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Bundesgericht neue Urteile vom 29.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_256/2025: Entscheid zur Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird unter anderem gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung sowie unrechtmässiger Bezug von Leistungen und Fördermittel vorgeworfen. Sie soll Verluste in Millionenhöhe durch falsche Angaben und gefälschte Dokumente verursacht haben und sich mutmasslich fiktive Identitäten für die Durchführung ihrer Handlungen geschaffen haben. Die Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert und zuletzt durch das Obergericht des Kantons Solothurn bestätigt.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Angefochten ist ein Entscheid betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft. Die Voraussetzungen für die Beschwerde in Strafsachen nach Art. 78 ff. BGG sind erfüllt. (Erwägung 1) 2. Die Beschwerde wurde rechtsgenügend formuliert. Appellatorische Kritik genügt jedoch nicht, um rechtliche Fehler darzutun. (Erwägung 2) 3. - **3.1**: Die dringende Tatverdacht besteht gemäss Art. 221 Abs. 1 StPO weiterhin und hat sich laut Vorinstanz im Laufe des Verfahrens weiter erhärtet. - **3.2**: Die Vorinstanz begründet diesen Tatverdacht mit konkreten Beweisen, belastenden Aussagen und weiteren Ermittlungen. - **3.3**: Die appellatorische Kritik der Beschwerdeführerin überzeugt nicht und widerlegt die begründeten Feststellungen nicht. (Erwägung 3) 4. - **4.1**: Fluchtgefahr liegt gemäss Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO vor, insbesondere wegen der drohenden Freiheitsstrafe und der Fähigkeit der Beschwerdeführerin, fiktive Identitäten zu schaffen. - **4.2**: Die Vorinstanz hielt eine Flucht ins Ausland oder ein Untertauchen im Inland für wahrscheinlich. - **4.3**: Die Einwände der Beschwerdeführerin bezüglich ihrer familiären Bindungen und gesundheitlichen Lage wurden als nicht entscheidend genug gewertet. (Erwägung 4) 5. - **5.1**: Haft muss verhältnismässig sein und als \"ultima ratio\" angewendet werden. Ersatzmassnahmen müssen geprüft werden. - **5.2**: Keine der vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen der Beschwerdeführerin waren geeignet, die hohe Fluchtgefahr zu mindern. (Erwägung 5) 6. - **6.1**: Das Beschleunigungsgebot wurde eingehalten. Der komplexe Fall rechtfertigt die bisherige Dauer der Untersuchungshaft. - **6.2**: Keine Untätigkeit der Strafbehörden konnte nachgewiesen werden. Mehrere Einvernahmen wurden zeitnah durchgeführt. (Erwägung 6) 7. Die Beschwerde ist sowohl in Bezug auf die Haftverlängerung als auch auf die angeblich verletzte Verfahrensführung unbegründet. (Erwägung 7)

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und die unentgeltliche Rechtspflege wird gewährt.


6B_965/2024: Nichteintreten auf Beschwerde gegen kantonal letztinstanzliches Urteil wegen fehlender Beschwerdelegitimation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde X.________ verhängte gegen A.________ eine Busse von CHF 4'000 wegen eines Verstosses gegen das kommunale Verkehrsreglement. Das Kantonsgericht Wallis hob die Verfügung auf, da die Gemeinde keine Kompetenz habe, eine Übertretungsbestimmung zu erlassen, die einem Zwecken des Bundesrechts entspricht. Gegen dieses Urteil erhob die Gemeinde Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- (3) Das Bundesgericht nimmt die Beschwerde als Beschwerde in Strafsachen entgegen. - (4) Im vorliegenden Fall handelt es sich um kommunales Übertretungsstrafrecht. Die Gemeinde X.________ kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf ihre verfassungsmässige Autonomie berufen, um ihre Legitimation zur Beschwerde zu begründen. - (5) Nach Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG ist nur die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis zur Beschwerde in Strafsachen berechtigt, nicht die Gemeinde X.________. Die Gemeinde hat kein rechtlich geschütztes Interesse gemäß Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG nachgewiesen. - (6) Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist nicht zulässig, da die Beschwerde in Strafsachen bei möglichen Verfassungsverletzungen vorrangig ist (§113 ff. BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde eingetreten und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.


7B_754/2023: Urteil betreffend Entsiegelung von sichergestellten Datenträgern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen übler Nachrede, Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses und falscher Anschuldigung. Im Zuge dessen wurden elektronische Datenträger, u.a. ein iPhone, bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt und von A.________ gesiegelt. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht St. Gallen genehmigte die Entsiegelung nach Durchführung einer Triage, wobei 237 relevante Dateien zur Durchsuchung freigegeben wurden. A.________ wandte sich dagegen ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Der Entscheid betrifft die Entsiegelung nach Art. 246 ff. StPO. Das Siegelungsverfahren dient dem Geheimnisschutz. Die Beschwerde wurde auf Basis des bis Ende 2023 geltenden Rechts geprüft. (E. 1.1-1.2)
2. Eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist zulässig, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse wurden als Schutzgüter geltend gemacht. Jedoch ist A.________ nicht befugt, Geschäftsgeheimnisse Dritter zu vertreten, und seine Argumentation zu Privatgeheimnissen genügte nicht, um den Geheimnisschutz gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse zu rechtfertigen. Das Zwangsmassnahmengericht handelte verhältnismässig durch die Beschränkung der Durchsuchung auf relevante Dateien. Kein nicht wieder gutzumachender Nachteil drohte. (E. 2.1-2.4)
3. Damit sind die Voraussetzungen für das Eintreten auf die Beschwerde nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer trägt die Verfahrenskosten. (E. 3)

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen und die Verfahrenskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


8C_312/2024: Urteil zur Invalidenrente (Invaliditätsgrad und Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte bei der IV-Stelle des Kantons Zürich die Zusprechung einer Invalidenrente, da er seit Jahren nicht mehr erwerbstätig ist und an gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere Polyneuropathie und Allergien, leidet. Die IV-Stelle erkannte ihm ab 1. September 2020 eine Invalidenrente für einen Invaliditätsgrad von 57 % zu. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich erhöhte den Invaliditätsgrad auf 63,8 % und sprach ihm eine Dreiviertelsrente zu, welche er vor Bundesgericht anfocht, mit Antrag auf eine ganze Invalidenrente.


7B_1126/2024: Entscheid zur Aufhebung von Siegeln im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Untersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einem Antrag von A.________ (dem Beschuldigten) auf Aufrechterhaltung der Siegel auf ein von den französischen Behörden beschlagnahmtes Mobiltelefon des Typs Samsung A15. Das Mobiltelefon wurde im Rahmen eines gegen A.________ gerichteten Strafverfahrens wegen Raub und Drohungen beschlagnahmt. A.________ argumentiert, dass das Telefon möglicherweise durch das Anwaltsgeheimnis geschützte Daten enthält.


1C_439/2024: Urteil zur Anfechtung eines Nichteintretensentscheids im Zusammenhang mit einem Kostenvorschuss im Strassenverkehrsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte erfolglos versucht, Führerausweise für die Kategorien A (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) und B (Personenwagen) zu erwerben. Nach negativen Prüfungsresultaten verweigerte das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern die Ausstellung der Führerausweise. A.________ focht die Verfügung erfolglos bis vor das Kantonsgericht Luzern an. Dieses forderte einen Kostenvorschuss von Fr. 1'500.--, der jedoch verspätet einging. Es trat daraufhin auf die Beschwerde nicht ein. A.________ rügte diese Entscheidung und gelangte mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht.


6B_866/2024: Bundesgerichtsurteil betreffend Verkehrsregelverletzung und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde wegen Verkehrsregelverletzung, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall in verschiedenen Instanzen verurteilt. Dieses Urteil des Bundesgerichts behandelt seine Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 22. August 2024, welches eine bedingt vollziehbare Geldstrafe von 14 Tagessätzen und eine Busse von Fr. 800.-- aussprach.


4A_593/2024: Urteil zur Obliegenheitsverletzung bei Krankentaggeldversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin war bei der B.________ AG über einen Kollektivvertrag gegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit versichert. Sie begab sich ohne Zustimmung der Versicherung vom 14. Januar bis zum 11. März 2022 ins Ausland für eine medizinische Behandlung. Die Versicherung verweigerte die Auszahlung von Taggeldern für diesen Zeitraum unter Bezugnahme auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Vorinstanz wies die Klage der Beschwerdeführerin ab.


4D_13/2025: Entscheid zum Ausstandsgesuch und zur Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts Uri

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ stellten ein Ausstandsgesuch gegen die Präsidentin des Obergerichts des Kantons Uri. Dieses wurde am 26. November 2024 durch das Obergericht abgewiesen. Anschliessend erhoben die Beschwerdeführer eine Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht. Im Rahmen des bundesgerichtlichen Verfahrens wurde ein weiteres Ausstandsgesuch gegen Mitglieder der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts eingereicht. Zudem waren die Rechtzeitigkeit und die Begründung der eingereichten Beschwerde strittig.


6B_38/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Einzelrichter des Bezirksgerichts March wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das kantonale Hundegesetz mit einer Busse von CHF 450 (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen) bestraft. Seine Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Kantonsgericht Schwyz unter Kostenauflage nicht behandelt. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, welches die Beschwerde gemäss Art. 78 ff. BGG entgegen nahm.


1C_544/2024: Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Entschädigung bei Krankheit während der Probezeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Stadt Genf ab August 2022 als Verwaltungsmitarbeiterin angestellt, zunächst für eine Probezeit von zwei Jahren. Nach einem negativen Evaluationsgespräch und einer anschliessenden längeren Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit wurden die Arbeitsverhältnisse während der Probezeit per Ende Mai 2023 beendet. Die Stadt Genf weigerte sich, A.________ eine Entschädigung wegen Krankheit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen, gestützt auf eine Klausel im Ernennungsbescheid. Nach einem teilweisen Erfolg vor der kantonalen Verwaltungsgerichtsbarkeit zog die Stadt Genf diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter.


6B_102/2025: Entscheid zum Hausfriedensbruch und zur Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, dass Tierschutzbeamte des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen am 16. Januar 2019 seinen Bauernhof unrechtmässig betreten und eine Kontrolle durchgeführt hätten. Die Beschuldigten wurden von den Vorinstanzen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Beschwerdeführer erhob eine Beschwerde in Strafsachen, mit der er deren Verurteilung oder die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz beantragte.


4A_587/2024: Beurteilung zur freiwilligen Bezahlung einer Nichtschuld und Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger (B.________) bezahlte der Beklagten (A.________ GmbH) für die Renovationsarbeiten an seinen Einfamilienhäusern mehrere Beträge, einschliesslich einer Schlussrechnung von CHF 75'244.60. Die Beträge der zuvor geleisteten Akontozahlungen wurden auf der Schlussrechnung nicht abgezogen, was der Kläger erst später bemerkte. Er forderte daraufhin CHF 40'000.-- aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück. Die Beklagte bestritt die Darstellung des Klägers und argumentierte, dass die Akontozahlungen samt einem Rabatt abgezogen worden seien. Das Handelsgericht des Kantons Zürich gab dem Kläger Recht und verpflichtete die Beklagte zur Rückzahlung.


7B_1434/2024: Nichteintreten auf Beschwerde wegen nicht geleistetem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG erhob Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 14. November 2024 betreffend Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft (Parteimitteilung). Das Bundesgericht setzte der Beschwerdeführerin eine Frist zur Zahlung des Kostenvorschusses, welche nicht eingehalten wurde, auch nicht nach Gewährung einer Nachfrist.


8C_461/2024: Streitigkeit über den versicherten Verdienst bei einer Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, erlitt 2022 eine vollständige Tetraplegie infolge eines Skiunfalls. Er beantragte eine Anpassung des versicherten Verdienstes seiner Unfallversicherung um ein hypothetisches Einkommen von 22'425.60 CHF aus einer Tätigkeit für die C.________ Sàrl, bei der er behauptete, als Mitinhaber tätig gewesen zu sein. Die AXA Assurances SA lehnte dies ab. Die kantonale Instanz bestätigte die Entscheidung der Versicherung.


4A_79/2025: Entscheid zum Fiktion der Zustellung und Nichtbezahlung der Verfahrenskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall haben die Beschwerdeführer A.________ und B.________ gegen ein Urteil der Zivilkammer des Genfer Berufungsgerichts vom 13. Januar 2025 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht hat die Beschwerdeführer aufgefordert, eine Verfahrenskostenvorschuss von 1'000 CHF zu zahlen. Trotz Einräumung einer zusätzlichen Frist, unter Berücksichtigung der Regelungen zur elektronischen Zustellung nach der LTF und den entsprechenden Richtlinien (RCETF), wurde die Zahlung nicht geleistet.


4A_69/2025: Entscheid betreffend Kündigung und Forderungen aus einem Mietverhältnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vermieterin B.________ kündigte der Mieterin A.________ SA ein Mietverhältnis für Geschäftsräumlichkeiten und Parkplätze aufgrund ausstehender Zahlungen für Nebenkosten. A.________ SA hatte innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist die Nebenkostenabrechnung nicht angefochten. Nach mehrfacher Aufforderung durch B.________ kam es zu Teilzahlungen und einem erfolglosen Versuch, die Ratezahlung zu vereinbaren. In der Folge beantragte B.________ die gerichtliche Ausweisung.


6B_815/2024: Urteil zum Rechtsmittel in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde in erster Instanz vom Bezirksgericht Lausanne am 26. September 2023 wegen qualifizierter Tätlichkeiten und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten gegenüber seinen drei Kindern für schuldig befunden. Die ihm zur Last gelegten Handlungen fanden zwischen Dezember 2020 und Sommer 2021 statt und umfassten verbale und physische Misshandlungen. Das Strafmass umfasste eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen (30 CHF pro Tag) mit zweijährigem Strafaufschub sowie eine Busse von 600 CHF. Die Berufung durch A.A.________ wurde vom Berufungsgericht des Kantons Waadt am 27. Mai 2024 abgewiesen, wobei die Feststellung der Schuld und die Strafe bestätigt wurden.


6B_70/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen Ablehnung eines Revisionsgesuchs im Zusammenhang mit SIS-Ausschreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde in zwei strafrechtlichen Verfahren wegen verschiedener Delikte zu Freiheitsstrafen sowie zur Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) verurteilt. Mit Eingabe vom 13. November 2024 beantragte er die Löschung der SIS-Ausschreibung, worauf das Obergericht des Kantons Solothurn nicht eintrat und das Revisionsgesuch ablehnte. Gegen diesen Beschluss erhob er Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_969/2024: Urteil zum Nichteintreten einer Beschwerde betreffend das kommunale Verkehrsreglement

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde X.________ sprach eine Busse von Fr. 5'000.-- gegen die Beschwerdegegnerin aus, weil diese an zwei Tagen innerorts ohne Bewilligung der Gemeinde ein Motorfahrzeug führte. Das Kantonsgericht Wallis hob die Bussenverfügung auf und gab den Fall zur Beurteilung an das Polizeigericht zurück, mit der Begründung, dass die Verkehrsregelung auf Bundesrecht gestützt werden müsse. Die Gemeinde X.________ reichte Beschwerde in Strafsachen sowie eventualiter subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_221/2025: Urteil zur Ausschaffung eines Straftäters

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, spanischer Staatsangehöriger, wurde vom Gericht wegen schwerer Straftaten, darunter Vorbereitungshandlungen zum Mord und qualifizierte Drohungen, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde seine Ausschaffung aus der Schweiz für acht Jahre angeordnet. A.________ hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt, insbesondere gegen die Ausschaffung.


6B_200/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen mangelnder Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Kantonsgericht Luzern der fahrlässigen Störung des Polizeidienstes gemäss dem kantonalen Übertretungsstrafgesetz schuldig gesprochen und mit einer Busse von CHF 150 bestraft. Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht beanstandete A.________ die rechtliche Grundlage und sprach von schwerwiegenden Eingriffen in Verfassungsrechte, der EMRK sowie weiteren rechtsfernen Vorwürfen.


8C_183/2024: Entscheid zur Frage der Invalidität und der Leistungsansprüche nach einer Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich zunächst 2013 aufgrund gesundheitlicher Beschwerden bei der Invalidenversicherung an, worauf der Leistungsanspruch abgelehnt wurde. Nach einem Unfall im Jahr 2020 und weiteren gesundheitlichen Problemen erfolgte 2022 eine erneute Anmeldung bei der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle des Kantons Zürich lehnte auch diese erneute Anmeldung ab. Nach einer Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und einer weiteren beim Bundesgericht wehrte sich A.________ gegen die Abweisung und verlangte die Zusprechung von Leistungen.


7B_44/2025: Entscheid zu einer Beschwerde wegen Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte zwei Strafanzeigen gegen die Justizvollzugsanstalt (JVA) Realta ein, die von der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden mit Verfügungen jeweils nicht an die Hand genommen wurden. Die zweite Anzeige richtete sich explizit gegen den Direktor der JVA und war inhaltlich identisch zur ersten. Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Kantonsgericht von Graubünden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Das Bundesgericht prüft die danach erhobene Beschwerde von A.________.


9C_570/2023: Entscheid betreffend Leistungen der Invalidenversicherung und medizinische Expertise

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (geb. 1982) beantragte am 26.09.2018 erneut Leistungen der Invalidenversicherung wegen einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands seit 2009. Nach einer multidisziplinären Expertise verweigerte die Invalidenversicherung (Entscheid vom 17.11.2021) die Übernahme beruflicher Massnahmen oder die Zusprache einer Invalidenrente, gewährte jedoch Unterstützung bei der Stellensuche. Das kantonale Gericht wies die Beschwerde von A.________ gegen diesen Entscheid (Urteil vom 13.07.2023) zurück. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte insbesondere die Durchführung einer neuen multidisziplinären Expertise oder die Zusprache einer Invalidenrente ab dem 01.03.2019.


7B_158/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme und Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern vom 13. Februar 2025 betreffend die Nichtanhandnahme eines strafrechtlichen Verfahrens. Das Bundesgericht prüfte die eingereichte Beschwerde und entschied über die Zulässigkeit des Rechtsmittels.


1C_196/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Auslieferung an Deutschland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesamt für Justiz (BJ) bewilligte die nachträgliche Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Deutschland aufgrund von Straftaten, die nicht im ursprünglichen Auslieferungsersuchen enthalten waren. Der Beschwerdeführer beanstandete unter anderem eine Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes durch die deutschen Behörden. Nach einer Beschwerdeabweisung durch das Bundesstrafgericht wandte sich der Beschwerdeführer ans Bundesgericht.


7F_4/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch gegen Entscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller, A.________, beantragte die Revision eines Nichteintretensentscheids des Bundesgerichts (Urteil 7B_1235/2024) sowie Beschwerde gegen eine Bundesrichterin. Das ursprüngliche Urteil war nicht auf die Beschwerde eingetreten, da diese unzureichend begründet worden war.


8C_199/2025: Zwischenentscheid zur Beschwerde gegen die Bundesverwaltungsgerichtsverfügung betreffend unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts ein, welcher sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und einen Kostenvorschuss von Fr. 800.- verlangt hatte. Das Bundesgericht prüfte die fristgerechte und rechtsgenügende Begründung der Beschwerde.


7B_1146/2024: Entscheid betreffend Entsiegelung eines Mobiltelefons im Rahmen einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiteren Delikten. Nach der Sicherstellung seines Mobiltelefons verlangte A.________ dessen Siegelung. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht entschied, die Entsiegelung des Mobiltelefons anzuordnen. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids sowie die Abweisung des Entsiegelungsgesuchs.


7B_332/2025: Entscheid zum Haftentlassungsgesuch von A.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt wegen schuldloser versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer stationären psychiatrischen Massnahme verurteilt. Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies seine Berufung sowie ein Haftentlassungsgesuch am 4. Dezember 2024 zurück. A.________ erhob darauf am 10. April 2025 Beschwerde beim Bundesgericht mit dem Antrag auf Haftentlassung.


8C_640/2024: Verfahren betreffend Leistungsablehnung in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein LKW-Fahrer, hatte am 17. August 2021 einen Verkehrsunfall, der zu Verletzungen an der rechten Schulter und Arbeitsunfähigkeit führte. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) übernahm zunächst die medizinischen Kosten und Taggelder. Nach Stabilisierung des Gesundheitszustands versagte die CNA dem Versicherten am 12. Mai 2023 eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung. Das kantonale Gericht wies den Einspruch gegen diese Entscheidung am 26. September 2024 ab.