Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 02.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_457/2024: Urteil zu Ausstandsgesuchen und Nichteintreten wegen nicht geleisteten Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt zwei Verfahren, die mit Ausstandsbegehren gegen Mitglieder des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden und dem Nichteintreten des Obergerichts wegen nicht fristgerechter Zahlung eines Kostenvorschusses zusammenhängen.

Zusammenfassung der Erwägungen

**1.** Das Bundesgericht vereinigt die Verfahren 1C_457/2024 und 1C_644/2024 (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 24 BZP). Es befindet, dass bestimmte Akten nicht erforderlich sind, um den Sachverhalt zu klären. **2.** Die Zuständigkeit des Bundesgerichts sowie die Eintretensvoraussetzungen sind erfüllt. **3.** Im Verfahren 1C_457/2024 wird auf die Beschwerde nicht eingetreten, da die Beschwerde den Begründungsanforderungen nicht genügt und sich nicht hinreichend mit der vorinstanzlichen Argumentation auseinandersetzt. **4.** Im Verfahren 1C_644/2024 wird formell die Befangenheit von Gerichtspersonen geltend gemacht, jedoch als unbegründet abgewiesen. Weiter wird geprüft, ob der Kostenvorschuss rechtzeitig eingezahlt wurde. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Zahlung verspätet erfolgte, da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hatte. **5.** Die Beschwerde im Verfahren 1C_644/2024 wird als unbegründet abgewiesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Verfahren werden vereinigt, die Beschwerde im Verfahren 1C_457/2024 wird nicht eingetreten und die Beschwerde im Verfahren 1C_644/2024 wird abgewiesen.


5A_878/2024: Urteil zu Massnahmen bezüglich der Beziehungen zu Kindern aus einer früheren Partnerschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die beschwerdeführende A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________ hatten einen eingetragenen Partnerschaftsvertrag, der im Jahr 2014 aufgelöst wurde. B.________ ist die biologische Mutter der gemeinsamen Kinder, und A.________ wurde durch gerichtliche Entscheidungen ein Recht auf persönliche Beziehungen zu den Kindern eingeräumt. Aufgrund fortwährender Konflikte zwischen den Parteien und Berichten über die emotionale Belastung der Kinder durch die bestehenden Besuchsregelungen wurde eine neue Besuchsregelung getroffen, welche von A.________ vor dem Bundesgericht angefochten wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (Absatz 1) Formelle Voraussetzungen des Rechtsmittels sind erfüllt. Der Fall betrifft eine Entscheidung über Massnahmen (Art. 98 BGG), deren Prüfung auf Verstösse gegen verfassungsmässige Rechte begrenzt ist. 2. (Absätze 2.1 - 2.4) Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonale Entscheidung als Massnahme vorläufigen Charakters gilt. Das Verfahren am Kindes- und Erwachsenenschutzgericht (TPAE) sieht die Erstellung eines familienpsychiatrischen Gutachtens vor und ermöglicht eine spätere Anpassung der Besuchsregelung. 3. (Absätze 3 - 4) Die kantonale Entscheidung und das etablierte Recht unter Berücksichtigung von Art. 274a ZGB wurden detailliert analysiert. Der Konflikt zwischen A.________ und B.________ sowie die Auswirkungen auf die Kinder wurden umfassend berücksichtigt. 7. (Absätze 6 - 7.8) Die Argumente von A.________, die eine erweiterte Besuchsregelung verlangte, wurden geprüft. Das Bundesgericht hält fest, dass die Entscheidung des kantonalen Gerichts, basierend auf der Bedeutung der Stabilität und dem Interesse der Kinder, keine willkürliche Anwendung des Rechts darstellt. 8. (Absatz 8) Es wurde keine spezifische Regelung für Ferien und Feiertage getroffen, da diese von der Beschwerdeführerin bei der kantonalen Instanz nicht beantragt wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Rechtsmittel wird abgewiesen und die Gerichtskosten trägt die Beschwerdeführerin.


1C_393/2024: Entscheid zur Baubewilligung für ein Wohnkomplex

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betraf die Baugesuchsprüfung für zwei Mehrfamilienhäuser auf einem Grundstück in Orselina. Der Gesuchsteller D.________ berief sich bei der Antragstellung auf eine bestehende Servitut, welche die Nutzung eines angrenzenden Grundstücks zur Errichtung von Parkplätzen erlaubt. Die Rechtsfragen umfassten unter anderem die Gültigkeit der Baugesuchsunterzeichnung im Hinblick auf die Servitut sowie die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften bezüglich Gebäudedistanz und Kontiguität.

Zusammenfassung der Erwägungen

1.1 Das Bundesgericht stellte die grundsätzliche Zulässigkeit des Rekurses nach Art. 90 LTF fest. Es wurde bestätigt, dass die Rekurrentin berechtigt war, auch die frühere kantonale Rückweisungsentscheidung anzufechten (vgl. Art. 93 Abs. 3 LTF). 1.2 Im Rekurs wurden eine ausreichende Begründung und die Behauptung einer Verletzung spezifischer rechtlicher Normen gefordert (Art. 42 LTF; Art. 106 Abs. 2 LTF). 1.3 Das Bundesgericht prüfte das kantonale und kommunale Bau- und Planungsrecht nur unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots. Es wurde festgestellt, dass die Rekurrentin nicht hinreichend nachwies, dass die vorinstanzliche Entscheidung in ihren Ergebnissen unhaltbar sei. 2.2 Die Vorinstanz stellte fest, dass die Servitut dem Gesuchsteller D.________ das Recht gebe, auf dem belasteten Grundstück Parkplätze zu errichten, ohne dass die Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich sei. Dies wurde durch die kantonale Rechtsprechung sowie die Grundlagen des Baugesuchs (Art. 4 LE und 8 Abs. 2 RLE) gestützt. 2.3 Die Rekurrentin konnte die entsprechende kantonale Rechtsprechung (aus 2009 und 2011) nicht überzeugend widerlegen. 2.6 Das Bundesgericht bestätigte, dass private Einschränkungen, die sich aus Rechteverhältnissen wie Servituten ergeben, regelmässig im Rahmen der zivilrechtlichen Diskussion zu klären sind und keinen Einfluss haben auf die baurechtliche Zulässigkeit der Baugesuchsprüfung. 3.1 Die Bestimmungen des kantonalen Baurechts wurden durch die Vorinstanz rechtmässig ausgelegt, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Unterzeichnung von Baugesuchen. 4. Da die Rekurrentin nicht ausreichend darlegte, weshalb die kantonale Auslegung willkürlich sein sollte, wurde der Rekurs abgewiesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wurde abgelehnt und die Gerichtskosten wurden der Rekurrentin auferlegt.


4D_44/2025: Entscheid betreffend die definitive Rechtsöffnung und den verfahrensrechtlichen Umgang mit der Nichtleistung der Vorschussgebühren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Bundesgericht einen subsidiären Verfassungsrekurs gegen einen Entscheid der Vorinstanz ein, der die definitive Rechtsöffnung in einer Betreibung des Staates Waadt bestätigte. Das Bundesgericht stellte fest, dass A.________ die geforderten Vorschussgebühren auch nach einer Nachfrist nicht überwiesen hatte.


9F_3/2025: Nichtanhandnahme eines Revisionsgesuchs betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision eines rechtskräftigen Bundesgerichtsurteils (Urteil 9C_643/2024 vom 3. Dezember 2024) betreffend den Bereich der Invalidenversicherung. Er machte hierbei sinngemäss einen Revisionsgrund gemäss Art. 121 BGG geltend (unrichtige Besetzung des Gerichts). Das Revisionsgesuch wurde vom Bundesgericht geprüft.


2F_8/2025: Revision eines Bundesgerichtsurteils betreffend Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte Revision eines bundesgerichtlichen Nichteintretensentscheids (Urteil 2C_126/2025) betreffend Staatshaftung gegen die Stadt St. Gallen. Die ursprüngliche Klage wurde wegen formeller Fehler nicht behandelt, und auch im kantonalen Verfahren, wie im anschliessenden bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren, wurde ein Nichteintretensentscheid gefällt. Gegen das Urteil vom 12. März 2025 ersucht A.________ nun um Revision und bringt verschiedene Vorwürfe gegen das Kantonsgericht vor, inklusive beanstandeter Verletzungen seines rechtlichen Gehörs sowie seines Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege.


1C_390/2024: Beurteilung der Plangenehmigung zur Anpassung der Südrampe am Bahnhof Dübendorf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am Bahnhof Dübendorf sollen gemäss einer Planvorlage der SBB Anpassungen an der Südrampe vorgenommen werden, um die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigte das Projekt im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren und verfügte ein Fahrverbot für Velos auf der Südrampe und in der Personenunterführung. Die Stadt Dübendorf opponierte gegen das Fahrverbot, weil es eine im kommunalen Richtplan enthaltene Veloroute beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Stadt Dübendorf ab, worauf diese Beschwerde an das Bundesgericht erhob.


1C_388/2024: Entscheidung zur Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die Baubewilligung eines neuen Wohnkomplexes, bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit einer vierstöckigen Tiefgarage, die auf einem durch eine Dienstbarkeit belasteten Grundstück errichtet werden soll. Die Eigentümerinnen des belasteten Grundstücks erhoben Einsprache aufgrund fehlender Zustimmung und möglicher Verletzungen der Zonenvorschriften betreffend die Abstände zwischen Gebäuden. Das Bundesgericht prüfte die Frage der Unterschrift und des Rechts, das Grundstück für den Bau zu nutzen, unter Berücksichtigung von vorangegangenen Entscheidungen und der kantonalen Gesetzgebung.


9C_131/2025: Mahngebühr für die verspätete Einreichung einer Steuererklärung im Kanton Aargau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Steuerpflichtige A.________, wohnhaft im Kanton Thurgau, ist aufgrund von Grundeigentum im Kanton Aargau wirtschaftlich zugehörig und beschränkt steuerpflichtig. Da er die Steuererklärung für die Steuerperiode 2022 der Belegenheitsgemeinde nach Ablauf der Einreichefrist (30. September 2023) erst verspätet (30. Oktober 2023) einreichte, wurde ihm von der Gemeinde eine Mahngebühr von Fr. 35.- auferlegt. Der Steuerpflichtige ficht diese Verfügung und die entsprechende Vorinstanzentscheidung erfolglos vor Bundesgericht an, das sich vorwiegend mit Fragen des harmonisierten Steuerrechts und der rechtlichen Grundlage für Mahngebühren befasst.


2C_7/2025: Entscheid zur Zulässigkeit eines aus dem Ausland eingereichten Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das italienische Staatsbürger A.________ wurde vom fedpol mit einem unbefristeten Einreiseverbot in die Schweiz und Liechtenstein belegt. Sein diesbezüglicher Rekurs an das Bundesverwaltungsgericht wurde als verspätet bewertet und abgewiesen. Dagegen reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei er sich auf die sogenannte \"doppia decorrenza\" des italienischen Rechts berief, wonach der Zeitpunkt der Absendung und nicht der Erhalt entscheidend sei.


6B_894/2024: Entscheid über die Entschädigung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Genfer Strafgericht am 1. September 2023 unter anderem wegen Raufhandels (Art. 133 Abs. 1 StGB) verurteilt und erhielt eine bedingte Geldstrafe. Die Entschädigung seines kostenlosen Rechtsbeistands, Me B.________, wurde auf 21'943.40 CHF festgelegt. Die Berufungskammer hob das Urteil auf und sprach A.________ frei, setzte jedoch die gleiche Entschädigung fest und verpflichtete den Staat Genf zur Zahlung von weiteren 7'296.75 CHF für die Berufungskosten. A.________ und sein Rechtsbeistand rekurrierten vor Bundesgericht, um eine höhere Entschädigung zu erreichen.


9C_626/2024: Urteil zur Gültigkeit eines Anschlussvertrags in der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA schloss am 15. November 2012 rückwirkend per 1. Oktober 2012 einen Anschlussvertrag mit der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge. Nach Streitigkeiten um ausstehende Beiträge im Umfang von CHF 21'570.10 erhob die AXA Klage und erhielt vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft Recht. Die Beschwerdeführerin focht das Urteil des Kantonsgerichts vor dem Bundesgericht an, indem sie die Nichtigkeit des Anschlussvertrages geltend machte und die Rückerstattung bereits erbrachter Beiträge verlangte.


2C_440/2024: Urteil zur Tierhaltebeschränkung von Rindern auf einem Bauernhof

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Betreiber eines Bauernhofs im Kanton Thurgau mit Rinderhaltung, wurde seit 2006 mehrfach wegen Verstössen gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung sowie aufgrund von schwerwiegenden Mängeln in der Tierhaltung beanstandet. Wiederholte Kontrollen, zuletzt unangekündigt am 15. September 2022, zeigten erhebliche tierschutzrechtliche Missstände auf, woraufhin gegen ihn eine Tierhaltebeschränkung erlassen wurde. Da auch spätere Kontrollen 2023 und 2024 weitere Mängel aufzeigten, wurde eine umfassende Tierhaltebeschränkung für Rinder ausgesprochen, gegen die sich A.________ erfolglos bis vor das Bundesgericht wehrte.


7B_1421/2024: Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, beantragte die Ablehnung der Richterin Delphine Gonseth, die für die Neuentscheidung in einer Strafsache gegen ihn zuständig ist. Dies begründete er mit einer Formulierung aus einem anderen Verfahren, in der die Verteidigung als \"nicht ehrlich\" bezeichnet wurde. Der Ablehnungsantrag wurde durch die kantonale Berufungsinstanz als unzulässig erklärt und zudem abgewiesen, falls er dennoch zulässig wäre. Gegen diese Entscheidung legte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_528/2024: Urteil zur Leistungspflicht der Suva bei Rückfällen und mittelbaren Folgen von Unfällen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, bei der Suva unfallversichert, erlitt mehrere Unfälle in den Jahren 2007, 2008 und 2020, darunter Schädigungen am Knie, der Halswirbelsäule und eine Schädelfraktur. Die Suva verneinte einen Anspruch auf Invalidenrente und andere Leistungen hinsichtlich der Unfälle von 2007 und 2008 sowie eine Leistungspflicht für mittelbare Folgen des Unfalls von 2020. Nach mehreren Aufenthalten bei den Gerichtsinstanzen gelangte der Beschwerdeführer mit Beschwerde ans Bundesgericht.


7B_296/2025: Ersatzmassnahmen anstelle von strafprozessualer Haft im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Veruntreuung und Widerhandlung gegen das BewG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Strafverfahren gegen A.________ und ihren Ehemann, in dem Vorwürfe der Veruntreuung und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erhoben werden, wurden Ersatzmassnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Es bestehen Vorwürfe, dass eine Wohnung im Wert von USD 1'740'000.-- für einen verstorbenen Freund erworben und formell als Eigentum von A.________ und ihrem Ehemann im Grundbuch eingetragen wurde, ohne Benachrichtigung potenzieller Erben.


4A_154/2025: Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung und verspätete kantonale Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Steuerpflichtiger (A.________) widersetzte sich Zahlungsbefehlen des Staats Vaud (vertreten durch das kantonale Steueramt) in zwei Betreibungsverfahren. Der Friedensrichter des Bezirks Aigle erteilte die definitive Rechtsöffnung. Die gegen diese Entscheide eingereichten Beschwerden des Steuerpflichtigen wurden von der kantonalen Instanz wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt. Der Steuerpflichtige legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein mit dem Antrag, die Rechtsöffnung zu verhindern.


2C_681/2023: Beschwerde gegen die Verweigerung der Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz durch das SEM

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der irakische Staatsangehörige A.________, seit 1998 in der Schweiz, ersuchte um Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Aufgrund seiner wiederholten Straffälligkeit und nicht erfolgreicher sozialer sowie wirtschaftlicher Integration verweigerte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Zustimmung zur Verlängerung der Bewilligung und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz. A.________ beanstandete den Entscheid gerichtlich, letztlich gelangte der Fall vor das Bundesgericht.


1C_81/2025: Entscheid betreffend die Anfechtung eines neuen Grundbuchplans und Gemeindepolitik

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft eine Streitigkeit über die Neuzuteilung von Grundstücken und die geplante Nutzungsänderung in Breggia, Kanton Tessin. A.________ und B.________, Eigentümerinnen der betroffenen Grundstücke, erhoben Einwände gegen die Neuzuteilung und die entsprechende kommunale Planung, insbesondere bezüglich der Platzierung einer Service-Strasse und deren Endplatz. Die kantonalen Behörden und das zuständige Verwaltungsgericht wiesen ihre Rekurse ab bzw. erklärten sie für unzulässig, da ein direkter und aktueller Rechtsnachteil für die Beschwerdeführerinnen nicht klar nachgewiesen worden sei.


7B_1213/2024: Entscheid über die Zulässigkeit eines Strafrechtsmittels betreffend Sicherstellung und Freigabe eines Leasingfahrzeugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Streitparteien sind die Leasingnehmerin, A.________, und die Leasinggeberin, B.________ AG. Das Fahrzeug, ein Land Rover RR Sport, wurde ursprünglich durch einen Leasingvertrag über 48 Monate an A.________ übertragen. Ab August 2020 geriet A.________ in Zahlungsverzug, was zur Kündigung des Leasingvertrags durch B.________ AG führte. Anschliessend meldete A.________ den Diebstahl des Fahrzeugs. Dies führte zu einer strafrechtlichen Untersuchung wegen Vertrauensmissbrauch und zur Sicherstellung des Fahrzeugs durch die Behörden. Nach dem Auffinden des Fahrzeugs wurde die Sicherstellung aufgehoben, was A.________ zu einem erfolglosen Rechtsmittel im Jura führte.


1C_281/2024: Baurechtliche Qualifikation von Dachkonstruktionen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Baugenossenschaft A.________ erhielt eine Baubewilligung für Ersatzneubauten in Zürich, die später durch Rekurse und Beschwerden angefochten wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hob die Baubewilligung aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe auf. Die Baugenossenschaft reichte daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein. Strittig war die baurechtliche Qualifikation einer speziellen Dachkonstruktion als Dachaufbaute sowie die Frage, ob diese rechtswidrig sei und eine Baubewilligung verweigert werden könne.


7F_1/2025: Nicht-Eintreten auf Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG reichte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 19. November 2024 (7B_742/2024) ein. Sie versäumte jedoch die fristgerechte Leistung des Kostenvorschusses trotz mehrfacher Aufforderung und einer Nachfrist.


9C_84/2024: Bundesgerichtsurteil zur beruflichen Vorsorge und Fragen der Überentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft eine Streitigkeit zwischen A.________, seiner ehemaligen Vorsorgeeinrichtung (Caisse de retraite du groupe B.________) und seinem früheren Arbeitgeber (B.________ Asset Management SA). A.________ beantragte die Zahlung höherer Invaliditätsleistungen der beruflichen Vorsorge, weil die gezahlten Beiträge nicht seinem tatsächlichen Einkommen entsprächen. Die Vorsorgeeinrichtung reduzierte seine Leistungen wegen potenzieller Überentschädigung. Der Rechtsstreit dreht sich um die Berechnung des versicherten Lohns und einer möglichen Überentschädigung im Fall von Invaliditätsrenten.


4D_55/2025: Entscheid betreffend die definitive Rechtsöffnung und die Zulässigkeit eines subsidiären Verfassungsrechtsmittels.

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ (poursuivie) hat die Rechtsöffnung des Zahlungsbefehls, gestellt durch B.________ und C.________ (intimés), angefochten. Das erstinstanzliche Gericht des Kantons Genf gewährte am 6. Januar 2025 die definitive Rechtsöffnung. Ein Rekurs der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid wurde von der Zivilkammer des Kantonsgerichts Genf am 3. Februar 2025 als unzulässig erklärt. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.


7B_148/2025: Nichtanhandnahme im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Vorwürfe gegen B.________ von der Opferhilfe Graubünden sowie gegen kantonale Behörden. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfügte eine Nichtanhandnahme des Strafverfahrens, die vom Obergericht des Kantons Graubünden bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein.


7B_289/2025: Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Verlängerung der Sicherheitshaft, die gegen A.________ aufgrund seiner Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeordnet wurde. Der Beschwerdeführer fordert seine Haftentlassung unter Berufung auf das Beschleunigungsgebot und rügt die angebliche Befangenheit der Mitglieder des Bundesstrafgerichts sowie die Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde ab.