht zu Recht keine Vertrauensgrundlage hinsichtlich der Zahlen einer früheren Schätzung gesehen hat. Die Generalrevision darf neue Werte unabhängig von früheren Bewertungen festlegen. (3)
4. Die Vorbringen des Beschwerdeführers, insbesondere zur angeblichen Rechtsverweigerung und Amtsmissbrauch, sind unbegründet. Das Bundesgericht stellt fest, dass die gesetzliche Schätzung korrekt durchgeführt wurde und der Hinweis des Beschwerdeführers auf ältere Werte oder Wohnsituationen nicht relevant ist. (4.1)
5. Da der Beschwerdeführer die minimalen Begründungsanforderungen der Beschwerde nicht erfüllt und weitgehend appellatorische Kritik vorbringt, ist auf bestimmte Teile nicht einzutreten. (4.2)

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt und es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.


5A_20/2025: Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Unterhaltsbeiträgen in einem Eheschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien, Eltern eines minderjährigen Kindes, befinden sich in einem Eheschutzverfahren. Das Bezirksgericht erlaubte der Mutter, mit dem Kind nach Spanien umzuziehen, und regelte die Unterhaltsbeiträge. Der Vater bestritt vor dem Obergericht, dass schweizerisches Recht auf die Unterhaltsbeiträge anwendbar sei. Das Obergericht entschied jedoch, schweizerisches Recht sei anzuwenden (Zwischenentscheid), was der Vater mit Beschwerde an das Bundesgericht angriff.


1C_295/2024: Urteil zur Baubewilligung für Abbruch und Neubau in Morschach

Zusammenfassung des Sachverhalts

I.________, Eigentümer eines Grundstücks in Morschach, beantragte die Baubewilligung für den Abbruch eines bestehenden Gebäudes und den Neubau eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses mit Gewerbeflächen. Gegen das Bauvorhaben erhoben mehrere Nachbarn und Erben Einsprache, die insgesamt bis vor das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz führte. Dieses wies die Beschwerde gegen die Baubewilligung ab. Daraufhin gelangten die Beschwerdeführenden ans Bundesgericht.


5A_108/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Rückweisungsentscheid des Obergerichts des Kantons Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde vom Betreibungsamt Zürich 7 mit einer Pfändungsankündigung konfrontiert. Ihre Beschwerde hiergegen wurde vom Bezirksgericht Zürich mit Zirkulationsbeschluss nicht behandelt. Das Obergericht des Kantons Zürich hob diesen Beschluss auf und wies die Sache zur erneuten Bearbeitung zurück. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht, das jedoch beschloss, nicht auf die Beschwerde einzutreten.


6B_715/2024: Fehlende elektronische Verfügbarkeit eines Urteils des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil mit der Nummer 6B_715/2024 vom Bundesgericht datiert auf den 19. März 2025 ist in elektronischer Form nicht erhältlich.


6B_462/2024: Urteil zum Thema Mendicität und Rechtsanwendung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, eine rumänische Bürgerin aus der Roma-Gemeinschaft, wurde wegen Mendicität gemäss Art. 11A Abs. 1 lit. c der Gesetzgebung des Kantons Genf zur Zahlung einer Busse von CHF 40 verurteilt. Im Falle der Nichtzahlung drohte ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag. Sie hatte sich in der Nähe der Eingänge von Geschäften aufgehalten, um zu betteln. Die kantonalen Instanzen bestätigten die Verurteilung in Bezug auf die Vorfälle vom 21. Dezember 2022, die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin ans Bundesgericht.


8C_631/2024: Entscheidung zur Platzfähigkeit in der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein ehemaliger Ingenieur im Bereich Kryptowährungen, meldete sich nach seiner Entlassung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als arbeitslos. Er gründete eine Gesellschaft zur Bitcoin-Mining-Entwicklung, was seine Platzfähigkeit infrage stellte. Das kantonale Gericht befand ihn ab November 2023 als nicht platzfähig aufgrund seiner unternehmerischen Aktivitäten. A.________ legte gegen diese Beurteilung Beschwerde beim Bundesgericht ein, da er dennoch aktiv nach einer Anstellung suchte.


5A_213/2025: Bundesgerichtliches Urteil zu einer Beschwerde betreffend Betreibungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wird vom Kanton Zürich in mehreren Betreibungen betrieben. Sie erhob gegen diese Betreibungen Beschwerde, welche das Bezirksgericht und daraufhin das Obergericht des Kantons Zürich aufgrund fehlender Begründung und des Novenverbots nicht behandelten. Eine Verfahrensgebühr wurde ihr auferlegt. Mit einer weiteren Beschwerde wandte sie sich an das Bundesgericht.


4D_81/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern, das auf die Berufung des Beschwerdeführers wegen unzureichender Begründung nicht eingetreten war. Der Beschwerdeführer beantragte die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und machte geltend, dass der kantonsgerichtliche Entscheid wichtige Rechtsfragen aufwerfe.


5A_679/2024: Wegentschädigung bei Verlustscheinen: Bundesgericht hebt kantonales Urteil teilweise auf und weist zur Neubeurteilung zurück

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Betreibungsamt Zug für ausstehende Forderungen betrieben. Nach Feststellung von Vermögenslosigkeit wurden Verlustscheine ausgestellt, in denen Wegentschädigungen in Rechnung gestellt wurden. Der Beschwerdeführer beanstandete die Höhe und Berechnung dieser Wegentschädigungen. Das Bundesgericht beschäftigte sich im Rahmen der erneuten Beschwerde insbesondere mit Fragen zur sachgemässen Berechnung und Umlage der Wegentschädigung sowie der Berücksichtigung von Art. 14–16 GebV SchKG.


9C_206/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Krankenversicherung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern u.a. die Kostenübernahme für eine medizinisch begrundete Cannabistherapie seit Juli 2017 und Schadenersatz. Das Kantonsgericht wies ihn auf das Fehlen eines Anfechtungsobjekts sowie seine funktionelle Unzuständigkeit hin. Die unentgeltliche Rechtspflege wurde infolge Aussichtslosigkeit des Verfahrens verweigert, und ein Kostenvorschuss wurde verlangt. Mit der Beschwerde ans Bundesgericht strebte der Beschwerdeführer neben der Kostenübernahme auch eine Rückweisung zur materiellen Prüfung des Anspruchs an.


4A_534/2024: Urteil zur Krankentaggeldversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine beruflich über ihren Arbeitgeber krankentaggeldversicherte Versicherte machte Ansprüche gegenüber ihrer Versicherung wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit geltend. Nach einem medizinischen Eingriff wurde der Versicherten bis zum 19. November 2021 von Fachärzten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Die Versicherung stellte jedoch die Leistungserbringung ein, nachdem sie die Versicherte an drei Tagen im Januar 2022 bei der Ausführung ihrer Arbeitstätigkeiten observiert hatte. Die Versicherte argumentierte, es habe sich um eine ärztlich empfohlenen Arbeitsversuch gehandelt. Das Sozialversicherungsgericht wies die Klage der Versicherten ab und verpflichtete sie zur Rückerstattung der bereits ausbezahlten Taggelder.


6B_929/2024: Urteil zur qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verursachte am 8. August 2021 in V.________ einen Selbstunfall, nachdem er mit seinem BMW M3 innerorts in einer Zone mit maximal 50 km/h auf bis zu 108 km/h beschleunigt hatte. Das Fahrzeug schleuderte, kollidierte mit einer Gartenmauer und kam schliesslich quer zur Fahrbahn zum Stillstand. Trotz erheblicher Gefährdung von Beifahrern und Fussgängern blieben Verletzte oder Todesfälle aus. A.________ war sich laut Urteil bewusst, dass sein Fahrzeug mit Heckantrieb bei derartigem Fahrverhalten ins Schleudern geraten könnte.


9C_514/2023: Streit um die FAR-Beitragspflicht eines Betriebs im Bauhauptgewerbe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stiftung FAR klagte vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gegen die A.________ AG mit dem Ziel, diese unter die FAR-Beitragspflicht zu stellen. Dabei verwies sie auf die Regelung des AVE GAV FAR, welche Betriebe umfasst, die Asphaltierungen ausführen und Unterlagsböden erstellen. Die Vorinstanz verneinte die Beitragspflicht mit der Begründung, die Haupttätigkeit der A.________ AG falle nicht unter den betrieblichen Geltungsbereich des AVE GAV FAR.


1C_375/2024: Zugang zu einem archivierten Evaluationsdossier bei der EPFL

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Professorin, seit 2012 an der EPFL tätig, stellte 2019 eine Anfrage zur Beförderung zur ordentlichen Professorin, die letztlich nicht zur Beratung im EPF-Rat gelangte.
2022 beantragte sie Einblick in ihr Evaluationsdossier. Trotz Teilzugang verweigerte die EPFL Dokumente, die die Anonymität und Unabhängigkeit der Evaluatoren wahren.
Die Sache durchlief mehrere Instanzen, bevor sie vor das Bundesgericht gelangte.


1C_229/2024: Urteil betreffend Unterschutzstellung im baurechtlichen Kontext

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eigentümer des Grundstücks KTN 3011, die Erbengemeinschaft C.________ sel., beantragten den Abbruch eines alten Einfamilienhauses («Schnabelhaus») und den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Nachbarn, A.A.________ und B.A.________, erhoben Einsprache und forderten die Unterschutzstellung des Gebäudes. Nach mehrfachen Änderungen und Beschwerden bestätigte das kantonale Verwaltungsgericht die Baubewilligungen unter Berücksichtigung des Berichts der Denkmalpflege. Diese kam zum Schluss, dass das Schnabelhaus nicht über genügend historische Substanz für eine Unterschutzstellung verfügen würde.


5A_313/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung von unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege für eine Scheidungsfolgensache. Das kantonale Gericht wies den Antrag aufgrund mangelnder Mitwirkung ab. Ein Rechtsmittel an die kantonale Instanz blieb erfolglos. Daraufhin reichte A.________ einen Rekurs beim Bundesgericht ein, der jedoch formelle und inhaltliche Mängel aufwies.


1C_530/2023: Zonierung von Grundstücken in Épalinges

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ besitzt Grundstücke in Épalinges, die in einer Villa-Zone I gemäss einem Plan von 2005 liegen und ohne Bauwerke sind. Die Gemeinde Épalinges plant eine Zone reservée, um die zukünftige Planung zu sichern und überdimensionierte Bauzonen ausserhalb des verdichteten Agglomerationsperimeters zu redimensionieren. A.________ und die Association B.________ opponierten gegen die Einbeziehung von A.________s Grundstücken in die Zone reservée.


4A_135/2025: Entscheid zur Wiederherstellung eines Berufungstermins nach Art. 148 ZPO

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch Urteil des Pretors des Bezirks Lugano verpflichtet, B.________ Fr. 40'000.– sowie Zinsen als Werklohn zu zahlen. Der darauf folgende Entscheid der II. Zivilkammer des Kantonsgerichtes Tessin wies A.________s Antrag auf Wiederherstellung der Berufungsfrist aufgrund angeblicher gesundheitlicher Einschränkungen zurück.


1F_11/2025: Revision eines früheren Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ beantragt die Revision des Bundesgerichtsurteils 1C_489/2024 vom 14. März 2025. Dieses befasste sich mit einem Rechtsstreit betreffend eine Baubewilligung für ein Gartenhaus und die Verlängerung einer Stützmauer auf der Parzelle von B.________. Die Revisionsgründe wurden auf Art. 121 lit. d BGG gestützt, insbesondere wegen angeblicher Verletzungen des rechtlichen Gehörs und einer fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts.


9C_178/2025: Urteil zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Abfallgebühr

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.A.________ hat eine Rechnung des Gemeinderats von Lugano für die Grundgebühr zur Abfallentsorgung angefochten. Sein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gemeinderats wurde vom Staatsrat des Kantons Tessin und anschliessend vom Verwaltungsgericht des Kantons Tessin als inammissibel erklärt. Hauptgrund war die fehlende Einhaltung formeller Voraussetzungen, insbesondere gemäss Art. 70 Abs. 1 LPAmm/TI. Der Streit wurde schliesslich vor das Bundesgericht gebracht.


2C_221/2025: Entscheid zur Bestätigung der administrativen Haft zum Zwecke der Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein marokkanischer Staatsangehöriger, beantragte 2016 Asyl in der Schweiz, welcher verweigert und eine Wegweisung angeordnet wurde. Nach Ablehnungen von Wiedererwägungsanträgen und weiteren Verurteilungen - darunter wegen Diebstahls, Hehlerei und Verstösse gegen das Ausländerrecht - wurde er mehrmals strafrechtlich belangt. Trotz wiederholter Aufforderung hat er die Schweiz nicht freiwillig verlassen, sich der Wegweisung widersetzt und eine Erklärung zum freiwilligen Verlassen verweigert. Die Behörden ordneten am 27. Februar 2025 seine administrative Haft an, welche kantonal bestätigt wurde.