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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 10.04.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_211/2024: Urteil betreffend falsches Zeugnis und Verfahrensfairness

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde beschuldigt, die Brüder B.B.________ und C.B.________ wahrheitswidrig schwerer Straftaten zu bezichtigen und als Zeugin unwahre Aussagen gemacht zu haben. Die Brüder wurden in einem separaten Verfahren von den gegen sie erhobenen Vorwürfen grösstenteils freigesprochen. Das Obergericht des Kantons Aargau sprach die Beschwerdeführerin der falschen Zeugenaussage schuldig, wobei es als Beweismittel auch auf eine frühere gerichtliche Zeugenaussage der Beschwerdeführerin zurückgriff.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Vorinstanz durfte das Protokoll der polizeilichen und gerichtlichen Einvernahmen der Beschwerdeführerin, in denen sie eigene Falschaussagen einräumte, verwerten. Die diesbezügliche Rüge wurde abgewiesen, da Art. 158 StPO nicht anwendbar war, weil sie während der fraglichen Einvernahmen keine beschuldigte Person war. Die Verwertbarkeit verletzte weder die EMRK noch schweizerische Prozessvorschriften. Die Argumente der Beschwerdeführerin zur Selbstbelastungsfreiheit und zur Beweislastregel \"in dubio pro reo\" wurden verworfen. Die Vorinstanz habe ihre Aussage glaubwürdig überprüft und keine relevanten Verfahrensgrundsätze verletzt. Die Vorinstanz prüfte die Glaubwürdigkeit des Geständnisses der Beschwerdeführerin in Übereinstimmung mit Art. 160 StPO. Ihr Widerruf der Aussagen wurde in Relation zu anderen Beweismitteln betrachtet und abgewogen. Die Vorinstanz sei nicht in Willkür verfallen. Die Beschwerdeführerin legte keine substanziierte Willkürrüge vor.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Verfahren endete mit der Abweisung der Beschwerde und der Ablehnung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege, wobei die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin auferlegt wurden.