Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
4F_4/2025: Revision der Bundesgerichtsentscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA und die B.________ SA schlossen am 9. Oktober 2020 einen unbefristeten Mietvertrag über Gewerberäume ab, mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit zum 31. Dezember 2025. Strittig war u.a., ob die Mietzinsanpassungen gemäss Vertrag rechtmässig sowie andere Forderungen der A.________ SA berechtigt waren. Nach vorherigen Instanzen (Entscheid des Pretors und der II. Kammer des Kantonsgerichts) erklärte das Bundesgericht den von der A.________ SA eingelegten Rechtsschritt am 3. Februar 2025 als ungenügend begründet und damit als unzulässig. Die A.________ SA beantragte danach eine Revision dieser Bundesgerichtsentscheidung.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (1) Prüfung des Sachverhalts: Der Mietvertrag wurde auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen, womit die Mietzinsanpassung an den Landesindex für Konsumentenpreise rechtlich verbindlich war. 2. (6.1) Voraussetzungen für eine Revision: Es wurde klargestellt, dass alleinige Rügen zur Anwendung von Rechtsnormen oder angeblich fehlender Begründung keine Revisionsgründe im Sinne von Art. 121 LTF darstellen. 3. (6.2) Versäumte Frist: Die \"ergänzenden Eingaben\" der A.________ SA vom 24. März 2025 lagen über der 30-tägigen Frist gemäss Art. 124 Abs. 1 LTF, weshalb sie nicht berücksichtigt werden konnten. 4. (7) Schlussfolgerung: Die Revisionsgesuche entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben und waren damit unzulässig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Revisionsgesuche wurden als unzulässig erklärt, und die Gerichtskosten wurden der A.________ SA auferlegt.
5A_215/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde im Betreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Vollzug einer Pfändung sowie die Ausstellung der Pfändungsurkunde und erhob Beschwerde. Nach Abweisung seiner Beschwerden durch die kantonale Behörden beantragte er beim Bundesgericht die Wiederherstellung der Beschwerdefrist, mit der Begründung, dass ihm die Abholungseinladung für die Zustellung des Entscheids nicht zugegangen sei. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde verspätet eingereicht wurde und trat auf diese deshalb nicht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (Abs. 1) Übersicht über den Verfahrensgang und die verspätete Einreichung der Beschwerde. 2. (Abs. 2) Prüfung der Ausführungen des Beschwerdeführers zur Zustellung des Entscheids und Beurteilung des Fristwiederherstellungsgesuchs. Das Bundesgericht bestätigte die Zustellfiktion und führte aus, dass der Beschwerdeführer keine konkreten Anzeichen für Fehler bei der Postzustellung vorlegen konnte, um die Vermutung der ordnungsgemässen Zustellung zu widerlegen. Das Fristwiederherstellungsgesuch wurde somit abgewiesen, und die Beschwerde blieb verspätet. 3. (Abs. 3) Entscheidung über das Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten und Feststellung der Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Fristwiederherstellungsgesuch wurde abgewiesen und auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
1C_138/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheid zur Wiederherstellung eines rechtmässigen Zustands
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Eigentümer A.________ einer historischen Liegenschaft in der Gemeinde Freiburg veränderte beim Gebäude einen geschützten Teil durch das Einfügen einer Öffnung in der südöstlichen Fassade. Der Nachbar B.________ legte dagegen Einspruch ein. Nach jahrelange Verfahren und mehreren Entscheidungen durch kantonale Behörden (inkl. Präfektur und kantonales Gericht) ordnete das kantonale Gericht schliesslich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Gegen diesen Entscheid wandte sich A.________ mit der vorliegenden Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
(2.1) Der Hauptweg der Beschwerde in öffentlichen Angelegenheiten gemäss Art. 82 lit. a BGG ist für Streitigkeiten im Bereich Bau- und Raumplanung eröffnet. Der subsidiäre Verfassungsbeschwerdeweg ist nicht zulässig, da die Hauptgründe unter das öffentliche Baurecht fallen. (2.2) Der angefochtene Entscheid des kantonalen Gerichts stellt eine Zwischenverfügung dar, da abschliessende Referenzen zu Fristen und Bedingungen für die bauliche Wiederherstellung durch die Präfektur noch ausstehen. Solche Zwischenentscheide sind nur unter Ausnahmebedingungen direkt mittels Beschwerde im Bundesgericht anfechtbar. (2.3) Obwohl der Entscheid den rechtmässigen Zustand ordnungsgemäss festlegt, verbleibt Diskretion bei der Präfektur bezüglich der weiteren Details und der Einbettung von Fristen und Modalitäten für die Umsetzung der Arbeiten. (2.4) Der Beschwerdeführer konnte keinen unmittelbaren irreversiblen Schaden geltend machen, der durch das Warten auf die Präfektur-Entscheidungen entstehen würde. Zudem besteht die Möglichkeit der späteren Weiterführung dieser Vorbringen gegen die Präfektur-Entscheidung auf kantonaler Ebene und dann Bundesebene. (2.5) Die Voraussetzungen für eine direkte Beschwerde gemäss Art. 93 BGG (irreparabler Schaden oder Verfahrensökonomie) sind nicht erfüllt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und es wurden Gerichtskosten auferlegt.
4A_536/2024: Unlauterer Wettbewerb
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Gesellschafter und Geschäftsführer der C.________ GmbH, hatte aus der Nutzung eines geleasten Fahrzeugs Ansprüche gegen die Fahrzeugherstellerin Ba.________ AG abgeleitet, deren Motorsteuerungssoftware eine unzulässige Abschalteinrichtung aufwies. Nach Entzug der Fahrzeugzulassung wurden von A.________ Schadenersatz, Gewinnherausgabe und Ansprüche aus Lauterkeitsrecht geltend gemacht. Das Handelsgericht des Kantons Zürich verneinte sowohl Zuständigkeit als auch Rechtsgrundlagen für die Ansprüche. A.________ reichte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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2C_119/2025: Entscheid zum Erneuerungsantrag einer Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein ausländischer Staatsangehöriger, erhielt nach Heirat mit einer Schweizerin 2021 eine Aufenthaltsbewilligung durch Familiennachzug. Nach der Trennung und Vorwürfen von häuslicher Gewalt verweigerte der Kanton Freiburg die Erneuerung der Bewilligung, was vom kantonalen Gericht bestätigt wurde.
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5A_544/2024: Berechnung des Existenzminimums bei variablem Einkommen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beanstandete die Berechnung seines Existenzminimums durch das Betreibungsamt Olten-Gösgen. Insbesondere die verspätete Auszahlung einer Differenz zwischen seinem Existenzminimum und seinem variablen Einkommen sowie die Heranziehung eines reduzierten Grundbetrags aufgrund einer angenommenen Konkubinatssituation wurden als fehlerhaft dargestellt. Die vorinstanzliche Behörde wies die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat.
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1C_334/2024: Revision des kommunalen Zonenplans betreffend Grundstücke in Gilly
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Gilly revidierte ihren Plan der Zonen, um überdimensionierte Bauzonen gemäss Art. 15 Abs. 2 LAT zu reduzieren. Die Grundstücke Nr. 490 und 491 von A.________ und B.________ wurden teilweise aus der Bauzone entfernt und der geschützten Weinbauzone (Art. 16 LAT) zugewiesen. Die Eigentümer wehrten sich gegen diese Neueinteilung, welche durch kommunale und kantonale Instanzen bestätigt wurde.
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2C_177/2025: Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde im Asylrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ ersuchte am 4. September 2022 in der Schweiz um Asyl. Es stellte sich heraus, dass ein früheres Gesuch von ihm bereits am 26. August 2022 in Österreich registriert worden war. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) trat auf das Asylgesuch in der Schweiz nicht ein und ordnete die Wegweisung nach Österreich an. Nach einer ersten gerichtlichen Gutheissung durch das Bundesverwaltungsgericht wurde das Nichteintreten durch das SEM im Jahr 2024 erneut bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde gegen diese Verfügung ab. A.________ erhob subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht mit dem Ziel, in der Schweiz bleiben zu dürfen.
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2C_73/2024: Urteil betreffend die Nutzung des schweizerischen Luftraums durch ein ausländisches Ultraleichtflugzeug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein in Frankreich immatrikuliertes Ultraleichtflugzeug (AVEKO VL-3 E, maximal 525 kg, aerodynamisch gesteuert, Verbrennungsmotor) sollte nach Gesuch der Halter und eines Vereins ohne besondere Bewilligung und zeitliche Beschränkung im schweizerischen Luftraum zugelassen werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und das Bundesverwaltungsgericht lehnten dies ab. Die Bewilligung wurde auf maximal zwei Monate jährlich beschränkt. Der Pilot und der Verein erhoben Beschwerde beim Bundesgericht.
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2C_77/2024: Urteil betreffend die Verweigerung einer Grenzgängerbewilligung für einen EU/EFTA-Staatsangehörigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der italienische Staatsbürger A.________ beantragte 2018 im Kanton Tessin eine neue Grenzgängerbewilligung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Aufgrund dreier rechtskräftiger Verurteilungen aus den Jahren 2009, 2012 und 2016 wurde sein Antrag aus Gründen der öffentlichen Ordnung abgelehnt. Diese Entscheidung wurde von den kantonalen Instanzen bestätigt. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_222/2025: Urteil zu einer Beschwerde betreffend Insolvenzerklärung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin beantragte die Eröffnung des Konkurses aufgrund ihrer Zahlungsunfähigkeit. Ihr Antrag wurde vom Bezirksgericht Winterthur und später vom Obergericht des Kantons Zürich abgelehnt. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, in welcher sie erneut die Konkurseröffnung sowie die Bekanntgabe der erforderlichen Höhe einer Mindestkonkursdividende verlangte.
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4A_112/2025: Nicht-Eintretensentscheid in einem Verfahren betreffend Organisationsmangel einer GmbH
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH in Liquidation wurde vom Kreisgericht St. Gallen wegen eines Organisationsmangels aufgelöst und ihre Liquidation nach Konkursrecht angeordnet (Entscheid vom 6. Januar 2025). Eine Berufung gegen diesen Entscheid wurde vom Kantonsgericht St. Gallen mangels hinreichender Begründung nicht behandelt (Entscheid vom 6. Februar 2025). Die GmbH legte am 6. März 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_46/2023: Bewilligungsstreit um lokale Sportwette und Beschwerdelegitimation der interkantonalen Geldspielaufsicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Genossenschaft A.________ erhielt von der Stadtpolizei St. Gallen eine Bewilligung für eine lokale Sportwette im Zusammenhang mit einem Schweinerennen. Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) erhob dagegen Rekurs und später Beschwerde, da sie der Ansicht war, ein Schweinerennen könne nicht als lokale Sportwette bewilligt werden. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen trat nicht auf die Beschwerde der Gespa ein mit der Begründung, diese sei nicht beschwerdelegitimiert.
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1C_333/2024: Urteil betreffend die Revision des kommunalen Zonenplans der Gemeinde Gilly
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Gilly hat ihren seit 1984 bestehenden Zonenplan aufgrund der Überdimensionierung der Bauzone gemäss Art. 15 Abs. 2 LAT revidiert. Die strittige Parzelle Nr. 470 befindet sich teilweise in einer Zone für den Bau von Villen und teilweise in einer Weinzone. Der neue Zonenplan sieht vor, dass die unbebaute Fläche der Parzelle in die „geschützte Weinbauzone“ überführt wird, während die bestehende Bebauung in die Zone mit sehr niedriger Dichte klassifiziert bleibt. A.________, Eigentümer der Parzelle, hat gegen diese Änderung erfolglos Einsprache erhoben und zieht die Angelegenheit an das Bundesgericht.
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9C_709/2024: Entscheid zur Rentenhöhe bei der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1988, leidet seit seiner Jugend an Multiple Sklerose, die schubweise verläuft. Er stellte zwischen 2016 und 2019 mehrere Anträge auf Leistungen der Invalidenversicherung. Nach einem längerfristigen Verfahren erkannte das zuständige Office der Invalidenversicherung des Kantons Freiburg im Jahr 2022 den Anspruch auf eine halbe Invalidenrente. Im Oktober 2022 beantragte der Versicherte eine Revision der Rente, indem er eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands geltend machte. Die Verwaltung lehnte eine Erhöhung der Rente ab, was der Versicherte weiter vor Gericht brachte. Das kantonale Gericht erhöhte die Rente rückwirkend ab Januar 2024 auf 60 %. Mit dem vorliegenden Rechtsmittel begehrte der Versicherte vor Bundesgericht den Anspruch auf eine volle Invalidenrente.
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2C_23/2024: Entscheid zur Verwendung von Einnahmen aus marktorientierten Zuteilungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG verlangte die Wiedererwägung von zwei Verfügungen der ElCom, welche über die Verwendung von Auktionserlösen aus den marktorientierten Zuteilungsverfahren für die Jahre 2022 und 2023 entschieden hatten. Die ElCom trat nicht auf das Wiedererwägungsgesuch ein, da sie die A.________ AG nicht als direkt betroffen ansah. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigten diesen Nichteintretensentscheid.
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8C_632/2024: Entscheid zur Rückforderung von Ergänzungsleistungen und Krankenkassenprämienverbilligungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Bezüger einer Invalidenrente und kantonaler Ergänzungsleistungen, erhielt Zahlungen aufgrund unvollständiger Angaben zur Rückkaufswerten einer Lebensversicherung. Die zuständige Stelle forderte die Rückerstattung überzahlter Leistungen sowie Krankenkassenprämienverbilligungen mit mehreren aufeinanderfolgenden Entscheiden. Nach Zurückweisung durch die kantonale Instanz wurde ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgericht eingeleitet.
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8C_128/2025: Bundesgerichtsurteil zur Sozialhilfe und Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Vater einer Tochter und langjähriger Sozialhilfeempfänger des „Hospice général“, erhielt Unterstützungsgelder. Die Tochter erhielt für die Studienjahre 2022/2023 und 2023/2024 Stipendien. Die Sozialbehörde verlangte eine teilweise Rückerstattung der im Jahr 2022 bis 2023 zu hoch bemessenen Sozialhilfe aufgrund der unberücksichtigten Stipendien. Die kantonalen Gerichte lehnten den Einspruch gegen die Rückerstattungsforderung ab.
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5A_443/2024: Entscheidung über die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen und einer subsidiären Verfassungsbeschwerde im Nachbarrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasste sich mit einer Beschwerde des Eigentümers eines Grundstücks (A.________), der sich gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau wehrte. Dieses hatte ihn verpflichtet, eine Schwarzföhre zu fällen, die gegen kantonale Abstandsvorschriften verstösst. Der Beschwerdeführer wollte den Entscheid aufheben lassen und die Klage der Nachbarn B.________ und C.________ vollständig abweisen.
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4A_466/2024: Urteil zum Urheberrechtsschutz von Musikinstrumenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, Hersteller und Vertreiber von Musikinstrumenten (\"Hang\" bzw. \"Handpan\"), verlangen die Feststellung, dass die Beklagten keinen Urheberrechtsschutz an diesen Instrumenten beanspruchen können. Zudem beantragen sie festzustellen, dass ihre eigenen Instrumente keine Urheberrechtsverletzungen darstellen. Das Handelsgericht des Kantons Bern trat teilweise nicht auf die Klage ein und wies sie im Übrigen ab.
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5A_779/2024: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung von minderjährigen Kindern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern dreier minderjähriger Kinder sind seit längerem mit familiären und häuslichen Konflikten konfrontiert, insbesondere mit Vorfällen häuslicher Gewalt durch den Vater. Nach einer Gefährdungsmeldung der Schule und weiteren Berichten ordnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) diverse Kindesschutzmassnahmen an, darunter den superprovisorischen sowie vorsorglichen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Heimplatzierung der Kinder. Die Mutter wehrte sich erfolglos bis zum Obergericht des Kantons Zürich und brachte den Fall vor das Bundesgericht.
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9C_129/2025: Unzulässigkeit eines Rekurses im Zusammenhang mit der Ablehnung von Leistungen der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte ein Gesuch um Invalidenversicherungsleistungen im Januar 2023 ein, welches vom kantonalen Amt für Invalidenversicherung des Kantons Waadt am 23. Mai 2024 abgelehnt wurde. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt bestätigte diese Entscheidung am 28. Januar 2025. Der Beschwerdeführer legte am 28. Februar 2025 beim Bundesgericht Rekurs ein, zusammen mit einem Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege.
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2C_118/2025: Verfahren betreffend Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung im öffentlichen Beschaffungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerinnen (A.________, bestehend aus B.________ AG, C.________ GmbH und D.________ AG) hatten gegen die Vergabe eines Bauvertrags für den Morschacher Tunnel durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschwerde erhoben und beantragten die aufschiebende Wirkung. Der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz entzog zunächst die aufschiebende Wirkung, gewährte diese dann jedoch wieder bis auf Widerruf. Die Beschwerdeführerinnen erhoben Beschwerde ans Bundesgericht gegen den Zwischenbescheid vom 23. Januar 2025, welche währenddessen gegenstandslos wurde, da das Verwaltungsgericht den Endentscheid am 5. März 2025 fällte.
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8C_169/2025: Prozessvoraussetzungen im Unfallversicherungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte bei der Suva Leistungen für Schulterbeschwerden, die er als Rückfall zu einem Ereignis von 2000 geltend machte. Die Suva lehnte diese Leistungspflicht gestützt auf eine frühere, rechtskräftige Verfügung ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.
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7B_22/2025: Unzulässigkeit im Jugendstrafrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ stellte am 5. November 2022 Strafantrag gegen B.________ wegen falscher Anschuldigung. Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau verfügte am 1. Juli 2024 die Nichtanhandnahme. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Obergericht des Kantons Aargau am 10. Dezember 2024 abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte die Eröffnung einer Strafuntersuchung.
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5A_217/2025: Unzulässigkeit des Ausstandsbegehrens im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (Ehefrau) verlangte im Zusammenhang mit einem hängigen Scheidungsverfahren die Verlegung des Verfahrens in einen anderen Kanton, da sie Befangenheit des zuständigen Bezirksrichters geltend machte. Ihre Argumente stützten sich auf verschiedene Entscheidungen des Bezirksrichters sowie auf Schwierigkeiten, eine Rechtsvertretung zu finden. Das Kantonsgericht Luzern wies das Ausstandsbegehren ab. Es stellte fest, dass kein hinreichender Anschein von Befangenheit bestehe und institutionelle Ausstandsbegehren unzulässig seien. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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