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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 11.09.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_146/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete im Januar 2025 rechtsseitige Kniebeschwerden als Rückfall zu einem früheren Unfall an. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) verneinte eine anspruchsbegründende Rückfall- und Unfallkausalität und wies die Einsprache mit dem Hinweis auf ein rechtsmissbräuchliches Nachfristerstreckungsersuchen ab. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte den Nichteintretensentscheid der Suva.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Auf die Beschwerde wurde gestützt auf die allgemeine Rechtsanwendung und die Prüfung auf offensichtliche Rechtsverletzungen durch das Bundesgericht eingegangen. Das Gericht prüfte die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen nur begrenzt gemäss Art. 105 Abs. 1 und 2 BGG. - **E.2:** Der Kernpunkt lag in der Frage, ob die Nichteintretensentscheidung der Suva wegen formeller Mängel rechtens war. - **E.3:** Das Kantonsgericht hat die rechtlichen Grundlagen korrekt dargelegt; darauf wurde verwiesen. - **E.4:** Die Vorinstanz stellte fest, dass der Beschwerdeführer trotz gesetzlicher Frist genügend Zeit hatte, eine begründete Einsprache einzureichen, was jedoch unterlassen wurde. Die Begründung des Nachfristengesuchs wurde als offenbar missbräuchlich gewertet. - **E.4.2:** Die Argumentation des Beschwerdeführers, wonach ärztliches Fachwissen erforderlich gewesen sei, wurde verworfen, da eine summarische Einsprachebegründung auch ohne medizinisches Gutachten möglich gewesen wäre. Die vorinstanzliche Beweiswürdigung wurde als korrekt bestätigt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


8C_229/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zahnschaden und Unfallkausalität

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der 1969 geborene Beschwerdeführer, A.________, erlitt 2015 beim Essen einer Pouletbrust einen Zahnschaden, der als unfallbedingt gemeldet wurde. Die Unfallversicherung Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG gewährte daraufhin eine Kostengutsprache. 2025 meldete der Beschwerdeführer einen Rückfall und stellte einen erneuten Kostenantrag, den die Versicherung letztlich ablehnte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz bestätigte diese Ablehnung.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Beschwerde im Rahmen von Art. 95 und 106 BGG. Der Sachverhalt der Vorinstanz ist für das Bundesgericht grundsätzlich verbindlich. - **E.2:** Streitig war die Frage, ob sich 2015 ein Unfall im Rechtssinn ereignet hat. Die Vorinstanz stellte die relevanten Grundlagen korrekt dar. - **E.3:** Die Vorinstanz widerrief die Leistungspflicht zu Recht. Für den behaupteten Zahnschaden fehlt es am Nachweis eines ungewöhnlichen äusseren Faktors im Sinne von Art. 4 ATSG. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unfallkausalität wurde nicht nachgewiesen und die Beweislosigkeit geht zu Lasten des Versicherten. - **E.4:** Die vorgebrachten Einwände des Beschwerdeführers sind unbegründet: - **E.4.1:** Der Beschwerdeführer konnte sich nicht erfolgreich auf Vertrauensschutz stützen, da die Kostengutsprache nicht an ihn, sondern an die Zahnarztpraxis gerichtet war. - **E.4.2:** Eine Verletzung der Untersuchungspflicht seitens der Versicherung oder Vorinstanz konnte nicht festgestellt werden, da Beweise (wie eine Zeugenaussage der Ehefrau) fehlten oder ungenügend waren. - **E.4.3:** Es liegt keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung vor. Da der Beschwerdeführer keinen objektiven Beweis für einen Knochensplitter vorbringen konnte, bleibt es bei einer blossen Vermutung. Die Beweislast trägt der Beschwerdeführer.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten in Höhe von 800 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


4A_441/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend arbeitsrechtlichen Streit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Streit.

Zusammenfassung der Erwägungen

Nach Art. 75 Abs. 1 BGG ist die Beschwerde in Zivilsachen nur gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts zulässig. Die angefochtene Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt stellt keine solche Instanz dar. Aufgrund der offensichtlichen Unzulässigkeit der Beschwerde erfolgt eine Verfahrensbeendigung im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG. Das Bundesgericht verzichtet aufgrund der Umstände ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten gestützt auf Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen, da der Beschwerdegegnerin kein Aufwand im Verfahren entstanden ist (Art. 68 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Es wird nicht auf die Beschwerde eingetreten, es fallen keine Gerichtskosten an, und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.


6B_508/2025: Urteil des Bundesgerichts zur sexuellen Nötigung und finanzielle Folgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

In dem Urteil des Bundesgerichts wurde A.A.________ wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten, eine Busse von Fr. 500.-- und sollte sich einer ambulanten Therapie unterziehen. Das Obergericht reduzierte die Freiheitsstrafe auf vier Jahre und bestätigte die Geldstrafe und die weitere Verpflichtungen wie das lebenslange Tätigkeitsverbot sowie die Erstellung eines DNA-Profils. Darüber hinaus wurde A.A.________ verpflichtet, dem Opfer B.A.________ eine Genugtuung von Fr. 25'000.-- zu zahlen. Nach der Berufung sprach ihn das Obergericht teilweise von der Anklage wegen sexueller Nötigung frei. A.A.________ führte daraufhin Beschwerde gegen diese Entscheidung, in der er mehrere Ziffern des Urteils anfocht.


7B_231/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Freiburg (Chambre pénale) hatte am 14. Januar 2026 eine Beschwerde der A.________ SA und B.________ SA gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 17. März 2025 abgewiesen. Die beiden Beschwerdeführerinnen reichten daraufhin am 19. Februar 2026 eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


7B_955/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, wird verdächtigt, durch Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz schwere Straftaten begangen zu haben. Seit dem 8. Oktober 2025 befindet sie sich aufgrund von Kollusions- und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Die Haft wurde mehrfach vom zuständigen Zwangsmassnahmengericht des Kantons Berner Jura-Seeland verlängert. Nachdem ihre Freilassung im Juni 2026 abgelehnt wurde, wandte sich die Beschwerdeführerin an die kantonale Beschwerdeinstanz, die das Begehren ebenfalls ablehnte. Auch gegen diesen Entscheid führte sie Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_784/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fahrlässige Körperverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________, ein Polier, wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Nach Einspruch wurde er durch das Bezirksgericht Zurzach freigesprochen, was vom Obergericht des Kantons Aargau bestätigt wurde. Der Geschädigte A.________ stürzte bei Bauarbeiten auf einer Baustelle durch eine nicht tragfähige Dachplatte 2,5 Meter in die Tiefe und erlitt schwere Verletzungen. Die Unfallstelle war nicht ausreichend gesichert. A.________ verlangte, B.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verurteilen.


8C_747/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Versicherter, der nach Beendigung zweier Arbeitsverhältnisse aufgrund gesundheitlicher Beschwerden Arbeitslosenentschädigung beantragte, meldete sich bei der Invalidenversicherung (IV) an, deren Anspruch er jedoch später in zweiter Instanz geltend machen wollte. Nach einer ersten Abweisung beantragte er eine erneute Prüfung (Verschlechterungsgesuch), die ebenfalls abgewiesen wurde. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich sprach ihm für die Zeit einer mutmasslichen Abklärung erneut eine ungekürzte Arbeitslosenentschädigung zu und gab damit der Beschwerde statt.


4A_87/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Übertragung eines Mietvertrags

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin (B.________ AG) hatte die Boutique zunächst untervermietet. Die Untermieterin wurde 2017 liquidiert, und es war strittig, ob der Mietvertrag davor an die Beschwerdeführerin (A.________ Sàrl) übertragen worden war. Das ursprüngliche Bezirksgericht und das Kantonsgericht Luzern sahen die Übertragung als rechtsgültig an und verpflichteten die Beschwerdeführerin zur Zahlung der ausstehenden Mietzinsen.


6B_231/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Drohung und Verfahrensrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Zürich teilweise freigesprochen, jedoch wegen Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB verurteilt und zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à CHF 30 mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Urteils und Rückweisung an die Vorinstanz. Thema der Beschwerde waren insbesondere Drohung, Willkür, das rechtliche Gehör, die Beweiswürdigung sowie der Grundsatz \"in dubio pro reo\".


1C_452/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil befasst sich mit einer internationalen Rechtshilfefrage in Strafsachen, bei der die Republik Italien die Schweiz ersucht hat, Beweismittel in einem strafrechtlichen Verfahren gegen zwei Beschuldigte wegen erschwerten Betrugs und Geldwäscherei zu übermitteln. Die Schweizer Behörden, namentlich das Ministerium für öffentliche Sicherheit des Kantons Tessin (MP-TI), haben dem Ersuchen teilweise stattgegeben und Beweismittel der Gesellschaft A.________ SA beschlagnahmt und deren Übermittlung angeordnet. A.________ SA legte gegen die Anordnungen Beschwerde ein.


7B_233/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ungetreue Geschäftsbesorgung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Zwei Gesellschaften, A.________ SA und B.________ SA, reichten Strafanzeige gegen drei ehemalige Angestellte ein, darunter C.________, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und potenziell anderer Delikte. Das Verfahren wurde jedoch durch das zuständige kantonale Gericht per Beschluss eingestellt, was von den Gesellschaften bemängelt wurde. Sie erhoben Beschwerde an das Bundesgericht.


8C_160/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rentenanspruch in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, 1991 geboren, erlitt im Jahr 2012 einen Verkehrsunfall, bei dem mehrere Frakturen an den unteren Extremitäten auftraten. Die Suva leistete zunächst gesetzliche Entschädigungen, darunter Integritätsentschädigungen von 7,5 % und später 10 % nach einer Amputation am linken Fuss. Die Suva stellte weitere Leistungen ab dem 30. September 2023 ein und verneinte bei einem Invaliditätsgrad von 8 % einen Anspruch auf eine Invalidenrente. Diese Entscheidung wurde in einem Einspracheentscheid bestätigt. Das Kantonsgericht Luzern wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


8C_713/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemals Lastwagenfahrer, meldete sich nach einer Überforderungssituation (Burnout, Schlafstörungen) im Jahr 2013 bei der Invalidenversicherung (IV) an. Trotz mehrerer medizinischer Gutachten wurde eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen. Die IV-Stelle des Kantons Aargau verweigerte deshalb mit Verfügung vom 19. Februar 2025 sowohl eine Invalidenrente als auch berufliche Massnahmen. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 15. Oktober 2025 ab.


6B_40/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und schwere Körperverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde erstinstanzlich unter anderem wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Raub und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach ihn schuldig der qualifizierten und mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie strafbarer Vorbereitungshandlungen zu schwerer Körperverletzung. Es bestätigte die Freiheitsstrafe von vier Jahren, reduzierte jedoch die Landesverweisung auf sieben Jahre. A.________ legte Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil ein.


8C_651/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend Invalidenrente nach Unfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________ erlitt am 16. März 2018 bei einem Verkehrsunfall Verletzungen an der rechten Hand. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) übernahm den Fall und hielt den medizinischen Zustand ab dem 10. Juli 2020 für stabilisiert. Laut SUVA bestand eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ohne hochgradige manuelle Belastungen. Mit Verfügung vom 5. Oktober 2020 und einer dagegen erhobenen abweisenden Einspracheentscheidung vom 22. Januar 2024 verweigerte die SUVA eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung. Das kantonale Versicherungsgericht des Kantons Freiburg wies die daraufhin erhobene Beschwerde des Versicherten am 7. Oktober 2025 ab.


9C_92/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Vertragsverlängerung der Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Ehepaar, das seit 2020 in der Schweiz lebt, war bei der Helsana Assurances SA für die obligatorische Krankenpflegeversicherung versichert. Aufgrund unbezahlter Prämien waren die Eheleute unberechtigt, den Versicherer zu wechseln, und der Vertrag wurde für das Jahr 2023 verlängert. Die Beschwerdeführerin verweigerte die Zahlung von Prämien für August und September 2023, wodurch ein Inkassoverfahren eingeleitet wurde. Die Vorinstanz bestätigte die Rechtmässigkeit der Weiterführung des Vertrags sowie der daraus entstandenen Forderungen.


6B_438/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Strafzumessung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Dietikon wegen mehrfachen versuchten Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, versuchten Hausfriedensbruchs und geringfügiger unrechtmässiger Aneignung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von Fr. 500.-- sowie einer Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich reduzierte die Freiheitsstrafe auf 13 Monate, bestätigte jedoch die Landesverweisung und die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). A.________ beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Schuldspruchs bezüglich Diebstahls, eine Reduktion der Strafe auf maximal 12 Monate und ein Absehen von der Landesverweisung.


1C_447/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend vorsorglichen Führerausweisentzug und Fahreignungsuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen den vorsorglichen Entzug ihres Führerausweises und die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsuntersuchung der Stufe 4 durch die Polizei Basel-Landschaft (Verfügung vom 21.08.2025). Sowohl der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft als auch das Kantonsgericht Basel-Landschaft wiesen die entsprechenden Beschwerden ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht.


4A_262/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Passivlegitimation bei einem Vertrag über den Aufbau einer Markenidentität

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwischen der Beschwerdeführerin A.________ AG und dem Beschwerdegegner B.________ bestand Streit darüber, ob der Beschwerdegegner persönlich durch einen Vertrag über den Aufbau einer Markenidentität zur Zahlung verpflichtet ist. Die Vorinstanz wies die Klage ab, da sie die Passivlegitimation des Beschwerdegegners verneinte. Die Beschwerdeführerin hatte zuvor beim Bezirksgericht Aarau eine Klage eingereicht, die ihr dort vollumfänglich gutgeheissen wurde.


6B_814/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verkehrsdelikte

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. wurde vom Bezirksgericht der Broye und des Nordwaadt im Januar 2025 für mehrere Verkehrsdelikte, darunter Fahren in fahrunfähigem Zustand und Versuch einer Behinderung von Feststellungsmassnahmen, zu einer Geldstrafe von 80 Tagesätzen à 30 CHF (mit zweijährigem bedingtem Strafvollzug) sowie zu einer Busse von 600 CHF verurteilt. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte dieses Urteil im Mai 2025. A. reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit der er die Aufhebung der Strafe forderte, unter anderem gestützt auf die Verletzung seines rechtlichen Gehörs.


6B_554/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend verfrühte Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob mit Eingaben vom 28. und 31. August 2026 Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Urteilsanzeige, die lediglich das Dispositiv enthält; eine umfassende Begründung liegt noch nicht vor.


6B_499/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristwiederherstellung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer, der zuvor vom Genfer Polizeigericht wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Drohung verurteilt und dessen Urteil durch die Genfer Strafkammer bestätigt worden war, wandte sich ans Bundesgericht. Er beantragte unter anderem die Wiederherstellung einer Frist, um seine Beschwerde mit anwaltlicher Hilfe zu vervollständigen, sowie die unentgeltliche Rechtspflege.


9C_377/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderdrittbetreuungskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ machte in seiner Steuererklärung 2022 Kinderdrittbetreuungskosten geltend, welche jedoch von der Steuerverwaltung des Kantons Bern nur teilweise anerkannt wurden. Nach seinem Einspruch wurde die Abzugsfähigkeit solcher Kosten vollständig verneint, da diese tatsächlich von der Kindsmutter bezahlt wurden. Sowohl die Steuerrekurskommission als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigten diese Einschätzung.


7B_232/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ungetreue Geschäftsbesorgung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA und B.________ SA (Beschwerdeführerinnen) reichten gegen drei ehemalige Mitarbeitende, darunter C.________ (Beschwerdegegnerin), Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. Nach einer Einstellungsverfügung des Staatsanwalts des Kantons Freiburg und der abweisenden Entscheidung der Vorinstanz legten sie eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


9C_456/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichteintretensentscheid der Steuerrekurskommission

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A. reichten eine Beschwerde gegen die Nichteintretensentscheide der Steuerrekurskommission des Kantons Bern sowie des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern ein. Sie beantragten, das vorinstanzliche Gericht anzuweisen, auf die Rechtsvorkehren einzutreten.


9C_283/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1980, erhielt von der IV-Stelle des Kantons Zürich befristet eine ganze Invalidenrente (1. September 2022 bis 31. Mai 2024) auf Basis eines Invaliditätsgrades von 77 %. Ein weitergehender Rentenanspruch wurde ausgeschlossen. Eine Beschwerde gegen die Aufhebung der Rente wurde vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen.


7B_985/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend schweren Sexualstraftaten und unerlaubten Besitz eines Schlagrings

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Zentrum des Verfahrens steht ein afghanischer Staatsbürger mit Aufenthaltsstatus F in der Schweiz, der wegen mehrerer mutmasslicher schwerer Sexualstraftaten beschuldigt wird. Diese sollen zwischen Juni 2024 und September 2025 verübt worden sein. Zudem wird ihm der unerlaubte Besitz eines Schlagrings vorgeworfen. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, dass die sexuellen Kontakte einvernehmlich gewesen seien.


7B_674/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ablehnung der Richterin

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verlangte die Ablehnung der kantonalen Richterin Jeanine de Vries Reilingh im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg. Diese Ablehnungsanfrage wurde am 5. Mai 2026 von der Strafkammer des Kantonsgerichts Neuenburg abgelehnt. A.________ legte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.