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Bundesgericht neue Urteile vom 10.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_231/2025: Anordnung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Treuhänder, wird verdächtigt, Vermögenswerte in der Höhe von insgesamt Fr. 1,2 Mio. veruntreut und zweckentfremdet zu haben, indem er Gelder von Konten verschiedener Nachlässe und der B.________ GmbH, deren Geschäftsführer er ist, auf sein eigenes Konto überwies, um eigene Schulden zu begleichen. Das Zwangsmassnahmengericht Hinwil ordnete Untersuchungshaft an, und die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht Zürich abgewiesen. A.________ wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und beantragte unter anderem seine Freilassung.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit der Beschwerde Die Beschwerde in Strafsachen ist gemäss Art. 80 Abs. 1 BGG zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich vom 4. Februar 2025 ein. 2. Rechtfertigung der Untersuchungshaft (Art. 221 Abs. 1 lit. b StPO) Die Vorinstanz bejahte den dringenden Tatverdacht und den besonderen Haftgrund der Kollusionsgefahr, während A.________ dies bestritt. 3. Dringender Tatverdacht (Art. 138 und Art. 158 StGB) (3.1) Der Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer Vermögenswerte zur Tilgung seiner eigenen Schulden verwendet habe, wird gestützt durch relevante Aussagen und Kontoauszüge. (3.2) Unter Berücksichtigung der bisher erhobenen Beweise und Aussagen ist der Tatverdacht auf qualifizierte Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung nachvollziehbar begründet. 4. Kollusionsgefahr (4.1) Strafprozessuale Haft wegen Kollusionsgefahr setzt konkrete Indizien voraus. (4.2-4.6) Es bestehen keine konkreten Hinweise darauf, dass A.________ Zeugen oder Klienten beeinflussen könnte, und trotz seines geschäftlichen Netzwerks sind mögliche Verdunkelungshandlungen spekulativ und nicht hinreichend begründet. Die Vorinstanz verfällt hier einem Zirkelschluss, indem sie das Fortdauern der Haft als Grundlage für mögliche Kollusionshandlungen heranzieht. Die Gefahr wird deshalb verneint. 5. Kontaktverbote (Art. 237 Abs. 2 lit. g StPO) Ein Antrag auf Kontaktverbote seitens des Beschwerdeführers erübrigt sich aufgrund der Verneinung jeglicher Kollusionsgefahr.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, der Beschluss des Obergerichts aufgehoben, und der Beschwerdeführer wird aus der Haft entlassen.


7B_1170/2024: Entscheidung über die Trennung von Verfahren in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einem Rekurs von A.________ gegen die Entscheidung der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt (vom 3. September 2024), welche die Trennung eines Strafverfahrens bestätigte. Die Verfahren betreffen mutmassliche Straftaten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Firma C.________ SA, insbesondere Betrug und die Anmeldung von fiktiven Arbeitnehmern bei staatlichen Stellen. Aufgrund des unbekannten Aufenthaltsortes von B.________ und der drohenden Verjährung gewisser Strafbestände hat die Staatsanwaltschaft die Verfahren getrennt. A.________ beklagt sich über die Verletzung des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Verfahrens und der Gleichbehandlung.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Es bestätigt, dass der Rekurs grundsätzlich zulässig ist, aber der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sich auf die Rechtskonformität der Verfahrensabtrennung beschränkt. Argumente, die sich nicht direkt auf die Entscheidung der Vorinstanz beziehen, sind unzulässig. Es wird klargestellt, dass der Rekurs in Teilen keine ausreichende Begründung aufweist. Wiederholungen aus der kantonalen Rekursinstanz werden nicht berücksichtigt. Das Prinzip der Einheit des Verfahrens (Art. 29 Abs. 1 und Art. 30 StPO) verfolgt das Ziel, widersprüchliche Urteile zu vermeiden. In Ausnahmefällen sind Verfahrensabtrennungen aus objektiv gerechtfertigten Gründen wie der drohenden Verjährung oder dem langen Nichterscheinen eines Mitbeschuldigten zulässig. Das Bundesgericht hält fest, dass die Abtrennungsentscheidung gerechtfertigt ist durch die unbekannte Aufenthaltsdauer von B.________ und die bevorstehende Verjährung einiger Straftatbestände, wie von der Vorinstanz korrekt dargestellt. Die Berufung auf angebliche Unredlichkeit der Staatsanwaltschaft, welche keine internationale Rechtshilfe eingeleitet habe, wird zurückgewiesen, da die Erfolgsaussichten dieser Massnahmen ungewiss waren und die vorliegende Verjährung vorgezogen werden musste.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wird abgewiesen und auch der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, mit Gerichtskosten von CHF 1'200.


6B_1335/2023: Urteil zur Frage der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wurde beschuldigt, am 16. März 2021 eine Drohnachricht über das Kontaktformular der Kantonspolizei Basel-Stadt versandt zu haben. Darin kündigte er einen Kommandoeinsatz an, falls Probleme auf der Dreirosenanlage nicht bis Ende April 2021 gelöst würden. Das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft sprach ihn am 23. Januar 2023 vom Vorwurf der versuchten Schreckung der Bevölkerung frei, verurteilte ihn jedoch wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe (190.– pro Tag für 50 Tage) sowie zur Tragung von Verfahrenskosten. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigte am 11. Juli 2023 den Schuldspruch, reduzierte jedoch die Verfahrenskosten und rechnete Ersatzmassnahmen sowie erstandene Untersuchungshaft auf die Strafe an. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. **Sachverhaltsfeststellung und Beweiserhebung durch Vorinstanzen** (E. 1–9): Die Vorinstanzen stützten sich auf zahlreiche Indizien, darunter die Nutzung derselben IP-Adresse und die Verbindung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers mit der Webseite der Polizei Basel-Stadt vor der Tat. Das Bundesgericht erachtete die Beweiswürdigung der Vorinstanzen als nicht willkürlich und wies die Argumente des Beschwerdeführers zurück, der sich auf angeblich unsichere Webseiten sowie hypothetische Dritttäterschaft berief. 2. **Rechtsfrage zur Würdigung der Nachricht** (E. 10): Das Bundesgericht bestätigte die Vorinstanz, dass die Drohnachricht unter Art. 285 StGB fällt, da sie geeignet war, die Polizei unter Druck zu setzen. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gemäss Art. 17 und 18 StGB wurden nicht anerkannt. 3. **Beschleunigungsgebot und Verfahrensdauer** (E. 11): Das Bundesgericht sah keine Verletzung des Beschleunigungsgebots, da die Verfahrensdauer durch umfangreiche Eingaben des Beschwerdeführers beeinflusst wurde. 4. **Strafzumessung und Ersatzmassnahmen** (E. 11.4–5): Die Vorinstanz hatte korrekt die Ersatzmassnahmen angerechnet. Die Kritik der Tagessatzhöhe wurde mangels ausreichender Begründung abgewiesen. 5. **Entschädigung und Kostenverteilung** (E. 12): Die Forderung des Beschwerdeführers auf Entschädigung und Genugtuung wurde abgewiesen, ebenso die Rüge zur Kostenverteilung.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_426/2023: Urteil betreffend Versuch der Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Polizeigericht des Bezirks des östlichen Waadtlands am 4. Juli 2022 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (110 Franken pro Tag) bedingt und einer Busse von 660 Franken verurteilt. Zudem wurde er verpflichtet, B.________ eine Entschädigung von 3'322.20 Franken zu zahlen. Hintergrund waren Nachrichten, die er am 2. Oktober 2021 seiner getrennt lebenden Ehefrau B.________ bezüglich einer Scheidungsvereinbarung über WhatsApp gesendet hatte. Darin äusserte er Drohungen, falls sie die Vereinbarung nicht unterschriebe, darunter finanzielle Schädigungen und die Einstellung von Unterhaltszahlungen an ihre Tochter C.________. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil am 21. September 2022. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_839/2024: Streit um Massnahmen betreffend persönliche Beziehungen – Rückzug des Rechtsmittels vor Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 5. Dezember 2024 Beschwerde gegen den Entscheid der Präsidentin der Zivilkammer des Kantonsgerichts Genf vom 1. November 2024 ein. Der Streit betraf als Hauptfrage die vorläufige Suspendierung der persönlichen Beziehungen zwischen den Parteien. Nach Einleitung des Verfahrens am Bundesgericht erklärte A.________ am 19. Februar 2025 den Rückzug des Rechtsmittels. Fragen zur Verteilung der Verfahrenskosten und Parteientschädigungen wurden daraufhin strittig.


9C_344/2024: Grundlagen der Steuerrückerstattung bei Teilrückzahlungen eines Vorbezugs aus Beruflicher Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ tätigten einen Vorbezug aus beruflicher Vorsorge zur Finanzierung von Wohneigentum und zahlten später einen Teilbetrag des Vorbezugs zurück. Streitpunkt ist die Methode zur Berechnung der Steuerrückerstattung durch die Steuerbehörden des Kantons Zürich. Die Beschwerdeführer beantragen eine andere Rückerstattungsmethode, die sie steuerlich begünstigen würde.


9C_148/2025: Urteil zur Beschwerde in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte im Rahmen eines Revisionsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern unentgeltliche Rechtspflege. Dieses wies seinen Antrag aufgrund der Aussichtslosigkeit ab und setzte ihm eine Nachfrist zur Bezahlung des Kostenvorschusses. Nachdem der Beschwerdeführer dies nicht erfüllte, trat das Verwaltungsgericht auf sein Revisionsgesuch nicht ein und auferlegte ihm Verfahrenskosten. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.


6B_53/2025: Urteil betreffend das Vergehen der unrechtmässigen Erzielung von Sozialversicherungsleistungen und die Ausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. wurde vom Polizeigericht des Kantons Genf wegen unrechtmässiger Erzielung von Sozialversicherungsleistungen gemäss Art. 148a Ziff. 1 StGB für den Zeitraum vom 13.01.2017 bis 31.07.2019 verurteilt. Ihm wurde eine mittelschwere deliktische Energie sowie der absichtliche Verstoss gegen die Vorschriften zur Meldung von Aufenthaltsorten zur Last gelegt. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und ordnete seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre an. A.A. legte beim Bundesgericht Beschwerde ein.


4A_425/2024: Urteil zum Mietrecht: Kürzung des Mietzinses aufgrund von Immissionen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mietenden eines Apartments in Genf klagten ab Juli 2020 über regelmässige Immissionen von Tabakrauch aus der darunterliegenden Wohnung, was Auswirkungen auf ihre Gesundheit hatte. Nach mehreren Beanstandungen und technischen Prüfungen durch die Vermieterin konnte das Problem nicht vollständig behoben werden. Die Mietenden zogen in ein anderes Apartment, kündigten den ursprünglichen Mietvertrag jedoch erst mit einer Verzögerung. Es wurde ein Antrag auf Mietzinsreduktion und Schadenersatz gestellt.


7B_191/2025: Urteil zur Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, ein Mann ohne Aufenthaltsbewilligung und Bezug zur Schweiz, wurde seit 2015 wiederholt wegen verschiedener Delikte verurteilt (u. a. illegaler Aufenthalt, Drohungen, Körperverletzung). Nachdem er nach mehreren Festnahmen mehrfach freigelassen wurde, zeigte sich eine Beschleunigung seiner delinquenten Aktivitäten. Er befindet sich in Untersuchungshaft mit der Perspektive einer Bestrafung wegen einer Reihe von Delikten. Das Verfahren umfasst u. a. Vermögensdelikte, Körperverletzung, Drohungen und widerrechtlichen Aufenthalt.


6B_201/2025: Irreführbarkeit eines Rechtsmittels nach freiwilligem Rückzug des Berufungsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) hatte am 22. Januar 2025 im Berufungsverfahren vor der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt seinen Berufungsantrag zurückgezogen. Das Kantonsgericht stellte daraufhin die Rechtssache ein und erklärte das Urteil des Bezirksgerichts Lausanne vom 12. Juli 2024 für vollstreckbar. Der Beschwerdeführer legte am 25. Februar 2025 mit Ergänzungen vom 4. März 2025 Beschwerde ans Bundesgericht ein, wobei er den Rückzug seiner Berufung infrage stellte und die gerichtliche Unterstützung beantragte.


6B_1059/2023: Urteil zur Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschuldigte A.________ wurde für mehrere Straftaten von der Vorinstanz verurteilt, darunter Versuchte Nötigung, Nötigung, Lebensgefährdung und Vergewaltigung. Weiter wurde B.B.________ eine Entschädigung wegen immateriellen Schadens zugesprochen. Der Beschuldigte stellt verschiedene rechtliche Beanstandungen, insbesondere in Bezug auf die Beweiswürdigung, die Auslegung von rechtlichen Grundsätzen und die Strafzumessung.


7B_84/2025: Entscheid zur Fortdauer der Untersuchungshaft und Ablehnung der Entschädigung des Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ ist ein mehrfach vorbestrafter Einzelner ohne Aufenthaltsbewilligung oder soziale Bindung in der Schweiz. Er wurde mehrfach wegen verschiedener Delikte wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Gewalt gegen Behörden und Beamte sowie unerlaubtem Aufenthalt verurteilt. In der Anhängigkeit mehrerer Strafverfahren wurde er erneut für weitere Delikte festgenommen, darunter Drohungen, Körperverletzung und Exhibitionismus. Die zuständigen kantonalen Behörden bestätigten mehrmals die Untersuchungshaft. Der Beschwerdeführer gelangte an das Bundesgericht, um die sofortige Freilassung oder, alternativ, die Anwendung von Ersatzmassnahmen zu erreichen. Zusätzlich verlangte er eine Entschädigung sowie die unentgeltliche Rechtspflege.


9C_88/2025: Entscheid zum Thema Versicherung Invalidität

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ stellte im Juli 2023 eine neue Anfrage auf Leistungen der Invalidenversicherung, nachdem frühere Gesuche in den Jahren 2011 und 2021 abgelehnt worden waren. Das kantonale Amt für Invalidenversicherung wies die neue Anfrage im März 2024 zurück. Ein gegen diese Rückweisung erhobener Rekurs vor dem kantonalen Gericht blieb erfolglos. A.________ erhob daher Beschwerde ans Bundesgericht, um die kantonale Entscheidung aufzuheben.


1C_124/2025: Entscheid zum Baubewilligungsstreit betreffend Parkplätze ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, Eigentümerin einer Parzelle in der Bauzone, beantragte eine Baubewilligung zur Regularisierung von drei Parkplätzen auf einer angrenzenden, im Eigentum der Gemeinde Châtel-St-Denis stehenden Parzelle in der Landwirtschaftszone. Die zuständigen kantonalen Behörden und die Gemeinde verweigerten die Bewilligung. Die kantonale II. Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Grundstückseigentümerin wegen fehlender Beschwerdebefugnis ab.


7B_215/2025: Entscheidung zur Frage der Verteidigung ohne irreparablen Schaden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Bundesgericht einen Rekurs in Strafsachen gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours des Kantons Genf ein. Es ging dabei um die Ernennung eines Verteidigers des Amtes und eine mögliche rückwirkende Übernahme der Anwaltskosten. Das Gericht des Kantons hatte den Rekurs abgewiesen.


9C_16/2024: Bemessung von AHV-Beiträgen bei der Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, bis 2017 Inhaber einer Fahrschule, stritt mit der Ausgleichskasse Zug über die Höhe seiner AHV-Beiträge für das Jahr 2017. Die Ausgleichskasse berücksichtigte dabei ein Einkommen von CHF 410'226.–, gemeldet durch die Steuerverwaltung des Kantons Aargau, und schloss entsprechende Liquidationsgewinne aus der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit ein. A.________ erhob dagegen Beschwerde, die vom Verwaltungsgericht des Kantons Zug abgewiesen wurde.


6B_1305/2023: Hinderung einer Amtshandlung und Missachtung eines Fahrverbots

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer wurde wegen des Fahrens auf einem Weg mit allgemeinem Fahrverbot und der Flucht vor einer polizeilichen Kontrolle schuldig gesprochen. Die Vorinstanz erhöhte die bedingte Geldstrafe und die Busse unter Berücksichtigung seiner verbesserten finanziellen Lage. Vor Bundesgericht bestritt der Beschwerdeführer den Sachverhalt, rügte eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs, die Ablehnung eines Verteidigers, sowie die Anwendung des Verschlechterungsverbots.


4A_416/2024: Regressanspruch bei Berufsunfall: Auslegung von Art. 75 Abs. 3 ATSG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 3. Juni 2014 kam es auf einer abgesperrten Baustelle zu einem tödlichen Arbeitsunfall durch einen von der C.________ AG gehaltenen und immatrikulierten Bagger. Die SUVA und die AHV machten gestützt auf Art. 75 Abs. 3 ATSG Regressansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung der Halterin (A.________ AG) geltend. Die Beklagte berief sich auf das Arbeitgeberprivileg nach Art. 75 Abs. 2 ATSG und argumentierte, dass aufgrund des Unfallorts keine obligatorische Haftpflichtversicherung gemäss Art. 75 Abs. 3 ATSG bestehe.


4A_249/2024: Urteil zur Rechtshängigkeit einer negativen Feststellungsklage gegenüber einer strafprozessualen Adhäsionsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bank A.________ AG, in Liquidation, reichte am Handelsgericht Zürich eine negative Feststellungsklage ein, um festzustellen, dass eine Forderung der Gegenseite, der B.________ SA, nicht bestehe. Die B.________ SA bestritt dies und berief sich auf die Rechtshängigkeit der bereits eingereichten Adhäsionsklage. Das Handelsgericht trat aufgrund der angenommenen Prozesshindernisse nicht auf die Klage ein. Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Rechtshängigkeit der Adhäsionsklage tatsächlich die negative Feststellungsklage hindert.


1C_150/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen das Sicherungsentzug des Führerausweises

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern entzog A.________ mittels Verfügung vom 19. November 2024 den Führerausweis (Sicherungsentzug). Die Rekurskommission des Kantons Bern trat auf die Beschwerde nicht ein, da der Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht geleistet wurde. A.________ wandte sich an das Bundesgericht, das im vereinfachten Verfahren entschied.


6B_974/2024: Urteil zur Unzulässigkeit neuer Beweise in Unterhaltspflichtfällen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Mann (A.A.________) wurde aufgrund der nicht erfüllten Unterhaltspflichten gegenüber seiner Ehefrau (B.A.________) angezeigt. Das erstinstanzliche Gericht und die kantonale Berufungsinstanz befanden ihn der Verletzung der Unterhaltspflicht gemäss Art. 217 Abs. 1 StGB für schuldig. Es wurde festgestellt, dass der Mann ausreichende finanzielle Mittel besass, um die Unterhaltszahlungen zu leisten, diese aber nicht vornahm. Der Fall umfasste auch Streitfragen zur Beweisführung und zur Analyse seiner finanziellen Lage.


4D_51/2025: Unzulässigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Sàrl (die Beschwerdeführerin) hatte gegen die provisorische Rechtsöffnung einer Forderung von CHF 7'500, die von B.________ (dem Beschwerdegegner) geltend gemacht wurde, Einsprache erhoben. Der Vertrag zwischen beiden Parteien streitet sich über die Rückzahlung eines geleisteten Betrags im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mietvertrags. Das kantonale Gericht gewährte die Rechtsöffnung, worauf die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht erhob.


9C_147/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Arbeitgeberhaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Schaffhausen zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von CHF 15'209.15 gemäss Art. 52 AHVG verpflichtet. Mit der vorliegenden Beschwerde ans Bundesgericht bemängelt er den Entscheid des Obergerichts.


7B_1429/2024: Entscheid betreffend Akteneinsicht in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und zwei weitere Personen wurden am 26. Mai 2024 in Fribourg kontrolliert. Im Fahrzeug wurden Werkzeuge, Bargeld, Handschuhe und Funkgeräte gefunden, die Straftaten wie Einbrüche nahelegten. Sie wurden festgenommen, da in der Umgebung kürzlich Einbrüche registriert worden waren. Die Untersuchungshaft wurde angeordnet und mehrfach verlängert. Das Verfahren betrifft Einbrüche in mehreren Kantonen.


8C_221/2024: Urteil zur Verwirkung von Ausbildungszuschlägen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________, Mutter von zwei Söhnen, beantragte Arbeitslosenentschädigung und erhielt zunächst Taggelder sowie Kinder- und Ausbildungszulagen. Nachdem sie ihren älteren Sohn ab Juli 2020 nicht mehr als in Ausbildung gemeldet hatte, wurde der entsprechende Zuschlag nicht mehr ausbezahlt. Erst im Juni 2022 informierte sie die Arbeitslosenkasse über den Lehrbeginn ihres Sohnes im August 2020 und verlangte rückwirkend eine Nachzahlung der Ausbildungszulagen. Dies wurde mangels rechtzeitiger Geltendmachung abgelehnt. Der Einspracheentscheid und das erstinstanzliche Urteil bestätigten die Ablehnung.


1C_140/2025: Entscheidung über den Führerausweisentzug wegen eines schweren Geschwindigkeitsüberschreitungsfalls

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 24. Januar 2022 auf einer Hauptstrasse mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h (nach Sicherheitsmarge), anstelle der erlaubten 80 km/h, geblitzt. Aufgrund dieser schweren Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln entzog der Automobil- und Navigation Service des Kantons Waadt am 15. Juni 2022 den Führerausweis von A.________ für drei Monate. Nach Einreichung von Reklamationen und einem längeren Verfahrensgang, welcher auch die Fragestellung betreffend Verzögerungen im Verfahren berücksichtigte, wurde diese administrative Massnahme durch das Bundesgericht geprüft.


6B_78/2025: Entscheidung über die Unzulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid des kantonalen Strafgerichts des Jura vom 3. Dezember 2024 ein, welches seinen kantonalen Rekurs als unzulässig erklärte. Grund der Unzulässigkeit war unter anderem seine unentschuldigte Nichtteilnahme an einer Anhörung im Zusammenhang mit einem Einspruch gegen eine Strafbefehlentscheidung. Der Beschwerdeführer erhielt eine zweite Frist zur Zahlung der Verfahrenskosten, versäumte diese jedoch und versäumte zudem eine ausreichende schriftliche Begründung des Beschwerdeanliegens.


4A_147/2025: Definitives Rechtsöffnungsverfahren und Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ (Schuldner) erhebt beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 31. Dezember 2024. Die kantonale Instanz hatte den Entscheid der Friedensrichterin des Bezirks Aigle, die eine definitive Rechtsöffnung zugunsten der Beschwerdegegnerin B.________ (Gläubigerin) über CHF 551'848.35 und CHF 29'779.05 erlassen sowie die Gesuche des Schuldners um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte, teilweise abgeändert.


7B_224/2025: Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte die strafrechtliche Untersuchung einer Krankenversicherung aufgrund der Einstellung von Krankentaggeldern. Die Staatsanwaltschaft entschied auf Nichtanhandnahme. Das Obergericht des Kantons Zürich wies eine Beschwerde dagegen ab. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, die wegen fehlender Begründung und Mängeln bei der Legitimation sowie verspäteter Eingaben abgewiesen bzw. nicht behandelt wurde.


8C_106/2025: Entscheid über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in einer sozialhilferechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhielt seit November 2023 Sozialhilfeleistungen, die ab März 2024 eingestellt wurden, da er finanzielle Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung erhalten habe. Die kantonale Instanz widerrief diese Entscheidung mit der Begründung, es sei nicht gesichert, dass A.________ nach Januar 2024 weiterhin Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezog. Die Sache wurde an die zuständige Behörde zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer legte gegen die beiden kantonalen Urteile Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_975/2024: Urteil betreffend Straftaten und Strafbemessung unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde wegen mehrfacher schwerer Straftaten, darunter versuchte vorsätzliche Tötung, Sachbeschädigung und Ehrverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer umwandelbaren Busse verurteilt. Die Straftaten ereigneten sich im Kontext eines eskalierenden Konflikts mit seiner früheren Partnerin, B.________, und einer Auseinandersetzung um das Sorgerecht ihres gemeinsamen Kindes. Am 18. Februar 2022 griff A.A.________ seine Ex-Partnerin körperlich an, versuchte sie mit einem Messer zu verletzen, und brachte ihrem Körper mehrere Verletzungen bei, die jedoch nicht lebensgefährlich waren, sofern eine medizinische Versorgung gewährleistet wurde.


8G_1/2025: Berichtigung eines früheren Urteils betreffend Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) beantragte die Berichtigung des Urteils des Bundesgerichts vom 3. Dezember 2024 (8C_231/2024), da dieses eine offensichtliche Rechenfehlerhaftigkeit im festgelegten Invaliditätsgrad enthalten soll. Zu überprüfen war, ob der in jenem Urteil geregelte Invaliditätsgrad von 30 % korrekt berechnet wurde oder stattdessen 28 % betragen müsste.


5D_18/2025: Entscheid zur Beschwerde bezüglich Kostengenehmigung für Erbschaftsverwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde. Gegenstand ist die Kostenfestsetzung für eine Erbschaftsverwaltung über einen Nachlass. Der Beschwerdeführer, eingesetzter Erbe, rügte die Dauer der Verwaltung und die Kostenhöhe. Das kantonale Obergericht war auf sein Rechtsmittel mangels bezifferten Antrags und unzureichender Begründung nicht eingetreten.


4D_150/2024: Urteil zum subsidiären Verfassungsbeschwerderecht bei Mandatsstreitigkeiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Anwalt (A.________) verlangte rückständige Honorare von zwei ehemaligen Mandanten (B.________ und C.________) in Höhe von 27'534.35 CHF. Sowohl das Bezirksgericht Sierre als auch die Cour civile II des Kantonsgerichts Wallis wiesen seine Forderung ab, da die erforderlichen Angaben zur Tätigkeit und Fakturierung angeblich unzureichend waren. Gegen diesen Entscheid legte der Anwalt eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein, die ebenfalls erfolglos blieb.


2F_6/2025: Unzulässigkeit einer Revisionsklage betreffend Bewilligung zur Ausübung der Medizin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 28. April 2021 (2C_256/2021). Dieses Urteil wies seine Klage gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Waadt zurück, welcher die Erlaubnis zur Ausübung der Medizin als Selbständiger und zur Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verweigerte. Der Beschwerdeführer berief sich auf eine Verletzung seines Verteidigungsrechts nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), da er sich zum Zeitpunkt des ursprünglichen Entscheids in Haft befand.