Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_864/2024: Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft: Unterhaltsbeiträge und Einkommensermittlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien (geboren 1981 bzw. 1979, verheiratet seit 2013) haben zwei Kinder und sind seit Januar 2022 getrennt. Die Ehefrau beantragte im Oktober 2022 Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, insbesondere Unterhaltsbeiträge. In früheren Entscheiden des Zivilgerichts wurden Unterhaltsregelungen festgelegt, die durch die kantonale Justiz geändert wurden. Die Ehefrau erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) Der Rekurs ist nach Art. 100 und Art. 76 BGG form- und fristgerecht eingereicht sowie grundsätzlich zulässig. (2) Bei Maßnahmen gemäss Art. 98 BGG prüft das Bundesgericht nur die Verletzung verfassungsrechtlicher Rechte und erhebt dabei strenge Prüfungskriterien basierend auf dem \"Prinzip der Substantiierung\". (3) Das Bundesgericht anerkennt die Anwendung der Methode \"Trainingsniveau\" durch die kantonale Instanz unter Berücksichtigung der aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnisse der Familie. Es wird argumentiert, dass die Methode des \"Existenzminimums mit Verteilung des Überschusses\" aufgrund der finanziellen Situation und der Einkommensschwankungen des Ehemanns nicht anwendbar sei. (4) Bedenken der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 BV) in Bezug auf die Einkommensberechnung des Ehemanns wurden zurückgewiesen, da die Methode des Trainigsstandards keine detaillierte Einkommenskalkulation erfordert. (5) Der Ehefrau wird ein hypothetisches Einkommen von CHF 5'450 monatlich zugerechnet, das sie durch Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit erzielen könnte. Kritiken der Ehefrau bezüglich ihres bisherigen Berufslebens und des Zeitrahmens wurden abgewiesen, da das Prinzip der finanziellen Eigenständigkeit nach Trennung Vorrang hat.
Zusammenfassung des Dispositivs
Der Rekurs wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Rekurrentin auferlegt.
5A_894/2024: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts über minderjährige Kinder
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilt die Beschwerde eines Vaters (A.________) gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Frauenfeld hatte ihm und der Mutter (B.________) das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre drei minderjährigen Kinder (C.________, D.________ und E.________) entzogen. Der Grund waren häusliche Gewaltvorfälle, psychische Auffälligkeiten und desolate Lebensbedingungen der Eltern sowie die daraus resultierende Gefährdung des Kindeswohls. Die Kinder wurden fremdplatziert. Das Obergericht änderte lediglich die Besuchsregelung, bestätigte jedoch den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1.1–1.3) Die Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingereicht. Auf die beantragte Wiedererteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zugunsten der Mutter konnte nicht eingetreten werden mangels Berechtigung des Vaters zu diesem Antrag. Der Antrag auf Aufhebung der Beistandschaften wurde mangels Begründung ebenfalls nicht behandelt. (2.1–2.3) Das Bundesgericht prüft die Rechtsanwendung von Amtes wegen und erhebt strenge Anforderungen an die Rüge von Rechtsverstössen und Sachverhaltsfehlern. Vom Beschwerdeführer vorgebrachte neue Tatsachen nach dem Entscheid der Vorinstanz wurden als unzulässig eingestuft. (3) Die Zuständigkeit der KESB Frauenfeld war gemäss Art. 314 Abs. 1 ZGB und Art. 442 Abs. 1 Satz 2 ZGB bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens gegeben, auch wenn die Eltern zwischenzeitlich den Wohnsitz wechselten. Der Einwand des Beschwerdeführers zur örtlichen Zuständigkeit war unbegründet. (4.1–4.4) Die Kindeswohlgefährdung war aufgrund von dokumentierter häuslicher Gewalt, psychischen Auffälligkeiten der Eltern und des nicht kindgerechten Umfelds zweifelsfrei gegeben. Insbesondere das psychiatrisch-psychologische Gutachten wies auf akute und chronische Belastungsstörungen der Kinder hin. Die Gefährdung konnte nicht durch mildere Massnahmen beseitigt werden, weshalb der definitive Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts gerechtfertigt und verhältnismässig war. (5) Die Beschwerde war unbegründet und wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_1224/2024: Nichtanfechtbarkeit eines Zwischenentscheids in einem Entsiegelungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit Datingportalen. Nach einer Hausdurchsuchung beantragte A.________ die Siegelung eines Teils der sichergestellten Asservate. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schwyz ordnete die Entsiegelung an, worauf A.________ Beschwerde in Strafsachen einlegte.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (1.1-1.2) Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid betreffend die Entsiegelung und stellt fest, dass der angefochtene Zwischenentscheid keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirkt. 1. (1.3-1.4) Vage Hinweise auf unterstellte Geheimhaltungsrechte genügen nicht, um einen rechtlich relevanten Nachteil darzulegen. Zudem überschreiten die behaupteten Interessen des Beschwerdeführers nicht die Strafverfolgungsinteressen. 1. (1.5) Die Argumentation des Beschwerdeführers hinsichtlich fehlendem Tatverdacht und rechtswidriger Zwangsmaßnahmen wird zurückgewiesen, da diese Einwände nach ständiger Rechtsprechung nicht im Entsiegelungsverfahren, sondern erst später im Verfahren durch Beschwerde gegen eine allfällige Beschlagnahmeverfügung erhoben werden können. 1. (1.6) Weitergehende Rügen des Beschwerdeführers, die Interessen von Drittpersonen zu vertreten, werden mangels persönlicher Betroffenheit ebenfalls abgelehnt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten und es werden Gerichtskosten auferlegt.
2C_183/2025: Streit um Parteistellung im Amtshilfeverfahren betreffend internationale Steuern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG sowie B.________ und C.________ erhoben beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ihre Parteistellung im Rahmen eines internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen verneint hatte. Ziel des Amtshilfeverfahrens war die Weitergabe von steuerrelevanten Informationen an belgische Behörden. Die Beschwerdeführer beantragten zudem, die Schwärzung von Namen in den Steuervorbescheiden betreffend Mitarbeiter der A.________ AG und der Gesellschaft selbst vorzunehmen.
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8C_529/2024: Urteil zu Gerichtskosten bei Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ meldete sich 2019 bei der Invalidenversicherung (IV). Nach Einholung von Gutachten und Durchführung von Frühinterventionsmassnahmen verneinte die IV-Stelle Solothurn in ihrer Verfügung vom Juli 2022 den Anspruch auf Leistungen. Das kantonale Versicherungsgericht sprach ihm jedoch teilweise eine Invalidenrente und überband der IV-Stelle die Kosten des Gerichtsgutachtens in Höhe von CHF 14'200.–. Die IV-Stelle reichte dagegen Beschwerde ein und beantragte eine Neubeurteilung oder die Reduzierung der Überbindungskosten.
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7B_938/2024: Entscheid zum Profiling mittels DNA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit der Anordnung eines DNA-Profils von A.________. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, zwischen Juni und Dezember 2012 oder 2013 mehrfach schwerwiegende sexuelle Übergriffe gegenüber B.________, einem damals unter zehn Jahre alten Kind, begangen zu haben. Diese Vorgänge sollen über mehrere Monate hinweg stattgefunden haben. Das Strafgericht des Kantons Waadt bestätigte die Anordnung eines DNA-Profils durch die kantonale Staatsanwaltschaft. A.________ legte dagegen Beschwerde ein, die nun vor dem Bundesgericht verhandelt wird.
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5A_245/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine Gefährdungsmeldung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich an das Bundesgericht, nachdem das Obergericht Appenzell Ausserrhoden auf ihre Beschwerde betreffend eine Gefährdungsmeldung der KESB nicht eingetreten war. Sie monierte, die Gefährdungsmeldung sei unzutreffend und beklagte ihre Behandlung durch die Behörde. Das Obergericht hatte seine Entscheidung mit dem Fehlen eines tauglichen Anfechtungsobjekts begründet.
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9C_429/2024: Streit um Invalidenrente aufgrund angeblich verschlechterten Gesundheitszustandes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________), geboren 1975, meldete sich erstmals 2007 und erneut 2020 bei der IV-Stelle des Kantons Aargau für eine Invalidenrente an. Beide Gesuche wurden abgewiesen, zuletzt gestützt auf das Gutachten der Neuroinstitut St. Gallen GmbH (IME). Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle vom 8. November 2023 ab. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
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7B_40/2025: Unzulässigkeit eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erstattete am 26. Oktober 2024 Strafanzeige gegen mehrere Personen und Institutionen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft entschied am 11. November 2024, das Verfahren nicht an Hand zu nehmen. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft am 16. Dezember 2024 abgewiesen. Mit der vorliegenden Beschwerde ans Bundesgericht versucht der Beschwerdeführer erneut die Einleitung eines Strafverfahrens zu erwirken.
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9C_179/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in einer krankenversicherungsrechtlichen Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, legte Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 7. Januar 2025 ein, das sich mit krankenversicherungsrechtlichen Fragen und Ausständen der Versicherten gegenüber der Beschwerdegegnerin, Helsana Versicherungen AG, befasste. Die Ausstände wurden auf Grundlage des Verfahrens gemäss Art. 64a KVG geregelt. Das Bundesgericht prüfte die formelle Zulässigkeit der Beschwerde.
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9C_90/2025: Fragen zur Prozessvoraussetzung im Verfahren vor dem Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, vertreten durch seine Rechtsanwältin, legte am 4. Februar 2025 einen nicht unterzeichneten Rekurs in kroatischer Sprache gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 2025 ein. Das Bundesgericht wies ihn darauf hin, dass das Rechtsmittel einer Eigenhändigkeit der Unterschrift bedarf (Art. 42 Abs. 5 BGG), und setzte ihm eine Frist zur Nachbesserung bis zum 6. März 2025. Trotz mehrfacher Einreichung von Dokumenten erfolgte keine eigenhändige Unterzeichnung.
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9C_500/2024: Urteil zur Auferlegung von Steuerbussen wegen Nichteinreichens von Steuererklärungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte sich mit der Beschwerde eines Steuerpflichtigen zu beschäftigen, der für die Steuerjahre 2017–2020 mehrere Bussen wegen verspäteter Einreichung seiner Steuererklärungen erhielt. Der Beschwerdeführer rügte insbesondere Verfahrensmängel, eine unzulässige Doppelbestrafung sowie eine Verletzung seiner Rechte aufgrund einer Behinderung. Das Bundesgericht prüfte die rechtlichen und sachverhaltsbezogenen Vorwürfe und wies die Beschwerde ab.
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5A_273/2025: Entscheid zur aufschiebenden Wirkung bei einer Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Zug eröffnete am 25. Februar 2025 auf Antrag der B.________ AG über die A.________ AG in Liquidation den Konkurs. Die A.________ AG erhob daraufhin am 7. März 2025 Beschwerde beim Obergericht Zug und beantragte die aufschiebende Wirkung. Diese wurde durch Präsidialverfügung vom 12. März 2025 abgelehnt, wobei das Konkursamt angewiesen wurde, nur Sicherungsvorkehrungen vorzunehmen. Dagegen reichte die A.________ AG am 11. April 2025 Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht ein.
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5A_783/2024: Entscheid zum vorsorglichen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Kindesschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelte die Beschwerde von A.________, der sich gegen den vorsorglichen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts über seine Tochter C.________ durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau und gegen den Entscheid des Obergerichts Bern wandte. Die KESB hatte diese Massnahme durchgeführt, nachdem sie die Eltern als erziehungsunfähig eingestuft und das Kind in einer Institution untergebracht hatte. Das Obergericht wies die Beschwerde gegen die Entscheide der KESB ab, soweit darauf eingetreten werden konnte.
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5A_247/2025: Urteil zur Verlängerung einer fürsorgerischen Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, welche an paranoider Schizophrenie leidet, befand sich auf Grundlage einer fürsorgerischen Unterbringung in einem Wohnheim. Die KESB Basel-Stadt hatte die Massnahme aufgrund von Berichten der Beiständin, des Wohnheims und eines Psychiaters nach Anhörung der Beschwerdeführerin überprüft und bestätigt. Die Vorinstanz wies die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen diese Entscheidung ab. A.________ verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung der Unterbringung sowie ihre Entlassung, alternativ eine ambulante Lösung mit Weisungen.
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8C_587/2024: Entscheidung zur Versicherungsschutzfrage bei Unfall im Ausland
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kläger A.________, angestellt bei der Firma seines Vaters, erlitt bei einem Supercross-Training in den USA am 16. Juni 2020 eine schwere Verletzung. Die Schweizerische Unfallversicherung (CNA) verweigerte die Leistungspflicht mit der Begründung, dass zum Unfallzeitpunkt keine Versicherung nach dem UVG bestand. Der Kläger und seine Krankenkasse, sana24 AG, legten dagegen Rechtsmittel ein.
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5A_219/2025: Entscheid betreffend Kindesunterhalt und Unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Vater eines Kindes, wurde vom Bezirksgericht verpflichtet, monatliche Unterhaltsbeiträge zu leisten. Nach einem erfolglosen Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Zürich reichte er eine Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht ein, in welcher er die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids und die Rückweisung der Sache verlangte. Zudem beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege.
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5A_51/2025: Entscheid zum Recht auf Besuch und zur unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien A.________ (Mutter) und B.________ (Vater) sind die Eltern eines Kindes, C.________, geboren 2017. Mehrere Verfahren und Vereinbarungen bezüglich der elterlichen Sorge und des Besuchsrechts wurden seit 2018 getroffen. Im Jahr 2024 beantragte die Mutter aus Anlass von Missbrauchsverdacht die vorübergehende Suspendierung des Besuchsrechts des Vaters. Die kantonalen Behörden ordneten begleitete Kontakte an, die Mutter beantragte deren Aussetzung und verlangte unentgeltliche Rechtspflege. Diese Anträge wurden abgelehnt, worauf die Mutter eine Beschwerde vor dem Bundesgericht erhob.
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7B_563/2024: Einstellung des Strafverfahrens wegen Nötigung und versuchter einfacher Körperverletzung: Beschwerde gegen kantonalen Beschluss
Zusammenfassung des Sachverhalts
In einer Auseinandersetzung zwischen A.________ und seiner ehemaligen Partnerin C.________ meldete A.________ Vorfälle von Drohung, Nötigung und versuchter einfacher Körperverletzung durch B.________, den Exmann von C.________, sowie falsches Zeugnis im Verfahren gegen ihn selbst. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, worauf A.________ Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern erhob. Dieses wies seine Beschwerde grösstenteils ab und führte nur das Verfahren wegen falschem Zeugnis weiter.
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1C_478/2024: Entscheid betreffend Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Swisscom (Suisse) SA beantragte 2019 die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit neun Antennen auf einem Gebäude in Genf. Aufgrund eines kantonalen Moratoriums wurde der Antrag zunächst abgelehnt, später jedoch erneut geprüft und schliesslich bewilligt. Mehrere Nachbarn der geplanten Anlage, darunter A.________ und B.________, legten gegen die Bewilligung Rechtsmittel ein, die sowohl vom Tribunal administratif de première instance (TAPI) als auch von der Chambre administrative de la Cour de justice abgewiesen wurden. Das Bundesgericht klärte die Angelegenheit im Rahmen eines weiteren Rechtsmittels abschliessend.
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7B_47/2025: Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens wegen UWG-Verletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die C.________ AG wegen angeblicher Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da diese Mehrwertsteuer und Verzollungskosten in Rechnung gestellt hatte, die er als ungerechtfertigt betrachtete. Nachdem die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt das Verfahren nicht an die Hand nahm, wies das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt eine hiergegen gerichtete Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein.
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7B_1132/2024: Vereinigung von Verfahren und Prüfung von Beschwerden gegen Strafvollzugsentscheidungen und Kostenauflagen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde rechtskräftig wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt und eine Freiheitsstrafe sowie Landesverweisung angeordnet. Er beantragte, den Strafvollzug in elektronischer Überwachung oder Halbgefangenschaft zu vollziehen, was vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde. Zudem wurde Rechtsanwalt B.________ für verzögerndes Verhalten im Verfahren eine Kostenauflage und Ordnungsbusse auferlegt. Beide erhoben Beschwerden beim Bundesgericht.
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8C_398/2024: Urteil betreffend Invalidenrente und berufliche Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ meldete sich im August 2021 bei der Invalidenversicherung wegen gesundheitlicher Probleme (Fibromyalgie, depressive Episode, Lungenembolien, Morbus Crohn) zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle des Kantons Zürich lehnte den Anspruch auf eine Invalidenrente nach medizinischen Abklärungen und Einschätzungen ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ab. Gegen diese Verfügung vom 1. November 2023 erhob A.________ Beschwerde, welche das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich am 15. Mai 2024 abwies.
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5A_93/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit eines Konflikts bei Anwaltsvertretung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, Eltern des Kindes C.________, sind in einem Streit über das persönliche Verhältnis des Vaters zu dem Kind vor der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Littoral und Val-de-Travers involviert. A.________ verlangte die Amtsenthebung der Anwältin von B.________ wegen eines behaupteten Interessenkonflikts. Sein Antrag wurde sowohl von der KESB als auch von der kantonalen Beschwerdeinstanz als unzulässig erklärt. A.________ legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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