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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 31.07.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_413/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anforderungen an die Begründung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 11. Mai 2026 von der Corte di appello e di revisione penale des Kantons Tessin (CARP) unter anderem wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, wiederholter Geldwäscherei, Sachbeschädigung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten sowie einer Geldstrafe von CHF 1’000.– verurteilt. Er reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei er die Sachverhaltsfeststellungen der CARP rügte und im Kern ein neues Verfahren verlangte.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht weist auf die Anforderungen gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG hin. Die beschwerdeführende Partei müsse darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung das Recht verletzt. Allgemeine oder pauschale Vorbringen sind unzulässig. Die Anforderungen gemäss Art. 106 Abs. 2 BGG (erhöhte Begründungspflicht bei Rügen betreffend verfassungsmässige Rechte) wurden nicht erfüllt. A.________ setzte sich nicht spezifisch mit der Begründung der CARP auseinander, sondern legte lediglich seine eigene Sicht der Dinge vor. Da die Beschwerde unzureichend begründet ist, ist sie offensichtlich unzulässig. Das Verfahren wird in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG vereinfacht abgeschlossen. Angesichts der Umstände des Falles werden keine Gerichtskosten erhoben.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und es werden keine Gerichtskosten erhoben.


7B_723/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sachverhalt, Erwägungen und Dispositiv

Zusammenfassung des Sachverhalts

Keine Angaben zu Sachverhalt, Erwägungen oder Dispositiv vorhanden, da der Entscheid in elektronischer Form nicht verfügbar ist.

Zusammenfassung der Erwägungen

Keine Angaben zu Sachverhalt, Erwägungen oder Dispositiv vorhanden, da der Entscheid in elektronischer Form nicht verfügbar ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Dispositiv des Urteils ist nicht bekannt, da der Entscheid nicht verfügbar ist.


4A_10/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückerstattung von Prämienzahlungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung bei der Beschwerdegegnerin B.________ AG (vormals C.________ Versicherung), beantragte die Rückerstattung von Prämienzahlungen für die Jahre 2017 und 2018. Die Streitigkeit betraf insbesondere die Geltung der allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Berechnung des Grads der Erwerbsunfähigkeit sowie die Frage, ob ein Erwerbsausfall vorliegen müsse, um die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ist zulässig; die Sachurteilsvoraussetzungen nach Art. 75 und Art. 90 BGG sowie bezüglich Streitwert nach Art. 74 BGG werden erfüllt. Die Voraussetzungen des Eintretens sind erfüllt. Das Bundesgericht prüft das Recht von Amtes wegen, beschränkt sich aber auf die geltend gemachten Rügen im Rahmen der allgemeinen Begründungsanforderungen. Die zentralen Streitpunkte bezogen sich auf (i) das Vorliegen der Versicherungsbedingungen als Vertragsbestandteil, (ii) die Auslegung dieser Bedingungen und (iii) die Frage der Beweislast. Die Vorinstanz entschied, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Zusatzbedingungen Vertragsbestandteil sind, gestützt auf die sogenannte Globalübernahme-Regel und unter Beachtung der Ungewöhnlichkeitsregel. Der Beschwerdeführer konnte das Gegenteil nicht beweisen. Zur Berechnung der Erwerbsunfähigkeit sei ein Einkommensvergleich massgeblich, nicht jedoch die gemischte Methode (berücksichtigend hauswirtschaftliche Tätigkeiten). Die Bedingungen setzten nach der Vertragsauslegung einen Erwerbsausfall voraus. Die Argumente des Beschwerdeführers zum fehlenden Nachweis eines Erwerbsausfalls sowie zur Globalübernahme der Bedingungen wurden als unzureichend erachtet. Der Erwerbsunfall musste nach den Zusatzbedingungen eine wirtschaftliche Auswirkung im Sinne eines Einkommensverlusts haben, was nicht nachgewiesen wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.


7B_1119/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zuständigkeit bei Ehrverletzung durch internationalen Artikel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein in Genf wohnhafter Unternehmer indischer Herkunft (A.________) reichte am 9. August 2023 eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung ein. Er war durch einen Artikel eines US-amerikanischen Magazins, der online veröffentlicht wurde, in seiner Ehre verletzt. Das Magazin hatte weltweite Reichweite, jedoch gab es keinen gezielten Bezug zur Schweiz. Das Genfer Staatsministerium entschied, aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Strafuntersuchung zu eröffnen, und die Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde von der Genfer Justiz bestätigt.


7B_1019/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Reduktion einer Ersatzforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Graubünden verurteilte A.________ am 28. Oktober 2022 zur Zahlung einer Ersatzforderung von Fr. 70'794.70, die unter der auflösenden Bedingung stand, dass Nachweise über Zahlungen an B.________ und C.________ zur Reduktion führen könnten. Am 22. August 2025 reichte A.________ eine Vergleichsvereinbarung mit C.________ über Fr. 11'000.-- ein. Das Kantonsgericht reduzierte daraufhin die Ersatzforderung um diesen Betrag auf Fr. 59'794.70. A.________ legte Beschwerde gegen diesen Entscheid ein und beantragte eine Reduktion der Ersatzforderung um Fr. 19'139.70, da die Vergleichsvereinbarung auch die Forderungen der C.________ erledigt habe.


7F_32/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ reichte ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 7B_788/2025 ein. Das Bundesgericht hatte damals mangels hinreichender Begründung nicht auf die Beschwerde eingetreten. A.________ machte im aktuellen Gesuch keine konkreten Revisionsgründe geltend und reichte das Gesuch überdies verspätet ein.


6B_798/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fahrens ohne Haftpflichtversicherung und ohne gültigen Führerausweis

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vorgeworfen, am 3. Juli 2023 einen Elektro-Stehroller ohne Haftpflichtversicherung und ohne gültigen Führerausweis gelenkt zu haben. Der Führerausweis war ihm seit dem 15. August 2016 auf unbestimmte Zeit entzogen worden. Die Vorinstanzen (Bezirksgericht Baden und Obergericht des Kantons Aargau) sprachen A.________ des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung (Art. 96 Abs. 2 SVG) und des Fahrens ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG) schuldig und verhängten eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 240. A.________ verlangte mit Beschwerde seinen Freispruch, eventualiter ein Absehen von einer Bestrafung.


6B_786/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Polizeimassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 23. August 2023 wurde A.________ von der Stadtpolizei Zürich wegen einer Verkehrskontrolle angehalten, was eskalierte und in seiner vorläufigen Festnahme sowie anschließenden polizeilichen Zwangsmassnahmen auf der Polizeiwache mündete. A.________ machte geltend, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, erniedrigend und teils rassistisch motiviert gewesen. Zudem beantragte er die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen sowie eine Genugtuung. Parallel wurde A.________ wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Die Vorinstanzen lehnten vielfach eine inhaltliche Beurteilung der gerügten Polizeihandlungen ab.


7F_7/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts 7B_991/2025 ein, in welchem das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht eingetreten war, da die Beschwerdefrist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG nicht eingehalten wurde. Mit dem Revisionsgesuch machte der Gesuchsteller unter anderem geltend, sein ursprünglicher Antrag auf Durchführung einer Abstimmungskonferenz nach Art. 23 BGG sei nicht berücksichtigt worden. Zudem verlangte er die Aufhebung weiterer Bundesgerichtsurteile sowie die Behandlung seines Falles in einer Fünferbesetzung.


7F_44/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederherstellung der Beschwerdefrist und Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Urteil 7B_614/2026 vom 3. Juni 2026 trat das Bundesgericht auf die Beschwerde von A.________ gegen das Urteil des Kantonsgerichts Freiburg vom 31. März 2026 betreffend Untersuchungshaft wegen Verspätung und mangelnder Begründung nicht ein. A.________ stellt am 24. Juni 2026 ein Revisionsgesuch, verbunden mit der Forderung nach Wiederherstellung der Beschwerdefrist und der Bestellung eines amtlichen Rechtsbeistands.


8C_463/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invaliditätsgrad und Integritätsentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Baufacharbeiter (Jahrgang 1964) erlitt 2019 einen schweren Arbeitsunfall. Die Suva anerkannte vorerst Leistungen, reduzierte jedoch ab 2023 den Invaliditätsgrad auf 37 %. Ein Einspracheentscheid der Suva bestätigte diese Feststellung, wogegen der Versicherte Beschwerde einreichte. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich erhöhte den Invaliditätsgrad auf 38 %, bestätigte aber die weiteren Feststellungen der Suva zur Integritätsentschädigung und zum Fehlen eines Anspruchs auf Hilflosenentschädigung.


4A_132/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) erhob Beschwerde in Zivilsachen gegen einen Zirkularentscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau (ZBR.2025.23) betreffend einen Garantievertrag. Sie leistete den vom Bundesgericht festgesetzten Kostenvorschuss nicht fristgerecht und stellte ein unzureichend begründetes und unbelegtes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.


9C_610/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Überbrückungsrente im Bauhauptgewerbe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war als Arbeitnehmer in verschiedenen Betrieben des Bauhauptgewerbes tätig und unterstand dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den flexiblen Altersrücktritt (FAR). Nach einem sechsmonatigen Arbeitsversuch, der im Rahmen einer Eingliederungsmassnahme der Invalidenversicherung (IV) stattfand, beantragte A.________ im Jahr 2022 bei der Stiftung FAR eine Überbrückungsrente ab Januar 2023. Die Stiftung lehnte den Antrag ab, da sie den Arbeitsversuch als Unterbruch der beitragspflichtigen Beschäftigung wertete. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gab der Klage von A.________ statt und stellte fest, dass ein Anspruch auf eine gekürzte Überbrückungsrente bestehe. Dagegen erhob die Stiftung FAR Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_284/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein seit 1994 in der Schweiz lebender türkischer Staatsangehöriger, wurde wegen mehrfacher Nötigung und Missachtung eines Kontakt- und Rayonverbots zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde der bedingte Vollzug einer Geldstrafe widerrufen und eine fünfjährige Landesverweisung samt Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. Vor der Vorinstanz scheiterte er mit der Berufung gegen die Landesverweisung.


8C_419/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Übernahme der Weiterbildungskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das vorliegende Verfahren betraf die Weigerung des kantonalen Amts für Arbeit des Kantons Genf, die Kosten eines Weiterbildungsprogramms bei einem bestimmten Institut (Institut B.________) für den Beschwerdeführer, einen Stellensuchenden mit umfassender akademischer und beruflicher Erfahrung, zu übernehmen. Die kantonale Instanz hatte festgestellt, dass die Weiterbildung nicht als notwendig erachtet wurde, um dessen Vermittlungsfähigkeit wesentlich zu verbessern. Der Beschwerdeführer forderte die Übernahme der Weiterbildungskosten oder, hilfsweise, die Rückweisung zur erneuten Beurteilung.


7B_496/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Freiburg, Vizepräsident der Strafkammer, erklärte am 20.03.2026 die Beschwerde von A.________ und B.________ gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 17.02.2026 für unzulässig. Die Beschwerdeführer reichten daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein und beantragten unentgeltliche Rechtspflege sowie vorsorgliche Massnahmen.


7B_1383/2025: Rückweisung der Sache zur neuen Beurteilung im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Zürich am 7. Dezember 2023 wegen zahlreicher Delikte, u.a. mehrfacher Diebstähle, Sachbeschädigungen, Fälschung von Ausweisen, und Verstössen gegen Verkehrsvorschriften zu 54 Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse von 800 Franken verurteilt. A.________ legte Berufung ein. Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Zürich am 26. September 2025 forderte die Verteidigung die Nachholung umfassender Beweise. Das Obergericht hob daraufhin das Urteil der ersten Instanz auf und wies die Sache zur Beweisergänzung an die Staatsanwaltschaft zurück. Die Oberstaatsanwaltschaft erhob dagegen Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, mit dem Ziel, die Vorinstanz zu verpflichten, die fehlenden Beweise selbst zu erheben und das Verfahren weiterzuführen.


6B_957/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Hinderung einer Amtshandlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Nach freisprechender Beurteilung durch das Bezirksgericht Bremgarten wurde sie auf Berufung der Staatsanwaltschaft vom Obergericht des Kantons Aargau wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Der Vorfall betraf eine Auseinandersetzung am 19. Februar 2023, bei der die Beschwerdeführerin versuchte, sich der Wegführung durch die Polizei zu widersetzen.


6B_114/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Strafvollzugaufschub

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wurde wegen zahlreicher Verkehrsdelikte, darunter schwerwiegende Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung, Fahren ohne Führerschein und Missbrauch von Kontrollschildern, in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Die Vorinstanz, das Kantonsgericht Freiburg, bestätigte das Urteil. Der Beschwerdeführer legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte eine teilweise oder vollständige Gewährung des Strafvollzugsaufschubs (Sursis).


7B_148/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Untreue und Betrug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ gewährte im Jahr 2021 der B.B.________ ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 200'000 CHF. Dieses sollte entweder in Form einer Rückzahlung oder durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen der C.________ SA beglichen werden. Am 31.03.2022 schloss A.________ mit B.B.________ einen Vertrag über die Abtretung dieser Gesellschaftsanteile. Kurze Zeit später veräusserte B.B.________ jedoch dieselben Anteile an ihren Ehemann. In der Folge erhob A.________ Strafanzeige gegen B.B.________ wegen des Vorwurfs der Untreue und der Betrugs. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Vorinstanz wiesen die Beschwerde ab bzw. traten nicht darauf ein.


8C_295/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat sich wiederholt bei der Invalidenversicherung gemeldet, zuletzt im Juni 2022, hauptsächlich wegen Rückenschmerzen und weiteren Beschwerden. Die IV-Stelle Bern holte ein Gutachten des Swiss Medical Assessment- and Business-Center (SMAB) ein und verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente, da der Invaliditätsgrad mit 6% bzw. 16% zu niedrig sei. Diese Verfügung wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt.


6B_301/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Landesverweisung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.______ wurde wegen gewerbsmässigen Diebstahls vom Bezirksgericht Zürich am 11. Januar 2024 zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon 18 Monate bedingt, und einer fünfjährigen Landesverweisung inklusive Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Freiheitsstrafe, sah jedoch von einer Landesverweisung ab. In der Folge wies das Bundesgericht am 9. Oktober 2025 das Obergericht an, eine Landesverweisung und deren Ausschreibung im SIS anzuordnen. Das Obergericht setzte diese Anordnung am 28. Januar 2026 um. Der Beschwerdeführer verlangte mit erneuter Beschwerde, von der Landesverweisung abzusehen.


4A_62/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrags

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war ab August 2021 als \"VP, Global Transformation Strategy CIO - EMEA\" bei der Beschwerdegegnerin B.________ GmbH angestellt. Am 16. September 2022 kündigte die Beschwerdegegnerin das Arbeitsverhältnis fristlos, nachdem Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den Beschwerdeführer erhoben und eine interne Untersuchung durchgeführt worden waren. Der Beschwerdeführer klagte auf mehrere finanzielle Ansprüche sowie auf ein Unterlassungsbegehren und Arbeitszeugnis.


8C_202/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruch auf Insolvenzentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ein ehemaliger Verwaltungsrat mehrerer Gesellschaften, beantragte bei der Caisse cantonale genevoise de chômage eine Insolvenzentschädigung gemäss Art. 51 LACI. Der Antrag wurde abgelehnt, da A.________ aufgrund seiner Stellung als Verwaltungsrat einer Gesellschaft als einer einem Arbeitgeber gleichgestellten Person galt, welche gemäss Rechtsprechung keinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung hat. Die Vorinstanz, die Cour de justice de la République et canton de Genève (Chambre des assurances sociales), wies die Beschwerde ab.


7B_11/2026: Gutheissung der Beschwerde betreffend die Kostenregelung in einem steuerstrafrechtlichen Siegelaufhebungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einer steuerstrafrechtlichen Untersuchung gegen mehrere beschuldigte Personen wurden bei einer Durchsuchung Datenträger sichergestellt, die durch verschiedene Gesellschaften versiegelt wurden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (AFC) beantragte die Aufhebung der Siegel, was teilweise bewilligt wurde. Streitpunkt war die Frage der Kostentragung der Siegelaufhebungsverfahren.


1C_379/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung einer Mobilfunkanlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden wehrten sich gegen die Bewilligung des Umbaus einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone im Gebiet Ebnet (Gemeinde Entlebuch, Kanton Luzern), die von der Swisscom beantragt wurde. Hauptstreitpunkt war die Anwendung und Deklaration eines Korrekturfaktors im Standortdatenblatt gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Die Vorinstanz hatte das Baugesuch und die entsprechende Baubewilligung genehmigt.


4F_15/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ein Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch ein gegen ein Urteil des Bundesgerichts (4D_36/2026) vom 30. April 2026, in dem auf seine Beschwerde nicht eingetreten worden war. Hintergrund war eine negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG, die in den Vorinstanzen und vor dem Bundesgericht abgewiesen oder nicht behandelt worden war. Das Revisionsgesuch stützte sich auf verschiedene Behauptungen, insbesondere Ausstandsgründe, unterlassene Berücksichtigung von Anträgen und angebliche Verfahrensmängel.


6B_475/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässige Zivilforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 22. und 30. Juni 2026 Beschwerde gegen ein Urteil der Strafkammer der Genfer Justiz vom 29. Mai 2026. In diesem Urteil wurde die Zivilforderung der Beschwerdeführerin auf Schadenersatz in Höhe von 44'000 Schweizer Franken wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt.


7B_473/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung und Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen zwei Entscheide des Obergerichts des Kantons Aargau vom 2. April 2026. Gegenstand war die Nichtanhandnahmeverfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau sowie ein abgelehntes Ausstandsgesuch. Die Beschwerden wurden teilweise ohne hinreichende Begründung eingereicht und richteten sich überdies teilweise gegen nicht relevierte Verfahren.


6B_938/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verfahrenskosten und Entschädigungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde in einem Strafverfahren unter anderem wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln und Gefährdung des Lebens eines anderen angeklagt, nachdem er in alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall verursachte. In erster Instanz wurde A.________ teilweise freigesprochen und wegen Fahrens in qualifiziert alkoholisiertem Zustand zu 60 Tagessätzen einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Weitere Forderungen betrafen u.a. die Entschädigung für Anwaltskosten und eine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft. Der Fall wurde später von der Berufungsinstanz überprüft, die das Urteil teilweise abänderte und eine Verurteilung wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln hinzufügte sowie die Strafe auf 150 Tagessätze erhöhte. A.________ erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht.


7B_367/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristwahrung im kantonalen Beschwerdeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erstattete Strafanzeige gegen die B.________ AG wegen verschiedener Delikte. Die Kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verfügte die Nichtanhandnahme, worauf das Obergericht des Kantons Aargau auf die dagegen erhobene Beschwerde wegen Fristversäumnis nicht eintrat. A.________ reichte Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


6B_175/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Hinderung einer Amtshandlung und Diensterschwerung bei unbewilligter Kundgebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ nahm am 4. Juli 2020 in Basel an einer unbewilligten Demonstration teil, die unter anderem Strassen, Tramspuren und Kreuzungen blockierte. Nach Aufforderungen der Polizei, die Strasse zu räumen, wurde die Demonstration aufgelöst, wobei A.________ sich im Demonstrationspulk bei anderen Personen einhängte und sich einer angekündigten Personenkontrolle widersetzte. Dies erschwerte die polizeiliche Arbeit erheblich. Zudem attackierte sie einen Polizeibeamten. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte A.________ wegen Hinderung einer Amtshandlung und Diensterschwerung. Dagegen erhob sie Berufung, was zur Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Appellationsgericht führte.


8C_709/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der 1983 geborene Beschwerdeführer A.________ kündigte sein Arbeitsverhältnis mit der B.________ AG und meldete sich zur Arbeitslosenversicherung an. Die Kantonale Arbeitslosenkasse Schaffhausen stellte ihn wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für 39 Tage in der Anspruchsberechtigung ein. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Schaffhausen, bestätigte diese Entscheidung.


6B_151/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision eines Strafurteils wegen räuberischer Erpressung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde rechtskräftig u. a. wegen räuberischer Erpressung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt. Er beantragte beim Kantonsgericht Luzern eine Revision des Urteils wegen eines neuen forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das eine abweichende Diagnose ergab. Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen, woraufhin A.________ Beschwerde an das Bundesgericht erhob.


9C_73/2026: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte im Jahr 2018 eine neue Anmeldung für Leistungen der Invalidenversicherung ein, nachdem eine frühere Anmeldung 2017 abgelehnt worden war. Das zuständige Amt der Invalidenversicherung (IV-Stelle) wies diese erneut mit Entscheid vom 10. November 2023 ab. Die Cour de justice des Kantons Genf hob diesen Entscheid auf und sprach A.________ eine Dreiviertelsrente der Invalidenversicherung ab dem 1. Juli 2019 zu. Die IV-Stelle legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein mit dem Antrag, ihre eigene Verfügung zu bestätigen.


8C_445/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anfechtbarkeit der Begutachtungsanordnung durch die IV-Stelle

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Versicherte A.________ (1967) ersuchte 2020 Leistungen der Invalidenversicherung. Ein 2024 erstelltes polydisziplinäres Gutachten attestierte 100% Arbeitsunfähigkeit. Nach differierender Einschätzung ihrer IV-Stelle beantragte sie eine Rentenzusprache; diese verlangte allerdings eine erneute polydisziplinäre Begutachtung. A.________ forderte die Anordnung der Begutachtung in einer anfechtbaren Zwischenverfügung. In ihrer Rechtsverweigerungsbeschwerde an das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich obsiegte sie, worauf das Verfahren an die IV-Stelle zurückgewiesen wurde. Die IV-Stelle gelangte daraufhin an das Bundesgericht.


4D_65/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausweisung aus einer Wohnung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde durch das Kreisgericht St. Gallen zur Ausweisung aus einer Wohnung verpflichtet. Das Kantonsgericht St. Gallen trat auf eine Berufung mangels hinreichender Begründung nicht ein und wies ein Gesuch des Beschwerdeführers um Erlass der Gerichtskosten ab. Diesen Entscheid sowie das zugehörige Begleitschreiben focht der Beschwerdeführer beim Bundesgericht an. Ebenso stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.


7B_66/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ reichte am 24. Januar 2023 eine Strafanzeige gegen B.________, eine Gesellschaft mit Sitz in U.________, sowie deren Organe ein. Sie warf ihnen vor, ihre berufliche und wissenschaftliche Reputation geschädigt sowie eine künftige Beförderung gefährdet zu haben. Dies erfolgte durch Äusserungen gegenüber ihrem Arbeitgeber und durch zwei Schreiben eines Anwalts der Gesellschaft, die sie bedrohten, falls sie Entscheidungen im Jahr 2022 nicht zurücknähme. Das kantonale Strafgericht verweigerte am 3. März 2023 die Eröffnung einer Strafuntersuchung. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen diese Verfügung wurde vom Kantonsgericht Waadt am 16. Oktober 2023 abgewiesen.


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