Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_452/2025: Beschwerde gegen den Entscheid betreffend Umbau einer Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte 2021 beim Einwohnergemeinderat Sachseln eine Bewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage zur Nutzung adaptiver 5G-Antennen in der Landwirtschaftszone. Nach Erteilung der Ausnahme- und baupolizeilichen Bewilligungen erhoben Anwohner Beschwerde bis vor das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden, welches die Beschwerde abwies. Hiergegen wandten sich die Beschwerdeführenden an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist vorliegend zulässig. Die Beschwerdeführenden sind legitimiert, da sie durch den Entscheid besonders berührt und innerhalb des Einspracheperimeters wohnen.
- **E.2**: Die Begründungsanforderungen an eine Beschwerde werden erläutert. Die pauschale Kritik der Beschwerdeführenden an der Bewilligungspraxis reicht nicht aus, um eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Vorinstanz darzulegen.
- **E.3**: Die Vorinstanz hielt die Umrüstung auf adaptive Antennen aufgrund der Worst-Case-Berechnungen für bewilligungsfähig.
- **E.4**: Der Vorwurf einer unrichtigen Sachverhaltsfeststellung und Gehörsverletzung betreffend die Bewertung adaptiver Antennen wird abgewiesen. Das Standortdatenblatt ist massgeblich für die Einhaltung der Grenzwerte.
- **E.5**: Die Kritik an der Strahlenprognose für einen Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN Nr. 4) wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) seien nachvollziehbar und plausibel.
- **E.6**: Die Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Vorsorge- und Anlagegrenzwerte wird abgewiesen. Die Worst-Case-Betrachtung und die Methoden der Abnahmemessung für adaptive Antennen sind gemäss gefestigter Rechtsprechung rechtmässig.
- **E.7**: Der Sistierungsantrag wird aufgrund der bereits entschiedenen Parallelverfahren als gegenstandslos erklärt. Die unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit verweigert.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Dispositiv des Urteils besagt, dass die Beschwerde abgewiesen wird, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt wird, und den Beschwerdeführenden Gerichtskosten auferlegt werden, ohne eine Parteientschädigung.
6B_392/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entschädigungsbegehren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Solothurn sprach A.________ am 17. März 2026 vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs frei, wies jedoch sein Entschädigungsbegehren ab und auferlegte ihm die Verfahrenskosten. A.________ erhob am 18. März 2026 Beschwerde, welche das Obergericht an das Bundesgericht weiterleitete.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde aufgrund von Formfehlern und fehlender Unterschrift ab. - **E.2:** Das Bundesgericht erachtete die Eingabe vom 18. März 2026 als Beschwerde gemäss Art. 42 Abs. 1 Bundesgerichtsgesetz (BGG). - **E.3:** Die Beschwerde enthielt keine eigenhändige Unterschrift des Beschwerdeführers im Original (Art. 42 Abs. 1 BGG). Eine Rückweisung zur Verbesserung wurde ausgeschlossen, da keine Zweifel an der Urheberschaft bestanden. - **E.4:** Die Beschwerde wurde am 18. März 2026 erhoben, also bevor die Frist zur Einreichung einer Beschwerde zu laufen begann. Zudem erfüllte die Eingabe nicht die gesetzlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG. - **E.5:** Aufgrund der Umstände wurde auf eine Kostenauflage verzichtet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen und es wurden keine Kosten erhoben. Das Urteil wird den Parteien sowie der Vorinstanz schriftlich mitgeteilt.
9C_320/2026: Abweisung der Beschwerden sowie des Gesuchs um unentgeltliche Prozessführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, mit Wohnsitz in U.________/AR, wurde im Jahr 2022 im Kanton Aargau der direkten Bundessteuer unterstellt. Nach offenen Zahlungen leitete das kantonale Steueramt eine Schuldbetreibung ein, die in einem Verlustschein endete. Es folgten eine Sicherstellungsverfügung sowie ein Arrestbefehl. A.________ beantragte unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, welches diese abwies. Ein Wiedererwägungsgesuch wurde ebenfalls abgelehnt.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Verfahren 9C_320/2026 und 9C_329/2026 betreffen dieselben Parteien und denselben Sachverhalt, weshalb sie vereinigt werden. Auf die Beschwerden ist nur teilweise einzutreten; sie richten sich gegen Zwischenentscheide, weshalb die strengen Voraussetzungen von Art. 93 BGG erfüllt sein müssen. Die Voraussetzungen eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils sind aufgrund der Androhung des Nichteintretens bei Nichtleistung des Kostenvorschusses gegeben. Die Steuerpflichtige hat verfassungsmässige Anforderungen an die Begründung ihrer Beschwerden nicht hinreichend erfüllt. Insbesondere setzte sie sich nicht substantiiert mit dem Inhalt der Entscheide des Verwaltungsgerichts auseinander und verkennt die eingeschränkte Prüfungsintensität bei Sicherstellungsverfügungen nach Art. 169 DBG. Die Beschwerde in Bezug auf die (Zweit-)Verfügung vom 11. Mai 2026 ist unzulässig. Der angeordnete Kostenvorschuss bleibt unverändert. Der Endtermin der Zahlungsfrist ist neu anzusetzen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Dispositiv fasst zusammen, dass die Verfahren vereinigt und die Beschwerden sowie das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung abgewiesen wurden. Zudem wurde dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau auferlegt, eine neue Zahlungsfrist für den Kostenvorschuss festzusetzen, und die Kostenentscheidung wurde getroffen.
8C_379/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 2. Juni 2026 eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das Versicherungsgericht des Kantons Aargau ein, nachdem dieses auf seine am 14. April 2026 erhobene Beschwerde nicht rechtzeitig reagiert habe. Das Versicherungsgericht erliess jedoch am 12. Juni 2026 das geforderte Urteil und trat auf die ursprüngliche Beschwerde wegen Formmängeln nicht ein.
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5A_278/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschuss und Unterhaltsfestsetzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) erhob beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Einzelgerichts der Zivilabteilung des Kantonsgerichts Waadt. In jenem Entscheid war seine Berufung gegen eine superprovisorische Massnahme mangels Bezahlung eines Kostenvorschusses als unzulässig erklärt worden. Die Streitigkeit betraf die Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen und elterlichen Rechten.
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4D_87/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässigen Rechtsbehelf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde von A.________ gegen den Entscheid der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 13. März 2026. Mit diesem Entscheid wurde ein Rechtsmittel gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung durch die Friedensrichterin des Bezirks La Broye-Vully (am 21. Dezember 2025) als unzulässig erklärt. Die Rechtsöffnung wurde zu Gunsten von B.________ SA in der Höhe von CHF 5'618.15 nebst Zinsen bewilligt. Die Beschwerdeführerin reichte am 30. April 2026 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_496/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG erhob beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 19. Juni 2025, welches die Erteilung einer Baubewilligung betraf. Die Beschwerde wurde jedoch am 25. Juni 2026 zurückgezogen.
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6B_829/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Verstoß gegen Strassenverkehrsgesetz und Signalisationsverordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ parkierte am 15. Oktober 2023 sein Fahrzeug ungenehmigt auf einem Besucherparkplatz, was mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken sanktioniert wurde. Die Vorinstanz qualifizierte dies als Verstoss gegen Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie gegen mehrere Bestimmungen der Signalisationsverordnung (Art. 44 Abs. 1, Art. 48 Abs. 4 und Art. 79 Abs. 6 SSV).
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8C_383/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Sozialhilfeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, mit der sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einem Sozialhilfeverfahren abgelehnt wurde. Das kantonale Gericht setzte eine Frist zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von CHF 600.– und erklärte, dass das Verfahren erst nach dessen Eingang fortgesetzt werde.
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8C_174/2026: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Berücksichtigung von Nutzniessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ beantragte Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV nach dem Tod ihres Ehemannes, wobei die Ausgleichskasse des Kantons Bern den Anspruch aufgrund eines zu hohen Vermögens ablehnte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hiess die Beschwerde von A.A.________ teilweise gut und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Ausgleichskasse zurück. Strittig war insbesondere die Anrechnung von Vermögenswerten aus einem Nutzniessungsrecht an Bankkonten des verstorbenen Ehegatten.
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1C_364/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens andorranischer Behörden ordnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf die Übermittlung von Bankunterlagen der A.________ SA an. Diese wurden für Ermittlungen wegen Geldwäscherei gegen die Ehegatten B.C.________ und D.C.________ angefordert. Die A.________ SA erhob dagegen Beschwerde, die von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen wurde.
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5A_57/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkurseröffnung einer Diskothek
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ SA (in Liquidation) betreibt eine Diskothek in gemieteten Geschäftsräumen. Aufgrund von Streitigkeiten hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten infolge von Umbauarbeiten verlangt die Vermieterin B.________ die Konkurseröffnung über die Beschwerdeführerin wegen Zahlungsausstands (Mietschulden von Januar bis April 2025). Nach anfänglicher Abweisung des Begehrens durch die Erstinstanz wird die Konkurseröffnung schliesslich von der Genfer Zivilkammer ausgesprochen, wogegen sich A.________ SA vor Bundesgericht wendet.
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8C_378/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen eine Verfügung des Zweckverbands Sozialregion Thierstein vom 2. Oktober 2025, welche durch das Departement des Innern des Kantons Solothurn am 21. November 2025 angepasst und letzthin vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn am 27. April 2026 bestätigt wurde. Gegenstand waren unter anderem Auflagen bezüglich der Hinterlegung der Autokennzeichen und der Suche einer günstigeren Wohnung, gegen welche das Departement mangels Rechtsschutzinteresses nicht eingetreten war.
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6B_274/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Landesverweisung und SIS-Eintrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein nigerianischer Staatsangehöriger (A.A.________), der seit 2010 in der Schweiz lebte, wurde wegen schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (457.11 g Kokain) sowie Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Zuvor gewährte bedingte Strafen wurden widerrufen. Überdies wurde seine Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren mit Eintrag in das Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. Die Berufung des Verurteilten wurde von der kantonalen Instanz zurückgewiesen. Er legte Beschwerde vor dem Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung der Landesverweisung sowie des SIS-Eintrags.
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1C_453/2025: Bundesgerichtsurteil zur Baubewilligung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom Broadcast AG beantragte am 23. Juli 2021 den Umbau einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone in Kerns. Nach der Erteilung der raumplanerischen Ausnahmebewilligung und der baupolizeilichen Bewilligung wurden Beschwerden gegen die Genehmigungen durch die Anwohner erhoben. Sowohl der Regierungsrat des Kantons Obwalden (10. September 2024) als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden (26. Juni 2025) wiesen die Beschwerden ab. Die Einwohnergemeinde Kerns und weitere Behörden sowie das BAFU unterstützten die beanstandeten Entscheide.
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1C_425/2025: Die Beschwerde zur Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde von A.________ gegen eine Baubewilligung für eine neue Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG in der Gemeinde Lützelflüh. Nach Abweisung der Einsprachen durch den Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental sowie durch die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hatte auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen. A.________ verlangte vor dem Bundesgericht die Aufhebung der Bewilligung, unter anderem wegen angeblicher Mängel bei der Beurteilung des Betriebs der Antennen.
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1C_370/2025: Beschwerde betreffend Baubewilligung einer Mobilfunkantenne in Grenchen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in Grenchen, was Gegenstand von Einsprachen und anschliessenden Beschwerdeverfahren war. Während das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn die Beschwerde teilweise guthiess, wies das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn die Beschwerde von A.________ ab. A.________ gelangte daraufhin an das Bundesgericht, welches insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) prüfte.
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1C_593/2024: Abweisung der Beschwerde betreffend Baubewilligung und Gefahrenkarte
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Bauanfrage für eine Murgang-Warnanlage in der Gemeinde Glarus Süd führte zu Einsprachen von betroffenen Anwohnern. Diese richteten sich gegen die Baubewilligung sowie die der Bewilligung zugrunde liegende Gefahrenkarte, die eine neue Einstufung als rotes Gefahrengebiet beinhaltet. Die Beschwerdeführenden wiesen insbesondere darauf hin, dass durch die neue Gefahrenkarte Eigentumseinschränkungen entstehen könnten.
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9C_134/2025: Entscheid zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer ärztlichen Praxis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Ärztin A.________, FMH-Spezialistin in Diabetologie/Endokrinologie sowie in Innerer und Allgemeinmedizin, wurde seit 2015 von santésuisse wegen angeblich unwirtschaftlicher Praxis angehalten. Für die Jahre 2017 und 2018 beantragten mehrere Krankenkassen vor dem Schiedsgericht Genf die Rückerstattung von 129'997 CHF beziehungsweise 161'069 CHF wegen Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Das Schiedsgericht sprach die Rückerstattung von 119'816.95 CHF für 2017 und 161'069.10 CHF für 2018 zu und verhängte zudem eine Verfahrensstrafe gegen die Ärztin.
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4A_137/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Schiedsverfahren und Kostenvorschüsse
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft ein internationales Schiedsverfahren mit Sitz in Genf (ICC 28618/FJT). Der Beschwerdeführer (A.________) hatte gegen einen Schiedsspruch vom 19. Februar 2026 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Anlass der Beschwerde war die Streitigkeit zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner (B.________). Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurde der Beschwerdeführer durch mehrfache präsidiale Verfügungen aufgefordert, eine Vorauszahlung der Gerichtskosten zu leisten.
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5A_227/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkurssache der A.________ SA in Liquidation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA in Liquidation erhob Beschwerde gegen einen Entscheid der Autorität für Beschwerden in Zivilsachen des Kantonsgerichts Neuenburg vom 16. Februar 2026. Der Streitgegenstand betrifft die Konkurssache der Beschwerdeführerin gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Steuerverwaltung.
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7B_796/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer A.________ wird vorgeworfen, zusammen mit weiteren Personen Callcenter für Online-Anlagebetrüge als Teil einer kriminellen Organisation betrieben zu haben. Dabei soll er hohe Positionen innehaben und durch Firmen- und Vertragsgeflechte Geldwäscherei betrieben haben. Der Deliktsbetrag in der Schweiz beläuft sich allein für eine Plattform auf fast CHF 4 Mio. Er wurde 2023 in Griechenland festgenommen und 2025 in die Schweiz ausgeliefert. Die Untersuchungshaft wurde fortlaufend verlängert, zuletzt durch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Mai 2026, welcher nun Gegenstand der Beschwerde bildet.
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4A_209/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ersatz von Zahlungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kläger, A.________, forderte von der Beklagten, der Genossenschaft B.________, den Ersatz mehrerer Beträge, die er nach eigener Darstellung persönlich zu ihren Gunsten geleistet hatte. Das erstinstanzliche Gericht entschied teilweise zugunsten beider Parteien. In der Berufung wies die Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts sowohl die Berufung des Klägers als auch die Anschlussberufung der Beklagten ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. A.________ wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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4D_95/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässigen Rekurs gegen Verfügung des Friedensrichters
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, reichte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 8. April 2026 ein. Diese hatte den von A.________ gegen eine Verfügung des Friedensrichters des Bezirks Lausanne vom 29. August 2025 erhobenen Rekurs als unzulässig erklärt. In der Verfügung wurde die definitive Rechtsöffnung in einer Betreibung des Établissement d'assurance contre l'incendie et les éléments naturels du canton de Vaud (ECA) in Höhe von CHF 35.15 nebst Zinsen gewährt.
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9C_399/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Zustellung per Publikation bei unbekanntem Aufenthaltsort
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der 2019 von Zürich nach U.________/AG gezogen war, meldete sich 2024 nach Vietnam ab, ohne ein Zustelldomizil oder eine Vertretung in der Schweiz zu benennen. Aufgrund nicht deklarierter Einkünfte wurden Nachsteuern, Bussen und Verfahrenskosten festgesetzt (Steuerperioden 2019-2021). Die Publikation der Verfügungen und Veranlagungen (Steuerperioden 2022-2024) erfolgte im Amtsblatt des Kantons Aargau. A.________ brachte dagegen vor, die Zustellung per Publikation sei unzulässig, da er nachweislich seit April 2025 wieder in der Schweiz lebe. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde ab.
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5A_572/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkursverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Hinwil eröffnete am 11. Mai 2026 über die Beschwerdeführerin den Konkurs. Diese erhob daraufhin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, welches am 16. Juni 2026 die Beschwerde abwies. Am 18. Juni 2026 gelangte die Beschwerdeführerin mit Beschwerde an das Bundesgericht. Später wurde dem Bundesgericht durch das Konkursamt Wetzikon mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde versehentlich eingereicht habe. Die Beschwerdeführerin bestätigte dies und erklärte am 7. Juli 2026 den Rückzug der Beschwerde.
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8C_382/2026: Entscheid betreffend Sozialhilfe-Fahrtkostenerstattung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wendet sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 6. Mai 2026, in welcher ihm die unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit seines Verfahrens verweigert wurde. Zudem wurde ihm ein Kostenvorschuss von CHF 600.- auferlegt. Der Streit betrifft die Übernahme von Fahrtkosten durch die Sozialhilfe, welche aufgrund mangelnder Dokumentation abgelehnt wurden.
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1C_411/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung für Umbau einer Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom (Schweiz) AG reichte ein Baugesuch zum Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage für den Betrieb von neun neuen Antennen ein, von denen drei adaptiv betrieben werden sollten. Nach Einspracheverfahren erteilte die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Seeland die Baubewilligung. A.________ erhob Beschwerde, die von der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern teilweise und vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern schliesslich vollständig abgewiesen wurde. Gegen dieses Urteil legte A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.
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8C_652/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ (geb. 1963) meldete zwei Unfallereignisse, die während seiner Anstellung in der Einzelfirma B.________ geschahen: den Sturz am 3. Juni 2022, bei dem er auf das Steissbein fiel, sowie einen weiteren Sturz am 2. Juli 2022. Nach medizinischer Behandlung und Vorliegen einer versicherungsinternen Aktenbeurteilung schloss die Suva den ersten Unfall per 1. Juni 2023 folgenlos ab, da keine kausale Verbindung zwischen den weiterhin geklagten Beschwerden und dem Unfall vom 3. Juni 2022 mehr bestand. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer Einsprache und später Beschwerde ein, welche von der Suva bzw. vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen wurden.
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2C_32/2026: Abweisung der Beschwerde betreffend Disziplinarmsache anwaltlicher Berufspflichtverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Rechtsanwältin A.________, eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich, wurde während eines Mandats für eine Klientin im Kanton Luzern beschuldigt, mehrfach gegen anwaltliche Berufspflichten verstossen zu haben. Nach einer Anzeige durch die Klientin auferlegte die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern A.________ eine Disziplinarbusse von CHF 1'000. Das Kantonsgericht Luzern wies deren Beschwerde gegen die Disziplinarmassnahme grösstenteils ab, während es jedoch entschied, dass der aufsichtsrechtliche Entscheid nicht an die Anzeigestellerin zuzustellen sei. Dagegen legte A.________ eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.
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1C_430/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baugesuch und Antennentausch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Salt Mobile SA reichte 2019 ein Baugesuch für eine Mobilfunkanlage ein, das 2020 bewilligt wurde. A.________ beantragte ab 2023 bei der Gemeinde Kesswil polizeiliche Massnahmen gegen den später erfolgten Antennentausch (Huawei statt Nokia) ohne neues Baubewilligungsverfahren. Die Gemeinde und kantonale Stellen wiesen den Antrag auf Nutzungsverbot mehrfach ab. Auch das Verwaltungsgericht Thurgau wies eine entsprechende Beschwerde von A.________ ab.
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4F_10/2026: Abweisung des Revisionsgesuchs und des Antrags auf unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte am 15.08.2025 die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege, um eine Haftungsklage gegen B.________ einzuleiten. Das Zivilgericht des Kantons Genf wies das Gesuch am 03.10.2025 aufgrund mangelnder Aussicht auf Erfolg ab. Die Berufung gegen diesen Entscheid wurde am 20.01.2026 von der Cour de justice des Kantons Genf abgelehnt. Das Bundesgericht erklärte am 23.03.2026 (Verfahren 4A_72/2026) die Beschwerde von A.________ in der Sache für unzulässig aufgrund unzureichender Begründung (Art. 42 Abs. 2 BGG). Am 24.04.2026 reichte A.________ ein Revisionsgesuch gegen diesen Entscheid ein und beantragte erneut unentgeltliche Rechtspflege sowie aufschiebende Wirkung, welche jedoch am 29.04.2026 durch präsidiale Verfügung abgelehnt wurde.
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8C_386/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einstellung der Unfallversicherungsleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streit betraf die Einstellung von Leistungen der Unfallversicherung im Zusammenhang mit einem Unfall vom 22. August 2022. Die Beschwerdegegnerin hatte ihre Leistungspflicht mit Wirkung ab dem 3. April 2024 verneint, da weder ein natürlicher Kausalzusammenhang noch eine adäquate Verknüpfung der Beschwerden zum Unfallereignis gegeben seien.
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5A_608/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine Pfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Beschwerde der A.________ SA richtete sich gegen die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung betreffend eine Beschwerde gegen eine Pfändung. Die A.________ SA war durch die verweigerte Registrierung ihrer Aktien im Aktionärsregister daran gehindert, ihre Aktionärsrechte auszuüben.
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8C_738/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invaliditätsgrad
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1962, erlitt am 19. März 2016 einen Unfall bei einer Frontalzusammenstoss mit einem Fahrzeug auf der Autobahn. Sie arbeitete bis März 2023 teilzeitlich als Assistentin der Direktion, nachdem sie nach dem Unfall mehrere Operationen und eine schrittweise Wiederaufnahme der Arbeit durchlief. Die AXA Assurances SA sprach der Beschwerdeführerin eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 60 % sowie eine Integritätsentschädigung zu. Die Beschwerdeführerin verlangte einen höheren Invaliditätsgrad von 79 %. Die Vorinstanz, die Chambre des assurances sociales der Cour de justice (Genf), hatte den Invaliditätsgrad der Beschwerdeführerin auf 64 % festgelegt und das entsprechende Rentenbegehren teilweise gutgeheissen, aber die Rückweisung zur Berechnung der Rentennachzahlungen angeordnet. Die Beschwerdeführerin reichte Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht ein.
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8C_254/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Invalidenrente und Einkommensvergleich
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Der Beschwerdeführer (INSAI) hatte nach einem Arbeitsunfall des Beschwerdegegners (A.________) dessen Invalidität bewertet, eine Invalidenrente aber aufgrund eines negativen Einkommensvergleichs verweigert und lediglich eine Integritätsentschädigung zugesprochen. Das kantonale Gericht verurteilte INSAI hingegen zur Gewährung einer Invalidenrente von 13 %. Gegen dieses Urteil legte der INSAI Beschwerde ein.
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1C_205/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung einer Dükerleitung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ als Eigentümerin einer Parzelle in Diessenhofen erhob Einsprache gegen die geplante Dükerleitung des Abwasserzweckverbands Region Diessenhofen, welche unter dem Rhein verlegt werden soll, um die Gemeinde Gailingen am Hochrhein an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) von Diessenhofen anzuschliessen. Die Gemeinde Diessenhofen überwies die Einsprache an das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU), das die Einsprache mangels Legitimation von A.________ abwies und die Baubewilligung für das Projekt erteilte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau bestätigte diesen Entscheid.
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1C_413/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung einer Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Sunrise GmbH beantragte am 10. Juni 2021 den Bau einer Mobilfunkanlage (5G, mit neun Antennen) in Bern. Die Baubewilligung wurde seitens der Einwohnergemeinde Bern erteilt, wobei Einsprachen abgelehnt wurden. Nach mehreren Instanzen legten A.________ und die B.________ SA Beschwerde beim Bundesgericht ein, um u.a. die Baubewilligung abwenden zu lassen und die zusätzlichen Gesuchsprüfungen anzufordern.
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6B_196/2026: Entscheid wegen Diskriminierung und Hassaufruf in E-Mails
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde von der Berufungsinstanz des Kantonsgerichts Waadt wegen Diskriminierung und Aufrufs zu Hass gemäss Art. 261bis Abs. 4 StGB verurteilt. Sie hatte in zwei E-Mails an C.________, den Eigentümer ihrer Nachbarwohnung, rassistische Aussagen über die Mieter dieser Wohnung gemacht. Die Beschwerdeführerin bestritt vor Bundesgericht das Vorliegen eines öffentlichen Handelns im Sinne von Art. 261bis StGB.
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4A_266/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Werkvertragsstreitigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ SA hatte vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts vom 23. April 2026 erhoben. Der Streit betraf eine Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Werkvertrag. Mit Schreiben vom 5. Juni 2026 zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurück.
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8C_248/2024: Teilweise Gutheissen der Beschwerde betreffend Invalidenrente und Arbeitsvermittlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erlitt 2010 einen Verkehrsunfall und meldete sich bei der Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an, worauf die IV-Stelle Zürich zunächst einen Rentenanspruch verweigerte. Nach einem weiteren Herzinfarkt im November 2021 meldete er sich erneut an. Die IV-Stelle sprach ihm eine Invalidenrente von 55 % zu. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich erhöhte den Invaliditätsgrad leicht auf 56 % und wies den weiteren Antrag auf berufliche Massnahmen ab. Mit Beschwerde verlangte A.________ eine Rente aufgrund eines Invaliditätsgrades von mindestens 64 % sowie Arbeitsvermittlung.
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6B_971/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend Strafurteil wegen sexueller Belästigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde von der Vorinstanz, der Strafappellationskammer des Kantonsgerichts Waadt, vom Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung und der Vornahme sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder unresistenten Person freigesprochen. Er wurde jedoch wegen der durch die Konfrontation mit einer sexuellen Handlung verursachten Belästigungen zu einer Geldstrafe von 1'500 CHF verurteilt. Der Beschwerdeführer verlangte die Aufhebung des gesamten Urteils oder zumindest eine Rückweisung zur erneuten Beurteilung.
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4A_265/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, vertreten durch ihren Aktionär und Einzelzeichnungsberechtigten C.________, ersuchte im Januar 2025 beim Tribunal civil de l'arrondissement de la Sarine um unentgeltliche Rechtspflege, um eine Kostenvorschusspflicht von CHF 75'000 in einem Verfahren gegen den Anwalt B.________ abzuwenden. Sie bezifferte ihre Forderung auf CHF 3'804'133.20. Das Gesuch wurde in erster Instanz und in der kantonalen Rechtsmittelinstanz abgelehnt. Das Bundesgericht hob am 20. Oktober 2025 (Urteil 4A_279/2025) den zweiten Entscheid auf und wies die Sache zur Prüfung der Solvenz des Aktionärs an die kantonale Instanz zurück. Diese anerkannte schliesslich die Indigenz des Aktionärs und führte die Prüfung zurück an die Erstinstanz. A.________ SA erhob erneut Beschwerde beim Bundesgericht.
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5G_1/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Auslegung der Instruktion zur Einkommensermittlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streit betrifft eine Auslegung des Bundesgerichtsurteils 5A_429/2024 vom 3. März 2025. Der Beschwerdeführer beantragte die Klärung, ob die Vorinstanz bei der Ergänzung der Instruktion zur Einkommensermittlung an bestimmte Jahre gebunden sei oder auch auf andere Jahre und neue Tatsachen eingehen könne. Die Beschwerdegegnerin schloss sich der Forderung nach einer Interpretation an.
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