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Bundesgericht neue Urteile vom 17.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

9C_562/2024: Urteil zur Parteientschädigung im berufsvorsorgerechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 12. September 2024 ein, welcher ihm eine Parteientschädigung von Fr. 1'950.- zusprach. Darin erkannte das Gericht Kosten für Rechtsanwalt und Berater, wies jedoch die von Frau D.________ verrechneten Leistungen ab. A.________ forderte eine Gesamtsumme von Fr. 4'760.-.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1.1) Der Bundesgerichtsdienst zur beruflichen Vorsorge unterliegt kantonalem Recht; Parteikostenentschädigungen werden nur auf Bundesrechtsverletzungen überprüft, insbesondere unter dem Willkürverbot gemäss Art. 9 BV. (1.2) Das Bundesgericht prüft, ob die Begrenzung der Parteientschädigung auf Fr. 1'950.- gegen Bundesrecht verstösst. (1.3) Gemäss kantonalem Recht abhängig von Bedeutung der Streitsache, Prozessschwierigkeit und Mass des Obsiegens, jedoch ohne Streitwert-Berücksichtigung (§ 34 GSVGer/ZH). (2.1) Das kantonale Gericht hielt zusätzliche von Frau D.________ verrechnete Leistungen für üblichen persönlichen Aufwand, welcher nicht entschädigungspflichtig ist. (2.2) Der Beschwerdeführer substanzierte keine klare Verletzung des Willkürverbots durch die Vorinstanz. Nur unmittelbare Verfahrenskosten sind erstattungsfähig. (3) Die offensichtlich unbegründete Beschwerde wird nach vereinfachtem Verfahren (Art. 109 BGG) behandelt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


9C_326/2024: Entscheid zu einer kommunalen Steuer auf das Community-Equipment

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer mehrerer Grundstücke in der Gemeinde Mont-sur-Lausanne, wurde eine kommunale Steuer von 71'334 CHF für die Finanzierung des Community-Equipments auferlegt, nachdem eines seiner Grundstücke durch die Inkraftsetzung eines Quartierplans von einer unbebauten in eine Bauzone umklassifiziert wurde. Die Gemeinde Mont-sur-Lausanne bestätigte die Steuer und die kantonale Rechtsprechung wies den Rekurs des Eigentümers ab. Dieser wandte sich schliesslich ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht beurteilt den Rekurs als zulässig. (2) Die Steuerfrage berührt das kantonale und kommunale Recht, welches lediglich auf seine Vereinbarkeit mit Bundesrecht, insbesondere auf Willkür und Verletzungen verfassungsmässiger Rechte, überprüft werden kann. (3) Die Hauptfrage betrifft die Zulässigkeit der Steuer auf Basis des Kantonsrechts und die Argumentation, dass durch Maßnahmen zur Umklassifizierung des Grundstücks ein deutlicher Mehrwert geschaffen wurde. (4) Die relevanten kantonalen Rechtsnormen ermöglichen die Erhebung einer solchen Steuer, wenn Maßnahmen wie eine Umklassifizierung von Grundstücken erhebliche Wertsteigerungen bewirken. Die Steuerpflicht liegt beim Grundstückeigentümer zum Zeitpunkt der Maßnahme. (5) Die kantonale Instanz gelangte zurecht zur Einschätzung, dass die Umklassifizierung eines Grundstücks in eine Bauzone den Steuergrund erfüllt und der Eigentümer von einer erheblichen Wertsteigerung profitierte, ungeachtet des Kontextes des Grundstücksparzellierungsprozesses. (6) Der Rekurs kritisierte die Feststellung des Steuergrunds und den Vergleich der alten und neuen Parzellensituation, argumentierte aber erfolglos gegen die Berechnung und Begründung der Steuer. (7) Das Bundesgericht bestätigt, dass die Steuer dem Prinzip der Gleichbehandlung entspricht und keine Verletzung des Bundesrechts oder der bundesrechtlich festgelegten Prinzipien der Raumplanung (z.B. gemäss Art. 5 LAT) vorliegt. (8) Der Rekurs wird als nicht stichhaltig beurteilt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Rekurrenten auferlegt.


5A_625/2024: Urteil zum persönlichen Verkehr eines Vaters mit seinem Kind und zur Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die unverheirateten Eltern von A.________, geboren 2018, sind getrennt und teilen die elterliche Sorge. Das Kantonsgericht Schaffhausen genehmigte eine Vereinbarung über die elterliche Sorge, den Wohnsitz des Kindes und die Errichtung einer Beistandschaft. Zudem regelte es das Besuchsrecht des Vaters schrittweise. Die Mutter fordert, das Besuchsrecht bis Dezember 2024 auszusetzen und beantragt unentgeltliche Rechtspflege. Das Obergericht trat teilweise nicht auf ihre Berufung ein und wies sie teilweise ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

**(1)** Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde und erachtet diese in Bezug auf die persönliche Verkehrsgestaltung und Beistandschaft als grundsätzlich möglich. Es verneint jedoch die Vertretungsbefugnis der Mutter für A.________ aufgrund eines Interessenkonflikts (Art. 306 Abs. 3 ZGB). **(3)** Zur Frage der Sistierung des Besuchsrechts stellt das Bundesgericht fest, dass es keine Anhaltspunkte gibt, die eine Kindeswohlgefährdung durch den Vater begründen könnten. Das begleitete Besuchsrecht ist angemessen, um eine Beziehung zwischen Vater und Sohn behutsam aufzubauen. **(7)** Die Beschwerde der Mutter zur unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen, da die Vorinstanz das Rechtsbegehren der Mutter zu Recht als aussichtslos beurteilt hat; sie wiederholte hauptsächlich bereits vorgebrachte Argumente, die bei summarischer Prüfung keinen Erfolg versprachen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt, zudem werden die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin auferlegt.


7B_248/2025: Entscheid zum Antrag auf vorsorgliche Massnahmen im Rahmen des Massnahmenvollzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Appellationsgericht Basel-Stadt für schuldunfähig befunden und einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 StGB unterzogen. Trotz Einweisung ins Untersuchungsgefängnis U.________ stellt A.________ ein Entlassungsgesuch, da er eine Verlegung in eine geeignete Einrichtung fordert und seine heutige Unterbringung als unrechtmässig ansieht. Der Antrag auf superprovisorische Anordnung einer sofortigen Entlassung oder richterliche Überprüfung wird vom Appellationsgericht abgelehnt.


7B_216/2022: Entscheidung betreffend Bemessung der Geldstrafe, Verfahrenskosten und Entschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde zunächst vom Genfer Polizeigericht teilweise schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe wegen verschiedener Verstösse gegen das Bundesgesetz über Ausländer und Integration (LEI) verurteilt. Zudem wurden Verfahrenskosten anteilig ihr auferlegt, und beschlagnahmte finanzielle Mittel sollten zur Deckung der Kosten verwendet werden. Im Berufungsverfahren sprach die Genfer Berufungsinstanz A.________ teilweise frei, reduzierte die Geldstrafe und ordnete die Rückerstattung der beschlagnahmten Mittel an, ohne die Verteilung der Verfahrenskosten der ersten Instanz zu ändern. A.________ focht diese Entscheidung vor dem Bundesgericht an und verlangte eine geringere Geldstrafe, eine geänderte Kostenverteilung sowie zusätzliche Entschädigungen.


1C_43/2025: Urteil zur Anwendung von Art. 30 Abs. 3 LAVI

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Jahr 2021 wurde E.________ von ihrem Partner getötet, der sich danach selbst das Leben nahm. Die zuständigen kantonalen Behörden gewährten den vier Kindern von E.________ Entschädigungen für materiellen Schaden und für immateriellen Schaden (Trostgeld). Diese Entschädigungen wurden mehrfach auf verschiedenen Instanzen angefochten. In der letzten kantonalen Entscheidung vom Dezember 2024 wurden die Kinder verpflichtet, die Kosten für den vom Staat gestellten Anwalt zurückzuerstatten. Das Bundesamt für Justiz legte am 24. Januar 2025 beim Bundesgericht in dieser Angelegenheit Rechtsmittel ein, gestützt auf die Bundesgesetzgebung zur Opferhilfe (LAVI), die solche Rückzahlungen ausdrücklich ausschliesst.


6B_168/2024: Entschädigung des amtlichen Verteidigers in einem Berufungsverfahren – intertemporale Anwendung des Anwaltstarifs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war amtlicher Verteidiger in einem Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau zwischen 2020 und 2024. Das Obergericht sprach ihm eine Entschädigung basierend auf unterschiedlichen Stundenansätzen für Zeiträume vor und nach dem 1. Januar 2024 zu. A.________ verlangt eine höhere Entschädigung, weil er den seit dem 1. Januar 2024 geltenden neuen Stundenansatz von Fr. 220.-- für das gesamte Verfahren angewendet sehen möchte.


4D_20/2025: Entscheid zur Beschwerde bezüglich Rechtsöffnung und unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 8. Januar 2025, wonach auf die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Winterthur mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten wurde. Der Beschwerdeführer hatte definitive Rechtsöffnung für eine Forderung von Fr. 1'907.95 angefochten und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege, was ebenfalls vom Obergericht abgelehnt wurde.


5F_9/2025: Unzulässigkeit einer Récusationsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ beantragte die Revision und Récusation von zwei Bundesgerichtsurteilen (5D_10/2024 und 5D_13/2024), welche früher ihre Beschwerden gegen kantonale Entscheidungen zurückgewiesen hatten. Sie verlangte insbesondere die Ablehnung der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts sowie der beteiligten Richterinnen und Richter.


9C_327/2024: Entscheid betreffend kommunale Steuer zum Finanzierung von Gemeinschaftseinrichtungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Hoirie von A.________, bestehend aus den Erben B.________, C.________, D.________, E.________ und F.________, wurde von der Gemeinde Mont-sur-Lausanne verpflichtet, eine Steuer von CHF 71'334 für die Finanzierung der Gemeinschaftseinrichtung zu zahlen, nachdem ihre Grundstücke Teil eines Quartierplans wurden. Die Steuer basierte auf der erhöhten baulichen Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks aufgrund einer Umzonung. Die Erben wendeten sich an das kantonale und anschliessend an das Bundesgericht mit der Forderung, die Steuer nicht entrichten zu müssen.


8C_520/2024: Beurteilung eines Rentenanspruchs im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, vormals Sachbearbeiterin Kundendokumentation, beantragte mehrmals Leistungen der Invalidenversicherung, die jeweils aufgrund fehlender Invalidität abgelehnt wurden. Nach Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts wurde ein neues psychiatrisches Gutachten erstellt, welches eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit feststellte. Die Vorinstanz verwarf diese Einschätzung juristisch und stützte sich auf frühere Gutachten, worauf die Beschwerdeführerin erneut Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.


4A_506/2024: Verantwortlichkeit eines Organmitglieds nach Prozessführung einer Aktiengesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die aktienrechtliche Verantwortlichkeit gemäss Art. 754 Abs. 1 OR. Gegenstand ist die Schadensersatzklage eines Aktionärs (Beschwerdegegner) gegen den Geschäftsführer und Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft (Beschwerdeführer). Der Aktionär macht geltend, dass der Beschwerdeführer es pflichtwidrig unterlassen habe, die D.________ AG im handelsgerichtlichen Verfahren gegen eine Klage zu verteidigen, was zu einem haftungsrechtlich relevanten Schaden geführt habe. Nach dem Vorwurf des Beschwerdegegners seien die Prozesstätigkeiten des Beschwerdeführers mangelhaft gewesen, da dieser sich nicht gegen die Klage zur Wehr gesetzt habe. Das Obergericht hiess die Berufung des Aktionärs teilweise gut und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Zahlung von Schadensersatz. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht.


9C_22/2024: Bundesgerichtsurteil zur Qualifikation eines Immobilientransfers als Schenkung oder Verkauf im Zusammenhang mit der Immobiliengewinnsteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ übertrug durch notariellen Akt eine Immobilie an ihre drei Kinder und behielt sich ein Nutzniessungsrecht vor, wobei die Kinder die bestehende Hypothekenschuld übernahmen. Die kantonale Steuerbehörde Neuenburg qualifizierte diesen Vorgang steuerrechtlich als Verkauf und erhob entsprechend eine Immobiliengewinnsteuer. Das Verwaltungsgericht sah jedoch eine steuerliche Behandlung als Schenkung vor, was eine Steueraufschiebung ermöglichte. Dies führte zum vorliegenden Bundesgerichtsverfahren.


6B_777/2024: Vereinheitlichung der Verfahren und strafrechtliche Würdigung im Zusammenhang mit Anstiftung und Gehilfenschaft zu schweren Straftaten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mehrere Beschwerdeführer rufen das Bundesgericht gegen die Verurteilungen des Obergerichts des Kantons Glarus an. Die Anklagen betreffen u.a. Anstiftung zu versuchtem Mord, Gehilfenschaft zu schwerer Körperverletzung, qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betrug sowie die Anordnung von Landesverweisungen. Die Ereignisse beziehen sich auf eine gewalttätige Tat vom 3. Oktober 2018, bei der das Opfer C.________ schwer verletzt wurde. Die Anklagen umfassen neben den direkten Straftaten auch die Beteiligung in Form von Anstiftung und Unterstützung.


5A_70/2024: Entscheid betreffend Unterhaltsbeiträge für Kinder und Kostenaufteilung in einem Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es handelt sich um ein Scheidungsverfahren zwischen A.________ und B.________, in welchem strittige Punkte bezüglich Kinderunterhaltsbeiträge und Kostenaufteilungen der kantonalen Verfahren behandelt wurden. Die Parteien haben zwei Kinder, C.________ (2005) und D.________ (2010), und es gab mehrere gerichtliche Verfahren nach der Trennung 2012. Die Vorinstanzen entschieden über Themen wie elterliche Sorge, Aufenthaltsort der Kinder, Unterhaltsbeiträge und Verfahrenskosten. Vor dem Bundesgericht wurden insbesondere die finanziellen Beiträge der Eltern und die Kostenverteilung angefochten.


7B_1450/2024: Beschwerde gegen die Freigabe einer Sicherheitsleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ beantragt die Rückerstattung einer Sicherheitsleistung von CHF 15'000, die im Strafverfahren gegen ihren Ehemann B.________ angeordnet und von ihrem Konto geleistet wurde. Die Vorinstanz nahm fälschlicherweise an, dass die Sicherheitsleistung von B.________ selbst stammt, und ordnete deren Verwendung zur Deckung von Verfahrenskosten gemäss Art. 239 Abs. 2 StPO an. A.________ erhob hiergegen Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht.


5A_636/2023: Beitragspflicht des nicht betreuenden Elternteils im Rahmen von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Ehemann) und B.________ (Ehefrau) sind seit 2020 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind, C.________, geboren 2022. Im Zusammenhang mit Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft wurde entschieden, dass die Mutter die alleinige Obhut über das Kind erhält und der Vater eine Unterhaltszahlung zu leisten hat. Der Vater focht die Höhe der Unterhaltsbeiträge vor dem Bundesgericht an, da er diese als unangemessen im Verhältnis zu seiner wirtschaftlichen Situation ansah.


5A_866/2024: Klärung der Gebührenhöhe bei einem unzuständigen Konkursamt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Amt für Konkurswesen des Kantons Freiburg hatte die Konkurseröffnung und Liquidation der C.________ GmbH veröffentlicht. Die A.________ AG meldete eine Forderung irrtümlich beim Amt für Konkurswesen des Kantons Genf. Dieses wies die Forderung zurück und erhob eine Gebühr von insgesamt 22.80 CHF (17 CHF für Amtshandlungen und 5.80 CHF für Porto). Die A.________ AG erhob Beschwerde und argumentierte, dass solche Kosten gemäss Art. 87 BVG nicht geschuldet seien. Die kantonale Überwachungsstelle reduzierte die Gebühr auf 14.80 CHF. Das Amt für Konkurswesen des Kantons Genf reichte hiergegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_229/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde des Beschwerdeführers, A.________, gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich. Dieses hatte aufgrund fehlender eigenhändiger Unterschrift und einer nicht rechtzeitig eingereichten Beschwerde festgestellt, dass die Eingabe als nicht erfolgt gilt. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde.


8C_669/2023: Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen nach ELG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Erben der verstorbenen D.________, die Ergänzungsleistungen zur AHV bezogen hatte, fechten die Rückforderung von Fr. 13'369.- durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern an. Sie machen geltend, dass dieser Betrag auf Fr. 3'701.05 zu reduzieren sei, indem Todesfall- und Bestattungskosten sowie Kosten für Zusatzleistungen des Seniorenzentrums im Nachlass berücksichtigt werden.


2C_172/2025: Entzug der Berufsausübungsbewilligung und definitives Berufsausübungsverbot eines Arztes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Med. pract. A.________, ein Arzt im Kanton Aargau, erhielt 1979 eine Berufsausübungsbewilligung. Im Zeitraum von spätestens 2014 bis 2020 verschrieb er einer Patientin wiederholt Medikamente (Zolpidem und Tramadol), ohne persönliche Konsultationen durchzuführen. Die Patientin verstarb 2020 an einer Mischintoxikation, was zur strafrechtlichen Verurteilung des Arztes wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz führte. In der Folge entzog das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau die Bewilligung und verhängte ein definitives Berufsausübungsverbot. Einsprache und Beschwerde des Arztes wurden vom Regierungsrat und dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen. Der Arzt wandte sich sodann an das Bundesgericht.


6B_909/2024: Urteil zur Rücknahme einer Berufung im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Polizeigericht des Kantons Genf für einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB) und Diebstahl (Art. 139 StGB) zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und zur Zahlung von 1'000 CHF an C.________ verpflichtet. Zudem wurde seine Ausschaffung für zehn Jahre verfügt. Das kantonale Gericht Genf nahm den Rückzug der Berufung gegenüber diesem Urteil zur Kenntnis, wies den späteren Versuch einer erneuten Berufungsanmeldung zurück und strich die Sache von der Liste. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte unter anderem die Wiederaufnahme der Berufungsverfahren.


1C_514/2024: Urteil zu einer Beschwerde betreffend die Nicht-Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden, A.B. und C.B., israelische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung seit 2016, hatten 2017 ein Gesuch um Einbürgerung gestellt. Nach negativer Beurteilung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesverwaltungsgericht (BVG) sowie Rückweisung des Falles durch das Bundesgericht wurde die Beschwerde erneut vom BVG abgelehnt. Sie beantragten beim Bundesgericht eine Überprüfung. Die Problematik dreht sich um die Verbindung von A.B. und C.B. zu G.________, einem Bruder der Beschwerdeführerin, der mit Geldwäscherei und anderen Straftaten in Verbindung gebracht wird.


5A_659/2024: Urteil über die Erbschaftsteilung im Fall von E.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

E.________ verstarb im Jahr 2019 und hinterliess seine Ehefrau D.________ sowie seine Kinder A.________, B.________ und C.________. Für die Erbschaft existierte weder ein Ehevertrag noch eine letztwillige Verfügung. A.________ erhob eine Klage zur Teilung des Nachlasses. Der Rechtsstreit um die Erbschaftsteilung führte über verschiedene Instanzen bis zum Bundesgericht, welches über diverse Fragen des Nachlassrechts und der Beweisführung entschied.


2C_431/2024: Entscheidung zum Thema Mindestlohnbestimmungen und Sanktionen im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, eine im medizinischen Bereich tätige Aktiengesellschaft mit Sitz im Kanton U.________, wurde vom kantonalen Arbeitsamt des Kantons Genf (Office cantonal) wegen Nichteinhaltung des seit 1. November 2020 geltenden Mindestlohns überprüft. Dabei stellte das Arbeitsamt fest, dass das Unternehmen für mehrere Angestellte, insbesondere jene mit \"Praktikums-\" oder \"temporären\" Verträgen, keine Ausnahmen vom Mindestlohn rechtfertigen konnte. Daraus resultierten Rückzahlungen in Höhe von CHF 471'691.57 sowie eine zunächst festgesetzte administrative Busse von CHF 27'400. Auf Einspruch der A.________ SA reduzierte die Cour de justice den Bussenbetrag auf CHF 25'000, bestätigte jedoch die übrigen Forderungen.


4D_196/2024: Urteil zur definitiven Rechtsöffnung (subsidiäre Verfassungsbeschwerde)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner, Staat Wallis, erhielt vom Bezirksgericht Brig, Östlich-Raron und Goms in einem Betreibungsverfahren die definitive Rechtsöffnung für eine Steuerforderung. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Kantonsgericht Wallis, welches die Beschwerde abwies. Gegen diesen Entscheid legte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_146/2025: Entscheid zur offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob ein Rechtsmittel vor dem Bundesgericht gegen einen Entscheid der Zivilkammer des Waadtländer Kantonsgerichts, der die Unzulässigkeit seines kantonalen Rechtsmittels bestätigte. Das kantonale Gericht stellte fest, dass das Rechtsmittel von A.________ verspätet eingereicht worden sei, da die ursprüngliche Entscheidung ihm rechtsgültig am 11. März 2024 zugestellt wurde und die Eingabefrist von zehn Tagen am 21. März 2024 abgelaufen war.