Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_493/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Stimmrechtsbeschwerde und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob gegen das Nichteintreten des Kantonsgerichts auf eine Stimmrechtsbeschwerde betreffend eine kantonale Volksabstimmung Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Das Kantonsgericht war wegen nicht rechtzeitig geleistetem Kostenvorschuss nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde eingetreten. Die Beschwerdeführerin bestritt die Nichtleistung des Kostenvorschusses nicht, setzte sich jedoch nicht hinreichend mit dem angefochtenen Entscheid auseinander.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E.1) Das Kantonsgericht trat wegen nicht geleistetem Kostenvorschuss innert Nachfrist auf die Stimmrechtsbeschwerde nicht ein. (E.2) Die Beschwerdeführerin erhob beim Bundesgericht Beschwerde und reichte eine überarbeitete Beschwerde ein; Vernehmlassungen wurden nicht eingeholt. (E.3.1) Rechtsschriften müssen Begehren, Begründung und Unterschrift enthalten. Die Beschwerdebegründung muss sich mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzen; bei Grundrechtsverletzungen gilt die qualifizierte Rüge- und Begründungspflicht. Bei ungenügender Begründung ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. (E.3.2) Die Beschwerdeführerin bestritt die Nichtleistung des Kostenvorschusses nicht, legte aber nicht konkret dar, dass das vorinstanzliche Nichteintreten Recht verletzte. Ihre appellatorische Kritik genügte den Begründungsanforderungen nicht. Zudem gingen weitere Anträge über den zulässigen Gegenstand des Verfahrens hinaus. Auf die Beschwerde war daher im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. (E.4) Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet; Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.
5A_940/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkurseröffnung und verspätete Einreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Über die Beschwerdeführerin wurde auf Begehren der Beschwerdegegnerin die Konkurseröffnung ausgesprochen. Die kantonale Rechtsmittelinstanz erklärte die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wegen Verspätung für unzulässig; vor Bundesgericht behauptete die Beschwerdeführerin, die Beschwerde rechtzeitig eingereicht zu haben, und reichte dazu eine neue Fotografie ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E.4) Das Rechtsmittel wird als Beschwerde in Zivilsachen behandelt; die weiteren Eintretensvoraussetzungen werden wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit nicht geprüft. (E.5) Die kantonale Instanz stellte zutreffend fest, dass die zehntägige Beschwerdefrist am 9. Juli 2026 zu laufen begann, am 20. Juli 2026 endete und die am 21. Juli 2026 aufgegebene Beschwerde verspätet war. (E.6) Die Beschwerdeführerin behauptet eine Aufgabe am 20. Juli 2026 und legt eine neue Fotografie vor. (E.7) Die rechtzeitige Einreichung muss sicher bewiesen werden; der Poststempel begründet eine Vermutung, die unter bestimmten Voraussetzungen widerlegt werden kann. Eine Fotografie des Einwurfs in einen Briefkasten genügt hierfür grundsätzlich nicht. (E.8) Die neue Fotografie ist nach Art. 99 Abs. 1 BGG unzulässig, weil die Beschwerdeführerin die Beweismittel nicht bereits vor Fristablauf bezeichnet hatte; zudem wäre die Fotografie allein nicht beweiskräftig. Ausführungen zur Solvenz sind für die Zulässigkeit der Beschwerde nicht relevant. (E.9) Auf die Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten; die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird gegenstandslos.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
4A_510/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Feststellungsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Amtsgericht Olten-Gösgen trat auf die Feststellungsklage des Beschwerdeführers nicht ein und auferlegte ihm Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung. Das Obergericht trat auf die dagegen erhobene Berufung nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E. 1) Das Amtsgericht trat auf die Feststellungsklage nicht ein; das Obergericht trat auf die Berufung nicht ein. Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht, ohne dass Vernehmlassungen eingeholt wurden. (E. 2) Die Beschwerde beruht augenfällig auf querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung und ist nach Art. 42 Abs. 7 BGG unzulässig. Auf die Beschwerde ist daher im vereinfachten Verfahren durch den Abteilungspräsidenten nicht einzutreten. (E. 3) Der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten. Der Beschwerdegegnerin wird mangels entschädigungspflichtigen Aufwands keine Parteientschädigung zugesprochen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer trägt Gerichtskosten von Fr. 800.--, und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
7B_856/2026: Kostenvorschuss bei Beschwerde in Strafsachen betreffend Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern betreffend Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und Berufung. Trotz Aufforderung und angesetzter Nachfrist leistete er den Kostenvorschuss von Fr. 3'000.-- nicht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_545/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt wies das Gesuch des Beschwerdeführers um Erteilung von Lernfahrausweisen der Kategorien A (35 kW) und B ab. Nach mehreren Eingaben betreffend superprovisorische Massnahmen und Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung erhob der Beschwerdeführer erneut Beschwerde gegen ein Schreiben des Verwaltungsgerichts, das eine Weiterleitung seiner Eingabe an das Bundesgericht und die Anordnung superprovisorischer Massnahmen ablehnte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5F_55/2026: Revision eines Urteils wegen behaupteter offensichtlicher Unachtsamkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller beantragte die Revision eines Urteils des Bundesgerichts vom 31. August 2026, mit dem seine subsidiäre Verfassungsbeschwerde wegen ungenügender Begründung als unzulässig erklärt worden war. Er machte eine offensichtliche Unachtsamkeit geltend, ersuchte um vorsorgliche Massnahmen und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_524/2026: Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid betreffend die Botschaft über das Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Einsprache beziehungsweise Beschwerde gegen die Botschaft des Bundesrats über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)». Das Bundesverwaltungsgericht wies sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, forderte ihn zur Leistung eines Kostenvorschusses auf und trat nach dessen Nichtleistung auf die Beschwerde nicht ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1066/2026: Kostenvorschuss bei Beschwerde betreffend Vorladung in den Strafvollzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend die Vorladung in den Strafvollzug. Trotz Aufforderung und nicht erstreckbarer Nachfrist leistete er den Kostenvorschuss von Fr. 800.-- nicht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
