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Bundesgericht neue Urteile vom 06.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

2C_209/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit vorübergehendem Schutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Beschwerdeführer A.________, B.________ und ihr minderjähriger Sohn C.________, ukrainische Staatsangehörige, beantragten vorübergehenden Schutz in der Schweiz. Ihr Gesuch wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt. Ebenso wies das Bundesverwaltungsgericht eine dagegen gerichtete Beschwerde ab. Daraufhin erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen (Art. 29 Abs. 1 BGG). Dabei erkennt es, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 83 lit. d Ziff. 1 BGG bei Asylentscheiden nicht zulässig ist, ausser es läge ein Auslieferungsersuchen des Schutz suchenden Staates vor, was hier nicht gegeben ist (E. 2.2). Auch die Wegweisung als Teil des Entscheids betrifft das Ausländerrecht und fällt unter die unzulässigen Beschwerdegegenstände nach Art. 83 lit. c Ziff. 4 BGG (E. 2.2). 2. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist ebenfalls ausgeschlossen, da sie gegen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts gesetzlich nicht vorgesehen ist (Art. 113 BGG e contrario) (E. 2.3). 3. Die Beschwerde wird als offensichtlich unzulässig erachtet und nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG im vereinfachten Verfahren durch die Abteilungspräsidentin nicht behandelt (E. 3.1). Gerichtskosten werden nicht erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG), und Parteientschädigungen sind nicht zu leisten (Art. 68 Abs. 3 BGG) (E. 3.2).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, es fallen keine Gerichtskosten an und das Urteil wird den Beteiligten zugestellt.


1C_101/2025: Beschwerde betreffend Verweigerung der Ermächtigung zur Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erstattete zahlreiche Strafanzeigen gegen Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Rorschach und weitere Personen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Maßnahmen betreffend seine verstorbene Mutter. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens, worauf A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Die Strafanzeigen von A.________ umfassten schwere Vorwürfe wie Mord, Entführung und Amtsmissbrauch, welche durch die Anklagekammer geprüft und abgelehnt wurden. Die Begründung basierte u.a. auf mangelnder Substantiierung sowie auf den Obduktionsergebnissen, welche eine natürliche Todesursache bestätigten. (2) A.________ erhob neue Anschuldigungen, die die minimalen Begründungsanforderungen ebenfalls nicht erfüllten. Die Vorinstanz hatte bereits festgehalten, dass die vorgelegten Behauptungen strafrechtlich irrelevant seien. (4) Das Bundesgericht prüfte, ob die Beschwerde gegen die Verweigerung der Ermächtigung den Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 und Art. 106 Abs. 2 BGG genügte. A.________ konnte sich nicht substantiiert mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzen und brachte keine schlüssigen Hinweise für strafbare Handlungen vor. Seine Ausführungen wurden als appellatorisch und nicht hinreichend bewertet, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde. (5) Kosten wurden dem Beschwerdeführer nicht auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen und es wurden keine Kosten erhoben.


5A_595/2024: Entscheid zur Grundbucheintragung bei ausländischen Erbgangsdokumenten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, wohnhaft in der Schweiz, beantragte die Eintragung des Erwerbs eines Grundstücks im Kanton Wallis, das er von seiner Mutter C.________ erworben hatte. Dieser Verkauf beruhte auf einer \"Erbgangs- und Verkaufsurkunde\", erstellt nach dem Tod seines Vaters B.________, gefolgt von einem Ehegattenerbvertrag mit Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag der Kinder aus Deutschland. Das Grundbuchamt wies die Eintragung ab, da ein Erbschein und eine Zustimmungserklärung aller Erben fehlten. A.________ erhob dagegen kantonale Rechtsmittel und schliesslich Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit der Beschwerde (1.1–1.6) Das Bundesgericht prüfte die formellen Voraussetzungen der Beschwerde und beschränkte sich auf die Frage der Verletzung von Bundesrecht. Die parallele Beantragung eines Erbscheins in Deutschland beeinträchtigte die Zuständigkeit des Grundbuchamtes nicht. Ein Antrag auf Verfahrensvereinigung wurde als unzulässig verworfen. 2. Rechtsgrundausweise im Grundbuchverfahren (2.1–2.2.3) Ein Erbschein sei nötig, um den Erbgang der verstorbenen Partei nachvollziehen zu können und sicherzustellen, dass C.________ als Verkäuferin rechtmässig über das Grundstück verfügen durfte. Aufgrund unklarer Verfügungsbeschränkungen durch Teilungsanordnungen im Ehegattenerbvertrag sowie möglicher Nacherbenrechte sei die Eintragung ohne Erbschein rechtswidrig. 3. Gleichwertige ausländische Erbgangsdokumente (3.1–3.3.7) Nach geltendem Recht könnten ausländische Erbgangsdokumente als Rechtsgrundausweis anerkannt werden, sofern sie einer schweizerischen Erbbescheinigung gleichwertig seien. Im konkreten Fall seien die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse unzureichend geklärt, was die Notwendigkeit eines Erbscheins bestätigte. 4. Zustimmungserklärung weiterer Erben (3.4.1–3.4.2) Eine schriftliche Zustimmung aller Erben sei nicht direkt erforderlich, da die Eigentumsänderung aufgrund eines Kaufvertrags erfolge und nicht im Rahmen der Erbteilung. Die abschliessende Klärung dieser Frage könne erst nach Vorlage eines Erbscheins erfolgen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt, und es wurde keine Parteientschädigung gewährt.


8C_333/2024: Entscheid zu Ergänzungsleistungen und Vermögensverzicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1943, beantragte Ergänzungsleistungen zur AHV aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nach dem Verbrauch von Vermögen aus dem Verkauf ihres Wohneigentums. Die Stadt Zürich lehnte den Antrag ab, da ein Vermögensverzicht festgestellt wurde. Ein Einspracheentscheid von 2021 wies denselben Punkt rechtskräftig zurück. In einer neuen Anmeldung im Jahr 2023 brachte A.________ zusätzliche Argumente vor, wonach Rückzahlungen an einen Freund als Darlehensrückzahlungen zu bewerten seien. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, und das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte die Entscheidung.


2C_159/2025: Entscheid betreffend verweigerte Aufenthaltsbewilligungen im Rahmen des Familiennachzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein tunesischer Staatsangehöriger, der seit 2005 in der Schweiz lebt, beantragte 2021 den Familiennachzug für seine in Tunesien lebende Ehefrau und zwei Kinder. Nach Auffassung der kantonalen Behörden sowie des Verwaltungsgerichts bestand keine Grundlage für den Familiennachzug. Der Antragsteller und seine Ehefrau legten Beschwerde beim Bundesgericht ein, um diese Entscheide prüfen zu lassen.


5A_226/2025: Urteil zur Beschwerde gegen die KESB Birstal und das Kantonsgericht Basel-Landschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Vater eines im Jahr 2015 geborenen Kindes, erhob mehrfach Beschwerden wegen angeblichen Missständen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal. Nach einem Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wendet sich A.________, unter anderem mit der Forderung aufsichtsrechtlicher Interventionen, an das Bundesgericht. Dieses prüft seine Eingaben, die sich in wesentlichen Teilen als unzulässig oder ungenügend begründet erweisen.


6B_214/2025: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde wegen fehlendem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob eine Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis. Er wurde aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 800.– zu leisten, zunächst bis 18. März 2025 und nach einer Nachfrist bis 7. April 2025. Dieser Vorschuss wurde nicht bezahlt. Stattdessen reichte der Beschwerdeführer ein undatiertes Schreiben ein, das nicht auf die Sache Bezug nahm.


2C_176/2025: Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Prozessvertretung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, wobei das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich seine Beschwerde abwies. Im Anschluss wurden zwei separate Beschwerden an das Bundesgericht eingereicht – eine durch Rechtsanwalt Davide Loss und eine durch lic. iur. B.________ – zwischen denen es zu einer Unsicherheitslage hinsichtlich der Vertretung des Beschwerdeführers kam.


9C_14/2024: Urteil zur Zulassungsbeschränkung von Leistungserbringern im Kanton Bern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde gegen die Verordnung des Regierungsrats des Kantons Bern über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (ZulaV). Die Beschwerdeführenden, darunter die Ärztegesellschaft des Kantons Bern und diverse Fachärztinnen und Fachärzte, beantragen die vollständige oder teilweise Aufhebung der Verordnung mit der Begründung, diese verstoße gegen das Legalitätsprinzip, die Wirtschaftsfreiheit, das Rechtsgleichheitsgebot und sei willkürlich. Gegenstand der Verordnung sind Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte pro Fachgebiet und Region im Kanton Bern.


9C_190/2025: Verfügung zur Abschreibung des Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 24. März 2025 eingereicht. Sie zog diese Beschwerde jedoch mit Schreiben vom 8. April 2025 zurück. Gegenstand des Verfahrens war die Alters- und Hinterlassenenversicherung.


5A_759/2024: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Unterbringung eines Kindes im Kinderheim

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter (B.________) wurde der Mutter (A.________) entzogen und sie ist in einem Kinderheim untergebracht. Die Mutter, vertreten durch einen Rechtsanwalt, beantragte die Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Aufhebung der Beistandschaft. Die gegen die KESB-Entscheide erhobenen Beschwerden wurden abgewiesen.


7B_258/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erstattete am 9. September 2024 Strafanzeige wegen verschiedener Delikte, die sich am 27. August 2024 ereignet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland nahm die Strafuntersuchung nicht anhand. Eine gegen diese Nichtanhandnahme gerichtete Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


4A_424/2023: Entscheid des Bundesgerichts zum Arbeitsrecht im medizinischen Bereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein früherer Assistenzarzt im Spital B.________, A.________, reichte eine Klage ein, um Entschädigungen für angeblich nicht dokumentierte und nicht vergütete Überstunden sowie andere Ansprüche für Zeiträume von 2011 bis 2012 geltend zu machen. Der Streit umfasst die Vergütung von Überstunden, die Berechnung der Arbeitszeit, den Anspruch auf Vergütung für Ruhezeiten sowie die Anerkennung von Arbeitszeit während der Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsorten.


2C_306/2024: Entschädigung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters im Kanton Aargau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen unentgeltlicher Rechtsvertretung in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren betreffend Schulgeld- und Transportkosten tätig war, hat eine Entschädigung von Fr. 17'486.85 geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht Aargau hat ihm eine reduzierte Pauschalentschädigung von Fr. 10'000.– zugesprochen. Der Rechtsanwalt hat Beschwerde ans Bundesgericht erhoben und eine Erhöhung der Entschädigung beantragt, was das Bundesgericht abgewiesen hat.


7B_175/2025: Urteil zur Nichteintretensfrage und zur Entsiegelung von Datenträgern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen mehrfacher Drohung, sexueller Belästigung und Beschimpfung. In diesem Zusammenhang wurden elektronische Datenträger sichergestellt und ein Gesuch auf deren Entsiegelung teilweise gutgeheissen. A.________ erhob dagegen Beschwerde, ebenso gegen die Ablehnung seines Gesuchs zur Fristverlängerung für die Einreichung einer kopierten aufschiebenden Verfügung.


8C_491/2024: Entscheid zur Frage nach Umschulungsmassnahmen im Rahmen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1972, erlitt 2022 einen Unfall, der ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigte. Sie beantragte 2023 Leistungen der Invalidenversicherung, insbesondere Umschulungsmassnahmen. Die IV-Stelle lehnte den Anspruch ab, da der Invaliditätsgrad lediglich 13 % betrage. A.________ rekurrierte dagegen, scheiterte jedoch vor dem kantonalen Gericht.


5A_304/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen eine fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ wurde am 21. Februar 2025 von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Kompetenzzentrum für Pflege und Gesundheit in U.________ fürsorgerisch untergebracht. Sein Bruder A.________ (Beschwerdeführer) wandte sich mit verschiedenen Eingaben gegen die Unterbringung und beantragte die Verlegung sowie Entlassung von B.________. Die kantonalen Instanzen wiesen die Beschwerden ab, soweit sie darauf eintraten. Der Beschwerdeführer erhob schliesslich eine Verfassungsklage beim Bundesgericht.


2C_305/2024: Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend Erstattung von Schulgeldern und Transportkosten für eine Privatschule

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ besuchte ab August 2019 aufgrund einer behinderungsbedingten Sonderbeschulung die private Tagessonderschule F.________. Zuvor war er an der C.________ Sonderschule unterrichtet worden, wo Konflikte und Regelverstösse seitens des Beschwerdeführers aufgetreten waren. Die Pflegemutter des Beschwerdeführers entschied sich eigenmächtig für die Beschulung an der Privatschule F.________, obwohl die Schulpflege keine Zustimmung gab und die Schule nicht IVSE-anerkannt ist. Der Gemeinderat lehnte ein Gesuch zur Kostenübernahme ab. Der Beschwerdeführer verlangte erfolglos vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eine Vergütung der Schul- und Transportkosten.


1C_733/2024: Entscheidung zu einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Ermächtigungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte mehrere Strafanzeigen gegen die Kantonspolizei St. Gallen, die KESB Region Rorschach und weitere Personen ein, unter anderem wegen Entführung, Hausfriedensbruchs und Amtsmissbrauchs. Anlass war ein Verfahren der KESB zur Prüfung von Erwachsenenschutzmassnahmen für die verstorbene Mutter von A.________. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen die Beschwerdegegner. Zudem trat sie auf ein Ausstandsgesuch von A.________ nicht ein.


7B_1059/2023: Urteil zur polizeilichen Observation, Geldwäscherei und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.A.________ gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts, welches ihn unter anderem wegen eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sowie qualifizierter Geldwäscherei verurteilt, ihn des Landes verweist und eine Ersatzforderung verhängt. Die Streitpunkte umfassen die Verwertbarkeit von durch Observation gewonnenen Beweismitteln, die Qualifikation eines schweren Falls von Geldwäscherei und die Landesverweisung.


1C_498/2024: Entscheid zur Caducität eines Führerausweises auf Probe und Anordnung einer medizinischen Verkehrsexpertise

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Inhaberin eines Führerausweises auf Probe seit 13. April 2022, führte am 31. März 2023 und am 24. April 2023 ein Fahrzeug in qualifiziert alkoholisiertem Zustand. Ihr Führerausweis wurde nach der ersten Tat vorübergehend entzogen und später zurückgegeben. Aufgrund der wiederholten alkoholisierten Fahrten erklärte das zuständige kantonale Amt für Fahrzeuge (OCV) den Führerausweis auf Probe für verfallen und ordnete eine medizinische Verkehrsexpertise an. Die betroffene Person wandte sich vergeblich an kantonale Instanzen. Mit der Beschwerde vor dem Bundesgericht verlangte sie die Aufhebung des Entscheids und die Verlängerung der Probezeit bzw. eine neue Entscheidung nach Abschluss des Strafverfahrens.


4D_21/2025: Unzulässigkeit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer provisorischen Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) führte eine Beschwerde vor Bundesgericht gegen den Entscheid des Obergerichts Zürich vom 31. Dezember 2024, mit dem ihre Beschwerde gegen die provisorische Rechtsöffnung der Beschwerdegegnerin (B.________) in einer Betreibung abgewiesen wurde. Streitpunkt war eine Schuldanerkennung, die die Beschwerdeführerin als gefälscht ansah. Das Bundesgericht beurteilte die Beschwerde als unzulässig.


5A_274/2025: Entscheid zur Rechtsvorschlagsfrist und Beschwerdeberechtigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde in einer Betreibung betrieben und erhob Rechtsvorschlag, jedoch verspätet. Das Betreibungsamt erklärte den Rechtsvorschlag als nicht erfolgt. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern, das auf die Beschwerde nicht eintrat. Anschliessend reichten A.________ und B.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_50/2025: Einstellung von Unfallversicherungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte, geboren 1976, erlitt am 3. November 2020 während seiner Tätigkeit als Monteur eine Verletzung der linken Hand und Schulter. Nach operativen Behandlungen und weiteren medizinischen Abklärungen stellte die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (INSAI) mit Verfügung vom 27. Mai 2022 fest, dass ab dem 1. Februar 2022 keine unfallbedingten Leistungen mehr geschuldet seien, da ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den Beschwerden und dem Unfall nicht überwiegend wahrscheinlich sei. Der Versicherte bestritt diese Feststellung, und der Fall durchlief Verfahren bis ans Bundesgericht.


5A_260/2025: Entscheid zur Frage der Lohnpfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde in zwei separaten Betreibungen vom Kanton Bern und der Einwohnergemeinde Niederbipp betrieben. Das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau pfändete den Lohn und ein Grundstück des Beschwerdeführers und stellte einen Kollokationsplan samt Verteilungsliste aus. Der Beschwerdeführer verlangte die Rückerstattung des gepfändeten Lohns. Sowohl seine Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern als auch die darauffolgende Beschwerde an das Bundesgericht blieben erfolglos.


5A_293/2025: Nichteintretensentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin, eine Krankenkasse, betrieb den Beschwerdeführer wegen ausstehender Beträge. Das Kreisgericht St. Gallen eröffnete den Konkurs über den Beschwerdeführer. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_269/2025: Entscheid betreffend eine fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wurde am 21. März 2025 ärztlich verfügt im Psychiatriezentrum U.________ fürsorgerisch untergebracht. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen (Entscheid vom 4. April 2025). Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 10. April 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.


1C_23/2025: Nichterteilung einer Ermächtigung für ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Tierschutzkontrolle

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ reichte eine Strafanzeige gegen mehrere Personen, darunter Mitarbeitende des kantonalen Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie der Kantonspolizei St. Gallen, ein. Anlass war eine Tierschutzkontrolle auf dem landwirtschaftlichen Betrieb seiner verstorbenen Mutter B.A.________. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung.


8C_686/2024: Leistungspflicht bei einem Unfall mit möglichen degenerativen Vorschäden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt am 3. April 2022 einen Unfall, bei dem sie auf ihre Knie stürzte. Dabei traten Verletzungen am rechten Knie, insbesondere eine Meniskusriss, auf, die sie durch AXA Assurances SA als obligatorischen Unfallversicherer im Rahmen der Unfallversicherung decken lassen wollte. AXA stellte die Leistungen am 15. Mai 2022 mit der Begründung ein, dass die Beschwerden auf degenerative Vorschäden und nicht auf den Unfall zurückzuführen seien. Die kantonale Instanz ordnete hingegen an, dass AXA die Verbindung zwischen Unfall und Meniskusriss anerkennen und weiterhin Leistungen erbringen müsse. Daraufhin reichte AXA eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Sachlage neu beurteilen zu lassen.


7B_83/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Fristeinhaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasste sich mit einer Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen, die auf eine kantonale Beschwerde nicht eingetreten war. Die Streitfragen betrafen die Auslegung von Fristen und die Zurechnung der Handlungen des Rechtsanwalts der Beschwerdeführer.


5A_277/2025: Besuchsrechtsgestaltung und Begleitung im Kindesrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Mutter) und B.________ (Vater) haben einen Sohn C.________ (geb. 2011). Die Mutter hat die alleinige elterliche Sorge. Nach einer Strafuntersuchung gegen den Vater wegen Tätlichkeiten beantragte die Mutter begleitetes Besuchsrecht und verpflichtende Therapie für den Vater, was die KESB und der Bezirksrat Zürich teilweise bzw. vollständig ablehnten. Das Obergericht ordnete eine begrenzte Besuchsbegleitung für sechs Monate an. Die Mutter klagt vor Bundesgericht auf eine weitergehende Ausgestaltung des begleiteten Besuchsrechts und aufschiebende Wirkung bis zum Ende der Strafuntersuchung.


1C_643/2023: Entscheid zum Bauvorhaben in Rougemont

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bauherren A.A.________, B.A.________ sowie die Gesellschaft A.________ AG beantragten die Bewilligung für Bauprojekte auf mehreren Parzellen in Rougemont. Dabei handelt es sich um Projekte von Chalets unterschiedlicher Grösse, ursprünglich für die Nutzung als Zweitwohnsitze, später für die Nutzung als Hauptwohnsitze. Die Bauprojekte wurden von Dritten und von Helvetia Nostra angefochten. Das Tribunal cantonal annullierte die erteilten Bewilligungen unter Berufung auf überdimensionierte Bauzonen und mögliche Rechtsverletzungen der Gesetzgebung betreffend Zweitwohnungen.


1C_113/2025: Entscheid über die Beschwerde gegen die verweigerte Ermächtigung zur Strafverfolgung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Strafanzeigen gegen verschiedene Personen ein, darunter Beschäftigte der KESB Region Rorschach, die Geschäftsleiterin eines Pflegeheims sowie weitere Amtsträger. Die Strafanzeigen waren im Zusammenhang mit Massnahmen der KESB zur Unterbringung seiner Mutter, die später verstorben war. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte in mehreren Entscheiden die Ermächtigung zur Strafverfolgung. A.________ erhob dagegen Beschwerden ans Bundesgericht, welche jedoch mangels hinreichender Begründung abgewiesen wurden.