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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 09.04.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_462/2025: Urteil betreffend gewerbsmässigen Betrug und Beweisverwertungsverbot

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Amtsgericht Solothurn-Lebern des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt. Auf Berufung reduzierte das Obergericht des Kantons Solothurn die Strafe auf 48 Monate, hielt jedoch am Schuldspruch und der Schadenersatzpflicht fest. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht, beantragte einen Freispruch und rügte die Verletzung seiner Grundrechte, insbesondere durch die Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweisen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Beschwerdeführer bemängelt die Verwertbarkeit von in den Jahren 2006 und 2009 durch die Versicherungsgesellschaft E.________ privat durchgeführten Observationen. Er sieht hierin einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff. Das Bundesgericht stellt fest, dass für die Observationen von 2006 und 2009 im Kanton Solothurn keine formell-gesetzliche Grundlage bestand. Diese Observationen verletzten Art. 8 EMRK (Recht auf Privatsphäre) und Art. 13 BV und gelten daher als unverwertbar. Hinsichtlich der Fernwirkung unverwertbarer Beweise gemäss Art. 141 Abs. 4 StPO muss die Vorinstanz beurteilen, ob Folgebeweise, wie spätere Observationen und medizinische Gutachten, ohne die ursprünglichen rechtswidrig erlangten Beweise ebenfalls hätten erlangt werden können. Aufgrund der Rückweisung zur Neubeurteilung wurden keine weiteren Erwägungen zur Sachverhaltsfeststellung oder zur Zivilforderung ausgeführt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird gutgeheissen und das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Gerichtskosten werden auferlegt und A.________ erhält eine Entschädigung.


9C_37/2026: Entscheid über die Beschwerde in Bezug auf die Kostenvorschusspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, eine Person ohne Erwerbstätigkeit, wurde durch die Caisse de compensation des Kantons Wallis zur Zahlung von persönlichen AHV-Beiträgen verpflichtet. Gegen die daraufhin ergangene Entscheidungsbestätigung erhob sie Beschwerde beim kantonalen Sozialversicherungsgericht des Wallis. Dieses verpflichtete sie zu einer Kostenvorschusszahlung von 500 CHF unter Androhung der Nichteintretensfolge. A.________ gelangte an das Bundesgericht und beantragte, den Vorschuss aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem ersuchte sie um unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die angefochtene Entscheidung über die Kostenvorschusspflicht stellt eine Zwischenverfügung dar. Nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist eine solche nur anfechtbar, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirken könnte. A.________ legte glaubhaft dar, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sei, den Vorschuss zu leisten, wodurch ein potenzieller rechtlicher Nachteil drohen könnte. Das Bundesgericht prüft das Recht von Amtes wegen. Die vorliegende Beschwerde bezieht sich insbesondere auf eine Verletzung von Art. 29 BV (Recht auf Zugang zum Gericht) und auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die Vorinstanz hat korrekt gehandelt, indem sie gemäss kantonalem Recht einen Vorschuss verlangte. Die Beschwerdeführerin hatte im kantonalen Verfahren keine ausreichenden Angaben zu ihrer finanziellen Situation gemacht und keine gerichtliche Unterstützung beantragt. Die Vorinstanz traf damit keine unrechtmässige Entscheidung. Die Beschwerde erweist sich als offensichtlich unbegründet. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor dem Bundesgericht wird wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, erhob keine Kosten und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Das Urteil wurde den Parteien mitgeteilt.


7B_274/2025: Abweisung eines Gesuchs um amtliche Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch den Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt. Er legte Berufung ein und beantragte die Bestellung eines amtlichen Verteidigers. Das Obergericht des Kantons Aargau wies dieses Gesuch ab, worauf A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht erhob.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde in Strafsachen gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid über die Verweigerung eines amtlichen Verteidigers zulässig ist. Die weiteren Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt, sodass auf die Beschwerde grundsätzlich einzutreten ist. - **E.2**: Es wird dargelegt, dass eine hinreichende Begründung der Beschwerde erforderlich ist. Vorliegend erfüllt der Beschwerdeführer die Begründungsvoraussetzungen nicht. Insbesondere fehlen substanziierte Rügen in Bezug auf eine überprüfbare Rechtsverletzung. - **E.3.1-3.5**: Der Beschwerdeführer legt keine Umstände dar, die eine notwendige Verteidigung gemäss Art. 130 StPO rechtfertigen würden, insbesondere fehlen Hinweise auf einen Zustand, der ihn an der eigenständigen Wahrung seiner Verfahrensinteressen hindern würde (E.3.3). Auch im Hinblick auf die Bestimmungen zur amtlichen Verteidigung gemäss Art. 132 Abs. 1 StPO kann keine Bundesrechtsverletzung festgestellt werden (E.3.4). Auf einzelne, nicht zum Verfahrensgegenstand gehörende Anträge ist nicht einzutreten (E.3.5). - **E.4**: Das Bundesgericht beurteilt die Beschwerde als offensichtlich unbegründet. Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Parteien und die Vorinstanz wurden über das Urteil informiert.


2C_173/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich an das Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Schaffhausen. Das Obergericht war auf eine Beschwerde von A.________ wegen Verletzung anwaltlicher Berufsregeln nicht eingetreten, da der Kostenvorschuss nicht geleistet wurde. Strittig war insbesondere die Kostenauflage sowie ein späteres Schreiben des Obergerichts, in welchem mitgeteilt wurde, dass gegen die Rechnung der Kostenauflage kein Rechtsmittel möglich sei.


9C_229/2025: Revision eines Invalidenrentenanspruchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (geb. 1982) bezog seit 2002 eine ganze Invalidenrente, zugesprochen auf Basis eines Invaliditätsgrades von 87 %. Im Jahr 2020 leitete die IV-Stelle des Kantons Zürich eine erneute Überprüfung des Rentenanspruchs ein. Basierend auf medizinischen und beruflichen Abklärungen, insbesondere einem Gutachten der estimed AG vom 10. Dezember 2021, verfügte die IV-Stelle am 9. April 2024 die Aufhebung der Rente per Ende Mai 2024. Die gegen diese Verfügung beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich erhobene Beschwerde wurde am 10. Februar 2025 abgewiesen.


4A_2/2026: Entscheid zur aufschiebenden Wirkung der Berufung in einem organisationsrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) reichte eine Beschwerde gegen zwei Präsidialverfügungen des Obergerichts des Kantons Zug vom 2. Dezember 2025 und 10. Dezember 2025 ein. Diese Verfügungen betrafen die aufschiebende Wirkung einer Berufung im Zusammenhang mit der Einsetzung einer Sachwalterin zur Behebung von Organisationsmängeln der B.________ AG (Beschwerdegegnerin 1). Der Beschwerdeführer beantragte, dass der Berufung der Beschwerdegegnerinnen keine aufschiebende Wirkung zukomme. Die Vorinstanz wies dies zurück. Das Bundesgericht prüfte, ob die Berufung gegen die späteren Präsidialverfügungen zulässig ist.


8C_175/2026: Urteil zur Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt, das den Einspracheentscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) bestätigte. Diese stellte die Heilkosten- und Taggeldleistungen per 30. Juni 2024 ein, sprach jedoch eine Invalidenrente bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 13 % sowie eine Integritätsentschädigung basierend auf einer Integritätseinbusse von 20 % zu.


5A_1079/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH in Liquidation erhob Beschwerde gegen das Konkursamt des Kantons Thurgau und beanstandete diverse Aspekte des Konkursverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit dem Inventar, der Forderungsprüfung und dem Umgang mit Vermögensobjekten. Nach Abweisung der Beschwerde vor der Vorinstanz wandte sich die Beschwerdeführerin schliesslich an das Bundesgericht.


5A_272/2026: Nichteintretenentscheidung betreffend Aufhebung einer Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, dessen Vormundschaft bei seiner Scheidung im Jahr 2001 angeordnet und später in eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung überführt wurde, beantragte am 20. August 2025 die Aufhebung der Beistandschaft. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Arbon wies diesen Antrag am 4. Dezember 2025 ab, ebenso das Obergericht des Kantons Thurgau mit Entscheid vom 4. März 2026. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen diesen Entscheid an das Bundesgericht.


2C_145/2026: Urteil betreffend die Beschlagnahmung eines Hundes und Massnahmen nach Tierschutzrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine ukrainische Staatsangehörige, hatte ihre Beschwerde gegen die Beschlagnahmung ihres Hundes durch das Veterinäramt des Kantons Thurgau und daraus resultierende Massnahmen erhoben. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, wies die Beschwerde ab bzw. trat auf diese nicht ein, mit der Begründung, dass keine sachliche Zuständigkeit vorliege und das Rechtsschutzinteresse entfallen sei, nachdem ein Endentscheid in derselben Angelegenheit erlassen wurde. Gegen diesen Entscheid wandte sich die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht.


6B_921/2024: Urteil zur Beschwerde betreffend Mord und Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner A.________ wurde im Zusammenhang mit der Tötung von E.B.________ angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 2. auf den 3. September 2018 ins Zimmer des Opfers geschlichen zu sein und dort mit einer schwertähnlichen Waffe tödliche Stiche ausgeführt zu haben. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte A.________ wegen Mordes zu 14 Jahren Freiheitsstrafe und Landesverweisung. Auf Berufung sprach das Obergericht des Kantons Zürich A.________ frei, begründet insbesondere auf Zweifel hinsichtlich der Beweislage (Genugtuungsforderungen der Privatklägerschaft wurden abgewiesen). Nach einer erfolgreichen Beschwerde des Oberstaatsanwalts wegen Verfahrensmängeln sprach das Obergericht ihn erneut frei (Urteil vom 3. Juli 2024). Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft.


2C_455/2025: Urteil zur Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine ghanaische Staatsangehörige, verlangte die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung mit einem deutschen Staatsangehörigen, nachdem sie bereits zuvor aufgrund einer geschiedenen Ehe in der Schweiz lebte. Sie beantragte vor dem Migrationsamt des Kantons Zürich diese Bewilligung, welche jedoch abgelehnt wurde, da keine absehbare Eheschliessung festzustellen war und der Verdacht eines Rechtsmissbrauchs bestand. Ihre Rechtsmittel blieben vor den kantonalen Instanzen erfolglos.


9C_86/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde zur Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (geb. 1974) war zuletzt zu 60 % als diplomierte Krankenschwester tätig. Nach einem Unfall im Juni 2011 stellte sie einen Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Die IV anerkannte einen Invaliditätsgrad von 62 % und gewährte ihr dabei eine Dreiviertelsrente für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 30. November 2014. Aufgrund später eingereichter Anträge begann der Rentenanspruch am 1. August 2012. Ab 1. April 2019 wurde ein Invaliditätsgrad von 7 % berechnet, womit kein Rentenanspruch mehr bestand. Die Beschwerdeführerin beantragte vorinstanzlich rückwirkend eine volle Invalidenrente für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 30. November 2014 sowie eine halbe Rente ab 1. April 2019 und eine zusätzliche berufliche Umschulung.


2C_143/2026: Ablehnung eines Gesuchs um Förderbeiträge für eine Kreiskolbenmaschine

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte zweimal beim Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen um Förderbeiträge für ein technisches Vorhaben (Kreiskolbenmaschine). Das Gesuch wurde jeweils abgelehnt, da das Projekt keinen ausreichenden Bezug zum Kanton St. Gallen aufwies und als zu wenig konkret beurteilt wurde. Nach erfolglosen Rechtsmittelinstanzen (Bau- und Umweltdepartement und Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen) erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.


9C_304/2024: Urteil zur Bemessungsgrundlage der Handänderungssteuer im Kanton Bern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen (A.A.________ AG, B.A.________ AG und die Pensionskasse C.A.________) erhielten durch Baurechtsverträge mit der Einwohnergemeinde Bern 2017 selbständige und dauernde Baurechte. Der Werkpreis eines mit einer Totalunternehmerin geschlossenen Werkvertrags wurde zusätzlich zum Baurechtszins in die Bemessungsgrundlage der Handänderungssteuer einbezogen. Die Beschwerdeführerinnen beanstandeten dies und forderten eine Reduktion der Steuer. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Bern, wies die Beschwerde ab und bejahte die Bemessung der Steuer auf Grundlage des Gesamtpreises (Baurechtszins + Werklohn).


4A_636/2025: Urteil zur Kollektivkrankentaggeldversicherung nach VVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin war kollektiv krankentaggeldversichert und forderte Taggelder für den Zeitraum 29. Juni 2022 bis 15. Mai 2023 mit der Begründung, die Krankenversicherungs-Wartefrist sei bereits vor dem 29. Juni 2022 abgelaufen. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Klage ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde vor Bundesgericht.


2C_174/2026: Amtshilfe gemäss DBA Schweiz-Italien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall richtete die italienische Steuerbehörde ein Amtshilfeersuchen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) betreffend Steuerbelange einer natürlichen Person und einer juristischen Person (B.________ Sàrl). Es betraf die Überprüfung des \"Step-Up\" gemäss den Bestimmungen des DBA Schweiz-Italien und Art. 61a DBG. Die Beschwerdeführerinnen erhoben Beschwerde gegen die Schlussverfügung der ESTV, welche die Herausgabe von Informationen anordnete, insbesondere bzgl. des Dokuments \"Allegato 7\". Die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht (BVGer), hiess die Beschwerde teilweise gut, wies die ESTV aber an, den ersuchenden Staat auf die Geheimhaltungspflichten und Verwendungsbeschränkungen hinzuweisen. Im Übrigen wies das BVGer die Beschwerde ab.


6B_499/2025: Urteil betreffend Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Kreisgericht I Oberwallis in erster Instanz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie einer zusätzlichen unbedingten Geldstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund mehrfacher Veruntreuung, Betrugs, Urkundenfälschung, betrügerischen Konkurses, Unterlassung der Buchführung und Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Das Kantonsgericht Wallis erhöhte in zweiter Instanz die Freiheitsstrafe auf 42 Monate und reduzierte die Geldstrafe. Der Beschwerdeführer ficht die Strafzumessung vor dem Bundesgericht in Bezug auf die Höhe und den Strafvollzug (bedingt bzw. teilbedingt) an.


7B_132/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Einstellung eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Schwyz stellte mit Verfügung vom 4. Dezember 2025 ein Strafverfahren gegen A.________ unter Kostenfolgen zulasten des Staates ein, sprach ihr jedoch keine Entschädigung oder Genugtuung zu. Das Kantonsgericht Schwyz trat mit Verfügung vom 23. Dezember 2025 auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein. A.________ reichte daraufhin am 2. Februar 2026 Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit der sie u.a. die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide, die Rückweisung der Sache an eine unabhängige Justizinstanz und die Gewährung weiterer Verfahrensrechte beantragte.


8C_124/2026: Urteil zur Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, welches keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder gewährte. Die Vorinstanz begründete dies mit dem Fehlen der nach Art. 13 Abs. 1 AVIG erforderlichen Mindestbeitragszeit von zwölf Monaten sowie dem Verneinen einer Befreiung von der Beitragszeit gemäss Art. 14 AVIG.


9C_157/2025: Entscheid zur steuerrechtlichen Wohnsitzverlagerung und Veranlagung der direkten Bundessteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, wohnhaft im Kanton Zürich, erwarben 2017 eine Liegenschaft in U.________, Kanton Zug, und meldeten dort einen neuen Hauptwohnsitz an. Die Kantone Zürich und Zug beanspruchten beide den steuerrechtlichen Wohnsitz der Beschwerdeführer für die Steuerperioden 2017-2020. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) entschied, dass der Kanton Zürich für die Veranlagung der direkten Bundessteuer zuständig sei. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid. Die Beschwerdeführer gelangten ans Bundesgericht und beantragten, den Kanton Zug als zuständigen Veranlagungskanton zu erklären.


8C_5/2026: Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte gegen einen Entscheid der Cour de justice de la République et canton de Genève, Chambre des assurances sociales, vom 20.11.2025 eine Beschwerde ein. Diese wurde jedoch mit Schreiben vom 16.03.2026 (Poststempel) zurückgezogen.


9C_311/2025: Beginn des Rentenanspruchs bei einer Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der 1966 geborene A.________ beantragte 2020 Leistungen der Invalidenversicherung. Nach ärztlichen Abklärungen und einem Gutachten sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Aargau eine ganze Invalidenrente ab dem 1. September 2020 zu. Die Vorsorgeeinrichtung (AXA Stiftung Berufliche Vorsorge) war jedoch der Auffassung, dass der Rentenbeginn auf den 1. August 2020 vorzuverlegen sei, und erhob Beschwerde. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde ab. Die AXA legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_208/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Steuerverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eheleute A.A.________ und B.A.________ erhoben Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Freiburg vom 11. Februar 2026, welches ihre Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Kantonalen Steuerverwaltung Freiburg vom 25. August 2025 abwies. Streitpunkt waren unter anderem Krankheitskosten in der Steuerperiode 2019 sowie ein beantragter Ausstand einer Richterin.


5A_132/2026: Urteil betreffend Kollokationsplan

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine GmbH in Liquidation, wehrte sich gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau bezüglich des Kollokationsplans im über sie eröffneten Konkurs. Vor dem Bundesgericht verlangte sie unter anderem Akteneinsicht und rügte Verfahrensmängel.


8C_161/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 4. Februar 2026. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob das Nichteintreten der IV-Stelle Solothurn auf ihre Neuanmeldung zum Leistungsbezug rechtens war. Die IV-Stelle hatte das Nichteintreten mit fehlenden Nachweisen zur Verschlechterung des Gesundheitszustands begründet.


5A_1126/2025: Nichtigkeit eines obergerichtlichen Entscheids

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH in Liquidation beantragte die Feststellung der Nichtigkeit eines Entscheids des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 30. September 2024, welcher die Konkurseröffnung gegen die Gesellschaft bestätigt hatte. Das Obergericht trat auf den erneuten Antrag der Gesellschaft in einem Zirkularentscheid vom 25. November 2025 nicht ein. Gegen diesen Nichteintretensentscheid reichte die Beschwerdeführerin am 29. Dezember 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5F_5/2026: Revision des Urteils betreffend Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH in Liquidation beantragt die Revision des Urteils 5A_742/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts, welches die Beschwerde der Gesuchstellerin bezüglich der Nichtigkeit der Konkurseröffnung abgewiesen hatte. Im Zuge der Revision macht die Gesuchstellerin neue Tatsachen und Beweismittel sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Zudem ersucht sie um Akteneinsicht und unentgeltliche Rechtspflege.


9C_155/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Entscheid der Cour des assurances sociales des Tribunal cantonal des Kantons Waadt erklärte die Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des kantonalen IV-Amtes als unzulässig und strich die Sache vom Protokoll. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht, wobei sie nach Aufforderung keine ausreichende Begründung vorlegte.


6B_865/2025: Urteil betreffend gewerbsmässigen Diebstahl und mehrfache Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bundesstrafgericht (Berufungskammer) schuldig gesprochen für gewerbsmässigen Diebstahl und mehrfache, teilweise versuchte Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Als Angestellter der B.________ AG öffnete er in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht Postsendungen einer Bank und entwendete Bargeld. Die Vorinstanz belegte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer bedingten Geldstrafe.