Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_356/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Italien
Zusammenfassung des Sachverhalts
Italien ersuchte am 19. November 2025 die Schweiz um Auslieferung des deutschen Staatsangehörigen A.________ zur Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe wegen Förderung der rechtswidrigen Einreise. Der Auslieferungsentscheid des Bundesamts für Justiz (BJ) vom 29. Januar 2026 wurde vom Bundesstrafgericht bestätigt. A.________ beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Auslieferungsentscheids und stattdessen die stellvertretende Strafverfolgung in der Schweiz.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte den Ausnahmecharakter der geltend gemachten Voraussetzungen nach Art. 84 BGG, der für Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe das Vorliegen eines besonders bedeutenden Falls erfordert. Solche Fälle sind restriktiv anzunehmen. Das Bundesgericht wies die Einwände des Beschwerdeführers bezüglich des elektronischen Aktenaustausches zwischen Italien und der Schweiz zurück und stellte fest, dass das vierte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen elektronische Kommunikation zulässt. Auch der Vorwurf von Verfahrensmängeln im italienischen Strafverfahren wurde verworfen, da der Beschwerdeführer durch einen Wahlverteidiger vertreten wurde. Die Argumente des Beschwerdeführers bezüglich der Strafhoheit sowie ein Ausnahmefall betreffend Schutz des Familienlebens oder gesundheitlicher Gründe wurden nicht als stichhaltig erachtet. Das Bundesgericht sah keinen besonders bedeutenden Fall nach Art. 84 BGG. Da kein besonders bedeutender Fall vorlag, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_774/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstandsgesuche
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine \"erweiterte Strafanzeige\" bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau ein, in der er zahlreiche Ausstandsgesuche gegen Mitglieder und Mitarbeitende von kantonalen und eidgenössischen Behörden stellte. Das Obergericht des Kantons Aargau (Beschwerdekammer in Strafsachen) trat auf die Ausstandsgesuche nicht ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1.1:** Die Vorinstanz trat auf die Ausstandsgesuche nicht ein. - **E.1.2:** Der Beschwerdeführer verlangt vor dem Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids der Vorinstanz, die Übertragung der Verfahren an ein ausserkantonales Gericht und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. - **E.2:** Das Bundesgericht stellt fest, dass der Streitgegenstand auf die Frage beschränkt ist, ob das Nichteintreten auf die Ausstandsgesuche durch die Vorinstanz rechtmässig war. Anträge, die über den Gegenstand des angefochtenen Entscheids hinausgehen, sind unzulässig. - **E.3.1:** Die Begründung der Beschwerde genügt den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, da sie keine Rechtsverletzungen der Vorinstanz substantiiert darlegt. Bloss pauschale Vorwürfe genügen nicht. - **E.3.2:** Die Vorwürfe des Beschwerdeführers wiederholen lediglich unbegründete Vorwürfe systemischen Justizversagens und kollektiver Befangenheit. - **E.4:** Die Beschwerde ist offensichtlich ungenügend begründet und daher unzulässig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein, weist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegt die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer.
5F_19/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision in betreibungsrechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte ursprünglich in einem Urteil vom 6. Mai 2026 (5A_1077/2025) die Beschwerde von A.______ in einer betreibungsrechtlichen Angelegenheit als unzulässig erklärt und teilweise abgewiesen. Mit Eingabe vom 30. Mai 2026 beantragte A.______ die Revision dieses Urteils unter Berufung auf Art. 121 lit. d BGG und forderte gleichzeitig eine aufschiebende Wirkung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht stellt die zeitgerechte Einreichung des Revisionsgesuchs fest, das auf die Frist gemäss Art. 124 Abs. 1 lit. b BGG abgestützt ist.
- **E.3.1:** Ein Revisionsgrund nach Art. 121 lit. d BGG setzt eine grobe faktische Verkennung eines wesentlichen Sachverhalts aufgrund einer übersehenden oder fehlerhaften Faktenwahrnehmung durch das Gericht voraus. Die rechtliche Bewertung wird nicht berücksichtigt.
- **E.3.2:** Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das behauptete Dokument, ein Schreiben vom 15. Dezember 2025, zum Zeitpunkt des ursprünglichen Verfahrens (5A_1077/2025) keine berücksichtigungsfähige neue Tatsache im Sinne des Art. 99 Abs. 1 BGG darstellt. Zudem hätte es keinen Einfluss auf den Verfahrensausgang gehabt, da sich die ursprüngliche Beschwerde ausschliesslich auf die Kollokationspläne bezogen hatte.
- **E.4:** Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit es überhaupt zulässig ist. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird hinfällig, da die Hauptsache entschieden ist.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden A.______ auferlegt, ohne dass Parteientschädigungen zugesprochen werden.
4A_227/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend einen Mietvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Mietgericht Zürich wies am 19. Dezember 2025 ein Revisionsbegehren und die Klage der Beschwerdeführerin ab. Das Obergericht des Kantons Zürich wies am 1. April 2026 den Sistierungsantrag und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege der Beschwerdeführerin ab und trat auf die Berufung nicht ein bzw. wies sie ab. Mit Eingaben vom 9., 12., 13. und 15. Mai 2026 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.
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9C_630/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Qualifikation einer Beteiligung als Privatvermögen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen die Qualifikation einer Beteiligung von 50 % an der D.________ SA im Steuerjahr 2014 durch die Steuerbehörden des Kantons Tessin. Der Beschwerdeführer A.A.________ verlangte, diese Beteiligung als Privatvermögen zum Wert von CHF 5'000'000.- anzuerkennen, während die kantonalen Steuerbehörden sowie die Vorinstanzen diese als Geschäftsvermögen im Wert von CHF 50'000.- beurteilten.
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8C_361/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, mit welcher ihm die unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit seines Rechtsmittels verweigert wurde. Gleichzeitig wurde ihm eine Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses angesetzt. Nur bei dessen rechtzeitigem Eingang sollte das Verfahren fortgeführt werden.
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4A_283/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sicherheitsleistung aus einem Mietvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 13.04.2026 betreffend eine Sicherheitsleistung aus einem Mietvertrag. Die Beschwerdeeingaben wurden jedoch erst nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist beim Bundesgericht eingereicht.
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7B_765/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 3. März 2026 Beschwerde ein. Das Obergericht des Kantons Zürich wies diese mit Beschluss vom 13. Mai 2026 ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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9C_532/2025: Beitragserhebung in der AHV: Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG war bei der medisuisse Ausgleichskasse als beitragspflichtige Arbeitgeberin registriert. Eine Arbeitgeberkontrolle durch die Revisionsstelle ergab, dass für die Jahre 2021 und 2022 aufgrund überhöhter Dividendenausschüttungen zu geringe Sozialabgaben geleistet wurden. Die Ausgleichskasse forderte Nachzahlungen, die nach Einspracheentscheidung reduziert wurden. Das kantonale Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen bestätigte die Entscheide der Ausgleichskasse. Die A.________ AG erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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4A_195/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verfahrenskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Luzern verpflichtete den Beschwerdeführer, einen Betrag von CHF 40'124.80 als Anteil an den Kosten eines sozialversicherungsrechtlichen Schiedsgerichtsverfahrens zu tragen. Der Beschwerdegegner, vertreten durch das Kantonsgericht Luzern, betrieb den Beschwerdeführer für diesen Betrag, woraufhin der Beschwerdeführer Rechtsvorschlag erhob. Nach Abweisung seiner Beschwerde durch das Kantonsgericht Luzern gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.
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7B_1326/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln in Mittäterschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer (A.________) wurde vorgeworfen, am 4. März 2017 während einer Probefahrt mit einem Tesla durch mehrfaches Anweisen des Fahrers, grob verkehrswidrige Beschleunigungsmanöver durchzuführen, die qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG in Mittäterschaft begangen zu haben. Das Kantonsgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen bestätigte dieses Urteil. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht einen Freispruch.
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5A_882/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kindesunterhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________ stritten im Rahmen eines Eheschutzverfahrens um die Kindesunterhaltsbeiträge für ihr gemeinsames Kind C.________. Der Beschwerdeführer hatte gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Während des laufenden Verfahrens erzielten die Parteien im inzwischen eingeleiteten Scheidungsverfahren eine vollständige Einigung über die Scheidungsnebenfolgen, einschliesslich der Kindesunterhaltsbeiträge.
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5A_683/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Kontosperre im Betreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in einem Betreibungsverfahren mit einer Kontosperre belegt. Er bestritt die Rechtmässigkeit des Zahlungsbefehls und kam Vorladungen nicht nach. Daraufhin wurde eine provisorische Sicherungsmassnahme erlassen. Das Obergericht des Kantons Bern erklärte die Beschwerde des Schuldners gegen die Kontosperre als gegenstandslos, weil die Sperre bereits aufgehoben worden sei.
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4A_151/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zirkularentscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ haben gegen einen Zirkularentscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Im Rahmen des bundesgerichtlichen Verfahrens wurden sie aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten. Trotz wiederholter Aufforderung und Nachfrist leisteten sie den Kostenvorschuss nicht.
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7B_612/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ersatzforderungsbeschlagnahme und Existenzminimum
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird vorgeworfen, sich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, eventuell der Veruntreuung und der Urkundenfälschung, schuldig gemacht zu haben. Im Zuge des Strafverfahrens beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft sein Pensionskassenguthaben und sperrte weitere Konten. Auf Anordnung des Obergerichts des Kantons Bern berechnete die Staatsanwaltschaft anschliessend das Existenzminimum des Beschwerdeführers und erlaubte monatliche Überweisungen zur Sicherung des Unterhalts bis Ende 2024. Gegen die zugrunde liegende Verfügung und den Entscheid des Obergerichts erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_561/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ sind die Eltern von C.________, welche unter der alleinigen Obhut des Vaters steht. Im Hinblick auf einen geplanten Umzug des Vaters stellte die Mutter den Antrag, den Aufenthaltswechsel der Tochter superprovisorisch bzw. vorsorglich zu verbieten. Das Familiengericht Zofingen wies diesen Antrag ab und lehnte am 8. April 2026 auch das Gesuch der Mutter um unentgeltliche Rechtspflege ab. Gegen diese Ablehnung erhob die Mutter Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau, das darauf am 11. Mai 2026 aufgrund verspäteter Einreichung nicht eintrat. Daraufhin gelangte die Mutter mit Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_129/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend elterliche Sorge und Erziehungsanrechnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (Vater) und die Beschwerdegegnerin (Mutter) sind nicht verheiratete Eltern eines Kindes, geboren im Jahr 2024. Sie hatten zunächst eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wonach sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und die Erziehungsanrechnung hälftig teilen. Nach einer späteren Regelung erhielt die Mutter die Obhut, während dem Vater ein eingeschränktes Besuchsrecht gewährt wurde. Die Mutter beantragte im November 2025 die vollständige Zuweisung der Erziehungsanrechnung, welcher das APEA des Bezirks Siders entsprach. Der Beschwerdeführer wehrte sich erfolglos vor der kantonalen Rekursinstanz und reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein.
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9C_498/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrentenanspruch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, der an Morbus Crohn leidet, beantragte Leistungen der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle des Kantons Aargau gewährte ihm eine ganze Invalidenrente für den Zeitraum Januar 2022 bis Januar 2023. Ab Februar 2023 wurde die Rente verweigert, da dem Beschwerdeführer laut medizinischer Beurteilung eine leidensangepasste Erwerbstätigkeit zumutbar sei. Die Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Versicherungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen.
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9C_374/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte mehrfach Leistungen der Invalidenversicherung, zuletzt für eine behauptete Verschlechterung seines Gesundheitszustandes nach einer Rentenablehnung im Jahr 2018. Die Invalidenversicherung (IV-Stelle Thurgau) wies das erneute Gesuch nach Abklärungen über den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit wiederum ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau bestätigte diese Ablehnung. A.________ verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids und eine Rückweisung zur neuen Begutachtung.
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1C_128/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Vernier
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft die Gültigkeit der am 30. November 2025 wiederholten Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Vernier. Die Wahl war aufgrund von Unregelmässigkeiten bei der vorherigen Wahl vom 23. März 2025, die am 19. Juni 2025 für ungültig erklärt wurde, erforderlich. Nach Durchführung einer graphologischen Expertise wurden Unregelmässigkeiten festgestellt, die jedoch laut dem Staatsrat und dem kantonalen Verwaltungsgericht nicht ausreichten, um das Ergebnis zu beeinflussen oder eine Wahlannullierung zu rechtfertigen.
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8C_363/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und verlangte die Bezahlung eines Kostenvorschusses. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein, ohne jedoch spezifische verfassungsrechtliche Verletzungen substanziiert darzulegen.
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5A_121/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstandsbegehren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, beantragte am 4. Dezember 2025 die Ausstandsbegehren gegen B.________, den Friedensrichter des Bezirks Saane. Die Cour de protection de l'enfant et de l'adulte des Kantonsgerichts Freiburg trat am 13. Januar 2026 nicht auf dieses Gesuch ein, da sie sich als unzuständig erklärte. Zudem wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin bereits am 3. November 2025 ein gleiches Begehren bei der zuständigen Justizbehörde eingereicht hatte, das am 13. November 2025 negativ entschieden wurde. A.________ gelangte gegen diesen Entscheid der Cour de protection mit Beschwerde ans Bundesgericht.
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4D_73/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Räumung einer Wohnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Beschwerdeführerin) wurde von der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern verpflichtet, eine von ihr gemietete Wohnung bis zum 10. April 2026 zu räumen. Gegen dieses Urteil ersuchte sie das Obergericht des Kantons Solothurn um Aufschub der Vollstreckbarkeit, welches ihr Gesuch abwies und ihre Beschwerde nicht behandelte. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte unentgeltliche Rechtspflege.
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5A_440/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend elterliche Maßnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft elterliche Maßnahmen in Bezug auf die elterliche Sorge und das Umgangsrecht hinsichtlich der gemeinsamen Tochter E.________ von A.________ und B.________. In den Vorinstanzen wurden der Mutter A.________ die elterliche Obhut sowie das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, entzogen. Außerdem wurden die persönlichen Kontakte zwischen Mutter und Kind vorläufig ausgesetzt.
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5A_737/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einsetzung eines Erbenvertreters
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen eines Erbteilungsverfahrens zwischen den Parteien A.________ und B.________ verlangte Letztere die Einsetzung eines Erbenvertreters. Das Bezirksgericht Zürich setzte einen Erbenvertreter ein, was von A.________ erfolglos vor dem Obergericht des Kantons Zürich angefochten wurde. Mit Beschwerde ans Bundesgericht verlangte A.________ die Aufhebung der Einsetzung des Erbenvertreters.
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7B_736/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege und verspätete Einreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Verfügung des Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 23. Februar 2026 ein. Diese betraf die unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdefrist wurde nicht eingehalten, da eine falsche elektronische Zustelladresse verwendet wurde.
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8C_338/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristwahrung im elektronischen Rechtsverkehr
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erben eines verstorbenen Versicherten reichten eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Diese wurde elektronisch übermittelt, jedoch ohne die notwendige anerkannte digitale Signatur. Eine Nachfrist zur Behebung dieses Mangels wurde nicht fristgerecht eingehalten.
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8C_343/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrente und Valideneinkommen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ verletzte sich am 15. März 2021 bei einem Arbeitsunfall. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) erbrachte zunächst Leistungen, stellte die Zahlungen zum 30. Juni 2023 ein und verneinte einen Anspruch auf Invalidenrente sowie Integritätsentschädigung. Der Beschwerdeführer legte Einsprache ein, welche die Suva mit Einspracheentscheid vom 3. Juni 2024 abwies. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die dagegen erhobene Beschwerde am 25. April 2025 ab, woraufhin A.________ Beschwerde ans Bundesgericht führte.
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8C_360/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 24. April 2026 ein. Dabei ging es um die Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege im Rahmen eines sozialhilferechtlichen Verfahrens. Das kantonale Gericht begründete die Abweisung mit der Aussichtslosigkeit seiner Beschwerde.
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