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Bundesgericht neue Urteile vom 07.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

2C_132/2025: Entscheid betreffend den Ablauf der Rechtsmittelfrist im Zusammenhang mit einer Wegweisungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kantonale Dienst für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg verfügte am 31. Januar 2025 die Wegweisung einer Kamerunerin gemäss Art. 64 Abs. 1 LEI. Dagegen wurde am 6. Februar 2025 Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht eingereicht, welches diese jedoch mit Entscheid vom 11. Februar 2025 wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärte. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin am 24. Februar 2025 Beschwerde ans Bundesgericht. Während des hängigen Verfahrens wurde die ursprüngliche Wegweisungsverfügung durch den Dienst für Bevölkerung und Migration aufgehoben.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit der Beschwerde von Amtes wegen (Art. 29 Abs. 1 LTF). Die ordentliche Beschwerde gemäss Art. 83 lit. c LTF ist im Bereich von Wegweisungen ausgeschlossen, sodass nur die subsidiäre Verfassungsbeschwerde infrage kommt. (2) Die Beschwerdeführerin verfügt nicht mehr über ein aktuelles und praktisches Interesse an der Entscheidung, da die Wegweisungsverfügung aufgehoben wurde. Der Rechtsstreit ist somit gegenstandslos und gemäss Art. 32 Abs. 2 LTF aus der Prozessliste zu streichen. (3) Vor der Gegenstandslosigkeit prüft das Bundesgericht das ursprüngliche Verfahren. Es wurde festgestellt, dass die Frist gemäss Art. 64 Abs. 3 LEI falsch berechnet wurde, indem die Frist nicht ausschliesslich die Werktage berücksichtigte. Das kantonale Gericht räumt jedoch selbst ein, dass die Beschwerde rechtzeitig erfolgte. (4) Für die Erledigung der Prozesskosten wird festgestellt, dass keine Verfahrenskosten erhoben werden. Da die Beschwerdeführerin präsumtiv obsiegt hätte und durch einen Rechtsvertreter vertreten war, hat sie Anspruch auf eine Entschädigung (Art. 68 LTF).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Verfahren wird als gegenstandslos erklärt, es werden keine Kosten erhoben und es wird eine Entschädigung von CHF 1'000 zugewiesen.


4A_219/2024: Entscheidung zur Auslegung einer Vereinbarung gemäß Art. 18 OR

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und D.________ SA schlossen eine Vereinbarung mit B.________ Limited, welche später teilweise an C.________ Limited übertragen wurde. Diese Vereinbarung beinhaltete unter anderem ein Vorkaufsrecht sowie eine Verkaufsoption auf Aktien der Gesellschaft E.________ SA, die sich unter schwierigen finanziellen Bedingungen befand. In einem Streit zwischen den Parteien ging es um die Auslegung und Anwendung der Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich des Transfers von Verpflichtungen und Rechten und der Gültigkeit der Ausübung einer Verkaufsoption. Die Vorinstanzen urteilten zugunsten von B.________ Limited und C.________ Limited. A.________ legte dagegen letztlich beim Bundesgericht Rechtsmittel ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rechtsmittels und stellte fest, dass dessen formale Anforderungen erfüllt waren. Es entschied jedoch, dass der Rekurrent keinen ausreichenden eigenen Schutzinteresse nachweisen konnte, da das Urteil primär die Gesellschaft D.________ SA betraf. Es wurde jedoch in der Sache weiterverhandelt, da die Erwägungen auf andere Punkte abzielten. (2) Das Gericht stellte klar, dass der Transfer der gesamten Vereinbarung von B.________ Limited auf C.________ Limited gemäss Art. 2.5 der Vereinbarung gültig war und die Vorgaben der Vertragsparteien erfüllt worden waren, obwohl A.________ die spätere Zustimmung verweigerte und dies vorbrachte. (5) Hinsichtlich der Verkaufsoption erklärte das Gericht, dass die in der Vereinbarung spezifizierten Bedingungen kumulativ und nicht exklusiv zu verstehen seien. Daher konnte die Verkaufsoption in mehreren Situationen ausgeübt werden, und die Intention der Parteien war es, dem Käufer zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen. Die Argumentation von A.________, dass ein früherer Zeitraum den späteren ausschloss, wurde zurückgewiesen. (6) Zuletzt wies das Gericht darauf hin, dass A.________ keine neuen stichhaltigen Argumente für die Nichtverbindlichkeit oder das Ablaufen der Bürgschaft aus Art. 111 OR (Promesse de porte-fort) vorgebracht hatte.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Rechtsmittel wurde abgewiesen, die Gerichtskosten und eine Entschädigung wurden A.________ auferlegt.


1F_3/2025: Entscheidung über ein Revisionsgesuch und ergänzende Eingaben

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragt die Revision eines Bundesgerichtsurteils (1C_625/2024 vom 26. November 2024) sowie sechs weiterer Urteile betreffend die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Mitarbeiter der Stadtpolizei St. Gallen. Zudem kritisiert er die Auferlegung von Gerichtskosten und reicht verschiedene Eingaben ein, darunter eine Aufsichtsbeschwerde und ein Gesuch um Erlass der Gerichtskosten.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Urteil 1C_625/2024 trat nicht auf die Beschwerde ein, weil diese den Begründungsanforderungen gemäss Art. 108 Abs. 1 BGG nicht genügte. Gerichtskosten von Fr. 300.-- wurden auferlegt. (2) Der Gesuchsteller stellt im Revisionsgesuch die bisherige Gerichtsentscheidungen in Frage und bemängelt pauschal, dass das Bundesgericht Beweise unzureichend geprüft und gegen Art. 6 EMRK sowie Art. 29 Abs. 1 BV verstossen habe. Er nennt jedoch keinen konkreten Revisionsgrund gemäss Art. 121 ff. BGG. Das Bundesgericht befindet, dass die Kritik nicht relevant für das Revisionsverfahren ist. (3) Das Bundesgericht weist die \"Aufsichtsbeschwerde\" zurück, da keine konkreten Vorwürfe oder Belege für Voreingenommenheit oder fehlerhaftes Handeln des Gerichts vorgebracht werden. (4) Die vom 1. und 6. Februar 2025 datierten Eingaben zum Erlass der Gerichtskosten werden ebenfalls zurückgewiesen, da das Bundesgerichtsgesetz keine Grundlage für einen Erlass rechtskräftig festgesetzter Kosten bietet. (5) Wegen Aussichtslosigkeit wird kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, und ein Antrag darauf würde abgelehnt. Umständehalber verzichtet das Gericht auf die Erhebung von Verfahrenkosten gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Revisionsgesuch wird nicht stattgegeben, es werden keine Kosten erhoben, und das Urteil wird den relevanten Parteien mitgeteilt.


5A_607/2024: Urteil zur betreibungsamtlichen Schätzung eines Grundstücks

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einer Betreibung auf Grundpfandverwertung wurde die betreibungsamtliche Schätzung eines Grundstücks vorgenommen und dem Schuldner (A.________) mitgeteilt. Dieser erhob Beschwerde nach Art. 17 SchKG und beantragte eine Neuschätzung durch Sachverständige. Die Erstinstanz wies die Beschwerde ab und setzte bestimmte Verwertungsmaßnahmen vorerst aus. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte dies und wies die weitere Beschwerde des Schuldners ab. Der Beschwerdeführer rügte vor Bundesgericht eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs sowie eine Missachtung von Art. 44 SchKG.


1F_5/2025: Revisionsgesuch gegen Urteil betreffend Gerichtskosten und Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils und weiterer Urteile, in denen Beschwerden aufgrund mangelhafter Begründung nicht behandelt wurden. Er verlangte die Wiedereröffnung der Verfahren, Aufhebung der Gerichtskosten sowie erneute Prüfung der Sachverhalte. Zusätzlich erhob er eine Aufsichtsbeschwerde und weitere Eingaben mit ähnlichen Forderungen. Das Bundesgericht war im Revisionsgesuch auf keinen der geltend gemachten Gründe eingegangen, da keine gesetzlichen Revisionsgründe dargelegt wurden.


5A_231/2025: Nichteintretensentscheid über eine Beschwerde betreffend Kindesschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Vater einer am 1. Oktober 2019 geborenen Tochter, wandte sich gegen einen Entscheid der KESB Bern zur Festsetzung der Entschädigung seines unentgeltlichen Rechtsvertreters. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die von ihm eingelegte Beschwerde nicht ein, da sie sich nicht auf den Streitgegenstand bezog. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und reichte mehrere Eingaben ein, welche jedoch nicht hinreichend begründet waren.


1C_503/2023: Entscheid zur Frage der Zonenkonformität und Interesse am Rechtsmittel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Cologny hat gegen die Bau- und Betriebsbewilligung eines saisonalen Café-Restaurants mit Terrasse auf einer Parzelle am Genfersee für vier Monate in der Sommersaison 2022 Beschwerde erhoben. Die Parzelle liegt in einer Grünzone mit der Bezeichnung „Sportanlagen“ und teils in einem Naturschutzgebiet. Die Gemeindebeschwerde bezog sich auf Verstösse gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen, darunter das Raumplanungsgesetz und Vorschriften zum Gewässerschutz. Das Bundesgericht prüfte insbesondere die Frage der Zonenkonformität und des aktuellen Interesses an einer Entscheidung, da die beanstandete temporäre Installation bereits rückgebaut war.


2C_381/2024: Aufenthaltsbewilligung und Wiedererwägungsgesuch eines kubanischen Staatsangehörigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kubanische Staatsangehörige A.________ hatte ursprünglich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz im Rahmen des Familiennachzugs. Nach der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft im Jahr 2020 wurde seine Aufenthaltsbewilligung widerrufen. Ein Wiedererwägungsgesuch von A.________ wurde von der zuständigen Behörde nicht behandelt, da keine neuen rechtserheblichen Tatsachen vorgelegt werden konnten. Die Vorinstanzen bestätigten dieses Nichteintreten auf das Wiedererwägungsgesuch.


1F_8/2025: Prüfung eines Revisionsgesuchs und weiterer Eingaben bezüglich rechtskräftiger Bundesgerichtsurteile

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ verlangt die Revision mehrerer Urteile des Bundesgerichts, darunter das Urteil 1C_630/2024, und stellt zudem verschiedene Eingaben an das Bundesgericht, unter anderem eine Aufsichtsbeschwerde und Anträge auf Erlass der Gerichtskosten. Seine Hauptkritik betrifft die Kostenauflage und die Beurteilung seiner Beschwerden durch das Bundesgericht.


4A_276/2024: Urteil betreffend Vermögensverwaltungsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, Sohn und Erbe der verstorbenen Kundin, war gegen die von der Bank B.________ SA vorgenommene Vermögensverwaltung seiner Mutter der Auffassung, die Bank habe eine zu risikoreiche Anlagestrategie verfolgt, die den konservativen Anlageprofil-Vorgaben seiner Mutter widersprochen habe. Er machte finanzielle Verluste sowie ungerechtfertigte Gebühren geltend und verlangte Schadensersatz. Die Vorinstanz wies seine Klage ab und das Bundesgericht bestätigte dies.


1F_7/2025: Revisionsgesuch betreffend Urteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Wiedereröffnung von sieben Bundesgerichtsurteilen, darunter das Urteil 1C_629/2024, und forderte die Aufhebung der Gerichtskosten sowie eine erneute Prüfung der Sachverhalte unter Berücksichtigung früher eingereichter Beweismittel. Er warf dem Bundesgericht ungenügende Beweismittelprüfung und eine Verletzung von Art. 6 EMRK und Art. 29 Abs. 1 BV vor. Zudem legte er eine Aufsichtsbeschwerde und mehrere Eingaben zur Kostenauflage ein.


9C_357/2024: Anspruch auf Parteientschädigung im sozialversicherungsrechtlichen Einspracheverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Versicherten A.________ wurden ausstehende Altersbeiträge sowie Beitragszahlungen aus Selbständigkeit von seiner AHV-Altersrente verrechnet. Nach mehreren Entscheidungsverfahren, bei denen teilweise obsiegt wurde, strittig blieb die Frage einer Parteientschädigung oder unentgeltlichen Rechtsverbeiständung.


5A_308/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Über die Beschwerdeführerin, A.________, wurde am 7. Januar 2025 ein Konkurs eröffnet. Ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Obergericht des Kantons Aargau wegen nicht rechtzeitiger Leistung des Kostenvorschusses abgewiesen. Sie wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und beantragte unter anderem die Aufhebung des Konkursverfahrens.


6B_1333/2023: Urteil des Bundesgerichts über sexuelle Handlungen mit Kindern und Strafen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von einem Gericht in mehreren Punkten, einschließlich versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind und qualifizierter Pornographie, verurteilt. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, wobei ihm die bereits verbüßte Haftzeit angerechnet wurde. Eine bedingte Haftentlassung wurde unter Auflagen gewährt, einschließlich der Teilnahme an einer psychiatrischen Behandlung. Der Angeklagte hatte zudem illegal Bilder seiner Nichte und eines Kindes gemacht, das unter seinem Einfluss stand. Seine Versuche, Kontakt mit seiner Schwester und deren Kindern zu haben, führten zu Belästigungen, die die Polizei zur Intervention nötigten. Darüber hinaus suchte er eine Verbindung zu einer 14-jährigen über Online-Spiele, was zu sexuellen Anstößigkeiten führte. Nach einer Berufung wurden seine Strafen teilweise angehoben.


1F_9/2025: Entscheidung zum Revisionsgesuch gegen das Urteil 1C_685/2024

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ stellte ein Revisionsgesuch betreffend das Urteil 1C_685/2024 des Bundesgerichts, in dem seine ursprüngliche Beschwerde gegen die Anklagekammer des Kantons St. Gallen abgewiesen wurde. Die Beschwerde betraf die verweigerte Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Behördenmitglieder der Stadt St. Gallen.


6B_632/2024: Entscheid betreffend Strafzumessung und Internierung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasste sich mit der Beschwerde von A.________ gegen das Urteil der Berufungsstrafkammer des Kantonsgerichts Waadt vom 7. Mai 2024. Inhaltlich ging es um die Verurteilung wegen versuchten Mordes, weiteren Delikten und der ausgesprochenen Internierung. Es wurden Fragen der Strafhöhe, der rechtlichen Qualifikation des Tötungsversuchs als Mord und der Rechtsmässigkeit der Internierung sowie der Möglichkeit einer therapeutischen Massnahme behandelt.


6F_4/2025: Entscheid über eine Revisions- und eine Ablehnungsanfrage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Antragsteller, A.________, wurde durch frühere Gerichtsentscheide wegen mehrfacher Straftaten, darunter einen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und schwerer Verkehrsregelverletzungen, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe sowie einer Landesverweisung verurteilt. Er stellte mehrere Anträge auf Revision und eine Anfrage bezüglich der Ablehnung des zuständigen Richters, die alle zuvor als unzulässig erklärt wurden, letztlich auch durch die vorliegende Verfügung.


5A_778/2024: Zustimmung zu einem Erbteilungsvertrag und Entzug des Kontozugriffs im Rahmen einer Vertretungsbeistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ ist einer von drei gesetzlichen Erben seines verstorbenen Vaters. Aufgrund einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung, die von der KESB Kreis Liestal wegen der schwierigen Lebenssituation des Beschwerdeführers und seiner finanziellen Lage errichtet wurde, genehmigte die KESB einen Erbteilungsvertrag und entzog ihm den Zugriff auf sein Bankkonto. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde, die vom Kantonsgericht abgewiesen wurde. Das Bundesgericht hat über die Beschwerde in Zivilsachen des Beschwerdeführers zu entscheiden.


2D_4/2025: Bewertung des Nichteintretensentscheids bei Widerruf des Zuschlags durch Gemeinde Glarus Nord

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Glarus Nord widerrief am 23. Dezember 2024 den Zuschlag für Schreinerarbeiten am Schulhaus B.________, welcher zuvor am 28. September 2023 der A.________ AG erteilt wurde. Die Begründung lag in einer wesentlichen Abweichung von den Anforderungen der Ausschreibung. Die Gemeinde erteilte in der Rechtsmittelbelehrung eine irreführende Frist von 20 Tagen für die Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus trat am 17. Februar 2025 auf eine Beschwerde der A.________ AG mit Hinweis auf eine tatsächliche Frist von 10 Tagen gemäss altem Recht nicht ein. Die A.________ AG erhob daraufhin subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.


1D_4/2024: Unzulässigkeit des Rechtsmittels in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Professorin an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) verlangte den vollständigen Rückerstattungsbetrag der Kosten für ihre rechtliche Vertretung während einer Untersuchung durch die EPFL im Jahr 2018. Der Streit betrifft die Frage, ob die EPFL verpflichtet ist, diese Kosten vollständig oder teilweise zu übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte den Betrag auf 4'500 CHF. Die Professorin rekurrierte daraufhin vor dem Bundesgericht, wurde jedoch abgewiesen.


2C_143/2023: Entscheid betreffend Forderung aus Auftrag für Sonderprüfung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Jahr 2015 von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Einwohnergemeinde Biel/Bienne mit einer Sonderprüfung beauftragt. Gemäss Stadtratsbeschluss galt dabei ein Kostendach von CHF 50'000.--. Nach Fertigstellung und Übergabe des Berichts verlangte A.________ jedoch eine zusätzliche Vergütung von CHF 84'866.90. Das Regierungsstatthalteramt verpflichtete Biel zur Zahlung von CHF 5'600.--, wies jedoch die übrige Forderung ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht.


1C_173/2025: Entscheid zur Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels im Bauverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft eine Baubewilligung auf einer Parzelle in Lancy, die von mehreren Parteien beanstandet wurde. Die ursprüngliche Entscheidung der kantonalen Behörde wurde vom Verwaltungsgericht erster Instanz aufgehoben, dann jedoch von der kantonalen Verwaltungsrekursinstanz wiederum bestätigt und mit einer Bedingung verknüpft. Die Beschwerdeführerin focht die kantonale Entscheidung vor dem Bundesgericht an.


5A_941/2023: Beschwerde über die Tätigkeit eines Erbenvertreters im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Nach dem Tod von F.________ im Jahr 2018 ohne Testament wurde sein Ehepartner A.________ und seine drei Töchter aus früherer Ehe als gesetzliche Erben festgestellt. B.________ wurde durch die Justiz von Genf als Vertreter der Erbengemeinschaft ernannt. A.________ reichte mehrere Beschwerden ein, die unter anderem die Informationspolitik des Vertreters, die Verwaltung der Nachlassobjekte und das Nichtvorliegen bestimmter Berichte bemängelten. Die vorhergehenden kantonalen Gerichtsinstanzen wiesen die Beschwerden zurück.


5A_165/2025: Pfändung und Fristwiederherstellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte zunächst Einsprache gegen den Pfändungsvollzug eingelegt und später gegen die erstellte Pfändungsurkunde Beschwerde erhoben. Diese wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. Vor Bundesgericht stellt sie unter anderem ein Gesuch auf Fristwiederherstellung und erhebt inhaltliche und verfahrensrechtliche Einwände gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen.


1F_6/2025: Entscheid über ein Revisionsgesuch betreffend Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision eines früheren Bundesgerichtsurteils (Urteil 1C_628/2024 vom 26.11.2024) sowie weiterer Entscheidungen wegen angeblicher Verletzungen von Art. 6 EMRK und Art. 29 BV. Er kritisiert pauschal die Kostenauflage von insgesamt CHF 2'100.– und behauptet eine unzureichende Prüfung der Beweismittel. Eine Aufsichtsbeschwerde sowie zusätzliche Eingaben mit ähnlicher Kritik begleiteten das Revisionsgesuch.


5A_176/2025: Bundesgerichtsurteil zur Säumnis beim Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG legte gegen die Erklärung der Unzulässigkeit ihres Rekurses durch die Aufsichtsbehörde im Kanton Tessin (betreffend die Zustellung eines Zahlungsbefehls in einer Betreibung von B.________) Beschwerde vor Bundesgericht ein. Die Vorinstanz hatte den Rekurs als verspätet erklärt, da die A.________ AG Kenntnis vom Zahlungsbefehl bereits am 10. Oktober 2024 hatte und der Rekurs erst am 29. Oktober 2024 eingereicht wurde. Das Bundesgericht befasste sich primär mit der Frage der Rechtzeitigkeit des Kostenvorschusses im Beschwerdeverfahren.


5A_259/2025: Entscheid zum verspäteten Widerspruch nach Gläubigerwechsel

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, ehemalige Ehepartner, haben gemeinsam einen Hypothekarkreditvertrag mit der Bank abgeschlossen, welcher durch ein Grundstück besichert wurde. Nach der Vertragskündigung verlangt die Bank die Pfandverwertung, woraufhin B.________ den gesamten Betrag begleicht und die Hypothekarpapiere von der Bank zurückerhält. A.________ reicht daraufhin einen verspäteten Widerspruch ein, der teilweise gutgeheissen wurde. Gegen den Entscheid des kantonalen Gerichts gelangt A.________ ans Bundesgericht.


6B_384/2024: Entscheid zu einer Beschwerde in Strafsachen betreffend Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, wurde wegen mehrfacher Beteiligung an tätlicher Gewalt verurteilt, die schwere Verletzungen verursachte. Das Strafgericht ordnete neben einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten seine Landesverweisung für 10 Jahre sowie ein ambulantes Behandlungsprogramm gemäss Art. 63 StGB an. Die kantonale Berufungsinstanz reduzierte die Landesverweisung auf 5 Jahre, bestätigte jedoch deren Notwendigkeit aufgrund des öffentlichen Interesses. Der Beschwerdeführer reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein mit der Forderung, die Landesverweisung zu annullieren, sowie mit einem Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege.


5A_289/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend Genehmigung eines Berichts des Beistandes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Tochter B.________ steht seit 2011 unter einer Erziehungsbeistandschaft gemäss Art. 308 ZGB. Der Beistand reichte dem Familiengericht Zurzach am 6. August 2024 einen Bericht über die Periode von November 2021 bis Oktober 2023 ein, welcher vom Gericht am 30. September 2024 genehmigt wurde. Die Beschwerdeführerin, A.________, reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid ein, auf die das Obergericht des Kantons Aargau am 25. Februar 2025 nicht eintrat. Am 15. April 2025 reichte sie verspätet und ohne gültige elektronische Signatur Eingaben beim Bundesgericht ein.


5A_143/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels aufgrund unterbliebener Kostenvorschussleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 14. Februar 2025 eine Beschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Überwachungsbehörde in Betreibungs- und Konkursangelegenheiten vom 28. Januar 2025. Das Verfahren betraf die Bedingungen einer Immobilienversteigerung. Das Bundesgericht forderte die Zahlung eines Kostenvorschusses und lehnte am 27. März 2025 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mangels Nachweis der Bedürftigkeit ab. Trotz einer Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses versäumte es die Beschwerdeführerin, den Betrag fristgerecht einzuzahlen.


8C_306/2024: Urteil zur Neuanmeldung und Ablehnung eines Invalidenrentenanspruchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Jahrgang 1961, erlitt 2010 einen Arbeitsunfall mit schwerer Verletzung am Unterschenkel. Er wurde zunächst von der Unfallversicherung entschädigt, erhielt jedoch durch die Invalidenversicherung in mehreren Verfahren weder eine Rente noch eine Berücksichtigung seiner Neuanmeldungen. Die letzte Verfügung der IV-Stelle vom 22. August 2022 lehnte einen Invalidenrentenanspruch ab, worauf das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde gegen diese Verfügung abwies. Der Beschwerdeführer fordert eine vollumfängliche Rentenzahlung und eventualiter eine Neuabklärung.


1F_4/2025: Revisionsgesuch betreffend Gerichtskosten und Aufsichtsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ reichte ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Bundesgerichtsurteil ein, in dem seine Beschwerde im vereinfachten Verfahren aufgrund unzureichender Begründung nicht bearbeitet wurde. Er beantragte die Wiedereröffnung der Verfahren, die Aufhebung der Gerichtskosten sowie eine erneute Prüfung der Sachverhalte. Zusätzlich stellte er eine Aufsichtsbeschwerde sowie weitere Eingaben, ohne jedoch konkrete Revisionsgründe gemäss Art. 121 ff. BGG zu nennen.


1C_134/2025: Beschwerde gegen die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ordnete eine verkehrsmedizinische Fahreignungsuntersuchung für A.________ an, welche von der Rekurskommission des Kantons Bern bestätigt wurde. Das Gesuch von A.________ um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht, wobei er das Urteil überprüfen und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege angenommen haben wollte.


1C_84/2025: Unzulässigkeit einer öffentlichen-rechtlichen Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen eine Beschwerde gegen die Anklagekammer des Kantons St. Gallen ein, da seine Strafanzeigen angeblich systematisch und ohne transparente Begründung abgelehnt wurden. Das Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da diese gegen die Anklagekammer nicht zulässig sei. Daraufhin erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht mit ähnlichen Anliegen, ohne sich sachgerecht mit dem Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts auseinanderzusetzen.


6B_1019/2024: Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, am 22. August 2023 vorsätzlich in angetrunkenem Zustand einen Personenwagen geführt zu haben, wobei eine qualifizierte Blutalkoholkonzentration von minimal 1.31 Gewichtspromille festgestellt wurde. Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte ihn zweitinstanzlich zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 110.–. Der Beschwerdeführer beantragte mit Beschwerde an das Bundesgericht die Aufhebung des Urteils und seinen Freispruch.


4A_327/2024: Reprise kumulativer Schuld und Bonusanspruch des Arbeitnehmers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Zahlung eines Bonus von CHF 100'000 für das Jahr 2007. Der Arbeitnehmer B.________ hatte gemäss seinem Arbeitsvertrag und einem Zusatzvertrag Anspruch auf einen Bonus, falls die Sparte „Publishing“ der Gesellschaft D.________ positive Ergebnisse erziele. Der Bonus wurde vom damaligen Geschäftsführer und späteren Aktionär A.________ bestätigt, der sich später bereit erklärte, den Betrag persönlich zu bezahlen. Nach wiederholter Verweigerung des Bonus durch A.________ erhob der Arbeitnehmer Klage. Die Vorinstanzen verurteilten A.________ zur Zahlung, wobei festgestellt wurde, dass dieser eine kumulative Schuldübernahme erklärt habe.


5A_836/2024: Urteil zum Eheschutz und Besuchsrecht nach Wegzug ins Ausland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die verheirateten Parteien leben seit August 2021 getrennt. Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens beantragte die Ehefrau, den Aufenthaltsort ihrer Zwillinge nach Uruguay zu verlegen. Das Bezirksgericht Zürich genehmigte den Wegzug, regelte das Besuchsrecht des Vaters und die Unterhaltsbeiträge. Das Obergericht des Kantons Zürich änderte den Entscheid teilweise ab und legte fest, dass die Hol-/Holregel gilt, wonach beide Elternteile die Kinder gegenseitig abholen müssen. Die Mutter beantragte vor Bundesgericht eine Anpassung dieser Regelung sowie höhere Unterhaltsbeiträge für die Kinder.


8C_400/2024: Urteil zur Verneinung eines Leistungsanspruchs nach Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, als Reinigungsangestellte bei der Suva unfallversichert, meldete gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit zwei Unfallereignissen: einem Sturz im August 2012 (linker Arm) und einem erneuten Sturz im Dezember 2021 (rechte Hüfte und linke Seite). Die Suva verneinte in beiden Fällen die Kausalität für einen Leistungsanspruch über einen bestimmten Zeitraum hinaus. Die kantonale Instanz bestätigte diese Entscheide.


9C_66/2025: Urteil zur Versicherungsunterstellung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz und Deutschland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige und Ärztin, war seit ihrer Registrierung in der Schweiz im Juli 2018 der schweizerischen Sozialversicherung unterstellt. Sie beantragte die Aufhebung der Beitragsverfügungen der Jahre 2020 und 2021, da sie sich weiterhin primär in Deutschland wohnhaft und beitragspflichtig sah. Die Ausgleichskasse medisuisse hielt jedoch an den Verfügungen fest, was durch das Sozialversicherungsgericht Zürich bestätigt wurde. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


1C_503/2024: Ersatzvornahme im Baubewilligungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ erhielten im Jahr 2001 eine Baubewilligung für ein Einfamilienhaus, deren Bedingungen bis heute nicht erfüllt wurden. Der Gemeinderat Aeugst am Albis verfügte 2022 eine Ersatzvornahme zur Erstellung fehlender Unterlagen. Die Rechtsmittel der Bauherrschaft gegen diese Verfügung wurden vom Baurekursgericht und später vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen.


1C_177/2025: Entscheid betreffend Zulässigkeit von Beschwerden im Zusammenhang mit einer Baubewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bauherrschaft beantragte eine Bewilligung für ein Bauprojekt mit Wohngebäuden und Geschäften sowie den Abbruch von Bäumen. Das geplante Gebäude sollte über eine bestehende Zufahrtsrampe auf benachbarten Grundstücken erschlossen werden. Gegen das Bauvorhaben erhoben mehrere Grundeigentümer und eine Vereinigung Einwände. Das kantonale Departement erteilte die Baubewilligung, die von einer unterinstanzlichen Behörde später aufgrund ungenügender Zufahrt aufgehoben wurde. Nach erneuter Prüfung durch die kantonale Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde die Bewilligung unter bestimmten Bedingungen wiederhergestellt und der Fall teilweise an die unterinstanzliche Behörde zurückverwiesen. Die beschwerdeführenden Parteien wandten sich letztlich an das Bundesgericht.


1F_2/2025: Urteil zu einem Revisionsgesuch betreffend Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils (1C_615/2024 vom 26. November 2024) sowie sechs weiterer Urteile, deren Beschwerden wegen mangelnder Begründung nicht behandelt und Gerichtskosten von je Fr. 300.-- auferlegt worden waren. Zudem stellte er Eingaben und Beschwerden zur Kostenauflage sowie zur angeblichen Voreingenommenheit des Bundesgerichts. Die Vorbringen waren jedoch nicht ausreichend, um einen Revisionsgrund nach Art. 121 ff. BGG darzulegen.


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