Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_196/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Strafbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ focht eine Strafbefehl vom 14. Juli 2025 des Genfer Staatsanwalts an. Die Vorinstanz, die Strafkammer der Genfer Gerichtsbehörde, erklärte die kantonale Beschwerde für unzulässig, da ein solcher Strafbefehl durch Einsprache angefochten werden kann. A.________ legte Beschwerde vor Bundesgericht ein und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege sowie aufschiebende Wirkung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1.1:** Gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG müssen Rechtsmittelbegehren vor dem Bundesgericht klar und ausreichend begründet sein. Insbesondere muss die Beschwerde verständlich darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung das Recht verletzt.
- **E.1.2:** Die Vorinstanz erklärte die kantonale Beschwerde für unzulässig, da gegen den Strafbefehl Einsprache hätte erhoben werden sollen (Art. 354 Abs. 1 StPO). Zusätzlich war der Teil der Beschwerde gegen eine Überweisung an das erstinstanzliche Gericht unzulässig, da eine solche Verfügung nicht anfechtbar ist.
- **E.1.3:** Der Beschwerdeführer argumentierte hauptsächlich zum materiellen Strafvorwurf und machte eine Verletzung von Art. 29 Abs. 2 BV hinsichtlich der Zustellung geltend. Seine Einwendungen genügten jedoch den Anforderungen an die Beschwerdebegründung nicht und zeigten keine Rechtsverletzung der Vorinstanz auf. Auch bezüglich der grenzüberschreitenden Zustellung einer Verfügung sei kein Rechtsverstoss dargelegt.
- **E.1.4:** Mangels ausreichender Begründung wurde die Beschwerde nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG für unzulässig erklärt.
- **E.2:** Da die Beschwerde offensichtlich aussichtslos war, wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt (Art. 64 Abs. 1 BGG). Die Gerichtskosten wurden unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers festgesetzt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und die Gerichtskosten wurden auferlegt.
2C_116/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausschaffungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reichte nach einem bereits rechtskräftig abgelehnten Asylgesuch mehrere Folgeeingaben (Wiedererwägungsgesuche, Revisionsverfahren, qualifiziertes Wiedererwägungsgesuch) ein, welche im Rahmen von Asylverfahren behandelt wurden. Zwischenzeitlich wurde gegen ihn Ausschaffungshaft angeordnet, über welche das Bundesgericht auf Beschwerde hin zu entscheiden hatte. Der Beschwerdeführer machte insbesondere geltend, die Ausschaffungshaft sei unzulässig, da der Vollzug der Wegweisung aufgrund eines hängigen asylrechtlichen Verfahrens nicht absehbar sei.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht bejaht die Eintretensvoraussetzungen und prüft die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, da ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit vorliegt. Zur Frage der Absehbarkeit des Vollzugs: Nach Art. 76 AIG sind die Absehbarkeit der Wegweisung sowie ein Haftgrund notwendige Voraussetzungen der Ausschaffungshaft. Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche im Asylverfahren führen nicht automatisch zum Ausschluss der Ausschaffungshaft, sofern der Vollzug der Wegweisung trotz hängigen Verfahrens in einem absehbaren Zeitraum möglich erscheint. Die Absehbarkeit des Wegweisungsvollzugs wurde bejaht: Die bisherigen Gesuche des Beschwerdeführers wurden regelmässig und zügig behandelt. Das SEM schloss das entsprechende Wiedererwägungsverfahren zeitnah ab. Es waren keine Anhaltspunkte für Verzögerungen oder faktische Hindernisse beim Vollzug des Entscheids ersichtlich. Zur Verhältnismässigkeit der Ausschaffungshaft: Der Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers wurde als geeignet, erforderlich und zumutbar angesehen, zumal er bereits untergetaucht war und milderen Sicherungsmassnahmen nicht vertraut werden konnte. Zur Vereinbarkeit mit der EMRK: Angesichts eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids und einer bestehenden realistischen Entfernungsperspektive gemäss Art. 5 Ziff. 1 lit. f EMRK wurde die Zulässigkeit des Haftvollzugs bestätigt. Die unentgeltliche Rechtspflege wurde insoweit gewährt, als keine Gerichtskosten erhoben wurden. Ein Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung bestand mangels Patentanwalts jedoch nicht.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde teilweise entsprochen, während das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung abgewiesen wurde.
1C_292/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Tägerst zur Weilerzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Kleinsiedlungen, die außerhalb des grafischen Siedlungsgebiets im kantonalen Richtplan liegen. Mit der Verordnung über die Kleinsiedlungen außerhalb der Bauzonen (VKaB) wurden diese Kleinsiedlungen provisorischen Nutzungszonen zugeordnet. Die Kleinsiedlung Tägerst wurde gemäß Anhang 1 der VKaB einer provisorischen kantonalen Weilerzone zugeteilt. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden vor Verwaltungsgericht und Bundesgericht Beschwerde, da sie die Zuweisung Tägersts zur Bauzone gemäß Anhang 3 VKaB forderten.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) Die Beschwerde ist nach den formellen Anforderungen des BGG zulässig, und die Beschwerdeführenden sind zur Beschwerde legitimiert. (2) Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung können Kleinsiedlungen außerhalb von Bauzonen nur in Ausnahmefällen bestimmten Zonenarten (z.B. Weilerzonen gem. Art. 33 RPV) zugewiesen werden. Diese entsprechen Nichtbauzonen, in denen bauliche Maßnahmen stark eingeschränkt sind (E. 2.1 – 2.2). (3) Die VKaB dient der provisorischen Regelung bestehender Unsicherheiten bei der Zonenabgrenzung. Die Regelung fokussiert auf den Erhalt von bestehenden, nicht weitgehend überbauten Siedlungsstrukturen, wobei Kriterien wie historisches Erscheinungsbild und Siedlungsprägung maßgebend sind. Neubauten in Weilerzonen sind grundsätzlich unzulässig; bauliche Maßnahmen sind primär auf den Erhalt und die Anpassung bestehender Gebäude beschränkt (E. 2.3 – 2.4). (4) Für die Kleinsiedlung Tägerst beurteilte der Regierungsrat die Siedlungsstruktur und Zuweisung zur Weilerzone anhand einheitlicher Kriterien, insbesondere der geringen Gebäudeanzahl, der bestehenden Nutzung und der ländlichen Prägung. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung (E. 3.1 – 3.2). (5) Die Rügen der Beschwerdeführenden, insbesondere zur Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund eines unterlassenen Augenscheins, wies das Bundesgericht ab. Das Verwaltungsgericht konnte aufgrund der vorliegenden Akten ausreichend über die Zonenqualifikation entscheiden (E. 4). (6) Abschließend hielt das Bundesgericht fest, dass eine Zuteilung Tägersts zur kantonalen Weilerzone vorläufig sinnvoll erscheint, bis in einem kantonalen Verfahren eine abschließende Zuordnung geprüft wird (E. 5).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte den Beschwerdeführenden die Gerichtskosten, ohne Parteientschädigungen auszurichten.
9C_216/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend steuerliche Qualifikation eines Aktionärsdarlehens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, wohnhaft bis Dezember 2021 im Kanton Solothurn, war Alleinaktionär der B.________ AG und zusätzlich Geschäftsführer der C.________ GmbH in Deutschland. Das Kantonale Steueramt Solothurn qualifizierte ein Darlehen der B.________ AG an den Beschwerdeführer in Höhe von 791'752.- als geldwerte Leistung, da es sich nach dessen Ansicht um ein simuliertes Darlehen gehandelt habe. Die Vorinstanz wies Beschwerde und Rekurs des Beschwerdeführers gegen die steuerliche Aufrechnung ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_416/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sistierung eines internationalen Amtshilfeverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die ukrainische Steuerbehörde reichte Amtshilfeersuchen betreffend mehrere ukrainische Gesellschaften sowie eine zypriotische Gesellschaft bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ein, gestützt auf Art. 4 und Art. 5 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAC). Die ESTV verfügte Amtshilfe. Die betroffenen Gesellschaften reichten eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, um die Aufhebung dieser Verfügungen oder hilfsweise die Sistierung der Verfahren zu erreichen, bis in der Ukraine eingeleitete Verfahren betreffend das ukrainische Bankgeheimnis abgeschlossen seien. Das Bundesverwaltungsgericht wies das Sistierungsgesuch ab. Die Beschwerdeführerinnen gelangten an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_176/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zuweisung einer Kleinsiedlung in die Weilerzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Verordnung des Regierungsrats des Kantons Zürich (VKaB) teilte die Kleinsiedlung Vorderbuchenegg provisorisch der Weilerzone zu. Die A.________ AG beantragte beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das Grundstück ihrer Parzelle der Bauzone zuzuweisen, was das Verwaltungsgericht abwies. Die A.________ AG zog das Urteil weiter an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_318/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft hat 2021 verkehrspolizeiliche Anordnungen (Einführung von Tempo-30-Zonen) in den Gemeinden Bottmingen, Oberwil und Therwil erlassen. Der Touring Club Schweiz (Sektion beider Basel) und ein betroffener Anwohner legten Beschwerde ein, welche vom Regierungsrat (2022) und später vom Kantonsgericht Basel-Landschaft (2023) jeweils abgewiesen wurde. Vor dem Bundesgericht beantragten sie die Aufhebung der Verkehrsanordnungen oder eine Rückweisung zur weitergehenden Abklärung von Lärmschutzfragen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_317/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenübernahme zahnärztlicher Behandlungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte beim Kantonsgericht des Kantons Wallis eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Office des sanctions et des mesures d'accompagnement (OSAMA) vom 29. Oktober 2025 eingereicht, welche die Übernahme der Kosten für zahnärztliche Behandlungen abgelehnt und die Kosten für notwendige Behandlungen dem Beschwerdeführer auferlegt hatte. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde am 4. Februar 2026 ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_162/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sistierung und Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es geht um eine Beschwerde von A.________ gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 6. Februar 2026. Der Beschwerdeführer beanstandet die Sistierung eines Verfahrens durch den Bezirksrat Dietikon und fordert unter anderem eine Entschädigung in Höhe von 30'000 Franken.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_657/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend offenen Betrag aus unentgeltlicher Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, legte gegen einen angeblich nichtigen Entscheid der kantonalen Behörde bezüglich eines offenen Betrags von 190 CHF aus einer früheren Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wiederholt Rechtsmittel ein. Der Kanton wies die Beschwerde ab, da die beanstandeten Schreiben keine rechtsverbindlichen Entscheidungen darstellten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_320/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verlängerung einer fürsorgerischen Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, der an paranoider Schizophrenie leidet, wandte sich gegen die Verlängerung seiner fürsorgerischen Unterbringung in der Klinik B.________, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Münchwilen angeordnet und durch das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigt wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_209/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändungsankündigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Betreibungsamt Basel-Stadt betrieben. Gegen eine Pfändungsankündigung erhob er zunächst Beschwerde, die von der unteren Aufsichtsbehörde abgewiesen wurde. In der Folge wies das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die Beschwerde mangels genügender Begründung zurück und erklärte nachträgliche Eingaben für verspätet. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2F_5/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch zur Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin, A.________, eine griechische Staatsangehörige, erhielt im Jahr 2018 eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA für selbstständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Diese wurde bis 2028 verlängert. Aufgrund des angeblichen Fehlens einer tatsächlich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit widerrief das Migrationsamt des Kantons Zürich im Jahr 2024 ihre Aufenthaltsbewilligung und wies sie aus der Schweiz aus. Ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der Sicherheitsdirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen. Das Bundesgericht hielt im Urteil 2C_711/2025 fest, dass sie weder aufgrund des Freizügigkeitsabkommens noch nach Art. 8 EMRK ein Aufenthaltsrecht habe. Mit dem vorliegenden Revisionsgesuch brachte die Gesuchstellerin neue Beweismittel ein, um das Urteil 2C_711/2025 überprüfen zu lassen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_930/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Vorwürfe der Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Vater (A.________) reichte am 28. Februar 2024 eine strafrechtliche Anzeige gegen die Mutter (B.________) seines Sohnes (C.________) ein und erhob Vorwürfe bezüglich einfacher Körperverletzung (Art. 123 StGB), Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Art. 219 StGB). Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf trat am 11. September 2024 nicht auf die Beschwerde ein. Die von A.________ erhobene Beschwerde wurde von der Strafkammer des Genfer Appellgerichts am 7. August 2025 abgewiesen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_552/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Staatshaftungsansprüche
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Dezember 2020 ereignete sich ein Erdrutsch in der Gemeinde Glarus Süd, der wiederholt Schäden verursachte. Insbesondere 2023 kam es durch einen grossen Murgang zu erheblichen Beeinträchtigungen, unter anderem bei den Fabrikgebäuden der Beschwerdeführerinnen (A.________ AG und B.________ AG), was Mietausfälle und ein Nutzungsverbot zur Folge hatte. Die Beschwerdeführerinnen verlangten Schadenersatz von der Gemeinde Glarus Süd. Die Gemeinde trat mangels Zuständigkeit nicht auf das Staatshaftungsbegehren ein, und das Verwaltungsgericht Glarus wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, da es eine privatrechtliche Streitigkeit sah.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_31/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Non-Anhandnahme einer Strafanzeige
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours de la Cour de justice de la République et canton de Genève vom 23. Dezember 2025 ein. Dieser bestätigte eine Nichtanhandnahmeverfügung des Genfer Staatsanwalts vom 17. April 2025, die sich auf eine wegen \"Verletzung des Hausrechts, Verletzung der Privatsphäre und Beeinträchtigung der körperlichen Integrität\" eingereichte Strafanzeige bezog. Am 8. Januar 2026, ergänzt am 26. Januar 2026, erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_389/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, eine italienische Familie (Eltern und Zwillinge), sind seit 2012 in der Schweiz wohnhaft. Sie verfügten über Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, ursprünglich auf Basis eines gemeldeten erheblichen Vermögens. Nach mehreren strafrechtlichen Verurteilungen des Familienvaters, erheblicher Verschuldung des Ehepaars und eines zivilrechtlichen Streits über Vermögenserbschaften wurden die Anträge auf Erteilung von Niederlassungsbewilligungen EU/EFTA sowie die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligungen von den kantonalen Behörden abgelehnt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7F_6/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision eines Bundesgerichtsurteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. haben eine Revision des Bundesgerichtsurteils 7B_19/2022 vom 20.11.2023 beantragt. In jenem Urteil hatte das Bundesgericht eine Beschwerde abgewiesen, die sich gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts und eine entsprechende kantonale Entscheidung richtete. Die Revisionskläger forderten die Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie die Durchführung eines vollständigen Strafverfahrens durch eine externe Staatsanwaltschaft.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_370/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ablehnung der Bewerbung für das Zertifikat für angewandte Statistik
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Bewerber mit Hochschulabschluss aus Mali hatte nach einer gescheiterten Aufnahme in den Masterstudiengang der Universität X.________ (Schweiz) sowie weiteren gescheiterten Studienversuchen in der Schweiz und Frankreich seine Bewerbung für das Frühjahrsemester 2025 für das \"Zertifikat für angewandte Statistik\" an der Universität Genf eingereicht. Die Universität wies seine Bewerbung sowie seinen anschliessenden Einspruch zurück. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Genf, bestätigte die Ablehnung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_597/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Führerausweisentzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 9. Dezember 2019 verursachte A.________ einen Verkehrsunfall, bei dem er mit seinem Fahrzeug einen vor ihm abgestellten Motorroller anfuhr. Die kantonale Behörde für Fahrzeuge und Schifffahrt (SAN) qualifizierte das Verhalten als mittelschwere Widerhandlung und entzog A.________ mit Verfügung vom 9. März 2020 den Führerausweis für einen Monat. Nach Einlegung einer Beschwerde durch A.________ wurde das Verwaltungsverfahren ausgesetzt, bis das Strafverfahren abgeschlossen war. Das Strafverfahren endete mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung. Die CDAP des Kantons Waadt bestätigte den Entzug des Führerausweises.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_85/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Kostenentscheid im Rückweisungsfall der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die IV-Stelle Basel-Landschaft verfügte die Zusprechung einer befristeten ganzen Invalidenrente sowie Kinderrenten für A.________. Nach einer Beschwerde des Versicherten hob das Kantonsgericht Basel-Landschaft die Verfügung auf und wies den Fall zur ergänzenden Abklärung des medizinischen Sachverhalts zurück, auferlegte die Verfahrenskosten zur Hälfte dem Beschwerdeführer und sprach ihm eine reduzierte Parteientschädigung zu. Eine darauffolgende neue Verfügung der IV-Stelle wurde nicht angefochten. Mit Beschwerde an das Bundesgericht rügte der Beschwerdeführer den Kostenentscheid des Kantonsgerichts, insbesondere die Kostenaufteilung und die Reduktion der Parteientschädigung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_347/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Leistungen der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte mehrmals Leistungen der Invalidenversicherung, zuletzt am 25. September 2024 unter Verweis auf die Verschlechterung einer bestehenden Gonarthrose am rechten Knie. Das zuständige kantonale Amt für Invalidenversicherung trat am 27. Januar 2025 auf die neue Anfrage nicht ein. Nach erfolglosem Weiterzug dieser Verfügung ans kantonale Gericht, welches die Beschwerde abwies, wandte sich A.________ ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_597/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung für Einfamilienhaus
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eigentümer B.B.________ und C.B.________ beantragten die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Gemeinde Rüttenen. Die Nachbarin A.________ erhob Einsprache gegen die Baubewilligung. Die Baukommission, das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wiesen die Einsprachen ab. Daraufhin erhob die Nachbarin Beschwerde beim Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_73/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend interkantonale Doppelbesteuerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft interkantonale Doppelbesteuerung betreffend die Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperioden 2012–2016. Die Ehegatten A.A.________ und B.A.________ wohnten gemäss Angaben seit 2004 im Kanton Zug, während der Kanton Zürich ab 2021 Zweifel an deren steuerlichem Wohnsitz äusserte. Das Steueramt Zürich eröffnete daraufhin ein Nachsteuerverfahren und beanspruchte die Steuerhoheit für die periodenbezogenen Staats- und Gemeindesteuern. Die Vorinstanz entschied zugunsten der Steuerpflichtigen und lehnte die Steuerhoheit Zürichs ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_182/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Führerausweisentzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wehrte sich gegen einen Führerausweisentzug von 13 Monaten, der ihm vom Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kantons Freiburg auferlegt wurde. Der Kantonale Gerichtshof hatte seine Beschwerde für unzulässig erklärt, da er die vereinbarte zweite Teilzahlung der verlangten Vorschussgebühr verspätet geleistet hatte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_55/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Genf vom 15. Dezember 2025 (ACPR/1054/2025) erhoben, die seine Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Genf vom 30. Oktober 2025 abgewiesen hatte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_729/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verweigerung einer Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der 1984 geborene Beschwerdeführer meldete sich bei der IV-Stelle des Kantons Zürich zum Leistungsbezug an, da er aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden (u.a. Multiple Sklerose) nicht mehr in der Lage war, seiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen. Nach einem detaillierten Abklärungsverfahren, inklusive eines polydisziplinären Gutachtens (Swiss Medical Assessment- and Business Center AG, SMAB), wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers ab. Die Vorinstanz (Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich) bestätigte diese Verfügung, was mit der Beschwerde vor Bundesgericht angefochten wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_129/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein polnischer Staatsangehöriger, reiste 2009 in die Schweiz ein und erhielt seither wiederholt Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA. Nach seiner unfreiwilligen Arbeitslosigkeit Ende Januar 2018 erhielt er bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im April 2020 Arbeitslosentaggelder. Anschliessend bezog er Renten aus Polen, Griechenland und der Schweiz sowie Ergänzungsleistungen. Sein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung über den 30. Juni 2024 hinaus wurde vom Migrationsamt des Kantons Solothurn abgelehnt, eine dagegen gerichtete Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_515/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Eigentümer von landwirtschaftlichen Parzellen in der Gemeinde Le Flon, führte ohne Baubewilligung diverse Bau- und Gestaltungsarbeiten durch. Dazu gehören u.a. Komposte, ein technischer Raum, eine Terrasse, eine Fontaine und ein Sitzplatz. Nachträglich beantragte er eine Baubewilligung, die jedoch nur teilweise erteilt wurde. Nach den ablehnenden Entscheiden der Vorinstanzen ersuchte er das Bundesgericht um Aufhebung dieser Entscheide und Erteilung der Bewilligungen für alle umstrittenen Bauten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_213/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die zwölfjährige Beschwerdeführerin wurde von ihrer Primarschule ausgeschlossen und der SIM-Schule, einem besonderen Volksschulangebot, zugewiesen. Über ihre Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern wurde die aufschiebende Wirkung superprovisorisch nicht wiederhergestellt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid ab, worauf sie vor Bundesgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
