Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
8C_622/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Leistungspflicht der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, geboren 1965, meldete nach mehreren Zeckenbissen in den Jahren 2013/2014 Symptome, die zur Arbeitsunfähigkeit führten. Nach einem komplexen medizinischen Verfahren wurde eine Neuroborreliose angenommen, für die die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) eine Leistungspflicht übernahm. Im Jahr 2022 meldete der Beschwerdeführer eine erneute vollständige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer \"Rückkehr der Lyme-Borreliose\". Eine weitere Leistungspflicht wurde jedoch von der CNA mit der Begründung abgelehnt, dass kein kausaler Zusammenhang zu den früheren Zeckenbissen bestehe.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1 - E.2:** Das Bundesgericht stellte die Zulässigkeit des Rechtsmittels fest, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. - **E.3:** Das Bundesgericht wies darauf hin, dass es den Sachverhalt mit vollem Prüfungsrecht feststellt, insbesondere bei Streitigkeiten über Leistungen der Unfallversicherung. - **E.4:** Es wurde klargestellt, dass Leistungen nur bei Vorliegen einer natürlichen und adäquaten Kausalität zwischen den neuen Beschwerden und dem früheren Unfallereignis geschuldet sind. - **E.5:** Ein gerichtlich beauftragter medizinischer Gutachter (Prof. D.________) schloss eine Rückkehr der 2014 festgestellten Borreliose auf Basis medizinischer Erkenntnisse und klinischer Befunde aus. Neurologische Untersuchungen sowie serologische Tests ergaben keine Hinweise auf eine aktive Infektion. - **E.6:** Ein Vorbringen wegen möglicher Befangenheit des Gutachters wurde als verspätet zurückgewiesen. - **E.7:** Der Einwand gegen die Beweiskraft der medizinischen Gutachten wurde abgewiesen, da die Expertise fundiert, objektiv und klar nachvollziehbar erschien.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt, welche jedoch durch die unentgeltliche Rechtspflege vorläufig getragen werden.
6B_140/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Körperverletzung und Drohung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. wurde vom Bezirksgericht des Wahlkreises des Ostens von Waadt am 12. Mai 2025 unter anderem wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung, qualifizierter Drohung und Beschimpfung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à CHF 30 mit bedingtem Strafvollzug verurteilt. Auf zivilrechtlicher Ebene wurde er verpflichtet, B. CHF 3'000 als Genugtuung zu bezahlen. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte am 13. November 2025 weitgehend das erstinstanzliche Urteil, erließ jedoch einige Anklagepunkte.
Zusammenfassung der Erwägungen
Der Beschwerdeführer rügt, dass die Vorinstanz das rechtliche Gehör verletzt habe, insbesondere bei seiner Verurteilung wegen Beschimpfung. Das Bundesgericht wies diesen Einwand unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zurück. Der Beschwerdeführer bestritt die Tatvorwürfe der qualifizierten einfachen Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung unter Verweis auf einen angeblich willkürlichen Sachverhalt. Das Bundesgericht prüfte die Tatsachenfeststellung und befand, dass diese weder willkürlich noch im Widerspruch zu den Beweisen stand. Die Einstufung der Verletzungen als qualifizierte einfache Körperverletzung nach Art. 123 StGB wurde bestätigt, da die Verletzungen nicht lediglich geringfügige \"Tätlichkeiten\" nach Art. 126 StGB darstellten. Das Bundesgericht befand das Vorgehen der Vorinstanz sowohl im Hinblick auf die Beweiswürdigung als auch die rechtliche Qualifikation der Taten als rechtmässig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und die Gerichtskosten auferlegt.
5A_639/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkursandrohungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG wurde in zwei Betreibungen des Betreibungsamts Cham von der Ausgleichskasse Zug betrieben. Das Betreibungsamt verfügte am 12. März 2026 Konkursandrohungen, worauf die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug einreichte. Dieses wies am 9. Juni 2026 die Beschwerde ab. Gegen dieses Urteil erhob die Beschwerdeführerin beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen. Da die Beschwerdeführerin den angeforderten Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht stellte fest, dass der angeforderte Kostenvorschuss von der Beschwerdeführerin nicht fristgerecht geleistet wurde, obwohl dies mit der Androhung des Nichteintretens verbunden war (Art. 62 Abs. 3 i.V.m. Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG). - **E.2:** Es wurde androhungsgemäss entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten, wobei nach den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens (Art. 108 BGG) verfahren wurde. - **E.3:** Die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt, wobei sie aufgrund des geringen Aufwands reduziert wurden (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten von Fr. 1'000.--. Das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten und der Vorinstanz mitgeteilt.
2C_135/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der türkische Staatsangehörige A.A.________ reiste 1991 erstmals in die Schweiz ein. Nach einem abgelehnten Asylgesuch und einer späteren Heirat erhielt er 1993 eine Aufenthaltsbewilligung und 1998 die Niederlassungsbewilligung. Zwischenzeitlich beging er mehrere strafrechtlich relevante Handlungen und bezog seit 2013 umfangreich Sozialhilfe. Seine zweite Ehefrau und die gemeinsamen Kinder leben weiterhin in der Schweiz. Die Niederlassungsbewilligung wurde von den kantonalen Behörden und Gerichten widerrufen und A.A.________ aus der Schweiz weggewiesen.
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2C_104/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pflicht zur Angabe der Privatschule des schulpflichtigen Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Vater verweigerte es, der Primarschule Morges-Est die verlangte Bestätigung über die Einschulung seines Sohnes an einer Privatschule vorzulegen. Nach wiederholten Mahnungen leitete die zuständige kantonale Bildungsdirektion ein Verfahren ein, um die erforderliche Bescheinigung zu erhalten. Der Vater legte hiergegen mehrere Beschwerden ein, die bis vor das Bundesgericht gingen. Unter anderem beanstandete er die Zuständigkeit zur Kontrolle der Schulpflicht und die Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung.
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2E_2/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Schadenersatz aufgrund von Enteignung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine ukrainisch-schweizerische Doppelbürgerin, forderte von der Eidgenossenschaft Schadenersatz in der Höhe von 94'500'000 CHF zuzüglich Zinsen. Sie machte geltend, dass sie aufgrund der Sanktionspolitik der Schweiz gegen Russland von den russischen Behörden enteignet worden sei, insbesondere in Bezug auf ihre Eigentümerrechte an einer russischen Gesellschaft. Der Bundesrat wies eine entsprechende Entschädigungsforderung ab. Daraufhin reichte sie beim Bundesgericht eine Klage ein.
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8C_748/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Arbeitslosenentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Geschäftsführer seiner eigenen GmbH, war bis Ende 2023 tätig. Er beantragte Arbeitslosenentschädigung, die von der Caisse de chômage UNIA aufgrund seiner Position als arbeitgeberähnlich bis zur Löschung im Handelsregister sowie wegen nicht ausreichender beitragspflichtiger Tätigkeit abgelehnt wurde. Die Vorinstanz bestätigte diese Ablehnung.
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2C_374/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Härtefalls
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine kenianische Staatsangehörige, hielt sich seit 2002 zuerst illegal, später gestützt auf eine Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 8 EMRK (Familiennachzug zum Schweizer Sohn) in der Schweiz auf. Nach dem Tod des Sohnes im Jahr 2020 wurde die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert. Ein später gestelltes Härtefallgesuch wurde mangels genügender Integration abgelehnt.
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6B_811/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Genfer Polizeigericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt, weil eine elektrische Installation auf einem Poulailler zu einem schweren Unfall führte, bei dem ein Kleinkind bleibende gesundheitliche Schäden erlitt. Das Poulailler wurde 2008 durch eine improvisierte elektrische Installation geschützt, die nicht den technischen Normen entsprach. A.________, der seit 2014 als Vertreter seiner Mutter für die Verwaltung der Liegenschaft zuständig war, war sich über die Existenz dieser Installation bewusst und hatte Zweifel an deren Konformität.
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8C_28/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein im Jahr 1962 geborener gelernter Drucker verletzte sich zwischen 1999 und 2022 mehrfach am linken Knie. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) stellte die finanziellen Leistungen nach dem letzten Unfall im Oktober 2023 ein und erkannte zunächst keine Invalidenrente zu, mit der Begründung, dass der Invaliditätsgrad von 7 % zu niedrig sei. Nach Einsprache gewährte die CNA schliesslich eine Rente auf Basis eines Invaliditätsgrades von 12 %. Das kantonale Gericht des Kantons Jura wies eine dagegen gerichtete Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht.
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5A_488/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Namensänderung eines Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einem Gesuch zur Namensänderung eines Kindes in den Ehenamen der Mutter gemäß Art. 30 Abs. 1 ZGB. Die Eltern, ursprünglich aus Sri Lanka, hatten 2012 geheiratet. Bei der Geburt des Kindes wurde im Zivilstandsregister der Ledigname der Mutter anstelle des gewünschten Ehenamens eingetragen. Nach Ablehnung des Gesuchs zur Namensänderung durch untere Instanzen reichten die Eltern und das Kind Beschwerde ein.
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5A_1074/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anfechtung von Beschlüssen einer Miteigentümergemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegenstand war die Anfechtung von drei Beschlüssen einer Miteigentümergemeinschaft in Zug, die sich auf den Systemwechsel zur Berechnung der Beiträge an den Erneuerungsfonds nach Wertquoten statt zu gleichen Teilen bezogen. Das Obergericht des Kantons Zug hob diese Beschlüsse aufgrund von Widersprüchen zur Nutzungs- und Verwaltungsordnung (NVO) 1999 auf. Dagegen richtete sich die Beschwerde von A.________, B.________ und C.________ an das Bundesgericht.
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7B_578/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend verspätete Einreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
37 Personen erstatteten im Zusammenhang mit der Zulassung und Anwendung von Covid-Impfstoffen Strafanzeige gegen Mitarbeitende des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) und der L.________ AG. A.________ machte einen schweren Impfschaden geltend. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern stellte das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft ein und nahm die Strafuntersuchung gegen einzelne beschuldigte Personen nicht anhand. Die Beschwerde von A.________ gegen diese Verfügung wies das Obergericht des Kantons Bern ab.
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2C_729/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung für das Langgymnasium
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer absolvierte die zentrale Aufnahmeprüfung für das Langgymnasium des Gymnasiums C.________ im Kanton Zürich. Mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 4.72, basierend auf der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote, wurde die geforderte Mindestnote von 4.75 für die Aufnahme nicht erreicht. Die Mutter des Beschwerdeführers bestritt vor der Vorinstanz die Bewertung des Deutsch-Aufsatzes, insbesondere die Berücksichtigung eines Notenschnitts durch die Korrektoren. Vor der Vorinstanz blieb die Beschwerde erfolglos.
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2C_113/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein somalischer Staatsangehöriger, der seit 1990 in der Schweiz lebt, ersuchte erneut um eine Aufenthaltsbewilligung. Der Rekurrent war bisher nur vorläufig aufgenommen, hat jedoch in der Schweiz Kinder, die die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Sein Gesuch wurde vom Staatssekretariat für Migration aufgrund unzureichender Integration abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung. Der Rekurrent legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_639/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der kosovarische Staatsangehörige A.________ erlangte 2014 eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs durch Heirat mit einer Schweizer Bürgerin. Die eheliche Gemeinschaft wurde 2022 durch eine gerichtliche Trennung aufgelöst. Zudem wurde A.________ wegen rechtswidrigem Bezug von Sozialhilfemitteln verurteilt. Später lehnte der kantonale Migrationsdienst die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab und verfügte seine Wegweisung, da weder die eheliche Gemeinschaft, eine gelungene Integration noch persönliche Härtegründe vorlagen.
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7B_557/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entschädigungsansprüche
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorinstanzlichen Entscheid vom 30.04.2026 stellte das Kantonsgericht Neuenburg, Autorität für Strafrechtsmittel, die Rechtswidrigkeit von am 29.01.2026 angeordneten Ersatzmassnahmen zur Sicherungshaft fest, lehnte jedoch die Zusprechung einer Entschädigung für das kantonale Beschwerdeverfahren ab. Der Beschwerdeführer wurde auf den ordentlichen Rechtsweg zur Geltendmachung weitergehender Entschädigungsansprüche verwiesen. Am 04.05.2026 erhob A.________ Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.
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2C_107/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein marokkanischer Staatsangehöriger (geb. 1989) erhielt nach der Eheschliessung mit einer Schweizer Bürgerin 2017 eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs, die bis August 2022 verlängert wurde. Die Ehe wurde 2022 getrennt, ohne dass Kinder aus der Ehe hervorgingen. Es wurden 16 strafrechtliche Verurteilungen (u.a. wegen Eigentumsdelikten, Körperverletzungen und Verkehrsregelverletzungen) ausgesprochen, mit Sanktionen in Form von Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Bussen. Der Beschwerdeführer ist seit 2023 sozialhilfebezogen, verschuldet, beruflich wenig integriert und leidet unter einer Suchtproblematik. Eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wurde vom Kanton und kantonalen Gerichten abgelehnt.
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2C_1/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend disziplinarische Sanktion gegen einen Anwalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Anwalt und Notar, A.________, hat 2018 eine Rechnung über eine notarielle Dienstleistung ausgestellt, diese jedoch als \"nota professionale d'avvocatura\" bezeichnet. Nach der Einleitung einer Betreibung und eines Zivilverfahrens entstand ein Streit über die Rückzahlung sowie das Verhalten von A.________ gegenüber einem anderen Anwalt. Dies führte zu disziplinarischen Verfahren, in deren Folge eine Disziplinarbusse von CHF 1’500.– verhängt wurde.
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7B_1115/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sicherstellungsbeschluss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Zentralbüro der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis führt seit dem 12. November 2020 eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen Veruntreuung (Art. 138 StGB), Betrugs (Art. 146 StGB) und ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB). A.________ wird vorgeworfen, Geldmittel, die für den Bau von Villen bestimmt waren, anderweitig verwendet zu haben. In diesem Zusammenhang wurde am 2. März 2022 ein Sicherstellungsbeschluss über mehrere Liegenschaften erlassen. Eine wiederholte Aufforderung zur Aufhebung des Sicherstellungsbeschlusses wurde sowohl durch das Ministerium abgelehnt als auch zuletzt durch die Vorinstanz bestätigt.
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2C_82/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kosten- und Entschädigungsregelung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine italienische Staatsangehörige mit einer im Jahr 2013 erteilten Aufenthaltsbewilligung UE/AELS im Kanton Tessin, beantragte im Mai 2022 eine Änderung ihres Wohnortes. Im März 2023 wurde ihr die Änderung verweigert und die Aufenthaltsbewilligung widerrufen, da sie seit 2021 nicht mehr arbeitete, Sozialhilfe bezog und verschuldet war. Nach weiteren kantonalen Instanzen wurde ihr im Dezember 2025 vom kantonalen Verwaltungsgericht die Aufenthaltsbewilligung wieder zugesprochen, da sie zwischenzeitlich wieder arbeitete und finanziell unabhängig wurde. Die Beschwerdeführerin wandte sich jedoch an das Bundesgericht, um den Entscheid über die Kosten- und Entschädigungsregelung des Verwaltungsgerichts anzufechten, insbesondere die als \"priva d'oggetto\" erklärte Forderung nach amtlicher Verbeiständung sowie die Höhe der zugesprochenen Parteientschädigung.
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1C_414/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sistierung des Verfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwischen den Konsorten A.________ und B.A.________ sowie dem Departement für Umwelt und Kultur des Kantons Jura besteht ein Verfahren vor der Eidgenössischen Schätzungskommission des 5. Arrondissements (CFE) im Zusammenhang mit der Planergenehmigung der Autobahn A16 aus dem Jahr 2001. Die Konsorten A.________ beantragten die Sistierung des Verfahrens, da sie den Streit an Zivilgerichte verwiesen hätten. Die CFE lehnte die Sistierung ab, wogegen A.________ und B.A.________ beim Bundesverwaltungsgericht (TAF) Beschwerde einreichten. Das TAF ordnete in einem Zwischenentscheid die Sistierung des Verfahrens vor der CFE an. Das Departement für Umwelt und Kultur reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_752/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zug, welches auf dessen Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug nicht eingetreten ist. Der Beschwerdeführer verlangte darüber hinaus eine Entschädigung und weitere Ansprüche, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind.
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1C_116/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fristlose Kündigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin arbeitete seit dem 1. Februar 2022 bei der Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS. Nach wiederholten Konflikten mit Kolleginnen und unzureichender Erfüllung ihrer Aufgaben wurde ihr Arbeitsvertrag am 15. September 2023 fristlos gekündigt. Ein daraufhin durchgeführtes Audit bestätigte weder die von der Beschwerdeführerin behaupteten Mobbingvorwürfe noch konnte der Beschwerdeführerin anderes schwerwiegendes Fehlverhalten nachgewiesen werden. Die Vorinstanz bestätigte die Kündigung, gewährte der Beschwerdeführerin jedoch eine Entschädigung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs.
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2C_84/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung wegen Vorstrafen des Ehepartners
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die türkische Staatsangehörige A.________, Mutter eines in der Schweiz geborenen Kindes, war nach ihrer Scheidung rechtmässig auf Basis von Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG in der Schweiz wohnhaft. 2023 heiratete sie in der Türkei B.________, der vor seiner frühen Haftentlassung mehr als 26 Jahre Freiheitsstrafe für zahlreiche schwere Delikte verbüsst hatte. Der Antrag von A.________ und B.________ auf Aufenthaltsbewilligung für ihn wurde von den zuständigen Behörden abgelehnt, ebenso ein Wiedererwägungsantrag trotz der Geburt eines gemeinsamen Kindes. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheide, woraufhin die Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht einlegten.
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2C_460/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Disziplinarbusse wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Arzt (Prof. Dr. med. A.________) wurde von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses mit einer Disziplinarbusse von 500 Franken belangt, da er im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens gegen einen anderen Arzt unbezüglich Informationen über einen ehemaligen Patienten verwendet hatte. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zug, bestätigte diesen Entscheid.
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8C_566/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prämiennachforderung der Suva
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, ein Unternehmen im Bereich Eisenkonstruktionen, war obligatorisch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) versichert. Nach einer Betriebsrevision stellte die Suva fest, dass Prämien für mehrere Subunternehmer, die als reine „Durchlaufstellen“ fungierten, nicht korrekt abgerechnet wurden. Die Suva forderte deshalb Prämien in Höhe von 681'618.45 Franken nach. Die Vorinstanz, das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, hatte die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.
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2C_380/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend täuschende Angaben auf veganen Produkten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG vertreibt Produkte der B.________ GmbH & Co. KG in der Schweiz, darunter vegane Erzeugnisse mit Bezeichnungen wie \"Vegane Mühlen Salami klassisch\" und \"Veganer Schinken Spicker Mortadella\". Das Kantonale Laboratorium des Kantons Thurgau beanstandete diese Bezeichnungen als unvereinbar mit der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung und forderte die Anpassung der Verpackungen. Die A.________ AG erhob dagegen Beschwerde, die vor den kantonalen Instanzen erfolglos blieb. Das Bundesgericht befasst sich unter anderem mit der Zulässigkeit der Begriffe \"Salami\", \"Schinken\" und \"Mortadella\" für vegane Produkte.
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7B_868/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sistierung einer Strafuntersuchung (Online-Betrugsfall)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin meldete am 25. Oktober 2024 der Polizei des Kantons Solothurn, Opfer eines Online-Anlage-/Liebesbetrugs geworden zu sein, in dessen Rahmen sie CHF 83'090.20 an ausländische Konten überwies. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eröffnete am 12. Mai 2025 eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt und sistierte diese mangels erfolgsversprechender Ermittlungsansätze. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde gegen die Sistierungsverfügung ab. Die Beschwerdeführerin beantragte daraufhin beim Bundesgericht die Weiterführung der Strafuntersuchung.
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9C_458/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kantonale Steuerverwaltung Schaffhausen hatte A.________ für die Steuerperiode 2023 veranlagt. Eine Einsprache gegen diese Veranlagung blieb erfolglos, da die Kantonale Steuerkommission darauf nicht eintrat. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen ein, beantragte jedoch verspätet die unentgeltliche Rechtspflege und leistete keinen Kostenvorschuss trotz Nachfrist. Das Obergericht trat daraufhin auf die Beschwerde nicht ein. Gegen diese Nichteintretensverfügung erhob A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht und beantragte deren Aufhebung sowie die Rückweisung an das Obergericht zur materiellen Behandlung.
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7F_15/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte am 31. Oktober 2025 versucht, einen Entscheid des Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg anzufechten, der seine Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 3. Oktober 2025 als unzulässig erklärte. Am 9. Januar 2026 erklärte das Bundesgericht die Beschwerde von A.________ gegen den Entscheid vom 31. Oktober 2025 wegen unzureichender Begründung als unzulässig. Am 26. Februar 2026 stellte der Beschwerdeführer ein Revisionsgesuch betreffend diesen Entscheid des Bundesgerichts.
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7B_1036/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Teilnahme der Verteidigung an psychiatrischen Explorationsgesprächen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegen die Beschwerdeführerin A.________ läuft ein Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat eine psychiatrische Begutachtung angeordnet. A.________ beantragte, ihrem Verteidiger die Teilnahme an den Explorationsgesprächen zu gestatten. Die Staatsanwaltschaft sowie in zweiter Instanz das Obergericht des Kantons Schaffhausen wiesen das Gesuch ab.
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2C_358/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Schulaufnahme im Sekundarbereich II in Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Schüler mit Schweizer Staatsbürgerschaft, wohnhaft in Frankreich, beantragte im Jahr 2026 die Aufnahme in den Sekundarbereich II in Genf. Die zuständige kantonale Behörde lehnte die Aufnahme ab, da er nicht im Kanton Genf wohnhaft sei. Diese Entscheidung basierte auf einer 2025 eingeführten Regelung, wonach nur Schüler mit Wohnsitz im Kanton Genf in den Sekundarbereich II aufgenommen werden dürfen. Dagegen erhoben die Eltern des Schülers Beschwerde, die von der Cour de justice des Kantons Genf abgewiesen wurde.
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