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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 07.04.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_310/2025: Mietvertrag: Nicht genehmigte Nutzung nach vorzeitiger Kündigung und Mietzinsreduktion

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft Streitigkeiten zwischen den Mietern (A.________ und B.________) und der Vermieterin (C.________ SA) in Bezug auf einen gewerblichen Mietvertrag über Geschäftsräume. Die Mieter kündigten das Mietverhältnis vorzeitig per 31. Juli 2021 wegen wiederholter Wassereinbrüche und machten eine Mietzinsreduktion sowie Schadenersatz geltend. Die Vorinstanz erklärte die Kündigung als wirksam, reduzierte die Miete für bestimmte Zeiträume und erkannte den Mietern wegen des tropfenden Wassers eine Entschädigung zu. Für die nachträgliche Nutzung der Räumlichkeiten bis Mai 2024 sprach die Vorinstanz der Vermieterin jedoch eine Entschädigung zu.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Verfahren 4A_310/2025 und 4A_318/2025 wurden kombiniert. Die Form- und Sachvoraussetzungen für die Behandlung der Beschwerden sind erfüllt. Das Bundesgericht prüft die Anwendung des Bundesrechts von Amtes wegen. Die Verfahrensparteien müssen wesentliche Rügen jedoch begründet vorbringen. Die vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses durch die Mieter wurde als gültig erachtet. Der schwere Mangel aufgrund wiederholter Wasserschäden, die die Nutzung der Mietobjekte stark beeinträchtigten, rechtfertigte die sofortige Auflösung des Mietvertrags. Zu den sog. \"ungerechtfertigten Nutzen\" durch die weitere Nutzung der Räume nach der Kündigung: Die Frage, ob die Mieter weiterhin von der Nutzung der unzureichend reparierten Räume profitiert haben, wurde unzureichend festgestellt. Die vorherige Instanz muss diesen Punkt nacherheben. Die Forderung der Mieter nach Rückgabe der Bankgarantie wurde zurückgewiesen, da keine ausreichenden Nachweise erbracht wurden. Die Höhe der Mietzinsreduktion wurde nicht als rechtswidrig beanstandet. Die Senkung des Mietzinses auf 70 %, wie von den Mietern beantragt, war nicht gerechtfertigt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Verfahren wurden kombiniert, und die Beschwerde der Mieter wurde teilweise gutgeheissen. Die Sache wurde zur Klärung an die Vorinstanz zurückgewiesen, während die Beschwerde der Vermieterin abgewiesen wurde. Die Kosten wurden entsprechend aufgeteilt und die Vermieterin zur Zahlung einer Parteientschädigung an die Mieter verurteilt.


7B_300/2026: Rückzug der Beschwerde in Bezug auf die Entschädigung des amtlichen Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der amtliche Verteidiger A.________ hatte Beschwerde gegen einen Entscheid der Vorinstanz, der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt, betreffend die Entschädigung des amtlichen Verteidigers erhoben. Diese Beschwerde wurde jedoch durch den Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. März 2026 zurückgezogen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht nimmt vom Rückzug der Beschwerde Kenntnis. Gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG wird die Sache daher als gegenstandslos abgeschrieben. Es werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG). Zudem wird keine Entschädigung für Parteikosten zugesprochen (Art. 68 Abs. 3 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird zurückgezogen, die Angelegenheit wird gestrichen und es fallen keine Gerichtskosten an.


2C_98/2026: Urteil zur Sistierung eines Haftprüfungsverfahrens und Haftentlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, Staatsangehöriger von Burundi, wurde in der Schweiz in Ausschaffungshaft genommen. Die zuständigen Behörden hatten das Ziel, eine Rückführung durchzusetzen. Das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden beantragte die Verlängerung der Ausschaffungshaft, die bewilligt wurde. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Graubünden, welches das Verfahren jedoch sistierte, um den Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht abzuwarten.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. **Zulässigkeit der Beschwerde** (E. 1): Die Beschwerde richtet sich gegen einen Zwischenentscheid. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten für zulässig, da ein potenzieller, nicht wieder gutzumachender Nachteil gegeben war. 2. **Beschleunigungsgebot in Haftsachen** (E. 4): Art. 29 Abs. 1 BV (Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist) und Art. 31 Abs. 4 BV (schnellstmögliche Haftprüfung) wurden nicht eingehalten. Die Sistierung durch das Obergericht verletzte das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen und stellte eine unverhältnismässige Verzögerung dar, insbesondere weil sie auf einer unzureichenden Prognose beruhte. Eine Koordination mit dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht war im Haftprüfungsverfahren nicht erforderlich, da die entscheidenden Fragen unabhängig voneinander geprüft werden konnten. 3. **Rechtmässigkeit der Haftentlassung** (E. 5): Die Sistierung und die Verfahrensverzögerung waren gravierende Verfahrensfehler. Da keine Hinweise auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Beschwerdeführer bestanden, entschied das Bundesgericht, dass dieser unverzüglich aus der Haft zu entlassen ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, die Entscheide der Vorinstanz aufgehoben und der Beschwerdeführer unverzüglich aus der Haft entlassen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und der Kanton verpflichtet, die Rechtsvertretung zu entschädigen.


8C_355/2025: Urteil zum Ausstandsbegehren gegen einen Instruktionsrichter

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1955, erhielt von der Ausgleichskasse des Kantons Bern eine Ergänzungsleistung zur AHV/IV in Höhe von CHF 2'006.- monatlich zugesprochen. Eine Einsprache gegen die Verfügung wurde abgewiesen. B. Gegen den mit seinem Fall befassten Instruktionsrichter des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern stellte A.________ ein Ausstandsbegehren wegen Befangenheit. Dieses wurde im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. April 2025 abgewiesen. C. A.________ führte Beschwerde beim Bundesgericht. Er beantragte, die betroffenen Verwaltungsrichter seien als befangen zu erklären, und forderte die Sistierung des Hauptverfahrens am Verwaltungsgericht während des bundesgerichtlichen Verfahrens.


5D_9/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte zunächst beim Regionalgericht Bern-Mittelland die Entfernung eines YouTube-Links und ein Verbot weiterer Veröffentlichungen eines Telefongesprächs mit dem Beschwerdegegner 1. Nachdem der Beschwerdegegner 1 die Aufzeichnung entfernt hatte, stellte der Beschwerdeführer neue Anträge, darunter ein Genugtuungsbegehren. Das Regionalgericht stellte die Gegenstandslosigkeit hinsichtlich des Entfernungsbegehrens und Kostenverfügungen fest. Nach einer neuen Kostennote setzte das Regionalgericht die Parteientschädigung zugunsten der Beschwerdegegner fest, und gegen diese Festsetzung wandte sich der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern. Dieses wies die Beschwerde ab und liess ausschliesslich die Höhe der Parteientschädigung überprüfen. Der Beschwerdeführer ging anschließend vor Bundesgericht.


7B_228/2026: Verlängerung der Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Kriminalgericht Luzern wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und einer zwölfjährigen Landesverweisung verurteilt. Gleichzeitig verlängerte das Gericht die Sicherheitshaft. Dagegen erhob A.________ Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern, welches diese abwies. A.________ beantragte daraufhin vor Bundesgericht die Aufhebung des kantonalen Beschlusses und seine Entlassung aus der Sicherheitshaft, eventuelle Ersatzmassnahmen sowie die Gewährung der amtlichen Verteidigung.


7B_1353/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob im Namen ihres Sohnes Strafanzeige gegen das medizinische Personal des Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) wegen angeblich fehlerhafter Behandlung. Die Vorinstanz, die Strafrekurskammer des Waadtländer Kantonsgerichts, wies die Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts ab, soweit sie darauf eintrat. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


1C_103/2026: Urteil zur Beschwerde gegen eine Administrativmassnahme des Strassenverkehrsrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern entzog A.________ den Führerausweis sowie den ausländischen Führerausweis unbefristet und machte die Wiedererteilung von bestimmten Bedingungen abhängig. Dies basiert auf einem Vorfall, bei dem A.________ trotz entzogenen Führerausweises ein Fahrzeug geführt hatte. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte diese Administrativmassnahme. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


4A_106/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ klagte nach einer gescheiterten Schlichtung gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin B.________ SA beim Tribunal des prud’hommes in Genf. Sie beantragte, der Anwältin der Beklagten, Olivia Guyot Unger, die Vertretung zu untersagen, da ein Interessenskonflikt bestehe. Dieser Antrag wurde vom Tribunal des prud’hommes mit Entscheid vom 5. September 2025 abgewiesen. Die kantonale Beschwerde der Klägerin gegen diesen Entscheid wurde von der Chambre des prud’hommes der Cour de justice de Genève am 19. Januar 2026 wegen Fehlens eines schwer reparablen Nachteils als unzulässig erklärt. Dagegen erhob A.________ am 28. Februar 2026 Beschwerde vor Bundesgericht und stellte zugleich ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.


7B_256/2026: Abweisung eines Haftentlassungsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung beschuldigt. Er transportierte eine geladene Pistole und schoss gemäss Anklage im Auftrag einer Drittperson auf das Bein eines Opfers. Während der Strafuntersuchung machte er falsche Angaben. A.________ befand sich in Untersuchungshaft, wurde zwischenzeitlich unter Ersatzmassnahmen entlassen und erneut wegen neuer Tatvorwürfe inhaftiert. Verschiedene Haftentlassungsgesuche wurden abgewiesen, zuletzt durch das Obergericht des Kantons Zürich.


7B_1309/2024: Amtliche Verteidigung im Rahmen eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von A.________ zu entscheiden, der sich gegen die Nichtbestellung seiner Rechtsanwältin, Kim Mauerhofer, als amtliche Verteidigerin wehrte. Die Staatsanwaltschaft Obwalden hatte Mauerhofer zunächst rein pragmatisch als amtliche Verteidigerin eingesetzt, jedoch nur ab März 2023. Das Obergericht des Kantons Obwalden wies diesen Entscheid ab und sah A.________ durch eine Wahlverteidigung vertreten. A.________ verlangte vom Bundesgericht die Einsetzung Mauerhofers als amtliche Verteidigerin rückwirkend ab August 2022.


6B_806/2025: Entscheid bezüglich betrügerischem Konkurs und Betrug im Betreibungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A., ein Ehepaar, wurden in mehreren Unternehmensstrukturen tätig, durch die ein System entwickelt wurde, um A.A.’s Einkommen und Vermögen vor dem Zugriff seiner Gläubiger zu verschleiern. A.A. gab über Jahre hinweg falsche Angaben zu seinen Einnahmen und Vermögenswerten gegenüber dem Betreibungsamt und täuschte so eine finanzielle Mittellosigkeit vor. B.A. unterstützte ihn aktiv bei diesen Täuschungshandlungen. Beide wurden in den Vorinstanzen u.a. im Hinblick auf Art. 163 StGB (betrügerische Konkurs und Betrug im Betreibungsverfahren) verurteilt. Der Kantonale Staatsanwalt nahm am Berufungsverfahren nicht teil, und das Kantonsgericht reduzierte die Strafen teilweise unter Berücksichtigung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots.


6B_27/2024: Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland teilweise der mehrfachen und qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) schuldig gesprochen, insbesondere durch Erwerb und Veräusserung erheblicher Mengen Betäubungsmittel (Kokain und Heroin). Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte das erstinstanzliche Urteil, worauf A.________ Beschwerde ans Bundesgericht erhob. Er beantragte im Wesentlichen einen Freispruch in Bezug auf das Anstaltentreffen zur Einfuhr von 4'959,8 Gramm Heroingemisch sowie eine Milderung der Freiheitsstrafe.


6B_984/2024: Urteil zur Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem bei Betäubungsmitteldelikten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein in der Schweiz wohnhafter laotischer Staatsangehöriger, wurde mehrfacher qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie anderer Straftaten schuldig gesprochen. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe und ordnete eine siebenjährige Landesverweisung mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an. Gegen diese Landesverweisung sowie deren Dauer reichte der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen ein, wobei er u.a. eine Verletzung von Art. 66a Abs. 2 StGB und Art. 8 EMRK geltend machte.


6B_727/2025: Urteil zur Abweisung der Beschwerde wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 25. Oktober 2023 vom Tribunal régional Jura bernois-Seeland wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt, ergänzend zu einem früheren Urteil von 2016. Zusätzlich wurde er zur Zahlung von 12'000 CHF als Entschädigung für immaterielle Unbill und zu den Prozesskosten verurteilt. Am 24. Juni 2025 wies die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Berufung von A.________ ab und bestätigte das Urteil.


2C_150/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, verfügt über eine bis zum 12. März 2027 gültige französische Aufenthaltsbewilligung. Nachdem das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 6. Mai 2025 entschieden hatte, auf sein Asylgesuch vom 9. Dezember 2024 nicht einzutreten und ihn unter Verweis auf seinen französischen Aufenthaltsstatus zur Ausreise aus der Schweiz verpflichtet hatte, wurde ihm am 13. Januar 2026 eine Einreisesperre in die Schweiz auferlegt. Der kantonale Migrationsdienst des Kantons Wallis ordnete am 19. Januar 2026 die Ausschaffungshaft für drei Monate an, was vom Einzelrichter des Kantonsgerichts Wallis am 22. Januar 2026 bestätigt wurde. Ein früherer Beschwerdeversuch an das Bundesgericht wurde am 19. Februar 2026 wegen fehlender Begründung als unzulässig erklärt. In der Folge beantragte A.________ erneut seine Entlassung, was am 2. März 2026 vom Kantonsgericht zurückgewiesen wurde.


1C_489/2023: Genehmigung des Teilzonen- und Gestaltungsplans \"Riggenbachstrasse\"

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG als Mehrheitseigentümerin des Säliparks in Olten plant eine Umzonung und Neugestaltung des Gebiets mit neuen Verkaufs- und Wohnflächen. Der dazu ausgearbeitete Teilzonen- und Gestaltungsplan \"Riggenbachstrasse\" wurde nach diversen Einspracheverfahren 2022 vom Regierungsrat des Kantons Solothurn mit Änderungen genehmigt, wobei bestehende Gestaltungspläne teilweise aufgehoben wurden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hob den Regierungsratsentscheid auf, wogegen die A.________ AG und die Einwohnergemeinde Olten Beschwerde beim Bundesgericht führten.


7B_584/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend DNA-Analyse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein senegalesischer Staatsangehöriger mit mehreren früheren Verurteilungen, wurde am 16. April 2025 in Genf beim Übergeben einer geringen Menge Kokain beobachtet. In der Folge ordnete die Staatsanwaltschaft Genf am 17. April 2025 den Abgleich eines DNA-Profils an, um mögliche andere Delikte aufzuklären. Die Strafkammer der Genfer Justiz bestätigte am 23. Mai 2025 diese Anordnung. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde, insbesondere mit Verweis auf die Verletzung diverser verfassungsrechtlicher Schutzrechte.


5A_242/2026: Nichteintretenentscheidung betreffend eine fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland ordnete die fürsorgerische Unterbringung von A.________ an. Gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern als Kindes- und Erwachsenenschutzgericht vom 4. Februar 2026 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht. Darin verlangte sie die Aufhebung der Unterbringung und die Feststellung, dass die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren; sie ersuchte zudem um eine Frist für die Ergänzung und ausführliche Begründung ihrer Eingabe.


5A_988/2025: Anfechtung einer Konkurseröffnung durch entmachtete Verwaltungsräte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die D.________ SA, Untersuchungsbeauftragte der FINMA, beantragte beim Bezirksgericht Schwyz die Konkurseröffnung über die A.________ AG. Das Bezirksgericht eröffnete den Konkurs am 3. Juni 2025. Die Verwaltungsräte B.________ und C.________, denen die Zeichnungsberechtigung entzogen worden war, legten Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Das Kantonsgericht Schwyz trat auf die Beschwerde nicht ein und bestätigte die Konkurseröffnung. Die A.________ AG in Liquidation erhob dagegen Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.


5A_269/2026: Urteil betreffend Lohnpfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wird in mehreren Betreibungsverfahren betrieben. Sein Einkommen wurde in Pfändungsgruppen gepfändet. Er focht mehrere Existenzminimumsberechnungen an, wobei das Obergericht des Kantons Bern seine Beschwerden abwies. Es wurden keine Kosten erhoben, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.


6B_883/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde in Vorinstanzen u. a. wegen Veruntreuung, gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Verstössen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Markenschutzgesetz (MSchG) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er erhob Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil der Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt, welches im Rahmen eines Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts ergangen war. Er beantragte u. a. eine Herabsetzung der Freiheitsstrafe auf höchstens drei Jahre mit teilweiser Gewährung des bedingten Strafvollzugs sowie die Aussetzung einer Geldstrafe.


5A_192/2026: Nichteintretensvoraussetzungen bei Zwischenentscheiden im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte beim Bezirksgericht Dielsdorf ein Scheidungsverfahren ein. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein Erziehungsfähigkeitsgutachten angeordnet. Der Beschwerdeführer stellte Ergänzungsfragen dazu und beantragte die Entfernung eines Arztberichts aus den Akten. Das Bezirksgericht wies den Antrag und die Ergänzungsfragen ab. Diese Abweisung wurde vom Obergericht des Kantons Zürich bestätigt. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_73/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) wurde durch das Centre social régional de Nyon-Rolle aufgefordert, zu Unrecht bezogene Sozialhilfegelder im Gesamtbetrag von CHF 19'993.20 zurückzuerstatten. Die Kantonsbehörden bestätigten dies. Gegen den Entscheid des kantonalen Gerichts vom 20. Januar 2026 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht, verlangte unentgeltliche Rechtspflege sowie die teilweise Übernahme der Rückerstattungskosten.


6B_72/2026: Urteil zur Abweisung der Beschwerde wegen versuchter Vergewaltigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Lausanne am 22.01.2025 wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit bedingtem Vollzug sowie einer achtjährigen Landesverweisung mit Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS) verurteilt. Das Berufungsgericht des Kantons Waadt bestätigte am 02.09.2025 das Urteil. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht, um die Aufhebung oder Revision des Urteils zu erwirken.


4A_110/2025: Auslegung des Mietvertrags

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Konflikt dreht sich um die Auslegung eines Mietvertrags für eine Wohnung zwischen dem Kläger (A.________) und dem verstorbenen Vermieter (G.________), vertreten durch dessen Erben. Hauptstreitpunkt ist, ob der Mietvertrag von A.________ persönlich oder von der Holding E.________ Holding SA, deren alleiniger Verwaltungsrat A.________ war, abgeschlossen wurde. Die Erben des ursprünglichen Vermieters fordern ausstehende Mietzahlungen von CHF 38'000.- von A.________ persönlich, während A.________ behauptet, dass die Holding Vertragspartei gewesen sei.


9C_588/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte vor dem Kantonsgericht des Kantons Waadt, Cour des assurances sociales, Beschwerde gegen eine Mitteilung der Assura-Basis SA vom 2. Februar 2024 erhoben, wonach seine obligatorische Krankenversicherungsdeckung (LAMal) rückwirkend seit dem 1. April 2015 bestehen bleibe. Das Kantonsgericht trat am 8. Oktober 2025 wegen verspäteter Einreichung der Beschwerde nicht darauf ein. Vor Bundesgericht beantragte A.________ die Feststellung der Nichtigkeit seiner rückwirkenden Versicherung bei Assura ab dem 1. Oktober 2017, die Anerkennung seiner Versicherung bei einer ausländischen Krankenkasse ab diesem Datum sowie die Rückerstattung angeblich zu Unrecht bezahlter Prämien.


4A_114/2025: Unzulässigkeit der einseitigen Tarifanpassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Sàrl (Klägerin) beantragte die Rückzahlung von Gebühren, da sie die einseitige Anpassung des Tarifs durch die B.________ SA (Beklagte) als unzulässig betrachtete. Der Streit entstand aus einem Kontoeröffnungsvertrag mit der beklagten Bank, deren allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein einseitiges Änderungsrecht enthielten. Die Vorinstanz wies die Klage der Klägerin ab, nachdem sie festgestellt hatte, dass die AGB und das Depositenreglement anwendbar seien.


6B_115/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A., ein Staatsangehöriger aus Tunesien, der seit September 2022 in der Schweiz lebt, wurde vom erstinstanzlichen Gericht im Kanton Waadt unter anderem wegen qualifizierter Nötigung durch Raub, qualifizierter Tätlichkeiten, Beschimpfungen und qualifizierter Drohungen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Zudem wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre angeordnet. Gegen dieses Urteil erhob A.A. Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte insbesondere die Aufhebung der Ausweisung.


7B_1368/2025: Entscheidung zur Parteistellung einer Opferpartei in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Vorwürfe gegen B.________, sie sexuell genötigt zu haben, erklärte jedoch zunächst, keine Strafanzeige einreichen zu wollen. Später liess sie durch ihren Rechtsanwalt mitteilen, dass sie den Status einer Privatklägerin im Straf- und Zivilverfahren beanspruchen wolle. Das kantonale Gericht des Kantons Waadt entschied auf Beschwerde von B.________ hin, dass A.________ diesen Status nicht habe. A.________ legte hiergegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_484/2024: Gegenstandslosigkeit der Beschwerde durch Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von A.________ SA in Liquidation zu befinden, die sich gegen einen Entscheid der II. Zivilappellationskammer des Kantonsgerichts Freiburg richtete. Gegenstand des Verfahrens war die provisorische Rechtsöffnung, die vom Präsidenten des Zivilgerichts des Greyerzbezirks am 21.03.2024 ausgesprochen worden war. Während des Verfahrens vor dem Bundesgericht wurde die Beschwerdeführerin am 12.12.2024 für Konkurs erklärt, was zur Suspendierung des Verfahrens führte.


1C_349/2025: Ortsplanungsrevision zur Dachgestaltung in Ortsbildschutzgebieten und bei Baudenkmälern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Einwohnergemeinde Köniz plante, ihre Ortsbauvorschriften, insbesondere zur Dachgestaltung, im Rahmen einer Ortsplanungsrevision zu liberalisieren. Die kantonale Denkmalpflege verlangte jedoch strengere Vorschriften für Dachaufbauten und -einschnitte in Ortsbildschutzgebieten und bei Baudenkmälern. Nach verschiedenen Anpassungsprozessen genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung eine Revision mit einer von Amtes wegen eingefügten strengeren Bestimmung. Gegen diese Änderung wehrte sich die Gemeinde letztlich beim Verwaltungsgericht, welches den genehmigten Zusatz teilweise modifizierte. Die Gemeinde brachte die Angelegenheit ans Bundesgericht, um das ursprüngliche kommunale Baureglement durchzusetzen.


7B_230/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht gegen die Verfügung vom 5. Februar 2026 des Präsidenten der Beschwerdeinstanz des Strafgerichts des Kantons Tessin. Gegenstand des Verfahrens war ein Einstellungsentscheid.


7B_1319/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einem Strafverfahren wurde der Beschwerdeführer unter anderem wegen einer Vielzahl von Delikten (Versuch der einfachen Körperverletzung, einfache Körperverletzung, etc.) für schuldunfähig erklärt. Es wurde eine stationäre therapeutische Massnahme (Art. 59 StGB) angeordnet. Er forderte zivilrechtliche Entschädigungen für erlittene Schäden (u.a. immaterieller Schaden und wirtschaftliche Verluste), die von der Vorinstanz zum Teil abgelehnt wurden. Das Bundesgericht prüfte die daraufhin erhobene Beschwerde auf ihre Zulässigkeit.


6B_649/2024: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde durch das Tribunal correctionnel des Bezirks Est vaudois verurteilt und diese Verurteilung durch die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt bestätigt. In einem separaten Verfahren beantragte er die Revision des Urteils vom 11. Mai 2020 mit der Begründung neu entdeckter Tatsachen und Beweismittel. Die Cour d'appel erklärte die Revisionsgesuche für unzulässig, woraufhin A.A.________ den Entscheid beim Bundesgericht anfocht.


4A_388/2025: Urteil zur Missbräuchlichkeit einer Kündigung und Anspruch aus einem Bonusplan

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war von 2017 bis 2021 bei der Beschwerdegegnerin B.________ AG angestellt, zuletzt als COO. Im Jahr 2018 wurde zwischen den Parteien ein Bonusplan als zusätzliche Vergütung abgeschlossen. Nach der Kündigung durch die Arbeitgeberin im Juni 2021 forderte A.________ eine Zahlung gemäss Bonusplan (insbesondere den \"Exit Multiple\") sowie Entschädigung für eine angeblich missbräuchliche Kündigung. Die Vorinstanzen wiesen die entsprechenden Ansprüche ab.


7B_1064/2023: Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Strafzumessung, Willkür und rechtliches Gehör

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) angeklagt. Zwischen 2018 und 2019 soll er erhebliche Mengen Kokain an diverse Personen verkauft und Kokain zum Weiterverkauf aufbewahrt haben. Er wurde in den beiden Vorinstanzen schuldig gesprochen. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte A.________ zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 35 Monaten. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte die Schuldsprüche und erhöhte die Strafe auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten.


8C_409/2025: Anrechenbarkeit von Darlehensrückzahlungen im Rahmen der Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner (A.________) beantragte Sozialhilfeleistungen, die ihm von den Sozialen Diensten St. Gallen unter Anrechnung von diversen Einnahmen, darunter einer monatlichen Darlehensrückzahlung von Fr. 50.-, gewährt wurden. Nach Einspruch und anschliessendem Rekurs wurde die ursprüngliche Bemessung teilweise korrigiert. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen entschied, dass die monatliche Darlehensrückzahlung nicht als Einnahme, sondern als Vermögen zu betrachten sei, und erhöhte entsprechend den Unterstützungsbetrag. Die Beschwerdeführerin (Politische Gemeinde St. Gallen) legte Beschwerde gegen diesen Entscheid ein.


4D_13/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verlangte von der B.________ AG Schadenersatz in Höhe von CHF 1'500.--. Sowohl der Pretore des Bezirks Lugano (Urteil vom 09.10.2025) als auch die Camera civile dei reclami des Tribunale d'appello des Kantons Tessin (Entscheid vom 08.01.2026) wiesen das Begehren ab. A.________ erhob daraufhin eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht.


7F_2/2026: Urteil zu den Revisionsgesuchen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin reichte Revisionsgesuche gegen die Urteile 7B_374/2025, 7B_832/2025 und 7B_1121/2025 des Bundesgerichts ein. Die Gesuche wurden mit dem Argument eingereicht, die betreffenden Urteile seien unzulänglich begründet oder beruhten auf einer falschen Sachverhaltsfeststellung, und sie beantragte die Aufhebung dieser Urteile.


9C_567/2025: Entscheidung zur interkantonalen Doppelbesteuerung und unbeschränktem Steuerdomizil

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ sind seit 2010 verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter. Zwischen 2017 und 2018 wurde ihr Steuerdomizil aufgrund von Wohnsitzwechseln und beruflichen sowie familiären Bindungen in den Kantonen Ticino und Graubünden unterschiedlich bewertet. Die zuständigen Steuerbehörden des Kantons Ticino erhoben für die Steuerperioden 2017 und 2018 Steuern, was von A.A.________ angefochten wurde. Es kam zu Entscheidungen auf kantonaler Ebene, die zu einer Beschwerde ans Bundesgericht führten. Streitpunkte betrafen die Frage des unbeschränkten Steuerdomizils und die interkantonale Doppelbesteuerung.


1C_92/2026: Zugang zu Dokumenten der B.________ SA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte 2020 gestützt auf das kantonale Gesetz über die Information und Transparenz (LIT) Zugang zu bestimmten Dokumenten der B.________ SA, insbesondere Informationen zu kulturellen Veranstaltungen, Energieverträgen sowie erneuerbaren Energiequellen. Die B.________ SA verweigerte den Zugang teilweise unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse. Die kantonale Kommission für den Datenschutz und die Transparenz gewährte teilweise Zugang, was vom Verwaltungsgericht des Kantons Tessin aufgehoben wurde. A.________ gelangte hierauf ans Bundesgericht.


9C_160/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund mangelhafter Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich sprach dem Beschwerdeführer A.________ mit Urteil vom 17. Dezember 2025 eine Invalidenrente von 37,5 % einer vollen Rente ab dem 1. April 2022 zu. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.


8C_204/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde gegen die Einstellung der Unfallversicherungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen die Entscheidung der AXA Versicherungen AG, die bisher erbrachten Leistungen der Unfallversicherung per 1. Oktober 2022 einzustellen. Nach einem Unfall im Jahr 2022 wurden keine weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt, und die Behandlungen beschränkten sich auf Physiotherapie sowie Analgetikaeinnahme. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte die Einstellung der Leistungen durch die Beschwerdegegnerin.


8C_518/2025: Urteil zur Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, geboren 1982, meldete sich nach mehrfacher Ablehnung ihrer Rentengesuche zuletzt am 18. Oktober 2023 mit einer Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung Luzern. Sie führte eine Depression und eine Angststörung als gesundheitliche Beeinträchtigungen an. Nach einem Vorbescheid und ärztlicher Begutachtung wies die IV-Stelle Luzern die Neuanmeldung wegen fehlender glaubhaft gemachter Änderungen im Gesundheitszustand ab. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte diesen Entscheid.


5A_232/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde bezüglich vorsorglicher Massnahmen zu Gutachten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte vorsorgliche Massnahmen betreffend zwei Gutachten, die nach seiner Auffassung unbrauchbar und wissenschaftlich nicht verwertbar seien. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sowie das Obergericht des Kantons Bern wiesen sein Begehren ab. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids sowie die Rückweisung der Angelegenheit an das Obergericht.


1C_552/2025: Abweisung der Baubewilligung für Baumaßnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________, Eigentümer einer Parzelle in Prilly (Kanton Waadt), beantragte eine Baubewilligung für die Renovation, Umgestaltung und Aufstockung eines bestehenden Gebäudes sowie den Bau eines neuen Wohnhauses mit unterirdischem Parking. Der Plan sah das Fällen von 28 Bäumen auf dem Grundstück vor, was unter anderem von A.________, einem Mieter einer benachbarten Parzelle, angefochten wurde. Die Gemeinde Prilly erteilte die Baubewilligung, und das Kantonsgericht Waadt bestätigte diese Entscheidung. A.________ zog den Entscheid an das Bundesgericht weiter.


6B_210/2025: Abweisung der Beschwerde und Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.A.________ wurde vom Bezirksgericht des östlichen Waadtlands am 25. März 2024 von dem Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie sexuellen Handlungen an urteilsunfähigen oder widerstandsunfähigen Personen freigesprochen. Auf die Berufung hin änderte die Strafberufungskammer des Waadtländer Kantonsgerichts am 23. September 2024 das Urteil vollständig ab, sprach A.A.________ schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von 5 Jahren sowie eine Schadenersatzleistung von CHF 6'000 an das Opfer. Dagegen erhob A.A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.


8C_101/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanz, die Kammer für Sozialversicherungen des Kantonsgerichts Genf, ordnete am 23. Dezember 2025 eine multidisziplinäre medizinische Begutachtung in einem Streitfall zwischen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Sparte Militärversicherung, und A.________ an. Die SUVA erhob Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der angeordneten Expertise sowie die Anerkennung der uneingeschränkten Beweiskraft eines administrativen Gutachtens der Unisanté. Eventualiter beantragte sie die Ergänzung der Fragen an die Gutachter.


9C_177/2025: Steuersatz bei Veräusserung von Miteigentum an Immobilien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Streitfall ging es um die Frage, ob der Gewinn von CHF 332'744, den die Steuerpflichtige (A.________) im Jahr 2020 aus der Veräusserung ihrer Hälfte des Miteigentums an einer Immobilie (im Folgenden \"Immobilie 2\") erzielte, aufgrund eines sogenannten \"Remploys\" einem Steuersatz von 0 % oder 10 % unterliegt. Die Steuerverwaltung des Kantons Genf verweigerte den Remploy und setzte die Steuer unter Annahme einer kürzeren Besitzdauer auf 40 % fest. Die Steuerpflichtige argumentierte, dass die Besitzdauer der zuvor verkauften Immobilie (im Folgenden \"Immobilie 1\") und die mit der Immobilie 2 kumuliert werden müsse, sodass der Steuersatz 0 % betrage.


2C_712/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Rechtsanwalt A.________ wurde von der Disziplinarkommission der Rechtsanwälte des Kantons Tessin am 8. August 2025 mit einer Disziplinarstrafe in Form einer Busse von CHF 1'500.-- gemäss Art. 12 BGFA sanktioniert. Er legte dagegen Beschwerde ein, deren Unzulässigkeit durch das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin am 12. November 2025 festgestellt wurde, da die Beschwerde verspätet eingereicht worden war.


8C_679/2025: Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit im Rahmen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Jahrgang 1970, beantragte bei der IV-Stelle des Kantons Aargau zunächst 2015 und erneut 2018 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Nach umfangreichen medizinischen Gutachten sprach die IV-Stelle ihm befristet eine halbe Invalidenrente (1. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2023) und ab 1. Januar 2024 eine Invalidenrente von 64 % zu. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau hob diese Verfügung teilweise auf und änderte sie dahingehend ab, dass der Rentenanspruch von 60 % bestätigt wurde. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte die Zusprache einer ganzen Invalidenrente.


7B_1005/2025: Urteil zur Entsiegelung und Durchsuchung elektronischer Datenträger

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Luzern vom 28. August 2025, mit welcher die Entsiegelung und Durchsuchung von während einer Hausdurchsuchung sichergestellten elektronischen Datenträgern sowie physischen Unterlagen angeordnet wurde. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass auf den Datenträgern Informationen seien, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen.


4A_232/2025: Urteil zur Auslegung eines Geschäftsführervertrages betreffend Ruhegeldansprüche

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) und die B.________ AG (Beschwerdegegnerin) streiten um die Verpflichtung zur Wertsicherung eines Ruhegeldes eines ehemaligen Geschäftsführers, das ursprünglich von der Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin zugesichert wurde. Der Geschäftsführervertrag zwischen einem Tochterunternehmen der A.________ AG und dem ehemaligen Geschäftsführer enthielt eine Anrechnung der bisherigen Ruhegeldansprüche, wobei die Valorisierung umstritten blieb. Die Erstinstanz (Handelsgericht Zürich) wies die Klage der Beschwerdeführerin ab.


7B_19/2026: Verwertbarkeit rechtswidrig beschaffter Beweismittel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Entscheid betrifft zwei Beschwerden von A.________ und B.________, die sich gegen die Verwendung eines Videos als Beweismittel richteten, das von Dritten ohne ihre Zustimmung aufgenommen wurde. Das Video wurde in einer Untersuchung der kantonalen Staatsanwaltschaft Waadt verwendet, die wegen angeblicher Tiermisshandlungen gegen die Beschwerdeführer ermittelt hatte. Die Vorinstanzen hatten bisher die Zulässigkeit des Beweismittels bestätigt, obwohl es nach Auffassung der Beschwerdeführer rechtswidrig beschafft wurde.


6B_696/2025: Abweisung der Beschwerde gegen das Urteil wegen Betrugs und Sozialhilfevergehen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, schweizerische Staatsangehörige, wurde in erster Instanz von einem Strafgericht des Bezirks Lausanne wegen mehrfacher Betrugsdelikte, versuchten Betrugs, unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen und Urkundenfälschung zu einer 12-monatigen Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, sowie einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte erfolglos Berufung beim Kantonsgericht Waadt ein, welches die Freiheitsstrafe leicht reduzierte, aber im Dispositiv bei 12 Monaten verblieb. Ausserdem hatte sie Videos mit Gewaltinhalten über WhatsApp weitergeleitet. Im Kern warf die Vorinstanz der Beschwerdeführerin vor, über längere Zeit Einkommen aus Tätigkeiten verschwiegen, finanzielle Ansprüche unrechtmässig geltend gemacht und unter anderem gefälschte Dokumente erstellt bzw. weitergegeben zu haben.


4A_72/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Gesuchsteller beantragte unentgeltliche Rechtspflege für eine beabsichtigte Haftungsklage gegen ein Spital, da er durch vermeintliche Behandlungsfehler erhebliche Schäden erlitten habe. Die vorinstanzliche Entscheidung wies das Gesuch ab, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Gesuchsteller erhob Beschwerde an das Bundesgericht.


4A_133/2026: Entscheid zur provisorischen Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) wandte sich gegen einen Zirkularentscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 23. Dezember 2025, mit dem ihre Beschwerde gegen einen Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichts Arbon vom 21. November 2025 abgewiesen wurde, soweit darauf eingetreten wurde. Die Beschwerdeführerin reichte am 16. März 2026 Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5D_44/2025: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend Eigentumsfreiheitsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer eines Grundstücks, das von einem öffentlichen Weg durchquert wird, welcher von den Nachbarn, den Beschwerdegegnern, unter anderem über ein privates Gartentor betreten wird. Die Beschwerdeführer reichten vor den unteren Instanzen eine Eigentumsfreiheitsklage ein, um die Nutzung des Weges seitens der Beschwerdegegner zu beschränken und sie zur Wiederherstellung beschädigter Stellriemen zu verpflichten. Die Vorinstanzen wiesen die Klage sowie die Beschwerde ab.


7B_259/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, reichte gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Regionalen Staatsanwaltschafts des Zentralwallis Beschwerde ein. Das Kantonsgericht Wallis wies die Beschwerde am 27. Januar 2026 als unzulässig ab und verweigerte die Verlängerung der Frist für die Sicherheitsleistung sowie die unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdeführerin legte am 7. Februar 2026 Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte erneut die unentgeltliche Rechtspflege.


7B_747/2025: Urteil zur Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich betreffend fahrlässige Tötung auf einer Baustelle

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 5. Dezember 2019 ereignete sich auf einer Baustelle in V.________ ein tödlicher Unfall, als vier frei stehende Betonwandelemente umstürzten und eine Person unter sich begruben. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat warf dem Beschwerdegegner A.________ vor, durch mangelhafte Sicherungsmassnahmen den Unfall fahrlässig verursacht zu haben. Das Bezirksgericht Dietikon sprach A.________ der fahrlässigen Tötung schuldig; das Obergericht des Kantons Zürich sprach ihn jedoch frei.


8C_178/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, welches die Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid mangels rechtsgenüglicher Begründung abgewiesen hatte. Das Verfahren bezieht sich auf die Einstellung wirtschaftlicher Sozialhilfe durch den Gemeinderat Steinhausen und die nicht behandelte Frage des Rückerstattungsanspruchs für Familienzulagen.


7B_144/2026: Nichtanhandnahme und Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich vom 30. Juni 2025. Das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, wies die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde am 29. Dezember 2025 ab. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. Februar 2026 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


5A_66/2026: Entscheid zu einer Beschwerde betreffend gänzliche Wirkungen eines gänzlichen Wirkungsausschlusses in einem Verfahren der Zwangsvollstreckung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Immobiliengesellschaft (A.________ SA) wurde aufgrund ihrer finanziellen Situation und laufender Betreibungen von Gläubigern mit Beschwerdeverfahren konfrontiert, die die Verwaltung ihrer Immobilie betrafen. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde der Gesellschaft gegen eine Anordnung des Betreibungsamts Genf abgelehnt, wonach die Liegenschaftsverwaltung an ein anderes Unternehmen übertragen wurde. Eine gleichzeitige Anfrage auf Erteilung des Suspensiveffekts für die Beschwerde wurde ebenfalls abgewiesen.


7B_240/2026: Urteil über die Unzulässigkeit und Gutheissung von Beschwerde und Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Vater eines 2022 geborenen Kindes, geriet nach der Trennung von seiner Ex-Partnerin B.________ in zahlreiche rechtliche Konflikte, die mit Vorwürfen von Drohungen und Belästigungen verbunden waren. Nach einem Vorfall im Mai 2025, bei dem er ihr mutmasslich das Telefon entriss und zerstörte, wurde eine Untersuchung wegen Drohung und Gewalt gegen Behörden eingeleitet. Zu verschiedenen Zeitpunkten wurden gegen ihn Untersuchungshaft und später Ersatzmassnahmen angeordnet, darunter Kontaktverbote und psychiatrische Anordnungen. Gegen die Anordnungen des Neuenburger Tribunals für Zwangsmassnahmen (TMC) und deren Bestätigung durch die kantonale Rekursbehörde reichte A.________ Beschwerden ein.


5A_60/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ stellte einen Antrag auf Wechsel der für seine beiden Kinder eingesetzten Curatorin (Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB), der von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Montagnes und des Val-de-Ruz am 10. September 2025 abgelehnt wurde. Die Vorinstanz, das kantonale Gericht des Kantons Neuenburg (Cour des mesures de protection de l'enfant et de l'adulte), wies die hiergegen erhobene Beschwerde am 4. Dezember 2025 ab. Der Beschwerdeführer wandte sich schliesslich mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.


9C_147/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 25. Februar 2026 Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre des assurances sociales der Cour de justice des Kantons Genf vom 23. Januar 2026 ein. In der strittigen Verfügung vom 12. September 2025 hatte das Office de l'assurance-invalidité des Kantons Genf entschieden, nicht auf eine neue Leistungsgesuchsanfrage von A.________ einzutreten, da keine wesentliche Verschlechterung seines Gesundheitszustands seit der letzten relevanten Verfügung vom 11. April 2022 glaubhaft gemacht wurde.


2C_163/2026: Urteil betreffend anwaltsrechtliches Disziplinarverfahren und Vorschusspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Rechtsanwalt A.________ wurde von der Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden wegen Verletzung der Berufsregeln zu einer Busse verurteilt. Gegen den Entscheid erhob er Beschwerde beim Obergericht, jedoch bezahlte er trotz Fristverlängerung den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Obergericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Entscheids und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.


5A_123/2026: Nichteintretensentscheidung hinsichtlich einer Beschwerde gegen die Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Hinwil eröffnete am 5. Januar 2025 den Konkurs über die Beschwerdeführerin (A.________ GmbH in Liquidation). Die Beschwerdeführerin erhob dagegen am 6. Januar 2026 Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich, welche mit Urteil vom 26. Januar 2026 abgewiesen wurde. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin am 5. Februar 2026 Beschwerde an das Bundesgericht ein. Nachdem die Beschwerdeführerin trotz angesetzter Nachfrist den Kostenvorschuss nicht geleistet hatte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.


9C_166/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Zwischenverfügungen über einen Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wendet sich gegen eine Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2026, in welcher er zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 1'000.- aufgefordert wurde, unter der Androhung des Nichteintretens bei Nichtleistung. Der Beschwerdeführer machte geltend, er könne als Bezüger von Ergänzungsleistungen keinen Kostenvorschuss leisten und beantragte sinngemäss unentgeltliche Rechtspflege.


7B_1297/2024: Teilweise Gutheissung der Beschwerde wegen Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Polizist im Kanton Waadt, wurde zunächst vom Bezirksgericht Lausanne am 6. April 2023 von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt erklärte die Berufungskammer des Kantonsgerichts A.________ am 5. Oktober 2023 schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. A.________ soll Informationen aus einer polizeilichen Datenbank im Rahmen eines privaten Konflikts einer Drittperson unrechtmässig offenbart haben.


7B_172/2026: Ausstandsbegehren im Rahmen eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Beschwerdeführer, war Gegenstand einer Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wegen verschiedener Delikte, darunter bandenmässiger Diebstahl, Erpressung und Brandstiftung. Nach einem abgelehnten Ausstandsgesuch im Jahr 2024 stellte der Beschwerdeführer am 13. November 2025 ein erneutes Ausstandsgesuch gegen die fallführende Staatsanwältin Lea Jetzer beim Bezirksgericht Rheinfelden. Dieses wurde von der kantonalen Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Aargau abgewiesen. Die Beschwerde führte A.________ an das Bundesgericht weiter.


7B_28/2025: Entscheid über die Entsiegelung eines Mobiltelefons

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies und ist nicht beschuldigte Person in einer Strafuntersuchung wegen Bestechung (Art. 322quater StGB) gegen eine unbekannte Täterschaft. Sein Mobiltelefon wurde im Mai 2024 sichergestellt, mit einem gültigen Siegelungsantrag versehen und später Gegenstand eines Entsiegelungsgesuchs durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich. Das Zwangsmassnahmengericht trat auf das Entsiegelungsgesuch nicht ein, stellte aber das Telefon zur Durchsuchung frei. A.________ legte dagegen Beschwerde ein und verlangte die Rückgabe seines Mobiltelefons.


7G_1/2026: Urteil zur Berichtigung eines früheren bundesgerichtlichen Entscheids

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte die Berichtigung eines früheren Urteils des Bundesgerichts (7B_1356/2025 vom 26.01.2026), da darin das Bezirksgericht Dietikon anstelle des tatsächlich zuständigen Bezirksgerichts Dielsdorf namentlich aufgeführt wurde.


7B_131/2026: Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG erstattete Strafanzeige gegen A.________ wegen Veruntreuung, unrechtmässiger Aneignung und Sachentziehung. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz stellte das Verfahren gegen A.________ ein. Auf Beschwerde der B.________ AG hin hob das Kantonsgericht Schwyz den Einstellungsentscheid auf und wies die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Staatsanwaltschaft zurück. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte u.a. die Einstellung des Strafverfahrens oder die Bestätigung der Einstellungsverfügung.


6B_219/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern, ohne dass dieses Urteil zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung vorlag. Die Beschwerdeführerin ersuchte zudem um unentgeltliche Rechtspflege.


7B_492/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemaliger Direktor einer Genossenschaft, sah sich Anschuldigungen von B.________ und C.________, ebenfalls Mitglieder der Genossenschaft, gegenüber. Diese Vorwürfe basierten auf Aussagen von E.________ und F.________, Angestellten der Genossenschaft. Spätere Aussagen von F.________ brachten jedoch Zweifel an der ursprünglichen Darstellung auf, wobei behauptet wurde, die Aussagen seien durch B.________ und C.________ beeinflusst worden. In der Folge verklagte A.________ B.________ und C.________ wegen Anstiftung zu falschem Zeugnis, Verleumdung und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Das Strafverfahren wurde teilweise eingestellt.


5A_230/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Sàrl wurde per Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts in Genf am 29. Januar 2026 für konkurs erklärt. Ihr Beschwerdeverfahren vor der Zivilkammer des Berufungsgerichts des Kantons Genf wurde mit Entscheid vom 18. Februar 2026 abgewiesen, woraufhin sie am 12. März 2026 Beschwerde beim Bundesgericht erhob.


5A_222/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine Pfändungsankündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen eine Pfändungsankündigung vom 19. Januar 2026. Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn trat mit Urteil vom 19. Februar 2026 nicht auf diese Beschwerde ein. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 11. März 2026 Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein. Weitere Eingaben und Beilagen erfolgten am 17. und 26. März 2026.


7B_111/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) reichte zwei Strafanzeigen gegen eine ehemalige Patientin wegen angeblicher Ehrverletzungsdelikte ein. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf erliess daraufhin zwei Nichtanhandnahmeverfügungen, die von der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Genf am 22. Dezember 2025 bestätigt wurden. A.________ legte dagegen Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


7B_268/2026: Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war vom kantonalen Strafgericht für verschiedene Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie zu einer Landesverweisung von 7 Jahren verurteilt worden. Er befindet sich seit dem 26. Juni 2023 in Untersuchungshaft bzw. Sicherheitshaft. Nach der Ablehnung mehrerer Beschwerden und weiterer Rechtsmittelanträge beantragte er am 4. Februar 2026 erneut seine Haftentlassung, was vom Gerichtspräsidenten der kantonalen Berufungs- und Beschwerdeinstanz am 16. Februar 2026 abgelehnt wurde. Mit einer Beschwerde an das Bundesgericht verlangte er die Aufhebung der Entscheidung und seine Entlassung.


5A_405/2025: Persönlichkeitsverletzung durch Presseberichterstattung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, rügte in einer Klage gegen die Ringier AG zwei Presseberichte im \"Sonntagsblick\" und auf dem Online-Portal \"Blick\" vom 23. Januar 2022 als widerrechtliche Persönlichkeitsverletzungen. Diese Artikel betrafen seine Verwicklung in einen aufsehenerregenden Wirtschaftsstrafprozess (B.________-Prozess). Er forderte die Feststellung der Verletzung seiner Persönlichkeit, eine Löschung personenbezogener Angaben aus den Artikeln sowie eine Genugtuung von CHF 5'000.—. Das Bezirksgericht Zofingen und das Obergericht des Kantons Aargau wiesen die Klage ab.


7F_58/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer stellte am 11. Dezember 2025, ergänzt am 18. Dezember 2025, ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 13. Oktober 2025 (7B_577/2025). Das Bundesgericht hatte mit diesem Entscheid eine Beschwerde des Beschwerdeführers und einer Gesellschaft gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis vom 2. Juni 2025 abgewiesen.


4D_235/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer focht eine Entscheidung des Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirks Greyerz vom 12.08.2025 an, welche die definitive Rechtsöffnung für eine Forderung der Eidgenossenschaft über 500 CHF erteilte. Die II. Zivilappellationskammer des Kantonsgerichts Freiburg erklärte den kantonalen Rekurs des Beschwerdeführers am 20.10.2025 als offensichtlich unzulässig. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.


2D_5/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das vorliegende Verfahren betrifft eine Streitigkeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Der Gemeinderat von X.________ hatte ein Bauprojekt betreffend den Abriss und Neubau von drei Brücken an das Konsortium G.________ vergeben. Zwei unterlegene Konsortien (D.________ und A.________) beantragten beim Verwaltungsgericht des Kantons Tessin die Aufhebung der Vergabeentscheidung. Das Verwaltungsgericht entsprach dem Begehren von D.________ teilweise und schloss A.________ aus dem Verfahren aus, wobei es die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die Vergabestelle zurückwies. Das Konsortium A.________ legte daraufhin eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.


4D_245/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte gegen die provisorische Rechtsöffnung bezüglich einer Forderung von 323.75 CHF sowie Nebenkosten, die von der Juge de paix des Bezirks Lausanne erlassen wurde, Einsprache erhoben. Die Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts Waadt wies die kantonale Beschwerde des Schuldners gegen die getroffene Entscheidung ab. Gegen dieses Urteil reichte der Beschwerdeführer subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.


4D_22/2026: Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall beantragte der Beschwerdeführer A.________ unentgeltliche Rechtspflege in Zusammenhang mit einer Klage gegen zwei Gesellschaften wegen Ersatzforderungen in Höhe von insgesamt 750 Euro (Flugannullierung), 514 Euro (Unterkunft und Verpflegung) sowie 600 CHF (immaterieller Schaden). Die Vorinstanzen in Genf wiesen die Anträge mit der Begründung ab, dass die beantragten Maßnahmen unverhältnismäßig zur Streitwertsumme seien, gewisse Forderungen keine hinreichenden Erfolgsaussichten hätten und ein vernünftiger Kläger in dieser Situation keine Anwaltskosten aufwenden würde. Gegen die kantonale Entscheidung erhob A.________ subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht, das diese jedoch als unzulässig erklärte.


9C_138/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Organhaftung nach Art. 52 AHVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug ein, das eine Schadenersatzpflicht gemäss Art. 52 AHVG bejaht hatte. Diese basiert auf nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen einer GmbH, bei der der Beschwerdeführer als Geschäftsführer tätig war. Er beantragte die Aufhebung des Urteils und das Verneinen der Haftung.


8C_557/2025: Abweisung der Beschwerde gegen den Entscheid der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (geboren 1977) arbeitete bis 2019 und beantragte aufgrund psychischer sowie somatischer Beschwerden zweimaligen Rentenbezug bei der Invalidenversicherung (IV). Nach psychologischen und pluridisziplinären Beurteilungen sowie weiteren medizinischen Untersuchungen lehnte die IV den Rentenantrag ab, da ihre Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit als vollständig beurteilt wurde. Das kantonale Gericht bestätigte diesen Entscheid, weshalb die Beschwerdeführerin das Bundesgericht anrief.


5A_105/2026: Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________ GmbH) ersuchte das Betreibungsamt Schaffhausen, die gegen sie laufende Betreibung nicht gegenüber Dritten bekanntzugeben. Dieses Gesuch wies das Betreibungsamt ab. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen bestätigte die Abweisung der Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamts. Vor Bundesgericht ging es darum, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat.


8F_19/2025: Urteil hinsichtlich eines Revisionsgesuchs betreffend Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin, A.________, beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils (8C_479/2025) wegen behaupteter Rechtsfehler und neu angeblich aufgetauchter Tatsachen. Gegenstand des ursprünglichen Urteils war ein Nichteintretensentscheid betreffend die Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung). Zudem ersuchte die Gesuchstellerin um Wiederherstellung der Beschwerdefrist.


6B_25/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Schaffhausen wegen eines Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz und verbotener Gesichtsverhüllung zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Dagegen erhob er Beschwerde beim Bundesgericht, ohne expliziten Antrag, wohl mit dem Ziel eines Freispruchs.


6B_764/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen schuldig gesprochen, darunter eine besonders erhebliche Überschreitung von 75 km/h innerorts. Die Vorinstanz erhöhte die ursprünglich durch das Polizeigericht des Kantons Genf ausgesprochene Strafe und erklärte ihn der Verletzung fundamentaler Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 3 und 4 lit. b SVG für schuldig. Gegen diese Entscheidung legte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_128/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer brachte am 16. Dezember 2025 eine Eingabe beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden ein, in welcher er die Revision eines Urteils vom 28. September 2021 beantragte. Das Verwaltungsgericht trat auf dieses Revisionsgesuch nicht ein, da keine genügende Auseinandersetzung mit den Nichteintretensgründen dargelegt wurde.