Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_377/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtsvertretung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte vor dem Bundesgericht die Aufhebung der Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, welche die unentgeltliche Rechtsvertretung im Rekursverfahren vor dem Bezirksrat Zürich verweigerte. Anlass des Rekursverfahrens war eine vorübergehende Wegweisung ihrer Tochter von der Schule sowie ein ausgesprochenes Arealverbot.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Tochter der Beschwerdeführerin wurde vorübergehend vom Unterricht weggewiesen und erhielt ein Arealverbot. Der Rekurs der Beschwerdeführerin hatte Erfolg, jedoch wurde ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung abgewiesen, da sie keinen Anwalt beigezogen hatte und der Rekurs ohne Beistand geführt wurde. - **E.2.1-2.2:** Das Bundesgericht setzt ein aktuelles und praktisches Rechtsschutzinteresse zur Behandlung einer Beschwerde voraus. Dieses Interesse muss einen Nutzen für die Beschwerdeführerin bringen und ihre rechtliche oder tatsächliche Lage verbessern können. Ein Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen Interesses kommt nur bei wiederkehrenden und grundsätzlich bedeutenden Fragen in Betracht. - **E.2.3:** Die Beschwerdeführerin hatte ihren Rekurs ohne Rechtsvertretung eingereicht und das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung erst nach Abschluss des Verfahrens gestellt. - **E.2.4:** Weder aus der Beschwerde noch aus den Umständen ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin ein aktuelles und praktisches Interesse an der Beurteilung ihres Anliegens vor dem Bundesgericht hat. - **E.3.1:** Da das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt, ist die Beschwerde unzulässig. - **E.3.2:** Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wird wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht hat auf die Beschwerde nicht eingetreten und das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung abgewiesen. Gerichtskosten wurden nicht erhoben.
9C_507/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Steuerpflicht von Landwirten für Spirituosensteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) setzte für das Brennjahr 2023/2024 die steuerfreie Eigenbedarfsmenge des Beschwerdeführers A.________ auf null fest und forderte eine Spirituosensteuer von 3'786.25 Franken sowie eine Bearbeitungsgebühr von 176 Franken ein. A.________ hatte seinen Landwirtschaftsbetrieb per 15. April 2023 verpachtet, jedoch keine Jahreserklärung eingereicht. Seine Einsprache sowie die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht blieben erfolglos.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde richtet sich gegen einen zulässigen Endentscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Form- und Fristanforderungen an die Beschwerde wurden eingehalten, weshalb darauf eingetreten wird. - **E.2:** Das Bundesgericht prüft Verstösse gegen Bundesrecht mit voller Kognition und legt der Entscheidung grundsätzlich den Sachverhalt der Vorinstanz zugrunde. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung, dass keine Steuer geschuldet sei, ist subsidiär und unzulässig; darauf wird nicht eingetreten. - **E.3:** Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, dass eine Mitwirkungs- und Meldungspflicht des Beschwerdeführers bestand, insbesondere zur Meldung der Betriebsübergabe. Die unterlassene Einreichung der Jahreserklärung war rechtswidrig und führte zur Veranlagung der Steuer auf Basis der von der Behörde bekannten Daten. - **E.4:** Der Beschwerdeführer bleibt für das Brennjahr 2023/2024 steuerpflichtig, da der Übergang des Landwirtschaftsbetriebs nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Untersuchungs- und Abklärungspflichten durch das BAZG oder die Vorinstanz, und die Höhe der Nachforderung ist rechtlich nicht zu beanstanden. - **E.5:** Die Vorbringen des Beschwerdeführers zu einem automatisierten Datenaustausch zwischen dem Kanton und dem Bund oder einem angeblichen fehlenden Erhalt des Pflichtenhefts sind unbehelflich. Art. 19 lit. b AlkV begründet eine Steuerpflicht ungeachtet solch spekulativer Annahmen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zudem wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
4A_384/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Klärung eines Arbeitsvertrags mit ausstehenden Lohnzahlungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft die Klärung, ob zwischen einer Klinik (A.________ Sàrl) und einer Krankenschwester (B.________) ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist und welche Partei für ausstehende Lohnzahlungen haftet. Die Vorinstanzen mussten insbesondere die Fragen der Vertragsparteien, des Vertragsabschlusses und der Vertragsbedingungen beurteilen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde grundsätzlich als zulässig. Streitgegenstand ist insbesondere, ob ein Arbeitsvertrag zwischen der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin zustande gekommen ist und wer gegebenenfalls als Vertragspartei zu betrachten ist. Die Feststellungen der Vorinstanz über den tatsächlichen Ablauf der Kommunikation und deren rechtliche Würdigung werden nicht durch appellatorische Einwände der Beschwerdeführerin erschüttert. Das Bundesgericht weist darauf hin, dass es sich bei den Einwänden der Beschwerdeführerin um nicht hinreichend begründete und appellatorische Kritik handelt, was zur Irrelevanz dieser Argumente führt. Die Vorinstanz hat zutreffend festgestellt, dass ein Arbeitsvertrag gemäß Art. 1 und 18 OR auch stillschweigend oder mündlich zustande kommen kann. Es liegt keine Rechtsverletzung vor. Die Beschwerde wird mangels ausreichender Begründung als unzulässig angesehen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde als unzulässig und auferlegt der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung an die Beschwerdegegnerin.
7B_461/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sicherheitsleistung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte am 21.03.2026 Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Jura vom 09.03.2026 ein. Der Präsident der Strafkammer des Kantonsgerichts Jura ordnete an, dass eine Sicherheit von CHF 800 zu leisten sei. A.________ erhob am 09.04.2026 eine Beschwerde sowie eine \"subsidiäre Verfassungsbeschwerde\" gegen diese Sicherheitsanforderung beim Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_783/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anordnung der Sicherheitshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüfte eine Beschwerde von A.A.________ gegen die Anordnung der Sicherheitshaft im Zusammenhang mit verschiedenen Straftaten, darunter körperliche Misshandlung, Gewaltanwendung, Bedrohung, Erpressung und versuchte Vergewaltigung. Der Beschwerdeführer wurde vom Regionalgericht Jura bernois-Seeland schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten sowie einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Die Sicherheitsmassnahme wurde zur Sicherstellung der Vollstreckung der Strafe angeordnet. Die Beschwerde richtete sich gegen das Urteil der Beschwerdekammer der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern, welche die Sicherheitshaft ebenfalls bestätigte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_291/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenpflicht für das Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Steuerpflichtige A.________ erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 30.03.2026 betreffend kantonale und kommunale Steuern sowie die direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 2011. Das Tribunal cantonal hatte die Beschwerde wegen Nichtbezahlung eines Kostenvorschusses von CHF 1'500.– als unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass sie eine unbestrittene und fällige Forderung gegen den Staat in Höhe von CHF 3'000.– habe und daher keine Pflicht zur Leistung des Kostenvorschusses bestehe.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_411/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prozessvoraussetzungen im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (Beschwerdeführer) zog eine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 12. Mai 2026 zurück, welche Prozessvoraussetzungen im Bereich der Invalidenversicherung betraf.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_241/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschuss im Invalidenversicherungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 11. März 2026 ein. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 500 zu leisten. Auch nach Fristverlängerung leistete er den Vorschuss nicht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_51/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid der Chambre des assurances sociales der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 11. Dezember 2025 in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung. A.________ erklärte mit Schreiben vom 23. Juni 2026 den Rückzug der am 20. Januar 2026 eingereichten Beschwerde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_242/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 11. März 2026 im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Im Laufe des bundesgerichtlichen Verfahrens wurde er zur Leistung eines Kostenvorschusses aufgefordert, wobei er dieser Pflicht weder innerhalb der Frist noch innerhalb der gewährten Nachfrist nachkam.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1163/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein früherer adjunctierter Generalstaatsanwalt und nunmehriger Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg, legte Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 23.09.2025 ein. In diesem Entscheid hatte die Vorinstanz die Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen möglicher Verletzung des Amtsgeheimnisses durch A.________ angeordnet. Gegenstand des Verfahrens ist eine Strafanzeige von B.________, einem Angeklagten in einem anderen Verfahren, die behauptete, A.________ habe aus einem Verfahren gegen B.________ rechtswidrig Informationen an Dritte weitergegeben.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_293/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Leistungspflicht der SUVA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Jahrgang 1993, erlitt während eines Wiederholungskurses der Armee am 5. Juli 2022 Gesundheitsschäden infolge der Explosion mehrerer Handgranaten in unmittelbarer Nähe. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Abteilung Militärversicherung, lehnte am 18. Dezember 2024 die Leistungspflicht ab, da die Beschwerden des Versicherten auf die Menière-Krankheit zurückzuführen seien. Die Vorinstanz (Kanton Genf) hob diese Entscheidung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die SUVA zurück.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4D_93/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ablehnung eines Friedensrichters
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, reichte eine Beschwerde gegen die Abweisung seines Gesuchs um Ablehnung eines Friedensrichters durch das Kantonsgericht ein. Die Vorinstanzen, zunächst der Pretore und dann die III. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, hatten sein Gesuch bzw. den gegen die erstinstanzliche Abweisung gerichteten Rekurs abgelehnt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_56/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer meldete sich 2023 aufgrund eines Rückenleidens erneut bei der Invalidenversicherung an, nachdem frühere Gesuche (2004) und ein Neuanmeldungsverfahren (2024) wegen eines niedrigen Invaliditätsgrads bzw. fehlender relevanter Änderungen der Verhältnisse abgelehnt worden waren. Mit einer Verfügung vom 13. Juni 2025 trat die IV-Stelle nicht auf das erneute Neuanmeldungsgesuch ein, da keine erheblichen Änderungen glaubhaft gemacht werden konnten. Das kantonale Sozialversicherungsgericht wies die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_384/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Staatshaftungsklage und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ reichte beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz eine Staatshaftungsklage ein, wurde jedoch zur Leistung eines Kostenvorschusses verpflichtet. Aufgrund unterlassener Zahlung trat die Vorinstanz auf die Klage nicht ein. A.________ kritisierte dies vor Bundesgericht mit Anträgen auf Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur materiellen Beurteilung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_370/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesverwaltungsgericht verweigerte dem Beschwerdeführer mit Zwischenverfügung die unentgeltliche Prozessführung und forderte einen Kostenvorschuss. Bei nicht fristgerechter Einzahlung sollte auf die Beschwerde nicht eingetreten werden. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_443/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anpassung der Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, die seit 2016 eine Viertelsrente und zeitweilig eine halbe Rente der Invalidenversicherung bezog, beantragte bei einem Revisionsverfahren eine Anpassung ihrer Leistungen. Die IV-Stelle Basel-Stadt stellte nach erneuter Prüfung fest, dass weiterhin Anspruch auf eine halbe Rente bestehe. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt verpflichtete die IV-Stelle jedoch, A.________ eine ganze Invalidenrente ab Oktober 2021 zu gewähren. Dies wurde insbesondere auf ein psychiatrisches Gerichtsgutachten gestützt, das eine wesentliche Gesundheitsverschlechterung aufzeigte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_675/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Aufhebung des Konkurses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von A.________ Sàrl in Liquidation gegen ein Urteil der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts zu entscheiden, welches die Aufhebung des Konkurses abgelehnt hatte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_533/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einsichtsrecht der Minderheitsgesellschafter
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ Sàrl, eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, hielt 38.75 % der F.________ Gruppe, deren Wert aufgrund verschiedener politischer und rechtlicher Ereignisse stark gesunken war. Im Kontext einer Generalversammlung forderten die Minderheitsgesellschafter (C.________, B.________, E.________, D.________) Einsicht in bestimmte Unterlagen und weitere Informationen nach Art. 802 OR. Nach diversen, aus ihrer Sicht unzureichenden Antworten von A.________ reichten die Minderheitsgesellschafter entsprechende gerichtliche Gesuche ein. Sowohl die erstinstanzliche als auch die kantonale Instanz befassten sich mit der Tragweite des Einblicksrechts nach Art. 802 OR, wobei die kantonale Instanz das erste Urteil teilweise abänderte und einen erweiterten Einblick gewährte. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_554/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend Schadensersatzanspruch gegen ein öffentliches Krankenhaus
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde in einem öffentlichen Krankenhaus aufgrund von Beschwerden nach der Geburt medizinisch behandelt. Ein später diagnostizierter teilweiser Kauda-Syndrom führte zu bleibenden neurologischen Schäden. Sie verlangte Schadensersatz vom Krankenhaus unter Berufung auf eine Verzögerung der Behandlung. Das kantonale Gericht verneinte den Kausalzusammenhang zwischen der Behandlungsverzögerung und dem eingetretenen Schaden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_177/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend variable Vergütung und Treueprämie
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ war als kommerzieller Direktor bei der B.________ SA angestellt. Im Rahmen seines Arbeitsvertrages war eine variable Vergütung ('prime variable') vorgesehen, deren Auszahlung an das Erreichen bestimmter finanzieller und persönlicher Ziele gebunden war. Für das Jahr 2019 erhielt der Beschwerdeführer weder die variable Vergütung noch die Treueprämie ('prime de fidélité'). Später wurde ihm wegen Unzufriedenheit über seine Leistungen gekündigt. Der Beschwerdeführer verlangte daraufhin Entschädigungen, einschliesslich eines mutmasslich geschuldeten Teils der variablen Vergütung sowie eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Die kantonalen Gerichte wiesen seinen Anspruch auf Zahlung der variablen Vergütung sowie der Treueprämie ab. Der Beschwerdeführer focht diese Urteile bis vor das Bundesgericht an.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_523/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend Entsiegelung eines Mobiltelefons
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden führte eine Strafuntersuchung gegen B.________ wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Zusammenhang mit einem Brandfall und dem Betrieb einer Indoor-Hanfanlage wurde am Wohnsitz des Beschuldigten u. a. ein Mobiltelefon, das Eigentum der A.________ AG ist, sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Entsiegelungsgesuch beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Graubünden. Mit Entscheid vom 7. Mai 2025 wurde das Gesuch hinsichtlich des Mobiltelefons teilweise gutgeheissen. Die betroffene Firma und ein einzelner Beschwerdeführer reichten Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
