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Bundesgericht neue Urteile vom 07.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_185/2025: Unzulässigkeit in einem Fall von betreibungsrechtlichem Pfändungsvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beanstandete den Pfändungsvollzug und die Berechnung des Existenzminimums durch das Betreibungsamt Region Solothurn. Ferner stellte er ein Ausstandsgesuch gegen drei Oberrichter und beantragte im kantonalen Verfahren unentgeltliche Rechtspflege. Die Aufsichtsbehörde trat auf das Ausstandsgesuch nicht ein und wies die übrigen Beschwerden ab. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde ans Bundesgericht ein und beantragte erneut unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (1) Das Bundesgericht prüfte das kantonale Urteil, das die Beschwerden und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte. Es setzte sich mit den Eingaben des Beschwerdeführers sowie dessen zahlreichen weiteren Schreiben auseinander. 2. (2) Das Bundesgericht befand, dass die gegen die Bundesrichter erhobenen Ausstandsbegehren unbegründet sind. Aufgrund einer fehlenden konkreten Darlegung von Ausstandsgründen gegen Bundesrichter Bovey trat es darauf nicht ein. Die Vorwürfe gegen weitere Richter wurden als gegenstandslos abgeschrieben, da sie nicht Teil des vorliegenden Verfahrens waren. 3. (3) Der Beschwerdeführer legte keine hinreichende Beschwerdebegründung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG vor. Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerde keine substanzielle Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz enthält und lediglich eigene Tatsachenbehauptungen sowie Vorwürfe vorgebracht wurden. 4. (4) Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie offensichtlich keine Begründung im Sinne von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG enthielt. 5. (5) Aufgrund der offensichtlichen Unbegründetheit der Beschwerde verzichtete das Gericht gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten und nahm davon Kenntnis, dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gegenstandslos wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Ausstandsgesuch wird nicht geprüft und die Beschwerde nicht behandelt.


9C_25/2025: Entscheid zum Verfahren im Bereich der AHV-Beiträge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS verfügte am 19. Februar 2024 persönliche AHV-Beiträge in Höhe von CHF 25'419.80 für das Jahr 2020 gegenüber einer nicht erwerbstätigen Person, A.________. Das Tribunal cantonal des Kantons Waadt erklärte den von A.________ dagegen gerichteten Rekurs mangels einer anfechtbaren Einsprache-Entscheidung für unzulässig und leitete ihn an die Caisse de compensation weiter. A.________ beantragte vor dem Bundesgericht die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung sowie die Rückweisung an das Tribunal cantonal.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (Art. 95, 96, 105 und 106 BGG) Das Bundesgericht prüft Rechtsverletzungen und Rechtsanwendung von Amtes wegen. Es folgt primär den festgelegten Tatsachen der Vorinstanz, ausser bei offensichtlichen Fehlern oder Rechtsverletzungen (Art. 105 Abs. 2 BGG). 2. (Streitgegenstand) Der Streitpunkt liegt in der Weigerung der kantonalen Instanz, auf den Rekurs von A.________ einzutreten. 3. (Art. 56 und 52 ATSG) Die kantonale Instanz argumentierte korrekt, dass die Verfügung der Caisse de compensation vom 19. Februar 2024 eine Einsprache-Entscheidung voraussetzt, um vor der gerichtlichen Instanz angefochten werden zu können. Der Rekurs war somit verfrüht. 4. (Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin) A.________ versuchte zu argumentieren, dass die Verfügung vom 19. Februar 2024 rechtswidrig und kompetenzüberschreitend sei, da bereits ein anhängiges Verfahren diesbezüglich bestehe. Das Bundesgericht wies dies zurück und hielt fest, dass die Einsprache als zwingendes Verfahren zur Prüfung der Rechtmässigkeit vor einer gerichtlichen Überprüfung zu absolvieren ist. 5. (Kosten) Gemäss Ausgang des Verfahrens trägt die Beschwerdeführerin die Gerichtskosten, die Gegenpartei hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wurde abgewiesen und die Beschwerdeführerin muss die Gerichtskosten tragen.


7B_584/2023: Entscheid zur Nichteintretensverfügung des Genfer Staatsanwalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erhob ursprünglich eine Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt gegen ihren damaligen Ehemann, die sie später zurückzog und stattdessen eine Strafanzeige wegen Drohungen und Körperverletzungen gegen ihren ehemaligen Partner, C.________, einreichte, für Vorfälle zwischen 2017 und 2021. Die Staatsanwaltschaft Genf lehnte es ab, ein Verfahren zu diesen Vorwürfen zu eröffnen. Nachdem das kantonale Gericht diese Verfügung bestätigte, legte die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. **Kompetenzprüfung des Bundesgerichts:** Das Bundesgericht ist zuständig, da eine endgültige Entscheidung einer kantonalen Behörde vorliegt (Art. 90 und 100 LTF). Die Beschwerdeführerin hat die legitime Qualifikation zur Beschwerde, da die Vorfälle potenziell erkennbar auf Schadenersatz oder Schmerzensgeldansprüche abzielen könnten (Art. 81 Abs. 1 LTF). 2. **Anforderungen an die Begründung:** Der Vorwurf, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, da die kantonale Richter auf eine rechtliche Grundlage abstellten, die von der Staatsanwaltschaft nicht geltend gemacht wurde, ist unbegründet, da dies vorhersehbar war. 3. **Prüfung des Hauptvorwurfs:** Die Beschwerde erfüllt nicht die Anforderungen einer fundierten Begründung gemäss Art. 42 und 106 LTF. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht, aufzuzeigen, wie die vorinstanzlichen Entscheidungen rechtlich fehlerhaft sind.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die unentgeltliche Rechtspflege verweigert und Gerichtskosten auferlegt.


8C_527/2024: Rückweisung zur erneuten Sachverhaltsabklärung im Zusammenhang mit Hilflosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner, der aufgrund eines Geburtsgebrechens Leistungen der Invalidenversicherung erhält, lebt in einer kollektiv organisierten Wohnform. Nach einer Abklärung vor Ort hob die IV-Stelle die Hilflosenentschädigung wegen Hilflosigkeit mittleren Grades auf, mit der Begründung, der Beschwerdegegner sei nur noch in einer Lebensverrichtung hilfsbedürftig und lebe in einer Einrichtung mit Heimstatus. Die Vorinstanz entschied jedoch, dass die Wohnform nicht als Heim zu qualifizieren sei und sprach dem Beschwerdegegner eine Hilflosenentschädigung für leichte Hilflosigkeit zu. Die IV-Stelle erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid.


9C_371/2024: Rechtsmittel gegen eine Schätzung der Vorsteuerkorrektur bei der Mehrwertsteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Sàrl, welche in der Branche des An- und Verkaufs von Gebrauchtfahrzeugen tätig ist, wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nach einer Kontrolle für die Steuerperioden 2016 bis 2020 zu einer Zahlung von CHF 287'084 verpflichtet. Ein wesentlicher Anteil hiervon (CHF 244'046) ergab sich aus einer Korrektur der fiktiven Vorsteuer. Nach vergeblichen Einsprüchen hat das Verwaltungsgericht die Schätzung bestätigt, und die Unternehmung hat vor dem Bundesgericht Rechtsmittel eingelegt.


1C_164/2024: Urteil zur Anfechtung einer Planungszone im Kanton Nidwalden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Kanton Nidwalden hat die Baudirektion eine kantonale Planungszone über mehrere Parzellen der Gemeinde Emmetten erlassen, um sicherzustellen, dass diese Flächen für eine bundesrechtskonforme Reduktion überdimensionierter Bauzonen verfügbar bleiben. Den betroffenen Grundstückseigentümern wurde damit ein Bauverbot auferlegt. Gegen diesen Entscheid gelangten die Beschwerdeführenden zunächst an das Regierungsrat, dann an das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden und schliesslich an das Bundesgericht.


6B_136/2024: Urteil betreffend Betrug, Urkundenfälschung und Verfahrensrechte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein griechischer Staatsbürger und Sportmanager, wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren vor dem TAS verurteilt. Er hatte gefälschte Dokumente eingereicht, um finanziellen Vorteil zu erlangen. Die kantonalen Instanzen lehnten seine Berufung ab. Der Beschwerdeführer erhob eine Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte Freispruch sowie weitere Verfahrensrechte.


7B_576/2024: Entsiegelung von elektronischen Datenträgern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen vorsätzlicher Tötung seiner getrennt lebenden Ehefrau. Im Zuge einer Hausdurchsuchung sicherte die Staatsanwaltschaft mehrere elektronische Datenträger, deren Entsiegelung sie beantragte. Das Bezirksgericht Zürich hiess das Entsiegelungsgesuch gut, worauf A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte und die Ablehnung des Entsiegelungsgesuchs verlangte.


5A_221/2025: Urteil zu einem Nichteintretensentscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens regelten die Parteien per Vergleich vorsorgliche Massnahmen, u.a. zur Abholung von Gegenständen und Tieren. Der Beschwerdeführer beantragte später eine Anpassung der Gerichtskostenentscheidung sowie einen Widerruf des Vergleichs. Das Obergericht wies darauf hin, dass die Frage der Willensmängel beim Vergleich nur durch Revision geprüft werden könne, auf die Kostenbeschwerde sei aufgrund verspäteter Beschwerdeeinreichung nicht einzutreten. Das Bundesgericht befasste sich mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, die wegen fehlender formeller Anforderungen und Fristen nicht berücksichtigt wurde.


5A_599/2024: Beschwerde gegen den Entscheid zum Ausstand von Gutachtern im Rahmen eines Erziehungsfähigkeitsgutachtens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (Kindsvater) und Verfahrensbeteiligte B.________ (Kindsmutter) sind unverheiratete Eltern eines Kindes. Im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen ordnete die KESB Oberaargau ein Erziehungsfähigkeitsgutachten an, wogegen der Kindsvater mehrfach Ausstandsgründe gegen die eingesetzten Gutachterinnen geltend machte. Dieses Begehren wurde sowohl vor kantonalen Instanzen als auch vor dem Bundesgericht negativ beantwortet.


1C_44/2024: Entscheid zur Aufgabe eines Projekts eines Quartierplans in Lausanne

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betraf die Aufgabe eines Projekts zur Erstellung eines Quartierplans, welches mehrere Grundstücke und Eigentümer in Lausanne umfasste. Die Gemeinde hatte das Projekt aufgrund fehlender Zustimmung der Grundstückseigentümer und anderer rechtlicher und praktischer Hindernisse aufgegeben. Die Beschwerdeführer begehrten die Fortführung des Verfahrens und wandten sich gegen das vorinstanzliche Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts.


1C_544/2023: Entscheidung über Massnahmen der Verkehrsregelung in Genf – Priorisierung von Mobilitätsformen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt die Rechtmässigkeit von Verkehrsmassnahmen in Genf, bei denen eine für motorisierten Individualverkehr vorgesehene Spur zu einer Radspur umgewidmet wurde. Diese Massnahmen betreffen den Pont de la Coulouvrenière und angrenzende Strassen sowie die Regelung des Osttrottoirs des erwähnten Brückenabschnitts nur für Fussgänger. Die Maßnahmen wurden ursprünglich als temporär nach der COVID-19-Pandemie eingeführt und später verstetigt. Der Touring Club Schweiz (Sektion Genf) und ein Anwohner haben dagegen geklagt und die Maßnahmen als unverhältnismässig sowie rechtswidrig bezeichnet. Die Vorinstanzen waren uneinig, das Bundesgericht hat schlussendlich den Beschwerden nicht stattgegeben.


2C_5/2025: Urteil zur Verwaltungsdokumentation bei rechtlichem Aufenthalt und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, kosovarischer Staatsbürger, erhielt 2023 keine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und wurde zum Verlassen der Schweiz aufgefordert. Trotz Warnungen und Einleitung der Administrativhaft aufgrund verweigerter Rückkehr, wurde er inhaftiert. Nach einem gescheiterten Ausweisungsflug erfolgte der Rückflug am 18. Dezember 2024. A.________ erhob am 30. Dezember 2024 Rekurs gegen die kantonale Bestätigung seiner Inhaftierung und Ausweisung.


1C_222/2024: Entscheidung zur Frage der Waldeigenschaft einer Grundstücksfläche

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Eigentümer einer Parzelle in Satigny (GE) focht die Feststellung der Waldeigenschaft seiner Fläche durch das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur (OCAN) an. Dieses hatte die Fläche im Rahmen einer neuen Zonenplanung als Wald qualifiziert. Der Eigentümer machte insbesondere geltend, dass keine Waldmerkmale bestünden und berief sich auf eine frühere gegenteilige Entscheidung des kantonalen Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005.


7B_384/2024: Urteil zur Entsiegelung eines Mobiltelefons

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Strafverfahren gegen A.________ wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl sowie gewerbsmässigem Betrug ist anhängig. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat bei einer Hausdurchsuchung ein Mobiltelefon sichergestellt, dessen Eigentum nicht eindeutig geklärt ist. A.________ beantragte die Siegelung des Mobiltelefons, falls es ihm gehören sollte. Das Kantonsgericht Schaffhausen entsprach dem Entsiegelungsantrag der Staatsanwaltschaft. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte verschiedene prozessuale Möglichkeiten zur Substantiierung seiner Geheimhaltungsinteressen.


5A_116/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Nichtbezahlung der Vorschusskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ legte Beschwerde gegen ein Urteil der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 23. Dezember 2024 ein. Gegenstand war eine Angelegenheit im Zusammenhang mit einer Ehescheidung. A.A.________ kam seiner Pflicht zur Zahlung des verlangten Kostenvorschusses auch nach mehrfach verlängerter Frist nicht nach. In seinem Schreiben vom 21. März 2025 erklärte der Beschwerdeführer, die Zahlung sei aufgrund seiner finanziellen Situation nicht möglich, legte jedoch keine Beweise dafür vor.


1C_156/2024: Urteil zur Frage der Caducité einer Baubewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eigentümer der Nachbarparzelle (A.________ SA und B.________) haben beantragt, die Baubewilligung für ein Bauprojekt der C.________ SA für nichtig zu erklären, da die Arbeiten nach ihrer Ansicht nicht innerhalb der gesetzlichen Frist begonnen hätten. Das kantonale Verwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigten jedoch die Gültigkeit der Baubewilligung, da die Eröffnung des Bauprojektes rechtzeitig erfolgt sei.


2C_542/2024: Entscheid zur Eliminierung aus einem Doktoratsprogramm

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, war seit Herbstsemester 2013 im Doktoratsprogramm der Universität V.________ immatrikuliert. Gemäss den Regelungen der Universität hätte sie ihre Dissertation bis zum Frühjahrssemester 2018 abschliessen sollen. Sie erhielt mehrere Verlängerungen, zuletzt bis zum 31. Dezember 2023. Da sie ihre Dissertation nicht fristgerecht eingereicht hatte, wurde sie am 19. Februar 2024 aus dem Programm eliminiert. Die Beschwerdeführerin ersuchte das Bundesgericht um zusätzliche Fristverlängerung, was jedoch abgelehnt wurde.


2C_610/2023: Entscheid betreffend Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es handelt sich um ein familienrechtliches und ausländerrechtliches Verfahren, in dem eine Mutter und ihre fünf Kinder den Erhalt oder die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz beantragen. Die Mutter und einige der Kinder verfügen über eine lange Aufenthaltsdauer, wohingegen die finanziellen Verhältnisse sowie die Integration der Familie von den kantonalen Behörden infrage gestellt wurden.


7B_129/2025: Entscheidung über die Fristwiederherstellung und den Ersatz des amtlichen Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen A.________ wegen versuchter Nötigung verweigerte das Genfer Staatsministerium am 23. Oktober 2024 den Antrag des Beschwerdeführers, seinen amtlichen Verteidiger zu ersetzen. Die Strafkammer der Genfer Justiz wies am 26. November 2024 den darauf bezogenen Rekurs des Beschwerdeführers zurück. Vor Bundesgericht beantragte A.________, dass sein amtlicher Verteidiger entbunden und eine andere Anwältin ernannt sowie eine Fristwiederherstellung gewährt würden.


1C_574/2023: Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einer Liegenschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Klosters für die Parzelle 5244 Saas, auf der bauliche Abweichungen von bewilligten Plänen festgestellt wurden. Strittig war insbesondere die Eindolung des Wiesenbachs, welcher verlegt wurde, sowie der Bau von zwei Parkplätzen mit Stützmauern im Gewässerraum. Die Gemeinde verlangte die Rückführung der baulichen Änderungen und eine Ersatzabgabe für fehlende Pflichtparkplätze. Vorinstanzlich wurden die Baubewilligung und die Bestätigung der Wiederherstellungsverfügung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden teilweise korrigiert.


5A_48/2025: Vorwurf der Rechtsverweigerung bei Kindesverhältnissen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________, Vater von drei Kindern, hat in einem langjährigen familienrechtlichen Streit, der sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz geführt wird, eine mutmassliche Rechtsverweigerung durch die zuständige Behörde geltend gemacht. Es geht insbesondere um das Recht auf persönlichen Verkehr mit seinen Kindern, das seit Januar 2024 faktisch nicht umgesetzt wurde, sowie um die Frage der Kindesschutzmassnahmen.


5A_136/2025: Ablehnung eines Antrags auf Wechsel der Kindesvertretung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern A.A.________ und B.________ sind seit Jahren in einem intensiven Konflikt, insbesondere bezüglich der Beziehung des Vaters zu seinen drei Kindern. Im Rahmen einer von der Vormundschaftsbehörde des Kantons Vaud eingesetzten Kuratel nahm die von der Behörde bestellte Vertreterin der Kinder diverse Aufgaben wahr. Der Vater A.A.________ beantragte die sofortige Abberufung der aktuellen Kuratorin und die Ernennung eines neuen Vormunds unter Berufung auf deren angebliche Parteilichkeit und Fehlverhalten. Dieser Antrag wurde sowohl von der ersten Instanz als auch vom Kantonsgericht abgewiesen.


2C_562/2024: Entscheid zur Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von U.________, lebt seit 2018 in der Schweiz und beantragte 2022 Familiennachzug für seinen ältesten Sohn, der bisher bei den Grosseltern in U.________ lebte. Der Antrag wurde aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und einer dauerhaften Abhängigkeit von der Sozialhilfe abgelehnt. Der Vater und seine Ehefrau haben seit mehreren Jahren keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und verfügen über erhebliche Schulden.


4A_469/2024: Streit betreffend Forderungsabtretung und Verantwortlichkeitsansprüche im Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Klägerin (A.________ Sàrl) machte im Konkursverfahren einer Gesellschaft geltend, ihr seien Forderungen und Rechte der Konkursmasse sowie direkte Forderungen rechtsgültig abgetreten worden. Die Vorinstanzen und schliesslich das Bundesgericht verneinten die Gültigkeit der Abtretungen und wiesen die Klage mangels Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation ab.


5A_127/2025: Entscheid zur Rückführung eines Kindes nach Schweden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Mutter des 2019 geborenen Kindes C.________, verweigerte nach einer temporären Reise von Schweden in die Schweiz die Rückkehr zusammen mit dem Kind. Sie begründete dies mit Gesundheitsproblemen des Kindes und später mit einer mutmasslichen Gefährdung durch den Vater B.________ sowie vermuteten vorherigen Misshandlungen und Risiken für das Kind. Der Vater verlangt gemäss der Haager Kindesentführungsabkommen die Rückführung des Kindes nach Schweden.