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Bundesgericht neue Urteile vom 22.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

9C_424/2024: Streit um Steuerdomizil einer Holdinggesellschaft zwischen den Kantonen Zürich und Obwalden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, eine Holdinggesellschaft, mit statutarischem Sitz im Kanton Obwalden, unterhält Beteiligungen an Unternehmen sowohl im Kanton Obwalden als auch im Kanton Zürich. Das Kantonale Steueramt Zürich machte ab 2017 eine Steuerpflicht der A.________ AG im Kanton Zürich geltend, gestützt auf die Behauptung, die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft befinde sich im Kanton Zürich. Nach Abweisung durch kantonale Rechtsmittel erhob die A.________ AG Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht und ist zulässig (Art. 82 lit. a, Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG). Interkantonale Doppelbesteuerung kann auch rechtskräftige Steuerveranlagungen eines anderen Kantons erfassen (E. 1.2). Das Bundesgericht prüft, ob die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Kanton Zürich stattfindet und ob der Kanton Zürich harmonisiertes kantonales Steuerrecht korrekt anwendete (E. 3.2). Die tatsächliche Verwaltung ist am Ort, wo die wesentlichen Geschäftsentscheide getroffen und die laufenden Geschäfte geführt werden (E. 3.2.1). Der Kanton Zürich konnte den Schwerpunkt der Geschäftsführung im relevanten Zeitraum nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisen (E. 4.4.1, E. 4.4.2). Die unterlassenen Feststellungen des genauen Ortes der tatsächlichen Verwaltung und die mangelhafte Gewichtung der Beweise führen dazu, dass keine Steuerhoheit des Kantons Zürich begründet wird. Die Beschwerde wird gutgeheissen (E. 4.4).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Kosten neu verlegt.


2C_17/2024: Zulässigkeit der Beschwerde betreffend Rückweisungsentscheid zu Verbrennungspreisen für Siedlungsabfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Interkommunale Anstalt Limeco, bestehend aus mehreren Zürcher Gemeinden, betreibt u.a. eine Kehrichtverwertungsanlage. Der Preisüberwacher des Bundes verfügte 2020 eine Senkung des Verbrennungspreises für Siedlungsabfall von CHF 150 auf CHF 102 pro Tonne. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese Verfügung aufgehoben und die Sache an den Preisüberwacher zurückgewiesen hatte, erhob Limeco Beschwerde beim Bundesgericht, um die Rückweisung anzufechten und die Verfügung endgültig aufzuheben.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1.1–1.2) Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die formellen Voraussetzungen der Beschwerde. Diese ist grundsätzlich zulässig im Rahmen öffentlich-rechtlicher Angelegenheiten. (1.3–1.5.6) Das angefochtene Urteil ist ein Rückweisungsentscheid und somit ein Zwischenentscheid. Die Voraussetzungen für eine Anfechtung gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG sind nicht erfüllt. Es besteht weder ein nicht wiedergutzumachender Nachteil noch eine hinreichende prozessökonomische Begründung. Die generelle Komplexität der Neubeurteilung durch den Preisüberwacher ist nicht überdurchschnittlich und rechtfertigt keine Vorwegnahme eines Endentscheids. (1.6.1–1.6.3) Die Beschwerde kann auch nicht nach Art. 92 BGG erfolgen, da kein selbständig eröffneter Zuständigkeitsentscheid vorliegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen und die Kosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.


5A_361/2025: Entscheidung zur Beschwerde betreffend Rückführung eines Kindes und Ablehnung der Richterablehnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind die nicht verheirateten Eltern des Kindes C.________, geboren 2017. A.________ hatte das Kind nach einem widerrechtlichen Umzug in die Schweiz von seinem Vater in Frankreich entfernt. Die kantonalen Behörden und das Bundesgericht entschieden bereits in früheren Verfahren über die Rückführung des Kindes nach Frankreich. A.________ beantragte später die Ablehnung der Präsidentin der kantonalen Verwaltungsgerichtsbarkeit wegen angeblicher Befangenheit. Diese Ablehnung wurde für unzulässig erklärt. Mit der aktuellen Beschwerde vor Bundesgericht verlangte A.________ erneut die Rückführung auszusetzen sowie die Wiederholung des Prozesses mit einer unbefangenen Richterzusammensetzung.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (1) Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frage des Charakters der angefochtenen Entscheidung – endgültig oder vorläufig – offenbleiben könne, da die Beschwerde unabhängig davon zulässig sei. Die formellen Voraussetzungen der Beschwerde seien erfüllt.
2. (3.1) Die kantonale Rechtsgrundlage verlangt, dass ein Ablehnungsgrund gegen eine Richterperson im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens geltend gemacht werde, sofern der Sachverhalt erst nach Verfahrensschluss entdeckt werde. Da A.________ diese Möglichkeit beim vorangegangenen Verfahren vor Bundesgericht nicht genutzt hat, sei ihr Antrag auf Ablehnung unzulässig.
3. (3.2) Die Argumente der Beschwerdeführerin zu einem vermeintlichen zeitlichen Zusammenhang zwischen ihren Anträgen und der Behandlung durch die Richterin seien unbegründet und widersprächen den gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben.
4. (3.3) Die weiteren formellen und materiellen Rügen der Beschwerdeführerin bezüglich der Behandlung ihrer Ablehnungsanträge sowie der behaupteten Befangenheit der Richterin wurden ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen.
5. (3.4) Das Bundesgericht wies darauf hin, dass A.________ durch mehrfaches Verfahren bei unterschiedlichen Instanzen offensichtlich versuche, die rechtskräftige Rückführungsentscheidung zu umgehen. Es mahnte vor der Missbrauchsgefahr und den Konsequenzen im Falle einer Wiederholung solcher Handlungen.
6. (4) Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, ebenso der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege, da die Erfolgsaussichten des Verfahrens von Anfang an aussichtslos waren. A.________ wurde zur Zahlung der Verfahrenskosten verpflichtet, und ihre weiteren Anträge auf eine Entschädigung wurden abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und A.________ zur Zahlung der Verfahrenskosten verpflichtet.


8C_612/2024: Einsprache gegen Entscheid zur Revision einer Unfallversicherungsleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Waadt, das eine Revision der Unfallversicherungsleistung für eine Verletzung der rechten Schulter (unfallbedingte Fraktur des rechten Oberarms und Folgeschäden) anordnete. Die Unfallversicherung wies einen Revisionsantrag ab, während das Kantonsgericht zugunsten der versicherten Person entschied und den Fall zur weiteren Prüfung an die Unfallversicherung zurückverwies. Die Streitsache betrifft die Frage, ob neue medizinische Erkenntnisse ausreichende Gründe für eine Revision gemäss Art. 53 Abs. 1 ATSG darstellen.


1C_549/2024: Beschwerde betreffend Wiederherstellungsverfügung im Zusammenhang mit Umbauten und Nutzungsänderung von Kellerräumen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, Eigentümerin einer Stockwerkeinheit im Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Neuenegg, hat drei gemäss Baubewilligung von 1965 als Bastelräume registrierte Einheiten ohne baurechtliche Bewilligung in zwei Studios umgebaut und vermietet. Auf Anzeige hin ordnete die Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Neuenegg mit Verfügung den Rückbau der Wohnungen an, wobei das nachträgliche Einreichen eines Baugesuchs ebenfalls ermöglicht wurde. Nachdem die Beschwerdeführerin kein Baugesuch eingereicht hatte und ihre kantonalen Rechtsmittel erfolglos blieben, gelangte sie mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.


1C_313/2024: Urteil zur Erstwohnungspflicht in Pontresina

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, Eigentümer einer Wohnung in Pontresina, die der kommunalen Erstwohnungspflicht unterliegt, überliessen diese Wohnung einem in der Gemeinde Wohnhaften (C.________) unentgeltlich. Die Gemeinde erkannte die Nutzung nicht als Erstwohnungsnutzung gemäss Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG an und verpflichtete die Eigentümer zur ordnungsgemässen Nutzung. Es folgten Beschwerden an das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht, wobei beide Instanzen die Nutzung durch C.________ als unzureichend einstuften.


1C_135/2025: Entscheid zum Concordat gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Unterstützer des FC Sion, erhielt nach einem gewaltsamen Vorfall am 27. Juli 2024 vor einem Fussballspiel, bei dem er als führendes Mitglied eines Ultra-Gruppen beteiligt war, eine Interdiktions- und Meldepflicht bis April 2026. Die Polizei und kantonale Behörden begründeten die Massnahmen durch sein gewalttätiges Verhalten und bezogen sich auf das Concordat gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen. Der Fall wurde vor das Bundesgericht gebracht, nachdem das Kantonsgericht den Einspruch abgewiesen hatte.


9C_193/2025: Urteil zur aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde im Bereich der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die berufliche Vorsorge im Zusammenhang mit einer Verfügung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) gegenüber der Stiftung A.________. Die Stiftung A.________ wurde angewiesen, Rentnerbestände rückzuübertragen oder Genehmigungen einzuholen, um diese Bestände übernehmen zu können. Sie erhob Beschwerde gegen Teile der Verfügung und beantragte die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab, was von der Stiftung A.________ ans Bundesgericht weitergezogen wurde.


5A_221/2024: Unterhaltsbeitrag im Rahmen der Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien (A.________ und B.________) sind seit 1991 verheiratet und haben drei volljährige Kinder. A.________ lebt derzeit in Spanien, ist jedoch weiterhin in der Schweiz gemeldet. Im Mai 2022 beantragte A.________ Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft und forderte eine Unterhaltszahlung von zunächst CHF 14'312.55, später CHF 10'000 monatlich durch B.________. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirks Lausanne ordnete vorläufig eine Unterhaltszahlung von CHF 4'000 an, reduzierte diese jedoch in einem endgültigen Entscheid auf CHF 1'800. Beide Parteien legten Berufung ein. Der Einzelrichter des Kantonsgerichts wies die Berufung von A.________ und hiess jene von B.________ teilweise gut, indem er entschied, dass A.________ ab dem 1. Januar 2022 keinen Anspruch auf Unterhalt hat. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


1C_250/2024: Entscheidung zu LAVI und unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte beim kantonalen DECS von Neuenburg eine Entschädigung im Rahmen des Gesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (LAVI), einschliesslich der Übernahme der Anwaltskosten. Das DECS lehnte die Übernahme der Anwaltskosten ab, da keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung bestehe. Gleiches entschied die kantonale Gerichtsinstanz für das Rechtsverfahren. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_659/2024: Urteil zu Vertrag über Mietobjekt und Folgeschaden aufgrund des Mangels der Sache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Arzt (Mieter) mietete ein medizinisches Praxislokal von einer Gesellschaft (Vermieterin). Ab 2016 bis 2019 verursachten umfangreiche Bauarbeiten erhebliche Emissionen wie Lärm, Staub und Vibrationen im Mietobjekt, die sich störend auf die Tätigkeit des Mieters auswirkten. Der Mieter verlangte eine Mietzinsreduktion sowie Schadenersatz für entgangenen Gewinn. Nach langwierigen Gerichtsverfahren wurde der Vermieterin eine reduzierte Mietzinsreduktion sowie zusätzlicher Schadenersatz für zwei spezifische Jahre zugesprochen.


5A_340/2025: Streit über die Vollstreckung einer Rückführungsanordnung eines Kindes nach internationaler Kindesentführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. ist die Mutter von C., der durch sie unrechtmässig in die Schweiz verbracht wurde, obwohl sein gewöhnlicher Aufenthalt beim Vater B. in Frankreich liegt. Nach der Entscheidung der zuständigen kantonalen Instanzen zur Rückführung des Kindes opponierte A. gegen die Vollstreckungsmassnahmen der APEA. Der Streit betrifft die Vollstreckung der Rückführungsanordnung, insbesondere bezüglich der proportionalen Ausgestaltung der Zwangsmassnahmen und der Berücksichtigung des Kindeswohls.


9C_307/2024: Streit um die Übernahme von Kosten für ein Mittel der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, an Multipler Sklerose leidend, ersuchte die Invalidenversicherung um die Finanzierung eines Aufzugs im Rahmen des Hauskaufs. Die Versicherung unterstützte bereits andere Hilfsmittel. Mit Bezug auf den Aufzug lehnte die Invalidenversicherung die Kostenübernahme ab, bot aber keine Substitutionsleistung, wie etwa die Finanzierung eines Monte-Rampes. A.________ rekurrierte erfolglos beim kantonalen Gericht.


7B_1187/2024: Entscheid über die Unzulässigkeit eines Beschwerderechts in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A. erhoben Strafanzeige gegen eine dritte Partei wegen behaupteter strafbarer Handlungen, die unter anderem die Blockierung von Konten und das mutmasslich unrechtmässige Vorgehen bei der Verwaltung von Vermögenswerten betrafen. A.A. und B.A. reichten einen Rekurs gegen die teilweise Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung ein. Die kantonale Instanz wies den Rekurs von A.A. teilweise ab und erklärte denjenigen von B.A. als unzulässig. Dagegen erhoben die beiden eine Beschwerde ans Bundesgericht.


4A_152/2025: Urteil betreffend Mietsache und offensichtliche Unzulässigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mieter schlossen 2022 einen Mietvertrag über eine 6-Zimmer-Wohnung, die laut Bauplänen eine Fläche von 130 m² umfasst. Probleme mit der Raumtemperatur im Winter und Beanstandungen bezüglich der Beschreibung und des Zustands des Mietobjekts führten zu einer Anfechtung des Anfangsmietzinses. Kantonsgerichtliche Instanzen senkten den Jahresmietzins von CHF 35'760 auf CHF 29'472 und gewährten eine Mietzinsreduktion von 10 % für den Zeitraum mit Heizproblemen. Die Mieter legten darauffolgend einen Rekurs beim Bundesgericht ein.


9C_569/2024: Urteil zu interkantonaler Steuerhoheit und der tatsächlichen Verwaltung einer Holdinggesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, mit statutarischem Sitz in U.________ (Kanton Obwalden), sah sich von einer unbeschränkten Steuerpflicht des Kantons Zürich betroffen, da dieser die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft im Kanton Zürich lokalisierte. Die Vorinstanzen stützten sich auf diverse Indizien wie die Aktivitäten der Verwaltungsräte und Geschäftsleiter sowie die Verbindungen zur Tochtergesellschaft B.________ AG in Zürich. Die Steuerverwaltung des Kantons Obwalden hatte die A.________ AG ebenfalls besteuert. Die A.________ AG rügte eine interkantonale Doppelbesteuerung und beantragte, sowohl das Urteil der Zürcher Vorinstanz als auch die obwaldnerischen Steuerveranlagungen aufzuheben.